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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teilnahmeantrag
VgV-Verfahren
für das Projekt: Losweise Ausschreibung, Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 für folgende Dienstleistung: Generalplanungsleistungen Auftraggeberin: Stadt Regis-Breitingen Bürgermeister Herr Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen Deutschland Die Unterlagen sind einzu- reichen bei: d igital auf dem Internetportal www.eVergabe.de
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen auf www.evergabe.de: 09.03.2026, 12:00 Uhr
Hinweise für die Bewerbung:
• Alle Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nach- weisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist digital unter Angabe der Re- ferenznummer der Bekanntmachung einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbun- gen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Eingereichte Bewerbungsunterla- gen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt. • Eine Bewerbung ist als Einzelbewerber1, als Bewerbergemeinschaft (ARGE) oder auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. • Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufül- len. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizule- gen. • Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler, schriftlicher Form über www.evergabe.de einzureichen.
Gliederung des Teilnahmeantrages: Teil 1 – Allgemeine Informationen zum Bewerber Teil 2a – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von jedem ARGE-Partner auszufüllen) Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften 1 x gemeinschaftlich auszufüllen) Teil 3 – Anlagen und Referenzen
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher, u.a. Sprachformen ver- zichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen, gelten für beide Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Wertung oder Dis- kriminierungsabsicht. 1
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 1 - Allgemeine Informationen zum Bewerber
Bewerbererklärung
Wir bewerben uns als
☐ Einzelbewerber
☐ Bewerbergemeinschaft (ARGE)
Einzelbewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gesamtverantwortliche ARGE-Partner
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: (bei Einzelbewerbern ist diese Seite nicht zu berücksichtigen) Teilnehmer Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft:
Name / Firma des bevollmächtigten Vertreters
Der bevollmächtigte Bewerber vertritt die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und gegebenenfalls bei Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Verga- bestelle während der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Auftragsfall werden wir eine Arbeitsge- meinschaft bilden, deren Mitglieder der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.
Unterschriften: Für das Mitglied Nr. 1 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Für das Mitglied Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 2a Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 2a - Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil von jedem ARGE-Partner separat auszufüllen und als Anlage beizufügen)
folgende Angaben gelten für das Büro:
Name Ort
Veröffentlichung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
a) Ausschlussgründe Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bzw. Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB
liegen nicht vor liegen vor, und zwar:
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB:
nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9a GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9b GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9c GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG Ordnungswidrigkeiten gem. § 21 Mindestlohngesetz
liegen nicht vor. Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. liegen vor
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 2a Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
c) Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen? ja nein
Wenn ja: Gesellschafter / Inhaber Anteile in %
d) Juristische Person Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklä- rung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Unteraufträge gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Wir beabsichtigen: sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen selbst zu erbringen.
die unten aufgeführten verantwortlichen Nachunternehmer einzusetzen.
Falls beabsichtigt wird, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, muss eine entsprechende Ver- pflichtungserklärung dieser Unternehmen (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungs- unterlagen beigelegt werden.
Name, Anschrift des verantwortlichen Nachunternehmers:
Gegenstand der Teilleistungen:
f) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Wir verpflichten uns, im Falle der Angebotsabgabe nur Personen einzusetzen, die – bei einem eventu- ellen Zuschlag – eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes entsprechend dem Muster in der Anlage (Anlage 2) abgeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung, bei un- vollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung unse- ren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil gemeinschaftlich 1x auszufüllen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angaben zum Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachun- ternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 500.000 EUR netto.
| 2023 | 2024 | 2025 | ||
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Angaben zum einschlägigen Umsatz Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) bei ein- schlägigen Planungsleistungen. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 500.000 EUR netto.
| Durchschnitt 2023-2025 | |
|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | |
|---|---|
| Büro 3 | |
| Büro 4 | |
| Büro 5 | |
| Summe: |
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c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Bewerbung beizulegen.
Dieser Bewerbung liegt bei:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nach- weis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt wer- den.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Bewerbung für den ARGE-Partner beizulegen:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlichung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemein- schaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich hieraus ergebenden Durchschnitt an festangestellten Mitarbeiter vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 6 festangestellten Mitarbeiter inkl. Geschäfts- führer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 2 | ||||
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Anzahl der Architekten/Ingenieure u.a. Erklärung über die Anzahl der Architekten/Ingenieure inklusive der Geschäftsführung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich daraus ergebenden Durchschnitt vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 4 Architekten/Ingenieure inkl. Geschäftsführer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder fe- derführendes Büro | ||||||
| Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers: | ||||||
| Büro 1 | ||||||
| Büro 2 | ||||||
| Büro 3 | ||||||
| Büro 4 | ||||||
| Büro 5 | ||||||
| Summe: |
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c) 1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des Projektleiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den Projekt- leiter ist (Anlage 4) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen Projektleiters
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters / Mitarbeiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den stellver- tretenden Projektleiter ist (Anlage 5) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
d) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektleiters Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters von mindestens 10 Jahren bei Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 6) nachzuweisen:
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters von mindestens 7 Jahren für Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräfti- gen Lebenslaufes (Anlage 7) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
e) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Planers Objektplanung Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 10 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (Objektplanung) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 8) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebens- laufes (Anlage 9) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners Brandschutz
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (Brandschutz) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 10) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners Freianlagen
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (Tragwerk) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Le- benslaufes (Anlage 11) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners Akustik
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (Akustik) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebens- laufes (Anlage 12) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verzeichnis aller von dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen
(Bitte in dieser Reihenfolge und mit der gleichen Bezugsnummer dem Teilnahmeantrag beifügen)
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Muster)
Anlage 3: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Anlage 4: Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters
Anlage 5: Nachweis der Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters
Anlage 6: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters
Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters/ Anlage 7: Mitarbeiters
Anlage 8: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Planers Objektplanung
Anlage 9: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk
Anlage 10: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners Brandschutz
Anlage 11: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners Freianlagen
Anlage 12: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners Akustik
Anlage 13: Referenzobjekt 1
Anlage 14: Referenzobjekt 2
Anlage 15: Referenzobjekt 3
Anlage 16: Referenzobjekt 4
Anlage 17 Referenzobjekt 5
Anlage 18: Referenzobjekt ff.: für weitere Referenzobjekte jeweils ein gesondertes Blatt ausfüllen
Eigenerklärung für alle Teile der Bewerbung (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu unterschreiben)
Hiermit bestätige/n ich/wir alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Alle Angaben können jederzeit durch die Auftraggeberin bei entsprechender Stelle nachgefragt werden.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen – gem. § 47 Abs. 1 VgV
Verpflichtungserklärung zu Teilleistungen durch andere Unternehmen
(Von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft auszufüllen, wenn Leistungen an Nachunternehmer ver- geben werden sollen.)
Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt
Gegenstand der Teilleistung
Hiermit verpflichten wir uns, im Auftragsfall für der oben genannten Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft als Nachunternehmer die bezeichnete Teilleistung zu erbringen und im erforderlichen Leis- tungszeitraum das Fachpersonal für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Erklärungen, die unvollständig oder nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen kann der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme aus- geschlossen werden.
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (nur als Muster)
Verpflichtung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I Seiten 469)
(Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Auftraggeberin bei Beauftragung vorzulegen)
Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Verhandelt
Ort Datum
Muster
Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 Abs.1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 547)
Name
(nur informativ, muss im Rahmen der
Die zu verpflichtende Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Es wurde auf folgeBndee Vworescrhbrifutenn dges nStriacfgheste tzabuucshegs ehifngüewlliets ewn: erden)
- § 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch
- § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
- § 203 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen,
- § 204 – Verwertung fremder Geheimnisse
- § 331 – Vorteilsannahme
- § 332 – Bestechlichkeit
- § 353b Abs. 1 Nr. 2 – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
- § 358 – Nebenfolgen
Die zu verpflichtende Person wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt. Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleich- zeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o.g. Strafvor- schriften.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 13: Referenzprojekt 1: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 14: Referenzprojekt 2: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 15: Referenzprojekt 3: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Losweise Ausschreibung Planungsleistungen Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 1 Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 16: Referenzprojekt 4: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 17: Referenzprojekt 5: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. Projektdarstellung des und eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf Referenzprojektes: höchstens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 18: Referenzprojekt ff.: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teilnahmeantrag
VgV-Verfahren
für das Projekt: Fachplanungsleistungen TGA/HLS -Sanierung Oberschule Regis- Breitingen, Los 2 Referenznummer: 02/2026 für folgende Dienstleistung: Generalplanungsleistungen Auftraggeberin: Stadt Regis-Breitingen Bürgermeister Herr Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen Deutschland Die Unterlagen sind einzu- reichen bei: d igital auf dem Internetportal www.eVergabe.de
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen auf www.evergabe.de: 09.03.2026, 12:00 Uhr
Hinweise für die Bewerbung:
• Alle Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nach- weisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist digital unter Angabe der Re- ferenznummer der Bekanntmachung einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbun- gen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Eingereichte Bewerbungsunterla- gen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt. • Eine Bewerbung ist als Einzelbewerber1, als Bewerbergemeinschaft (ARGE) oder auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. • Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufül- len. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizule- gen. • Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler, schriftlicher Form über www.evergabe.de einzureichen.
Gliederung des Teilnahmeantrages: Teil 1 – Allgemeine Informationen zum Bewerber Teil 2a – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von jedem ARGE-Partner auszufüllen) Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften 1 x gemeinschaftlich auszufüllen) Teil 3 – Anlagen und Referenzen
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher, u.a. Sprachformen ver- zichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen, gelten für beide Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Wertung oder Dis- kriminierungsabsicht. 1
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 1 - Allgemeine Informationen zum Bewerber
Bewerbererklärung
Wir bewerben uns als
☐ Einzelbewerber
☐ Bewerbergemeinschaft (ARGE)
Einzelbewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gesamtverantwortliche ARGE-Partner
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: (bei Einzelbewerbern ist diese Seite nicht zu berücksichtigen) Teilnehmer Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft:
Name / Firma des bevollmächtigten Vertreters
Der bevollmächtigte Bewerber vertritt die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und gegebenenfalls bei Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Verga- bestelle während der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Auftragsfall werden wir eine Arbeitsge- meinschaft bilden, deren Mitglieder der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.
Unterschriften: Für das Mitglied Nr. 1 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Für das Mitglied Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
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Teil 2a - Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil von jedem ARGE-Partner separat auszufüllen und als Anlage beizufügen)
folgende Angaben gelten für das Büro:
Name Ort
Veröffentlichung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
a) Ausschlussgründe Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bzw. Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB
liegen nicht vor liegen vor, und zwar:
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB:
nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9a GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9b GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9c GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG Ordnungswidrigkeiten gem. § 21 Mindestlohngesetz
liegen nicht vor. Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. liegen vor
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c) Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen? ja nein
Wenn ja: Gesellschafter / Inhaber Anteile in %
d) Juristische Person Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklä- rung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Unteraufträge gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Wir beabsichtigen: sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen selbst zu erbringen.
die unten aufgeführten verantwortlichen Nachunternehmer einzusetzen.
Falls beabsichtigt wird, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, muss eine entsprechende Ver- pflichtungserklärung dieser Unternehmen (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungs- unterlagen beigelegt werden.
Name, Anschrift des verantwortlichen Nachunternehmers:
Gegenstand der Teilleistungen:
f) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Wir verpflichten uns, im Falle der Angebotsabgabe nur Personen einzusetzen, die – bei einem eventu- ellen Zuschlag – eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes entsprechend dem Muster in der Anlage (Anlage 2) abgeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung, bei un- vollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung unse- ren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil gemeinschaftlich 1x auszufüllen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angaben zum Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachun- ternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 200.000 EUR netto.
| 2023 | 2024 | 2025 | ||
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Angaben zum einschlägigen Umsatz Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) bei ein- schlägigen Planungsleistungen. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 300.000 EUR netto.
| Durchschnitt 2023-2025 | |
|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | |
|---|---|
| Büro 3 | |
| Büro 4 | |
| Büro 5 | |
| Summe: |
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c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Bewerbung beizulegen.
Dieser Bewerbung liegt bei:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nach- weis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt wer- den.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Bewerbung für den ARGE-Partner beizulegen:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
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Veröffentlichung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemein- schaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich hieraus ergebenden Durchschnitt an festangestellten Mitarbeiter vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 festangestellten Mitarbeiter inkl. Geschäfts- führer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 2 | ||||
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Anzahl der Architekten/Ingenieure u.a. Erklärung über die Anzahl der Architekten/Ingenieure inklusive der Geschäftsführung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich daraus ergebenden Durchschnitt vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 Architekten/Ingenieure inkl. Geschäftsführer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder fe- derführendes Büro | ||||||
| Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers: | ||||||
| Büro 1 | ||||||
| Büro 2 | ||||||
| Büro 3 | ||||||
| Büro 4 | ||||||
| Büro 5 | ||||||
| Summe: |
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c) 1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des Projektleiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den Projekt- leiter ist (Anlage 4) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen Projektleiters
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters / Mitarbeiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den stellver- tretenden Projektleiter ist (Anlage 5) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
d) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektleiters Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters von mindestens 10 Jahren bei Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 6) nachzuweisen:
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters von mindestens 7 Jahren für Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräfti- gen Lebenslaufes (Anlage 7) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
e) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners TGA/HLS Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (TGA/HLS) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Le- benslaufes (Anlage 8) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verzeichnis aller von dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen
(Bitte in dieser Reihenfolge und mit der gleichen Bezugsnummer dem Teilnahmeantrag beifügen)
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Muster)
Anlage 3: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Anlage 4: Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters
Anlage 5: Nachweis der Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters
Anlage 6: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters
Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters/ Anlage 7: Mitarbeiters
Anlage 8: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners TGA/HLS
Anlage 9: Referenzobjekt 1
Anlage 10: Referenzobjekt 2
Anlage 11: Referenzobjekt 3
Anlage 13: Referenzobjekt 4
Anlage 14 Referenzobjekt 5
Anlage 15: Referenzobjekt ff.: für weitere Referenzobjekte jeweils ein gesondertes Blatt ausfüllen
Eigenerklärung für alle Teile der Bewerbung (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu unterschreiben)
Hiermit bestätige/n ich/wir alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Alle Angaben können jederzeit durch die Auftraggeberin bei entsprechender Stelle nachgefragt werden.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen – gem. § 47 Abs. 1 VgV
Verpflichtungserklärung zu Teilleistungen durch andere Unternehmen
(Von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft auszufüllen, wenn Leistungen an Nachunternehmer ver- geben werden sollen.)
Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt
Gegenstand der Teilleistung
Hiermit verpflichten wir uns, im Auftragsfall für der oben genannten Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft als Nachunternehmer die bezeichnete Teilleistung zu erbringen und im erforderlichen Leis- tungszeitraum das Fachpersonal für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Erklärungen, die unvollständig oder nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen kann der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme aus- geschlossen werden.
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/HLS der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (nur als Muster)
Verpflichtung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I Seiten 469)
(Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Auftraggeberin bei Beauftragung vorzulegen)
Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Verhandelt
Ort Datum
Muster
Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 Abs.1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 547)
Name
(nur informativ, muss im Rahmen der
Die zu verpflichtende Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Es wurde auf folgeBndee Vworescrhbrifutenn dges nStriacfgheste tzabuucshegs ehifngüewlliets ewn: erden)
- § 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch
- § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
- § 203 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen,
- § 204 – Verwertung fremder Geheimnisse
- § 331 – Vorteilsannahme
- § 332 – Bestechlichkeit
- § 353b Abs. 1 Nr. 2 – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
- § 358 – Nebenfolgen
Die zu verpflichtende Person wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt. Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleich- zeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o.g. Strafvor- schriften.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Anlage 9: Referenzprojekt 1: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 10: Referenzprojekt 2: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 11: Referenzprojekt 3: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 12: Referenzprojekt 4: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 13: Referenzprojekt 5: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 14: Referenzprojekt ff.: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Teilnahmeantrag
VgV-Verfahren
für das Projekt: Fachplanungsleistungen TGA/ELT Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Los 3 Referenznummer: 02/2026 für folgende Dienstleistung: Generalplanungsleistungen Auftraggeberin: Stadt Regis-Breitingen Bürgermeister Herr Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen Deutschland Die Unterlagen sind einzu- reichen bei: d igital auf dem Internetportal www.eVergabe.de
Frist für die Einreichung der Bewerbungsunterlagen auf www.evergabe.de: 09.03.2026, 12:00 Uhr
Hinweise für die Bewerbung:
• Alle Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich digital einzureichen. • Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig. • Die ausgefüllten Teilnahmeanträge sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nach- weisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist digital unter Angabe der Re- ferenznummer der Bekanntmachung einzureichen. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbun- gen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt bzw. ausgeschlossen. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen. Eingereichte Bewerbungsunterla- gen verbleiben bei der Auftraggeberin und werden nicht zurückgesandt. • Eine Bewerbung ist als Einzelbewerber1, als Bewerbergemeinschaft (ARGE) oder auch mit der Vergabe von Unteraufträgen möglich. • Bei Bewerbergemeinschaften ist von jedem Mitglied jeweils Teil 2a des Teilnahmeantrags auszufül- len. Mit dem Teilnahmeantrag ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags benannt ist. • Nicht deutschsprachige Nachweise sind in einer beglaubigten Übersetzung der Bewerbung beizule- gen. • Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich in digitaler, schriftlicher Form über www.evergabe.de einzureichen.
Gliederung des Teilnahmeantrages: Teil 1 – Allgemeine Informationen zum Bewerber Teil 2a – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von jedem ARGE-Partner auszufüllen) Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften 1 x gemeinschaftlich auszufüllen) Teil 3 – Anlagen und Referenzen
1 Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher, u.a. Sprachformen ver- zichtet. Alle geschlechtsspezifischen Bezeichnungen, gelten für beide Geschlechter gleichermaßen ohne jegliche Wertung oder Dis- kriminierungsabsicht. 1
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 1 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 1 - Allgemeine Informationen zum Bewerber
Bewerbererklärung
Wir bewerben uns als
☐ Einzelbewerber
☐ Bewerbergemeinschaft (ARGE)
Einzelbewerber bzw. bei Bewerbergemeinschaften gesamtverantwortliche ARGE-Partner
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort/Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft: (bei Einzelbewerbern ist diese Seite nicht zu berücksichtigen) Teilnehmer Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft
Name Bewerber:
ausführende Niederlassung:
Ansprechpartner:
Straße / Nr.:
PLZ / Ort:
Land:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Homepage:
das Unternehmen besteht seit:
Rechtsform des Unternehmens:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Erklärung der Bewerbergemeinschaft
Bevollmächtigter Vertreter der Bewerbergemeinschaft:
Name / Firma des bevollmächtigten Vertreters
Der bevollmächtigte Bewerber vertritt die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft und gegebenenfalls bei Aufforderung zur Angebotsabgabe auch die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gegenüber der Verga- bestelle während der Durchführung des Vergabeverfahrens. Im Auftragsfall werden wir eine Arbeitsge- meinschaft bilden, deren Mitglieder der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.
Unterschriften: Für das Mitglied Nr. 1 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Für das Mitglied Nr. 2 der Bewerbergemeinschaft:
Ort, Datum Firmenstempel, rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 2a Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 2a - Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil von jedem ARGE-Partner separat auszufüllen und als Anlage beizufügen)
folgende Angaben gelten für das Büro:
Name Ort
Veröffentlichung – Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
a) Ausschlussgründe Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 bzw. Abs. 4 GWB sowie § 124 Abs. 1 GWB
liegen nicht vor liegen vor, und zwar:
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 1 GWB:
nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB
Ausschlussgründe gem. § 123 Abs. 4 GWB:
nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB nach § 123 Abs. 4 Nr. 2 GWB
Ausschlussgründe gem. § 124 Abs. 1 GWB:
nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9a GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9b GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 9c GWB nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG Ordnungswidrigkeiten gem. § 21 Mindestlohngesetz
liegen nicht vor. Wir erklären, dass wir in den letzten zwei Jahren nicht wegen eines Verstoßes nach § 1 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 EUR belegt worden sind. liegen vor
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 2a Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
c) Wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Bestehen wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen? ja nein
Wenn ja: Gesellschafter / Inhaber Anteile in %
d) Juristische Person Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklä- rung des Bewerbers gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
e) Unteraufträge gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV
Wir beabsichtigen: sämtliche vertragsgegenständliche Leistungen selbst zu erbringen.
die unten aufgeführten verantwortlichen Nachunternehmer einzusetzen.
Falls beabsichtigt wird, Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben, muss eine entsprechende Ver- pflichtungserklärung dieser Unternehmen (Anlage 1) ausgefüllt und unterschrieben den Bewerbungs- unterlagen beigelegt werden.
Name, Anschrift des verantwortlichen Nachunternehmers:
Gegenstand der Teilleistungen:
f) Erklärung zum Verpflichtungsgesetz Wir verpflichten uns, im Falle der Angebotsabgabe nur Personen einzusetzen, die – bei einem eventu- ellen Zuschlag – eine Erklärung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes entsprechend dem Muster in der Anlage (Anlage 2) abgeben werden. Uns ist bekannt, dass wir bei Nichtabgabe der Erklärung, bei un- vollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftragsvergabe unberücksichtigt bleiben. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung unse- ren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Teil 2b – Angaben des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist dieser Teil gemeinschaftlich 1x auszufüllen)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Angaben zum Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachun- ternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025). Mindestanforderung ist ein jährlicher Gesamtumsatz von 200.000 EUR netto.
| 2023 | 2024 | 2025 | ||
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Angaben zum einschlägigen Umsatz Erklärung über den durchschnittlichen Umsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) bei ein- schlägigen Planungsleistungen. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz von durchschnittlich 300.000 EUR netto.
| Durchschnitt 2023-2025 | |
|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 2 | |
|---|---|
| Büro 3 | |
| Büro 4 | |
| Büro 5 | |
| Summe: |
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c) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung Der Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung ist der Bewerbung beizulegen.
Dieser Bewerbung liegt bei:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
Hinweis: Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nach- weis ersichtlich sein.
Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein solcher Versicherungsnachweis vorgelegt wer- den.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist dieser Bewerbung für den ARGE-Partner beizulegen:
der Nachweis einer Versicherungsgesellschaft, dass eine Berufshaftpflichtversicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) bereits ständig abgeschlossen ist.
oder:
die Erklärung eines Versicherungsunternehmens, dass im Auftragsfall, eine Berufshaftpflichtver- sicherung, welche den Bedingungen des Bekanntmachungstextes entspricht (3.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für Sachschäden) abgeschlossen wird.
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Veröffentlichung – Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
a) Anzahl der festangestellten Mitarbeiter Erklärung über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter des Bewerbers bzw. der Bewerbergemein- schaft (auch des Nachunternehmers) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich hieraus ergebenden Durchschnitt an festangestellten Mitarbeiter vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 3 festangestellten Mitarbeiter inkl. Geschäfts- führer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |
|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder federführendes Büro |
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers:
| Büro 1 | ||||
|---|---|---|---|---|
| Büro 2 | ||||
| Büro 3 | ||||
| Büro 4 | ||||
| Büro 5 | ||||
| Summe: |
b) Anzahl der Architekten/Ingenieure u.a. Erklärung über die Anzahl der Architekten/Ingenieure inklusive der Geschäftsführung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft (auch des Nachunternehmers) in drei abgeschlossenen Geschäftsjah- ren im Zeitraum von 2023-2025 sowie über den sich daraus ergebenden Durchschnitt vergl. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.; Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 Architekten/Ingenieure inkl. Geschäftsführer
| 2023 | 2024 | 2025 | Durchschnitt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Einzelbewerber oder fe- derführendes Büro | ||||||
| Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. eines Nachunternehmers: | ||||||
| Büro 1 | ||||||
| Büro 2 | ||||||
| Büro 3 | ||||||
| Büro 4 | ||||||
| Büro 5 | ||||||
| Summe: |
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 2b Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
c) 1. Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des Projektleiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den Projekt- leiter ist (Anlage 4) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen Projektleiters
- Nachweis der geforderten Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters / Mitarbeiters Ein Nachweis der im Bekanntmachungstext geforderten Berufsqualifikation „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) für den stellver- tretenden Projektleiter ist (Anlage 5) beizulegen:
Name und Berufsbezeichnung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
d) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Projektleiters Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters von mindestens 10 Jahren bei Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 6) nachzuweisen:
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Projektleiters
- Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters
Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters von mindestens 7 Jahren für Generalplanungsleistungen ist durch Vorlage eines aussagekräfti- gen Lebenslaufes (Anlage 7) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters
e) 1. Erklärung des Bewerbers zur Berufserfahrung des Fachplaners TGA/ELT Die geforderte Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners von mindestens 7 Jahren im jeweiligen Fachplanungsbereich (Objektplanung) ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes (Anlage 8) nachzuweisen.
Name und Jahre der Berufserfahrung des vorgesehenen Fachplaners
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verzeichnis aller von dem Bewerber/Bewerbergemeinschaft beigelegten Anlagen
(Bitte in dieser Reihenfolge und mit der gleichen Bezugsnummer dem Teilnahmeantrag beifügen)
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (Muster)
Anlage 3: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
Anlage 4: Nachweis der Berufsqualifikation des Projektleiters
Anlage 5: Nachweis der Berufsqualifikation des stellvertretenden Projektleiters/Mitarbeiters
Anlage 6: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Projektleiters
Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters/ Anlage 7: Mitarbeiters
Anlage 8: Lebenslauf als Nachweis der Berufserfahrung des Fachplaners TGA/ELT
Anlage 9: Referenzobjekt 1
Anlage 10: Referenzobjekt 2
Anlage 11: Referenzobjekt 3
Anlage 12: Referenzobjekt 4
Anlage 13 Referenzobjekt 5
Anlage 14: Referenzobjekt ff.: für weitere Referenzobjekte jeweils ein gesondertes Blatt ausfüllen
Eigenerklärung für alle Teile der Bewerbung (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern zu unterschreiben)
Hiermit bestätige/n ich/wir alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben. Alle Angaben können jederzeit durch die Auftraggeberin bei entsprechender Stelle nachgefragt werden.
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
Ort, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 1: Verpflichtungserklärung bei Unteraufträgen – gem. § 47 Abs. 1 VgV
Verpflichtungserklärung zu Teilleistungen durch andere Unternehmen
(Von Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaft auszufüllen, wenn Leistungen an Nachunternehmer ver- geben werden sollen.)
Name des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft
Name des Unternehmens, das die Teilleistung erbringt
Gegenstand der Teilleistung
Hiermit verpflichten wir uns, im Auftragsfall für der oben genannten Bewerber bzw. die Bewerberge- meinschaft als Nachunternehmer die bezeichnete Teilleistung zu erbringen und im erforderlichen Leis- tungszeitraum das Fachpersonal für die Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Hinweis:
Erklärungen, die unvollständig oder nicht unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben. Bei Abgabe unzutreffender Erklärungen kann der Bewerber gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme aus- geschlossen werden.
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift des Nachunternehmers
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 2: Verpflichtungserklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes (nur als Muster)
Verpflichtung gemäß § 1 des Verpflichtungsgesetzes vom 02.03.1974 (BGBI. I Seiten 469)
(Erklärung ist unverzüglich nach Aufforderung durch die Auftraggeberin bei Beauftragung vorzulegen)
Niederschrift über die Verpflichtung zur gewissenhaften Erfüllung von Obliegenheiten nach dem Verpflichtungsgesetz
Verhandelt
Ort Datum
Muster
Vor der zur Verpflichtung zuständigen Person erschien heute zum Zwecke der Verpflichtung nach § 1 Abs.1 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 – Verpflichtungsgesetz (BGBl. I S. 547)
Name
(nur informativ, muss im Rahmen der
Die zu verpflichtende Person wurde auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet. Es wurde auf folgeBndee Vworescrhbrifutenn dges nStriacfgheste tzabuucshegs ehifngüewlliets ewn: erden)
- § 133 Abs. 3 – Verwahrungsbruch
- § 201 Abs. 3 – Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes,
- § 203 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 und Abs. 5 – Verletzung von Privatgeheimnissen,
- § 204 – Verwertung fremder Geheimnisse
- § 331 – Vorteilsannahme
- § 332 – Bestechlichkeit
- § 353b Abs. 1 Nr. 2 – Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht
- § 358 – Nebenfolgen
Die zu verpflichtende Person wurde darauf hingewiesen, dass die vorgenannten Vorschriften aufgrund der Verpflichtung auf sie anzuwenden sind. Die genannten Bestimmungen wurden ausgehändigt. Sie unterzeichnet diese Niederschrift nach Vorlesung zum Zeichen der Genehmigung und bestätigt gleich- zeitig den Empfang einer Abschrift der Niederschrift, des Verpflichtungsgesetzes und der o.g. Strafvor- schriften.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
O rt, Datum Firmenstempel / rechtsverbindliche Unterschrift
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 9: Referenzprojekt 1: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 10: Referenzprojekt 2: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 11: Referenzprojekt 3: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 12: Referenzprojekt 4: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Anlage 13: Referenzprojekt 5: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Losweise Ausschreibung Fachplanungsleistungen TGA/ELT der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3, Referenznummer: 02/2026 Teil 3 Europaweite Ausschreibung offenes Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Anlage 14: Referenzprojekt ff.: Angaben zum Referenzprojekt
Name des Auftragnehmers:
ggf. Name des ARGE-Partners:
ggf. Name des Nachunternehmers:
Projektbezeichnung: Name des Projektleiters:
Name des stellv. Projektleiters:
Projektlaufzeit: Projektvolumen brutto (KG 200-700):
Projektvolumen Planungsleistung: Beauftragte, selbst erbrachte Leistung:
Beauftragte Leistung der Nachunternehmer:
Honorarzone: Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens:
Länge der Planungs- und Bauzeit: ja: _______________ nein Öffentliche Fördermittel: (Name des Fördermittelprogramms) Zusammenarbeit mit einer ja: _______________ nein öffentlichen Auftraggeberin:
Auftraggeberin:
Anschrift:
Telefon:
Ansprechpartner:
Eine aussagekräftige Darstellung, z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Projektdarstellung des eine Beschreibung in Textform des Referenzprojektes auf höchs- Referenzprojektes: tens zwei DIN A4-Seiten
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Bewertungsmatrix 1 - Los 1 Planungsleistungen Objektplanung / Tragwerkplanung / Freianlagen/Besondere Leistungen zum Vorhaben Sanierung Oberschule Regis-Breitingen, Referenznummer: 02/2026 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber gem. Ausschreibung
| Auswahlkriterien | 1 Pkt. | 3 Pkt. | 5 Pkt. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Jährlicher Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 500.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 600.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 700.000,00 € netto 5 Pkt. | |
| 2 | Umsatz für einschlägige Planungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) /durchschnittlicher Umsatz | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 500.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 700.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 900.000 € netto 5 Pkt. | |
| 3 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 6 1 Pkt. | ≥ 7 3 Pkt. | ≥ 8 5 Pkt. | |
| 4 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Architekten/ Ingenieure der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 4 1 Pkt. | ≥ 5 3 Pkt. | ≥ 6 5 Pkt. | |
| 5 | Berufserfahrung des Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 10 Jahre 1 Pkt. | ≥ 12 Jahre 3 Pkt. | ≥ 15 Jahre 5 Pkt. |
[Seite 57]
| 6 | Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Berufserfahrung des Planers Objektplanung | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 10 Jahre 1 Pkt. | ≥ 12 Jahre 3 Pkt. | ≥ 15 Jahre 5 Pkt. | |
| 8 | Berufserfahrung des Fachplaners Tragwerk | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
| 9 | Berufserfahrung des Fachplaners Brandschutz | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
| 10 | Berufserfahrung des Fachplaners Freianlagen | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt.. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
| 11 | Berufserfahrung des Fachplaners Akustik | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. |
[Seite 58]
| 12 | Anzahl der Referenzen für Objektplanungen für vergleichbare Bauten (Sanierung) in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 3 1 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | ≥ 5 5 Pkt. | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 13 | Referenz/Referenzen für Bildungseinrichtungen für vergleichbare Planungsleistungen (Bau/Sanierung) in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | |
| 14 | Referenzen (Punkte 12 und 13) für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 5 Pkt. |
[Seite 59]
Bewertungsmatrix 1 - Los 2 Planungsleistungen TGA/HLS zum Vorhaben Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen; Referenznummer 02/2026 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber gem. Ausschreibung
| Auswahlkriterien | 1 Pkt. | 3 Pkt. | 5 Pkt. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Jährlicher Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 200.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 400.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 600.000,00 € netto 5 Pkt. | |
| 2 | Umsatz für einschlägige Planungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) /durchschnittlicher Umsatz | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 300.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 500.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 700.000 € netto 5 Pkt. | |
| 3 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 3 1 Pkt. | ≥ 5 3 Pkt. | ≥ 7 5 Pkt. | |
| 4 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Architekten/ Ingenieure der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | ≥ 6 5 Pkt. | |
| 5 | Berufserfahrung des Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 10 Jahre 1 Pkt. | ≥ 12 Jahre 3 Pkt. | ≥ 15 Jahre 5 Pkt. |
[Seite 60]
| 6 | Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Berufserfahrung des Fachplaners TGA/HLS | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
| 8 | Anzahl der Referenzen für die Fachplanungsleistungen- TGA/HLS für vergleichbare Bauten (Sanierung) in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 3 1 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | ≥ 5 5 Pkt. | |
| 9 | Referenz/Referenzen für Fachplanungsleistungen TGA/HLS für Bildungseinrichtungen in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 5 Pkt. | |
| 10 | Referenzen (Punkte 8 und 9) für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 5 Pkt. |
[Seite 61]
Bewertungsmatrix 1 - Los 3 Planungsleistungen TGA/ELT zum Vorhaben Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen; Referenznummer 02/2026 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl der Bewerber gem. Ausschreibung
| Auswahlkriterien | 1 Pkt. | 3 Pkt. | 5 Pkt. | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Jährlicher Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 200.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 400.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 600.000,00 € netto 5 Pkt. | |
| 2 | Umsatz für einschlägige Planungsleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) /durchschnittlicher Umsatz | Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers | ≥ 300.000 € netto 1 Pkt. | ≥ 400.000 € netto 3 Pkt. | ≥ 500.000 € netto 5 Pkt. | |
| 3 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 3 1 Pkt. | ≥ 5 3 Pkt. | ≥ 7 5 Pkt. | |
| 4 | Durchschnittliche jährliche Anzahl der Architekten/ Ingenieure der letzten drei Jahre (2023, 2024, 2025) | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | ≥ 6 5 Pkt. | |
| 5 | Berufserfahrung des Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 10 Jahre 1 Pkt. | ≥ 12 Jahre 3 Pkt. | ≥ 15 Jahre 5 Pkt. |
[Seite 62]
| 6 | Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters | Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7 | Berufserfahrung des Fachplaners TGA/ELT | Nachweis der beruflichen Eignung | ≥ 7 Jahre 1 Pkt. | ≥ 9 Jahre 3 Pkt. | ≥ 11 Jahre 5 Pkt. | |
| 8 | Anzahl der Referenzen für die Fachplanungsleistungen- TGA/ELT für vergleichbare Bauten (Sanierung) in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 3 1 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | ≥ 5 5 Pkt. | |
| 9 | Referenz/Referenzen für Fachplanungsleistungen TGA/ELT für Bildungseinrichtungen in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 3 Pkt. | |
| 10 | Referenzen (Punkte 8 und 9) für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln in den vergangenen 3 Jahren (2023, 2024, 2025) | Nachweis der fachlichen Eignung | ≥ 2 1 Pkt. | ≥ 3 3 Pkt. | ≥ 4 5 Pkt. |
[Seite 63]
Matrix europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen-Los 1; Referenznummer: 02/2026
| Zuschlagskriterien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualität der Präsentation | Honorar/Preis | Gewichtung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Darstellung eines möglichen Umsetzungs- konzeptes | Darstellung eines | Umfassende Darstellung eines Referenz- objektes - Sanierung von Gebäuden- für einen öffentlichen Auftraggeber | umfassende Darstellung einer Referenz - Bildungs- einrichtung- | Vorstellung der Projekt- organisation/ interne und externe Kommunikation | Darstellung und Heran- gehensweise an die Innen- ausstattung / Materialien/ Farben/ Raumakustik | Darstellung und Heran- gehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung | Darstellung und Heran- gehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Terminplanung / Terminsicherung | Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz / Qualitätsmanage ment/ Folgekosten / Nachhaltigkeit / Ökologie | Erfahrung bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln | Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projekt- beteiligten / Präsentation des Projektteams / technische Büroausstattung | Vergütung / Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten | gewichtete | ||||||||||||||||||||||||||
| möglichen | Bewertung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Umsetzungs- | der | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| konzeptes | Bewerber- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eignung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gewicht | 10 % | 10 % | 10 % | 5 % | 10 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % | 20 % | |||||||||||||||||||||||||||
| Punkte- | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | |||||
| - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| bewertung |
[Seite 64]
Matrix europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2; Referenznummer: 02/2026
| Zuschlagskriterien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualität der Präsentation | Honorar/Preis | Gewichtung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Darstellung eines möglichen Umsetzungs- konzeptes | Darstellung eines | Umfassende Darstellung eines Referenz- objektes - Sanierung von Gebäuden- für einen öffentlichen Auftraggeber | umfassende Darstellung einer Referenz - Bildungs- einrichtung- | Vorstellung der Projekt- organisation/ interne und externe Kommunikation | Darstellung und Heran- gehensweise an die Innen- ausstattung / Materialien/ Farben/ Raumakustik | Darstellung und Heran- gehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung | Darstellung und Heran- gehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Terminplanung / Terminsicherung | Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz / Qualitätsmanage ment/ Folgekosten / Nachhaltigkeit / Ökologie | Erfahrung bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln | Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projekt- beteiligten / Präsentation des Projektteams / technische Büroausstattung | Vergütung / Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten | gewichtete | ||||||||||||||||||||||||||
| möglichen | Bewertung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Umsetzungs- | der | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| konzeptes | Bewerber- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eignung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gewicht | 10 % | 10 % | 10 % | 5 % | 10 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % | 20 % | |||||||||||||||||||||||||||
| Punkte- | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | |||||
| - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| bewertung |
[Seite 65]
Matrix europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3; Referenznummer: 02/2026
| Zuschlagskriterien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Qualität der Präsentation | Honorar/Preis | Gewichtung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Darstellung eines möglichen Umsetzungs- konzeptes | Darstellung eines | Umfassende Darstellung eines Referenz- objektes - Sanierung von Gebäuden- für einen öffentlichen Auftraggeber | umfassende Darstellung einer Referenz - Bildungs- einrichtung- | Vorstellung der Projekt- organisation/ interne und externe Kommunikation | Darstellung und Heran- gehensweise an die Innen- ausstattung / Materialien/ Farben/ Raumakustik | Darstellung und Heran- gehensweise an Kostenplanung und Kostensicherung | Darstellung und Heran- gehensweise an die zeitliche Umsetzung der Planung und Ausführung / Terminplanung / Terminsicherung | Methoden zur Sicherung der Kosteneffizienz / Qualitätsmanage ment/ Folgekosten / Nachhaltigkeit / Ökologie | Erfahrung bei der Unterstützung zur Beantragung und Umsetzung sowie Abrechnung von Fördermitteln | Vorstellung des Projektteams/ Verfügbarkeit der Projekt- beteiligten / Präsentation des Projektteams / technische Büroausstattung | Vergütung / Stundenlöhne; Sach- und Nebenkosten | gewichtete | ||||||||||||||||||||||||||
| möglichen | Bewertung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Umsetzungs- | der | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| konzeptes | Bewerber- | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| eignung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gewicht | 10 % | 10 % | 10 % | 5 % | 10 % | 5 % | 5 % | 5 % | 10 % | 10 % | 20 % | |||||||||||||||||||||||||||
| Punkte- | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | 1 | 3 | 5 | |||||
| - | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| bewertung |
[Seite 66]
Architektenvertrag für Planungsleistungen
Zwischen der
Stadt Regis-Breitingen v. d. d. Bürgermeister Herrn Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 in 04565 Regis-Breitingen
– nachfolgend Auftraggeberin genannt –
und
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Architektenvertrag geschlossen:
Präambel
Die Stadt Regis-Breitingen möchte das Gebäude der Oberschule sanieren. Dabei verfolgt die Stadt das Ziel, dass es zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schulunterrichtes und auch der Situation der Kinder kommt. Das Gebäude soll schließlich im Übrigen in Bezug auf die Betreibung als Schule optimiert werden und darüber hinaus soll die Optimierung auch zu einem sparsameren Energieverbrauch führen.
Im Übrigen ist auf die Beschreibung der Leistungen in der europaweiten Ausschreibung vom 05.02.2026 zu verweisen.
Es sind die nachfolgend benannten Grundleistungen und Besonderen Leistungen der §§ 34 ff. HOAI zu erbringen:
- Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH bis 5, 6-7 und 8-9 § 34 HOAI
- Fachplanung - Tragwerksplanung, LPH bis 6 § 51 HOAI, nur in Bezug auf den Aufzugschacht
- Fachplanung Freianlagen, LPH 1-9, § 39 f. HOAI
- Besondere Leistungen/Beratungsleistungen wie Gebäudeakustik, Bauphysik, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Umwelt und Artenschutz und SiGeKo.
Die Ausschreibung erfolgte in Losen und jeweils optional (Objektplanung bis LPH bis 5, 6-7 und 8-9 und Freianlagen bis LPH bis 5, 6-7 und 8-9 sowie Tragwerkplanung nur in Bezug auf den Aufzugschacht LPH 5 und 6) und die Beauftragung der weiteren Optionen nach der LPH 5 ist von der weiteren Bewilligung von Fördermitteln abhängig. Ein Anspruch auf eine weitere Beauftragung besteht nicht.
1
[Seite 67]
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Planungsleistungen an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben.
Bezeichnung: Oberschule Regis-Breitingen, Schulstraße 9 in 04565 Regis-Breitingen
Leistungsumfang: Planungsleistungen bis LPH 5 (Objektplanung, Tragwerkplanung Aufzugschacht, Fachplanungsleistungen Freianlagen) optional: 6-7 und 8- 9; §§ 34 ff. HOAI und Besondere Leistungen
Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung über die LPH 5 §§ 34 ff. HOAI hinaus.
§ 2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:
- die Bestimmungen dieses Vertrages einschl. seiner Anlagen
- das Angebot vom ……….., Anlage 1
- sämtliche Unterlagen der europaweiten Ausschreibung auf www.eVergabe.de sowie der Ausschreibungstext der Veröffentlichung vom 05.02.2026 bei auf www.eVergabe.de
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
- die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der oben genannten Aufzählung.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt die Grundleistungen der folgenden Leistungsphasen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume gem. § 34 ff. HOAI, Tragwerkplanung nur Aufzugschacht; und Freianlagen sowie Besondere Leistungen /Beratungsleistungen wie Gebäudeakustik, Bauphysik, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, Umwelt und Artenschutz und SiGeKo bis zur LPH 5 Ausführungsplanung.
optional: Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
optional: Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Ein Anspruch über die LPH 5 §§ 34 ff. HOAI hinaus besteht ausdrücklich nicht.
2
[Seite 68]
Der Auftragnehmer schuldet überdies sämtliche Planungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind, auch wenn sie vorstehend nicht im Einzelnen aufgeführt sind.
§ 4 Weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen in jeder Planungsphase mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik berücksichtigen. Sofern der neueste Stand der Technik von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren und ihm die Unterschiede, Vorzüge und Risiken des neuesten Standes der Technik mitzuteilen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
Die Planung des Auftragnehmers muss die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
Sie muss allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie allen weiteren technischen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.
Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen neben den Festlegungen dieses Vertrages alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Er hat die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informieren, soweit die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben von anderen Bestimmungen abweichen, die in diesem Vertrag enthalten sind oder wenn Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und hat die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Entscheidung der Auftraggeberin, so hat er diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hinweise des Auftragnehmers müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die zeitlichen Aspekte des Projektterminplans nicht beeinträchtigt werden. Sofern weitere Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen, die hier nicht bereits vorgesehen sind, hat er die Auftraggeberin so rechtzeitig über deren Hinzuziehung zu informieren, dass dieser die Sonderfachleute beauftragen kann, ohne dass der Projektterminplan gefährdet wird.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin ebenfalls jederzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Vertragsziele der Auftraggeberin, sein Baubudget oder sein Projektterminplan gefährdet erscheinen. In diesen Fällen hat er der Auftraggeberin Lösungsvorschläge oder Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten.
Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, Planungswünsche der Auftraggeberin oder Dritter in seine Planung einzubeziehen, sofern dies die Auftraggeberin wünscht.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die von ihm zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig zu informieren, dass diese Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass sich der Planungsablauf verzögert und vom Projektterminplan abweicht.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin an Baubesprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll zu erstellen.
3
[Seite 69]
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet die Interessen der Auftraggeberin, in Bezug auf andere am Projekt Beteiligte (Behörden, Nachbarn, Bauunternehmen, sonstige Planer, Prüfer etc.), zu vertreten. Er kann diesbezüglich Weisungen erteilen. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Auftraggeberin ist der Auftragnehmer aber nicht bevollmächtigt. Ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin darf er keine Anordnungen erteilen, die finanzielle Verpflichtungen der Auftraggeberin begründen können.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen persönlich und im eigenen Büro auszuführen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereits im Vergabeverfahren Nachunternehmer angezeigt worden sind.
§ 5 Leistungspflichten der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zu treffen.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die sich in ihrem Besitz befinden und die der Auftragnehmer für die vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen benötigt.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen seine konkrete Zielvorstellung zu nennen, in sinnvollen Zeitabschnitten fortzuschreiben und den jeweiligen Planungsstand anzupassen.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Auftragnehmer am Ende einer jeden Planungsstufe abzustimmen, in welchem Umfang die Planung des Auftragnehmers die Zielvorstellungen der Auftraggeberin erfüllt.
Soweit im Planungs- und Bauprozess weitere Fachplaner und Gutachter hinzugezogen werden, die bisher nicht Gegenstand der Leistung waren, soll der Auftragnehmer mit diesen nach vorheriger Anzeige und Bestätigung durch die Auftraggeberin erforderliche Verträge schließen.
§ 6 Baukosten
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ein Baubudget gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 inkl. der Kostengruppe 100-700 von ……………………..keinesfalls überschritten wird.
Sobald und soweit für den Auftragnehmer in den einzelnen Planungsphasen Budgetabweichungen erkennbar sind, hat er die Auftraggeberin hierauf unter Nennung der Gründe hinzuweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zu Kosteneinsparungen oder entsprechenden Kompensationsmaßnahmen, zu unterbreiten. Er hat die Auftraggeberin ebenfalls auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten mit ……………………….. zu beachten. Das Budget beträgt im Übrigen max. ………………………... Die Einhaltung dieses Baubudgets insgesamt sowie ggf. der entsprechenden Einzelbudgets sind damit vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
4
[Seite 70]
§ 7 Fristen
Der Auftragnehmer wird die LPH bis 5 bis zum 31.10.2026 erbringen.
Die Parteien vereinbaren die vorstehend geregelten Termine und Fristen als verbindliche Vertragstermine. Die weiteren Termine werden erforderlichenfalls fortgeschrieben und die fortgeschriebenen Terminpläne werden ebenfalls jeweils Vertragsbestandteil und mithin bindend.
§ 8 Honorar
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Willen der Parteien nach wie vor, nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Angebots des Auftragnehmers vom …………...
Die anrechenbaren Kosten wurden gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 inkl. der Kostengruppe 100-700 ermittelt und betragen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ………………………netto / …………….. brutto.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: siehe Angebot vom ………………………...
Die nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten werden mit siehe Angebot vom ……………………. vergütet.
Leistungen des Auftragnehmers werden nur dann nach Zeitaufwand vergütet, wenn sie vorher schriftlich durch die Auftraggeberin beauftragt worden sind und nicht von den Grundleistungen oder Besonderen Leistungen dieses Vertrages erfasst sind. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen. Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters nach Zeitaufwand berechnet, werden die Stundensätze vergütet, die sich aus dem Angebot vom ………………….. ergeben.
Es sind folgende pauschale Vergütungen für Besondere Leistungen vorgesehen: siehe Angebot vom …………………………...
§ 9 Zahlungen
Das gesamte Honorar für die vollständig erbrachten Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die letzte beauftragte Leistung vertragsmäßig erbracht und die prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend den nachgewiesenen Leistungen wie folgt zu verlangen:
5
[Seite 71]
Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung bei der Auftraggeberin innerhalb von 18 Werktagen fällig.
§ 10 Honoraranpassung bei Baukostenüber- oder -unterschreitung
Soweit der Auftragnehmer eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten anrechenbaren Kosten für die KG 100-700 ………….. EUR netto / ………………….EUR brutto (Baubudget- Obergrenze) um mehr als 10 % zu vertreten hat, wird das dem Auftragnehmer zustehende Honorar um 5 % der Netto-Auftragssumme des Auftragnehmers für jedes volle Prozent der Überschreitung des verbindlichen Baubudgets gekürzt, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung zu vertreten hat.
Budgetüberschreitungen, die entweder auf durch die Auftraggeberin angeordnete, geänderte, zusätzliche/entfallene Leistungen oder auf Preisanpassungsabreden mit den ausführenden Unternehmen (Indexierungen) u. a. beruhen, finden bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.
Die Honorarkürzung wird auf eine etwaige Vertragsstrafe des Auftragnehmers angerechnet. Honorarkürzungen und Vertragsstrafen dürfen insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme des Auftragnehmers nicht überschreiten. Die Honorarkürzung wird auch auf Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin angerechnet.
§ 11 Änderungen der Planungsziele und des Leistungsumfangs
Die Auftraggeberin ist jederzeit befugt, Änderungen oder Wiederholungen von Leistungen des Auftragnehmers anzuordnen. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung dieser von der Auftraggeberin angeordneten Leistungsänderung verpflichtet, soweit er der Auftraggeberin nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für ihn unzumutbar ist.
Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, auf Anordnung der Auftraggeberin weitere Besondere Leistungen auszuführen, soweit diese ihm nicht unmöglich oder nicht unzumutbar sind.
Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unterschiedliche Vorschläge oder Ausarbeitungen des Auftragnehmers in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht während der Erstellung der Planung und vor Abschluss der einzelnen Planungsphasen zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören und deshalb von vornherein nicht als Leistungsmodifikationen anzusehen sind.
Der Auftragnehmer erhält in all diesen Fällen eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführungen, der Auftraggeberin schriftlich den entsprechenden Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach anzukündigen und eine prüfbare Aufstellung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu übermitteln.
6
[Seite 72]
Soll der Auftragnehmer Grundleistungen wiederholen, so orientiert sich die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung an dem Abrechnungssystem der HOAI.
Soll der Auftragnehmer Besondere Leistungen wiederholen, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Soll der Auftragnehmer weitere Besondere Leistungen ausführen, für die die Parteien in diesem Vertrag keine Vergütung vereinbart haben, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Fehlt es an einer vorab getroffenen Vergütungsregelung, in den Fällen der Besonderen Leistungen, so steht dem Auftragnehmer kein Vergütungsanspruch gegen die Auftraggeberin zu.
Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers werden durch diese Regelung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen, § 10 HOAI bleibt unberührt.
§ 12 Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen einer gemeinsamen förmlichen Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen, § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Die Leistungen werden nach der letzten dem Auftragnehmer beauftragten oder abgerufenen Leistungsphase, spätestens nach Leistungsphase 8, sofern optional beauftragt, abgenommen. Dem Auftragnehmer steht es frei, nach Abnahme der letzten Leistung der/s bauausführenden Unternehmer/s eine Teilabnahme der von ihnen/ihm bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen, § 650 s BGB.
Die Leistungen der Leistungsphase 9, sofern optional beauftragt, werden gesondert abgenommen.
Teilabnahmen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin, die diese auch ohne Grund verweigern darf, auf Antrag des Auftragnehmers zulässig.
§ 13 Mängelansprüche und Verzugsansprüche
Die Mängelansprüche der Auftraggeberin bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist bzgl. Mängel der Leistungsphasen 3 bis 8 beginnt mit der Abnahme dieser Leistungsphasen. Die Verjährungsfrist für Mängel bzgl. der Leistungsphase 9 beginnt mit deren Abnahme.
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so stehen der Auftraggeberin die gesetzlichen Regelungen zu.
7
[Seite 73]
Gerät er mit seiner Leistung in Verzug und erbringt er die ausstehenden Leistungen trotz Nachfristsetzung sodann nicht innerhalb von maximal 20 Werktagen, ist die Auftraggeberin, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, den Vertrag für die Leistungsphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 14 Vertragsstrafe
Werden die Vertragstermine des Projektterminplans oder die in § 7 dieses Vertrages schriftlich festgelegten Anfangs-, Zwischen- oder Endtermine aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund überschritten, hat die Auftraggeberin für jeden Werktag der Fristüberschreitung Anspruch auf eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,1 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 5 % der Netto-Auftragssumme.
Sobald der Auftragnehmer bzgl. eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
Der Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Schlussrechnung geltend gemacht werden.
§ 15 Haftpflichtversicherung
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss im Übrigen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen:
▪ Für Personenschäden 3.000.000,00 EUR ▪ Für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Schadenssummen für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist zu unterhalten.
Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung des Haftpflichtrisikos hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass eine Nachweisführung bereits im Zuge der europaweiten Ausschreibung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.
Die Auftraggeberin kann den Nachweis aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit verlangen. Weist der Auftragnehmer die Deckung dann nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin nach, so hat die Auftraggeberin das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
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§ 16 Urheberrecht und Herausgabe von Unterlagen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn dem Auftragnehmer nur einzelne, der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen, übertragen werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.
Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten frei.
Der Auftragnehmer überträgt der Auftraggeberin die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen sowie an den für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen.
Die Auftraggeberin hat einen Anspruch auf Überlassung sämtlicher Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungspläne sowie auf Überlassung sämtlicher pausfähiger Transparentpausen der letztgültigen Bauausführungszeichnungen und Detailzeichnungen sowie der Bestandspläne und der von Sonderfachleuten ausgearbeiteten Unterlagen. Der Auftragnehmer wird digital, insbesondere CAD erstellte Planungsunterlagen im jeweils gültigen Schnittstellenformat – derzeit DXF bzw. DWG-Format – der Auftraggeberin in unverschlüsselter Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin alle das Bauvorhaben betreffende Unterlagen, insbesondere behördliche Urkunden, Originalangebote, Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und ähnliches unverzüglich zu übergeben.
Diese Unterlagen werden Eigentum der Auftraggeberin, soweit diese nicht bereits Eigentümerin ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages.
Die Auftraggeberin hat das Recht zur Veröffentlichung des nach den Plänen des Auftragnehmers errichteten Bauwerks. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass sämtliche Unterlagen oder Modelle mit seinem Namen versehen werden.
§ 17 Kündigung
Die Auftraggeberin kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise ohne Grund oder auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer nachhaltig und erheblich seine Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung durch die Auftraggeberin nicht beseitigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn es der Auftragnehmer unterlässt, einer bindenden Anweisung der Auftraggeberin nachzukommen und diese nicht innerhalb einer Nachfrist erfüllt. Die Auftraggeberin hat sowohl bei der Setzung einer Nachfrist als auch bei der Abmahnung die Kündigung anzudrohen.
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Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftragnehmer hat kein Recht zu Teilkündigungen.
Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.
Wird der Vertrag von der Auftraggeberin ohne Grund gekündigt, so erhält der Auftragnehmer für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen zu, wobei der Auftragnehmer der Auftraggeberin die Höhe der ersparten Aufwendungen nachzuweisen hat. Soweit dieser Nachweis vom Auftragnehmer nicht erbracht wird, werden die kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 648 BGB bestimmt. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen anzurechnen, was er in Folge der Kündigung anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.
Die gleichen Folgen treten ein, wenn der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt, den die Auftraggeberin zu vertreten hat.
Kündigt die Auftraggeberin den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den die Auftraggeberin nicht zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer für die erbrachten und verwertbaren Leistungen das -anteilige- vertraglich vereinbarte Honorar zu. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer kein Honorar zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers scheiden insoweit aus. Ihm sind lediglich die für die erbrachten Leistungen nachweisbar entstandenen und notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Soweit der Auftragnehmer den wichtigen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er der Auftraggeberin darüber hinaus zur Erstattung der kündigungsbedingt eingetretenen Mehrkosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt, § 9 HOAI findet in diesen Fällen keine Anwendung.
Im Falle einer jeden Kündigung hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Leistungen der Auftraggeberin so zu übergeben, dass ein Dritter die Leistungen fortführen kann. Die Parteien sind verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen innerhalb von 20 Werktagen nach Kündigung gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.
§ 18 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Regis-Breitingen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
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Ort, Datum
Unterschrift Auftraggeberin Unterschrift Auftragnehmer
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Ingenieurvertrag für Fachplanungsleistungen TGA/HLS
Zwischen der
Stadt Regis-Breitingen v. d. d. Bürgermeister Herrn Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 in 04565 Regis-Breitingen
– nachfolgend Auftraggeberin genannt –
und
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Ingenieurvertrag geschlossen:
Präambel
Die Stadt Regis-Breitingen möchte das Gebäude der Oberschule sanieren. Dabei verfolgt die Stadt das Ziel, dass es zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schulunterrichtes und auch der Situation der Kinder kommt. Das Gebäude soll schließlich im Übrigen in Bezug auf die Betreibung als Schule optimiert werden und darüber hinaus soll die Optimierung auch zu einem sparsameren Energieverbrauch führen.
Im Übrigen ist auf die Beschreibung der Leistungen in der europaweiten Ausschreibung vom 05.02.2026 zu verweisen.
Es sind die nachfolgend benannten Grundleistungen der §§ 34 ff. HOAI für folgende Punkte zu erbringen:
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung HLS, LPH 1-5,6-7,8-9 § 55 HOAI
Die Ausschreibung erfolgte jeweils optional LPH 1-5, 6-7 und 8-9 und die Beauftragung der weiteren Optionen nach der LPH 5 ist von der weiteren Bewilligung von Fördermitteln abhängig.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Fachplanungsleistungen an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben.
Bezeichnung: Oberschule Regis-Breitingen, Schulstraße 9 in 04565 Regis-Breitingen
Leistungsumfang: Fachplanungsleistungen bis LPH 5 TGA/HLS; optional: 6-7 und 8-9; §§ 34 ff., § 55 HOAI
Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung über die LPH 5 §§ 34 ff., § 55 HOAI hinaus.
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§ 2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:
- die Bestimmungen dieses Vertrages einschl. seiner Anlagen
- das Angebot vom ……….., Anlage 1
- sämtliche Unterlagen der europaweiten Ausschreibung auf www.eVergabe.de sowie der Ausschreibungstext der Veröffentlichung vom 05.02.2026 bei auf www.eVergabe.de
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
- die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der oben genannten Aufzählung.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt die Grundleistungen der folgenden Leistungsphasen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung HLS, § 55 HOAI bis zur LPH 5 Ausführungsplanung.
optional: Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
optional: Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Ein Anspruch über die LPH 5 §§ 34 ff., § 55 HOAI hinaus besteht ausdrücklich nicht.
Der Auftragnehmer schuldet überdies sämtliche Planungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind, auch wenn sie vorstehend nicht im Einzelnen aufgeführt sind.
§ 4 Weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen in jeder Planungsphase mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik berücksichtigen. Sofern der neueste Stand der Technik von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren und ihm die Unterschiede, Vorzüge und Risiken des neuesten Standes der Technik mitzuteilen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
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Die Planung des Auftragnehmers muss die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
Sie muss allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie allen weiteren technischen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.
Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen neben den Festlegungen dieses Vertrages alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Er hat die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informieren, soweit die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben von anderen Bestimmungen abweichen, die in diesem Vertrag enthalten sind oder wenn Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und hat die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Entscheidung der Auftraggeberin, so hat er diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hinweise des Auftragnehmers müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die zeitlichen Aspekte des Projektterminplans nicht beeinträchtigt werden. Sofern weitere Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen, die hier nicht bereits vorgesehen sind, hat er die Auftraggeberin so rechtzeitig über deren Hinzuziehung zu informieren, dass dieser die Sonderfachleute beauftragen kann, ohne dass der Projektterminplan gefährdet wird.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin ebenfalls jederzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Vertragsziele der Auftraggeberin, sein Baubudget oder sein Projektterminplan gefährdet erscheinen. In diesen Fällen hat er der Auftraggeberin Lösungsvorschläge oder Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten.
Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, Planungswünsche der Auftraggeberin oder Dritter in seine Planung einzubeziehen, sofern dies die Auftraggeberin wünscht.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die von ihm zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig zu informieren, dass diese Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass sich der Planungsablauf verzögert und vom Projektterminplan abweicht.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin an Baubesprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll zu erstellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet die Interessen der Auftraggeberin, in Bezug auf andere am Projekt Beteiligte (Behörden, Nachbarn, Bauunternehmen, sonstige Planer, Prüfer etc.), zu vertreten. Er kann diesbezüglich Weisungen erteilen. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Auftraggeberin ist der Auftragnehmer aber nicht bevollmächtigt. Ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin darf er keine Anordnungen erteilen, die finanzielle Verpflichtungen der Auftraggeberin begründen können.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen persönlich und im eigenen Büro auszuführen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereits im Vergabeverfahren Nachunternehmer angezeigt worden sind.
§ 5 Leistungspflichten der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zu treffen.
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Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die sich in ihrem Besitz befinden und die der Auftragnehmer für die vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen benötigt.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen seine konkrete Zielvorstellung zu nennen, in sinnvollen Zeitabschnitten fortzuschreiben und den jeweiligen Planungsstand anzupassen.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Auftragnehmer am Ende einer jeden Planungsstufe abzustimmen, in welchem Umfang die Planung des Auftragnehmers die Zielvorstellungen der Auftraggeberin erfüllt.
Soweit im Planungs- und Bauprozess weitere Fachplaner und Gutachter hinzugezogen werden, die bisher nicht Gegenstand der Leistung waren, soll der Auftragnehmer mit diesen nach vorheriger Anzeige und Bestätigung durch die Auftraggeberin erforderliche Verträge schließen.
§ 6 Baukosten
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ein Baubudget gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 der Kostengruppe 400 von ……………………..keinesfalls überschritten wird.
Sobald und soweit für den Auftragnehmer in den einzelnen Planungsphasen Budgetabweichungen erkennbar sind, hat er die Auftraggeberin hierauf unter Nennung der Gründe hinzuweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zu Kosteneinsparungen oder entsprechenden Kompensationsmaßnahmen, zu unterbreiten. Er hat die Auftraggeberin ebenfalls auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten mit ……………………….. zu beachten. Das Budget beträgt im Übrigen max. ………………………... Die Einhaltung dieses Baubudgets insgesamt sowie ggf. der entsprechenden Einzelbudgets sind damit vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
§ 7 Fristen
Der Auftragnehmer wird die LPH bis 5 bis zum 31.10.2026 erbringen.
Die Parteien vereinbaren die vorstehend geregelten Termine und Fristen als verbindliche Vertragstermine. Die weiteren Termine werden erforderlichenfalls fortgeschrieben und die fortgeschriebenen Terminpläne werden ebenfalls jeweils Vertragsbestandteil und mithin bindend.
§ 8 Honorar
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Willen der Parteien nach wie vor, nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der
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bei Vertragsschluss geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Angebots des Auftragnehmers vom …………...
Die anrechenbaren Kosten wurden gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 der Kostengruppe 400 ermittelt und betragen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ………………………netto / …………….. brutto.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: siehe Angebot vom ………………………...
Die nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten werden mit siehe Angebot vom ……………………. vergütet.
Leistungen des Auftragnehmers werden nur dann nach Zeitaufwand vergütet, wenn sie vorher schriftlich durch die Auftraggeberin beauftragt worden sind und nicht von den Grundleistungen oder Besonderen Leistungen dieses Vertrages erfasst sind. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen. Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters nach Zeitaufwand berechnet, werden die Stundensätze vergütet, die sich aus dem Angebot vom ………………….. ergeben.
§ 9 Zahlungen
Das gesamte Honorar für die vollständig erbrachten Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die letzte beauftragte Leistung vertragsmäßig erbracht und die prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend den nachgewiesenen Leistungen wie folgt zu verlangen:
Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung bei der Auftraggeberin innerhalb von 18 Werktagen fällig.
§ 10 Honoraranpassung bei Baukostenüber- oder -unterschreitung
Soweit der Auftragnehmer eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten anrechenbaren Kosten für die KG 400 ………….. EUR netto / ………………….EUR brutto (Baubudget- Obergrenze) um mehr als 10 % zu vertreten hat, wird das dem Auftragnehmer zustehende Honorar um 5 % der Netto-Auftragssumme des Auftragnehmers für jedes volle Prozent der Überschreitung des verbindlichen Baubudgets gekürzt, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung zu vertreten hat.
Budgetüberschreitungen, die entweder auf durch die Auftraggeberin angeordnete, geänderte, zusätzliche/entfallene Leistungen oder auf Preisanpassungsabreden mit den ausführenden Unternehmen (Indexierungen) u. a. beruhen, finden bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.
Die Honorarkürzung wird auf eine etwaige Vertragsstrafe des Auftragnehmers angerechnet. Honorarkürzungen und Vertragsstrafen dürfen insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme
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des Auftragnehmers nicht überschreiten. Die Honorarkürzung wird auch auf Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin angerechnet.
§ 11 Änderungen der Planungsziele und des Leistungsumfangs
Die Auftraggeberin ist jederzeit befugt, Änderungen oder Wiederholungen von Leistungen des Auftragnehmers anzuordnen. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung dieser von der Auftraggeberin angeordneten Leistungsänderung verpflichtet, soweit er der Auftraggeberin nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für ihn unzumutbar ist.
Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, auf Anordnung der Auftraggeberin weitere Besondere Leistungen auszuführen, soweit diese ihm nicht unmöglich oder nicht unzumutbar sind.
Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unterschiedliche Vorschläge oder Ausarbeitungen des Auftragnehmers in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht während der Erstellung der Planung und vor Abschluss der einzelnen Planungsphasen zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören und deshalb von vornherein nicht als Leistungsmodifikationen anzusehen sind.
Der Auftragnehmer erhält in all diesen Fällen eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführungen, der Auftraggeberin schriftlich den entsprechenden Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach anzukündigen und eine prüfbare Aufstellung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu übermitteln.
Soll der Auftragnehmer Grundleistungen wiederholen, so orientiert sich die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung an dem Abrechnungssystem der HOAI.
Soll der Auftragnehmer Besondere Leistungen wiederholen, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Soll der Auftragnehmer weitere Besondere Leistungen ausführen, für die die Parteien in diesem Vertrag keine Vergütung vereinbart haben, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Fehlt es an einer vorab getroffenen Vergütungsregelung, in den Fällen der Besonderen Leistungen, so steht dem Auftragnehmer kein Vergütungsanspruch gegen die Auftraggeberin zu.
Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers werden durch diese Regelung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen, § 10 HOAI bleibt unberührt.
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§ 12 Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen einer gemeinsamen förmlichen Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen, § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Die Leistungen werden nach der letzten dem Auftragnehmer beauftragten oder abgerufenen Leistungsphase, spätestens nach Leistungsphase 8, sofern optional beauftragt, abgenommen. Dem Auftragnehmer steht es frei, nach Abnahme der letzten Leistung der/s bauausführenden Unternehmer/s eine Teilabnahme der von ihnen/ihm bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen, § 650 s BGB.
Die Leistungen der Leistungsphase 9, sofern optional beauftragt, werden gesondert abgenommen.
Teilabnahmen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin, die diese auch ohne Grund verweigern darf, auf Antrag des Auftragnehmers zulässig.
§ 13 Mängelansprüche und Verzugsansprüche
Die Mängelansprüche der Auftraggeberin bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist bzgl. Mängel der Leistungsphasen 3 bis 8 beginnt mit der Abnahme dieser Leistungsphasen. Die Verjährungsfrist für Mängel bzgl. der Leistungsphase 9 beginnt mit deren Abnahme.
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so stehen der Auftraggeberin die gesetzlichen Regelungen zu.
Gerät er mit seiner Leistung in Verzug und erbringt er die ausstehenden Leistungen trotz Nachfristsetzung sodann nicht innerhalb von maximal 20 Werktagen, ist die Auftraggeberin, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, den Vertrag für die Leistungsphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 14 Vertragsstrafe
Werden die Vertragstermine des Projektterminplans oder die in § 7 dieses Vertrages schriftlich festgelegten Anfangs-, Zwischen- oder Endtermine aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund überschritten, hat die Auftraggeberin für jeden Werktag der Fristüberschreitung Anspruch auf eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,1 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 5 % der Netto-Auftragssumme.
Sobald der Auftragnehmer bzgl. eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
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Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
Der Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Schlussrechnung geltend gemacht werden.
§ 15 Haftpflichtversicherung
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss im Übrigen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen:
▪ Für Personenschäden 3.000.000,00 EUR ▪ Für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Schadenssummen für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist zu unterhalten.
Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung des Haftpflichtrisikos hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass eine Nachweisführung bereits im Zuge der europaweiten Ausschreibung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.
Die Auftraggeberin kann den Nachweis aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit verlangen. Weist der Auftragnehmer die Deckung dann nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin nach, so hat die Auftraggeberin das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 16 Urheberrecht und Herausgabe von Unterlagen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn dem Auftragnehmer nur einzelne, der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen, übertragen werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.
Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten frei.
Der Auftragnehmer überträgt der Auftraggeberin die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen sowie an den für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen.
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Die Auftraggeberin hat einen Anspruch auf Überlassung sämtlicher Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungspläne sowie auf Überlassung sämtlicher pausfähiger Transparentpausen der letztgültigen Bauausführungszeichnungen und Detailzeichnungen sowie der Bestandspläne und der von Sonderfachleuten ausgearbeiteten Unterlagen. Der Auftragnehmer wird digital, insbesondere CAD erstellte Planungsunterlagen im jeweils gültigen Schnittstellenformat – derzeit DXF bzw. DWG-Format – der Auftraggeberin in unverschlüsselter Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin alle das Bauvorhaben betreffende Unterlagen, insbesondere behördliche Urkunden, Originalangebote, Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und ähnliches unverzüglich zu übergeben.
Diese Unterlagen werden Eigentum der Auftraggeberin, soweit diese nicht bereits Eigentümerin ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages.
Die Auftraggeberin hat das Recht zur Veröffentlichung des nach den Plänen des Auftragnehmers errichteten Bauwerks. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass sämtliche Unterlagen oder Modelle mit seinem Namen versehen werden.
§ 17 Kündigung
Die Auftraggeberin kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise ohne Grund oder auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer nachhaltig und erheblich seine Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung durch die Auftraggeberin nicht beseitigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn es der Auftragnehmer unterlässt, einer bindenden Anweisung der Auftraggeberin nachzukommen und diese nicht innerhalb einer Nachfrist erfüllt. Die Auftraggeberin hat sowohl bei der Setzung einer Nachfrist als auch bei der Abmahnung die Kündigung anzudrohen.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftragnehmer hat kein Recht zu Teilkündigungen.
Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.
Wird der Vertrag von der Auftraggeberin ohne Grund gekündigt, so erhält der Auftragnehmer für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen zu, wobei der Auftragnehmer der Auftraggeberin die Höhe der ersparten Aufwendungen nachzuweisen hat. Soweit dieser Nachweis vom Auftragnehmer nicht erbracht wird, werden die kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 648 BGB bestimmt. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen anzurechnen, was er in Folge der Kündigung anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.
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Die gleichen Folgen treten ein, wenn der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt, den die Auftraggeberin zu vertreten hat.
Kündigt die Auftraggeberin den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den die Auftraggeberin nicht zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer für die erbrachten und verwertbaren Leistungen das -anteilige- vertraglich vereinbarte Honorar zu. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer kein Honorar zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers scheiden insoweit aus. Ihm sind lediglich die für die erbrachten Leistungen nachweisbar entstandenen und notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Soweit der Auftragnehmer den wichtigen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er der Auftraggeberin darüber hinaus zur Erstattung der kündigungsbedingt eingetretenen Mehrkosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt, § 9 HOAI findet in diesen Fällen keine Anwendung.
Im Falle einer jeden Kündigung hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Leistungen der Auftraggeberin so zu übergeben, dass ein Dritter die Leistungen fortführen kann. Die Parteien sind verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen innerhalb von 20 Werktagen nach Kündigung gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.
§ 18 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Regis-Breitingen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
Ort, Datum
Unterschrift Auftraggeberin Unterschrift Auftragnehmer
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Ingenieurvertrag für Fachplanungsleistungen TGA/ELT
Zwischen der
Stadt Regis-Breitingen v. d. d. Bürgermeister Herrn Jörg Zetzsche Rathausstraße 25 in 04565 Regis-Breitingen
– nachfolgend Auftraggeberin genannt –
und
– nachfolgend Auftragnehmer genannt –
wird folgender Ingenieurvertrag geschlossen:
Präambel
Die Stadt Regis-Breitingen möchte das Gebäude der Oberschule sanieren. Dabei verfolgt die Stadt das Ziel, dass es zu einer nachhaltigen Verbesserung des Schulunterrichtes und auch der Situation der Kinder kommt. Das Gebäude soll schließlich im Übrigen in Bezug auf die Betreibung als Schule optimiert werden und darüber hinaus soll die Optimierung auch zu einem sparsameren Energieverbrauch führen.
Im Übrigen ist auf die Beschreibung der Leistungen in der europaweiten Ausschreibung vom 05.02.2026 zu verweisen.
Es sind die nachfolgend benannten Grundleistungen der §§ 34 ff. HOAI für folgende Punkte zu erbringen:
Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung ELT, LPH 1-5,6-7,8-9 § 55 HOAI
Die Ausschreibung erfolgte jeweils optional LPH 1-5, 6-7 und 8-9 und die Beauftragung der weiteren Optionen nach der LPH 5 ist von der weiteren Bewilligung von Fördermitteln abhängig.
§ 1 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Fachplanungsleistungen an dem nachstehend bezeichneten Bauvorhaben.
Bezeichnung: Oberschule Regis-Breitingen, Schulstraße 9 in 04565 Regis-Breitingen
Leistungsumfang: Fachplanungsleistungen bis LPH 5 TGA/HLS; optional: 6-7 und 8-9; §§ 34 ff., § 55 HOAI
Es besteht ausdrücklich kein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung über die LPH 5 §§ 34 ff., § 55 HOAI hinaus.
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§ 2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind neben den vorrangig geltenden Regelungen dieses Vertrages in nachstehender Geltungsreihenfolge:
- die Bestimmungen dieses Vertrages einschl. seiner Anlagen
- das Angebot vom ……….., Anlage 1
- sämtliche Unterlagen der europaweiten Ausschreibung auf www.eVergabe.de sowie der Ausschreibungstext der Veröffentlichung vom 05.02.2026 bei auf www.eVergabe.de
- die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung
- die gesetzlichen Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB)
Bei Widersprüchen richtet sich die Rangfolge nach der Reihenfolge der oben genannten Aufzählung.
§ 3 Leistungen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer übernimmt die Grundleistungen der folgenden Leistungsphasen des Leistungsbildes Technische Gebäudeausrüstung HLS, § 55 HOAI bis zur LPH 5 Ausführungsplanung.
optional: Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe
optional: Leistungsphase 8: Objektüberwachung (Bauüberwachung) Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation
Ein Anspruch über die LPH 5 §§ 34 ff., § 55 HOAI hinaus besteht ausdrücklich nicht.
Der Auftragnehmer schuldet überdies sämtliche Planungsleistungen, die zur ordnungsgemäßen Erfüllung seines Auftrages erforderlich sind, auch wenn sie vorstehend nicht im Einzelnen aufgeführt sind.
§ 4 Weitere Leistungspflichten des Auftragnehmers
Die Leistungen des Auftragnehmers müssen in jeder Planungsphase mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und dabei den neuesten Stand der Technik berücksichtigen. Sofern der neueste Stand der Technik von den allgemein anerkannten Regeln der Technik abweicht, hat der Auftragnehmer die Auftraggeberin unverzüglich zu informieren und ihm die Unterschiede, Vorzüge und Risiken des neuesten Standes der Technik mitzuteilen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
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[Seite 89]
Die Planung des Auftragnehmers muss die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit beachten.
Sie muss allen einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie allen weiteren technischen Bestimmungen und Richtlinien entsprechen.
Der Auftragnehmer hat bei der Erbringung seiner Leistungen neben den Festlegungen dieses Vertrages alle gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zu beachten. Er hat die Auftraggeberin unverzüglich darüber zu informieren, soweit die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben von anderen Bestimmungen abweichen, die in diesem Vertrag enthalten sind oder wenn Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen. Er hat der Auftraggeberin Lösungsvorschläge zu unterbreiten und hat die Entscheidung der Auftraggeberin anschließend umzusetzen.
Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Entscheidung der Auftraggeberin, so hat er diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Hinweise des Auftragnehmers müssen so rechtzeitig erfolgen, dass die zeitlichen Aspekte des Projektterminplans nicht beeinträchtigt werden. Sofern weitere Sonderfachleute hinzugezogen werden müssen, die hier nicht bereits vorgesehen sind, hat er die Auftraggeberin so rechtzeitig über deren Hinzuziehung zu informieren, dass dieser die Sonderfachleute beauftragen kann, ohne dass der Projektterminplan gefährdet wird.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin ebenfalls jederzeit unverzüglich schriftlich zu informieren, falls die Vertragsziele der Auftraggeberin, sein Baubudget oder sein Projektterminplan gefährdet erscheinen. In diesen Fällen hat er der Auftraggeberin Lösungsvorschläge oder Kompensationsmöglichkeiten zu unterbreiten.
Der Auftragnehmer ist ferner verpflichtet, Planungswünsche der Auftraggeberin oder Dritter in seine Planung einzubeziehen, sofern dies die Auftraggeberin wünscht.
Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über die von ihm zu treffenden Entscheidungen so rechtzeitig zu informieren, dass diese Entscheidungen getroffen werden können, ohne dass sich der Planungsablauf verzögert und vom Projektterminplan abweicht.
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Auftraggeberin an Baubesprechungen teilzunehmen und über diese ein Protokoll zu erstellen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet die Interessen der Auftraggeberin, in Bezug auf andere am Projekt Beteiligte (Behörden, Nachbarn, Bauunternehmen, sonstige Planer, Prüfer etc.), zu vertreten. Er kann diesbezüglich Weisungen erteilen. Zur rechtsgeschäftlichen Vertretung der Auftraggeberin ist der Auftragnehmer aber nicht bevollmächtigt. Ohne vorherige Zustimmung der Auftraggeberin darf er keine Anordnungen erteilen, die finanzielle Verpflichtungen der Auftraggeberin begründen können.
Der Auftragnehmer hat seine Leistungen persönlich und im eigenen Büro auszuführen. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeberin durch den Auftragnehmer bereits im Vergabeverfahren Nachunternehmer angezeigt worden sind.
§ 5 Leistungspflichten der Auftraggeberin
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, alle erforderlichen Entscheidungen innerhalb angemessener Zeit zu treffen.
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Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen alle erforderlichen Unterlagen zu übergeben, die sich in ihrem Besitz befinden und die der Auftragnehmer für die vertragsgerechte Ausführung seiner Leistungen benötigt.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf dessen Verlangen seine konkrete Zielvorstellung zu nennen, in sinnvollen Zeitabschnitten fortzuschreiben und den jeweiligen Planungsstand anzupassen.
Die Auftraggeberin ist verpflichtet, auf Verlangen mit dem Auftragnehmer am Ende einer jeden Planungsstufe abzustimmen, in welchem Umfang die Planung des Auftragnehmers die Zielvorstellungen der Auftraggeberin erfüllt.
Soweit im Planungs- und Bauprozess weitere Fachplaner und Gutachter hinzugezogen werden, die bisher nicht Gegenstand der Leistung waren, soll der Auftragnehmer mit diesen nach vorheriger Anzeige und Bestätigung durch die Auftraggeberin erforderliche Verträge schließen.
§ 6 Baukosten
Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass ein Baubudget gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 der Kostengruppe 400 von ……………………..keinesfalls überschritten wird.
Sobald und soweit für den Auftragnehmer in den einzelnen Planungsphasen Budgetabweichungen erkennbar sind, hat er die Auftraggeberin hierauf unter Nennung der Gründe hinzuweisen und Vorschläge zur Abhilfe, insbesondere zu Kosteneinsparungen oder entsprechenden Kompensationsmaßnahmen, zu unterbreiten. Er hat die Auftraggeberin ebenfalls auf mögliche Einsparungsmöglichkeiten hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die festgelegten Kosten mit ……………………….. zu beachten. Das Budget beträgt im Übrigen max. ………………………... Die Einhaltung dieses Baubudgets insgesamt sowie ggf. der entsprechenden Einzelbudgets sind damit vereinbarte Beschaffenheit der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen.
§ 7 Fristen
Der Auftragnehmer wird die LPH bis 5 bis zum 31.10.2026 erbringen.
Die Parteien vereinbaren die vorstehend geregelten Termine und Fristen als verbindliche Vertragstermine. Die weiteren Termine werden erforderlichenfalls fortgeschrieben und die fortgeschriebenen Terminpläne werden ebenfalls jeweils Vertragsbestandteil und mithin bindend.
§ 8 Honorar
Die Vergütung des Auftragnehmers richtet sich nach dem Willen der Parteien nach wie vor, nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der
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bei Vertragsschluss geltenden Fassung unter Berücksichtigung des Angebots des Auftragnehmers vom …………...
Die anrechenbaren Kosten wurden gem. DIN 276 in der Fassung vom August 2020 der Kostengruppe 400 ermittelt und betragen zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ………………………netto / …………….. brutto.
Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Besonderen Leistungen werden wie folgt vergütet: siehe Angebot vom ………………………...
Die nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten werden mit siehe Angebot vom ……………………. vergütet.
Leistungen des Auftragnehmers werden nur dann nach Zeitaufwand vergütet, wenn sie vorher schriftlich durch die Auftraggeberin beauftragt worden sind und nicht von den Grundleistungen oder Besonderen Leistungen dieses Vertrages erfasst sind. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Zeitaufwand durch Stundenbelege nachzuweisen. Werden Leistungen des Auftragnehmers oder seines Mitarbeiters nach Zeitaufwand berechnet, werden die Stundensätze vergütet, die sich aus dem Angebot vom ………………….. ergeben.
§ 9 Zahlungen
Das gesamte Honorar für die vollständig erbrachten Leistungen wird fällig, wenn der Auftragnehmer die letzte beauftragte Leistung vertragsmäßig erbracht und die prüffähige Honorarschlussrechnung vorgelegt hat.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend den nachgewiesenen Leistungen wie folgt zu verlangen:
Abschlagszahlungen werden nach Eingang der prüffähigen Abschlagsrechnung bei der Auftraggeberin innerhalb von 18 Werktagen fällig.
§ 10 Honoraranpassung bei Baukostenüber- oder -unterschreitung
Soweit der Auftragnehmer eine Überschreitung der schriftlich vereinbarten anrechenbaren Kosten für die KG 400 ………….. EUR netto / ………………….EUR brutto (Baubudget- Obergrenze) um mehr als 10 % zu vertreten hat, wird das dem Auftragnehmer zustehende Honorar um 5 % der Netto-Auftragssumme des Auftragnehmers für jedes volle Prozent der Überschreitung des verbindlichen Baubudgets gekürzt, sofern der Auftragnehmer die Überschreitung zu vertreten hat.
Budgetüberschreitungen, die entweder auf durch die Auftraggeberin angeordnete, geänderte, zusätzliche/entfallene Leistungen oder auf Preisanpassungsabreden mit den ausführenden Unternehmen (Indexierungen) u. a. beruhen, finden bei dieser Berechnung keine Berücksichtigung.
Die Honorarkürzung wird auf eine etwaige Vertragsstrafe des Auftragnehmers angerechnet. Honorarkürzungen und Vertragsstrafen dürfen insgesamt 5 % der Netto-Abrechnungssumme
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des Auftragnehmers nicht überschreiten. Die Honorarkürzung wird auch auf Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin angerechnet.
§ 11 Änderungen der Planungsziele und des Leistungsumfangs
Die Auftraggeberin ist jederzeit befugt, Änderungen oder Wiederholungen von Leistungen des Auftragnehmers anzuordnen. Der Auftragnehmer ist zur Erbringung dieser von der Auftraggeberin angeordneten Leistungsänderung verpflichtet, soweit er der Auftraggeberin nicht nachweist, dass die Erbringung dieser Leistungen unmöglich oder für ihn unzumutbar ist.
Der Auftragnehmer ist ebenfalls verpflichtet, auf Anordnung der Auftraggeberin weitere Besondere Leistungen auszuführen, soweit diese ihm nicht unmöglich oder nicht unzumutbar sind.
Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass unterschiedliche Vorschläge oder Ausarbeitungen des Auftragnehmers in gestalterischer, konstruktiver, funktionaler oder wirtschaftlicher Hinsicht während der Erstellung der Planung und vor Abschluss der einzelnen Planungsphasen zum normalen, durch das vereinbarte Honorar abgegoltenen Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören und deshalb von vornherein nicht als Leistungsmodifikationen anzusehen sind.
Der Auftragnehmer erhält in all diesen Fällen eine zusätzliche Vergütung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Ausführungen, der Auftraggeberin schriftlich den entsprechenden Mehrvergütungsanspruch dem Grunde nach anzukündigen und eine prüfbare Aufstellung über die geänderte oder zusätzliche Vergütung zu übermitteln.
Soll der Auftragnehmer Grundleistungen wiederholen, so orientiert sich die dem Auftragnehmer zustehende Vergütung an dem Abrechnungssystem der HOAI.
Soll der Auftragnehmer Besondere Leistungen wiederholen, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Soll der Auftragnehmer weitere Besondere Leistungen ausführen, für die die Parteien in diesem Vertrag keine Vergütung vereinbart haben, so bedarf es zuvor einer gesonderten Vereinbarung der Parteien.
Fehlt es an einer vorab getroffenen Vergütungsregelung, in den Fällen der Besonderen Leistungen, so steht dem Auftragnehmer kein Vergütungsanspruch gegen die Auftraggeberin zu.
Gesetzliche Ansprüche des Auftragnehmers werden durch diese Regelung weder eingeschränkt noch ausgeschlossen, § 10 HOAI bleibt unberührt.
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§ 12 Abnahme
Die Leistungen des Auftragnehmers bedürfen einer gemeinsamen förmlichen Abnahme nach vollständiger und im Wesentlichen mängelfreier Fertigstellung aller ihm beauftragten Leistungen. Eine stillschweigende Abnahme ist ausgeschlossen, § 640 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.
Die Leistungen werden nach der letzten dem Auftragnehmer beauftragten oder abgerufenen Leistungsphase, spätestens nach Leistungsphase 8, sofern optional beauftragt, abgenommen. Dem Auftragnehmer steht es frei, nach Abnahme der letzten Leistung der/s bauausführenden Unternehmer/s eine Teilabnahme der von ihnen/ihm bis dahin erbrachten Leistungen zu verlangen, § 650 s BGB.
Die Leistungen der Leistungsphase 9, sofern optional beauftragt, werden gesondert abgenommen.
Teilabnahmen sind im Übrigen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin, die diese auch ohne Grund verweigern darf, auf Antrag des Auftragnehmers zulässig.
§ 13 Mängelansprüche und Verzugsansprüche
Die Mängelansprüche der Auftraggeberin bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Verjährungsfrist bzgl. Mängel der Leistungsphasen 3 bis 8 beginnt mit der Abnahme dieser Leistungsphasen. Die Verjährungsfrist für Mängel bzgl. der Leistungsphase 9 beginnt mit deren Abnahme.
Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so stehen der Auftraggeberin die gesetzlichen Regelungen zu.
Gerät er mit seiner Leistung in Verzug und erbringt er die ausstehenden Leistungen trotz Nachfristsetzung sodann nicht innerhalb von maximal 20 Werktagen, ist die Auftraggeberin, unbeschadet aller sonstigen Rechte, berechtigt, den Vertrag für die Leistungsphasen ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 14 Vertragsstrafe
Werden die Vertragstermine des Projektterminplans oder die in § 7 dieses Vertrages schriftlich festgelegten Anfangs-, Zwischen- oder Endtermine aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden Grund überschritten, hat die Auftraggeberin für jeden Werktag der Fristüberschreitung Anspruch auf eine Vertragsstrafe i. H. v. 0,1 % der Netto-Auftragssumme, insgesamt jedoch maximal 5 % der Netto-Auftragssumme.
Sobald der Auftragnehmer bzgl. eines Vertragstermins bereits in Verzug geraten ist, wird diese Vertragsstrafe bei der Überschreitung weiterer Vertragstermine nur verwirkt, wenn insoweit zusätzlicher bzw. neuer Verzug des Auftragnehmers eingetreten ist.
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Schadensersatzansprüche und sonstige Ansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt. Die Vertragsstrafe wird jedoch auf Schadensersatzansprüche angerechnet.
Der Vertragsstrafenanspruch muss nicht bei der Abnahme vorbehalten werden, sondern kann bis zur Schlusszahlung auf die Schlussrechnung geltend gemacht werden.
§ 15 Haftpflichtversicherung
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer unverzüglich eine Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung seiner Versicherungsgesellschaft nachzuweisen, die der Überprüfung durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen unterliegt. Der Versicherungsschutz muss im Übrigen den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen:
▪ Für Personenschäden 3.000.000,00 EUR ▪ Für sonstige Schäden 2.000.000,00 EUR
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine objektbezogene Haftpflichtversicherung mit den oben genannten Schadenssummen für die Dauer des Vertrages bis zum Ablauf seiner Gewährleistungsfrist zu unterhalten.
Vor dem Nachweis einer vertragsgemäßen Deckung des Haftpflichtrisikos hat der Auftragnehmer keinen Anspruch auf Zahlung des Honorars. Die Parteien sind sich jedoch einig, dass eine Nachweisführung bereits im Zuge der europaweiten Ausschreibung durch den Auftragnehmer erfolgt ist.
Die Auftraggeberin kann den Nachweis aber auch regelmäßig während der Vertragslaufzeit verlangen. Weist der Auftragnehmer die Deckung dann nicht innerhalb von 4 Wochen nach schriftlicher Aufforderung durch die Auftraggeberin nach, so hat die Auftraggeberin das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.
§ 16 Urheberrecht und Herausgabe von Unterlagen
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die vom Auftragnehmer ausgearbeiteten Unterlagen auch dann für die Durchführung des Bauvorhabens zu verwenden, wenn dem Auftragnehmer nur einzelne, der in diesem Vertrag aufgeführten Leistungen, übertragen werden oder das Vertragsverhältnis vorzeitig gelöst wird.
Der Auftragnehmer stellt die Auftraggeberin von möglichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung von Urheber- oder Leistungsschutzrechten frei.
Der Auftragnehmer überträgt der Auftraggeberin die Verwertungs-, Nutzungs- und Änderungsrechte an allen von ihm für das Bauvorhaben erstellten Unterlagen sowie an den für das Bauvorhaben erbrachten Leistungen. Die Auftraggeberin ist berechtigt, diese Rechte auf Dritte zu übertragen.
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Die Auftraggeberin hat einen Anspruch auf Überlassung sämtlicher Vorentwurfs-, Entwurfs- und Ausführungspläne sowie auf Überlassung sämtlicher pausfähiger Transparentpausen der letztgültigen Bauausführungszeichnungen und Detailzeichnungen sowie der Bestandspläne und der von Sonderfachleuten ausgearbeiteten Unterlagen. Der Auftragnehmer wird digital, insbesondere CAD erstellte Planungsunterlagen im jeweils gültigen Schnittstellenformat – derzeit DXF bzw. DWG-Format – der Auftraggeberin in unverschlüsselter Form auf Datenträgern zur Verfügung stellen.
Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin alle das Bauvorhaben betreffende Unterlagen, insbesondere behördliche Urkunden, Originalangebote, Verträge, Vereinbarungen, Rechnungen und ähnliches unverzüglich zu übergeben.
Diese Unterlagen werden Eigentum der Auftraggeberin, soweit diese nicht bereits Eigentümerin ist. Dies gilt auch bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages.
Die Auftraggeberin hat das Recht zur Veröffentlichung des nach den Plänen des Auftragnehmers errichteten Bauwerks. Der Auftragnehmer hat das Recht, dass sämtliche Unterlagen oder Modelle mit seinem Namen versehen werden.
§ 17 Kündigung
Die Auftraggeberin kann den Vertrag jederzeit ganz oder teilweise ohne Grund oder auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen.
Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt insbesondere in den in diesem Vertrag genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn der Auftragnehmer nachhaltig und erheblich seine Vertragspflichten verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung durch die Auftraggeberin nicht beseitigt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch dann vor, wenn es der Auftragnehmer unterlässt, einer bindenden Anweisung der Auftraggeberin nachzukommen und diese nicht innerhalb einer Nachfrist erfüllt. Die Auftraggeberin hat sowohl bei der Setzung einer Nachfrist als auch bei der Abmahnung die Kündigung anzudrohen.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag nur aus wichtigem Grund kündigen. Der Auftragnehmer hat kein Recht zu Teilkündigungen.
Die Kündigung bedarf jeweils der Schriftform.
Wird der Vertrag von der Auftraggeberin ohne Grund gekündigt, so erhält der Auftragnehmer für die bis zur Kündigung ausgeführten und verwertbaren Leistungen die anteilige vereinbarte Vergütung. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Abzug der vom Auftragnehmer ersparten Aufwendungen zu, wobei der Auftragnehmer der Auftraggeberin die Höhe der ersparten Aufwendungen nachzuweisen hat. Soweit dieser Nachweis vom Auftragnehmer nicht erbracht wird, werden die kündigungsbedingt ersparten Aufwendungen entsprechend der gesetzlichen Regelung nach § 648 BGB bestimmt. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf die Vergütung für nicht erbrachte Leistungen anzurechnen, was er in Folge der Kündigung anderweitig erwirbt bzw. zu erwerben böswillig unterlässt.
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Die gleichen Folgen treten ein, wenn der Auftragnehmer aus einem wichtigen Grund kündigt, den die Auftraggeberin zu vertreten hat.
Kündigt die Auftraggeberin den Vertrag ganz oder teilweise aus einem wichtigen Grund oder kündigt der Auftragnehmer den Vertrag aus einem wichtigen Grund, den die Auftraggeberin nicht zu vertreten hat, so steht dem Auftragnehmer für die erbrachten und verwertbaren Leistungen das -anteilige- vertraglich vereinbarte Honorar zu. Für die kündigungsbedingt nicht mehr erbrachten Leistungen steht dem Auftragnehmer kein Honorar zu. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers scheiden insoweit aus. Ihm sind lediglich die für die erbrachten Leistungen nachweisbar entstandenen und notwendigen Nebenkosten zu erstatten. Soweit der Auftragnehmer den wichtigen Kündigungsgrund zu vertreten hat, ist er der Auftraggeberin darüber hinaus zur Erstattung der kündigungsbedingt eingetretenen Mehrkosten verpflichtet. Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin bleiben unberührt, § 9 HOAI findet in diesen Fällen keine Anwendung.
Im Falle einer jeden Kündigung hat der Auftragnehmer die Ergebnisse seiner Leistungen der Auftraggeberin so zu übergeben, dass ein Dritter die Leistungen fortführen kann. Die Parteien sind verpflichtet, die vom Auftragnehmer ausgeführten Leistungen innerhalb von 20 Werktagen nach Kündigung gemeinsam festzustellen und zu dokumentieren.
§ 18 Schlussbestimmungen
Ergänzungen oder Änderungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden sind nicht getroffen. Es gilt deutsches Recht.
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle in Regis-Breitingen, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind.
Sollten einzelne Regelungen dieser Vereinbarung nichtig, unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten Regelungen, welche die Parteien vernünftigerweise getroffen hätten, wenn sie die Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Lücke erkannt hätten.
Ort, Datum
Unterschrift Auftraggeberin Unterschrift Auftragnehmer
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Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
Beschaffer Offizielle Bezeichnung: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen-Los 1 Land: Deutschland
Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Titel: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen-Los 1 Kurzbeschreibung: siehe Ausschreibungstext Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 02/2026
Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl:
Stadt:
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Land:
Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Kontaktperson(en):
Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?
Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.
Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer
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erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein
• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.
a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:
b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:
d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein
• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.
e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
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Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein
• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:
b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:
c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:
Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:
B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1
• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße und Hausnummer:
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Postleitzahl:
Stadt:
Land:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:
Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:
C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein
• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt. Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.
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D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt
• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:
• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.
Teil III: Ausschlussgründe
A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Ihre Antwort? ❍ Ja
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❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
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[Seite 104]
Aussteller
Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates
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[Seite 105]
vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein -9-
[Seite 106]
URL
Code
Aussteller
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
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[Seite 107]
In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist?
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[Seite 108]
❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war?
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[Seite 109]
❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
-13-
[Seite 110]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
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[Seite 111]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
-15-
[Seite 112]
Aussteller
Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vergleichsverfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
-16-
[Seite 113]
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
-17-
[Seite 114]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-18-
[Seite 115]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
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[Seite 116]
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
-20-
[Seite 117]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:
-21-
[Seite 118]
a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein
D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein
-22-
[Seite 119]
URL
Code
Aussteller
Teil IV: Eignungskriterien
A: Befähigung zur Berufsausübung In Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-23-
[Seite 120]
In Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung, in den Auftragsunterlagen oder in der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:
Anzahl der Jahre
Durchschnittlicher Umsatz
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Spezifischer, durchschnittlicher Umsatz Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren:
Anzahl der Jahre
Durchschnittlicher Umsatz
-24-
[Seite 121]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Berufshaftpflichtversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:
Betrag
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In Artikel 58 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
-25-
[Seite 122]
Bei Dienstleistungsaufträgen: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Beschreibung
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Empfänger
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
-26-
[Seite 123]
Über die folgenden Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen der Dienstleister oder der Unternehmer selbst und/oder (in Abhängigkeit von den in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Anforderungen) seine Führungskräfte:
Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Zahl der Führungskräfte Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja
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[Seite 124]
❍ Nein URL
Code
Aussteller
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-28-
[Seite 125]
Ende
Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Teil VI: Abschlusserklärungen Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind.
-29-
[Seite 126]
Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web- Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en): Datum
Ort
Unterschrift
-30-
[Seite 127]
Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
Beschaffer Offizielle Bezeichnung: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2 Land: Deutschland
Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Titel: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 2 Kurzbeschreibung: siehe Ausschreibungstext Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 02/2026
Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl:
Stadt:
-1-
[Seite 128]
Land:
Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Kontaktperson(en):
Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?
Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.
Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer
-2-
[Seite 129]
erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein
• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.
a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:
b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:
d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein
• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.
e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
-3-
[Seite 130]
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein
• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:
b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:
c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:
Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:
B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1
• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße und Hausnummer:
-4-
[Seite 131]
Postleitzahl:
Stadt:
Land:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:
Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:
C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein
• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt. Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.
-5-
[Seite 132]
D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt
• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:
• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.
Teil III: Ausschlussgründe
A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Ihre Antwort? ❍ Ja
-6-
[Seite 133]
❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
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[Seite 134]
Aussteller
Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates
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[Seite 135]
vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein -9-
[Seite 136]
URL
Code
Aussteller
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
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[Seite 137]
In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist?
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[Seite 138]
❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war?
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[Seite 139]
❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
-13-
[Seite 140]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
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[Seite 141]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
-15-
[Seite 142]
Aussteller
Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vergleichsverfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
-16-
[Seite 143]
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
-17-
[Seite 144]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-18-
[Seite 145]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
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[Seite 146]
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
-20-
[Seite 147]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:
-21-
[Seite 148]
a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein
D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein
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[Seite 149]
URL
Code
Aussteller
Teil IV: Eignungskriterien
A: Befähigung zur Berufsausübung In Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-23-
[Seite 150]
In Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Durchschnittlicher Jahresumsatz Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung, in den Auftragsunterlagen oder in der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:
Anzahl der Jahre
Durchschnittlicher Umsatz
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Spezifischer, durchschnittlicher Umsatz Der spezifische, durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren:
Anzahl der Jahre
Durchschnittlicher Umsatz
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[Seite 151]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Berufshaftpflichtversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:
Betrag
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In Artikel 58 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
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[Seite 152]
Bei Dienstleistungsaufträgen: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Beschreibung
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Empfänger
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung
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[Seite 153]
Über die folgenden Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen der Dienstleister oder der Unternehmer selbst und/oder (in Abhängigkeit von den in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Anforderungen) seine Führungskräfte:
Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Zahl der Führungskräfte Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja
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[Seite 154]
❍ Nein URL
Code
Aussteller
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-28-
[Seite 155]
Ende
Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Teil VI: Abschlusserklärungen Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind.
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[Seite 156]
Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web- Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en): Datum
Ort
Unterschrift
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[Seite 157]
Einheitliche Europäische
Eigenerklärung (EEE)
Teil I: Angaben zum Vergabeverfahren und zum öffentlichen
Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber
Beschaffer Offizielle Bezeichnung: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3 Land: Deutschland
Angaben zum Vergabeverfahren Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Titel: europaweite Ausschreibung losweise Planungsleistungen der Sanierung der Oberschule Regis-Breitingen, Los 3 Kurzbeschreibung: siehe Ausschreibungstext Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber (falls zutreffend): 02/2026
Teil II: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
A: Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer Name/Bezeichnung:
Straße und Hausnummer:
Postleitzahl:
Stadt:
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[Seite 158]
Land:
Internetadresse (Web-Adresse) (falls vorhanden):
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Kontaktperson(en):
Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
Wurde keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erteilt, geben Sie bitte eine andere nationale Identifikationsnummer an (falls erforderlich und vorhanden).
Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um ein Kleinstunternehmen, ein kleines Unternehmen oder ein mittleres Unternehmen? ❍ Ja ❍ Nein Nur bei vorbehaltenen Aufträgen: Handelt es sich bei dem Wirtschaftsteilnehmer um eine geschützte Werkstätte oder ein „soziales Unternehmen“ oder ist eine Ausführung des Auftrags im Rahmen geschützter Beschäftigungsprogramme vorgesehen? ❍ Ja ❍ Nein Wie hoch ist der Anteil behinderter oder benachteiligter Beschäftigter?
Geben Sie bitte – soweit verlangt – an, welcher bestimmten Gruppe behinderter Menschen oder benachteiligter Personen die betroffenen Beschäftigten angehören.
Sofern entsprechende Systeme bestehen: Ist der Wirtschaftsteilnehmer in einem amtlichen Verzeichnis zugelassener Wirtschaftsteilnehmer
-2-
[Seite 159]
erfasst oder verfügt er über eine gleichwertige (z. B. im Rahmen eines nationalen (Prä)Qualifizierungssystems ausgestellte) Zertifizierung? ❍ Ja ❍ Nein
• Füllen Sie bitte die übrigen Teile dieses Abschnitts, Abschnitt B und – soweit relevant – Abschnitt C dieses Teils, ggf. auch Teil V, und in jedem Fall Teil VI aus, der auch zu unterzeichnen ist.
a) Geben Sie bitte ggf. die betreffende Eintragungs- bzw. Zertifizierungsnummer an:
b) Sofern die Bescheinigung über die Eintragung bzw. Zertifizierung elektronisch abrufbar ist, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
c) Geben Sie bitte die Nachweise, aufgrund deren die Eintragung in das Verzeichnis oder die Zertifizierung erfolgt ist, sowie die sich aus dem amtlichen Verzeichnis ergebende Klassifizierung an:
d) Werden mit der Eintragung bzw. Zertifizierung alle vorgeschriebenen Eignungskriterien abgedeckt? ❍ Ja ❍ Nein
• Ergänzen Sie bitte zusätzlich die fehlenden Angaben in Teil IV Abschnitte A, B, C bzw. D NUR, wenn dies in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen verlangt wird.
e) Wird der Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein, eine Bescheinigung über die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern vorzulegen oder Angaben zu machen, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglichen, die Bescheinigung direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen? ❍ Ja ❍ Nein Sind die einschlägigen Unterlagen elektronisch abrufbar, machen Sie bitte entsprechende Angaben:
-3-
[Seite 160]
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil? ❍ Ja ❍ Nein
• Tragen Sie bitte dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine separate EEE vorlegen.
a) Geben Sie bitte an, welche Funktion (Federführung, für bestimmte Aufgaben verantwortlich usw.) der Wirtschaftsteilnehmer in der Gruppe ausübt:
b) Geben Sie bitte an, welche weiteren Wirtschaftsteilnehmer mit ihm gemeinsam am Vergabeverfahren teilnehmen:
c) Ggf. Bezeichnung der teilnehmenden Gruppe:
Sofern zutreffend, Angabe des (der) betreffenden Lose(s), für das (die) der Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot abgeben möchte:
B: Angaben zu Vertretern des Wirtschaftsteilnehmers #1
• Name(n) und Anschrift(en) der Person(en), die zur Vertretung des Wirtschaftsteilnehmers in diesem Vergabeverfahren ermächtigt ist (sind) (falls zutreffend):
Vorname
Nachname
Geburtsdatum
Geburtsort
Straße und Hausnummer:
-4-
[Seite 161]
Postleitzahl:
Stadt:
Land:
E-Mail-Adresse:
Telefonnummer:
Position/Beauftragt in seiner (ihrer) Eigenschaft als:
Bitte legen Sie erforderlichenfalls ausführliche Informationen zur Vertretung (Form, Umfang, Zweck usw.) vor:
C: Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Teil IV sowie der (etwaigen) Kriterien und Vorschriften nach Teil V die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch? ❍ Ja ❍ Nein
• Legen Sie bitte für jedes der betreffenden Unternehmen eine separate, vom jeweiligen Unternehmen ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete EEE mit den nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III erforderlichen Informationen vor. Beachten Sie bitte, dass dies auch für technische Fachkräfte oder technische Stellen gilt, die nicht unmittelbar dem Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers angehören, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und bei öffentlichen Bauaufträgen die technischen Fachkräfte oder technischen Stellen, über die der Wirtschaftsteilnehmer für die Ausführung des Bauwerks verfügt. Fügen Sie auch für jedes betroffene Unternehmen die Informationen nach Teil IV und Teil V bei, soweit sie für die spezifischen Kapazitäten relevant sind, die der Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt.
-5-
[Seite 162]
D: Angaben zu Unterauftragnehmern, deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer nicht in Anspruch nimmt
• (Der Abschnitt ist nur auszufüllen, wenn diese Angaben ausdrücklich von dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Sektorenauftraggeber verlangt werden.)
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an Dritte zu vergeben? ❍ Ja ❍ Nein Falls ja und sofern bekannt, bitte die vorgeschlagenen Unterauftragnehmer angeben:
• Wenn der öffentliche Auftraggeber oder der Sektorenauftraggeber diese Angaben zusätzlich zu den für Teil I erforderlichen Angaben ausdrücklich verlangt, geben Sie bitte die nach den Abschnitten A und B dieses Teils und nach Teil III benötigten Informationen jeweils für sämtliche betreffende (Kategorien von) Unterauftragnehmer(n) an.
Teil III: Ausschlussgründe
A: Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung In Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 vom 11.11.2008, S. 42).
Ihre Antwort? ❍ Ja
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[Seite 163]
❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Korruption Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Bestechung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 3 des Übereinkommens über die Bekämpfung der Bestechung, an der Beamte der Europäischen Gemeinschaften oder der Mitgliedstaaten der Europäischen Union beteiligt sind (ABl. C 195 vom 25.6.1997, S. 1) und des Artikels 2 Absatz 1 des Rahmenbeschlusses 2003/568/JI des Rates vom 22. Juli 2003 zur Bekämpfung der Bestechung im privaten Sektor (ABl. L 192 vom 31.7.2003, S. 54). Dieser Ausschlussgrund umfasst auch Bestechung im Sinne der für den öffentlichen Auftraggeber (Sektorenauftraggeber) oder den Wirtschaftsteilnehmer geltenden nationalen Rechtsvorschriften.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
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[Seite 164]
Aussteller
Betrug Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Betrugs rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften (ABl. C 316 vom 27.11.1995, S. 48).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen terroristischer Straftaten oder wegen Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 bzw. des Artikels 3 des Rahmenbeschlusses des Rates
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[Seite 165]
vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (ABl. L 164 vom 22.6.2002, S. 3). Dieser Ausschlussgrund umfasst gemäß Artikel 4 des Rahmenbeschlusses auch die Anstiftung zur Begehung einer Straftat, die Mittäterschaft und den Versuch der Begehung einer Straftat.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (ABl. L 309 vom 25.11.2005, S. 15).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein -9-
[Seite 166]
URL
Code
Aussteller
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels Ist der Wirtschaftsteilnehmer selbst oder eine Person, die seinem Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsgremium angehört oder darin Vertretungs-, Entscheidungs- oder Kontrollbefugnisse hat, wegen Kinderarbeit und anderer Formen des Menschenhandels rechtskräftig verurteilt worden, wobei die Verurteilung höchstens fünf Jahre zurückliegt oder ein unmittelbar im Urteil festgelegter Ausschlusszeitraum noch nicht verstrichen ist? Im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates (ABl. L 101 vom 15.4.2011, S. 1).
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen
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[Seite 167]
In Artikel 57 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Entrichtung von Steuern Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war? ❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist?
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[Seite 168]
❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen Hat der Wirtschaftsteilnehmer gegen seine Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen sowohl in seinem Niederlassungsstaat als auch in dem Mitgliedstaat des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers – sofern es sich um einen anderen Staat als den Niederlassungsstaat handelt – verstoßen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Betroffenes Land bzw. betroffener Mitgliedstaat
Fraglicher Betrag
Wurde der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen auf anderem Wege als einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt? ❍ Ja ❍ Nein Falls der Verstoß gegen die bestehenden Verpflichtungen im Wege einer Gerichts- oder verwaltungsbehördlichen Entscheidung festgestellt wurde, geben Sie bitte an, ob diese Entscheidung rechtskräftig und verbindlich war?
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[Seite 169]
❍ Ja ❍ Nein Geben Sie bitte das Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung an.
Im Falle einer Verurteilung: Soweit darin unmittelbar festgelegt, Dauer des Ausschlusszeitraums angeben.
Beschreiben Sie bitte, auf welchem Wege.
Ist der Wirtschaftsteilnehmer seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem er die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge – ggf. einschließlich etwaiger Zinsen oder Strafzahlungen – eingegangen ist? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten In Artikel 57 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Ausschlussgründe genannt:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine umweltrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
-13-
[Seite 170]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine sozialrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Hat der Wirtschaftsteilnehmer seines Wissens gegen seine arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen? Gemäß den für diese Auftragsvergabe geltenden
-14-
[Seite 171]
Vorgaben des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung, der Auftragsunterlagen oder des Artikels 18 Absatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Zahlungsunfähigkeit Ist der Wirtschaftsteilnehmer zahlungsunfähig?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
-15-
[Seite 172]
Aussteller
Insolvenz Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vergleichsverfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einem Vergleichsverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
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[Seite 173]
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer aufgrund eines in den nationalen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer der Zahlungsunfähigkeit vergleichbaren Lage?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
-17-
[Seite 174]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter Werden die Vermögenswerte des Wirtschaftsteilnehmers von einem Insolvenzverwalter oder einem Gericht verwaltet?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-18-
[Seite 175]
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit Wurde die gewerbliche Tätigkeit des Wirtschaftsteilnehmers eingestellt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Erläutern Sie bitte, warum Sie dennoch in der Lage sind, den Auftrag zu erfüllen. Diese Angabe ist nicht erforderlich, wenn der Ausschluss von Wirtschaftsteilnehmern in diesem Fall nach dem anwendbaren nationalen Recht zwingend vorgeschrieben wurde, ohne dass die Möglichkeit einer Ausnahme für den Fall besteht, dass der Wirtschaftsteilnehmer dennoch in der Lage ist, den Auftrag auszuführen.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die auf eine Verzerrung des Wettbewerbs abzielen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
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[Seite 176]
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen? Siehe ggf. Definitionen im nationalen Recht, in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren Sieht der Wirtschaftsteilnehmer einen Interessenkonflikt im Sinne des nationalen Rechts, der einschlägigen Bekanntmachung oder der Auftragsunterlagen aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
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[Seite 177]
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Hat der Wirtschaftsteilnehmer oder ein mit ihm in Verbindung stehendes Unternehmen den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber beraten oder war er auf andere Art und Weise an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens beteiligt?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen Wurde in der Vergangenheit ein zwischen dem Wirtschaftsteilnehmer und einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber geschlossener Vertrag über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder einer Konzession vorzeitig beendigt oder hat ein entsprechender früherer Auftrag Schadenersatz oder andere vergleichbare Sanktionen nach sich gezogen?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Haben Sie Maßnahmen getroffen, um ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen:
-21-
[Seite 178]
a) Er hat sich bei seinen Auskünften zur Überprüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Einhaltung der Eignungskriterien der schwerwiegenden Täuschung schuldig gemacht; b) Er hat derartige Auskünfte zurückgehalten; c) Er war nicht in der Lage, die von einem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber verlangten zusätzlichen Unterlagen unverzüglich vorzulegen; d)Er hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers oder Sektorenauftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig irreführende Informationen zu übermitteln, die die Entscheidungen über Ausschluss, Auswahl oder Zuschlag erheblich beeinflussen könnten.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein
D: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe Sonstige Ausschlussgründe, die in den für den öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften vorgesehen sein können. Liegen in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen angegebene rein innerstaatliche Ausschlussgründe vor?
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein
-22-
[Seite 179]
URL
Code
Aussteller
Teil IV: Eignungskriterien
A: Befähigung zur Berufsausübung In Artikel 58 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Berufsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU;. Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen.
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
B: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-23-
[Seite 180]
In Artikel 58 Absatz 3 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
Allgemeiner Jahresumsatz Der allgemeine Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in der in der einschlägigen Bekanntmachung, in den Auftragsunterlagen oder in der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren betrug:
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
-24-
[Seite 181]
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Spezifischer Jahresumsatz Der spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in den gemäß der einschlägigen Bekanntmachung, den Auftragsunterlagen oder der EEE verlangten Anzahl von Geschäftsjahren:
Betrag
Anfangsdatum -25-
[Seite 182]
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum -26-
[Seite 183]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Berufshaftpflichtversicherung Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Berufshaftpflichtversicherung über folgenden Betrag abgeschlossen:
Betrag
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
C: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit In Artikel 58 Absatz 4 der Richtlinie 2014/24/EU werden folgende Eignungskriterien genannt:
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[Seite 184]
Bei Dienstleistungsaufträgen: Erbringung von Dienstleistungen der genannten Art Nur bei öffentlichen Dienstleistungsaufträgen: Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art erbracht. Die öffentlichen Auftraggeber können einen Zeitraum von bis zu drei Jahren vorgeben und Erfahrungen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
Beschreibung
Betrag
Anfangsdatum
Enddatum
Empfänger
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-28-
[Seite 185]
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung Über die folgenden Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung verfügen der Dienstleister oder der Unternehmer selbst und/oder (in Abhängigkeit von den in der einschlägigen Bekanntmachung oder in den Auftragsunterlagen genannten Anforderungen) seine Führungskräfte:
Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Zahl der Führungskräfte Die Zahl der Führungskräfte des Wirtschaftsteilnehmers in den letzten drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
-29-
[Seite 186]
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers in den vergangenen drei Jahren belief sich auf:
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Jahr
Anzahl
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
-30-
[Seite 187]
Ende
Teil V: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber Erklärung des Wirtschaftsteilnehmers
Der Wirtschaftsteilnehmer erfüllt die objektiven und nichtdiskriminierenden Kriterien oder Vorschriften, die zur Verringerung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert oder zum Dialog eingeladen werden, anzuwenden sind, auf folgende Weise:Sollten bestimmte Bescheinigungen oder andere Formen dokumentarischer Nachweise verlangt werden, geben Sie bitte in jedem einzelnen Fall an, ob der Wirtschaftsteilnehmer über die erforderlichen Dokumente verfügt. Sofern einige dieser Bescheinigungen oder dokumentarischen Nachweise elektronisch abrufbar sind , machen Sie bitte in jedem einzelnen Fall folgende Angaben:
Ihre Antwort? ❍ Ja ❍ Nein Bitte beschreiben Sie diese.
Können diese Informationen von den Behörden kostenfrei in der Datenbank eines EU-Mitgliedstaats abgefragt werden? ❍ Ja ❍ Nein URL
Code
Aussteller
Teil VI: Abschlusserklärungen
-31-
[Seite 188]
Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass die von ihnen in den Teilen II bis V angegebenen Informationen genau und korrekt sind und sie sich der Konsequenzen einer schwerwiegenden Täuschung bewusst sind. Die Wirtschaftsteilnehmer erklären förmlich, dass sie in der Lage sind, auf Anfrage unverzüglich die Bescheinigungen und anderen genannten dokumentarischen Nachweise beizubringen, außer: a) wenn der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber über die Möglichkeit verfügt, die betreffenden zusätzlichen Unterlagen direkt über eine gebührenfreie nationale Datenbank in einem Mitgliedstaat abzurufen (vorausgesetzt, dass der Wirtschaftsteilnehmer die erforderlichen Angaben (Web- Adresse, bescheinigende Stelle, genaue Angabe der Dokumente) gemacht hat, die es dem öffentlichen Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber ermöglicht, dies zu tun; ggf. ist hierfür eine Zugangsgenehmigung zu erteilen), oder b) wenn ab spätestens 18. Oktober 2018 (in Abhängigkeit von der nationalen Umsetzung des Artikels 59 Absatz 5 Unterabsatz 2 der Richtlinie 2014/24/EU) der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber bereits im Besitz der betreffenden Unterlagen ist. Der Wirtschaftsteilnehmer stimmt förmlich zu, dass der öffentliche Auftraggeber oder Sektorenauftraggeber im Sinne des Teils I Zugang zu den Unterlagen erhält, mit denen die Informationen belegt werden, die die Unterzeichneten in Teil III und Teil IV dieser Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung für die Zwecke des Vergabeverfahrens im Sinne des Teils I vorgelegt haben. Datum, Ort und – soweit verlangt oder notwendig – Unterschrift(en): Datum
Ort
Unterschrift
-32-
[Seite 190]
Baunebenkosten Sanierung OS In Regis-Breitingen
KG 700
Baunebenkosten Netto Brutto Baukosten nach KVA vom 08.09.2025 714 Sicherheits-und Gesundheitsschutzkoordinator 7.500,00 19% 8.925,00 Brutto 730 Architektenplanung Gebäude, Innenräume 450.000,00 535.500,00 741 Tragwerksplanung/Statik 15.000,00 17.850,00 25 % Planungskosten 742 HLS Planung 210.000,00 249.900,00 1.170.365,00 292.591,25 742 Elektro-Planung 220.000,00 261.800,00 646.170,00 161.542,50 743 Bauphysik/Schallschutz/ 22.000,00 26.180,00 748 Altlasten 12.000,00 14.280,00 1.105.510,00 GU-Planer 760 Allg. Baunebenkosten 4.000,00 4.760,00 Prüfstatik 10.000,00 11.900,00 Sachverständigen Abnahmen 20.000,00 23.800,00 49.385,00 Bauherr 1.154.895,00
[Seite 191]
Kostenvoranschlag
Leistungsverzeichnisse (LV)
Projekt
2025.007
San Oberschule RegisBreitingen
Bauvorhaben
Schulgebäude Oberschule Schulstraße 9 04565 RegisBreitingen
Bauherr
Stadt RegisBreitingen SG Bauverwaltung Rathausstraße 25 04565 RegisBreitingen
Planverfasser ... Bauleitung Ingenieurbüro Mario Frommhold Kirchstraße 17A 04552 Borna
Auswertung nach DIN 276 (201812)
Kostenaufstellung
Wir bitten Sie, diese Kostenaufstellung zur Kenntnis zu nehmen.
-
Gesamt, Netto: 5.302.156,07 EUR
-
zzgl. MwSt.: 1.007.409,64 EUR
-
Gesamt, Brutto: 6.309.565,71 EUR
Gezeichnet
Stempel
.................................................................... (Kostenaufstellung erstellt von - Unterschrift)
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 12 Kostenvoranschlag, bis KG-Ebene 3
08.09.2025 - Seite 1
[Seite 192]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007) L e istungsverzeichnisse (LV)
- Kennzeichnung für Leistung(en) mit Mengensplitting: T
- Kostengliederung: DIN 276 (2018-12)
- Teilmengen von Leistungen können auf verschiedene
- Gesamt, Netto: 5.302.156,07 EUR Kostenstellen verteilt sein (Mengensplitting).
- zzgl. MwSt.: 1.007.409,64 EUR
- Teilmengen werden mit max. 3 Nachkommastellen
- Gesamt, Brutto: 6.309.565,71 EUR dargestellt und ggf. gerundet.
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| 200 | Vorbereitende Maßnahmen Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: | 265.000,00 315.350,00 | ||
| 250 | Übergangsmaßnahmen | 265.000,00 | 265.000,00 | |
| D | LV Auslagerung | 265.000,00 | ||
| D.1 | Containeranlage zur Auslagerung von 5 Klassenzimmern | 1St | 265.000,00 | 265.000,00 |
| 300 | Bauwerk Baukonstruktionen Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: | 2.397.572,37 2.853.111,12 | ||
| 310 | Baugrube/Erdbau | 107.118,05 | ||
| 311 | Herstellung | 40.805,35 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 40.805,35 | ||
| TB.04.01.01.3 | Schachtgrube herstellen | 37,283m³ | 125,00 | 4.660,38 |
| TB.04.04.3 | Rohrgrabenaushub, von Hand, Bkl. 3-4 | 16,8m3 | 65,00 | 1.092,00 |
| B.04.04.5 | Rohrgrabenverfüllung,Liefermat. Schotter | 12,3m3 | 28,90 | 355,47 |
| TB.16.01.3 | Rohrgrabenaushub, Bkl. 3-4, bis 1,25 m | 200m3 | 48,00 | 9.600,00 |
| B.16.01.4 | Rohrgrabenaushub, von Hand, Bkl. 3-4 | 30m3 | 59,50 | 1.785,00 |
| TB.16.01.5 | Rohrgrabenverfüllung,Bkl.3-5,bis 1,25 m | 162m3 | 16,00 | 2.592,00 |
| B.16.01.6 | Rohrgrabenverfüllung,Liefermat. Schotter | 10m3 | 28,90 | 289,00 |
| TB.16.02.2 | KG-Wand hinterfüllen, Lagermaterial | 878,47m3 | 14,70 | 12.913,51 |
| B.16.02.3 | KG-Wand hinterfüllen, Filterkies | 75m3 | 35,80 | 2.685,00 |
| TB.16.02.4 | Aushubmaterial entsorgen | 135t | 35,80 | 4.833,00 |
| 319 | Sonstiges zur KG 310 | 66.312,70 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 66.312,70 | ||
| B.04.01.02.1 | Umverlegung | 2Stk | 500,00 | 1.000,00 |
| TB.16.02.1 | Außenmauerwerk, KG außen, freilegen | 953,47m3 | 68,50 | 65.312,70 |
| 320 | Gründung, Unterbau | 33.811,61 | ||
| 322 | Flachgründungen und Bodenplatten | 6.800,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 6.800,00 | ||
| B.04.01.03.1 | Schachtgrube für Aufzug | 1Stk | 6.800,00 | 6.800,00 |
| 324 | Gründungsbeläge | 9.860,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 9.860,00 | ||
| B.08.04.4 | Estrichoberfläche abschleifen | 200m2 | 3,70 | 740,00 |
| B.08.04.8 | Nivellierestrich, 5-10 mm | 60m2 | 32,00 | 1.920,00 |
| B.08.04.9 | Nivellierestrich, 10-20 mm | 200m2 | 36,00 | 7.200,00 |
| 325 | Abdichtungen und Bekleidungen | 7.539,71 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 7.539,71 | ||
| TB.16.01.19 | Dichtschlämme, Sockel | 54m2 | 11,60 | 626,40 |
| TB.16.02.17 | Spritzschutz, Kies 32/63 | 193,65m | 35,70 | 6.913,31 |
| 326 | Dränagen | 570,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 570,00 | ||
| B.16.01.20 | Sickerschicht,Noppenbahnen,kasch.,vert. | 60m2 | 9,50 | 570,00 |
| 329 | Sonstiges zur KG 320 | 9.041,90 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 9.041,90 | ||
| B.04.04.8 | KG2000 DN 100 auf Sand/Feinkies | 90m | 14,87 | 1.338,30 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 2
[Seite 193]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.04.04.9 | KG2000 DN 125 auf Sand/Feinkies | 30m | 17,23 | 516,90 |
| B.04.04.10 | KG2000 DN 150 auf Sand/Feinkies | 52m | 18,81 | 978,12 |
| B.04.04.11 | Bogen KG2000 DN 100, | 36St | 10,68 | 384,48 |
| B.04.04.12 | Bogen KG2000 DN 125 | 4St | 15,01 | 60,04 |
| B.04.04.13 | Bogen KG2000 DN 150 | 2St | 16,51 | 33,02 |
| B.04.04.14 | Abzweig KG2000 DN 100 | 13St | 18,72 | 243,36 |
| B.04.04.15 | Abzweig KG2000 DN 125 | 2St | 19,72 | 39,44 |
| B.04.04.16 | Abzweig KG2000 DN 150 | 2St | 20,72 | 41,44 |
| B.04.04.17 | Doppelmuffe DN 100 | 20St | 3,39 | 67,80 |
| B.04.04.18 | Doppelmuffe DN 125 | 10St | 4,86 | 48,60 |
| B.04.04.19 | Doppelmuffe DN 150 | 10St | 5,21 | 52,10 |
| B.04.04.20 | Muffenstopfen DN 100 | 10St | 3,54 | 35,40 |
| B.04.04.21 | Muffenstopfen DN 125 | 2St | 4,17 | 8,34 |
| B.04.04.22 | Muffenstopfen DN 150 | 2St | 5,91 | 11,82 |
| B.04.04.23 | Übergang Zulage DN 150 GA | 5St | 61,85 | 309,25 |
| B.04.04.24 | Übergang Zulage DN 150 GZ | 5St | 89,39 | 446,95 |
| B.04.04.25 | Paßstück Zulage DN 100 | 20St | 38,50 | 770,00 |
| B.04.04.26 | Paßstück Zulage DN 125 | 10St | 47,25 | 472,50 |
| B.04.04.27 | Paßstück Zulage DN 150 | 10St | 51,98 | 519,80 |
| B.04.04.28 | Trassenwarnband mit Ortungsband | 150m | 0,76 | 114,00 |
| B.04.04.29 | Anschluss an Grundleitungen Bestand bis DN 150 | 2St | 100,00 | 200,00 |
| B.04.04.30 | Rohrdurchführung Mauerkragen bis DN 100 | 8St | 29,04 | 232,32 |
| B.04.04.31 | Rohrdurchführung Mauerkragen für DN 125 | 1St | 29,92 | 29,92 |
| B.04.04.32 | Finor DN 100 Edelstahl 2-teilig | 2St | 540,00 | 1.080,00 |
| B.04.04.33 | Dichtheitsprüfung bis DN 300 | 170m | 3,15 | 535,50 |
| B.04.04.34 | TV-Untersuchung bis DN 300 | 150m | 3,15 | 472,50 |
| 330 | Außenwände/Vertikale Baukonstruktionen, außen | 512.283,75 | ||
| 331 | Tragende Außenwände | 357,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 357,00 | ||
| TB.04.02.03.10 | Ringanker, Ziegel-U-Sch.,C20/25,d=24 | 7,5m | 47,60 | 357,00 |
| 334 | Außenwandöffnungen | 299.156,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 299.156,00 | ||
| B.09.01.1 | Fenster,Kunststoff,6-fl.,6800/2000 | 17St | 4.100,00 | 69.700,00 |
| B.09.01.2 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 17St | 1.600,00 | 27.200,00 |
| B.09.01.3 | Fenster,Kunststoff,3-fl.,3400/2000 | 2St | 2.150,00 | 4.300,00 |
| B.09.01.4 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 2St | 900,00 | 1.800,00 |
| B.09.01.5 | Fenster,Kunststoff,3-fl.,3170/2000 | 2St | 2.150,00 | 4.300,00 |
| B.09.01.6 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 2St | 900,00 | 1.800,00 |
| B.09.01.7 | Fenster,Kunststoff,6-fl.,6800/1110 | 17St | 3.200,00 | 54.400,00 |
| B.09.01.8 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 17St | 1.600,00 | 27.200,00 |
| B.09.01.9 | Fenster,Kunststoff,3-fl.,3400/1110 | 1St | 1.700,00 | 1.700,00 |
| B.09.01.10 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 1St | 900,00 | 900,00 |
| B.09.01.11 | Fenster,Kunststoff,5-fl.,5250/2850 | 4St | 8.100,00 | 32.400,00 |
| B.09.01.12 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 4St | 2.400,00 | 9.600,00 |
| B.09.01.13 | Fenster / Haustürelement,Kunststoff-Alu-Konstruktion,3-fl.Fen... | 2St | 8.100,00 | 16.200,00 |
| B.09.01.14 | Zulage Haustürelement in Vorposition integriert, Alu, 1-tlg.,112... | 4St | 3.000,00 | 12.000,00 |
| B.09.01.15 | Mehrpreis für Fenster/ Haustüranlage aus 2 Vorposition in Holz | 2St | 3.800,00 | 7.600,00 |
| B.09.01.16 | Fenster,Kunststoff,1-fl.,1020/650 mm | 22St | 295,00 | 6.490,00 |
| B.09.01.17 | Mehrpreis für Fenster aus Vorposition in Holz | 22St | 88,00 | 1.936,00 |
| B.09.01.18 | Zulage Fensterbank innen | 34St | 420,00 | 14.280,00 |
| B.09.01.19 | Zulage Fensterbank innen | 3St | 210,00 | 630,00 |
| B.09.01.20 | Zulage Fensterbank innen | 2St | 200,00 | 400,00 |
| B.09.01.21 | Zulage Fensterbank innen | 4St | 310,00 | 1.240,00 |
| B.09.01.22 | Zulage Fensterbank innen | 28St | 110,00 | 3.080,00 |
| 335 | Außenwandbekleidungen, außen | 116.625,75 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 116.625,75 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 3
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Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.02.03.3 | Grundierung, Untergrundverfestigung | 2.019,619m2 | 3,05 | 6.159,84 |
| B.02.03.9 | Anschluss m. Lippe, Fenster/Türen, WDVS | 1.143m | 9,50 | 10.858,50 |
| TB.02.03.10 | Eckausbildung, Kunststoffschieneals Zulage | 3.918,037m | 9,90 | 38.788,57 |
| TB.02.03.11 | Sockelabschluss, Alu-Profil, WDVS | 402,574m | 14,40 | 5.797,07 |
| TB.02.03.12 | Zulage Ausbilden von Lüftungsschlitzen | 5m | 28,00 | 140,00 |
| TB.02.03.13 | Zulage Abdeckung der Lüftungsschlitze mit Aluminiumlochblech | 5St | 38,00 | 190,00 |
| TB.02.03.14 | Fensterbank unterfüttern | 656,356m | 17,80 | 11.683,14 |
| TB.02.03.19 | Beschichtung, Außenputz, Silikat, Leib., Gesimse und Pfeiler | 2.437,232m | 6,20 | 15.110,84 |
| TB.02.03.22 | Beschichtung, Metall, außen, NH | 24m2 | 16,70 | 400,80 |
| B.04.01.03.8 | Beiputzarbeiten Türöffnungen | 3Stk | 260,00 | 780,00 |
| B.04.02.03.2 | Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen | 17Stk | 260,00 | 4.420,00 |
| B.04.02.03.3 | Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen | 17Stk | 240,00 | 4.080,00 |
| B.04.02.03.4 | Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen | 4Stk | 160,00 | 640,00 |
| B.04.02.03.5 | Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen | 22Stk | 45,00 | 990,00 |
| B.04.02.03.6 | Beiputzarbeiten Türöffnungen | 46Stk | 120,00 | 5.520,00 |
| B.16.02.9 | Abdichtung n.dr.Wasser,Wand,mäßig,KMB | 527m2 | 21,00 | 11.067,00 |
| 338 | Lichtschutz zur KG 330 | 96.145,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 96.145,00 | ||
| B.11.01.1 | Vorbau-Markise mit Führungsschienensystem | 35Stk | 1.900,00 | 66.500,00 |
| B.11.01.2 | Vorbau-Markise mit Führungsschienensystem | 3Stk | 1.865,00 | 5.595,00 |
| B.11.01.3 | Vorbau-Markise mit Führungsschienensystem | 13Stk | 1.850,00 | 24.050,00 |
| 340 | Innenwände/Vertikale Baukonstruktionen, innen | 292.873,20 | ||
| 341 | Tragende Innenwände | 9.076,94 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 9.076,94 | ||
| TB.04.01.03.3 | KS- 20/2,0 Dünnbettmörtel, IW, d=24 | 15,88m³ | 440,00 | 6.987,20 |
| TB.04.02.03.1 | KS- 20/2,0 Dünnbettmörtel, AW, d=24 | 2,13m³ | 440,00 | 937,20 |
| TB.04.02.03.7 | HLz 12-0,9, Innenwand, d=24, Plan | 14,91m2 | 77,30 | 1.152,54 |
| 342 | Nichttragende Innenwände | 6.541,01 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 6.541,01 | ||
| TB.04.01.03.5 | Fertigteilsturz,Stahlbeton | 4,905m | 21,00 | 103,01 |
| TB.04.02.03.8 | Fertigteilsturz,Stahlbeton | 69m | 38,00 | 2.622,00 |
| TB.04.02.03.9 | Fertigteilsturz,Stahlbeton F90A | 4,5m | 48,00 | 216,00 |
| B.06.02.3 | GKFi Verkofferungen, 2 x 12,5mm, m. Dämmung | 50m² | 72,00 | 3.600,00 |
| 344 | Innenwandöffnungen | 76.688,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 76.688,00 | ||
| TB.09.02.1 | Objektinnentür (32dB), STZ, FR,1010/2010 mm | 16St | 1.090,00 | 17.440,00 |
| B.09.02.2 | Obentürschließer an Tür | 10St | 165,00 | 1.650,00 |
| TB.09.02.3 | Objektinnentür (32dB), STZ, FR,760/2010 mm | 2St | 709,00 | 1.418,00 |
| TB.09.02.4 | Feuerschutz-Tür T30 RS -1-40, geprüft nach DIN 4102 mit Fr... | 16Stk | 2.250,00 | 36.000,00 |
| B.09.02.5 | Feuerschutztür T90RS 2.flg mit Feststellanlage 2260/2130 | 1St | 15.800,00 | 15.800,00 |
| TB.10.04.2 | Objektinnentürblatt in vorhandene TGL Stahlzarge (37dB Rw,... | 8St | 495,00 | 3.960,00 |
| TB.10.04.3 | Objektinnentürblatt -Bestand- aufarbeiten und in vorhandene ... | 1St | 420,00 | 420,00 |
| 345 | Innenwandbekleidungen | 194.856,45 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 194.856,45 | ||
| TB.04.03.1 | Unterputz Innenwand für Feuchträume | 443,572m² | 24,80 | 11.000,59 |
| TB.04.03.2 | Mehrputzstärke | 147,858m² | 3,30 | 487,93 |
| TB.04.03.3 | Kalkzementputz Innenputz, innen Leibungen | 36,83m | 12,50 | 460,38 |
| TB.04.03.4 | Putzeckleiste, Edelstahl, Feuchträume | 33m | 4,30 | 141,90 |
| B.04.03.5 | Stundensätze Bauarbeiter, Facharbeiter | 10h | 45,00 | 450,00 |
| TB.06.02.2 | GK-Vorsatzschale,V-CW50/85,2x12,5,MW40 | 184,51m2 | 68,00 | 12.546,68 |
| TB.06.02.4 | Gipsplatten-Vorsatzschale, 2x20mm,F90 | 10,02m2 | 45,20 | 452,90 |
| B.06.02.11 | Stundensätze Trockenbauarbeiter, Facharbeiter | 10h | 45,00 | 450,00 |
| B.07.02.1 | Untergrund feinspachteln, Wandfliesen | 50m2 | 11,50 | 575,00 |
| TB.07.02.3 | Untergrund Wand/ Boden mit Tiefengrund vorbereiten | 531,256m² | 1,80 | 956,26 |
| TB.07.02.4 | Wandfliesen, uni, Dünnbett, 30/60 | 439,58m2 | 38,90 | 17.099,66 |
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Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| TB.07.02.5 | Dekorband, Mosaik, 2-reihig | 127,58m | 13,00 | 1.658,54 |
| TB.07.02.7 | Abdichtung, Anschluß Wand/Boden | 12m | 9,40 | 112,80 |
| TB.07.02.8 | Rohrdurchgang eindichten | 204Stk | 4,00 | 816,00 |
| TB.07.02.10 | Bodenfliesen, Dünnbett 30 x 60 | 132,476m² | 48,00 | 6.358,85 |
| TB.07.02.11 | Bodenfliesenwandsockel, 75/300 | 50m | 9,80 | 490,00 |
| TB.07.02.12 | Fußbodenfliesen, Mittelmosaik, Dünnbett im Bereich bodengl... | 9m2 | 138,00 | 1.242,00 |
| TB.07.02.13 | Eckschutzprofil Edelstahl abgerundet | 98m | 13,80 | 1.352,40 |
| TB.07.02.14 | Fugenverschluss, innen, Silikon | 677,82m | 3,52 | 2.385,93 |
| B.07.02.16 | Stundensatz Fachwerker, Fliesenarbeiten | 40h | 45,00 | 1.800,00 |
| B.15.01.1 | Abdecken und besondere Maßnahmen zum Schutz nicht zu z... | 1Stk | 2.500,00 | 2.500,00 |
| TB.15.01.4 | Wände und Decken, Tapete entfernen | 2.416,27m² | 3,80 | 9.181,83 |
| B.15.01.6 | Untergrund ,Tapete, Reinigung | 1.979,251m2 | 1,84 | 3.641,82 |
| TB.15.01.7 | Putz spachteln und schleifen, innen | 5.529,689m² | 9,00 | 49.767,20 |
| B.15.01.8 | Fugenüberdeckung, Gewebestr. f. Tapete | 200m | 2,65 | 530,00 |
| B.15.01.9 | Grundierung, flüssig | 1.979,251m2 | 1,10 | 2.177,18 |
| B.15.01.10 | Raufasertapete, weiß grob | 1.979,251m2 | 6,00 | 11.875,51 |
| TB.15.01.11 | Zulage | 210m | 2,37 | 497,70 |
| TB.15.01.12 | Zulage | 474,44m | 3,01 | 1.428,06 |
| TB.15.01.13 | Beschichtung Putz, innen Silikat | 4.481,398m² | 6,95 | 31.145,72 |
| TB.15.01.14 | Beschichtung Raufaser, innen Silikat | 1.979,251m² | 6,95 | 13.755,79 |
| TB.15.01.16 | Verfugung, elasto-plastisch | 2.808,91m | 2,00 | 5.617,82 |
| B.15.01.17 | Stundensätze Malerarbeiter, Facharbeiter | 50h | 38,00 | 1.900,00 |
| 346 | Elementierte Innenwandkonstruktionen | 2.910,50 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 2.910,50 | ||
| TB.06.02.5 | GKFI-Mont.w.CW50+50/220,2x12,5,MW80,F90 | 23,02m2 | 68,10 | 1.567,66 |
| B.06.02.6 | Türöffnung, Montagewand, bis MW 200 mm | 2St | 57,10 | 114,20 |
| B.06.02.7 | Eckausbildung Montagewand | 3m | 9,00 | 27,00 |
| B.06.02.8 | Revisionsöffnung, Montagewand, 300/300 | 8St | 49,80 | 398,40 |
| B.06.02.9 | Revisionstür,Install.wand,Edelst,300/300 | 2St | 80,50 | 161,00 |
| TB.06.04.3 | Abschottung, CW50/100,2x12,5,MW60,F90 | 14,4m | 44,60 | 642,24 |
| 349 | Sonstiges zur KG 340 | 2.800,30 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 2.800,30 | ||
| B.04.01.03.4 | Kleineisenteile, o.Lief.,nur einsetzen | 500kg | 1,45 | 725,00 |
| B.06.02.1 | vorbereitende Arbeiten, Trockenbau | 1Ps... | 150,00 | 150,00 |
| TB.06.02.10 | Verfugung, elasto-plastisch, Trockenbau | 410,5m | 2,60 | 1.067,30 |
| B.12.02.4 | Verfugung, elasto-plastisch, Trockenbau | 330m | 2,60 | 858,00 |
| 350 | Decken/Horizontale Baukonstruktionen | 270,00 | 301.686,61 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 270,00 | ||
| B.07.02.9 | Risse im Estrich schließen | 10m | 27,00 | 270,00 |
| 351 | Deckenkonstruktionen | 10.283,63 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 10.283,63 | ||
| TB.01.02.13 | Deckendurchbruch,Stb,herst.,30/30,d=24cm | 36St | 122,50 | 4.410,00 |
| B.04.01.03.2 | Betonstahl III S (420/500), 8-14 mmn | 2,8t | 1.650,00 | 4.620,00 |
| TB.04.01.03.6 | Decken C 30/37, Stb, d=20 cm | 5,25m2 | 52,30 | 274,58 |
| B.04.01.03.7 | Schalung, rau, Decken | 5,25m2 | 27,90 | 146,48 |
| B.04.02.03.11 | Betonstahl III S (420/500), 8-14 mmn | 0,12t | 1.650,00 | 198,00 |
| TB.04.04.6 | Bodenplattenöffnung verschließen C 30/37, Stb, d=20 cm | 5,25m2 | 52,30 | 274,58 |
| TB.04.04.7 | Alte Steinzeugrohre verschließen C 30/37 | 12St | 30,00 | 360,00 |
| 352 | Deckenöffnungen | 61.933,98 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 61.933,98 | ||
| TB.08.03.2 | Voranstrich, Aufkantungen | 454,39m | 0,40 | 181,76 |
| B.08.03.3 | Abdichtung, G200 S4, Al 0,1 mm, Estrich | 1.011,901m2 | 28,90 | 29.243,94 |
| TB.08.03.4 | Anschluss, Abdichtung, Estrich | 454,39m | 7,25 | 3.294,33 |
| TB.08.03.7 | Randstreifen, PE-Schaum mit Folie | 1.107,21m | 1,10 | 1.217,93 |
| B.13.02.1 | Beschichtung PUR,Flüssigkunstst.,Estrich | 704,7m2 | 38,90 | 27.412,83 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 5
[Seite 196]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.14.2 | Korkstreifen, Bewegungsfuge, Parkett | 81m | 7,20 | 583,20 |
| 353 | Deckenbeläge | 133.602,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 133.602,00 | ||
| TB.06.04.2 | GF-Decke, abgehängt,1x15+2x12,5,F90 | 96,871m2 | 47,90 | 4.640,12 |
| TB.07.02.6 | Streichisolierung für Böden und Wände | 41,849m2 | 9,50 | 397,57 |
| B.08.03.6 | Fußbodeneinlauf eindichten | 5St | 62,00 | 310,00 |
| TB.08.03.7 | Randstreifen, PE-Schaum mit Folie | 611,2m | 1,10 | 672,32 |
| TB.08.03.8 | Wärmedämmung, PUR, 40 mm, Estrich | 811,901m2 | 14,80 | 12.016,13 |
| TB.08.03.9 | Wärmedämmung, PUR, 80 mm, Estrich | 200m2 | 24,00 | 4.800,00 |
| B.08.03.10 | Dämmhülsen für Rohrleitungen, Estrich | 70m | 8,60 | 602,00 |
| B.08.03.12 | Zementestrich a.Trennl.C25,45mm | 2.088,541m2 | 26,00 | 54.302,07 |
| B.08.03.13 | Zulage | 612,99m2 | 4,00 | 2.451,96 |
| B.08.03.14 | Stundensatz Fachwerker, Estricharbeiten | 20h | 47,00 | 940,00 |
| TB.08.04.5 | Betonüberstände entfernen, Estrich | 150m2 | 1,60 | 240,00 |
| B.08.04.6 | Untergrund reinigen, grobe Verschmutzung | 150m2 | 0,85 | 127,50 |
| TB.08.04.7 | Haftbrücke für Estrich | 260m2 | 2,10 | 546,00 |
| TB.13.01.1 | Spachteln,vollflächig,Zementspachtel,1-5 | 548,601m² | 6,80 | 3.730,49 |
| TB.13.01.2 | Linoleum-Belag, 2,5 mm | 725,181m² | 47,00 | 34.083,51 |
| TB.13.01.3 | Sockelleiste, im Material der Vorposition | 281,663m | 7,95 | 2.239,22 |
| TB.13.01.4 | Sockelleiste, Kunstst.,Heizung,40/80mm | 305,476m | 12,10 | 3.696,26 |
| B.13.01.6 | Stundensatz Fachwerker, Bodenbelagsarb | 50h | 38,00 | 1.900,00 |
| TB.13.02.2 | Sockel, im Material der Vorposition | 743m | 7,95 | 5.906,85 |
| 354 | Deckenbekleidungen | 69.443,77 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 69.443,77 | ||
| TB.06.04.4 | Aussparung, Gipspl.-Decke, bis 50 mm | 150St | 4,80 | 720,00 |
| TB.12.02.1 | MW-Akustik-Decke, eingelegt, 20 mm | 1.169,488m2 | 53,90 | 63.035,40 |
| TB.12.02.2 | MW-Akustik-Decke, 40 mm, Bassabsorber | 81,02m2 | 63,10 | 5.112,36 |
| TB.12.02.3 | Aussparung, Akustik-Decke, bis 50 mm | 120St | 4,80 | 576,00 |
| 359 | Sonstiges zur KG 350 | 26.153,23 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 26.153,23 | ||
| B.05.02.1 | Löcher schließen auf Rohdachdecke | 20Stk | 11,00 | 220,00 |
| B.05.02.2 | Löcher schließen auf Rohdachdecke | 20Stk | 10,00 | 200,00 |
| B.05.02.3 | Dampfsperre selbstklebend | 1.299,162m² | 15,00 | 19.487,43 |
| TB.06.04.1 | Kabelkanal I, 2x20 mm, Kabelrinne,I90 | 83,5m | 74,80 | 6.245,80 |
| 360 | Dächer | 187.986,28 | ||
| 361 | Dachkonstruktionen | 83.865,12 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 83.865,12 | ||
| TB.05.02.4 | einlagige Kunsstoffabdichtung mit Windsogbefestigung | 1.299,162m² | 62,00 | 80.548,04 |
| TB.05.02.9 | Attikaausbildung geklebt mit Linienbefestigung, Holz und Wär... | 38,883m | 31,82 | 1.237,06 |
| B.05.02.10 | Dachrand-/Brandwandabdeckung | 38,883m | 40,06 | 1.557,65 |
| B.05.02.11 | Zulage Ecken | 8Stk | 8,92 | 71,36 |
| B.05.02.12 | Dachrand-/Brandwandabdeckung | 10m | 45,10 | 451,00 |
| 362 | Dachöffnungen | 869,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 869,00 | ||
| B.05.02.17 | Flachdachausstieg,Stahlbetondach,130/80 | 1St | 869,00 | 869,00 |
| 363 | Dachbeläge | 92.172,16 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 92.172,16 | ||
| B.05.02.5 | Wärmedämmschicht PUR | 1.299,162m² | 32,00 | 41.573,18 |
| B.05.02.6 | Zulage Traufbohle zur Befestigung der Rinnhalter | 360,16m | 8,90 | 3.205,42 |
| TB.05.02.7 | Attika Wärmedämmschicht PUR | 29,889m² | 32,00 | 956,45 |
| TB.05.02.8 | Wärmedämmung Attika, MW, 100 mm | 6,621m2 | 14,40 | 95,34 |
| TB.05.02.16 | Aluprofil Kappleiste Wandanschluss inkl Dichtband | 8,4m | 70,00 | 588,00 |
| B.05.02.18 | Anschluss rechteckige Durchdringung | 1Stk | 188,59 | 188,59 |
| B.05.02.19 | Dunstrohr DN 110 mit einer vollflächig kelebten Manschnette ... | 12Stk | 46,27 | 555,24 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 6
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Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.05.02.20 | Dunstrohr DN 160 mit einer vollflächig kelebten Manschnette ... | 1Stk | 49,27 | 49,27 |
| B.05.02.22 | Stundensatz Facharbeiter, Dachdecker | 10h | 52,00 | 520,00 |
| TB.05.03.1 | Hängerinne, halbrund, Alublech, Z 400 mm,Rinnenhalter | 360,16m | 47,00 | 16.927,52 |
| B.05.03.2 | Rinneneinhang, Alublech, Z 500 | 360,16m | 28,20 | 10.156,51 |
| B.05.03.3 | Rinnen-Endstück, flach, Alu, DN 400 | 28St | 12,76 | 357,28 |
| B.05.03.4 | Rinnen-DILA, flach, Alu, DN 400 | 28St | 45,00 | 1.260,00 |
| B.05.03.5 | Rinneneinhangstutzen,Form G,Alu, DN100 | 26St | 42,00 | 1.092,00 |
| TB.05.03.6 | ALU-Fallrohr,rund,DN100 | 251,68m | 52,00 | 13.087,36 |
| TB.05.03.7 | Standrohr,DN100 | 26Stk | 60,00 | 1.560,00 |
| 369 | Sonstiges zur KG 360 | 11.080,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 11.080,00 | ||
| B.05.02.21 | Zulage Blitzschutzdurchdringung Attikabereich | 8Stk | 10,00 | 80,00 |
| B.05.02.23 | Securanten liefern und montieren | 40Stk | 275,00 | 11.000,00 |
| 390 | Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen | 1.749,00 | 961.812,89 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.749,00 | ||
| B.01.02.14 | Stundensatz Vorarbeiter, Betonarbeiten | 5h | 45,00 | 225,00 |
| B.01.02.15 | Stundensatz Helfer | 5h | 36,00 | 180,00 |
| TB.01.02.16 | Stundensatz Fachwerker, Betonarbeiten | 32h | 42,00 | 1.344,00 |
| 391 | Baustelleneinrichtung | 15.775,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 15.775,00 | ||
| B.02.01.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 4.500,00 | 4.500,00 |
| B.02.01.2 | Hinweisschilder "Baustelle - Betreten verboten!" | 2St | 7,50 | 15,00 |
| B.02.01.3 | Bautafel komplett (K) | 1St | 750,00 | 750,00 |
| B.02.01.4 | Stundensatz Facharbeiter, Baustelleneinrichtung | 2h | 30,00 | 60,00 |
| B.05.00.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition Dachdecker | 1ps... | 2.500,00 | 2.500,00 |
| B.06.01.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 2.500,00 | 2.500,00 |
| B.07.01.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 1.250,00 | 1.250,00 |
| B.08.02.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 750,00 | 750,00 |
| B.10.03.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 150,00 | 150,00 |
| B.11.00.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 1.800,00 | 1.800,00 |
| B.15.00.1 | Baustelleneinrichtung Nebenposition | 1ps... | 1.500,00 | 1.500,00 |
| 392 | Gerüste | 474.275,73 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 474.275,73 | ||
| TB.00.02.1 | Gerüstunterbau, Dachaufstandsflächen | 33,673m2 | 18,00 | 606,11 |
| TB.00.02.2 | Fassadengerüst, Arb.gerüst,LK 3, W09 | 3.339,041m2 | 6,80 | 22.705,48 |
| TB.00.02.3 | Fassadengerüst vorhalten | 76.797,943m²... | 0,21 | 16.127,57 |
| TB.00.02.4 | Dachfanggerüst an Fassadengerüst | 453,384m | 8,85 | 4.012,45 |
| TB.00.02.5 | Dachfanggerüst, Gebrauchsüberlassung | 4.987,224m/... | 0,55 | 2.742,97 |
| B.00.02.6 | Gerüstverankerung, WDVS-Fassadendübel/-ankern | 339,041m2 | 0,50 | 169,52 |
| TB.00.02.7 | Gerüstverbreiterung innen | 1.509,769m | 2,90 | 4.378,33 |
| TB.00.02.8 | Gerüstverbreiterung innen, Gebr.überl. | 24.156,304m/... | 0,25 | 6.039,08 |
| B.00.02.9 | Zulage Gerüstträger über Öffnungen | 11Stk | 55,00 | 605,00 |
| TB.00.02.10 | Gitterträger, Gebrauchsüberl. | 253St... | 17,50 | 4.427,50 |
| TB.00.02.11 | Zulage Konsolen | 453,384m | 3,00 | 1.360,15 |
| TB.00.02.12 | Konsolen, Gebrauchsüberlassung | 5.440,608m/... | 0,65 | 3.536,40 |
| TB.00.02.13 | Treppenturm, vorgebaut, mehrere Podeste | 56m | 171,00 | 9.576,00 |
| TB.00.02.14 | Treppenturm, mehrere Pod., Gebr.überl. | 1.288m/... | 4,45 | 5.731,60 |
| TB.02.03.4 | Fassade, Druckwasserstrahlen | 2.019,619m2 | 1,38 | 2.787,07 |
| TB.02.03.5 | WDVS bis 20 m, MW-140, Klebeverfahren | 1.818,334m2 | 115,51 | 210.035,76 |
| TB.02.03.6 | Pfeilervorlagen und Gurtgesimse dämmen als Zulage | 1.294,232m | 80,00 | 103.538,56 |
| TB.02.03.7 | Leibungen dämmen als Zulage | 1.143m | 14,80 | 16.916,40 |
| TB.02.03.8 | Armierung, stoßgefährdete Bereiche | 548,485m2 | 16,70 | 9.159,70 |
| TB.02.03.15 | Fensterbänke Aluminium | 656,356m | 48,00 | 31.505,09 |
| TB.15.01.2 | Mehrlagige Leimfarbenbeschichtung mit Bindemittel von Deck... | 2.690,93m² | 4,10 | 11.032,81 |
| TB.15.01.3 | Ölfarbbeschichtung entfernen, Putz | 859,508m2 | 5,90 | 5.071,10 |
| TB.15.01.4 | Wände und Decken, Tapete entfernen | -437,019m² | 3,80 | -1.660,67 |
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| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| TB.15.01.15 | Zulage Scheuersockel | 793,392m | 4,88 | 3.871,75 |
| 394 | Abbruchmaßnahmen | 259.488,22 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 259.488,22 | ||
| TB.01.01.1 | Abbruch Fußbodenfliesen inkl Mörtelbett, Estrich und Holzwoll... | 91,676m² | 35,00 | 3.208,66 |
| TB.01.01.2 | Abbruch Fußbodenaufbau bis Rohdecke/Bodenplatte | 1.384,836m² | 38,00 | 52.623,77 |
| TB.01.01.3 | Bodenbelag entfernen, Boden reinigen | 771,846m2 | 9,20 | 7.100,98 |
| TB.01.01.5 | Abbruch Außenputz mit teerhaltiger Vertikalabdichtung | 752,33m² | 21,00 | 15.798,93 |
| TB.01.01.6 | Zulage Entsorgung Deponiegebühren | 613,571t | 96,00 | 58.902,82 |
| TB.01.02.1 | Rückbau Innentüren | 44Stk | 35,00 | 1.540,00 |
| TB.01.02.2 | Rückbau Fenster | 18Stk | 150,00 | 2.700,00 |
| TB.01.02.3 | Rückbau Fenster | 18Stk | 350,00 | 6.300,00 |
| TB.01.02.4 | Rückbau Fenster | 3Stk | 210,00 | 630,00 |
| TB.01.02.5 | Rückbau Fenster | 22Stk | 210,00 | 4.620,00 |
| TB.01.02.6 | Rückbau Fenster | 1Stk | 70,00 | 70,00 |
| TB.01.02.7 | Rückbau Fensterbänke innen | 277,53lfm | 8,50 | 2.359,01 |
| TB.01.02.8 | Rückbau Raffstoranlagen | 13Stk | 112,00 | 1.456,00 |
| TB.01.02.9 | Rückbau Fensterbänke außen | 277,53lfm | 4,00 | 1.110,12 |
| TB.01.02.10 | Abbruch Innenputz | 434,965m² | 21,00 | 9.134,27 |
| TB.01.02.11 | Abbruch Vorwandelement | 151,665m² | 18,00 | 2.729,97 |
| TB.01.02.12 | Wände, Treppen, Podeste,Schächte | 15,102m³ | 178,00 | 2.688,16 |
| TB.03.1 | Schneidarbeiten Türöffnungen | 1Stk | 900,00 | 900,00 |
| TB.03.2 | Schneidarbeiten Türöffnungen | 1Stk | 720,00 | 720,00 |
| TB.03.3 | Schneidarbeiten Türöffnungen | 44Stk | 490,00 | 21.560,00 |
| TB.03.4 | Schneidarbeiten Brüstungen | 2Stk | 224,00 | 448,00 |
| TB.03.5 | Kernbohrung, Stb, 150-200/350 mm | 65St | 98,00 | 6.370,00 |
| TB.03.6 | Kernbohrung, Stb, 80-125/225 mm | 110St | 65,00 | 7.150,00 |
| B.04.01.01.1 | Absturzsicherung Verschließen der Türöffnungen | 3Stk | 50,00 | 150,00 |
| TB.04.01.01.2 | Rückbau Fenster und Wiedermontage | 2Stk | 475,00 | 950,00 |
| TB.04.04.2 | Bodenplatte aus Stahlbeton, abbrechen | 9m3 | 255,00 | 2.295,00 |
| TB.05.01.2 | Abdeckung ausbauen | 34,683m | 6,00 | 208,10 |
| TB.05.01.3 | Dachabdichtung aufnehmen | 1.299,162m² | 12,20 | 15.849,78 |
| B.05.01.4 | Wärmedämmschicht aufnehmen | 1.299,162m² | 12,80 | 16.629,27 |
| B.05.01.5 | Dampfsperre aufnehmen | 1.299,162m² | 3,90 | 5.066,73 |
| TB.05.01.6 | Anschluß ausbauen | 46,2m | 6,23 | 287,83 |
| B.05.01.7 | Dachausstieg inkl Anschluss ausbauenausbauen | 1Stk | 35,00 | 35,00 |
| B.05.01.8 | Anschluß Lüfter rund ausbauen | 13Stk | 9,00 | 117,00 |
| B.05.01.9 | Stundensatz Facharbeiter | 10h | 54,00 | 540,00 |
| B.05.02.15 | Kernbohrung, Stb, 125-150/250 mm | 13St | 51,00 | 663,00 |
| TB.08.03.1 | Voranstrich, Bitumenbasis | 610,398m2 | 2,10 | 1.281,84 |
| TB.08.03.5 | Abdichtung Nassraum, PE+Alu+Schaum | 110,692m2 | 14,80 | 1.638,24 |
| TB.08.03.7 | Randstreifen, PE-Schaum mit Folie | 131,691m | 1,10 | 144,86 |
| TB.08.03.11 | Abdeckung, PE-Folie, 0,2mm, unter Estr. | 1.476,512m2 | 1,10 | 1.624,16 |
| TB.13.01.1 | Spachteln,vollflächig,Zementspachtel,1-5 | 176,58m² | 6,80 | 1.200,74 |
| B.16.01.14 | Kernbohrung, Stb, 151-200/500 mm | 7St | 98,00 | 686,00 |
| 395 | Instandsetzungen | 193.694,95 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 193.694,95 | ||
| TB.01.01.2 | Abbruch Fußbodenaufbau bis Rohdecke/Bodenplatte | 612,029m² | 38,00 | 23.257,10 |
| TB.01.01.4 | Parkett entfernen, Boden reinigen | 612,029m2 | 9,20 | 5.630,67 |
| B.02.03.1 | Außenwandputz, lose, abschlagen, Teilfl. | 110m2 | 33,00 | 3.630,00 |
| B.02.03.2 | Ausgleichsputz auftragen | 110m2 | 19,20 | 2.112,00 |
| TB.02.03.16 | Sockelplatten, PS P-120, geklebt | 261,465m2 | 110,00 | 28.761,15 |
| TB.02.03.17 | Zulage Dichtschlämme, Sockel im erdberührenden Bereich | 266,694m2 | 22,50 | 6.000,62 |
| TB.02.03.18 | Beschichtung, Putz, Silikat | 1.818,334m2 | 9,20 | 16.728,67 |
| B.02.03.20 | Zulage Schriftzug | 1Stk | 554,47 | 554,47 |
| TB.02.03.21 | Beschichtung, Sockel, Sockelfarbe | 261,465m2 | 8,20 | 2.144,01 |
| B.07.02.2 | Untergrundausgleich, Wandfliesen | 50m2 | 18,50 | 925,00 |
| TB.08.03.1 | Voranstrich, Bitumenbasis | 401,503m2 | 2,10 | 843,16 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 8
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Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| TB.08.03.11 | Abdeckung, PE-Folie, 0,2mm, unter Estr. | 612,029m2 | 1,10 | 673,23 |
| B.08.04.1 | Trennwinkel in Estrich entrosten / Rostschutz grundieren | 44m | 4,50 | 198,00 |
| B.08.04.2 | Verbundestrich, Kleinflächen, erneuern | 40m2 | 33,00 | 1.320,00 |
| B.08.04.3 | Wand- und Deckendurchführung verschließen, 0,01-0,0,2 m2 | 50St | 5,20 | 260,00 |
| B.09.03.1 | Wetterschenkel erneuern, Fichte/Kiefer | 3,34m | 37,70 | 125,92 |
| TB.09.03.2 | Dichtungslippen einsetzen, Fenster | 18,68m | 19,20 | 358,66 |
| B.09.03.3 | Kämpfer erneuern, nicht profiliert | 2m | 42,60 | 85,20 |
| B.09.03.4 | Verbundfenster,leichte Schäden,ausbess. | 1St | 486,60 | 486,60 |
| TB.09.03.5 | Versiegelung, außen und innen, erneuern | 25,36m | 5,20 | 131,87 |
| B.09.03.6 | Holzfenster außen und innen, KH-Beschichtung ern. | 1St | 270,00 | 270,00 |
| TB.10.04.1 | Stahlzarge bis 20 cm, KH-Besch. erneuern | 9St | 64,00 | 576,00 |
| TB.14.1 | Parkett,Eiche,vers.,Exclusiv,Fischgrät | 612,029m2 | 87,00 | 53.246,52 |
| TB.14.3 | Fußleiste, Eiche, 20/80 mm | 272m | 17,00 | 4.624,00 |
| TB.15.01.5 | Stahlträger und Stahlstützen, KH-Besch. erneuern | 20m² | 18,00 | 360,00 |
| TB.16.02.5 | Abdichtungsflächen feinreinigen | 527,005m2 | 7,80 | 4.110,64 |
| B.16.02.6 | Wandflächen verfestigen | 527m2 | 9,00 | 4.743,00 |
| B.16.02.7 | Ausgleichsputz, Außenabdichtung | 527m2 | 23,20 | 12.226,40 |
| B.16.02.8 | Voranstrich Bitumenlösung, Wände | 527m2 | 2,70 | 1.422,90 |
| TB.16.02.10 | Hohlkehle | 193,65m | 6,40 | 1.239,36 |
| B.16.02.11 | Perimeterdämmung, Kellerwand | 527m2 | 27,30 | 14.387,10 |
| TB.16.02.12 | Filtervliesmatten, | 121m2 | 18,70 | 2.262,70 |
| 397 | Zusätzliche Maßnahmen | 9.650,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 9.650,00 | ||
| B.15.02.1 | Räume reinigen | 1Stk | 9.650,00 | 9.650,00 |
| 399 | Sonstiges zur KG 390 | 7.180,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 7.180,00 | ||
| B.04.01.03.11 | Stundensatz Fachwerker, Mauerarbeiten | 10h | 46,00 | 460,00 |
| B.04.02.03.12 | Stundensatz Fachwerker, Mauerarbeiten | 10h | 42,00 | 420,00 |
| TB.04.04.1 | Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 25cm | 60m | 105,00 | 6.300,00 |
| 400 | Bauwerk Technische Anlagen Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: | 1.632.535,45 1.942.717,19 | ||
| 410 | Abwasser, Wasser, Gasanlagen | 390.000,00 | 390.000,00 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 390.000,00 | ||
| B.32.1 | Wasser, Abwasser, Gasanlagen | 1Ps... | 390.000,00 | 390.000,00 |
| 420 | Wärmeversorgungsanlagen | 350.000,00 | ||
| 421 | Wärmeerzeugungsanlagen | 350.000,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 350.000,00 | ||
| B.32.2 | Wärmeerzeugeranlage | 1Ps... | 350.000,00 | 350.000,00 |
| 430 | Raumlufttechnische Anlagen | 243.500,00 | 243.500,00 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 243.500,00 | ||
| B.32.3 | Raumlufttechnische Anlagen | 1Ps... | 25.000,00 | 25.000,00 |
| TB.32.4 | kontrollierte Be- und Entlüftung der Klassenräume dezentral | 23St | 9.500,00 | 218.500,00 |
| 440 | Elektrische Anlagen | 230.000,00 | 230.000,00 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 230.000,00 | ||
| B.31.1 | Elektrische Anlagen | 1St | 230.000,00 | 230.000,00 |
| 450 | Kommunikations, sicherheits und informationstech... | 313.000,00 | 313.000,00 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 313.000,00 | ||
| B.31.2 | Fernmelde- und informationstechnische Anlagen | 1St | 313.000,00 | 313.000,00 |
| 460 | Förderanlagen | 90.400,00 | 90.400,00 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 90.400,00 | ||
| B.31.3 | Förderanlagen | 1St | 90.400,00 | 90.400,00 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 9
[Seite 200]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| 490 | Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen | 11.300,00 | 15.635,45 | |
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 11.300,00 | ||
| B.31.4 | sonstige Maßnahmen für technische Anlagen | 1St | 11.300,00 | 11.300,00 |
| 494 | Abbruchmaßnahmen | 3.332,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 3.332,00 | ||
| TB.01.01.8 | Stundensatz Fachwerker | 50h | 42,00 | 2.100,00 |
| TB.04.01.01.5 | Stundensatz Fachwerker, Betonarbeiten | 28h | 44,00 | 1.232,00 |
| 499 | Sonstiges zur KG 490 | 1.003,45 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.003,45 | ||
| TB.05.01.1 | Blitzschutz demontieren | 477,834m | 2,10 | 1.003,45 |
| 500 | Außenanlagen und Freiflächen Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: | 63.142,64 75.139,73 | ||
| 510 | Erdbau | 1.736,00 | ||
| 511 | Herstellung | 1.736,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.736,00 | ||
| B.02.02.3 | Gelände roden, diverser Bewuchs | 45m2 | 15,00 | 675,00 |
| TB.02.02.4 | Wein an Fassade entfernen | 57,75m2 | 12,00 | 693,00 |
| B.04.01.04.1 | Aushub Bkl.3-5, t= 40 cm, incl.entfernen | 16m² | 15,00 | 240,00 |
| B.04.01.04.2 | Frostsch.Schicht,sonst. Verkehrsflächen | 16m² | 8,00 | 128,00 |
| 520 | Gründung, Unterbau | 15.097,78 | ||
| 521 | Baugrundverbesserung | 657,28 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 657,28 | ||
| B.16.01.15 | Rohrdurchführung Dichtung bis DN 100 | 2St | 128,64 | 257,28 |
| B.16.01.16 | Flanschplatte für Durchdringungen | 2St | 200,00 | 400,00 |
| 522 | Gründungen und Bodenplatten | 14.440,50 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 14.440,50 | ||
| TB.16.01.28 | Frostschutzschicht, 40cm | 458,075m2 | 19,00 | 8.703,43 |
| TB.16.01.29 | Bordstein, Beton, DIT, TB 80/200 | 249,438m | 23,00 | 5.737,07 |
| 530 | Oberbau, Deckschichten | 15.705,46 | ||
| 531 | Wege | 15.705,46 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 15.705,46 | ||
| B.04.01.04.3 | Tragschicht Schotter | 16m2 | 8,00 | 128,00 |
| B.04.01.04.4 | Verkehrsflächen Rechteckpflaster | 8m2 | 22,00 | 176,00 |
| B.04.01.04.5 | Rollkiesfläche umlaufend um Fahrstuhlschacht 2 seitig | 1Stk | 162,00 | 162,00 |
| B.16.01.30 | seitlich gelagertes Verbundpflaster, setzen, 80 mm, a.BrSp | 93m2 | 25,35 | 2.357,55 |
| TB.16.01.31 | Betonverbundpflaster,Rechteck,BrSp | 347,69m2 | 37,05 | 12.881,91 |
| 550 | Technische Anlagen | 15.602,11 | ||
| 551 | Abwasseranlagen | 15.602,11 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 15.602,11 | ||
| TB.04.04.4 | Rohrbettung, Sand, bis 20 cm | 4,5m3 | 33,20 | 149,40 |
| TB.16.01.7 | Rohrbettung, Sand, bis 20 cm | 38,4m3 | 24,20 | 929,28 |
| TB.16.01.8 | KG-Rohr, PVC-U, DN 200 | 75m | 24,05 | 1.803,75 |
| B.16.01.9 | KG-Abzweig, PVC-U, 45°o. 87°, DN 200/125 | 2St | 31,55 | 63,10 |
| B.16.01.10 | KG-Rohr, PVC-U, DN 125 | 20m | 15,60 | 312,00 |
| B.16.01.11 | KG-Bogen, PVC-U, 15-87°, DN 125 | 25St | 13,26 | 331,50 |
| B.16.01.12 | KG-Bogen, PVC-U, 15-87°, DN 200 | 36St | 25,69 | 924,84 |
| B.16.01.13 | KG-Rohr, PE, 150 mm | 80m | 23,50 | 1.880,00 |
| B.16.01.17 | KG-Abzweig, PE, 150/125 mm | 10St | 23,70 | 237,00 |
| B.16.01.18 | KG-Bogen, PE, 15° oder 30° oder 45° oder 90°, 125 mm | 36St | 19,80 | 712,80 |
| B.16.01.21 | Kontrollschacht,Fertigt.,DN 1000,t=1,25m | 4St | 555,00 | 2.220,00 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 10
[Seite 201]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.16.01.22 | Schacht (Fertigt.) d = 1,00 m, t = bis 3,00 m | 3St | 1.378,86 | 4.136,58 |
| B.16.01.23 | Schachtausgleichsring DN 1000 | 6St | 53,81 | 322,86 |
| B.16.01.24 | Schachtabdeckung Kl. D, BEGU ohne Lüftung | 7St | 160,00 | 1.120,00 |
| B.16.01.25 | Anbindung bis DN300 an Bestandsschacht | 3St | 153,00 | 459,00 |
| 560 | Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen | 2.106,00 | ||
| 561 | Allgemeine Einbauten | 2.106,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 2.106,00 | ||
| B.16.01.26 | Fußabstreifer liefern und montieren | 3Stk | 442,00 | 1.326,00 |
| B.16.01.27 | Zulage Gummimatte | 3Stk | 260,00 | 780,00 |
| 570 | Vegetationsflächen | 7.046,40 | ||
| 571 | Vegetationstechnische Bodenbearbeitung | 2.877,28 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 2.877,28 | ||
| TB.16.02.13 | Oberboden liefern, andecken | 146,8m3 | 19,60 | 2.877,28 |
| 574 | Rasen- und Saatflächen | 4.169,12 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 4.169,12 | ||
| TB.16.02.14 | Feinplanie für Rasenansaat | 1.468m2 | 1,55 | 2.275,40 |
| B.16.02.15 | Rasenansaat, Landschaftsrasen, 20 g/m2 | 1.468m2 | 0,29 | 425,72 |
| B.16.02.16 | Rasenansaatfläche, düngen | 1.468m2 | 1,00 | 1.468,00 |
| 590 | Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freifläc... | 5.848,89 | ||
| 593 | Sicherungsmaßnahmen | 1.011,89 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.011,89 | ||
| B.02.02.1 | Demontage/Montage Fledermausquartiere/Nistkasten | 11Stk | 31,99 | 351,89 |
| TB.02.02.2 | Rückbau Geländer | 12m | 55,00 | 660,00 |
| 594 | Abbruchmaßnahmen | 1.800,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.800,00 | ||
| TB.16.01.1 | Betonplatten ausbauen/beseitigen | 300m2 | 6,00 | 1.800,00 |
| 595 | Instandsetzungen | 1.800,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.800,00 | ||
| TB.16.01.2 | Betonsteinpflaster aufnehmen, lagern | 300m2 | 6,00 | 1.800,00 |
| 599 | Sonstiges zur KG 590 | 1.237,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 1.237,00 | ||
| B.02.02.5 | Stundenlohn Fachwerker, Außenanlagen | 10h | 38,00 | 380,00 |
| B.16.02.18 | Stundensatz Facharbeiter, Landschaftsbau | 20h | 42,85 | 857,00 |
| 700 | Baunebenkosten Gesamt (inkl. MwSt. 19,0%), Brutto: | 943.905,60 1.123.247,66 | ||
| 710 | Bauherrenaufgaben | 7.500,00 | ||
| 714 | Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination | 7.500,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 7.500,00 | ||
| B.98.3 | Ingenieurleistung Sicherheits und Gesundheitsschutz | 1Ps... | 7.500,00 | 7.500,00 |
| 730 | Objektplanung | 453.705,60 | ||
| 731 | Gebäude und Innenräume | 453.705,60 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 453.705,60 | ||
| B.99.4 | Architekten und Ingenieurleistung | 1Ps... | 3.500,00 | 3.500,00 |
| B.99.5 | Architekten und Ingenieurleistung | 1Ps... | 127.963,82 | 127.963,82 |
| B.99.6 | Architekten und Ingenieurleistung | 1Ps... | 322.241,78 | 322.241,78 |
| 740 | Fachplanung | 478.700,00 | ||
| 741 | Tragwerksplanung | 15.000,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 15.000,00 |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 11
[Seite 202]
Kostenvoranschlag
San Oberschule RegisBreitingen (2025.007)
| KG / OZ | DIN 276 (2018-12) / Quelleinträge | Menge/Einheit | Teilbetrag / EP | Gesamt EUR |
|---|---|---|---|---|
| B.99.3 | Ingenieurleistung Tragwerksplanung | 1Ps... | 15.000,00 | 15.000,00 |
| 742 | Technische Ausrüstung | 430.000,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 430.000,00 | ||
| B.99.1 | Ingenieurleistung ELt- Planung | 1Ps... | 220.000,00 | 220.000,00 |
| B.99.2 | Ingenieurleistung HLS | 1Ps... | 210.000,00 | 210.000,00 |
| 743 | Bauphysik | 21.700,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 21.700,00 | ||
| B.98.1 | Ingenieurleistung Schallschutz | 1Ps... | 9.000,00 | 9.000,00 |
| B.98.2 | reatauratorische Untersuchung | 1Ps... | 3.200,00 | 3.200,00 |
| B.98.4 | Ingenieurleistung Thermische Bauphysik | 1Ps... | 9.500,00 | 9.500,00 |
| 748 | Altlasten, Kampfmittel, kulturhistorische Funde | 12.000,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 12.000,00 | ||
| B.98.5 | Ingenieurleistung Umwelt / Artenschutz | 1Ps... | 12.000,00 | 12.000,00 |
| 760 | Allgemeine Baunebenkosten | 4.000,00 | ||
| 766 | Versicherungen | 4.000,00 | ||
| B | LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 | 4.000,00 | ||
| B.98.6 | Versicherungen | 1Ps... | 4.000,00 | 4.000,00 |
| Gesamtsum | me: San Oberschule RegisBreitingen | Gesamt, N zzgl. M Gesamt, B | etto: 5.3 wSt.: 1.0 rutto: 6.3 | 02.156,07 EUR 07.409,64 EUR 09.565,71 EUR |
Alle Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 12
[Seite 203]
Bepreistes-LV
LV-Kostenvoranschlag (LV)
Projekt
2025.007
San Oberschule Regis-Breitingen
Bauvorhaben
Schulgebäude Oberschule Schulstraße 9 04565 Regis-Breitingen
Bauherr
Stadt Regis-Breitingen SG Bauverwaltung Rathausstraße 25 04565 Regis-Breitingen
Bauleitung
Planverfasser ... Ingenieurbüro Mario Frommhold Kirchstraße 17A 04552 Borna Leistung (LV)
B
Sanierung DDR Plattenbau 1968
Ausführungsbeginn Ausführungsende
k.A. k.A.
Kostenaufstellung
Wir bitten Sie, diese Kostenaufstellung zur Kenntnis zu nehmen.
- Gesamt, Netto: 5.037.156,12 EUR
- zzgl. MwSt: 957.059,66 EUR
- Gesamt, Brutto: 5.994.215,78 EUR
Gezeichnet
Stempel
.................................................................... (Kostenaufstellung erstellt von ...)
Seiten ohne Anlage(n)
Seiten: 255 Bepreistes-LV, Kurztext-LV
08.09.2025 - Seite 1
[Seite 204]
Bepreistes-LV
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007) Projekt (2025.007) San Oberschule Regis-Breitingen Leistung (LV) B Sanierung DDR Plattenbau 1968
A ll gemein
-
Bei der Erstellung dieser Kostenaufstellung wurden die in der Leistungsbeschreibung eingefügten Allgemeinen, Zusätzlichen, Technischen und Besonderen Vertragsbedingungen berücksichtigt.
-
Alle Einzelpreise wurden Netto in EUR mit maximal drei Nachkommastellen errechnet.
-
Zusätzlich zur Papierform oder PDF-Datei können Sie diese Kostenaufstellung auch per E-Mail bzw. Datenträger erhalten. Austauschformat: GAEB 90/ XML 3.2/ 3.3 (Datenart 82). GAEB- Struktur der Ordnungszahlen (Gliederung): '1122PPPPI'.
K o stenaufstellung
-
Die hier ausgewiesenen Gesamtsummen dienen zur
-
Leistungsverzeichnis, Net... 5.037.156,12 EUR Prognose des zu erwartenden Zahlungsbetrages an den Leistungserbringer.
-
zzgl. MwSt. (19,0 %): 957.059,66 EUR
-
LV-Budget, Netto: 0,00 EUR
-
Gesamt, Brutto: 5.994.215,78 EUR
-
LV-Budget, Brutto: 0,00 EUR
-
LV-Budget, Brutto abzüglich des geschätzten Zahlungs-
-
Rechnungsabzug Netto: betrages ergibt die Differenzsumme von: 5.994.215,78 EUR
-
Rechnungsabzug Brutto:
-
Der Abzug von Skonto ist abhängig von der Einhaltung
-
Gesamt, Brutto nach Abzügen: 5.994.215,78 EUR der vereinbarten Zahlungsziele.
V e rtragsbedingungen
-
Skontovereinbarung: k.A.
-
Skontobetrag: k.A.
-
Abzüge Netto: k.A. - Abzüge Brutto: k.A.
-
Erfüllungsbürgschaft - - Bauleistungsversicherung -
-
anteilige Baubeschilderung -
-
anteilige Baureinigung -
-
anteiliges Bauwasser -
-
anteiliger Baustrom -
08.09.2025 - Seite 2
[Seite 205]
Inhaltsverzeichnis
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007)
B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
Nr. Bezeichnung Seite
Deckblatt des Leistungsverzeichnisses 1
00 Titel Gerüst 5
00.02 Bereich Gerüstarbeiten 32
01 Titel Abbruch Entkernung 33
01.01 Bereich Abbruch Fußböden 33
01.02 Bereich Abbrucharbeiten 34
02 Titel Fassade 36
02.01 Bereich SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG 58
02.02 Bereich Vorbereitende Arbeiten 58
02.03 Bereich WDVS 59
03 Titel Schneidarbeiten Stb-Wände und Kernbohrungen 61
04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 61
04.01 Bereich Fahrstuhl 61
04.01.01 Unbenannt Abbrucharbeiten Fahrstuhl 61
04.01.02 Unbenannt Entwässerungskanalarbeiten 62
04.01.03 Unbenannt Beton-, Maurerarbeiten 62
04.01.04 Unbenannt Außenanlagen 63
04.02 Bereich Bestandsgebäude 64
04.02.03 Unbenannt Beton-, Maurerarbeiten 64
04.03 Bereich Innenputzarbeiten 65
04.04 Bereich Entwässerungskanalarbeiten innen 66
05 Titel Dachsanierung FD 69
05.00 Bereich Baustelleneinrichtung 90
05.01 Bereich Abbrucharbeiten und Vorarbeiten 90
05.02 Bereich Dachabdichtung DIN 18531 91
05.03 Bereich Dachklempner 93
06 Titel Trockenbau 94
06.01 Bereich Baustelleneinrichtung 94
06.02 Bereich Trockenbau / Sanitärvorwandinstallationen 94
06.04 Bereich GK UHD 95
07 Titel Fliesenlegearbeiten 96
07.01 Bereich Baustelleneinrichtung 130
07.02 Bereich Fliesen- und Plattenarbeiten 130
08.09.2025 - Seite 3
[Seite 206]
Inhaltsverzeichnis
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007)
B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
Nr. Bezeichnung Seite
08 Titel Estrich 132
08.02 Bereich Baustelleneinrichtung 171
08.03 Bereich Estrich / Fußbodenaufbau 171
08.04 Bereich Estrich ausgleichen 172
09 Titel Innentüren, Fenster, Außentüren 173
09.01 Bereich Außentüren / Fenster 173
09.02 Bereich Innentüren 175
09.03 Bereich Aufarbeiten Fenster Serverraum 1.OG 176
10 Titel Türen TGL 176
10.03 Bereich Baustelleneinrichtung 197
10.04 Bereich Innentüren TGL 197
11 Titel Beschattungen 198
11.00 Bereich Baustelleneinrichtung 200
11.01 Bereich Vorbau-Markise 200
12 Titel Trockenbau Akustik-UHD 201
12.02 Bereich UHD in den Geschossen 201
13 Titel Bodenbelag 201
13.01 Bereich Bodenbelagarbeiten 201
13.02 Bereich Beschichtung 202
14 Titel Parkett aufarbeiten 202
15 Titel Malerarbeiten 203
15.00 Bereich Baustelleneinrichtung/ Gerüst 239
15.01 Bereich Malerarbeiten Innen 239
15.02 Bereich Feinreinigung 240
16 Titel Entwässerung / Freilegen KG 241
16.01 Bereich Entwässerung 241
16.02 Bereich Freilegen Keller 243
31 Titel Elektro 245
32 Titel Heizung/ Lüftung /Sanitär 245
98 Titel Gutachten 246
99 Titel Architekten und Ingenieurleistungen 246
Zusammenfassung der Gliederungspunkte 248
08.09.2025 - Seite 4
[Seite 207]
Bepreistes-LV
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007)
B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 00 Titel Gerüst
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; dar aus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ........................0..,.0. . .0 . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 5
[Seite 208]
Bepreistes-LV
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007)
B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten.
1.1.4 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preis bildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preis ausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.5 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vor rang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bau arbeiten jeder Art .
1.1.6 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Lei stungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis
08.09.2025 - Seite 6
[Seite 209]
Bepreistes-LV
San Oberschule Regis-Breitingen (2025.007)
B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.8 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.9 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.1.10 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1.2 Stoffe, Bauteile
1.2.1 Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder
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00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
1.2.2 Wird im Leistungsverzeichnis vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikates" und des "angebotenen Erzeugnisses" bzw. der "angebotenen Erzeugnisse" verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Dies gilt für jede einzelne Position, auch dann, wenn das in der Leistungsposition vorgeschlagene Fabrikat und das bzw. die vorgeschlagenen Erzeugnisse angeboten werden sollen. Werden die freien Spalten für den Eintrag des Fabrikates und/ oder des/ der Erzeugnisse(s) vom Bieter bei einer oder mehreren bzw. bei allen Positionen nicht ausgefüllt, ist dies ein zwingender Ausschlußgrund.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat und das zugehörige Erzeugnis bzw. die zugehörigen Erzeugnisse mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu versetehen.
Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass alle im Leistungstext
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00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL vorgegebenen Produkteigenschaften und technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biolo gische Eigenschaften), unbedingt erfüllt werden müssen. Überbietungen sind möglich.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Wenn der Bieter andere als die vom Ausschreibenden vorgeschlagenen Fabrikate und/ oder Erzeugnisse verarbeiten will, hat er diese mit eindeutiger Bezeichnung in die dafür vorgesehenen Freiräume für "Angebotenes Fabrikat: .........." und "Angebotene(s) Erzeugnis(se): .........." einzutragen und für jedes derartige Fabrikat und Erzeugnis unbedingt die Gleichwertigkeit mit allen im Leistungstext geforderten Produkteigenschaften und technischen Parametern durch aktuell gültige Prüfzeugnisse, Technische Merkblätter oder Prospekte bereits mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Erfolgt dies mit Abgabe des Angebotes nicht oder nicht vollständig, liegt ein Ausschlußgrund vor.
1.2.3 Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchs tauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den
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00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL Nachweis nicht er setzen.
1.2.4 Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den An forderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Bau fortschritt zu übergeben.
1.2.5 Liegen für einzubauende oder zu liefernde Stoffe oder Bauteile keine Normen oder individuelle Zulassungen vor, so ist für den sachgemäßen Einsatz von den Herstellerangaben auszugehen. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
1.2.6 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
1.3 Ausführung
1.3.1 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungs verzeichnisses ist als Grundlage der Leistungserbringung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.
Werden vom Bieter einzelne Positionen
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1 ALLGEMEINER TEIL oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachge bietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken an zumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Ein tragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
Punkt 1.3.1 Absatz 1 behält seine Gültigkeit solange, bis der Auftraggeber etwaigen Nebenangeboten zuge stimmt hat.
1.3.2 Ist der Auftragnehmer zur Anmeldung von Bedenken verpflichtet, so muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikate.
1.3.3 Über die Ausführung von Alternativpositionen bzw. Wahl positionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
1.3.4 Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäfts
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1 ALLGEMEINER TEIL führung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
1.3.5 Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die ein schlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach · Wertstoffen · Wiederverwertbarem Abfall · Deponierbaren Abfällen
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die Grenze von 1 m³ bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1 m³ zu entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung gültigen Höhe zum Nach
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1 ALLGEMEINER TEIL weis abgerechnet wird. In diesem Fall muss der Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen und dem Angebot beilegen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden.
1.3.6 Gerüste
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Be endigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wieder herzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
1.3.7 Baustelleneinrichtung
1.3.7.1 Sofern keine gesonderten Positionen
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1 ALLGEMEINER TEIL ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen.
1.3.7.2 Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.3.7.3 Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Bau stofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
1.3.7.4 Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen: · Kräne und Krananlagen (außer Mobilkräne) · Mischeinrichtungen und Silos · Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
1.3.7.5 Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt wird.
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1 ALLGEMEINER TEIL 1.3.7.6 Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
1.3.7.7
1.3.7.8 Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Gleichfalls gehört dazu - sofern vom Auftragnehmer zur Abrechnung als notwendig angesehen - das Bereit stellen von Messsätzen und deren Anmeldung und Ab meldung beim Versorgungsunternehmen.
1.3.7.9 Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos im Rahmen der baustellenbedingten und aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Ver fügung.
1.3.7.10 Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistun gen.
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1 ALLGEMEINER TEIL 1.3.7.11 Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung im Rahmen seiner Pflichten.
1.3.8 Vorleistungen des Auftraggebers
Zur Baudurchführung werden vom Auftraggeber u.a. kostenlos bereitgestellt: · eine Anschlussstelle für Baustrom und Bauwasser, · die Ausführungspläne, sofern sie nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören,
- die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind,
- die Absteckung der Hauptachsen der Gebäude und baulichen Anlagen sowie mindestens zwei Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der durchzuführenden Bauarbeiten. Bei Ausbauarbeiten wer den mindestens ein Höhenpunkt pro Geschoss und Gebäude angegeben.
1.3.9 Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie ggf.
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1 ALLGEMEINER TEIL erbrachte Vorleistungen zu nehmen.
1.3.10 Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202, soweit nichts anderes vorgeschrieben wurde.
1.3.11 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Be darf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.3.12 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
1.3.13 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für
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1 ALLGEMEINER TEIL Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben.
1.3.14 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff.
1.3.15 Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu einem mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht einge schränkt. Ein Verschulden des Auftraggebers oder des Architekten bei Vertragsabschluss oder in Vor bereitung des Vertrages wird damit ebenso wie Schadens ersatzansprüche des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
1.3.16 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach
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1 ALLGEMEINER TEIL Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unter- schrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwor tung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.3.17 Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbe schreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
-Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. -Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist
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1 ALLGEMEINER TEIL das mit der Bauleitung abzustimmen. -Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. · Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. · Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu Maschinen und Material weitgehend zu verhindern. · Anpflanzungen sind zu schützen. · Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. -Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. -Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen. -Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und nach Arbeitsschluss zu schließen. Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu beseitigen.
1.4 Preisinhalte und Preisbildung
1.4.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe fehlern).
1.4.2 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatz steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
1.4.3 Werden im Teil 3 - Ausführung - des
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1 ALLGEMEINER TEIL Besonderen Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen nichts zu Rechten und Pflichten der Ver tragspartner bezüglich der Vergütung damit im Zusam menhang stehender Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist.
1.4.4 Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Ver tragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Auf Verlangen ist dazu die Kalkulation offenzulegen. Eine Vergütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.
1.4.5 Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen verur
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1 ALLGEMEINER TEIL sacht.
1.4.6 In Übereinstimmung mit DIN 1961 §2 werden Stundenlohnarbeiten nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart werden.
Die Nachweise über die Stundenlohnarbeiten müssen Angaben enthalten zu: · Art der ausgeführten Leistung · Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) · Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte · Materialverbrauch · bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für den Einsatz von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen enthalten sämtli che Aufwendungen, wie · Kosten für Bedienungspersonal · Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie · Vorhaltung · Reparaturkosten · indirekt zurechenbare Kosten
Der jeweilige Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Ein satzes einschl. technisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungsper sonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
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1 ALLGEMEINER TEIL
1.4.7 In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
1.4.8 Materialpreise - sofern im Leistungsverzeichnis gefordert - gelten frei Baustelle abgeladen.
1.4.9 Werden Stoffe oder Bauteile geliefert, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, so werden hierfür Preise, kalkuliert gemäß VOB/B, § 2 Nr. 5 und Nr. 6 Abs. 2 vergütet.
1.4.10 Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
1.4.11 Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören: Eignungsprüfungen
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1 ALLGEMEINER TEIL · Eigenüberwachung · Fremdüberwachung · Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.4.12 Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
1.4.13 Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.4.14 Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen.
1.5 Abrechnungshinweise
1.5.1 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Leistungen nicht mehr einsehbar sind, für zu
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00 Titel Gerüst
1 ALLGEMEINER TEIL beseitigende Bau teile, Bewuchs u. dgl., hat der Bieter rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen. Diese Zustandsfeststellung gilt nicht als rechtsgeschäft liche Abnahme.
1.5.2 Für den Fall, dass auf der Baustelle keine getrennte Erfassung des Verbrauchs von Strom und Wasser (einschließlich der Abwassergebühren) erfolgt, wird der gemessene Verbrauch nach den in den Vergabe unterlagen enthaltenen Anteilen auf die beteiligten Auf tragnehmer umgelegt.
1.5.3 Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbe stimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein Umrechnungsfaktor vereinbart werden. Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt : 0,82
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
Sperrige Materialien, die die Bildung eines Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m³ Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.5.4 Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, so
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1 ALLGEMEINER TEIL wird der tatsächliche Verbrauch einschließlich Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare Klein- und Rest mengen können in dem Fall zusätzlich berechnet werden.
1.5.5 Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
1.5.6 Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleich barkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
GERÜSTARBEITEN
2 BESONDERER TEIL - Gerüstbauarbeiten
2.1 Geltungsbereich und Ausführungsgrundlage
Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18451 - Ge rüst arb eiten.
Die technische Ausführung ergibt sich aus der genannten ATV wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken. Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen gelten: DIN 685 - Geprüfte
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GERÜSTARBEITEN Rundstahlketten DIN EN 13374 - Temporäre Seitenschutzsysteme - Produkt fest leg ung en und Prüf verf ah ren DIN EN 13377 - Industriell gefertigte Schalungsträger aus Holz - Anf ord e rung en, Klassif i zie rung und Nach- weis DIN EN 13411-5 - Endverbindungen für Drahtseile aus Stahl- draht; Draht seilk lemm en mit U-för mig em Klemm- bügel DIN EN 13414-1 - Anschlagseile aus Stahldrahtseilen - Sicher- heit - Teil 1: Ans chlag- seile für allg e meine Hebez wecke DIN EN 15113-1 - (Entwurf) Vertikale Schalungen - Teil 1: Leistungs an ford e rung en, Entw urf, Kon strukt ion und Bew ertung DIN VDE 0682-742 - Hubarbeitsbühnen zum Arbeiten an unt er Span- nung ste
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GERÜSTARBEITEN hend en Teil en bis AC 1000 V und DC 1500 V
Darüber hinaus sind mit Vorrang die Reg eln des Hauptv erb and es der ge werb lic hen Berufs ge nossen- schaften zu be achten: BGR 179 - Einsatz von Schutznetzen (bis her ZH 1/560) BGI 663 - Handlungsanleitung für den Umg ang mit Arb eits- und Schutzg e rüsten BGI 825 - Auswahl und Einsatz von Transport bühn en bei Bau arb eiten (bish er ZH 1/475)
Darüber hinaus zu beachtende technische Regeln: Güteschutz: RAL-RG 637 - Stahlgerüstbau, Gütesicherung
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig“, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
2.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen
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GERÜSTARBEITEN
2.3 Angaben zur Ausführung Der Auftragnehmer hat sich vor Arbeitsausführung über die genaue Lage von Hinder nissen, wie Leitun gen, Verm ar kung en u. dgl. zu inform ieren. Notwendige Umlegungen sind rechtzeitig vom Auftragnehmer zu beantragen. Baustellen- und endgültige Anschlüsse müssen grundsätzlich zugänglich bleiben und geschützt werden. Im Zweifel ist vom Auftragnehmer an den Auftraggeber ein Hinweis zu geben, erforderlichenfalls ist eine Festlegung zu treffen.
Es wird ein tragfähiger Untergrund mit Unebenheiten im Bereich von +/-10 cm bereit ge stellt. Bedenken hinsichtlich des Unterg rund es, der vorgesehenen Aus- führung und der Mög lichk eit der Vera n ker ung und Ab- stützung sind dem Auf tragg eber unver züglich mit zu- teilen.
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, verpflich tet sich der Auftrag nehmer vor Ausführung der Leistung, sich vor Ort mit dem Auftragg eber abzus prechen, um den Gerüsta uf bau nach den Belangen der am Bau Beteiligten zu gewähr- leisten.
Der Regelabstand der Gerüste von der Außenwand beträgt grund sätzlich 20 cm, bei Fas sad en be klei dun- gen mit größeren Ele men ten (Profilb leche, Glas- fassaden) 35 cm von der fert i gen Wand. Auf ab- weichen de Angaben im Leistungsv erz eich nis oder bei der An laufb e sprechung ist zu achten.
Die Kennzeichnung der Fassaden-, Raum- und Schutz ge rüste mit der Be zeich nung der auf stellen den Firma einschl. Telefon nummer sowie des flächen be- zog en en Nutzungs ge wichtes ist unv erz ichtb ar.
Pro Gerüstseite soll ein Montagepunkt für einen Schwenka rma uf zug angege ben werden. Das Gerüst ist an diesem Punkt zu sätz lich zu vers treben und mit der Wand zu vera nkern.
Eingänge, Hauseingänge und Einfahrten sind im vollen Öffnungsq uers chnitt von Bau teilen der Gerüst- anlage freizuhalten.
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00 Titel Gerüst
GERÜSTARBEITEN
Sofern im Leistungsverzeichnis nicht näher beschrieben, erfolgt die Gerüst ver ankerung nach den allgemeinen technischen Regeln. Im Zuge der Leistungs erfüllung ist es Aufgabe des Auftragneh- mers, sich fachk undig mit dem Auftrag geber oder dessen Vertreter über die Ge rüstverankerung an der Fassade oder sonstigen Bau teilen abzus prechen. Die Veranker ung ist so zu wählen, dass die Veran- kerungs technik und das Schließen der Verankerungs- löcher auf den Schich tena ufbau des Bauteilelementes (gep utzt e Fassa de, Fass ad e mit Thermo haut geputzt, Ziegel sichtm auerwerk, Betons icht fläc hen, Met all- fassaden, Fassaden verkleidungen son stig er Art etc.) ab ge stimmt ist.
Werden Gerüste auf wasserführenden Flächen wie Vordächer, Dach terras sen und Flachdächer er stellt, hat der Auftrag nehmer dafür zu sorgen, dass die was- ser führende Ebene bzw. Abd ichtung durch die Gerüst- bela stung nicht perforiert bzw. bes chä digt wird. Diese Flächen dürfen nur im Rahmen der zu lässigen Be las- tung genutzt werden. Im Zweifel ist die Bau leitung zu inf ormieren.
Das Verkleiden von Gerüsten mit Folie kann von der Bauleitung ge schossw eise verl angt werden, um bei un günstigen Verh ältn is sen eine Kaminw irkung aus zu- schließen.
Metallgerüste sind gegen statische Aufladung zu erden.
Hubarbeitsbühnen, die im Bereich spannungsführender Leitungen (Nieders pann ung) ein - ge setzt werden, müssen bis 1000 V iso liert sein
Beim Abrüsten an der Fassade entstehende Beschädigungen sind zu beseitigen oder über den Unternehmer für die Fassaden ge staltung in eigener Regie und auf eigene Kosten aus bessern zu lassen. Werden die Schäden, sofern sie gering sind, selbst be seitigt, kann der Auftrag nehmer das dazu be nötigte Material in Kleinm engen über die Bau leitung an- fordern. In jedem Fall sind die Be schäd ig ung en der Bau leitung an zuz ei
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00 Titel Gerüst
GERÜSTARBEITEN gen.
Aussparungen und Ankerlöcher für die Gerüstverankerung werden im Zuge des Gerüstabbaus durch den Auftragnehmer der Fassadenbekleidung geschlossen. Dazu ist mit der Bauleitung und dem Auftragnehmer der Fassadenbekleidung rechtzeitig der Abbautermin zu vereinbaren.
2.4 Preisinhalte
Ergänzend zu Nr. 4.1 DIN 18451 gelten als Nebenleistung:
- Das Abstützen der Gerüste über Lichtschächten, ebenso das Überb auen von ebenen Stu fen, so fern es system ge recht mög lich ist.
- Die Vorlage statischer Nachweise für Systemgerüste - die auf Verl angen zu überg eben sind -, so fern nicht von der Regela usf ührung ab ge- wichen wird.
- Abstandsverlängerungen bis zu 30 cm über den Regela b stand von der Fassade.
2.5 Abrechnungshinweise
2.6 Sonstige Angaben zur Bauausführung
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist.
Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung der Leistungsbeschreibung.
Die Ausführungszeichnungen können vor der Angebotsabgabe nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
2.7 Besondere Angaben zur Baustelle
- siehe Bautechnischer
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00 Titel Gerüst
GERÜSTARBEITEN Erläuterungsbericht
2.8 Besondere Nutzungsanforderungen
- siehe Bautechnischer Erläuterungsbericht
Bauversicherung, Bauwasser, Baustrom und Bau WC Bauversicherung
Eine Bauversicherung wird seitens Bauherr abgeschlossen, für alle fest- mit dem Gebäude verbundenen Bauteile. Dies bedarf regelmäßiger Dokumentation anhand Bildmaterial insb. vor dem Wochenende. Umlegung der Kosten erfolgt vertragsgemäß prozentual mit 0,2% auf Abrechnungssumme und wird von der Schlussrechnung abgezogen.
Baustrom, Bauwasser und Bau-WC wird bereit gestellt, die Umlegung der Kosten erfolgt vertragsgemäß prozentual mit 0,5% auf die Abrechnungssumme und wird von der Schlussrechnung abgezogen. Die Erschließung und Anbindung der Medien erfolgt in Regie der ausführenden Firma in Abstimmung mit der Bauleitung.
Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
00.02 Bereich Gerüstarbeiten
00.02.1 Gerüstunterbau, Dachaufstandsflächen KKGG::339922 33,673m2 EP...............1..8..,.0..0.... GP ................6..0..6..,.1..1...
00.02.2 Fassadengerüst, Arb.gerüst,LK 3, W09 KKGG::339922 3.339,041m2 EP.................6..,.8..0.... GP ...........2..2....7..0..5..,.4..8...
00.02.3 Fassadengerüst vorhalten KKGG::339922 76.797,943m²/Wo EP.................0..,.2..1.... GP ...........1..6....1..2..7..,.5..7...
00.02.4 Dachfanggerüst an Fassadengerüst KKGG::339922 453,384m EP.................8..,.8..5.... GP .............4....0..1..2..,.4..5...
00.02.5 Dachfanggerüst, Gebrauchsüberlassung KKGG::339922 4.987,224m/Wo EP.................0..,.5..5.... GP .............2....7..4..2..,.9..7...
0 0 .02.6 Gerüstverankerung, WDVS-Fassadendübel/-ankern Übertrag: ...............4..6....1.. 9.KK.4.GG.::., 33 5. 99. 8.22 . . A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 32
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 00 Titel Gerüst 00.02 Bereich Gerüstarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............4..6.....1..9..4..,.5..8..
339,041m2 EP.................0..,.5..0.... GP ................1..6..9..,.5..2...
00.02.7 Gerüstverbreiterung innen KKGG::339922 1.509,769m EP.................2..,.9..0.... GP .............4....3..7..8..,.3..3...
00.02.8 Gerüstverbreiterung innen, Gebr.überl. KKGG::339922 24.156,304m/Wo EP.................0..,.2..5.... GP .............6....0..3..9..,.0..8...
00.02.9 Zulage Gerüstträger über Öffnungen KKGG::339922 11Stk EP...............5..5..,.0..0.... GP ................6..0..5..,.0..0...
00.02.10 Gitterträger, Gebrauchsüberl. KKGG::339922 253Stk/Wo EP...............1..7..,.5..0.... GP .............4....4..2..7..,.5..0...
00.02.11 Zulage Konsolen KKGG::339922 453,384m EP.................3..,.0..0.... GP .............1....3..6..0..,.1..5...
00.02.12 Konsolen, Gebrauchsüberlassung KKGG::339922 5.440,608m/Wo EP.................0..,.6..5.... GP .............3....5..3..6..,.4..0...
00.02.13 Treppenturm, vorgebaut, mehrere Podeste KKGG::339922 56m EP.............1..7..1..,.0..0.... GP .............9....5..7..6..,.0..0...
00.02.14 Treppenturm, mehrere Pod., Gebr.überl. KKGG::339922 1.288m/Wo EP.................4..,.4..5.... GP .............5....7..3..1..,.6..0...
Summe Bereich 00.02 Gerüstarbeiten, Netto: ........8..2....0.1..8..,.1..6.. .E..U..R...
Summe Titel 00 Gerüst, Netto: ........8..2....0.1..8..,.1..6.. .E..U..R...
15.583,45 EUR zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
97.601,61 EUR Gesamtsumme, Brutto: ...............................
01 Titel Abbruch Entkernung
01.01 Bereich Abbruch Fußböden
01.01.1 Abbruch Fußbodenfliesen inkl Mörtelbett, Estrich und Holzwolleleichtbauplatte KKGG::339944 91,676m² EP...............3..5..,.0..0.... GP .............3....2..0..8..,.6..6...
Übertrag: .................3....2..0..8..,.6. . 6. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 33
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 01 Titel Abbruch Entkernung 01.01 Bereich Abbruch Fußböden Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..................3....2..0..8..,6...6..
Entsorgungshinweis
01.01.2 Abbruch Fußbodenaufbau bis Rohdecke/Bodenplatte KKGG::339944 1.996,865m² EP...............3..8..,.0..0.... GP ...........7..5....8..8..0..,.8..7...
01.01.3 Bodenbelag entfernen, Boden reinigen KKGG::339944 771,846m2 EP.................9..,.2..0.... GP .............7....1..0..0..,.9..8...
01.01.4 Parkett entfernen, Boden reinigen KKGG::339944 612,029m2 EP.................9..,.2..0.... GP .............5....6..3..0..,.6..7...
01.01.5 Abbruch Außenputz mit teerhaltiger Vertikalabdichtung KKGG::339944 752,33m² EP...............2..1..,.0..0.... GP ...........1..5....7..9..8..,.9..3...
01.01.6 Zulage Entsorgung Deponiegebühren 613,571t EP...............9..6..,.0..0.... GP ...........5..8....9..0..2..,.8..2...
Stundensätze ***Bedarfspos. 01.01.7 Stundensatz Vorarbeiter KKGG::449944 1h EP...............4..5..,.0..0.... - Nur EP -
01.01.8 Stundensatz Fachwerker KKGG::449944 50h EP...............4..2..,.0..0.... GP .............2....1..0..0..,.0..0...
***Bedarfspos. 01.01.9 Stundensatz Helfer KKGG::449944 1h EP...............3..9..,.0..0.... - Nur EP -
Summe Bereich 01.01 Abbruch Fußböden, Netto: ......1..6..8....6.2..2..,.9..3.. .E..U..R...
01.02 Bereich Abbrucharbeiten
01.02.1 Rückbau Innentüren KKGG::339944 44Stk EP...............3..5..,.0..0.... GP .............1....5..4..0..,.0..0...
01.02.2 Rückbau Fenster KKGG::339944 18Stk EP.............1..5..0..,.0..0.... GP .............2....7..0..0..,.0..0...
01.02.3 Rückbau Fenster KKGG::339944 18Stk EP.............3..5..0..,.0..0.... GP .............6....3..0..0..,.0..0...
Übertrag: ...............1..0....5..4..0...,0. . 0. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 01 Titel Abbruch Entkernung 01.02 Bereich Abbrucharbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..0.....5..4..0..,.0..0..
01.02.4 Rückbau Fenster KKGG::339944 3Stk EP.............2..1..0..,.0..0.... GP ................6..3..0..,.0..0...
01.02.5 Rückbau Fenster KKGG::339944 22Stk EP.............2..1..0..,.0..0.... GP .............4....6..2..0..,.0..0...
01.02.6 Rückbau Fenster KKGG::339944 1Stk EP...............7..0..,.0..0.... GP ..................7..0..,.0..0...
01.02.7 Rückbau Fensterbänke innen KKGG::339944 277,53lfm EP.................8..,.5..0.... GP .............2....3..5..9..,.0..1...
01.02.8 Rückbau Raffstoranlagen KKGG::339944 13Stk EP..............1.1..2..,.0..0.... GP .............1....4..5..6..,.0..0...
01.02.9 Rückbau Fensterbänke außen KKGG::339944 277,53lfm EP.................4..,.0..0.... GP .............1....1..1..0..,.1..2...
01.02.10 Abbruch Innenputz KKGG::339944 434,965m² EP...............2..1..,.0..0.... GP .............9....1..3..4..,.2..7...
01.02.11 Abbruch Vorwandelement KKGG::339944 151,665m² EP...............1..8..,.0..0.... GP .............2....7..2..9..,.9..7...
01.02.12 Wände, Treppen, Podeste,Schächte KKGG::339944 15,102m³ EP.............1..7..8..,.0..0.... GP .............2....6..8..8..,.1..6...
01.02.13 Deckendurchbruch,Stb,herst.,30/30,d=24cm KKGG::335511 36St EP.............1..2..2..,.5..0.... GP .............4....4..1..0..,.0..0...
Stundensätze
01.02.14 Stundensatz Vorarbeiter, Betonarbeiten KKGG::339900 5h EP...............4..5..,.0..0.... GP ................2..2..5..,.0..0...
01.02.15 Stundensatz Helfer KKGG::339900 5h EP...............3..6..,.0..0.... GP ................1..8..0..,.0..0...
01.02.16 Stundensatz Fachwerker, Betonarbeiten KKGG::339900
Übertrag: ...............4..0....1..5..2...,5. . 3. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 01 Titel Abbruch Entkernung 01.02 Bereich Abbrucharbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............4..0.....1..5..2..,.5..3..
32h EP...............4..2..,.0..0.... GP .............1....3..4..4..,.0..0...
Summe Bereich 01.02 Abbrucharbeiten, Netto: ........4..1....4.9..6..,.5..3.. .E..U..R...
Summe Titel 01 Abbruch Entkernung, Netto: ......2..1..0....1.1..9..,.4..6.. .E..U..R... zzgl. MwSt. (19,0 %): ........3..9....9.2..2..,.7..0.. .E..U..R... Gesamtsumme, Brutto: ...... 2 .. 5 .. 0 .. . . 0 . 4 .. 2 .. , . 1 .. 6 .. . E .. U .. R ...
02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; dar aus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ........................0..,.0. . .0 . .
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten.
1.1.4 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preis bildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preis ausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.5 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL 18300 ff. haben Vor rang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bau arbeiten jeder Art .
1.1.6 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Lei stungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.8 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.9 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.1.10 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1.2 Stoffe, Bauteile
1.2.1 Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
1.2.2 Wird im Leistungsverzeichnis vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikates" und des "angebotenen Erzeugnisses" bzw. der "angebotenen Erzeugnisse" verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Dies gilt für jede einzelne Position, auch dann, wenn das in der Leistungsposition vorgeschlagene Fabrikat und das bzw. die vorgeschlagenen Erzeugnisse angeboten werden sollen. Werden die freien Spalten für den Eintrag des Fabrikates und/ oder des/ der Erzeugnisse(s) vom Bieter bei einer oder mehreren bzw. bei allen Positionen nicht ausgefüllt, ist dies ein zwingender Ausschlußgrund.
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat und das zugehörige Erzeugnis bzw. die zugehörigen Erzeugnisse mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu versetehen.
Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass alle im Leistungstext vorgegebenen Produkteigenschaften und technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biolo gische Eigenschaften), unbedingt erfüllt werden müssen. Überbietungen sind möglich.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Wenn der Bieter andere als die vom Ausschreibenden vorgeschlagenen Fabrikate und/ oder Erzeugnisse verarbeiten will, hat er diese mit eindeutiger Bezeichnung in die dafür vorgesehenen Freiräume für "Angebotenes Fabrikat: .........." und "Angebotene(s) Erzeugnis(se): .........." einzutragen und für jedes derartige Fabrikat und Erzeugnis unbedingt die Gleichwertigkeit mit allen im Leistungstext geforderten Produkteigenschaften und technischen Parametern durch aktuell gültige Prüfzeugnisse, Technische Merkblätter oder Prospekte bereits mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Erfolgt dies mit Abgabe des Angebotes
08.09.2025 - Seite 40
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL nicht oder nicht vollständig, liegt ein Ausschlußgrund vor.
1.2.3 Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchs tauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht er setzen.
1.2.4 Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den An forderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Bau fortschritt zu übergeben.
1.2.5 Liegen für einzubauende oder zu liefernde Stoffe oder Bauteile keine Normen oder individuelle Zulassungen vor, so ist für den sachgemäßen Einsatz von den Herstellerangaben auszugehen. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
1.2.6 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL
1.3 Ausführung
1.3.1 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungs verzeichnisses ist als Grundlage der Leistungserbringung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachge bietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken an zumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Ein tragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
Punkt 1.3.1 Absatz 1 behält seine Gültigkeit solange, bis der Auftraggeber etwaigen Nebenangeboten zuge stimmt hat.
1.3.2 Ist der Auftragnehmer zur Anmeldung von Bedenken verpflichtet, so muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikate.
1.3.3 Über die Ausführung von Alternativpositionen bzw. Wahl
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL positionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
1.3.4 Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäfts führung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
1.3.5 Abfallbeseitigung
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die ein schlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach · Wertstoffen · Wiederverwertbarem Abfall · Deponierbaren Abfällen
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL Grenze von 1 m³ bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1 m³ zu entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung gültigen Höhe zum Nach weis abgerechnet wird. In diesem Fall muss der Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen und dem Angebot beilegen.
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden.
1.3.6 Gerüste
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Be endigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wieder herzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise.
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
1.3.7 Baustelleneinrichtung
1.3.7.1 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise einzubeziehen.
1.3.7.2 Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.3.7.3 Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Bau stofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
1.3.7.4 Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen: · Kräne und Krananlagen (außer Mobilkräne) · Mischeinrichtungen und Silos · Fördereinrichtungen und Aufzüge
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
1.3.7.5 Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt wird.
1.3.7.6 Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen. Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
1.3.7.7
1.3.7.8 Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Gleichfalls gehört dazu - sofern vom Auftragnehmer zur Abrechnung als notwendig angesehen - das Bereit stellen von Messsätzen und deren Anmeldung und Ab meldung beim Versorgungsunternehmen.
1.3.7.9 Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos im Rahmen der baustellenbedingten und aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Ver fügung.
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL
1.3.7.10 Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistun gen.
1.3.7.11 Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung im Rahmen seiner Pflichten.
1.3.8 Vorleistungen des Auftraggebers
Zur Baudurchführung werden vom Auftraggeber u.a. kostenlos bereitgestellt: · eine Anschlussstelle für Baustrom und Bauwasser, · die Ausführungspläne, sofern sie nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören,
- die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind,
- die Absteckung der Hauptachsen der Gebäude und baulichen Anlagen sowie mindestens zwei Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der durchzuführenden Bauarbeiten. Bei Ausbauarbeiten wer den mindestens ein Höhenpunkt pro Geschoss und Gebäude angegeben.
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL 1.3.9 Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie ggf. erbrachte Vorleistungen zu nehmen.
1.3.10 Toleranzen
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202, soweit nichts anderes vorgeschrieben wurde.
1.3.11 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Be darf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.3.12 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu
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1 ALLGEMEINER TEIL beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
1.3.13 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben.
1.3.14 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff.
1.3.15 Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu einem mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht einge
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1 ALLGEMEINER TEIL schränkt. Ein Verschulden des Auftraggebers oder des Architekten bei Vertragsabschluss oder in Vor bereitung des Vertrages wird damit ebenso wie Schadens ersatzansprüche des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
1.3.16 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unter- schrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwor tung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.3.17 Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbe schreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes
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1 ALLGEMEINER TEIL erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
-Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. -Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist das mit der Bauleitung abzustimmen. -Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen. · Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. · Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu Maschinen und Material weitgehend zu verhindern. · Anpflanzungen sind zu schützen. · Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. -Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. -Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen. -Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und nach Arbeitsschluss zu schließen. Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu beseitigen.
1.4 Preisinhalte und Preisbildung
1.4.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis
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1 ALLGEMEINER TEIL fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe fehlern).
1.4.2 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatz steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
1.4.3 Werden im Teil 3 - Ausführung - des Besonderen Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und besagen nichts zu Rechten und Pflichten der Ver tragspartner bezüglich der Vergütung damit im Zusam menhang stehender Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist.
1.4.4 Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Ver tragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Auf Verlangen ist dazu die Kalkulation offenzulegen. Eine Vergütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der
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1 ALLGEMEINER TEIL Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.
1.4.5 Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen verur sacht.
1.4.6 In Übereinstimmung mit DIN 1961 §2 werden Stundenlohnarbeiten nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart werden.
Die Nachweise über die Stundenlohnarbeiten müssen Angaben enthalten zu: · Art der ausgeführten Leistung · Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) · Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte · Materialverbrauch · bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für den Einsatz von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen enthalten sämtli che Aufwendungen, wie · Kosten für Bedienungspersonal · Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie · Vorhaltung · Reparaturkosten · indirekt zurechenbare Kosten
Der jeweilige Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Ein satzes einschl. technisch bedingter Wartezeiten und
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1 ALLGEMEINER TEIL notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungsper sonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
1.4.7 In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
1.4.8 Materialpreise - sofern im Leistungsverzeichnis gefordert - gelten frei Baustelle abgeladen.
1.4.9 Werden Stoffe oder Bauteile geliefert, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, so werden hierfür Preise, kalkuliert gemäß VOB/B, § 2 Nr. 5 und Nr. 6 Abs. 2 vergütet.
1.4.10 Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
1.4.11 Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder
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1 ALLGEMEINER TEIL vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören: · Eignungsprüfungen · Eigenüberwachung · Fremdüberwachung · Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.4.12 Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
1.4.13 Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.4.14
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1 ALLGEMEINER TEIL Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen.
1.5 Abrechnungshinweise
1.5.1 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Leistungen nicht mehr einsehbar sind, für zu beseitigende Bau teile, Bewuchs u. dgl., hat der Bieter rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen. Diese Zustandsfeststellung gilt nicht als rechtsgeschäft liche Abnahme.
1.5.2 Für den Fall, dass auf der Baustelle keine getrennte Erfassung des Verbrauchs von Strom und Wasser (einschließlich der Abwassergebühren) erfolgt, wird der gemessene Verbrauch nach den in den Vergabe unterlagen enthaltenen Anteilen auf die beteiligten Auf tragnehmer umgelegt.
1.5.3 Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbe stimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein Umrechnungsfaktor vereinbart werden. Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt : 0,82
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
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02 Titel Fassade
1 ALLGEMEINER TEIL Sperrige Materialien, die die Bildung eines Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m³ Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.5.4 Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, so wird der tatsächliche Verbrauch einschließlich Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare Klein- und Rest mengen können in dem Fall zusätzlich berechnet werden.
1.5.5 Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
1.5.6 Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleich barkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
Bauversicherung, Bauwasser, Baustrom und Bau WC Bauversicherung
Eine Bauversicherung wird seitens Bauherr abgeschlossen, für alle fest- mit dem Gebäude verbundenen Bauteile. Dies bedarf regelmäßiger Dokumentation anhand Bildmaterial insb. vor dem
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02 Titel Fassade
Bauversicherung, Bauwasser, Baustrom und Bau WC Wochenende. Umlegung der Kosten erfolgt vertragsgemäß prozentual mit 0,2% auf Abrechnungssumme und wird von der Schlussrechnung abgezogen.
Baustrom, Bauwasser und Bau-WC wird bereit gestellt, die Umlegung der Kosten erfolgt vertragsgemäß prozentual mit 0,5% auf die Abrechnungssumme und wird von der Schlussrechnung abgezogen. Die Erschließung und Anbindung der Medien erfolgt in Regie der ausführenden Firma in Abstimmung mit der Bauleitung.
Dies ist in die Einheitspreise mit einzukalkulieren.
02.01 Bereich SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
02.01.1 Baustelleneinrichtung Nebenposition KKGG::339911 1psch GP .............4....5..0..0..,.0..0...
02.01.2 Hinweisschilder "Baustelle - Betreten verboten!" KKGG::339911 2St EP.................7..,.5..0.... GP ..................1..5..,.0..0...
02.01.3 Bautafel komplett (K) KKGG::339911 1St EP.............7..5..0..,.0..0.... GP ................7..5..0..,.0..0...
02.01.4 Stundensatz Facharbeiter, Baustelleneinrichtung KKGG::339911 Stundenlohnarbeit 2h EP...............3..0..,.0..0.... GP ..................6..0..,.0..0...
Summe Bereich 02.01 SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG, Netto: ..........5....3.2..5..,.0..0.. .E..U..R...
02.02 Bereich Vorbereitende Arbeiten
02.02.1 Demontage/Montage Fledermausquartiere/Nistkasten KKGG::559933 11Stk EP...............3..1..,.9..9.... GP ................3..5..1..,.8..9...
02.02.2 Rückbau Geländer KKGG::559933 12m EP...............5..5..,.0..0.... GP ................6..6..0..,.0..0...
02.02.3 Gelände roden, diverser Bewuchs KKGG::551111 45m2 EP...............1..5..,.0..0.... GP ................6..7..5..,.0..0...
02.02.4 Wein an Fassade entfernen KKGG::551111 57,75m2 EP...............1.. Ü 2..,. b 0.. e 0.. r . t . rag: G . P ... . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .2. . . ... .6 3. . . .9 7. . . .3 9. . . ., ,. .0 8. . . . 0 9. . . . . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 58
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 02 Titel Fassade 02.02 Bereich Vorbereitende Arbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..................2....3..7..9..,8...9..
02.02.5 Stundenlohn Fachwerker, Außenanlagen KKGG::559999 10h EP...............3..8..,.0..0.... GP ................3..8..0..,.0..0...
Summe Bereich 02.02 Vorbereitende Arbeiten, Netto: ..........2....7.5..9..,.8..9.. .E..U..R...
02.03 Bereich WDVS
Putz- u. Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
Farbkonzept
02.03.1 Außenwandputz, lose, abschlagen, Teilfl. KKGG::339955 110m2 EP...............3..3..,.0..0.... GP .............3....6..3..0..,.0..0...
02.03.2 Ausgleichsputz auftragen KKGG::339955 110m2 EP...............1..9..,.2..0.... GP .............2....1..1..2..,.0..0...
02.03.3 Grundierung, Untergrundverfestigung KKGG::333355 2.019,619m2 EP.................3..,.0..5.... GP .............6....1..5..9..,.8..4...
02.03.4 Fassade, Druckwasserstrahlen KKGG::339955 2.019,619m2 EP.................1..,.3..8.... GP .............2....7..8..7..,.0..7...
02.03.5 WDVS bis 20 m, MW-140, Klebeverfahren KKGG::333355 1.818,334m2 EP..............1.1..5..,.5..1.... GP .........2..1..0....0..3..5..,.7..6...
02.03.6 Pfeilervorlagen und Gurtgesimse dämmen als Zulage KKGG::333355 1.294,232m EP...............8..0..,.0..0.... GP .........1..0..3....5..3..8..,.5..6...
02.03.7 Leibungen dämmen als Zulage KKGG::333355 1.143m EP...............1..4..,.8..0.... GP ...........1..6....9..1..6..,.4..0...
02.03.8 Armierung, stoßgefährdete Bereiche KKGG::333355 548,485m2 EP...............1..6..,.7..0.... GP .............9....1..5..9..,.7..0...
02.03.9 Anschluss m. Lippe, Fenster/Türen, WDVS KKGG::333355 1.143m EP.................9..,.5..0.... GP ...........1..0....8..5..8..,.5..0...
02.03.10 Eckausbildung, Kunststoffschieneals Zulage KKGG::333355 3.918,037m EP.................9..,.9..0.... GP ...........3..8....7..8..8..,.5..7...
Übertrag: .............4..0..3....9..8..6...,4. . 0. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 59
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 02 Titel Fassade 02.03 Bereich WDVS Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..............4.0..3.....9.8...6..,.4..0..
02.03.11 Sockelabschluss, Alu-Profil, WDVS KKGG::333355 402,574m EP...............1..4..,.4..0.... GP .............5....7..9..7..,.0..7...
02.03.12 Zulage Ausbilden von Lüftungsschlitzen KKGG::333355 5m EP...............2..8..,.0..0.... GP ................1..4..0..,.0..0...
02.03.13 Zulage Abdeckung der Lüftungsschlitze mit Aluminiumlochblech KKGG::333355 5St EP...............3..8..,.0..0.... GP ................1..9..0..,.0..0...
02.03.14 Fensterbank unterfüttern KKGG::333355 656,356m EP...............1..7..,.8..0.... GP ...........1..1....6..8..3..,.1..4...
02.03.15 Fensterbänke Aluminium KKGG::333344 656,356m EP...............4..8..,.0..0.... GP ...........3..1....5..0..5..,.0..9...
02.03.16 Sockelplatten, PS P-120, geklebt KKGG::339955 261,465m2 EP..............1.1..0..,.0..0.... GP ...........2..8....7..6..1..,.1..5...
02.03.17 Zulage Dichtschlämme, Sockel im erdberührenden Bereich KKGG::332255 266,694m2 EP...............2..2..,.5..0.... GP .............6....0..0..0..,.6..2...
02.03.18 Beschichtung, Putz, Silikat KKGG::339955 1.818,334m2 EP.................9..,.2..0.... GP ...........1..6....7..2..8..,.6..7...
02.03.19 Beschichtung, Außenputz, Silikat, Leib., Gesimse und Pfeiler KKGG::333355 2.437,232m EP.................6..,.2..0.... GP ...........1..5....1..1..0..,.8..4...
02.03.20 Zulage Schriftzug KKGG::339955 1Stk EP.............5..5..4..,.4..7.... GP ................5..5..4..,.4..7...
02.03.21 Beschichtung, Sockel, Sockelfarbe KKGG::339955 261,465m2 EP.................8..,.2..0.... GP .............2....1..4..4..,.0..1...
02.03.22 Beschichtung, Metall, außen, NH KKGG::333355 24m2 EP...............1..6..,.7..0.... GP ................4..0..0..,.8..0...
Summe Bereich 02.03 WDVS, Netto: ......5..2..3....0.0..2..,.2..6.. .E..U..R...
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Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 02 Fassade, Netto: ......5..3..1....0.8..7..,.1..5.. .E..U..R...
100.906,56 EUR zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
631.993,71 EUR Gesamtsumme, Brutto: ...............................
03 Titel Schneidarbeiten Stb-Wände und Kernbohrungen
Hinweise zu den Schneidarbeiten
03.1 Schneidarbeiten Türöffnungen KKGG::339944 1Stk EP.............9..0..0..,.0..0.... GP ................9..0..0..,.0..0...
03.2 Schneidarbeiten Türöffnungen KKGG::339944 1Stk EP.............7..2..0..,.0..0.... GP ................7..2..0..,.0..0...
03.3 Schneidarbeiten Türöffnungen KKGG::339944 44Stk EP.............4..9..0..,.0..0.... GP ...........2..1....5..6..0..,.0..0...
03.4 Schneidarbeiten Brüstungen KKGG::339944 2Stk EP.............2..2..4..,.0..0.... GP ................4..4..8..,.0..0...
03.5 Kernbohrung, Stb, 150-200/350 mm KKGG::339944 65St EP...............9..8..,.0..0.... GP .............6....3..7..0..,.0..0...
03.6 Kernbohrung, Stb, 80-125/225 mm KKGG::339944 110St EP...............6..5..,.0..0.... GP .............7....1..5..0..,.0..0...
Summe Titel 03 Schneidarbeiten Stb-Wände und Kernbohrungen, Netto: ........3..7....1.4..8..,.0..0.. .E..U..R...
04 Titel Maurer- und Putzarbeiten
04.01 Bereich Fahrstuhl
04.01.01 Unbenannt Abbrucharbeiten Fahrstuhl
04.01.01.1 Absturzsicherung Verschließen der Türöffnungen KKGG::339944 3Stk EP...............5..0..,.0..0.... GP ................1..5..0..,.0..0...
04.01.01.2 Rückbau Fenster und Wiedermontage KKGG::339944 2Stk EP.............4..7..5..,.0..0.... GP ................9..5..0..,.0..0...
Übertrag: .................1....1..0..0..,.0. . 0. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 61
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.01 Bereich Fahrstuhl Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..................1....1..0..0..,0...0..
04.01.01.3 Schachtgrube herstellen KKGG::331111 37,283m³ EP.............1..2..5..,.0..0.... GP .............4....6..6..0..,.3..8...
Stundensätze ***Bedarfspos. 04.01.01.4 Stundensatz Vorarbeiter, Betonarbeiten KKGG::449944 1h EP...............4..8..,.0..0.... - Nur EP -
04.01.01.5 Stundensatz Fachwerker, Betonarbeiten KKGG::449944 28h EP...............4..4..,.0..0.... GP .............1....2..3..2..,.0..0...
***Bedarfspos. 04.01.01.6 Stundensatz Helfer KKGG::449944 1h EP...............3..2..,.0..0.... - Nur EP -
Summe Unbenannt 04.01.01 Abbrucharbeiten Fahrstuhl, Netto: ..........6....9.9..2..,.3..8.. .E..U..R...
04.01.02 Unbenannt Entwässerungskanalarbeiten
04.01.02.1 Umverlegung KKGG::331199 2Stk EP.............5..0..0..,.0..0.... GP .............1....0..0..0..,.0..0...
Summe Unbenannt 04.01.02 Entwässerungskanalarbeiten, Netto: ..........1....0.0..0..,.0..0.. .E..U..R...
04.01.03 Unbenannt Beton-, Maurerarbeiten
04.01.03.1 Schachtgrube für Aufzug KKGG::332222 1Stk EP..........6....8..0..0..,.0..0.... GP .............6....8..0..0..,.0..0...
04.01.03.2 Betonstahl III S (420/500), 8-14 mmn KKGG::335511 2,8t EP..........1....6..5..0..,.0..0.... GP .............4....6..2..0..,.0..0...
04.01.03.3 KS- 20/2,0 Dünnbettmörtel, IW, d=24 KKGG::334411 15,88m³ EP.............4..4..0..,.0..0.... GP .............6....9..8..7..,.2..0...
04.01.03.4 Kleineisenteile, o.Lief.,nur einsetzen KKGG::334499 500kg EP.................1..,.4..5.... GP ................7..2..5..,.0..0...
04.01.03.5 Fertigteilsturz,Stahlbeton KKGG::334422 4,905m EP...............2..1..,.0..0.... GP ................1..0..3..,.0..1...
Übertrag: ...............1..9....2..3..5...,2. . 1. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.01 Bereich Fahrstuhl Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..9.....2..3..5..,.2..1..
04.01.03.6 Decken C 30/37, Stb, d=20 cm KKGG::335511 5,25m2 EP...............5..2..,.3..0.... GP ................2..7..4..,.5..8...
04.01.03.7 Schalung, rau, Decken KKGG::335511 5,25m2 EP...............2..7..,.9..0.... GP ................1..4..6..,.4..8...
04.01.03.8 Beiputzarbeiten Türöffnungen KKGG::333355 3Stk EP.............2..6..0..,.0..0.... GP ................7..8..0..,.0..0...
***Bedarfspos. 04.01.03.9 Portalumrahmungen aus Granit an Türöffnungen KKGG::333355 3Stk EP.............6..5..0..,.0..0.... - Nur EP -
***Bedarfspos. 04.01.03.10 Stundensatz Vorarbeiter, Mauerarbeiten KKGG::339999 1h EP...............4..8..,.0..0.... - Nur EP -
04.01.03.11 Stundensatz Fachwerker, Mauerarbeiten KKGG::339999 10h EP...............4..6..,.0..0.... GP ................4..6..0..,.0..0...
***Bedarfspos. 04.01.03.12 Stundensatz Bauwerker, Mauerarbeiten KKGG::339999 1h EP...............3..8..,.0..0.... - Nur EP -
Summe Unbenannt 04.01.03 Beton-, Maurerarbeiten, Netto: ........2..0....8.9..6..,.2..7.. .E..U..R...
04.01.04 Unbenannt Außenanlagen
04.01.04.1 Aushub Bkl.3-5, t= 40 cm, incl.entfernen KKGG::551111 16m² EP...............1..5..,.0..0.... GP ................2..4..0..,.0..0...
04.01.04.2 Frostsch.Schicht,sonst. Verkehrsflächen KKGG::551111 16m² EP.................8..,.0..0.... GP ................1..2..8..,.0..0...
04.01.04.3 Tragschicht Schotter KKGG::553311 16m2 EP.................8..,.0..0.... GP ................1..2..8..,.0..0...
04.01.04.4 Verkehrsflächen Rechteckpflaster KKGG::553311 8m2 EP...............2..2..,.0..0.... GP ................1..7..6..,.0..0...
04.01.04.5 Rollkiesfläche umlaufend um Fahrstuhlschacht 2 seitig KKGG::553311
Übertrag: ....................6..7..2...,0. . 0. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.01 Bereich Fahrstuhl Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: .....................6.7...2..,.0..0..
1Stk EP.............1..6..2..,.0..0.... GP ................1..6..2..,.0..0...
Summe Unbenannt 04.01.04 Außenanlagen, Netto: .............8.3..4..,.0..0.. .E..U..R...
Summe Bereich 04.01 Fahrstuhl, Netto: ........2..9....7.2..2..,.6..5.. .E..U..R... zzgl. MwSt. (19,0 %): ..........5....6..4.7..,.3..0.. .E..U..R... Gesamtsumme, Brutto: ........ 3 .. 5 .. . . 3 . 6 .. 9 .. , . 9 .. 5 .. . E .. U .. R ...
04.02 Bereich Bestandsgebäude
04.02.03 Unbenannt Beton-, Maurerarbeiten
04.02.03.1 KS- 20/2,0 Dünnbettmörtel, AW, d=24 KKGG::334411 2,13m³ EP.............4..4..0..,.0..0.... GP ................9..3..7..,.2..0...
04.02.03.2 Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen KKGG::333355 17Stk EP.............2..6..0..,.0..0.... GP .............4....4..2..0..,.0..0...
04.02.03.3 Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen KKGG::333355 17Stk EP.............2..4..0..,.0..0.... GP .............4....0..8..0..,.0..0...
04.02.03.4 Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen KKGG::333355 4Stk EP.............1..6..0..,.0..0.... GP ................6..4..0..,.0..0...
04.02.03.5 Beiputzarbeiten Fensteröffnungen / Türöffnungen KKGG::333355 22Stk EP...............4..5..,.0..0.... GP ................9..9..0..,.0..0...
04.02.03.6 Beiputzarbeiten Türöffnungen KKGG::333355 46Stk EP.............1..2..0..,.0..0.... GP .............5....5..2..0..,.0..0...
04.02.03.7 HLz 12-0,9, Innenwand, d=24, Plan KKGG::334411 14,91m2 EP...............7..7..,.3..0.... GP .............1....1..5..2..,.5..4...
04.02.03.8 Fertigteilsturz,Stahlbeton KKGG::334422 69m EP...............3..8..,.0..0.... GP .............2....6..2..2..,.0..0...
04.02.03.9 Fertigteilsturz,Stahlbeton F90A KKGG::334422 4,5m EP...............4..8..,.0..0.... GP ................2..1..6..,.0..0...
Übertrag: ...............2..0....5..7..7...,7. . 4. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.02 Bereich Bestandsgebäude Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............2..0.....5..7..7..,.7..4..
04.02.03.10 Ringanker, Ziegel-U-Sch.,C20/25,d=24 KKGG::333311 7,5m EP...............4..7..,.6..0.... GP ................3..5..7..,.0..0...
04.02.03.11 Betonstahl III S (420/500), 8-14 mmn KKGG::335511 0,12t EP..........1....6..5..0..,.0..0.... GP ................1..9..8..,.0..0...
04.02.03.12 Stundensatz Fachwerker, Mauerarbeiten KKGG::339999 10h EP...............4..2..,.0..0.... GP ................4..2..0..,.0..0...
***Bedarfspos. 04.02.03.13 Stundensatz Vorarbeiter, Mauerarbeiten KKGG::339999 1h EP...............4..5..,.0..0.... - Nur EP -
***Bedarfspos. 04.02.03.14 Stundensatz Bauwerker, Mauerarbeiten KKGG::339999 1h EP...............3..9..,.0..0.... - Nur EP -
Summe Unbenannt 04.02.03 Beton-, Maurerarbeiten, Netto: ........2..1....5.5..2..,.7..4.. .E..U..R...
Summe Bereich 04.02 Bestandsgebäude, Netto: ........2..1....5.5..2..,.7..4.. .E..U..R...
4.095,02 EUR zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
25.647,76 EUR Gesamtsumme, Brutto: ...............................
04.03 Bereich Innenputzarbeiten
04.03.1 Unterputz Innenwand für Feuchträume KKGG::334455 443,572m² EP...............2..4..,.8..0.... GP ...........1..1....0..0..0..,.5..9...
04.03.2 Mehrputzstärke KKGG::334455 147,858m² EP.................3..,.3..0.... GP ................4..8..7..,.9..3...
04.03.3 Kalkzementputz Innenputz, innen Leibungen KKGG::334455 36,83m EP...............1..2..,.5..0.... GP ................4..6..0..,.3..8...
04.03.4 Putzeckleiste, Edelstahl, Feuchträume KKGG::334455 33m EP.................4..,.3..0.... GP ................1..4..1..,.9..0...
04.03.5 Stundensätze Bauarbeiter, Facharbeiter KKGG::334455 10h EP...............4..5..,.0..0.... GP ................4..5..0..,.0..0...
Übertrag: ...............1..2....5..4..0...,8. . 0. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.03 Bereich Innenputzarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Bereich 04.03 Innenputzarbeiten, Netto: ........1..2....5.4..0..,.8..0.. .E..U..R...
04.04 Bereich Entwässerungskanalarbeiten innen
04.04.1 Betonschneidearbeiten, Schnitt bis 25cm KKGG::339999 60m EP.............1..0..5..,.0..0.... GP .............6....3..0..0..,.0..0...
04.04.2 Bodenplatte aus Stahlbeton, abbrechen KKGG::339944 9m3 EP.............2..5..5..,.0..0.... GP .............2....2..9..5..,.0..0...
04.04.3 Rohrgrabenaushub, von Hand, Bkl. 3-4 KKGG::331111 16,8m3 EP...............6..5..,.0..0.... GP .............1....0..9..2..,.0..0...
04.04.4 Rohrbettung, Sand, bis 20 cm KKGG::555511 4,5m3 EP...............3..3..,.2..0.... GP ................1..4..9..,.4..0...
04.04.5 Rohrgrabenverfüllung,Liefermat. Schotter KKGG::331111 12,3m3 EP...............2..8..,.9..0.... GP ................3..5..5..,.4..7...
04.04.6 Bodenplattenöffnung verschließen C 30/37, Stb, d=20 cm KKGG::335511 5,25m2 EP...............5..2..,.3..0.... GP ................2..7..4..,.5..8...
04.04.7 Alte Steinzeugrohre verschließen C 30/37 KKGG::335511 12St EP...............3..0..,.0..0.... GP ................3..6..0..,.0..0...
04.04.8 KG2000 DN 100 auf Sand/Feinkies KKGG::332299 90m EP...............1..4..,.8..7.... GP .............1....3..3..8..,.3..0...
04.04.9 KG2000 DN 125 auf Sand/Feinkies KKGG::332299 30m EP...............1..7..,.2..3.... GP ................5..1..6..,.9..0...
04.04.10 KG2000 DN 150 auf Sand/Feinkies KKGG::332299 52m EP...............1..8..,.8..1.... GP ................9..7..8..,.1..2...
04.04.11 Bogen KG2000 DN 100, KKGG::332299 36St EP...............1..0..,.6..8.... GP ................3..8..4..,.4..8...
04.04.12 Bogen KG2000 DN 125 KKGG::332299
Übertrag: ...............1..4....0..4..4...,2. . 5. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.04 Bereich Entwässerungskanalarbeiten innen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..4.....0..4..4..,.2..5..
4St EP...............1..5..,.0..1.... GP ..................6..0..,.0..4...
04.04.13 Bogen KG2000 DN 150 KKGG::332299 2St EP...............1..6..,.5..1.... GP ..................3..3..,.0..2...
04.04.14 Abzweig KG2000 DN 100 KKGG::332299 13St EP...............1..8..,.7..2.... GP ................2..4..3..,.3..6...
04.04.15 Abzweig KG2000 DN 125 KKGG::332299 2St EP...............1..9..,.7..2.... GP ..................3..9..,.4..4...
04.04.16 Abzweig KG2000 DN 150 KKGG::332299 2St EP...............2..0..,.7..2.... GP ..................4..1..,.4..4...
04.04.17 Doppelmuffe DN 100 KKGG::332299 20St EP.................3..,.3..9.... GP ..................6..7..,.8..0...
04.04.18 Doppelmuffe DN 125 KKGG::332299 10St EP.................4..,.8..6.... GP ..................4..8..,.6..0...
04.04.19 Doppelmuffe DN 150 KKGG::332299 10St EP.................5..,.2..1.... GP ..................5..2..,.1..0...
04.04.20 Muffenstopfen DN 100 KKGG::332299 10St EP.................3..,.5..4.... GP ..................3..5..,.4..0...
04.04.21 Muffenstopfen DN 125 KKGG::332299 2St EP.................4..,.1..7.... GP ....................8..,.3..4...
04.04.22 Muffenstopfen DN 150 KKGG::332299 2St EP.................5..,.9..1.... GP ..................1..1..,.8..2...
04.04.23 Übergang Zulage DN 150 GA KKGG::332299 5St EP...............6..1..,.8..5.... GP ................3..0..9..,.2..5...
04.04.24 Übergang Zulage DN 150 GZ KKGG::332299 5St EP...............8..9..,.3..9.... GP ................4..4..6..,.9..5...
04.04.25 Paßstück Zulage DN 100 KKGG::332299
Übertrag: ...............1..5....4..4..1...,8. . 1. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 67
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 04 Titel Maurer- und Putzarbeiten 04.04 Bereich Entwässerungskanalarbeiten innen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..5.....4..4..1..,.8..1..
20St EP...............3..8..,.5..0.... GP ................7..7..0..,.0..0...
04.04.26 Paßstück Zulage DN 125 KKGG::332299 10St EP...............4..7..,.2..5.... GP ................4..7..2..,.5..0...
04.04.27 Paßstück Zulage DN 150 KKGG::332299 10St EP...............5..1..,.9..8.... GP ................5..1..9..,.8..0...
04.04.28 Trassenwarnband mit Ortungsband KKGG::332299 150m EP.................0..,.7..6.... GP ................1..1..4..,.0..0...
04.04.29 Anschluss an Grundleitungen Bestand bis DN 150 KKGG::332299 2St EP.............1..0..0..,.0..0.... GP ................2..0..0..,.0..0...
04.04.30 Rohrdurchführung Mauerkragen bis DN 100 KKGG::332299 8St EP...............2..9..,.0..4.... GP ................2..3..2..,.3..2...
04.04.31 Rohrdurchführung Mauerkragen für DN 125 KKGG::332299 1St EP...............2..9..,.9..2.... GP ..................2..9..,.9..2...
04.04.32 Finor DN 100 Edelstahl 2-teilig KKGG::332299 2St EP.............5..4..0..,.0..0.... GP .............1....0..8..0..,.0..0...
04.04.33 Dichtheitsprüfung bis DN 300 KKGG::332299 170m EP.................3..,.1..5.... GP ................5..3..5..,.5..0...
04.04.34 TV-Untersuchung bis DN 300 KKGG::332299 150m EP.................3..,.1..5.... GP ................4..7..2..,.5..0...
Summe Bereich 04.04 Entwässerungskanalarbeiten innen, Netto: ........1..9....8.6..8..,.3..5.. .E..U..R...
Summe Titel 04 Maurer- und Putzarbeiten, Netto: ........8..3....6.8..4..,.5..4.. .E..U..R... zzgl. MwSt. (19,0 %): ........1..5....9.0..0..,.0..6.. .E..U..R... Gesamtsumme, Brutto: ........ 9 .. 9 .. . . 5 . 8 .. 4 .. , . 6 .. 0 .. . E .. U .. R ...
05 Titel Dachsanierung FD
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL
1 ALLGEMEINER TEIL
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; dar aus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten.
1.1.4 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preis bildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preis ausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.5 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vor rang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bau arbeiten jeder Art .
1.1.6 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Lei stungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1.7 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.8 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.9 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.1.10 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
1.2 Stoffe, Bauteile
1.2.1 Werden für einzubauendes Material Gütenachweise gemäß den Rechtsvorschriften, DIN-Bestimmungen oder Vertragsunterlagen gefordert, so gelten diese auch dann als erbracht, wenn ein Überwachungsvermerk eines zugelassenen Instituts oder einer
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL amtlichen Einrichtung auf den Baustoffen oder der Verpackung oder dem Lieferschein angebracht ist.
Die ggf. in eingeführten Technischen Baubestimmungen geforderten Kennzeichnungen werden davon nicht berührt.
1.2.2 Wird im Leistungsverzeichnis vom Bieter die Eintragung des "angebotenen Fabrikates" und des "angebotenen Erzeugnisses" bzw. der "angebotenen Erzeugnisse" verlangt, ist der Bieter grundsätzlich zur Angabe verpflichtet. Dies gilt für jede einzelne Position, auch dann, wenn das in der Leistungsposition vorgeschlagene Fabrikat und das bzw. die vorgeschlagenen Erzeugnisse angeboten werden sollen. Werden die freien Spalten für den Eintrag des Fabrikates und/ oder des/ der Erzeugnisse(s) vom Bieter bei einer oder mehreren bzw. bei allen Positionen nicht ausgefüllt, ist dies ein zwingender Ausschlußgrund.
Wird in der Leistungsbeschreibung ein Fabrikat und das zugehörige Erzeugnis bzw. die zugehörigen Erzeugnisse mit dem Zusatz "oder gleichwertig" vorgegeben, so ist die Gleichwertigkeit als Mindestforderung zu versetehen.
Gleichwertigkeit im Sinne der Leistungsbeschreibung bedeutet, dass alle im Leistungstext vorgegebenen Produkteigenschaften und technischen Parameter (z.B. Maße, Leistung, physikalische, chemische und biolo
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL gische Eigenschaften), unbedingt erfüllt werden müssen. Überbietungen sind möglich.
Kriterien der Prüfung und Zulassung müssen in ihrer Gesamtheit erfüllt sein. Vorgeschriebene Prüfungen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder nach DIN- oder EN-Normen müssen nachweisbar sein.
Wenn der Bieter andere als die vom Ausschreibenden vorgeschlagenen Fabrikate und/ oder Erzeugnisse verarbeiten will, hat er diese mit eindeutiger Bezeichnung in die dafür vorgesehenen Freiräume für "Angebotenes Fabrikat: .........." und "Angebotene(s) Erzeugnis(se): .........." einzutragen und für jedes derartige Fabrikat und Erzeugnis unbedingt die Gleichwertigkeit mit allen im Leistungstext geforderten Produkteigenschaften und technischen Parametern durch aktuell gültige Prüfzeugnisse, Technische Merkblätter oder Prospekte bereits mit Abgabe des Angebotes nachzuweisen. Erfolgt dies mit Abgabe des Angebotes nicht oder nicht vollständig, liegt ein Ausschlußgrund vor.
1.2.3 Werden für nicht genormte Erzeugnisse Gebrauchs tauglichkeitsnachweise verlangt und kann für eingebaute Erzeugnisse ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, gilt das als Fehler der Werkleistung. Referenzen können in diesem Fall den Nachweis nicht er setzen.
1.2.4
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1 ALLGEMEINER TEIL Sind Zulassungsbescheide nachzuweisen, so sind sie als Ganzes mit den dazugehörigen Anlagen - jedoch ohne Prüfprotokolle - vorzulegen. Teilkopien genügen den An forderungen nicht. Einzelzulassungen müssen auf den Namen des Herstellers ausgestellt sein. Die Nachweise der Prüfungen sind entsprechend dem Bau fortschritt zu übergeben.
1.2.5 Liegen für einzubauende oder zu liefernde Stoffe oder Bauteile keine Normen oder individuelle Zulassungen vor, so ist für den sachgemäßen Einsatz von den Herstellerangaben auszugehen. Diese sind auf Verlangen nachzuweisen.
1.2.6 Der Auftragnehmer ist grundsätzlich verpflichtet, bauseitig geliefertes oder vorgesehenes Material auf die Verwendbarkeit zur Herstellung eines mangelfreien Werkes zu prüfen. Die Pflichten des Auftraggebers werden damit nicht eingeschränkt.
1.3 Ausführung
1.3.1 Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungs verzeichnisses ist als Grundlage der Leistungserbringung verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.
Werden vom Bieter einzelne Positionen oder Abschnitte des Leistungsverzeichnisses als technisch mangelhaft angesehen, ist er im gegebenen Rahmen seines Fachge
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL bietes und unter besonderer Berücksichtigung der Hinweise in VOB Teil C verpflichtet, Bedenken an zumelden. In diesem Fall ist er auch berechtigt, nach Möglichkeit ein Nebenangebot vorzulegen. Ein tragungen in das Leistungsverzeichnis über die dort geforderten Angaben hinaus sind unzulässig.
Punkt 1.3.1 Absatz 1 behält seine Gültigkeit solange, bis der Auftraggeber etwaigen Nebenangeboten zuge stimmt hat.
1.3.2 Ist der Auftragnehmer zur Anmeldung von Bedenken verpflichtet, so muss er auch auf die nachteiligen Folgen aufmerksam machen. Das gilt insbesondere für die in der Leistungsbeschreibung und in den Plänen vorgesehenen Konstruktionen, Arbeitsweisen, Systeme, Stoffe und Fabrikate.
1.3.3 Über die Ausführung von Alternativpositionen bzw. Wahl positionen ist rechtzeitig eine Vereinbarung zu treffen.
1.3.4 Eventual- oder Bedarfspositionen dürfen grundsätzlich nur mit Zustimmung oder Genehmigung des Auftraggebers bzw. dessen Bauleitung ausgeführt werden. Die gesetzlichen Regeln der Geschäfts führung ohne Auftrag werden davon nicht berührt.
1.3.5 Abfallbeseitigung
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1 ALLGEMEINER TEIL
Eigenes Restmaterial, Verschnitt, Bruch, Verpackungsmaterial, Strahlmittel und dergleichen sind vom Auftragnehmer kostenlos zu beseitigen. Die ein schlägigen allgemeinen und kommunalen Vorschriften über die Entsorgung von Sonderabfall sind zu beachten.
Die Entsorgung von Abfällen, Abbruchmassen und Bauschutt umfasst die Verwertung entsprechend den Vorschriften, Satzungen des Abfallverwertungsbetriebes bzw. der Gemeinde und behördlichen Auflagen. Das Sortieren, Zwischenlagern und getrennte Laden und Transportieren ist danach in den Preis einzukalkulieren. Das gilt entsprechend für die Trennung nach · Wertstoffen · Wiederverwertbarem Abfall · Deponierbaren Abfällen
Abfall im Sinne von Nr. 4.1.12 DIN 18299 aus dem Bereich des Auftraggebers besteht aus Stoffen, die vor Durchführung der Bauarbeiten mit dem Bauwerk oder der baulichen Anlage körperlich verbunden waren. Die Grenze von 1 m³ bezieht sich auf einen Auftrag, bei mehreren Losen eines Auftrages auf ein Los (Fachlos). Ist Abfall aus dem Bereich des Auftraggebers von mehr als 1 m³ zu entsorgen, kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Entsorgung abzüglich der Deponiegebühr als Festpreis und die Deponiegebühr in der zur Zeit der Deponierung gültigen Höhe zum Nach weis abgerechnet wird. In diesem Fall muss der Bieter neben dem Gesamtpreis eine Splittung vornehmen und dem Angebot beilegen.
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1 ALLGEMEINER TEIL
Der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung kann verlangt werden.
1.3.6 Gerüste
Werden Gerüste bauseits bereitgestellt, so können sie unter der Voraussetzung der Verkehrssicherheit vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden. Müssen vorhandene Schutzvorrichtungen zur Ausführung der Arbeiten entfernt werden, so sind diese nach Be endigung der Arbeiten vorschriftsgemäß wieder herzustellen. Für das Aufrechterhalten der Betriebssicherheit ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
Gerüste sind sauber zu halten (Schmutz, Staub, Bauschutt) und arbeitstäglich zu reinigen; dabei ist die Fassade vor Staub und Wasser zu schützen. Sie sind grundsätzlich in dem Zustand zu übergeben, in welchem sie übernommen worden sind. Die für diese Arbeiten anfallenden Kosten sind Bestandteil der Preise.
Das Anbringen von Schwenkarmaufzügen u. dgl. darf nur an den dafür vorgesehenen Punkten und nach Abstimmung mit dem Aufsteller der Gerüste oder mit der Bauleitung erfolgen.
1.3.7 Baustelleneinrichtung
1.3.7.1 Sofern keine gesonderten Positionen ausgeschrieben sind, sind die Kosten für die nicht vom Auftraggeber gestellte Baustelleneinrichtung in die Preise
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1 ALLGEMEINER TEIL einzubeziehen.
1.3.7.2 Die Beleuchtung der Arbeitsplätze ist Bestandteil der Baustelleneinrichtung.
1.3.7.3 Durch die Benutzung von Räumen als Unterkunft oder Bau stofflager dürfen die Arbeiten anderer Gewerke nicht behindert werden.
Die Lagerung feuergefährlicher Stoffe bedarf einer ausdrücklichen Zustimmung der Bauleitung.
Nach Aufforderung durch den Auftraggeber sind benutzte Räume innerhalb von drei Werktagen besenrein zu räumen.
1.3.7.4 Die Standorte für folgende Baumaschinen und Geräte sind mit der Bauleitung des Auftraggebers oder in deren Ermangelung mit diesem selbst abzustimmen: · Kräne und Krananlagen (außer Mobilkräne) · Mischeinrichtungen und Silos · Fördereinrichtungen und Aufzüge
Bei Turmdrehkranen ist dazu die maximale Höhe, Ausladung und Abstützlast anzugeben. Das gilt auch, wenn ein noch nicht bestätigter Baustelleneinrichtungsplan vorliegt.
1.3.7.5 Durch Verbrennungsmotoren angetriebene Maschinen sind so aufzustellen, dass die Fassade nicht verschmutzt wird.
1.3.7.6 Die Kosten für die Ausstattung der Tagesunterkünfte für den eigenen Bedarf sind in die Preise einzurechnen.
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1 ALLGEMEINER TEIL Für den Verschluss von Lager- und Arbeitsplätzen sowie evtl. bereitgestellter Räume hat der Auftragnehmer selbst zu sorgen.
1.3.7.7
1.3.7.8 Das Heranführen der Ver- und Entsorgungsleitungen für die Baudurchführung zu und von den durch den Auftraggeber kostenlos bereitgestellten Anschlüssen zählt zur Baustelleneinrichtung. Gleichfalls gehört dazu - sofern vom Auftragnehmer zur Abrechnung als notwendig angesehen - das Bereit stellen von Messsätzen und deren Anmeldung und Ab meldung beim Versorgungsunternehmen.
1.3.7.9 Der Auftraggeber stellt für den Auftragnehmer kostenlos im Rahmen der baustellenbedingten und aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen technischen Möglichkeiten den für die Baustelleneinrichtung erforderlichen Platz rechtsmängelfrei zur Ver fügung.
1.3.7.10 Werden durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen öffentliche Straßen, Wege und Plätze infolge der Bauarbeiten verschmutzt, sind sie unverzüglich im Rahmen der Verkehrssicherung zu reinigen; diese Arbeit gehört zu den Nebenleistun gen.
1.3.7.11 Alle Baustellentransporte, auch vertikal, sind vom Auftragnehmer in eigener Regie durchzuführen und bei
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1 ALLGEMEINER TEIL Erfordernis mit den anderen Baubeteiligten abzustimmen, falls vorhandene Fördermittel und Hebezeuge mit benutzt werden sollen. Der Auftraggeber gewährt Unterstützung im Rahmen seiner Pflichten.
1.3.8 Vorleistungen des Auftraggebers
Zur Baudurchführung werden vom Auftraggeber u.a. kostenlos bereitgestellt: · eine Anschlussstelle für Baustrom und Bauwasser, · die Ausführungspläne, sofern sie nicht zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören,
- die erforderlichen Genehmigungen, sofern sie nicht vom Auftragnehmer zu erbringen sind,
- die Absteckung der Hauptachsen der Gebäude und baulichen Anlagen sowie mindestens zwei Höhenbezugspunkte in unmittelbarer Nähe der durchzuführenden Bauarbeiten. Bei Ausbauarbeiten wer den mindestens ein Höhenpunkt pro Geschoss und Gebäude angegeben.
1.3.9 Vorgaben zur Ausführung
Ist im Leistungsverzeichnis vorgegeben, auf welche Weise die Leistung zu erbringen ist, so ist der Auftragnehmer daran gebunden. Grundsätzlich hat der Auftragnehmer die technologische Ausführung seiner Arbeiten selbst zu wählen. Dabei ist Rücksicht auf die anderen gleichzeitig oder anschließend tätigen Gewerke sowie ggf. erbrachte Vorleistungen zu nehmen.
1.3.10 Toleranzen
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1 ALLGEMEINER TEIL
Für Toleranzen der Vorleistungen anderer Gewerke sowie für die Qualitätsbeurteilung der abzunehmenden Leistung gelten grundsätzlich DIN 18201 und 18202, soweit nichts anderes vorgeschrieben wurde.
1.3.11 Nach Auftragserteilung hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich die für seine angebotenen Erzeugnisse erforderlichen bauseitigen Leistungen zu übermitteln. Die dazu ggf. notwendigen Pläne sind rechtzeitig zu übergeben. Die Leistungen sind bei Be darf rechtzeitig abzurufen und auf technische Richtigkeit gemäß den Belangen des Auftragnehmers zu kontrollieren.
1.3.12 Durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder technische Normen geforderte Abnahmen sind durch den Auftragnehmer rechtzeitig bei den zuständigen Behörden oder staatlich anerkannten Prüfstellen zu beantragen, falls das nicht Angelegenheit des Bauherrn ist. Technische Abnahmen beinhalten die Überprüfung des Liefer- und Leistungsumfangs sowie die Funktionskontrolle.
1.3.13 Bedienungsanleitungen und Montageanleitungen für technische Anlagen und Pflegeanweisungen für Einbauteile sind bei Abnahme beweissicher als Nebenleistung zu übergeben.
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1 ALLGEMEINER TEIL 1.3.14 Bauteile aus eigenen oder fremden Leistungen, die bereits Endprodukte darstellen, sind - soweit erforderlich - besonders zu schützen. An ihnen dürfen keine Kennzeichen, Beschriftungen u. dgl. angebracht werden. Sind bei der Ausführung der Arbeiten Verschmutzungen zu erwarten, so gehören - unbeachtlich der jeweiligen Vergütungsregelung (Nebenleistung, Besondere Leistung) - die gewerksüblichen Maßnahmen zur Vermeidung zu den Pflichten des Auftragnehmers, auch wenn diese nicht ausgeschrieben sind. Die Vergütung erfolgt gemäß DIN 18299 ff.
1.3.15 Unvollständige Leistungsbeschreibung
Der Auftragnehmer hat auch bei unvollständiger Leistungsbeschreibung die erforderlichen Leistungen zu erbringen, welche zu einem mangelfreien Werk mit der vereinbarten Beschaffenheit führen. Sein Recht auf Mehrpreisforderung wird dadurch nicht einge schränkt. Ein Verschulden des Auftraggebers oder des Architekten bei Vertragsabschluss oder in Vor bereitung des Vertrages wird damit ebenso wie Schadens ersatzansprüche des Auftragnehmers nicht ausgeschlossen.
1.3.16 Anpassung der Ausführung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nach Auftragserteilung das Projekt den tatsächlichen Gegebenheiten bzw. eventuellen baulichen Änderungen der Baustelle anzupassen. Alle
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1 ALLGEMEINER TEIL Einzelheiten des Projektes, Dimensionierung, Maße usw. sind auf ihre Übereinstimmung mit dem Bau laufend zu überprüfen. Die Verantwortung des Auftraggebers wird damit nicht eingeschränkt.
Erstellt der Auftragnehmer Ausführungszeichnungen und sonstige Unterlagen, so ist er für diese gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich. Sie sind vom Auftraggeber oder den von ihm beauftragten Personen zu genehmigen oder zu bestätigen. Durch seine Unter- schrift übernimmt der Auftraggeber keine Verantwor tung für die technische Funktionsfähigkeit, sondern gibt nur sein Einverständnis.
1.3.17 Arbeiten im Bestand, Baureparaturen
Festgestellte Abweichungen von der Bestandsaufnahme mit notwendiger Änderung der Planung oder der Leistungsbe schreibung sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Daraus folgende Leistungen, die zur Herstellung des Gebrauchswertes erforderlich sind, hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers mit auszuführen, wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen eingerichtet ist.
-Bei Arbeiten in bewohnten oder genutzten Gebäuden und baulichen Anlagen ist die Verkehrssicherung ständig zu gewährleisten. -Müssen Rettungswege zeitweilig blockiert werden, ist das mit der Bauleitung abzustimmen. -Lärmintensive Arbeiten sind nach Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten durchzuführen.
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1 ALLGEMEINER TEIL · Auf Treppen darf kein Material gelagert werden. · Absperrungen, Abdeckungen und Schutzvorrichtungen sind im erforderlichen Umfang in jeder Bauphase herzustellen, ständig zu kontrollieren und zu warten. Insbesondere ist der mögliche Zugriff von Kindern zu Maschinen und Material weitgehend zu verhindern. · Anpflanzungen sind zu schützen. · Der Abwurf von Baumaterial oder Bauschutt ist untersagt. -Der Staubschutz ist so weit wie technisch und wirtschaftlich möglich zu gewährleisten. -Selbst verursachte Verunreinigungen sind laufend zu beseitigen. -Geöffnete Fenster sind gegen Sturm zu sichern und nach Arbeitsschluss zu schließen. Kondenswasser auf Fensterbrettern ist laufend zu beseitigen.
1.4 Preisinhalte und Preisbildung
1.4.1 Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft ist (z.B. aufgrund von Rechen- oder Eingabe fehlern).
1.4.2 Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Umsatz steuer ist gesondert am Ende des Angebots auszuweisen.
1.4.3 Werden im Teil 3 - Ausführung - des Besonderen Teils dieser ZTV Forderungen erhoben, so sind diese grundsätzlich nur von technischer Bedeutung und
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1 ALLGEMEINER TEIL besagen nichts zu Rechten und Pflichten der Ver tragspartner bezüglich der Vergütung damit im Zusam menhang stehender Leistungen und Lieferungen, soweit im Einzelnen nichts anderes vorgesehen ist.
1.4.4 Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Ver tragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur vertraglichen Leistung gehören.
Macht der Auftragnehmer Mehrforderungen gegenüber dem abgegebenen Preis geltend, sind diese substantiiert darzulegen und zu begründen. Auf Verlangen ist dazu die Kalkulation offenzulegen. Eine Vergütung bestimmt sich gegebenenfalls nach den Grundlagen der Preisermittlung für die vertragliche Leistung und den besonderen Kosten der geforderten Leistung.
1.4.5 Zwischenlagerungskosten werden nicht gesondert vergütet, es sei denn, sie werden durch unvorhergesehene Entscheidungen oder Maßnahmen des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen verur sacht.
1.4.6 In Übereinstimmung mit DIN 1961 §2
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1 ALLGEMEINER TEIL werden Stundenlohnarbeiten nur vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart werden.
Die Nachweise über die Stundenlohnarbeiten müssen Angaben enthalten zu: · Art der ausgeführten Leistung · Ort und Datum sowie die Dauer der Arbeiten (mit Uhrzeitangabe) · Anzahl der eingesetzten Arbeitskräfte · Materialverbrauch · bei Maschinen- und Kfz-Einsatz Angaben zum Typ
Stundenverrechnungssätze für den Einsatz von Baumaschinen, Geräten und Fahrzeugen enthalten sämtli che Aufwendungen, wie · Kosten für Bedienungspersonal · Kosten für Verbrauch von Betriebsstoffen und Energie · Vorhaltung · Reparaturkosten · indirekt zurechenbare Kosten
Der jeweilige Verrechnungssatz gilt für das auf der Baustelle befindliche Objekt vom Zeitpunkt des Ein satzes einschl. technisch bedingter Wartezeiten und notwendiger ständiger Besetzung mit Bedienungsper sonal.
Die Zeiten für An- und Abtransport werden zusätzlich in Ansatz gebracht, wenn sie nicht in anderen Positionen bereits enthalten sind und wenn die Maschinen, Geräte und Fahrzeuge überwiegend nach Stunden vereinbarungsgemäß abzurechnen sind.
1.4.7 In die Preise sind grundsätzlich alle Aufwendungen und Kosten einzubeziehen, die sich aus der
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1 ALLGEMEINER TEIL Einhaltung der allgemein für Bauarbeiten sowie für das Gewerk geltenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben, soweit sie keine Besonderen Leistungen darstellen.
1.4.8 Materialpreise - sofern im Leistungsverzeichnis gefordert - gelten frei Baustelle abgeladen.
1.4.9 Werden Stoffe oder Bauteile geliefert, die im Leistungsverzeichnis nicht aufgeführt sind, so werden hierfür Preise, kalkuliert gemäß VOB/B, § 2 Nr. 5 und Nr. 6 Abs. 2 vergütet.
1.4.10 Gebühren für Patentanwendungen, Lizenzen und Franchising sind mit dem Preis grundsätzlich abgegolten.
1.4.11 Die durch in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder vereinbarten technischen Normen geforderten Prüfungen der geschuldeten Leistung entstandenen Kosten und Gebühren sowie Revisionspläne gelten als Nebenleistung, sofern sie nicht in den ATV der VOB/C oder in den Vorschriften selbst als Besondere Leistungen ausgewiesen sind. Zu den Prüfungen in diesem Sinne gehören: · Eignungsprüfungen · Eigenüberwachung · Fremdüberwachung · Kontrollprüfungen, sofern vorgeschrieben oder vereinbart
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1 ALLGEMEINER TEIL
Die Kosten für andere oder aus eigenem Ermessen erfolgte Prüfungen trägt grundsätzlich der Auftraggeber. Die Kosten für Schiedsuntersuchungen trägt, ggf. anteilig, die unterliegende Partei.
1.4.12 Ist für Normelemente oder -bauteile eine allgemeine statische Berechnung Bestandteil des Preises und ist sie auf Verlangen vorzulegen oder - als Kopie - auszuhändigen, so gehört dieses zu den Nebenleistungen.
1.4.13 Konstruktions- und Ausführungspläne, die nur für das vom Bieter angebotene Erzeugnis bzw. Fabrikat gelten bzw. erforderlich sind, sind in den Preis einzurechnen, falls es nach den ATV der VOB/C keine Besonderen Leistungen sind. Dazu gehört auch das Maßnehmen auf der Baustelle zwecks Erarbeitung dieser Pläne.
1.4.14 Für die Terminologie der Preisvereinbarungen und Preisnachweise gelten im Zweifel die Begriffe der KLR Bau - Kosten- und Leistungsrechnung der Bauunternehmen.
1.5 Abrechnungshinweise
1.5.1 Für Leistungen, die bei Weiterführung der Leistungen nicht mehr einsehbar sind, für zu beseitigende Bau teile, Bewuchs u. dgl., hat der Bieter rechtzeitig eine gemeinsame Feststellung zu beantragen. Diese
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL Zustandsfeststellung gilt nicht als rechtsgeschäft liche Abnahme.
1.5.2 Für den Fall, dass auf der Baustelle keine getrennte Erfassung des Verbrauchs von Strom und Wasser (einschließlich der Abwassergebühren) erfolgt, wird der gemessene Verbrauch nach den in den Vergabe unterlagen enthaltenen Anteilen auf die beteiligten Auf tragnehmer umgelegt.
1.5.3 Bei Rückbau- und Demontagearbeiten gelten die Aufmaßbe stimmungen für das Herstellen des Werkes sinngemäß. Es ist grundsätzlich nach fester Masse aufzumessen. Ist das nicht möglich, soll zuvor ein Umrechnungsfaktor vereinbart werden. Hilfsweise gelten als Umrechnungsfaktoren:
- Bauschutt, der bei Roh- und Ausbauarbeiten anfällt : 0,82
- Abbruchmassen Mauerwerk oder Beton : 0,68
Sperrige Materialien, die die Bildung eines Umrechnungsfaktors nicht zulassen, werden nach m³ Containerinhalt abgerechnet. Im Zweifel gelten die Abrechnungsbestimmungen der zugelassenen Deponie für nicht direkt aufmessbare Abfälle.
1.5.4 Ist der Materialverbrauch zum Nachweis abzurechnen, so wird der tatsächliche Verbrauch einschließlich Verschnitt, Streu- und Bruchverluste berechnet. Nicht mehr vom Auftragnehmer verwertbare
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05 Titel Dachsanierung FD
1 ALLGEMEINER TEIL Klein- und Rest mengen können in dem Fall zusätzlich berechnet werden.
1.5.5 Aufmaße sind, falls zum Nachweis erforderlich, ggf. durch Skizzen, Angabe des Gebäudeteils, der Raumnummer o.ä. zu belegen. Sie sind baubegleitend vorzunehmen.
1.5.6 Bei der Abrechnung der Leistungen sind die gleichen Positionsnummern wie im Leistungsverzeichnis zu verwenden. Erfolgt die Abrechnung durch Austausch von elektronischen Datenträgern, muss die Vergleich barkeit der Positionsnummern auf einfache Weise gegeben sein.
05.00 Bereich Baustelleneinrichtung
SICHERHEITS- UND BAUSTELLENEINRICHTUNG
05.00.1 Baustelleneinrichtung Nebenposition Dachdecker KKGG::339911 1psch GP .............2....5..0..0..,.0..0...
Summe Bereich 05.00 Baustelleneinrichtung, Netto: ..........2....5.0..0..,.0..0.. .E..U..R...
05.01 Bereich Abbrucharbeiten und Vorarbeiten
05.01.1 Blitzschutz demontieren KKGG::449999 477,834m EP.................2..,.1..0.... GP .............1....0..0..3..,.4..5...
05.01.2 Abdeckung ausbauen KKGG::339944 34,683m EP.................6..,.0..0.... GP ................2..0..8..,.1..0...
05.01.3 Dachabdichtung aufnehmen KKGG::339944 1.299,162m² EP...............1..2..,.2..0.... GP ...........1..5....8..4..9..,.7..8... Übertrag: ...............1..7....0..6..1...,3. . 3. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 90
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 05 Titel Dachsanierung FD 05.01 Bereich Abbrucharbeiten und Vorarbeiten Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..7.....0..6..1..,.3..3..
05.01.4 Wärmedämmschicht aufnehmen KKGG::339944 1.299,162m² EP...............1..2..,.8..0.... GP ...........1..6....6..2..9..,.2..7...
05.01.5 Dampfsperre aufnehmen KKGG::339944 1.299,162m² EP.................3..,.9..0.... GP .............5....0..6..6..,.7..3...
05.01.6 Anschluß ausbauen KKGG::339944 46,2m EP.................6..,.2..3.... GP ................2..8..7..,.8..3...
05.01.7 Dachausstieg inkl Anschluss ausbauenausbauen KKGG::339944 1Stk EP...............3..5..,.0..0.... GP ..................3..5..,.0..0...
05.01.8 Anschluß Lüfter rund ausbauen KKGG::339944 13Stk EP.................9..,.0..0.... GP ................1..1..7..,.0..0...
05.01.9 Stundensatz Facharbeiter KKGG::339944 Stundenlohnarbeit 10h EP...............5..4..,.0..0.... GP ................5..4..0..,.0..0...
Summe Bereich 05.01 Abbrucharbeiten und Vorarbeiten, Netto: ........3..9....7.3..7..,.1..6.. .E..U..R...
05.02 Bereich Dachabdichtung DIN 18531
05.02.1 Löcher schließen auf Rohdachdecke KKGG::335599 20Stk EP................1.1..,.0..0.... GP ................2..2..0..,.0..0...
05.02.2 Löcher schließen auf Rohdachdecke KKGG::335599 20Stk EP...............1..0..,.0..0.... GP ................2..0..0..,.0..0...
05.02.3 Dampfsperre selbstklebend KKGG::335599 Grundposition 001.0 1.299,162m² EP...............1..5..,.0..0.... GP ...........1..9....4..8..7..,.4..3...
05.02.4 einlagige Kunsstoffabdichtung mit Windsogbefestigung KKGG::336611 1.299,162m² EP...............6..2..,.0..0.... GP ...........8..0....5..4..8..,.0..4...
05.02.5 Wärmedämmschicht PUR KKGG::336633 1.299,162m² EP...............3..2..,.0..0.... GP ...........4..1....5..7..3..,.1..8...
Übertrag: .............1..4..2....0..2..8...,6. . 5. . .
A l le Einzelbeträge Netto in EUR 08.09.2025 - Seite 91
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 05 Titel Dachsanierung FD 05.02 Bereich Dachabdichtung DIN 18531 Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..............1.4..2.....0.2...8..,.6..5..
05.02.6 Zulage Traufbohle zur Befestigung der Rinnhalter KKGG::336633 360,16m EP.................8..,.9..0.... GP .............3....2..0..5..,.4..2...
05.02.7 Attika Wärmedämmschicht PUR KKGG::336633 29,889m² EP...............3..2..,.0..0.... GP ................9..5..6..,.4..5...
05.02.8 Wärmedämmung Attika, MW, 100 mm KKGG::336633 6,621m2 EP...............1..4..,.4..0.... GP ..................9..5..,.3..4...
05.02.9 Attikaausbildung geklebt mit Linienbefestigung, Holz und Wärmedämmung KKGG::336611 38,883m EP.............3..1..,.8..1..5.... GP .............1....2..3..7..,.0..6...
05.02.10 Dachrand-/Brandwandabdeckung KKGG::336611 38,883m EP...............4..0..,.0..6.... GP .............1....5..5..7..,.6..5...
05.02.11 Zulage Ecken KKGG::336611 8Stk EP.................8..,.9..2.... GP ..................7..1..,.3..6...
05.02.12 Dachrand-/Brandwandabdeckung KKGG::336611 10m EP...............4..5..,.1..0.... GP ................4..5..1..,.0..0...
***Bedarfspos. 05.02.13 Zulage Pulverbeschichtung Dachrand-/Brandwandabdeckung KKGG::336611 48,883m EP.................5..,.0..0.... - Nur EP -
***Bedarfspos. 05.02.14 Kunststoffbeschichtung Ecken/Sonderecken KKGG::336611 8Stk EP...............1..5..,.0..0.... - Nur EP -
05.02.15 Kernbohrung, Stb, 125-150/250 mm KKGG::339944 13St EP...............5..1..,.0..0.... GP ................6..6..3..,.0..0...
05.02.16 Aluprofil Kappleiste Wandanschluss inkl Dichtband KKGG::336633 8,4m EP...............7..0..,.0..0.... GP ................5..8..8..,.0..0...
05.02.17 Flachdachausstieg,Stahlbetondach,130/80 KKGG::336622 1St EP.............8..6..9..,.0..0.... GP ................8..6..9..,.0..0...
05.02.18 Anschluss rechteckige Durchdringung KKGG::336633 1Stk EP.............1..8..8..,.5..9.... GP ................1..8..8..,.5..9...
Übertrag: ..............1..5..1....9..1.1..,.5. . 2. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 05 Titel Dachsanierung FD 05.02 Bereich Dachabdichtung DIN 18531 Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ..............1..5..1....9..1..1..,.5..2..
05.02.19 Dunstrohr DN 110 mit einer vollflächig kelebten Manschnette aus dem Material der Dac... KKGG::336633 12Stk EP...............4..6..,.2..7.... GP ................5..5..5..,.2..4...
05.02.20 Dunstrohr DN 160 mit einer vollflächig kelebten Manschnette aus dem Material der Dac... KKGG::336633 1Stk EP...............4..9..,.2..7.... GP ..................4..9..,.2..7...
05.02.21 Zulage Blitzschutzdurchdringung Attikabereich KKGG::336699 8Stk EP...............1..0..,.0..0.... GP ..................8..0..,.0..0...
05.02.22 Stundensatz Facharbeiter, Dachdecker KKGG::336633 Stundenlohnarbeit 10h EP...............5..2..,.0..0.... GP ................5..2..0..,.0..0...
05.02.23 Securanten liefern und montieren KKGG::336699 40Stk EP.............2..7..5..,.0..0.... GP ...........1..1....0..0..0..,.0..0...
Summe Bereich 05.02 Dachabdichtung DIN 18531, Netto: ......1..6..4....1.1..6..,.0..3.. .E..U..R...
05.03 Bereich Dachklempner
05.03.1 Hängerinne, halbrund, Alublech, Z 400 mm,Rinnenhalter KKGG::336633 360,16m EP...............4..7..,.0..0.... GP ...........1..6....9..2..7..,.5..2...
05.03.2 Rinneneinhang, Alublech, Z 500 KKGG::336633 360,16m EP...............2..8..,.2..0.... GP ...........1..0....1..5..6..,.5..1...
05.03.3 Rinnen-Endstück, flach, Alu, DN 400 KKGG::336633 28St EP...............1..2..,.7..6.... GP ................3..5..7..,.2..8...
05.03.4 Rinnen-DILA, flach, Alu, DN 400 KKGG::336633 28St EP...............4..5..,.0..0.... GP .............1....2..6..0..,.0..0...
05.03.5 Rinneneinhangstutzen,Form G,Alu, DN100 KKGG::336633 26St EP...............4..2..,.0..0.... GP .............1....0..9..2..,.0..0...
05.03.6 ALU-Fallrohr,rund,DN100 KKGG::336633 251,68m EP...............5..2..,.0..0.... GP ...........1..3....0..8..7..,.3..6...
05.03.7 Standrohr,DN100 KKGG::336633
Übertrag: ...............4..2....8..8..0...,6. . 7. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 05 Titel Dachsanierung FD 05.03 Bereich Dachklempner Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............4..2.....8..8..0..,.6..7..
26Stk EP...............6..0..,.0..0.... GP .............1....5..6..0..,.0..0...
Summe Bereich 05.03 Dachklempner, Netto: ........4..4....4.4..0..,.6..7.. .E..U..R...
Summe Titel 05 Dachsanierung FD, Netto: ......2..5..0....7.9..3..,.8..6.. .E..U..R... zzgl. MwSt. (19,0 %): ........4..7....6.5..0..,.8..3.. .E..U..R... Gesamtsumme, Brutto: ...... 2 .. 9 .. 8 .. . . 4 . 4 .. 4 .. , . 6 .. 9 .. . E .. U .. R ...
06 Titel Trockenbau
06.01 Bereich Baustelleneinrichtung
06.01.1 Baustelleneinrichtung Nebenposition KKGG::339911 1psch GP .............2....5..0..0..,.0..0...
Summe Bereich 06.01 Baustelleneinrichtung, Netto: ..........2....5.0..0..,.0..0.. .E..U..R...
06.02 Bereich Trockenbau / Sanitärvorwandinstallationen
1 ALLGEMEINER TEIL
2 BESONDERER TEIL - Trockenbauarbeiten
Die Installationsvorwände ( Lieferung und Montage der
06.02.1 vorbereitende Arbeiten, Trockenbau KKGG::334499 1Psch GP ................1..5..0..,.0..0...
06.02.2 GK-Vorsatzschale,V-CW50/85,2x12,5,MW40 KKGG::334455 184,51m2 EP...............6..8..,.0..0.... GP ...........1..2....5..4..6..,.6..8...
06.02.3 GKFi Verkofferungen, 2 x 12,5mm, m. Dämmung KKGG::334422 50m² EP...............7..2..,.0..0.... GP .............3....6..0..0..,.0..0...
06.02.4 Gipsplatten-Vorsatzschale, 2x20mm,F90 KKGG::334455 10,02m2 EP...............4..5..,.2..0.... GP ................4..5..2..,.9..0...
06.02.5 GKFI-Mont.w.CW50+50/220,2x12,5,MW80,F90 KKGG::334466 23,02m2 EP...............6..8..,.1..0.... GP .............1....5..6..7..,.6..6...
06.02.6 Türöffnung, Montagewand, bis MW 200 mm KKGG::334466 Übertrag: ...............1..8....3..1..7...,2. . 4. . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 06 Titel Trockenbau 06.02 Bereich Trockenbau / Sanitärvorwandinstallationen Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP) Übertrag: ...............1..8.....3..1..7..,.2..4..
2St EP...............5..7..,.1..0.... GP ................1..1..4..,.2..0...
06.02.7 Eckausbildung Montagewand KKGG::334466 3m EP.................9..,.0..0.... GP ..................2..7..,.0..0...
06.02.8 Revisionsöffnung, Montagewand, 300/300 KKGG::334466 8St EP...............4..9..,.8..0.... GP ................3..9..8..,.4..0...
06.02.9 Revisionstür,Install.wand,Edelst,300/300 KKGG::334466 2St EP...............8..0..,.5..0.... GP ................1..6..1..,.0..0...
06.02.10 Verfugung, elasto-plastisch, Trockenbau KKGG::334499 410,5m EP.................2..,.6..0.... GP .............1....0..6..7..,.3..0...
06.02.11 Stundensätze Trockenbauarbeiter, Facharbeiter KKGG::334455 10h EP...............4..5..,.0..0.... GP ................4..5..0..,.0..0...
Summe Bereich 06.02 Trockenbau / Sanitärvorwandinstallationen, Netto: ........2..0....5.3..5..,.1..4.. .E..U..R...
06.04 Bereich GK UHD
06.04.1 Kabelkanal I, 2x20 mm, Kabelrinne,I90 KKGG::335599 83,5m EP...............7..4..,.8..0.... GP .............6....2..4..5..,.8..0...
06.04.2 GF-Decke, abgehängt,1x15+2x12,5,F90 KKGG::335533 96,871m2 EP...............4..7..,.9..0.... GP .............4....6..4..0..,.1..2...
06.04.3 Abschottung, CW50/100,2x12,5,MW60,F90 KKGG::334466 14,4m EP...............4..4..,.6..0.... GP ................6..4..2..,.2..4...
06.04.4 Aussparung, Gipspl.-Decke, bis 50 mm KKGG::335544 150St EP.................4..,.8..0.... GP ................7..2..0..,.0..0...
Summe Bereich 06.04 GK UHD, Netto: ........1..2....2.4..8..,.1..6.. .E..U..R...
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968 06 Titel Trockenbau
Nr. Leistungsbeschreibung Menge/ Einh. Preis (EP) Gesamt (GP)
Summe Titel 06 Trockenbau, Netto: ........3..5....2.8..3..,.3..0.. .E..U..R...
6.703,83 EUR zzgl. MwSt. (19,0 %): ...............................
41.987,13 EUR Gesamtsumme, Brutto: ...............................
07 Titel Fliesenlegearbeiten
1 ALLGEMEINER TEIL
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1 Geltungsbereich, Allgemeines
1.1.1 Diese Vorbemerkungen sind ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN - ZTV.
1.1.2 Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Bei Widersprüchen zwischen dem Leistungsverzeichnis und der bei Auftragsdurchführung maßgeblichen Zeichnung ist nach den Zeichnungen bzw. Plänen zu arbeiten; dar aus entstehende Rechte des Auftragnehmers werden damit nicht eingeschränkt. Der Besondere Teil dieser ZTV hat Vorrang vor dem Allgemeinen Teil.
1.1.3 Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Ungültige
- Fortsetzung auf nächster Seite - Übertrag: ........................0..,.0. . .0 . .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
07 Titel Fliesenlegearbeiten
1 ALLGEMEINER TEIL Unterlagen sind vom Besitzer entsprechend zu kennzeichnen und als Beweismittel aufzubewahren. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleibt unberührt. Während der Dauer der Bauarbeiten muss der Auftragnehmer die Projektunterlagen einschließlich Leistungsbeschreibung auf der Baustelle zur Einsicht bereit halten.
1.1.4 Die Bauleistungen sollen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Die Anwendung der angegebenen Normen befreit nicht von der Verantwortung für eigenes Handeln. Sind bautechnische Regeln einzuhalten, so gilt grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Abnahme in Kraft befindliche Vorschrift, sofern diese keinen eigenen späteren Gültigkeitsvermerk trägt. Für die Preis bildung gelten unabhängig davon die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Vorschriften; ein Preis ausgleich kann ggf. verlangt werden.
1.1.5 Auch wenn die VOB/B nicht als Ganzes vereinbart ist, gelten die Abschnitte 2 (Stoffe, Bauteile) und 3 (Ausführung) der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (VOB/C). DIN 18300 ff. haben Vor rang vor DIN 18299 - Allgemeine Regelungen für Bau arbeiten jeder Art .
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B LV Sanierung DDR Plattenbau 1968
07 Titel Fliesenlegearbeiten
1 ALLGEMEINER TEIL
1.1.6 Kurzbezeichnungen in den Ausschreibungstexten und Lei stungspositionen entsprechen den in diesen ZTV angegebenen Normen. Bei technisch widersprüchlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zwischen Kurztext (z.B. im AVA-Programm) und Langtext gelten die Angaben im Langtext; das gilt auch bei Angeboten.
1.1.7 Sofern mehrere Teile einer technischen Regel anzuwenden sind, ist in der Regel der Haupttitel zitiert. Werden Teilausgaben zitiert, so ist der zitierte Teil Ausführungsgrundlage. Die Auflistung von Normen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und listet nur geänderte und zusätzliche Technische Regeln zur VOB/C auf.
1.1.8 Erkennt der Bieter, dass Leistungsbeschreibungen unvollständig, nicht eindeutig oder technisch nicht richtig sind, so soll er - ohne befreiende Wirkung für den Ausschreibenden - eine Klärung herbeiführen.
1.1.9 Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang und sind an keine Form gebunden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.1.10 Mit seiner Unterschrift unter sein Angebot erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.
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