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Planungsleistungen für die technische Ausrüstung einer Einhausung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 29.09.2026, 14:57 (Europe/Berlin)

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Vergabe-Nr.: 62-2026-684-EA

Nordgaustraße – Sallerner Regenbrücke

hier:

Fachplanung Technische Ausrüstung – Lärmschutzeinhausung Nordspange B 15 Regensburg

Offenes Verfahren nach VgV

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  1. Kurze Beschreibung der Beschaffung

Die Bundesrepublik Deutschland, der Freistaat Bayern, der Landkreis Regensburg, der Markt Lappersdorf und die Stadt Regensburg haben gemeinsam den Ausbau der Nordgaustraße, den Neubau der Sallerner Regenbrücke und den Umbau des Lappersdorfer Kreisels vereinbart.

Ziel der Gesamtmaßnahme ist die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Raum Regensburg für den Fern-, Regional- und Stadtverkehr. Die Maßnahme bildet insbesondere einen wichtigen Baustein für die Sanierung des Tunnels Pfaffenstein und die Erneuerung der Donaubrücke Pfaffenstein im Zuge der A 93.

Die Baulast der Gesamtmaßnahme ist aufgeteilt. Der Bund, vertreten durch das Staatliche Bauamt Regensburg, plant und betreut den Umbau des Lappersdorfer Kreisels sowie den Neubau der Sallerner Regenbrücke. Die Stadt Regensburg plant und betreut den Ausbau der Nordgaustraße einschließlich der Lärmschutzeinhausung und der zugehörigen Lärmschutzwände.

Im Zuge des Projekts wird die bestehende zweistreifige Nordgaustraße zwischen Isarstraße und Amberger Straße auf vier Fahrstreifen erweitert. Zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung wird eine zweiröhrige, insgesamt 399 m lange Lärmschutzeinhausung errichtet. Ergänzend werden Lärmschutzwände, Entwässerungsanlagen, Verkehrszeichenbrücken, Geh- und Radwegverbindungen sowie weitere Nebenanlagen hergestellt.

Die Lärmschutzeinhausung ist als Tunnelbauwerk in offener Bauweise vorgesehen. Im Endzustand verfügt jede der beiden Röhren über zwei Fahrstreifen im Richtungsverkehr. Während der Bauphase erfolgt die Verkehrsführung abschnittsweise mit Gegenverkehr in einer Röhre. Die Bauzustände und die daraus resultierenden Anforderungen an die technische Ausrüstung sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen.

Die Fachplanung der Technischen Ausrüstung wird als eigenständiges Planungspaket vergeben. Sie ist eng mit der Objektplanung Ingenieurbauwerke – Einhausung, der Tragwerksplanung, der Objektplanung Verkehrsanlagen, der Objektplanung Entwässerung, der Objektplanung Lärmschutzwände sowie mit den weiteren projektbeteiligten Fachplanungen abzustimmen.

Die Planung erfolgt modellbasiert unter Anwendung der BIM-Methode. Die BIM-Gesamtkoordination liegt bei der Objektplanung Ingenieurbauwerke – Einhausung. Der Auftragnehmer für die Technische Ausrüstung übernimmt die BIM- Fachkoordination für sein Gewerk und stellt die fachgerechten, koordinierten Fachmodelle einschließlich der geforderten Fachinformationen bereit.

1.1 Gegenstand der Beauftragung

Gegenstand der Vergabe sind Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Lärmschutzeinhausung Nordspange einschließlich des Betriebsgebäudes, der Portale, der technischen Anlagen im Tunnelbereich sowie der erforderlichen Schnittstellen zu den angrenzenden Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken.

Die Leistungen sind nach §§ 53 ff. HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI zu erbringen. Das Leistungsbild umfasst Grundleistungen für technische Anlagen; die Honorarermittlung erfolgt grundsätzlich auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der jeweiligen Anlagengruppen.

Vorgesehen ist die Beauftragung folgender Leistungsphasen:

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Stufe Leistungsumfang

Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15 HOAI einschließlich der nachfolgend beschriebenen Stufe 1 Besonderen Leistungen

Stufe 2 – Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 15 HOAI einschließlich der nachfolgend beschriebenen optional Besonderen Leistungen

Entfällt grundsätzlich, soweit keine gesonderten Genehmigungsplanungen für technische Anlagen Leistungsphase erforderlich werden. Erforderliche Genehmigungs- und Abstimmungsleistungen sind projektbezogen 4 anzubieten bzw. auf Anforderung zu erbringen.

Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Stufe 2 besteht nicht.

1.2 Ausgangssituation und Bauwerksdaten

Die Lärmschutzeinhausung weist folgende wesentliche Kenndaten auf:

Merkmal Beschreibung

Bauwerk Zweiröhrige Lärmschutzeinhausung im Zuge der B 15 / Nordgaustraße

Bauweise Offene Bauweise

Länge je Röhre ca. 399 m

Anzahl Röhren 2

Endzustand Je Röhre zwei Fahrstreifen im Richtungsverkehr

Zeitweise (ca. 2 Jahre) Gegenverkehrsführung in einer Röhre mit je einem Fahrstreifen Bauphase pro Fahrtrichtung

Fahrstreifenbreite Endzustand 3,50 m je Fahrstreifen

Lichtraumhöhe ca. 5,05 m

Zulässige 50 km/h Höchstgeschwindigkeit

Längsneigung maximal etwa ± 0,70 %

Lüftung natürliche Längslüftung über die Portale

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Merkmal Beschreibung

Notausgänge drei zusätzliche Notausgänge in den Tunnelviertelspunkten

Betriebsgebäude ein Betriebsgebäude zur Aufnahme der zentralen technischen Anlagen

Verkehrsbelastung Prognose-DTV 2030: ca. 33.000 Kfz/24 h

Schwerverkehrsanteil ca. 6,1 %

Gefahrgut keine Beschränkung vorgesehen

Die technischen Anlagen sind unter Beachtung der besonderen Rahmenbedingungen einer Lärmschutzeinhausung mit natürlicher Lüftung, kurzer Tunnellänge, hoher Verkehrsbelastung und der zeitweise vorgesehenen Gegenverkehrsführung während der Bauphase zu konzipieren.

1.3 Planungsgrundlagen

Dem Auftragnehmer werden insbesondere folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:

• Planfeststellungsunterlagen einschließlich Erläuterungsbericht, Lageplänen, Höhenplänen und Querschnitten,

• vorhandene Verkehrsprognosen und Verkehrsuntersuchungen,

• Gesamtsicherheitskonzept für die Bauphase,

• Gesamtsicherheitskonzept für den Endzustand,

• Beschreibung der technischen Ausrüstung der Lärmschutzeinhausung,

• Baugrund-, Bestands- und Vermessungsunterlagen,

• REB-Punktwolke, daraus abgeleitete Bestandspläne und digitales Geländemodell,

• Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA),

• BIM-Besondere Vertragsbedingungen (BIM-BVB),

• Baulärmgutachten und Baulärmkonzept,

• Unterlagen der Objektplanung Verkehrsanlagen,

• Unterlagen der Objektplanung Ingenieurbauwerke – Einhausung,

• Unterlagen der Objektplanung Ingenieurbauwerke – Entwässerung,

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• Unterlagen der Objektplanung Ingenieurbauwerke – Lärmschutzwände,

• Unterlagen der Tragwerksplanung,

• weitere im Projektverlauf fortgeschriebene Fachplanungen und Sicherheitsunterlagen.

Die fachtechnische Prüfung der übergebenen Unterlagen, die Identifikation von Widersprüchen sowie die rechtzeitige Anzeige von Planungsrisiken gehören zum Leistungsumfang des Auftragnehmers.

  1. Leistungsumfang Fachplanung Technische Ausrüstung

2.1 Allgemeines

Die technische Ausrüstung ist so zu planen, dass ein sicherer, wirtschaftlicher, wartungsfreundlicher und energieeffizienter Betrieb der Lärmschutzeinhausung gewährleistet wird.

Die Planung hat die Anforderungen der einschlägigen Regelwerke, insbesondere der RE-ING, ZTV-ING, RiZ-ING, DIN- Normen, VDE-Bestimmungen, Vorgaben der BOS-Digitalfunkversorgung, Anforderungen der Feuerwehr sowie die Ergebnisse der Sicherheitskonzepte zu berücksichtigen.

Die technische Ausstattung ist für den Endzustand zu planen. Gleichzeitig sind sämtliche bauzeitlichen Betriebszustände zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die Herstellung der nördlichen Röhre, die anschließende Verkehrsverlegung in die nördliche Röhre sowie die Herstellung der südlichen Röhre.

Der Auftragnehmer hat ein abgestimmtes, phasenbezogenes Konzept für die technische Ausrüstung zu entwickeln. Dieses muss sicherstellen, dass die jeweils für den Bauzustand erforderlichen sicherheitsrelevanten und betrieblichen Einrichtungen rechtzeitig verfügbar sind.

2.2 Zu planende Anlagengruppen

Die Fachplanung umfasst insbesondere die nachfolgenden Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung, soweit diese für die Lärmschutzeinhausung, das Betriebsgebäude und die zugehörigen Außenanlagen erforderlich sind:

Anlagengruppe Inhaltliche Schwerpunkte

Löschwasserversorgung, Löschwasserentnahmestellen, Druckerhöhungsanlagen AG 1 – Abwasser-, Wasser- soweit erforderlich, technische Komponenten der Havarierückhaltung, Mess-, Steuer- und Gasanlagen und Überwachungseinrichtungen der technischen Entwässerungsanlagen

AG 3 – Lufttechnische Raumlufttechnische Anlagen und Klimatisierung für das Betriebsgebäude, technische Anlagen Lüftung von Betriebsräumen

AG 4 – Starkstromanlagen Netzanschluss, Mittelspannungsanlage, Transformatoren, Niederspannungshauptverteilung, Unterverteilungen, USV-Anlagen, Batterieanlagen,

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Anlagengruppe Inhaltliche Schwerpunkte

Beleuchtungsanlagen, Fluchtwegkennzeichnung, Notausgangskennzeichnung, technische Komponenten der Löschwasserversorgung (Starkstrom), Verkehrsanlagen (Starkstrom), Erdung, Blitzschutz, Überspannungsschutz, Kabel- und Leitungsanlagen

Notrufanlagen, BOS-Funk, Betriebsfunk, Kommunikationstechnik, Datenübertragung, AG 5 – Fernmelde- und Netzwerktechnik, Schnittstellen für Mobilfunk, Störmeldeübertragung, Blitzleuchten, informationstechnische Brandmeldeanlagen im Betriebsgebäude, Brandmeldetableau, Anlagen Feuerwehrschlüsseldepot, technische Komponenten der Löschwasserversorgung (Schwachstrom), Verkehrsanlagen (Schwachstrom), sonstige Überwachungstechnik

AG 8 – Gebäudeautomation Anlagenleit- und Automatisierungstechnik, Automatisierungsebene, Schnittstellen, und Automation von Netzwerktechnik, Datenhaltung, Störmelde- und Alarmmanagement Ingenieurbauwerken

Anlagengruppen, die sich im weiteren Planungsverlauf als nicht erforderlich herausstellen, sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber aus dem Leistungsumfang herauszunehmen. Zusätzliche technisch erforderliche Anlagen sind rechtzeitig anzuzeigen und planerisch zu berücksichtigen.

2.3 Technische Anlagen im Einzelnen

2.3.1 Energieversorgung und elektrische Anlagen

Zu planen sind insbesondere:

• Netzanschluss und Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber,

• Prüfung und Festlegung der erforderlichen Anschlussleistung,

• Konzeption der Einspeisung der Tunnel- und Betriebsgebäudeanlagen,

• Mittelspannungsanlage und Transformatoren, soweit aufgrund der Leistungsbilanz erforderlich,

• Niederspannungshauptverteilung und Unterverteilungen,

• Trennung, Selektivität und Abschaltbarkeit der elektrischen Anlagenteile,

• Stromversorgung als TN-S-Netz,

• unterbrechungsfreie Stromversorgung mit Batterieanlage für sicherheitsrelevante Verbraucher, Bemessung der USV-Versorgung für mindestens 60 Minuten,

• Energieverbrauchserfassung und Verbrauchsmonitoring,

• Beleuchtungsstromkreise und Notbeleuchtungsfunktionen,

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• Kabel- und Leitungsanlagen einschließlich Kabelschutzrohre, Kabeltrassen, Kabelzugschächte und brandschutztechnisch erforderlicher Kabelausführungen,

• Erdungs-, Blitzschutz-, Potentialausgleichs- und Überspannungsschutzkonzept,

• Schnittstellen zu Verkehrszeichenbrücken, Höhenkontroll- und gegebenenfalls Verkehrsbeeinflussungsanlagen.

Die technische Ausrüstung ist so zu planen, dass bei Ausfall einzelner Komponenten eine sichere Betriebsführung oder eine geordnete Außerbetriebnahme möglich bleibt.

2.3.2 Tunnelbeleuchtung

Die Planung umfasst die vollständige lichttechnische Auslegung der Lärmschutzeinhausung einschließlich:

• Adaptationsbeleuchtung im Einfahrtsbereich,

• Durchfahrtsbeleuchtung,

• Nachtbeleuchtung,

• Ereignis- und Vollbeleuchtungsstufen,

• Steuerung der Beleuchtung in Abhängigkeit von Tageslicht, Betriebszustand und Ereignisfall,

• Lichtberechnungen und Nachweise entsprechend der einschlägigen technischen Regelwerke,

• Abstimmung mit der Gestaltung von Wand-, Decken- und Fahrbahnoberflächen,

• wartungsfreundlicher Leuchtenanordnung und Zugänglichkeit,

• USV-gestützter Versorgung sicherheitsrelevanter Beleuchtungsanteile.

Im Ereignisfall, insbesondere bei Panne, Unfall, Brand, Gefahrgutereignis oder Störung, muss eine automatische oder manuell auslösbare Schaltung auf die erforderliche höchste Beleuchtungsstufe erfolgen.

2.3.3 Notruf-, Fernmelde- und Kommunikationseinrichtungen

Zu planen sind:

• Notrufsprechstellen an beiden Tunnelportalen,

• Standortkennung und eindeutige Zuordnung der Notrufeinrichtungen,

• Anbindung an eine ständig besetzte Stelle beziehungsweise die Integrierte Leitstelle,

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• technische Schnittstellen für Notruf- und Störmeldeübertragung,

• Daten- und Kommunikationsnetz einschließlich Switche, Router, LWL-Verkabelung und Netzwerkmanagement,

• technische Einrichtungen für die Übertragung betrieblicher Meldungen,

• Schnittstellen zur Leit- und Automatisierungstechnik,

• Abstimmung der Telekommunikationsanschlüsse mit den Netzbetreibern,

• technische Vorbereitung / Schnittstellen für eine mögliche Mobilfunkversorgung.

Die Funktionsfähigkeit der Notruf- und Kommunikationsanlagen ist auch bei Ausfall der Regelstromversorgung durch die USV-Anlage sicherzustellen.

2.3.4 BOS-Funk und Mobilfunk

Für die Einsatzkommunikation von Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und Betriebsdienst ist eine objektbezogene BOS- Funkversorgung zu untersuchen und zu planen.

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

• Bestandsaufnahme und Messung der Freifeldversorgung,

• Ermittlung des Bedarfs einer Objektfunkanlage,

• Abstimmung mit den zuständigen Stellen für den BOS-Digitalfunk, der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdiensten und gegebenenfalls der Bundesnetzagentur,

• Planung der erforderlichen Funktechnik einschließlich Leckkabel, Verstärker, Einspeisepunkte, Antennen, Stromversorgung und Überwachung,

• Sicherstellung der Funkversorgung in den Tunnelröhren, Notausgängen, Rettungswegen, Betriebsräumen, Portalbereichen und Zufahrtsbereichen,

• Planung eines geeigneten Handover-Konzepts zwischen Objektfunkversorgung und Freifeldversorgung,

• Vorbereitung von Schnittstellen für Mobilfunkanlagen Dritter, soweit durch den Auftraggeber gewünscht.

2.3.5 Fluchtweg-, Notausgangs- und Sicherheitskennzeichnung

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Die Planung umfasst:

• hinterleuchtete Rettungszeichen an den Notausgängen,

• Blitzleuchten zur Aktivierung im Brand- oder Ereignisfall,

• selbstleuchtende grüne Türrahmen,

• Kennzeichnung der Notausgangstüren und des zugehörigen Wandbereichs,

• Fluchtwegkennzeichnung entlang der Notgehwege,

• Orientierungsbeleuchtung, soweit im Zuge der weiteren Planung erforderlich,

• elektrische Versorgung und Überwachung der Kennzeichnungselemente,

• Großflächentaster und gegebenenfalls weitere Bedienelemente an den Notausgängen,

• Schnittstellen zu den baulichen taktilen Aufmerksamkeitsfeldern und zur baulichen Gestaltung der Notgehwege.

Die Notausgänge sind im Endzustand als Übergänge in die jeweils andere Tunnelröhre vorgesehen. Während der Bauphase führen die Notausgänge in gesicherte Bereiche des Baufelds. Die technische Ausrüstung ist auf beide Betriebszustände abzustimmen.

2.3.6 Löschwasserversorgung und technische Entwässerung

Die Fachplanung umfasst die technischen Komponenten der Löschwasserversorgung und der Havarierückhaltung, insbesondere:

• Abstimmung des Löschwasserkonzepts mit der Feuerwehr und dem Betreiber,

• Nachweis der Löschwasserbereitstellung mit mindestens 1.200 l/min für mindestens 60 Minuten,

• Planung der Löschwasserentnahmestellen an den Portalen,

• Prüfung der leitungsgebundenen Löschwasserversorgung beider Portale,

• Planung eines gegebenenfalls erforderlichen Löschwasservorrats,

• technische Planung von Druckerhöhungsanlagen, Armaturen, Steuerungen, Überwachungen und Frostschutzmaßnahmen,

• Abstimmung mit der Objektplanung Entwässerung hinsichtlich der Schlitzrinnen, Längsentwässerung, Schächte, Siphons, Havariebecken und der Einleitung,

• technische Überwachung und Meldung von Pumpen, Füllständen, Armaturen und Störungen,

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• Einbindung der technischen Entwässerungsanlagen in die Leit- und Automatisierungstechnik.

Das bauliche Havariebecken mit dem erforderlichen Stauvolumen von mindestens 102 m³ ist durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke beziehungsweise die Objektplanung Entwässerung zu planen. Die technische Ausrüstung umfasst die hierfür erforderlichen technischen Komponenten, Mess-, Steuer-, Überwachungs- und Schnittstelleneinrichtungen.

2.3.7 Betriebsgebäude

Für das Betriebsgebäude sind die technischen Anlagen vollständig zu planen. Dies umfasst insbesondere:

• Energieversorgung und elektrische Verteilungen,

• Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung,

• Raumlufttechnik und Klimatisierung,

• gegebenenfalls Frostschutz und Beheizung,

• Brandmeldeanlage,

• Handfeuermelder,

• Brandmeldetableau,

• Feuerwehrschlüsseldepot,

• Einbruchmelde- und Zutrittskontrolltechnik, soweit erforderlich,

• Kommunikations-, Netzwerk- und Fernwirktechnik,

• BOS-Funktechnik und gegebenenfalls technische Flächen für Mobilfunkbetreiber,

• USV- und Batterieanlagen,

• technische Überwachung der Betriebsräume,

• Schnittstellen zur zentralen Leit- und Automatisierungstechnik.

Die Planung ist so auszulegen, dass die einzelnen Anlagengruppen in getrennten Betriebsräumen beziehungsweise Brandabschnitten untergebracht werden können. Die Umgebungstemperaturen der technischen Anlagen sind durch bauliche und anlagentechnische Maßnahmen sicherzustellen.

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2.3.8 Leit-, Automatisierungs- und Überwachungstechnik

Die technische Ausrüstung ist mit einer hierarchisch aufgebauten Leit- und Automatisierungstechnik zu planen. Diese umfasst mindestens:

• Feldebene mit Sensoren, Aktoren, Schaltgeräten und Meldungen,

• Automatisierungsebene mit Steuerungs- und Regelungseinrichtungen,

• Anlagenleitebene im Betriebsgebäude,

• Schnittstelle zu einer übergeordneten Leitebene für die Übertragung von Notrufen und Störmeldungen,

• lokale Bedien- und Beobachtungsmöglichkeiten,

• Handbedienebene für Wartung, Inbetriebnahme und besondere Betriebslagen,

• Störmelde-, Alarmierungs- und Protokollierungsfunktionen,

• Datenhaltung, Datensicherung und Exportmöglichkeiten,

• standardisierte und herstellerunabhängige Kommunikationsschnittstellen,

• redundante Datenkommunikation, soweit nach den Anforderungen der technischen Ausrüstung erforderlich.

Der Auftragnehmer erstellt eine Ereignis-Wirk-Matrix. Diese beinhaltet mindestens die Reaktionen der technischen Anlagen auf:

• Ausfall der Energieversorgung,

• Ausfall einzelner oder mehrerer technischer Anlagen,

• Notruf,

• Brandmeldung im Betriebsgebäude,

• Brand- oder Gefahrgutmeldung aus dem Tunnelbereich,

• Pannen- und Unfallereignisse,

• manuelle Alarmierung,

• Wartungs- und Instandhaltungszustände,

• geplante und ungeplante Sperrungen.

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2.4 Bauzeitliche technische Ausrüstung

Die technische Ausrüstung ist für die Bauzustände gesondert zu betrachten. Der Auftragnehmer hat insbesondere zu untersuchen und zu planen:

• erforderliche provisorische Energieversorgungen,

• bauzeitliche Beleuchtung und Sicherheitsbeleuchtung,

• bauzeitliche Notruf- und Kommunikationsmöglichkeiten,

• bauzeitliche BOS-Funkversorgung, soweit erforderlich,

• provisorische Fluchtwegkennzeichnung und Kennzeichnung der Notausgänge,

• technische Sicherstellung der Rettungswege während der Gegenverkehrsführung,

• technische Anforderungen an die temporäre Schutzeinrichtung zur Fahrtrichtungstrennung,

• Schnittstellen zwischen fertiggestellter nördlicher Röhre, Bauverkehr und Bauarbeiten an der südlichen Röhre,

• Umschalt-, Inbetriebnahme- und Rückbaukonzepte für provisorische Anlagen – es ist zu berücksichtigen, dass das endgültige Betriebsgebäude sü

• Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit bei abschnittsweiser Inbetriebnahme.

Die Bauzustände sind mit der Objektplanung Einhausung, der Verkehrsplanung, dem Sicherheitsbeauftragten, dem Tunnelmanager sowie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst abzustimmen.

  1. Besondere Leistungen

Folgende „Besondere Leistungen“ sind anzubieten und nach Beauftragung zu erbringen:

  1. Mitwirkung bei der Fortschreibung der Gesamtsicherheitskonzepte für Bauphase und Endzustand hinsichtlich der technischen Ausrüstung.

  2. Erarbeitung einer Ereignis-Wirk-Matrix einschließlich Abstimmung mit Betreiber, Sicherheitsbeauftragtem, Tunnelmanager, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst und ständig besetzter Stelle.

  3. Objektbezogene Funkversorgungsuntersuchung einschließlich Messung der Freifeldversorgung und Abstimmung mit den BOS-Stellen.

  4. Erstellung eines Erdungs-, Blitzschutz-, Potentialausgleichs- und Überspannungsschutzkonzepts.

  5. Erstellung eines Inbetriebnahme-, Umschalt- und Probebetriebskonzepts für die technischen Anlagen einschließlich der abschnittsweisen Inbetriebnahme der Röhren.

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  1. Mitwirkung bei der Erstellung des Alarm- und Gefahrenabwehrplans sowie bei der Abstimmung der einsatztaktischen Anforderungen mit den Rettungsdiensten.

  2. BIM-Fachkoordination einschließlich Modellerstellung, Qualitätsprüfung, Kollisionsprüfung, Teilnahme an BIM- Koordinierungsterminen sowie Lieferung der Fachmodelle im geforderten offenen Datenformat.

  3. Schnittstellen und Zusammenarbeit

Der Auftragnehmer hat eine enge, fortlaufende und nachweisbare Abstimmung insbesondere mit folgenden Projektbeteiligten sicherzustellen:

Projektbeteiligter Wesentliche Schnittstellen

Betriebsgebäude, Tunnelquerschnitt, Notgehwege, Notausgänge, Portale, Objektplanung Ingenieurbauwerke – Leitungsräume, Nischen, Befestigungspunkte, Kabeltrassen, Einhausung Wartungszugänge

Lasten aus technischen Anlagen, Befestigungen, Durchbrüche, Tragwerksplanung Aussparungen, Fundamente, Bauwerksreserven

Verkehrszeichenbrücken, Höhenbeschränkung, Portalbereiche, Objektplanung Verkehrsanlagen Verkehrsführung, Sperrkonzept, Zufahrten, Bauzustände

Schlitzrinnen, Längsentwässerung, Havariebecken, Pumpen, Löschwasser, Objektplanung Entwässerung Mess- und Steuertechnik

Schnittstellen zu Portalen, Leitungsquerungen, technische Einrichtungen im Objektplanung Lärmschutzwände Portalbereich, bauzeitliche Lärmschutzmaßnahmen

Sicherheitsbeauftragter / Sicherheitskonzept, Betriebsform, Ereignisbewältigung, Alarm- und Tunnelmanager Gefahrenabwehrplanung

Zufahrten, Funk, Löschwasser, Notausgänge, Rettungswege, Kennzeichnung, Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienst Einsatzkonzept

Notruf- und Störmeldungen, Bedienkonzept, Fernüberwachung, Betreiber / ständig besetzte Stelle Verantwortlichkeiten

Netzbetreiber / Netzanschluss, Datenanbindung, Mobilfunk, BOS-Funk, Übergabepunkte Telekommunikationsunternehmen

Modellstruktur, Austauschformate, Kollisionsmanagement, Liefertermine, BIM-Gesamtkoordination Qualitätsanforderungen

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  1. BIM-Anforderungen

Die Planung ist entsprechend den AIA und BIM-BVB des Auftraggebers mit der BIM-Methode zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat insbesondere:

• ein Fachmodell „Technische Ausrüstung LSE“ zu erstellen und fortzuschreiben,

• die Modellstruktur, Attribute, Klassifikationen und Informationsanforderungen gemäß AIA einzuhalten,

• Fachmodelle termingerecht im vereinbarten nativen Format und im IFC-Format bereitzustellen,

• eine interne Qualitätssicherung der Fachmodelle durchzuführen,

• an Kollisionsprüfungen und BIM-Koordinierungsterminen teilzunehmen,

• Kollisionen und Schnittstellenkonflikte frühzeitig zu identifizieren, zu dokumentieren und einer Lösung zuzuführen,

• Planunterlagen, Mengenansätze und Kostenansätze soweit gefordert aus dem Fachmodell abzuleiten,

• den Informationsaustausch auch leistungsphasenübergreifend mit den weiteren Fachplanungen sicherzustellen,

• die Bestands- und Revisionsdokumentation modellbasiert fortzuschreiben.

Die BIM-Gesamtkoordination wird durch den Objektplaner Ingenieurbauwerke – Einhausung wahrgenommen. Der Auftragnehmer Technische Ausrüstung übernimmt die fachbezogene Modell- und Datenverantwortung für sein Gewerk.

  1. Zeitschiene / Vertragslaufzeit / Ausführungsfristen

Die konkreten Termine werden durch den Auftraggeber im Vergabeverfahren festgelegt. Voraussichtlich ist folgende zeitliche Abfolge vorgesehen:

Meilenstein Termin

Abschluss Leistungsphase 2 einschließlich Kostenschätzung [26.03.2027]

Abschluss Leistungsphase 3 einschließlich Kostenberechnung und [30.09.2027] abgestimmtem technischen Konzept

[Nach Stadtratsbeschluss voraus. I. Optionale Beauftragung Stufe 2 Quartal 2028]

Beginn Ausführungsplanung [voraus. April 2028]

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Meilenstein Termin

Geplanter Baubeginn [voraus. I. Quartal 2030]

Fertigstellung der nördlichen Röhre / erste Teilinbetriebnahme [voraus. IV. Quartal 2031]

Fertigstellung der südlichen Röhre / Gesamtinbetriebnahme [Mitte 2034]

Abschluss Stufe 2 einschließlich Bestandsdokumentation [Mitte 2035]

Der Auftragnehmer hat seine Leistungen so zu organisieren, dass sie mit den Leistungsständen der Objektplanung Einhausung, der Verkehrsplanung und der weiteren Fachplanungen koordiniert werden. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass sich die Leistungsphasen der einzelnen Fachplanungen zeitlich überschneiden können.

  1. Anrechenbare Kosten und Honorarermittlung

Die anrechenbaren Kosten sind getrennt nach den jeweiligen Anlagengruppen der Technischen Ausrüstung zu ermitteln und fortzuschreiben.

Die Honorarermittlung erfolgt auf Grundlage der anrechenbaren Kosten der technischen Anlagen je Anlagengruppe sowie der jeweils festgelegten Honorarzonen und Leistungsphasen.

Der Auftragnehmer hat bereits in der Leistungsphase 2 eine belastbare Kostenschätzung und in der Leistungsphase 3 eine Kostenberechnung vorzulegen. Die Kosten sind mindestens nach DIN 276 sowie nach den projektseitig vorgegebenen Kostenstrukturen aufzubereiten.

Folgende Kostenbereiche sind insbesondere zu berücksichtigen:

• Energieversorgung und elektrische Anlagen,

• Tunnelbeleuchtung,

• USV- und Batterieanlagen,

• BOS-Funk und Kommunikationstechnik,

• Notruf- und Störmeldeeinrichtungen,

• Leit- und Automatisierungstechnik,

• Fluchtweg- und Notausgangskennzeichnung,

• Löschwasserversorgung und technische Komponenten der Havarierückhaltung,

• technische Ausstattung des Betriebsgebäudes,

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• Kabel-, Leitungs-, Schutzrohr- und Trassensysteme,

• Erdungs-, Blitzschutz- und Überspannungsschutzanlagen,

• bauzeitliche technische Provisorien,

• Inbetriebnahme, Prüfungen, Probebetrieb und Dokumentation.

  1. Eignungskriterien

Der Bewerber hat seine Eignung durch Referenzen sowie durch die Benennung eines geeigneten Bearbeitungsteams nachzuweisen.

8.1 Mindestanforderungen Referenzen

Referenz R1 – Fachplanung Technische Ausrüstung (Sicherheits- und Betriebstechnik) Tunnel / Einhausung

Nachweis einer abgeschlossenen Fachplanung für die sicherheitstechnische Ausstattung eines Straßentunnels, einer geschlossenen Lärmschutzeinhausung oder eines vergleichbaren Verkehrsingenieurbauwerks mit folgenden Mindestanforderungen:

• geschlossene Überdeckelungslänge beziehungsweise Tunnellänge von mindestens 180 m,

• Planung mindestens der Anlagengruppen Starkstromanlagen, Fernmelde-/Informationstechnik sowie Automation von Ingenieurbauwerken,

• Durchfahrts- und Adaptationsbeleuchtung,

• Notrufeinrichtungen,

• BOS-Funk oder Objektfunkversorgung,

• Fluchtweg- und Notausgangskennzeichnung,

• Löschwasserversorgung,

• Leit- und Automatisierungstechnik,

• Energieversorgung mit Mittelspannungsschaltanlage, Transformator, Niederspannungsverteilung und USV,

• Ereignis-Wirk-Matrix oder vergleichbares Steuerungs- und Alarmkonzept.

• Erbringung mindestens der Leistungsphasen 1, 2 und 3 gemäß Anlage 15 HOAI,

• Abschluss der Referenzleistung nach dem 01.01.2018.

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Der Referenz ist eine aussagekräftige Beschreibung von mindestens einer DIN-A4-Seite mit Projektangaben, Plänen, Fotos oder Prinzipskizzen beizufügen.

Referenz R2 – BIM-Kompetenz

Nachweis einer Projektreferenz für die Fachplanung Technische Ausrüstung eines Tunnels, einer Einhausung oder eines vergleichbaren komplexen Ingenieurbauwerks unter Anwendung der BIM-Methode einschließlich IFC-basiertem Datenaustausch.

In der Referenz müssen alle der nachfolgenden BIM-Anwendungsfälle erfolgreich umgesetzt worden sein:

• fachübergreifende Modellkoordination und Erstellung der Fachmodelle,

• Kollisionsprüfung,

• modellbasierte Planableitung,

• modellbasierte Mengen- und Kostenermittlung,

• modellbasierte Dokumentation, Attribuierung aller Bauteile,

• IFC-basierter Datenaustausch.

Zusätzlich sind die eingesetzten Softwarelösungen für

• die Fachmodellbearbeitung (Verwendete BIM-Software),

• die interne Modellprüfung und Kollisionsprüfung (zur Qualitätssicherung)

zu benennen.

8.2 Mindestanforderungen Bearbeitungsteam

Die nachfolgend genannten Funktionen sind durch unterschiedliche Personen zu besetzen. Der Projektbevollmächtigte kann zugleich Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter sein.

Projektbevollmächtigter / Geschäftsführer

• Eintragung in einer Ingenieurkammer oder gleichwertiger Nachweis,

• nachweisliche Erfahrung in der Planung technischer Anlagen für Ingenieurbauwerke, Tunnel oder vergleichbare Verkehrsanlagen.

Projektleiter Technische Ausrüstung

• abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Automatisierungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,

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• mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung Technische Ausrüstung,

• mindestens eine persönliche oder bürobezogene Referenz für technische Ausrüstung eines Tunnels, einer Einhausung oder eines vergleichbaren Ingenieurbauwerks.

Stellvertretender Projektleiter Technische Ausrüstung

• abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Automatisierungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung,

• mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Fachplanung Technische Ausrüstung,

• mindestens eine persönliche oder bürobezogene Referenz für technische Ausrüstung eines Ingenieurbauwerks.

Fachplaner – Planung Technische Ausrüstung Tunnel

• abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Automatisierungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Techniker / Meister einer vergleichbaren Fachrichtung

• mindestens drei Jahre Berufserfahrung in der Planung von elektrischen, kommunikations- oder automatisierungstechnischen Anlagen,

• Erfahrung mit Tunneltechnik, Verkehrstechnik, BOS-Funk, Leit- und Automatisierungstechnik oder vergleichbaren Aufgabenstellungen.

BIM-Fachkoordinator Technische Ausrüstung

• abgeschlossenes Studium der Elektrotechnik, Nachrichtentechnik, Automatisierungstechnik oder einer vergleichbaren Fachrichtung bzw. Technischer Systemplaner / Techniker / Meister einer vergleichbaren Fachrichtung

• mindestens drei Jahre nachweisliche BIM-Erfahrung in der Fachplanung Technische Ausrüstung,

• Erfahrung mit IFC-basiertem Datenaustausch,

• Erfahrung in der Fachmodellkoordination und Kollisionsprüfung,

• Benennung mindestens einer persönlichen oder bürobezogenen BIM-Referenz.

  1. Wertung der Angebote

Die Wertung erfolgt zu 100 % nach dem Preis.

Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag.

Mit dem Angebot sind mindestens einzureichen:

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• vollständig ausgefülltes Honorarangebot,

• Formblatt Referenzblatt für die Referenzen R1 bis R3,

• Nachweise und Projektbeschreibungen zu den Referenzen,

• Formblatt Angaben zum Bearbeitungsteam,

• Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung oder verbindliche Bestätigung über deren Abschluss im Auftragsfall,

• Eigenerklärung zur Eignung,

• Erklärung zu Nachunternehmen, Eignungsleihe und Bietergemeinschaft, soweit zutreffend,

• Erklärung zum Bezug zu Russland, soweit vergaberechtlich erforderlich,

• Angaben zu den eingesetzten BIM-Softwarelösungen.

Die Preisabfrage beziehungsweise das Honorarangebot ist zwingend mit dem Angebot vollständig einzureichen.

  1. Berufshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen nachzuweisen:

Schadensart Mindestdeckungssumme

Personenschäden 3.000.000 €

Sach- und Vermögensschäden 3.000.000 €

Der Versicherungsschutz ist während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.

  1. Fachtechnische und rechnerische Prüfung

Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der optionalen Stufe 2 mit der Prüfung von Aufmaßen, Rechnungen, Nachträgen oder sonstigen Abrechnungsunterlagen beauftragt wird, umfasst die fachtechnische und rechnerische Prüfung insbesondere die Verantwortung dafür, dass:

• Rechnungsansätze mit dem Aufmaß sowie dem tatsächlichen Liefer- und Leistungsumfang übereinstimmen,

• technische Berechnungen fachlich richtig sind,

• Preise dem Leistungsverzeichnis, dem Vertrag oder genehmigten Nachträgen entsprechen,

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• die Leistungen den geltenden Vorschriften, den anerkannten Regeln der Technik und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen,

• die Leistungen vollständig, sachgerecht und mängelfrei erbracht wurden,

• alle rechnungsbegründenden Unterlagen vorliegen und eindeutig zugeordnet werden können.

Nach Abschluss der Prüfung sind die Rechnungen mit dem Prüfvermerk „fachtechnisch und rechnerisch richtig“ zu versehen.

  1. Technische Vertragsbedingungen und Regelwerke

Bei der Planung sind in der jeweils gültigen Fassung insbesondere zu berücksichtigen:

• HOAI,

• VgV,

• RE-ING,

• ZTV-ING,

• RiZ-ING,

• RAB-ING,

• BEM-ING,

• RPS,

• RABT beziehungsweise die einschlägigen aktuellen Regelungen für Straßentunnel,

• DIN 67524,

• DIN EN ISO 7010,

• DIN EN 54,

• DIN EN 14339 und DIN EN 14384,

• DIN EN 62305,

• DIN EN 61439,

• DIN EN 62271,

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• einschlägige VDE-Bestimmungen,

• Vorgaben zur BOS-Digitalfunkversorgung und Objektversorgung,

• AIA und BIM-BVB des Auftraggebers,

• Sicherheits- und Gesundheitsschutzvorschriften,

• Vorgaben der Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, Netzbetreiber und zuständigen Genehmigungsbehörden.

Hinweis zur geschlechtsneutralen Personenbezeichnung

Soweit in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit personenbezogene Bezeichnungen in der männlichen Form verwendet werden, gelten diese ausdrücklich für alle Geschlechter. Die verwendete männliche Form ist geschlechtsneutral zu verstehen und schließt insbesondere weibliche, männliche, diverse sowie nicht-binäre Personen ein.

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