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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Kontaktdaten unseres Büros:
MILVUS GmbH
Jahnstraße 9
D-66701 Beckingen
Web: www.milvus.de | www.milvus.lu
E-Mail: info@milvus.de
Telefon: +49 (0) 6832 8070757
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Inhalt
- EINLEITUNG
1.1 AUFGABENSTELLUNG
1.2 ZIELEUNDINHALTEDESBEBAUUNGSPLANS
1.3 ÜBERGEORDNETEGESETZEUNDFACHPLANUNGEN UNDIHRE BERÜCKSICHTIGUNG
1.3.1 ÜBERGEORDNETEGESETZE
1.3.2 _ FACHPLANUNGEN/SONSTIGE PLANUNGSVORGABEN
- BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE
2.1 _WIRKFAKTOREN DESVORHABENS
2.2 NATURRAUM
2.3 TOPOGRAPHIE,LAGE& NUTZUNG
2.4 GEOLOGIEUNDBÖDEN
2.5 KLIMAUND LUFTHYGIENE
2.6 \NASSER
2.7 TIERE, PFLANZEN UNDBIOLOGISCHEVIELFALT
2.7.1 _BIOTOPTYPEN
2.7.2 FAUNA
2.8 IMMISSIONSSITUATION
2.9 _KULTUR-UNDSACHGÜTER
2.9.1 LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT
2.9.2 _ LANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG
2.10 WECHSELWIRKUNGZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN
- UMWELTENTWICKLUNG
3.1 ENTWICKLUNGDESUMWELTZUSTANDESBEI NICHTDURCHFÜHRUNGDERPLANUNG (NULLVARIANTE)
3.2 PROGNOSEÜBERDIE ENTWICKLUNGDESUMWELTZUSTANDESBEI UMSETZUNG DES PLANES
3.2.1 SCHUTZGUTMENSCH
3.2.2 _SCHUTZGÜTER FLÄCHEN UND BODEN
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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße” im Stadtteil Ensheim
3.2.3 SCHUTZGUTKLIMAUND LUFTHYGIENE
3.2.4 SCHUTZGUTWASSER
3.2.5 SCHUTZGUTTIERE, PFLANZEN UND BIOLOGISCHEVIELFALT
3.2.6 SCHUTZGUTLANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG
3.2.7 _SCHUTZGUTKULTURELLES ERBEUNDSACHGÜTER
3.3 _IMARNAHMENZURUMWELTVERTRÄGLICHEN STANDORTNUTZUNG
3.3.1 _VERMEIDUNGSMARNAHMEN
3.3.2 MARNAHMENZURSICHERUNG DERKONTINUIERLICHENÖKOLOGISCHENFUNKTIONALITÄT(CEF-
MARNAHMEN)
3.3.3 EXTERNEKOMPENSATIONSMARNAHMEN
3.4 _KUMULATIVEWIRKUNGEN
3.5 AUSWIRKUNGENAUFBESONDERSUNDSTRENG GESCHÜTZTEARTEN
3.5.1 RECHTLICHEGRUNDLAGEN
3.5.2 BEWERTUNG
UMWELTSCHÄDENGEMÄR8 19 BNATSCHG
3.6 AUSWIRKUNGENAUFSCHUTZGEBIETE
3.7 EINGRIFFS-ÄUSGLEICHSBILANZIERUNG
3.7.1 BILANZIERUNG DES EINGRIFFS
3.7.2 BILANZIERUNG DER KOMPENSATIONSMABNAHME
3.8 PRÜFUNGVON PLANUNGSALTERNATIVEN
3.9 _SCHWIERIGKEITENODERLÜCKEN BEI DERZUSAMMENSTELLUNG DERANGABEN
3.10 MARNAHMENZURÜBERWACHUNG DERERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN
3.11 ZUSAMMENFASSUNG
LITERATUR
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N
1. Einleitung
1.1 Aufgabenstellung
nl
plant in Saarbrücken Ensheim die Errichtung eines Firmengeländes
nördlich des Flughafens. MILVUS GmbH wurde damit beauftragt, Freilandstudien und einen
Umweltbericht zum entsprechenden Bebauungsplan zu erstellen. Der Eingriffsbereich ist
derzeit unbebaut und besteht zum überwiegenden Teil aus ackerbaulich genutzten Flächen.
Gehölze finden sich nur vereinzelt im Eingriffsbereich, darunter ein Feldgehölz im zentralen
Bereich und diverse Kleingehölze (Gebüsch, Einzelsträucher und -bäumchen) im ansonsten
wiesenartigen, brachigen Randstreifen bzw. Böschung am südlichen Flächenrand. Der
Vorhabensbereich umfasst ca. 5,9 ha.
1.2 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans
Im Plangebiet besteht ein aktuell rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 441.11.01
„Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil“, Argus concept - August 2011), welcher
selbst den damaligen rechtskräftigen Bebauungsplan von 1996 (Nr. 441.11.00) ersetzte. Der
aktuell rechtskräftige Bebauungsplan soll durch den die hier betrachten Bebauungsplan Nr.
441.11.04 ersetzt werden.
Angaben zu Standort, Inhalt, Art und Umfang des Vorhabens und zu den Zielen des B-Plans
sowie die Beschreibung von Festsetzungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan Nr.
441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße im Stadtteil Ensheim“
(Kernplan, Stand 09.02.2023) ausführlich dargestellt, weshalban dieserStelle aufdie dortigen
Angaben verwiesen wird.
Der hier betrachtete Vorhabensbereich zur B-Plan-Änderung umfasst lediglich den südlichen
Teil des aktuell rechtskräftigen B-Plans (vgl. Abbildung 1).
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim
Vorhabensgebiet F]Planbereich E23B-Plan2011(außerhalbVorhabensbereich) B-Plan2011(innerhalbVorhabensbereich) BEBaufläche BEStraße ÜElektrizität ER Priv.Grünfläche WEMRasen+Zufahrt
Vorhabensgebiet F””}Planbereich
Plan-Zustand BE Baufläche BE nebenfiächen BE PrivateGrünfläche | Ketten)
Abbildung2:Aktuelle PlanungzurB-Plan-Teiländerung
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 7 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße” im Stadtteil Ensheim Rn
1.3 Übergeordnete Gesetze und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung
1.3.1 Übergeordnete Gesetze
Parallel zum Bebauungsplan ist gem. 82 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in
der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem
Umweltbericht beschrieben und bewertetwerden.
Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege
umfassen dabei gem. 81 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes,
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt,
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und
Abwässern,
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie,
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere
des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch
Rechtsverordnung zur Erfüllungvon Rechtsakten der Europäischen Unionfestgelegten
Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach
den Buchstabena bis d,
unbeschadetdes 8 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,dieAuswirkungen,
die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den
Buchstaben a bis d und i.
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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 1» Inn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt die in $1a Abs. 3 BauGB geforderte
Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange. Die Vermeidung und der Ausgleich
voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-
und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in $ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a
bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in
der Abwägung nach $ 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete
Darstellungen und Festsetzungen nach den 88 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum
Ausgleich. Die Umsetzung der Eingriffsregelung, wird nach den Vorgaben des Leitfadens
Eingriffsbewertung für das Saarland (MfU 2001) durchgeführt.
Im vorliegenden Umweltbericht werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände gem. 8 44, Abs. 1 BNatSchG abgeprüft.
1.3.2 Fachplanungen / sonstige Planungsvorgaben
1.3.2.1. Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt
Der Vorhabensbereich befindet sich in einem Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und
Dienstleistungen (VG) sowie in einem großflächigen (26.586 ha) Vorranggebiet für
Grundwasserschutz (VW). Der vorliegende Bebauungsplan entspricht somit den
landesplanerischen Zielvorstellungen.
1.3.2.2 Landschaftsprogramm (2009)
Der Vorhabensbereich ist im Landschaftsprogramm als landwirtschaftliche Nutzfläche
kategorisiert, was auch der aktuellen realen Nutzung entspricht. Ca. 600 m nordwestlich des
Eingriffsbereichs verläuft eine wichtige Kaltluftabflussbahn im Bereich des Wogbachtals, in
dem auch Flächen mit hoher Bedeutungfür den Naturschutz liegen.
1.3.2.3 Flächennutzungsplan des RegionalverbandesSaarbrücken
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken ist der
Geltungsbereich des Bebauungsplans als gewerbliche Fläche ausgewiesen. Das
Entwicklungsgebot gem. 88 Abs. 2 BauGB ist folglich erfüllt.
1.3.2.4 Gebiete vongemeinschaftlicherBedeutung
Nordwestlich des Vorhabensbereichs (minimale Entfernung ca. 280 m) befindet sich das FFH-
Gebiet 6708-305 „Woogbachtal“. Gem. Verordnung über das Naturschutzgebiet
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 4
„Woogbachtal“ N6708-305 vom 29. Dezember 2016 umfasst der Schutzzweck neben
mehreren FFH-Lebensraumtypen folgende Tierarten:
1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus)
1163 Groppe (Cottus gobio)
1323 Großes Mausohr (Myotismyotis)
1324 Bechsteinfledermaus (Myotisbechsteini)
Gem. Managementplan! dient das Woogbachtal den beiden Fledermausarten insbesondere
als Winterquartier. Beide Arten nutzten die Stollen „Woogbachtal“ (ca. 2,1 km nördlich des
Vorhabensgebiets) am Leopoldsweiher und „Steinkopf“ (ca. 3,2km nördlich) auf dem
Steinkopf.
1.3.2.5 SonstigeSchutzgebiete
Der Vorhabensbereich grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Wisch- und
Wogbachtal” (LSG-L_5_08_04). Östlich des Vorhabensbereichs beginnt in ca. 350m
Entfernung das Biosphärenreservat Bliesgau. Im direkten Umfeld des Vorhabensbereichs
befinden sich keine weiteren Schutzgebiete.
1.3.2.6 Biotopkartierung /ABSP /ABDS
Innerhalb des Vorhabensbereichs befinden sich keine im Rahmen der amtlichen
Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-Lebensraumtypen. Die
nächstgelegenen vorkartierten geschützten Biotope befinden sich in 45 m Entfernung
(Magerwiesen, LRT 6510).
Im Rahmen der von MILVUS GmbH im Mai 2023 durchgeführten Biotopkartierung im
Vorhabensbereich wurden ebenfalis keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-
Lebensraumtypen erfasst.
Zielflächen gem. ABSP befinden sich in den umliegenden Waldbereichen in mind. 100m
Entfernung vom Vorhabensbereich.
1 Managementplan Natura 2000-Gebiet6708-305 Woogbachtal. Planungsbüro NaturHorizont(Januar2014)
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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet rn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Innerhalb des Vorhabensbereichs liegen keineArtnachweise aus dem ABSP-Artenpool vor. Im
weiteren Umfeld des Planungsraums (ca. 1000m-Radius) liegen folgende Informationen vor:
Libellenvorkommen entlang des Wogbachs (Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx
splendens), Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo), Zweigestreifte Quelljungfer
(Cordulegaster boltonii), Gemeine Smaragalibelle (Cordulia aenea), Glänzende
Binsenjungfer (Lestes dryas))
In Gewässern (ca. 1,1km nordwestlich) nachweise des Fadenmolchs {Lissotriton
helveticus) und der Gelbbauchunke (Bombina variegata)
Nachweis des Feuersalamanders (Salamandra salamandra) im Randbereich des
Kirkelbachs
Nachweis des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) ca. 1,1km südwestlich des
Vorhabensbereichs im Umfeld des Flughafens.
1.3.2.7. Denkmäle/rNaturdenkmäler/archäologisch bedeutendeLandschaften
Im Vorhabensbereich sind gem. Geoportal des Saarlandes keine Denkmäler, Naturdenkmäler
oder archäologisch bedeutende Räume (Grabungsschutzgebiete} bekannt. In der Begründung
zum aktuell rechtskräftigen B-Plan erfolgte jedoch folgende Aussage: „Im Planbereich,
insbesondere nördlich und südlich desvom Ensheimer Hof kommenden und das Plangebiet in
westlicher Richtung durchschneidenden Weges ist mit einer ausgedehnten Fundstelle
steinzeitlicher Gegenstände zu rechnen. Erdarbeiten im Planungsgebiet unterliegen daher
nach Saarländischem DenkmalschutzgesetzderGenehmigung durch das Landesdenkmalamt.“
Östlich des Vorhabensbereichs befindet sich in ca. 200m Entfernung das Baudenkmal
„Ensheimer Hof 3/4“,
1.3.2.8 Baumschutzsatzung
Im Vorhabensbereich gilt die Saarbrücker Baumschutzsatzung vom 26.09.2017.
1.3.2.9 Bauschutzbereich desFlughafens
Der Vorhabensbereich befindet sich im Bauschutzbereich des Flughafen Saarbrücken. Gem.
812 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) darf die zuständige Behörde die Genehmigung von
Bauwerken nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen. Ist eine
Baugenehmigung nicht erforderlich, so bleibt das Erfordernis einer Genehmigung der
Luftfahrtbehörde unter Luftverkehrssicherheits-Aspekten bestehen.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 11 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N
1.3.2.10 Kampfmittel
Im Vorhabensbereich können Vorkommen von Weltkriegsmunition nicht ausgeschlossen
werden. Es wird vorsorglich geraten eine Sondierung des Baufeldes durchzuführen.
1.3.2.11 Altlasten
Altlasten sind im Vorhabensbereich nicht bekannt. Sofern im Rahmen der Erschließungs- bzw.
Baumaßnahmen belastete Böden gefunden werden, ist dies der zuständigen
Umweltfachbehörde mitzuteilen.
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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet . nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
2. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile
2.1 Wirkfaktoren des Vorhabens
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die vom Vorhaben ausgehen und
Beeinträchtigungen und Störungen der Biotope und streng und europarechtlich geschützten
Tier- und Pflanzenarten verursachen können.
u u Wirkfaktor baubedingt anlagenbedingt betriebsbedingt
Flächenbeanspruchung x X
Bodensiegelung X
Bodenverdichtung .
Schadstoffemissionen
Lärmemissionen
Lichtemissionen
Erschütterungen
Barrierewirkung/Zerschneidung
Aufgrund der Lage des Vorhabensbereichs im Bereich des Flughafens besteht eine hohe
Vorbelastung durch Lärm und optische Reize infolge von Bewegung. Eine erhebliche
Auswirkung der Planung aufbenachbarte Flächen ist aufgrund der Lage nichtzu erwarten. Die
Auswirkungen der Planung bestehen in erster Linie durch den Flächenverlust in Form von
Versieglung durch Überbauung und Zuwegungen.
2.2 Naturraum
Nach der naturräumlichen Gliederung des Saarlandes liegt das Planungsgebiet im Naturraum
ZweibrückerWestrich, welcher durch die Muschelkalklagen charakterisiert ist.
2.3 Topographie, Lage & Nutzung
Das Plangebiet liegt in der kollinen Höhenstufe auf ca. 330 m ü. NN. Die Fläche zeichnet sich
durch landwirtschaftliche Nutzflächen aus.
2.4 Geologie und Böden
Böden besitzen eine zentrale Stellung im Naturhaushalt und dienen zudem als Grundlage
vielfältiger Nutzungen durch den Menschen. Zudem stellen sie eine wichtige
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 13 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N
Bewertungsgrundlage der Potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) bzw. der Heutigen
potenziellen natürlichen Vegetation (hpnV) dar.
| I
Regel-, Biotisches
Lebensraum-
Speicher-, Ertrags-
funktion
Pufferfunktion potential
Lebensraumfunktion
Böden dienen Flora und Fauna als Lebensgrundlage bzw. Lebensraum und tragen mit ihrer
Vielgestaltigkeit entscheidend zur Biodiversität bei. Eine sehr hohe Wertigkeit weisen dabei
Böden mit extremen Eigenschaften auf, wie z.B. sehr trockene, sehr feuchte oder auch sehr
nährstoffarme Böden. Hinsichtlich der Bedeutung von Böden für Flora und Fauna sind neben
der derzeitigen Ausprägung auch potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.
Entscheidende Beurteilungskriterien im Rahmen der Eingriffsplanung sind die Naturnähe der
Böden sowie die Intensität des geplanten Eingriffs, insbesondere unter Berücksichtigung der
Möglichkeit naturnahe Verhältnisse nach dem Eingriffwiederherzustellen.
Regel-, Speicher- und Pufferfunktion
Böden regulieren den Material- und Energieumsatz im Naturhaushalt. Schadstoffeinträge
können über die Luft, Niederschläge oder die Flächennutzung in den Boden gelangen.
Biotische und abiotische Prozesse können eingetragene Substanzen binden, filtern oder
umwandeln. Analog können Substanzen in die Luft freigesetzt werden, ins Grundwasser
weitergeleitet werden oder in Biomasse wie der Vegetation gespeichert werden. Die
abiotischen und biotischen Prozesse unterliegen u.a. klimatischen und geologischen Faktoren.
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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4. nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 14
Im Rahmen der Umweltprüfung sind die wichtigsten Aspekte die bestehenden
Schadstoffbelastungen des Bodens, der Schutz von Grund- und Oberflächengewässer vor
Schadstoffeinträgen und die möglichst dezentrale Niederschlagsversickerung. Anhand der
vorkommenden Bodentypen mit ihren typischen Bodenartenklassen lässt sich die Speicher-
und Reglerfunktion der Böden abschätzen.
Biotisches Ertragspotenzial
Das biotische Ertragspotenzial liefertAussagen überdie landwirtschaftliche Nutzungseignung.
Schafstoffbelastungen des Bodens können sich negativ auf die landwirtschaftliche Nutzung
auswirken.
Böden und Geologie im Eingriffsbereich:
Die Böden im Eingriffsbereich sind in der Bodenübersichtskarte des Saarlandes als Rendzina,
Braunerde-Rendzina und Kalk-Braunerde klassifiziert. Diese bilden die Hauptlage über einer
Basislage aus Dolomit-, Kalkstein-, Mergel- und Tonsteinverwitterung des Unteren Keupers
und des Oberen, Mittleren und Unteren Muschelkalks. Stellenweise finden sich Übergänge zu
Pseudogley/Braunerde und Braunerde über Terra Fusca. Das natürliche Ertragspotenzial der
Böden ist als mittel bis hoch eingestuft, bei mittlerem Wasserspeichervermögen.
2.5 Klima und Lufthygiene
Im Vorhabensbereich sind keine landesplanerischen Festlegungen zum Klimaschutz durch die
Planung betroffen (LAPRO 2009). Ca. 560m nordwestlich verläuft eine wichtige
Kaltluftabflussbahn im Bereich des Wogbachtals, welche jedoch weit außerhalb des
Vorhabensbereichs liegt.
2.6 Wasser
DerVorhabensbereich befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets. Es sind keine
ausdauernden Oberflächengewässer vorhanden, im Süden des Vorhabensbereichs befindet
sich jedoch innerhalb einerAckerfläche am Unterhang ein staunasser Bereich mit temporärer
freier Wasserfläche z. B. nach ergiebigen Regenfällen. Die Entwässerung des
Vorhabensbereichs erfolgt in den Wogbach. Hierzu liegt ein Erlaubnisbescheid vom 26.
Oktober 2012 vor, weshalb die Entwässerung im Rahmen des Umweltberichts nicht weiter
thematisiert wird.
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Ulmweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 15 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim nr
2.7 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt
2.7.1 Biotoptypen
Eine detaillierte Kartierung der Biotoptypen erfolgte am 04.05.2023.
Der Vorhabensbereich wird ganz überwiegend (zu etwa 86%) von Ackerflächen
eingenommen. Am Unterhang liegt innerhalb einer Ackerfläche ein staunasser Bereich, der
vmtl. nur in trockenen Jahren (zu wechselnden Anteilen) in die Bewirtschaftung der
Ackerfläche miteinbezogen wird. Wie beobachtet kommt es hier nach ergiebigen Regenfällen
zu z. T. großflächigen und höheren temporären Wasserstauungen. Zum Erfassungszeitpunkt
lag dieser Bereich großflächig brach und war mit Hochstauden und z. T. Flutrasenarten
bewachsen; der Standort ist eutroph. Im Zentrum des Vorhabensbereichs befindet sich
angrenzend an einen grasigen Wirtschaftsweg ein Feldgehölz aus z. T. älteren Ulmen. Der
südliche Rand des Vorhabensbereichs besteht aus einem wiesenartigen, brachigen
Randstreifen der in eine hohe Böschung übergeht; z. T. stocken in diesem Randstreifen
Kleingehölze (Gebüsch, Einzelsträucher und -bäumchen) aus einheimischen Gehölzarten.
Im Vorhabensbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-
Lebensraumtypen.
Im Süden und Osten grenzen vollversiegelte Straßen an den Vorhabensbereich an, im Norden
und Westen gehen die Ackerflächen weiter bzw. grenzen weitere Ackerparzellen an. Ebenfalls
westlich angrenzend liegen eine nährstoffreiche Feuchtwiese sowie lineare Gehölzstrukturen
(Hecken/Feldgehölze).
2.7.2 Fauna
Im Jahr 2023 wurden Detailstudien zu Brutvögeln, Reptilien und Schmetterlingen (Zielarten:
Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Spanische Flagge (Euplagia
quadripunctaria) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)) durchgeführt.
2.7.2.1. Brutvögel
Im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen im Untersuchungsgebiet wurden im Zeitraum
von April bis Ende Juni 2023 sechs frühmorgendliche Begehungen durchgeführt, nach
Vorgaben der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et dal.,
2005), siehe Tabelle 1.
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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet rn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Tabelle 1: BegehungstermineundWetterdaten - Brutvogelerfassung
u er Es
peratur Windstärke Bewölkungsgrad
Datum Niederschlag
[°C] [Bft] [%]
_
05.04.2023 7 30
=
24.04.2023 10 80 Zz.w. en
09.05.2023 | .
16 50
24.05.2023 15
07.06.2023 20
27.06.2023 20 -
Die Erfassung derVögel erfolgte durch direkte Beobachtung unterZuhilfenahme von Fernglas (10x42) bzw. Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), durch Verhören der arttypischen Lautäußerungen, sowie durch eine Reaktion auf den Einsatz von Klangattrappen. Im Gelände wurden alle nachgewiesenen Vögel auf Feldkarten kartiert oder durch elektronische, GPS-
gestützte Punktdatenerhebung registriert.
Zu jeder Beobachtung wurde - wenn möglich —- auch eine Statusangabe gemacht. Es wird
unterschieden zwischen revieranzeigenden Vögeln (Gesang, Trommeln, Balzverhalten,
futtereintragend etc.), Nahrung suchenden Vögeln und überfliegenden bzw. durchziehenden
Vögeln. Im Rahmen derAuswertung mithilfe eines Geoinformationssystems (GIS) wurden die
Beobachtungsdaten aller Kartiergänge aggregiert und entsprechend der räumlich-zeitlichen
Verteilung der Nachweise Reviere gebildet. Arten mit Revierzentrum innerhalb der
Vorhabensfläche werden dabei als Brutvögel (BV) bzw. in einem Pufferbereich außerhalb als
Randsiedler (RS), gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet (Vorhabensbereich zzgl.
Pufferbereich) lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG). Lediglich
überfliegende bzw. ziehende Individuen werden als überfliegend (ÜF) gewertet.
Nachfolgend werden alle im UG festgestellten Vogelarten mit ihrem Status und der Revierzahl
aufgelistet. Alle planungsrelevanten Vogelarten werden inklusive kartografischer Verortung
angegeben, ubiquitäre Arten nur tabellarisch. Für Brutvögel und Randsiedler wird zudem die
ermittelte Revieranzahl dargestellt.
Es konnten insgesamt 52 Vogelarten festgestelltwerden (vgl. Tabelle 2):
e 3 Brutvogelarten, davon 1 planungsrelevant
«e 32 Randsiedler, davon 6 planungsrelevant
e 8 Nahrungsgäste, davon 5 planungsrelevant
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 17 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim $
e 7 überfliegende Arten, davon 5 planungsrelevant
e 2rastende Arten, davon 2 planungsrelevant
Im Vorhabensbereichwurden lediglich drei Brutvogelarten festgestellt,wasaufdie allgemeine
Strukturarmut zurückzuführen ist. Die Feldlerche besiedelt als typische Art der Agrarräume
den Vorhabensbereich mit drei Brutpaaren. Auch die nördlich angrenzenden Ackerflächen
werden von der Art besiedelt. Das Feldgehölz im Zentrum der Fläche wird von der Kohlmeise
bebrütet und ein Revier des Schwarzkehlchens wurde an der Südgrenze in den
Gebüschstrukturen der Böschung erfasst.
Für sonstige planungsrelevanten Randsiedler, Nahrungsgäste, überfliegende oder rastende
Arten wies der Vorhabensbereich keine essenzielle Habitatbedeutung auf. Er dient entweder
zur kurzzeitigen Rast (z.B. Steinschmätzer, Baumpieper), als sporadisches Nahrungshabitat
(z.B. Rotmilan, Schwalben) oder wies keine Bedeutung für umliegende Arten auf (z.B.
Neuntöter, Gartenrotschwanz, Pirol, etc.).
Tabelle2: ImVorhabensgebietfestgestellteVogelarten
Deutschland pe}Q
[ar]
„J [3 DeutscherArtname WissenschaftlicherName £ [2 < ] Le
Schwarzstorch Ciconianigra
Schwarzmilan Milvusmigrans
ET
Rotmilan Milvusmilvus Mäusebussard Buteobuteo
0304003T0u4r0mfalke Falcotinnunculus
| 06657|Felsentaube(Straßentaube) Columbaliviafa. domestica 06700 Ringeltaube Columbapalumbus
07950 Mauersegler Apus apus 1723 08560,Grünspecht Picusviridis onon
nen
08630 Schwarzspecht
Dryocopusmartius 08760 Buntspecht Dendrocoposmajor wm 09760 Feldierche Alauda arvensis 3/3 wm |09920 Rauchschwalbe Hirundo rustica mn 10010 Mehlschwalbe | Delichonurbicum mim . 10090 Baumpieper Anthustrivialis
Wiesenschafstelze\ u "Motacilla flava
10171 won 10201}Bachstelze Motacillaalba
10660 _Zaunkönig u Troglodytestroglodytes m
[ . Prunella modularis
10840 Heckenbraunelle mn 10990 Rotkehlchen Erithacus rubecula nn
megarhynchos
11040 Nachtigall Luscinia moon
11210 Hausrotschwanz Phoenicurusochruros 11220|Gartenrotschwanz Phoenicurusphoenicurus »rn
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MN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 18
Deutschland Saarland
EURING- VSchRL BArtSchV
Code
DeutscherArtname WissenschaftlicherName
11390 Schwarzkehlchen Saxicolarubicola 11460 Oenanthe Steinschmätzer oenanthe
|Hero
Amsel Turdusmerula 12000 Singdrossel "Turdus philomelos m
Orpheusspötter
12600 Hippolaispolyglotta 12740 Klappergrasmücke Sylviacurruca mnmn j 12750 Dorngrasmücke Sylviacommunis mn
Mönchsgrasmücke
12770 Sylviaatricapilla an
u 13110 Ziipzalp Phylioscopuscollybita m
13140 _Wintergoldhähnchen Regulus regulus® nm
Sommergoldhähnchen
13150 | Regulusignicapilla m
"Schwanzmeise |Aegithalos
14370 caudatus mn 14610 Tannenmeise Periparusater 14620 Blaumeise Cyanistescaeruleus nn Kohlmeise \ nm 14640 Parusmajor 14870 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla nm 15080 Pirol Oriolusoriolus nm 15150 Neuntöter Laniuscollurio nm
15630 "Saatkrähe Corvusfrugilegus nm 15671 "Rabenkrähe Corvuscorone nm 15820 Star Sturnusvulgarisvulgaris mn 15910 Haussperling Passerdomesticus al
16360 Fringilla
Buchfink coelebs 16490 Grünfink Chloris chloris mn 16530 Stieglitz Cardueliscarduelis aan 16600 Bluthänfling Linariacannabina
17100 Gimpel Pyrrhulapyrrhula 17170 Kernbeißer Coccothraustes on coccothraustes 18570 Goldammer Emberizacitrinella oo L
Legende:
PlanungsrelevanteArtensind inobigerTabellefarblichhinterlegt
status:
BV Brutvogel
RS Randsiedler
NG Nahrungsgast
RV Rastvogel ÜF überfliegendeArtohneFlächenbezug(keinNG)
KategorienderRoten Liste:
KategorieO Bestand erloschen
Kategorie1 VomAussterbenbedroht
Kategorie2 Starkgefährdet
Kategorie3 Gefährdet
[Seite 19]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet SS 19 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
KategorieR Extremselten/GeografischeRestriktion
KategorieV Vorwarnliste
Kategorie D Datenlageunzureichend
Kategorie * ungefährdet
Statusnach EU-Vogelschutzrichtlinie2009/147/EG (VS-RL-Status) Anhang|-europaweitgeschützteArtdesAnhang |
Artikel4{2)-nationaldefinierte, besondersgeschützteZugvogelartengem. Artikel4(2).
GesetzlicherSchutz &:nach 87(2) Nr. 13 BNatSchG besondersgeschützteeuropäischenVogelarten 88: nach87(2) Nr. 14 BNatSchGsowieEG-ArtSchVO Nr. 338/97strenggeschützteArten
[Seite 20]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Legende [L_] Vorhabensgebiet ® GSP: Grünspecht Brutvogelreviere NT: Neuntöter Be @® 5: siuthänfiing Saarbrürickenf-Tronk PIR: Pirol Bi Brutvogelreviere FL: Feldlerche j SKE: Schwarzkehlchen Maison ® GRS: Gartenrotschwanz 06.09.2023 1:3.000 Beratung [5 Feß,Klein,Paul
MILVUS ombn
A Planungsbüro enter nnde ETte nn
Abbildung3: LageplanungsrelevanterBrutvogelreviere.KarteimAnhang(Nr. 1)
[Seite 21]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 21 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N
2.7.2.2 Reptilien
Während sechs Erfassungsterminen gemäß Tabelle 3 wurden alle geeigneten Habitatflächen
im Vorhabensbereich gezielt abgesucht, z. B. sonnige Strukturen für Eidechsen und feuchte
Bereiche für die Ringelnatter.
Die Begehungen wurden hauptsächlich am (späten) Vormittag durchgeführt, wenn die
wechselwarmen Tiere beim Sonnenbaden oder unter bestimmten Strukturen wie Steinen,
liegendem Holz oder anderen am Boden liegenden Materialien vorzufinden sind. Zur
Erfassung wurden die Flächen langsam und vorsichtig abgeschritten, um Erschütterungen zu
vermeiden und dieTiere nichtaufzuschrecken und visuell unterZuhilfenahmevon Ferngläsern
(10x42) abgesucht. Bei erfolgreichem Nachweis wurde die Art bestimmt und mittels GPS
verortet.
Zur Erhöhung der Nachweiswahrscheinlichkeit wurden im Bereich geeigneter
Habitatstrukturen insgesamt 20 Unterschlupfbretter im Zeitraum von April bis September
ausgebracht. Diese Stellen umfassen geschützte, mehr oder weniger besonnte Standorte
verschiedener Exposition, bevorzugt an Grenzlinien und Übergangszonen zwischen
Vegetationsbereichen. Die Unterschlupfbretterwurden im Rahmen der Reptilienbegehungen
systematisch sowie im Rahmen der Erfassungen anderer Artengruppen zusätzlich
unsystematisch kontrolliert.
Tabelle3: BegehungstermineundWetterdaten-Reptilienerfassung
| Datum Temperatur Win [ d B s ft t ] ärke Bewölk (1 u % n ) gsgrad Niederschlag Bemerkung [°C]
Ausbringung von 05.04.2023 7 30 Reptilienbrettern
07.06.2023 23
13.07.2023 22
11.08.2023 25
14.08.2023 26
06.09.2023 25
Hinsichtlich der Habitateignung für Reptilien ist lediglich der südliche Böschungsbereich zur
Balthasar-Goldstein-Straße hin zu nennen. Trotz intensiver Kontrollen, auch unter
[Seite 22]
EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nr nördlich Balthasar-Goldstein-Straßße“ im Stadtteil Ensheim
Verwendung von Reptilienbrettern, konnten im gesamten Vorhabensgebiet keine Nachweise
von Reptilien erbracht werden.
2.7.2.3 Schmetterlinge
Im Zeitraum von Mai bisSeptember2023 wurden zur Erfassung derSchmetterlinge(Zielarten:
Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Spanische Flagge (Euplagia
quadripunctario) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)) sechs Kartierungsgänge
durchgeführt. Dabei wurden alle gesichteten Schmetterlinge in Form einer Artenliste notiert
und mittels GPS-Gerät punktgenau verortet; für die genaue Artbestimmung ist hierbei u. U.
der Fang mittels Schmetterlingsnetz und eine anschließende nähere Betrachtung notwendig.
Zusätzlich wurde für den Nachtkerzenschwärmer und den Großen Feuerfalter eine
erfolgsorientierte Suche von Präimaginalstadien (Eier, Raupen) an geeigneten Eiablage- bzw.
Raupenfraßpflanzen durchgeführt. Die Begehungen wurden stets bei geeigneten
Witterungsverhältnissen mitTemperaturen > 15°C und maximal mäßigemWind durchgeführt.
Die Begehungen fanden zur Hauptaktivitätszeit tagaktiver Schmetterlinge zwischen 10 und
18 Uhrstatt, bei Begehungen mit derv. a. dämmerungsaktiven Zielart Nachtkerzenschwärmer
mit entsprechend zeitlicher Ausdehnung bzw. Verlagerung in den Dämmerungszeitraum bzw.
die frühen Abendstunden.
Tabelle4: BegehungstermineundWetterdaten
Schmetterlingserfassung Datum Temperatur Win [ d B s ft t ] ärke Bewölkungsgrad Niederschlag Bemerkung [°C] 1%]
Kartierung 23.05.2023 50 Nachtkerzenschwärmer
Kartierung 07.06.2023 25 Nachtkerzenschwärmer t KartierungSpanische j 11.08.2023 10 Flagge KartierungSpanische 14.08.2023 Flagge | KartierungGroßer 31.08.2023 Feuerfalter KartierungGroßer 06.09.2023 ‚Feuerfalter
Im Rahmen derSchmetterlingserfassungkonnten keine Nachweise der0. 8. Zielarten erbracht
werden. Zudem wurden auch keine sonstigen planungsrelevanten Schmetterlingsarten im
Vorhabensbereich beobachtet.
[Seite 23]
2; Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04„Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim In
2.7.2.4 Zusammenfassung derfaunistischen Studien
Der Vorhabensbereich weist für die Fauna eine untergeordnete Wertigkeit auf. Die
Ackerflächen werden jedoch von 3 Revierpaaren der gefährdeten Feldlerche besiedelt. Für
sonstige Artgruppen {wie z. B. Fledermäuse) weisen die überwiegend intensiven Ackerflächen
keine bedeutsamen Habitatstrukturen auf. Insgesamtwurde keine Wechselwirkungen mitden
dem Natura 2000-Gebiet „Woogbachtal“ festgestellt.
2.8 Immissionssituation
Der Vorhabensbereich befindet sich auf landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne nennenswerte
Emissionsquellen. Durch den Betrieb des Firmengeländes kommt es zu erhöhten Emissionen
auf Grund von erhöhtem Verkehrsaufkommen und betrieblicherTätigkeit.
Gegenüberdem rechtskräftigen Bebauungsplan (fiktiver Ist-Zustand) führt die Änderung nicht
zu einer wesentlich erhöhten Immissionssituation.
2.9 Kultur- und Sachgüter
2.9.1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft
Der Vorhabensbereich wird im tatsächlichen IST-Zustand überwiegend landwirtschaftlich
genutzt. Im fiktiven Ist-Zustand des rechtskräftigen B-Plans ist keine landwirtschaftliche
Nutzung möglich, da der gesamte Vorhabensbereich von einem Gewerbegebiet
eingenommen wird. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind planbedingt nicht betroffen.
2.9.2 Landschaftsbild / Erholung
Das Landschaftsbild im Vorhabensbereich inkl. des Umlandes wird geprägt durch einen
Wechsel aus intensiv und extensiv genutzten Offenlandbereichen mit Ackerflächen, Wiesen,
Weiden und Streuobstflächen sowie Gehölzstrukturen und Waldflächen. Der
Vorhabensbereich selbst unterliegt aktuell einer intensiveren Nutzung als Teile des
umliegenden Offenlands. In Blickrichtung Süden wird das Landschaftsbild vom Flughafen
Saarbrücken geprägt.
Der Vorhabensbereich und dessen Umfeld werden landwirtschaftlich und teilweise zur
Naturerholung genutzt (Spaziergänger, Reiter, Wanderer). Er weist eine geringe bis mittlere
Vielfalt und Schönheit sowie Eigenart auf.
[Seite 24]
EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet In nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Bau- und Kulturdenkmäler sind im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Östlich des
Vorhabensbereichs befindet sich in ca. 200 m Entfernung das Baudenkmal „Ensheimer Hof
3/4“.
Die Änderung des aktuell rechtskräftigen B-Plans wirkt sich nicht erheblich auf die
Landschaftsbildqualität aus.
2.10 Wechselwirkungzwischen den Schutzgütern
Es werden keine planbedingten Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
erwartet, die bereits über vorher Erwähntes hinausgehen.
[Seite 25]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N
3. Umweltentwicklung
3.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
(Nullvariante)
Im Vorhabensbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine ähnliche
Verbauung vorsieht als die geplante Änderung. Bei Nichtdurchführung der Planung behält der
2011 aufgestellte B-Plan seine Gültigkeit.
3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Umsetzung
des Planes
3.2.1 SchutzgutMensch
Vorhabensbedingt kommt es während der Bauphase zu einer Erhöhung des Verkehrs- und
Lärmaufkommens. Diese stellen jedoch aufgrund der relativ kurzen Bauzeit und der
Einhaltung derVorschriften zu Baulärm keine erhebliche Beeinträchtigungfür das Umfeld dar.
In der Betriebsphase des geplanten Firmengeländes wird es zu einer Erhöhung des
Verkehrsaufkommens (KFZ / LKW) kommen, die jedoch nicht über das potenzielle
Verkehrsaufkommen des aktuell rechtskräftigen B-Plans hinausgeht.
Aufgrund der Lage unmittelbar neben dem Flughafen und des dadurch bereits hohen
Verkehrsaufkommens sowie der Lärmbelastung durch den Flugverkehr ist die zu erwartende
Erhöhung des KFZ-Aufkommens lediglich von untergeordneter Bedeutung.
3.2.2 Schutzgüter Flächenund Boden
Während der Bauphase wird es zu kleineren Reliefveränderungen, Bodenbewegungen,
Umschichtung des Bodens sowie Bodenverdichtungen kommen. Gegenüber dem aktuell
rechtskräftigem B-Plan findet eine Erhöhung des Eingriffs in Fläche und Boden statt, da der B-
Plan an die tatsächlichen gewerblichen Bedürfnisse des Vorhabensträgers angepasstwird. Der
Erhöhung des Flächenbedarfs wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung Rechnung getragen.
3.2.3 SchutzgutKlima und Lufthygiene
Die geplante Änderung des B-Plans führt nicht zu einer wesentlichen Änderung zum aktuell
rechtskräftigen B-Plan hinsichtlich des Schutzguts Klima und Lufthygiene. Eine
Verschlechterung des Klimas und der Lufthygiene wird nicht prognostiziert.
[Seite 26]
EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Auf nicht überbauten Flächen ist pro 200 m? die Pflanzung heimischer Laubbäume mit einem
Stammumfang von 14 cm vorgesehen. Zudem sind je nach Gebäudeart Fassaden- und
Dachbegrünungen vorgesehen.
3.2.4 SchutzgutWasser
Der Vorhabensbereich befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets.
Die Entwässerung des Vorhabensbereichs erfolgt in den Wogbach. Hierzu liegt ein
Erlaubnisbescheid vom 26. Oktober 2012 vor, weshalb die Entwässerung im Rahmen des
Umweltberichts nichtweiter thematisiert wird.
Der Vorhabensbereich befindet sich gem. hydrogeologischer Karte auf Festgestein mit
geringem Grundwasserleitvermögen, weshalb dem Vorhabensbereich eine geringe
Bedeutung für die Grundwasserneubildung zugeschrieben wird.
Bei Einsatz von Baumaschinen mit Hydraulikleitungen ist ein Havariecontainer vorzuhalten,
um bei Platzen von Hydraulikschläuchen zeitnah vor Ort das Ausmaß des Schadens begrenzen
zu können. Allgemein ist bei allen Arbeiten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen zu achten (Maßnahme M1).
3.2.5 SchutzgutTiere, Pflanzen und BiologischeVielfalt
Zum Schutz gebüsch- und baumbrütender Vogelarten erfolgt die Räumung des Baufeldes
(Rodungsmaßnahmen von Einzelgebüschen bzw. Bäumen sofern erforderlich) außerhalb der
Brutzeit derVögel (keine Rodung bzw. Räumung des Baufeldes im Zeitraum vom 01. März bis
- September, vgl. $ 39 Abs. 5 BNatSchG). Aufgrund der Vorkommen bodenbrütender
Vogelarten (Feldlerche) erfolgt die Räumung des Baufeldes / Abschieben des Oberbodens
ebenfalls im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar. Nach der Räumung des Baufeldessind
die Bauflächen bis zum eigentlichen Baustart durch geeignete Maßnahmen für
bodenbrütende Vogelarten unattraktiv zu gestalten (z. B. regelmäßiges Grubbern zur
Vermeidung der Ansiedlung der Feldlerche) (Maßnahme M2).
Hinsichtlich planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten führt die geplante Änderung des
aktuell rechtskräftigen B-Plans zu keiner erheblichen Konfliktsteigerung, da der fiktive Ist-
Zustand für die relevanten Arten mit dem des Plan-Zustand im Geltungsbereich vergleichbar
ist.
[Seite 27]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim In
Die geplante Bebauung führt, ohne Berücksichtigung des fiktiven Ist-Zustands, zu einem
Verlust von drei Revieren der Feldlerche. Obwohl der Geltungsbereich gegenüber dem
momentan rechtskräftigen Bebauungsplan keine wesentliche Steigerung faunistischer
Beeinträchtigungen darstellt, soll der Lebensraumverlust kompensiert werden. Hierzu wird
empfohlen, ggf. synergetisch mit sonstigen externen Maßnahmen (Ökopunkte-Ausgleich),
Lebensräume der Feldlerche zu fördern (Zielarten: Feldlerche - Maßnahme M-El). Hierzu
eignen sich:
Extensivierungsmaßnahmen im Offenland
-
Anlage von Brachstreifen/ Blühstreifen im Agrarland
-
Anlage von Feldlerchenfenstern in Ackerflächen
Eine Bilanzierung der Biotopwerte findet sich in Kapitel 3.7.1 „Bilanzierung des Eingriffs“. Der
zusätzliche Kompensationsbedarfs durch den Eingriff beläuft sich auf insg. 51.986 ÖW.
3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung
Die Planung führt hinsichtlich des Landschaftsbildes nicht zu einer wesentlich höheren
Beeinträchtigung als der aktuell rechtskräftige Plan. Zur Eingrünung erfolgt entlang der
Nordgrenze des Vorhabensgebiets eine Baum- und Gebüschpflanzung, sowie je nach
Gebäudeart eine Dach- und Fassadenbegrünung.
3.2.7 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter
Durch die Planung ergibt sich keine Betroffenheit. Daher sind für diese Schutzgüter keine
Maßnahmen erforderlich. Auf die Anzeigepflicht bei Bodenfunden wird hingewiesen. Sollten
im Rahmen der Baumaßnahme kulturell bedeutsame Stücke gefunden werden sind die
Baumaßnahmen sofort einzustellen und die Denkmalschutzbehörde zu informieren
(Maßnahme M3).
3.3 Maßnahmen zur umwelitverträglichen Standortnutzung
3.3.1 Vermeidungsmaßnahmen
M1: Bei Einsatz von Baumaschinen mit Hydraulikleitungen ist ein Havariecontainer
vorzuhalten, um bei Platzen von Hydraulikschläuchen zeitnah vor Ort das Ausmaß des
Schadens begrenzen zu können. Allgemein ist bei allen Arbeiten auf einen
verantwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu achten.
[Seite 28]
N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 2, Inn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
M2: Zur Vermeidung von Tötungen von Tieren erfolgt die Rodung im Winterhalbjahr (keine
Rodung bzw. Räumung des Baufeldes im Zeitraum vom 01. März bis 30. September, vgl. 8 39
Abs. 5 BNatSchG). Dasgesamte Rodungsmaterial wird danach, ebenfalls im o. g. Zeitraum, von
der Fläche abtransportiert, um eine Besiedlung des Rodungsmaterials durch Tiere zu
vermeiden, da sonst bei einer späteren Abfuhr des Materials das Tötungsverbot gem. 844
BNatSchG ausgelöst werden könnte. Die Baufeldfreimachung (z. B. Abschieben des
Oberbodens) muss zudem vor der Brutzeit der Feldlerche erfolgen. Sofern die
Baufeldfreimachungerst nach o. g. Zeitraum erfolgen kann (und vorAnfang August begonnen
werden soll), muss die Fläche ab Ende Februar für die Feldlerche dauerhaft durch geeignete
Maßnahmen unattraktiv gestaltet werden (z. B. regelmäßiges Grubbern, Abspannung mittels
Flatterband, etc.). Bei der unattraktiven Gestaltung mittels Flatterband ist darauf zu achten,
dass Reviere von Randsiedlern nicht erheblich gestört werden. Solche Maßnahmen sollten
einen Mindestabstand von 30 m zu randlichen Gebüschstrukturen aufweisen.
M3: Bei Funden potenziell kulturell bedeutsamer Stücke (z. B. frühgeschichtliche Artefakte)
sind alle Baumaßnahmen sofort einzustellen und die Denkmalschutzbehörde zu informieren.
3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen
Funktionalität (CEF-Maßnahmen)
Laut & 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verbot vor, wenn die ökologische Funktion der
betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im
räumlich-funktionalem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dabei muss die Wirksamkeit
der Maßnahme bereits zum Eingriffszeitpunkt gewährleistet sein (= vorgezogene
Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme).
Da hinsichtlich planungsrelevanter Arten zwischen fiktivem Ist-Zustand und Plan-Zustand
keine erhebliche Konfliktsteigerung prognostiziert wird sind CEF-Maßnahmen nicht
notwendig.
3.3.3 Externe Kompensationsmaßnahmen
Kompensationsmaßnahmen Extern
M-E1: Kompensation des allgemeinen Lebensraumverlustes der Feldlerche durch externe
Kompensationsmaßnahmen.
[Seite 29]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim N
Durch das geplante Bauvorhaben werden 3 Reviere der Feldlerche beeinträchtigt. Eine
Besiedlung des späteren Gewerbegebiets ist auszuschließen, da für die Art keine geeigneten
Habitate verbleiben. Aus diesem Grund müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für 3
Reviere der Feldlerche im räumlichen Umfeld der Vorhabensfläche umgesetzt werden, um
erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Feldlerchenpopulation zu vermeiden.
Die 3 Feldlerchenreviere nehmen aktuell eine Fläche von 6 ha ein, was einer Reviergröße von
ca. 1 Revier pro 2 ha entspricht (= durchschnittlicher Lebensraum (Ministere de
l’Environnement, du Climat et du Developpementdurable, 2021)).
Die Planung und Umsetzung der CEF-Maßnahme orientiert sich an den Ausführungen zur
„Maßnahmenfestlegung für die Feldlerche im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung“ (StMUV, 2023). Der Habitatverlust der Feldlerche wird durch die Anlage von 30
Lerchenfenstern (10 Fenster/ Revier) im räumlichen Umfeld desVorhabensbereichs(ca. 1 km-
Radius) kompensiert:
Legende
E_] GeltungsbereichdesB-Plans EI MaßnahmenflächenFeldlerche
DINA4 SS MILVUS smn
1:10.000 Planungsbüro
Abbildung4: MaßnahmenflächenFeldlerche
[Seite 30]
EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet rn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Die in Abbildung 4 dargestellten Maßnahmenflächen umfassen folgende Parzellen:
Maßnahmenfläche | Gemarkungsnr. Gemarkungsname Flur | Nummer
7100/3 7104/1 7107/3 , 7109/1 —| 7110 Ensheim 22 6772/1
7123 7143/17143/1
7136
7133 7165/1 5954/64 Ensheim 5954/51
5807/11.
5954 Ensheim 5955
|. | |5954/5
Ensheim
Die Feldierche besiedelt offenes Gelände mit möglichst freiem Horizont, weshalb möglichst
große Abständezu umliegendenVertikalstrukturen wie Wäldern einzuhalten sind. Zudem sind
Abstände von Störquellen (z.B. stark befahrene Straßen) zu berücksichtigen:
-
Abstand zu stark frequentierten Straßen: 100 m
-
Abstand Vertikalstrukturen: 50 m
Maßnahmenfläche Gesamtgröße | Gesamtfläche (mit Puffern) .
85.062 m? 24.49m1?
164.768 m? 79.675 m?
63.080 m? 7.11m7?
57.216 m?
m? 2.870
37,0 ha 0... 11,4ha
Die Maßnahmenflächen umfassen insg. 37 ha Fläche, von denen 11,4 ha außerhalb o. g.
Abstandsbereiche liegen.
[Seite 31]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße”im Stadtteil Ensheim rn
Anforderungen an die Feldlerchenfenster:
nur im Winterweizen, keine Wintergerste, Raps oder Maisaufgrund fehlender Eignung
oder zu frühem Erntetermin; in der Regel kein Sommergetreide aufgrund zu geringer
Aufwertungseignung
Anlage der Lerchenfenster durch fehlende Aussaat nach vorangegangenem Umbruch
/ Eggen, nicht durch Herbizideinsatz
keine Anlage in genutzten Fahrgassen
Anzahl Lerchenfenster: 2 - 4 Fenster/ ha mit einer Größe von jeweils min. 20 m?
im Acker Dünger- und Pflanzenschutzmittel (PSM)-Einsatz zulässig, jedoch keine
mechanische Unkrautbekämpfung; VerzichtaufPSM istjedoch anzustreben (Erhöhung
Insektenvorkommen)
mindestens 25 m Abstand der Lerchenfenster vom Feldrand und unter
Berücksichtigung derAbstandsvoraussetzungen zu vertikalen Strukturen
Rotation möglich: Lagejährlich bis spätestens alle 3 Jahre wechselnd
Legende
GeltungsbereichdesB-Plans
MaßnahmenflächenFeldlerche 1773 50m-PufferumGehölze 2 100m-PufferzustarkbefahrenenStraßen
BereichzurAnlagevonLerchenfenstern
300m
MILVUS embn
Planungsbüro
Abbildung5: Maßnahmenflächeninkl.Abstandsradien
[Seite 32]
N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
3.4 Kumulative Wirkungen
Unter kumulativen Wirkungen werden Umweltauswirkungen verstanden, die aus einer
Mehrzahl unterscheidbarer anthropogener Belastungsbeiträge bzw. Belastungsfaktoren
resultieren und die in ihrerSummenwirkung bzw. Interaktion bestimmte Belastungsschwellen
überschreiten und so einen erheblichen Eingriff bedeuten können (BFN, 2017).
Erhebliche kumulativeWirkungen sind im Vorhabensbereich nichtzu erwarten, da die Planung
innerhalb eines rechtskräftigen B-Plans erfolgt und es nur zu einer Umplanung, jedoch nicht
zu neuen Flächeninanspruchnahmen außerhalb des aktuell rechtskräftigen B-Plans kommt.
3.5 Auswirkungen aufbesonders und strenggeschützte Arten
3.5.1 Rechtliche Grundlagen
Die nationalen Vorschriften des besonderen Artenschutzes finden sich im
844 Abs. 1 BNatSchG, der für die besonders und streng geschützten Arten unterschiedliche
Zugriffsverbote beinhaltet.
8 44 Abs. 5 BNatSchG benennt als Maßstab für das Nichteintreten von Verbotstatbeständen
die Erfüllung „der ökologischen Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen
Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“, soweit erforderlich auch
mit Hilfe von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Im Falle des
Eintretens derVerbotstatbestände können nach 845 Abs. 7 BNatSchGAusnahmen zugelassen
werden.
Die artenschutzrelevanten Verbotstatbestände sind im 844 Abs. 1 BNatSchG geregelt und
umfassen folgende Verbote:
“= Verbot wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu
fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu
entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Verbot wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich
durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art
verschlechtert.
Verbot Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören
[Seite 33]
Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 4.
= Verbot wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre
Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).
Nach 8 44 (5) BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für zulässige Eingriffe in
Natur und Landschaft (gemäß 8 15) sowie für Vorhaben im Sinne des 8 18 (2) Satz 1, die nach
den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind.
Ausnahmen
Treten Verbotstatbestände nach $ 44 (1) in Verbindung mit Absatz 5 BNatSchG hinsichtlich
der europa-rechtlich geschützten Arten ein oder können diese nicht ausgeschlossen werden,
so sind für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 8 45 (7) BNatSchG zu
erfüllen (unter Berücksichtigung des Artikels 16 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 (2) VS-Rt).
Als Ausnahmevoraussetzung für ein Vorhaben ist gemäß 8 45 (7) BNatSchG nachzuweisen,
dass
zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses vorliegen (einschließlich
solcher sozialen oder wirtschaftlichen Art),
zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der
relevanten Arten führen, nicht gegeben sind,
keine Verschlechterungdesgünstigen Erhaltungszustandes der Population einerArt zu
erwarten ist bzw. bei derzeitig schlechtem Erhaltungszustand eine Verbesserung nicht
behindert wird.
Bei europäischen Vogelarten darf das Vorhaben den aktuellen Erhaltungszustand nicht
verschlechtern (,„Aufrechterhaltung des Status Quo“).
Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. $& 44 Abs. 1i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt
unter Berücksichtigung in Kapitel „3.3“ definierten Maßnahmen.
3.3.2 Bewertung
Die geplante Änderung des aktuell rechtskräftigen B-Plans führt nicht zu einer relevanten
Konfliktsteigerung für planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten. Relevante Aspekte und
notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wurden in Kapitel
3.3 „Maßnahmen zur umweltverträglichen Standortnutzung“ definiert. Bei Einhaltung der
genannten Maßnahmen werden Verbote gem. 844 BNatSchG nicht prognostiziert.
[Seite 34]
EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet F In nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Umweltschäden gemäß $ 19 BNatSchG
Im Vorhabensbereich kommen keine nach 830 BNatSchG geschützten Biotope oder FFH-
Lebensraumtypen vor. Bei Berücksichtigung der in Kapitel „3.3.1 - Vermeidungsmaßnahmen
und „3.3.3 Externe Kompensationsmaßnahmen“ genannten Vermeidungs- und
Kompensationsmaßnahme können erhebliche Schäden an besonders und streng geschützten
Arten oder Lebensräumen vermieden werden.
3.6 Auswirkungen aufSchutzgebiete
Nordwestlich des Vorhabensbereichs (minimale Entfernung ca. 280 m) befindet sich das FFH-
Gebiet 6708-305 „Woogbachtal“. Die Ackerflächen weisen für die im FFH-Gebiet gemeldeten
Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus keine geeigneten
Habitatbedingungen auf. Ein Befliegen desVorhabensgebiets(intensivgenutzte Ackerflächen)
im Rahmen von Transfer- oder Jagdflügen ist lediglich sporadisch zu erwarten. Eine
Quartiernutzungim Vorhabensbereich oder dem nahen Umfeld kann ausgeschlossenwerden.
Für Hirschkäfer und Groppe fehlen im Vorhabensbereich geeignete Habitate prinzipiell.
Potenzielle Habitate stehen für den Großen Feuerfalter bereit, welcher an Rumex spec. Eier
ablegt. Der Große Feuerfalter konnte weder als Imago noch über Präimaginalstadien im
Vorhabensbereich festgestellt werden.
Insgesamt wurde keine Wechselwirkungen oder Konflikte mit dem Natura 2000-Gebiet
„Woogbachtal“ festgestellt.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim N
3.7 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung
3.7.1 Bilanzierungdes Eingriffs
Ermittlung des fiktiven Ist-Zustandes
Für die Bilanzierung des Ist-Zustandes wurde auf Basis des aktuell rechtskräftigen B-Plans Nr.
441.11.01 „Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil“ (Argus concept — August 2011)
der fiktive IST-Zustand gem. Leitfaden Eingriffsbewertung (MfU 2001) im vereinfachten
Verfahren bewertet, da im Rahmen des o. g. B-Plans keine Eingriffsbilanzierung erfolgte
(damals im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt).
nn Fläche ' öw EENr. EE Klartext ÖW/m? Begründung [m?] [ges] u nn 3.1 Straßen 2.609 0
3.1
Baufläche (Gebäude) 24.129
9.994
3.2 Baufläche (Restfläce)
3.2 Grünzone / Zufahrt 1.158
. u
3.1 Versorgungsanlagen (Elektrizität) 106
Mischungaus
Ä
3.4 Private Grünfläche 20.859 146.013 Zierrasen und
Gebüschen
. 157.165.
Summe: 58.855 Derfikti | ve Ist-Zustand des Plangebiets umfasst einen Ök | owert von 157.165 ÖW.
Ermittlung des Plan-Zustands Ä Ä Fläche öw Nr EENr. EE Klartext Ö"W/m? Begründung [m?] [ges] 1 31 Baufläche (Gebäude) 33.443 0 0 2 31 Baufläche (Restfläche) | 15.565 15.565 Mischungaus Private Grünfläche 6.892 7 48.244 Zierrasen und
Gebüschen
2.955 |
Sonstiges Gebüsch m 41.370
| 58.855 |
Summe: 238.951 Der Plan-Zustand des Plangebiets wird einen Ökowert von 105.179 ÖW besitzen.
Ermittlung des Kompensationsbedarfs
Die aktualisierte Planung führt im Vergleich einem Defizit von insgesamt 51.986 ÖW, die
extern zu kompensieren sind.
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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nr nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
3.7.2 Bilanzierungder Kompensationsmaßnahme
Das Ökopunktedefizit von 51.986 ÖW wird durch Ankaufvon Ökopunkten bei der ÖfM GmbH
(Naturland Ökoflächen-Management GmbH) kompensiert. Die Ökopunkte werden durch die
ÖFM aus der Maßnahme „Rückbau Kohlwaldstadion und Entwicklungeines standorttypischen
mesophilen Buchenmischwaldes“ bereitgestellt.
3.8 Prüfungvon Planungsalternativen
Da der Vorhabensbereich im B-Plan als Gewerbegebiet ausgewiesen und somit ausdrücklich
für die Nutzung in Form von Gewerbebetrieben, Lagerhäusern oder öffentlichen Betrieben
vorgesehen ist, wird auf eine Prüfung von Planungsalternativen verzichtet.
3.9 Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben
Auf Basis der vorliegenden Informationen aus Geoportal und Vor-Ort-Kontrolle konnten alle
wesentlichen Informationen erlangt werden, die zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher
Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Umwelt notwendig sind.
Zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts wurden noch keine Potenzialflächen für
externe Kompensationsmaßnahmen ausgewählt, weshalb eine detaillierte Betrachtung noch
nicht erfolgen kann. Im Nachgang ist das externe Kompensationskonzept nachzureichen.
3.10 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen
Die Gemeinden haben nach 8 4c BauGB die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,
die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Die
prognostizierte Entwicklung externer Kompensationsmaßnahmen wird über ein Monitoring
im 3, 5. und 10. Jahr überprüft.
3.11 Zusammenfassung
Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes stehen einer Umsetzung der Bebauungsplans-
Änderung B-Plan Nr. 441.11.01 „Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil” (Argus
concept-August 2011} keine tatsächlichen, fachlichen oder rechtlichen Gründe entgegen.
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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 37 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim $
Aufgestellt:
MILVUS
smou
D-6601 Beck ODINESde Varrilaade
Beckingen-Düppenweiler, den 19.03.2024 Fabian Feß
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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet % nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim
Literatur
Bezzei, E. 1993. Kompendium Der Vögel Mitteleuropas — Passeres — Singvögel. AULA-Verlag, Wiesbaden. BEZZEL, E. 1998. Kompendium Der Vögel Mitteleuropas — Nonpasseriformes — Nichtsingvögel. AULA- Verlag, Wiesbaden. DIETZ, C., O. von HELVERSen, and D. NiLt. 2007. Handbuch Der Fledermäuse Europas Und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos. GLUTZV. BLOTZHEIM, U., K. BAUER, and E. BEzzEL. 1966. Handbuch DerVögel Mitteleuropas. AULA-Verlag, Wiesbaden. MINISTERE DE LENVIRONNEMENT, DU CLIMAT ET DU DEVELOPPEMENT DURABLE. 2021. Leitfaden CEF- Maßnahmen - Leitfaden zur Bewältigung von Beinträchtigungen [sic] bei Eingriffen und Projekten, hinsichtlich einerAuswahl besonders geschützterArten. STMUV. 2023. Maßnahmenfestlegung für die Feldierche im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP}. Zeichen: 63b-U8645.4-2018/2-35. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER, and C. SUDFELDT. 2005. Methodenstandards Zur Erfassung Der Brutvögel Deutschlands. Max-Planck-Institut für Ornithologie, Radolfzell.
Weitere Quellen
Luftbildquelle: Geobasisdaten, © LVGLONL 12449/2023
Anhang
Tabelle5: ListederKartenanhänge
Nr. Bezeichnung Format Maßstab Bemerkung
Reviere planungsrelevanterBrutvogelarten
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Legende
[[__] Vorhabensgebiet GSP: Grünspecht
Brutvogelreviere NT: Neuntöter
@
+: Biuthänfling PIR: Pirol Bezeichnung Brutvogelreviere FL: Feldlerche SKE: Schwarzkehlchen Datum Maßstab ® 06.09.2023 1:3.000 GRS: Gartenrotschwanz Bemerkung Bearbeiter Feß,Klein,Paul
MILVUS cmor
we Planungsbüro SUASmename Ip