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Planungsleistungen für die Sanierung der Oberschule in Regis-Breitingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 11:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Vergabeverfahren: Losweise Vergabe von Planungsleistungen für die Sanierung der Oberschule in Regis-Breitingen

Vergabenummer: 02/2026

Vergabe-ID: 3326301

Teilnehmerfragen

Frage 1 In den Vergabeunterlagen ist ersichtlich, dass die ausgeschriebene Leistung Los 1 Objektplanung ab Leistungsphase 5 vergeben werden soll und der bisherige Auftragnehmer der Leistungsphasen 1–4 benannt wurde. Vor diesem Hintergrund bitten wir um folgende Klarstellungen:

Bitte erläutern Sie, ob und in welchem Umfang eine Vorbefassung des bisherigen Auftragnehmers der Leistungsphasen 1–4 im Sinne des § 7 VgV vorliegt. Sofern eine solche Vorbefassung gegeben ist, bitten wir um Darstellung der vom Auftraggeber ergriffenen Maßnahmen zur Gewährleistung der Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsätze gemäß § 97 Abs. 2 GWB sowie zur Vermeidung unzulässiger Wettbewerbsvorteile.

Wir bitten um Mitteilung, ob dem Auftraggeber bekannt ist, ob der bisherige Auftragnehmer beabsichtigt, am vorliegenden Vergabeverfahren teilzunehmen. (Es wird ausdrücklich nicht um eine Bewertung, sondern ausschließlich um die Kenntnislage des Auftraggebers gebeten.)

Bitte bestätigen Sie, ob dem bisherigen Auftragnehmer Informationen oder Unterlagen zugänglich waren oder sind, die über die vergaberelevanten Inhalte der bereitgestellten Vergabeunterlagen hinausgehen. Sollte dies der Fall sein, bitten wir unter Verweis auf § 20 Abs. 3 VgV um Bereitstellung dieser Informationen bzw. Unterlagen zum Zweck der Gleichbehandlung aller Bieter.

Antwort 1 Wir teilen Ihnen mit, dass wir bereits im Ausschreibungstext unter 7.1, 7.2 und 8. daraufhin gewiesen haben, welches Büro die Leistungen in welchem Umfang bisher erbracht hat. Es wurde weiterhin mitgeteilt, dass sich dieses Büro wieder beteiligen wird. Schließlich wurde mitgeteilt, dass dies möglich ist, weil der Ausschreibung alle bisher erfolgten Planungsleistungen und erstellte Unterlagen beiliegen (§ 97 Abs. 2 GWB). Wir bitten, die Ausschreibung zu lesen. Da hier alle Unterlagen der bisherigen Planungsleistungen anliegen, wird auch nicht davon ausgegangen, dass der bisherige Auftragnehmer über Unterlagen und Informationen verfügt, die über die bereitgestellten Informationen und Unterlagen hinausgehen.

Frage 2 Bitte stellen Sie dar, aus welchen vergaberelevanten Gründen die Leistungen der Leistungsphase 5 ff. von der bisherigen vertraglichen Leistungserbringung abgetrennt und im Rahmen des vorliegenden Verfahrens separat ausgeschrieben werden.

Antwort 2 Die Ausschreibung erfolgt ab der LPH 5 gemäß §§ 34 ff. HOAI, weil hier auch Fördermittel verwendet werden und die dortigen Richtlinien die Einhaltung der vergaberechtlichen Anforderungen beschreibt. Für eine Förderung muss regelmäßig in jedem Fall die Planungsleistung bis zur LPH 3 gemäß §§ 34 ff HOAI Objektplanung vorgelegt werden, damit der Fördermittelgeber die entstehenden Kosten einschätzen kann. Einzelne Förderprogramme erlauben in diesem Zusammenhang die Ausschreibung auch erst ab der LPH 5 gemäß §§ 34 ff. HOAI. Darüber hinaus war diese Vorgehensweise an dem gegenständlichen Bauvorhaben auch historisch bedingt.

Frage 3 In den Vergabeunterlagen wird gefordert, dass Referenzen aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 vorzulegen sind. Der Zeitraum von drei Jahren erscheint aus unserer Sicht sehr knapp bemessen. Da vergleichbare Leistungen üblicherweise nicht in kurzen zeitlichen Intervallen vergeben und realisiert werden, bitten wir um Prüfung, ob Referenzen aus einem erweiterten Zeitraum (z. B. fünf Jahre) anerkannt werden können. Eine entsprechende Anpassung würde den Wettbewerb erweitern, ohne die Aussagekraft der Referenzen zu beeinträchtigen.

Antwort 3 Wir verweisen auf die gesetzliche Regelung zu § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, welcher Referenzen für höchsten 3 Jahre zuläßt. Eine Verlängerung dieses Zeitraumes kommt mithin nicht in Betracht. Im Übrigen werden Referenzen aber auch betrachtet, wenn sie innerhalb des Zeitraumes von 2023 bis 2025 angefangen oder beendet sind.

Frage 4 Des Weiteren möchten wir darauf hinweisen, dass es sich bei einer abgeschlossenen Leistungsphase 3 üblicherweise um eine Integration der Objektplanung mit allen beteiligten Fachplanungen handelt. Wie gestaltet sich der Umgang mit eventuellen Wiederholungsleistungen der Objektplanung Lph. 3 zur Integration aller Fachplanungen?

Antwort 4 Sollten Wiederholungsleistungen fachlich erforderlich werden, gilt die gesetzliche Regelung bzw. die HOAI.

Frage 5 Vielen Dank für die Rückmeldung zu den Bieterfragen. Zur Frage / Antwort 3 haben wir eine Rückfrage. Sie beziehen sich auch §46 Abs. 3 Nr. 1, dieser besagt " [...] ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Liefer- oder Dienstleistungen berücksichtigen wird, die mehr als drei Jahre zurückliegen," Damit dürfen Referenzen gewertet werden die mehr als 3 Jahre zurückliegen. Gehen wir richtig in der Annahme, dass Sie daher auch Referenzen, welche mehr als 3 Jahre zurückliegen werten, insofern sie die technischen Vorrausetzungen / sonstigen Anforderungen erfüllen? Nach unseren Erfahrungen werden regelmäßig Referenzen mit bis zu 10 Jahren zurück ab Veröffentlichung der Ausschreibung zugelassen.

Antwort 5 Wir verweisen zur Beantwortung der Bieterfrage erneut auf § 46 Abs. 3 VgV. Insofern ist sicherlich richtig, dass eine Ausnahmemöglichkeit von der Regel der Wertung von Referenzen der letzten 3 Jahre aufgenommen werden kann. In der hier vorliegenden Ausschreibung hat sich der AG gegen eine weitergehende Wertungen, über die prinzipielle gesetzliche Anforderung des § 46 Abs. 3 VgV hinaus, insofern entschieden. Es verbleibt daher bei der bereits gegebenen Antwort.

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