B2_BSZ HLS_Eignungskriterien.pdf

Planungsleistungen für die technische Ausrüstung zur Ertüchtigung von Saal und Küche

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 19.10.2026, 08:39 (Europe/Berlin)

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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

TECHNISCHE AUSRÜSTUNG - ANLAGENGRUPPEN 1, 2, 3

EIGNUNGSKRITERIEN

FORMALIA - MINDESTANFORDERUNG

Angaben zum Bieter: Name, Sitz des Dienstleistungserbringers - bei NL auch Hauptsitz, Kontaktdaten, Rechtsform, Zeitraum des Bestehens. Art der Teilnahme: Angabe Einzel- oder Bietergemeinschaft. 1.01 Bietergemeinschaften sind zugelassen als Arbeitsgemeinschaften (ARGE) mit bevollmächtigtem Vertreter. Der oder die bevollmächtigte(n) Vertreter ist/sind zu benennen.

Benennung der vorgesehenen (auch stellvertretenden) Projektleitung

Berufshaftpflicht gem. § 45 Absatz 1 VgV

Eigenerklärung zum Vorliegen bzw. zum Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen mit Deckungssummen für Personenschäden von 1.500.000 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von 1.000.000 EUR

Mit Vertragsschluss ist eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen abzuschließen und 1.02 nachzuweisen. Die hieran gestellten Anforderungen sind den Verträgen zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegen. Bei Bieter-/ Bietergemeinschaft (BG) ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft einzeln zu erbringen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung Personenschäden und sonstige Schäden) ist zusätzlich eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

Die Bestätigung des Versicherers ist spätestens zwei Wochen nach wirksamer Erteilung des Zuschlags des Landkreises Mittelsachsens vorzulegen.

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, die der Bietende an Dritte weiter zu vergeben beabsichtigt (Unteraufträge) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Beabsichtigt der Bietende Teile des Auftrages im Wege der 1.03 Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er für die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit dem Angebot alle für die Leistung geforderten Angaben und Nachweise abzugeben und eine Verpflichtungserklärung unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben.

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bietende der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (Eignungsleihe) mit Beschreibung der Teilleistungen und Benennung der Unternehmen. Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Eignungsleihe), ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im 1.04 Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, sofern er die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt. Der Nachweis dafür ist dem Angebot beizulegen.

1.05 Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt gem. § 73 Abs.3 VgV.

1.06 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß GWB § 123 und § 124 bestehen.

1.07 Eigenerklärung zu wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.

1.08 Eigenerklärung Art. 5k VO (EU) - Russland-Sanktionen

1.09 Anerkennung der Vertragsbedingungen

1.10 Eintragung Berufs- oder Handelsregister

1.11 Eigenerklärung zum Mindestlohngesetz / Arbeitsnehmer-Entsendegesetz / LkSG

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Brandschutz- und Sicherheitstechnische Ertüchtigung Saal und Küche des BSZ „Julius Weisbach“ in Freiberg

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

TECHNISCHE AUSRÜSTUNG - ANLAGENGRUPPEN 1, 2, 3

EIGNUNGSKRITERIEN

BEFÄHIGUNG + ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG - MINDESTANFORDERUNG

Es ist zugelassen wer folgende Berufsqualifikation nachweist: Abschluss als Ingenieur für Gebäudetechnik, Maschinenbau oder Versorgungstechnik bzw. ein äquivalenter Studienabschluss mit einer Studiendauer von mind. 4 Jahren in einer der o.g. Studienrichtungen. 2.01

Ist der Bieter eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bieter nachgewiesen wird, dass der oder die verantwortlichen Berufsangehörigen die o.g. Anforderungen erfüllt.

TECHNISCHE + BERUFLICHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT - MINDESTANFORDERUNG

Der Bieter weist mindestens zwei Referenzprojekte mit folgenden Mindestbedingungen nach:

a) Einstufung in Honorarzone II oder höher nach HOAI § 56 HOAI b) es wurden mindestens die Anlagengruppen 1, 2, 3 gem. § 53 HOAI erbracht c) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte nach dem 01.01.2018 d) die nutzungsfähige Übergabe / Inbetriebnahme erfolgte bis spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist gem. 3.01 Bekanntmachung + e) durch den Bieter wurden mindestens die Leistungsphasen 3, 5 bis 8 gem. § 55 HOAI erbracht 3.02 f) die anrechenbaren Kosten der Anlagengruppen 1, 2 und 3 haben mindestens 250.000 € netto betragen

Bei mindestens einer Referenz handelt es sich um eine Umbau- / Sanierungsmaßnahme im Bestand.

Zusätzlich zu den Angaben im Angebot ist zwingend eine aussagekräftige textliche und bildliche Darstellung der Referenzobjekte einzureichen. Die Darstellung sollte jedoch eine Seite DIN A4 möglichst nicht überschreiten.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften: Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem o. mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen.

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