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| Weise Software GmbH, Bamberger Str. 4 - 6, 01187 Dresden | ||
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| Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Absatz 3 DVOSächsBO - Anlage 11(Seite 1) An die Gemeinde Aktenzeichen der Gemeinde Eingangsstempel der Gemeinde Stadt Regis-Breitingen Bauamt Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen An die Bauaufsichtsbehörde Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde Landesamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstraße 4 04552 Borna Stellungnahme der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) § 69 Absatz 1 und § 77 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) zum Bauantrag nach § 68 SächsBO zum Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO zum Antrag auf Zustimmung nach § 77 SächsBO zum Antrag auf Ausnahme und/oder Befreiung nach § 31 BauGB zum Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach § 67 Absatz 1 SächsBO 1. Vorhaben Genaue Bezeichnung des Vorhabens: Anbau eines ufzuges an die Oberschule Regis-Breitingen 2. Grundstück Gemeinde, Ortsteil Regis-Breitingen Straße, Hausnummer Schulstraße 9 Gemarkung, Flurstücksnummer Regis (Flur), 772/5 3. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 BauGB Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Absatz 1 BauGB). Bezeichnung: in Kraft getreten am: Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: ja nein Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen. Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Formblatt bei. Fortsetzung auf Seite 2 |
| An die Gemeinde | Aktenzeichen der Gemeinde | Eingangsstempel der Gemeinde |
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| Stadt Regis-Breitingen Bauamt Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen | ||
| An die Bauaufsichtsbehörde | Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde | Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde |
| Landesamt Landkreis Leipzig Bauaufsichtsamt Stauffenbergstraße 4 04552 Borna |
| 3. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 BauGB | |||||||
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| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Absatz 1 BauGB). Bezeichnung: in Kraft getreten am: | |||||||
| Bezeichnung: | in Kraft getreten am: | ||||||
| Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: | ja | nein |
| Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen. Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Formblatt bei. | |
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| Fortsetzung auf Seite 2 |
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| Weise Software GmbH, Bamberger Str. 4 - 6, 01187 Dresden | ||
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| Anlage 11 (Seite 2) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Absatz 2 BauGB). Bezeichnung: in Kraft getreten am: Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: ja nein Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Absatz 3 BauGB). Bezeichnung: in Kraft getreten am: Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: ja nein Die Zulässigkeit richtet sich im Übrigen nach: § 34 BauGB § 35 BauGB (Die Nummern 4. und 5. sind entsprechend auszufüllen.) 4. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht folgendem Baugebiet nach der BauNVO (§ 34 Absatz 2 BauGB): Das Vorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung in dem Baugebiet allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- ja nein stücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein: Das Vorhaben wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: ja nein Das Vorhaben beeinträchtigt das Ortsbild nicht: ja nein Von dem Vorhaben werden keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ja nein in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden erwartet: Das Vorhaben fällt unter § 34 Absatz 3a BauGB: ja nein Es liegt eine Satzung nach § 34 Absatz 4 Nummer BauGB vor. Bezeichnung: Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung: ja nein 5. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines wirksamen Flächennutzungsplans. Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Absatz 1 öffentliche Belange stehen entgegen: ja nein (siehe Beiblatt) Nummer BauGB . Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 2 BauGB. öffentliche Belange werden beeinträchtigt: ja nein (siehe Beiblatt) Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 4 öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Absatz 4 BauGB genannten, werden beeinträchtigt: Nummer BauGB (siehe Beiblatt) ja nein . Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB. Fortsetzung auf Seite 3 |
| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Absatz 2 BauGB). | |||||||
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| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Absatz 2 BauGB). | |||||||
| Bezeichnung: in Kraft getreten am: | |||||||
| Bezeichnung: | in Kraft getreten am: | ||||||
| Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: | ja | nein |
| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Absatz 3 BauGB). | |||||||||
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| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Absatz 3 BauGB). | |||||||||
| Bezeichnung: in Kraft getreten am: | |||||||||
| Bezeichnung: | in Kraft getreten am: | ||||||||
| Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans: | ja | nein | |||||||
| Die Zulässigkeit richtet sich im Übrigen nach: § 34 BauGB § 35 BauGB (Die Nummern 4. und 5. sind entsprechend auszufüllen.) | |||||||||
| § 34 BauGB | § 35 BauGB (Die Nummern 4. und 5. sind entsprechend auszufüllen.) |
| 4. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB | |||||
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| Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht folgendem Baugebiet nach der BauNVO (§ 34 Absatz 2 BauGB): Das Vorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung in dem Baugebiet allgemein zulässig. Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grund- ja nein stücksfläche die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein: Das Vorhaben wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse: ja nein Das Vorhaben beeinträchtigt das Ortsbild nicht: ja nein Von dem Vorhaben werden keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche ja nein in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden erwartet: Das Vorhaben fällt unter § 34 Absatz 3a BauGB: ja nein | |||||
| Es liegt eine Satzung nach § 34 Absatz 4 Nummer | BauGB vor. Bezeichnung: | ||||
| Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung: ja nein |
| 5. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB | |
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| Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines wirksamen Flächennutzungsplans. | |
| Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Absatz 1 Nummer BauGB . | öffentliche Belange stehen entgegen: ja nein (siehe Beiblatt) |
| Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 2 BauGB. | öffentliche Belange werden beeinträchtigt: ja nein (siehe Beiblatt) |
| Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 4 Nummer BauGB . | öffentliche Belange, ausgenommen die in § 35 Absatz 4 BauGB genannten, werden beeinträchtigt: (siehe Beiblatt) ja nein |
| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB. |
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| Anlage 11(Seite 3) 6. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 33 BauGB § 33 Absatz 1 und 2 BauGB § 33 Absatz 3 BauGB Bezeichnung des Bebauungsplans: Das Vorhaben steht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen: ja nein Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger ja nein anerkannt. Eine Erklärung nach § 33 Absatz 1 Nummer 3 BauGB liegt bei: Die Beteiligung nach § 33 Absatz 3 BauGB wurde durchgeführt: ja nein 7. Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB Bezeichnung der Ausnahme / Befreiung: Das Einvernehmen wird erteilt: zur Ausnahme nach § 31 Absatz 1 BauGB: ja nein zur Befreiung nach § 31 Absatz 2 BauGB: ja nein 8. Veränderungssperre, Zurückstellung nach §§ 14, 15 BauGB Für das Gebiet wurde eine Veränderungssperre beschlossen: ja, in Kraft getreten am: nein Zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt: (Gründe siehe Beiblatt) ja nein Eine Zurückstellung nach § 15 BauGB wird beantragt bis zum: 9. Örtliche Bauvorschriften (§ 89 SächsBO) Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgender Bauvorschriften nach § 89 SächsBO: Bezeichnung: in Kraft getreten am: Bezeichnung der beantragten Abweichung/en: Das Einvernehmen wird erteilt: (Gründe siehe Beiblatt) ja nein 10. Lage der baulichen Anlage im Gelände ebenes Gelände Hanglage die Geländeoberfläche soll festgesetzt werden 11. Zufahrt Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche: ja nein Die öffentliche Verkehrsfläche ist befahrbar bis: t Die öffentliche Verkehrsfläche ist nutzbar ab: Das Grundstück ist über eine Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen: ja nein Die Zufahrt ist nicht gesichert. Fortsetzung auf Seite 4 |
| 9. Örtliche Bauvorschriften (§ 89 SächsBO) | |||||
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| Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgender Bauvorschriften nach § 89 SächsBO: Bezeichnung: in Kraft getreten am: | |||||
| Bezeichnung: | |||||
| Bezeichnung der beantragten Abweichung/en: | |||||
| Das Einvernehmen wird erteilt: (Gründe siehe Beiblatt) | ja | nein |
| Zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt: (Gründe siehe Beiblatt) | |
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| Eine Zurückstellung nach § 15 BauGB wird beantragt bis zum: |
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| Anlage 11(Seite 4) 12. Trinkwasserversorgung Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch: Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab: Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert. 13. Abwasserbeseitigung Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert durch: Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert ab: Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht gesichert. 14. Löschwasserversorgung Die Löschwasserversorgung ist gesichert durch: Die Löschwasserversorgung ist gesichert ab: Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert. 15. Schutzgebiete Das Grundstück liegt im: Naturschutzgebiet nach § 14 SächsNatSchG (zu § 23 BNatSchG) Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG Wasserschutzgebiet nach § 46 SächsWG (zu den §§ 51 und 52 WHG) Überschwemmungsgebiet nach § 72 SächsWG (zu den §§ 76 bis 78 WHG) Hochwasserentstehungsgebiet nach § 76 SächsWG Überschwemmungsgefährdetes Gebiet nach § 75 SächsWG (zu § 76 Absatz 1 WHG) sonstiges Schutzgebiet (Bezeichnung): 16. Anforderungen auf Grund von Satzungen der Gemeinde Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB Denkmalschutzgebiet Stellplatzsatzung Gehölzschutzsatzung sonstige Bezeichnung: 17. Sonstige Angaben Das Vorhaben liegt in einem Umlegungsgebiet nach § 52 BauGB. Das Vorhaben liegt in einem Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB. Das Vorhaben liegt in einem Gebiet einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB. Das Vorhaben liegt im Achtungsabstand eines Störfallbetriebes. Bezeichnung: Fortsetzung auf Seite 5 |
| 2. Trinkwasserversorgung | ||
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| Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch: | ||
| Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab: Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert. |
| 3. Abwasserbeseitigung | |||
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| Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert durch: | |||
| Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert ab: | |||
| Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht gesichert. |
| 4. Löschwasserversorgung | |||
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| Die Löschwasserversorgung ist gesichert durch: | |||
| Die Löschwasserversorgung ist gesichert ab: | |||
| Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert. |
| 5. Schutzgebiete | ||
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| Das Grundstück liegt im: Naturschutzgebiet nach § 14 SächsNatSchG (zu § 23 BNatSchG) Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG Wasserschutzgebiet nach § 46 SächsWG (zu den §§ 51 und 52 WHG) Überschwemmungsgebiet nach § 72 SächsWG (zu den §§ 76 bis 78 WHG) Hochwasserentstehungsgebiet nach § 76 SächsWG Überschwemmungsgefährdetes Gebiet nach § 75 SächsWG (zu § 76 Absatz 1 WHG) sonstiges Schutzgebiet (Bezeichnung): | ||
| sonstiges Schutzgebiet (Bezeichnung): |
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| Anlage 11(Seite 5) 18. Schlussfeststellung Das Bauvorhaben wurde behandelt mit Beschluss vom: als Angelegenheit der laufenden Verwaltung. Einvernehmen nach § 36 BauGB: Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt. Das Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt. Versagungsgründe sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt. Stellungnahme nach § 69 Absatz 1 SächsBO: Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu. Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben nicht zu. Einwendungen gegen das Vorhaben sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt. Stellungnahme nach § 77 Absatz 1 SächsBO: Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu. Die Gemeinde widerspricht dem Vorhaben. Die Gründe sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt. 19. Unterschrift Datum, Unterschrift |