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Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets in Saarbrücken-Ensheim

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Kontaktdaten unseres Büros:

MILVUS GmbH

Jahnstraße 9

D-66701 Beckingen

Web: www.milvus.de | www.milvus.lu

E-Mail: info@milvus.de

Telefon: +49 (0) 6832 8070757

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Inhalt

  1. EINLEITUNG

1.1 AUFGABENSTELLUNG

1.2 ZIELEUNDINHALTEDESBEBAUUNGSPLANS

1.3 ÜBERGEORDNETEGESETZEUNDFACHPLANUNGEN UNDIHRE BERÜCKSICHTIGUNG

1.3.1 ÜBERGEORDNETEGESETZE

1.3.2 _ FACHPLANUNGEN/SONSTIGE PLANUNGSVORGABEN

  1. BESCHREIBUNG DER UMWELT UND IHRER BESTANDTEILE

2.1 _WIRKFAKTOREN DESVORHABENS

2.2 NATURRAUM

2.3 TOPOGRAPHIE,LAGE& NUTZUNG

2.4 GEOLOGIEUNDBÖDEN

2.5 KLIMAUND LUFTHYGIENE

2.6 \NASSER

2.7 TIERE, PFLANZEN UNDBIOLOGISCHEVIELFALT

2.7.1 _BIOTOPTYPEN

2.7.2 FAUNA

2.8 IMMISSIONSSITUATION

2.9 _KULTUR-UNDSACHGÜTER

2.9.1 LANDWIRTSCHAFT, FORSTWIRTSCHAFT

2.9.2 _ LANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG

2.10 WECHSELWIRKUNGZWISCHEN DEN SCHUTZGÜTERN

  1. UMWELTENTWICKLUNG

3.1 ENTWICKLUNGDESUMWELTZUSTANDESBEI NICHTDURCHFÜHRUNGDERPLANUNG (NULLVARIANTE)

3.2 PROGNOSEÜBERDIE ENTWICKLUNGDESUMWELTZUSTANDESBEI UMSETZUNG DES PLANES

3.2.1 SCHUTZGUTMENSCH

3.2.2 _SCHUTZGÜTER FLÄCHEN UND BODEN

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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße” im Stadtteil Ensheim

3.2.3 SCHUTZGUTKLIMAUND LUFTHYGIENE

3.2.4 SCHUTZGUTWASSER

3.2.5 SCHUTZGUTTIERE, PFLANZEN UND BIOLOGISCHEVIELFALT

3.2.6 SCHUTZGUTLANDSCHAFTSBILD/ERHOLUNG

3.2.7 _SCHUTZGUTKULTURELLES ERBEUNDSACHGÜTER

3.3 _IMARNAHMENZURUMWELTVERTRÄGLICHEN STANDORTNUTZUNG

3.3.1 _VERMEIDUNGSMARNAHMEN

3.3.2 MARNAHMENZURSICHERUNG DERKONTINUIERLICHENÖKOLOGISCHENFUNKTIONALITÄT(CEF-

MARNAHMEN)

3.3.3 EXTERNEKOMPENSATIONSMARNAHMEN

3.4 _KUMULATIVEWIRKUNGEN

3.5 AUSWIRKUNGENAUFBESONDERSUNDSTRENG GESCHÜTZTEARTEN

3.5.1 RECHTLICHEGRUNDLAGEN

3.5.2 BEWERTUNG

UMWELTSCHÄDENGEMÄR8 19 BNATSCHG

3.6 AUSWIRKUNGENAUFSCHUTZGEBIETE

3.7 EINGRIFFS-ÄUSGLEICHSBILANZIERUNG

3.7.1 BILANZIERUNG DES EINGRIFFS

3.7.2 BILANZIERUNG DER KOMPENSATIONSMABNAHME

3.8 PRÜFUNGVON PLANUNGSALTERNATIVEN

3.9 _SCHWIERIGKEITENODERLÜCKEN BEI DERZUSAMMENSTELLUNG DERANGABEN

3.10 MARNAHMENZURÜBERWACHUNG DERERHEBLICHEN UMWELTAUSWIRKUNGEN

3.11 ZUSAMMENFASSUNG

LITERATUR

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N

1. Einleitung

1.1 Aufgabenstellung

nl

plant in Saarbrücken Ensheim die Errichtung eines Firmengeländes

nördlich des Flughafens. MILVUS GmbH wurde damit beauftragt, Freilandstudien und einen

Umweltbericht zum entsprechenden Bebauungsplan zu erstellen. Der Eingriffsbereich ist

derzeit unbebaut und besteht zum überwiegenden Teil aus ackerbaulich genutzten Flächen.

Gehölze finden sich nur vereinzelt im Eingriffsbereich, darunter ein Feldgehölz im zentralen

Bereich und diverse Kleingehölze (Gebüsch, Einzelsträucher und -bäumchen) im ansonsten

wiesenartigen, brachigen Randstreifen bzw. Böschung am südlichen Flächenrand. Der

Vorhabensbereich umfasst ca. 5,9 ha.

1.2 Ziele und Inhalte des Bebauungsplans

Im Plangebiet besteht ein aktuell rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 441.11.01

„Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil“, Argus concept - August 2011), welcher

selbst den damaligen rechtskräftigen Bebauungsplan von 1996 (Nr. 441.11.00) ersetzte. Der

aktuell rechtskräftige Bebauungsplan soll durch den die hier betrachten Bebauungsplan Nr.

441.11.04 ersetzt werden.

Angaben zu Standort, Inhalt, Art und Umfang des Vorhabens und zu den Zielen des B-Plans

sowie die Beschreibung von Festsetzungen sind in der Begründung zum Bebauungsplan Nr.

441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße im Stadtteil Ensheim“

(Kernplan, Stand 09.02.2023) ausführlich dargestellt, weshalban dieserStelle aufdie dortigen

Angaben verwiesen wird.

Der hier betrachtete Vorhabensbereich zur B-Plan-Änderung umfasst lediglich den südlichen

Teil des aktuell rechtskräftigen B-Plans (vgl. Abbildung 1).

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim

Vorhabensgebiet F]Planbereich E23B-Plan2011(außerhalbVorhabensbereich) B-Plan2011(innerhalbVorhabensbereich) BEBaufläche BEStraße ÜElektrizität ER Priv.Grünfläche WEMRasen+Zufahrt

Vorhabensgebiet F””}Planbereich

Plan-Zustand BE Baufläche BE nebenfiächen BE PrivateGrünfläche | Ketten)

Abbildung2:Aktuelle PlanungzurB-Plan-Teiländerung

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 7 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße” im Stadtteil Ensheim Rn

1.3 Übergeordnete Gesetze und Fachplanungen und ihre Berücksichtigung

1.3.1 Übergeordnete Gesetze

Parallel zum Bebauungsplan ist gem. 82 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in

der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem

Umweltbericht beschrieben und bewertetwerden.

Die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege

umfassen dabei gem. 81 Abs. 6 Nr. 7 BauGB

a) die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und das

Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,

b) die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete im Sinne des

Bundesnaturschutzgesetzes,

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die

Bevölkerung insgesamt,

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,

die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und

Abwässern,

die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von

Energie,

die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere

des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts,

die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch

Rechtsverordnung zur Erfüllungvon Rechtsakten der Europäischen Unionfestgelegten

Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden,

die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach

den Buchstabena bis d,

unbeschadetdes 8 50 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes,dieAuswirkungen,

die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für

schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind, auf die Belange nach den

Buchstaben a bis d und i.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 1» Inn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung erfolgt die in $1a Abs. 3 BauGB geforderte

Berücksichtigung landschaftspflegerischer Belange. Die Vermeidung und der Ausgleich

voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-

und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in $ 1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstabe a

bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) sind in

der Abwägung nach $ 1 Absatz 7 zu berücksichtigen. Der Ausgleich erfolgt durch geeignete

Darstellungen und Festsetzungen nach den 88 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum

Ausgleich. Die Umsetzung der Eingriffsregelung, wird nach den Vorgaben des Leitfadens

Eingriffsbewertung für das Saarland (MfU 2001) durchgeführt.

Im vorliegenden Umweltbericht werden darüber hinaus die artenschutzrechtlichen

Verbotstatbestände gem. 8 44, Abs. 1 BNatSchG abgeprüft.

1.3.2 Fachplanungen / sonstige Planungsvorgaben

1.3.2.1. Landesentwicklungsplan Teilabschnitt Umwelt

Der Vorhabensbereich befindet sich in einem Vorranggebiet für Gewerbe, Industrie und

Dienstleistungen (VG) sowie in einem großflächigen (26.586 ha) Vorranggebiet für

Grundwasserschutz (VW). Der vorliegende Bebauungsplan entspricht somit den

landesplanerischen Zielvorstellungen.

1.3.2.2 Landschaftsprogramm (2009)

Der Vorhabensbereich ist im Landschaftsprogramm als landwirtschaftliche Nutzfläche

kategorisiert, was auch der aktuellen realen Nutzung entspricht. Ca. 600 m nordwestlich des

Eingriffsbereichs verläuft eine wichtige Kaltluftabflussbahn im Bereich des Wogbachtals, in

dem auch Flächen mit hoher Bedeutungfür den Naturschutz liegen.

1.3.2.3 Flächennutzungsplan des RegionalverbandesSaarbrücken

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken ist der

Geltungsbereich des Bebauungsplans als gewerbliche Fläche ausgewiesen. Das

Entwicklungsgebot gem. 88 Abs. 2 BauGB ist folglich erfüllt.

1.3.2.4 Gebiete vongemeinschaftlicherBedeutung

Nordwestlich des Vorhabensbereichs (minimale Entfernung ca. 280 m) befindet sich das FFH-

Gebiet 6708-305 „Woogbachtal“. Gem. Verordnung über das Naturschutzgebiet

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 4

„Woogbachtal“ N6708-305 vom 29. Dezember 2016 umfasst der Schutzzweck neben

mehreren FFH-Lebensraumtypen folgende Tierarten:

1060 Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)

1083 Hirschkäfer (Lucanus cervus)

1163 Groppe (Cottus gobio)

1323 Großes Mausohr (Myotismyotis)

1324 Bechsteinfledermaus (Myotisbechsteini)

Gem. Managementplan! dient das Woogbachtal den beiden Fledermausarten insbesondere

als Winterquartier. Beide Arten nutzten die Stollen „Woogbachtal“ (ca. 2,1 km nördlich des

Vorhabensgebiets) am Leopoldsweiher und „Steinkopf“ (ca. 3,2km nördlich) auf dem

Steinkopf.

1.3.2.5 SonstigeSchutzgebiete

Der Vorhabensbereich grenzt unmittelbar an das Landschaftsschutzgebiet „Wisch- und

Wogbachtal” (LSG-L_5_08_04). Östlich des Vorhabensbereichs beginnt in ca. 350m

Entfernung das Biosphärenreservat Bliesgau. Im direkten Umfeld des Vorhabensbereichs

befinden sich keine weiteren Schutzgebiete.

1.3.2.6 Biotopkartierung /ABSP /ABDS

Innerhalb des Vorhabensbereichs befinden sich keine im Rahmen der amtlichen

Biotopkartierung erfassten gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-Lebensraumtypen. Die

nächstgelegenen vorkartierten geschützten Biotope befinden sich in 45 m Entfernung

(Magerwiesen, LRT 6510).

Im Rahmen der von MILVUS GmbH im Mai 2023 durchgeführten Biotopkartierung im

Vorhabensbereich wurden ebenfalis keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-

Lebensraumtypen erfasst.

Zielflächen gem. ABSP befinden sich in den umliegenden Waldbereichen in mind. 100m

Entfernung vom Vorhabensbereich.

1 Managementplan Natura 2000-Gebiet6708-305 Woogbachtal. Planungsbüro NaturHorizont(Januar2014)

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Innerhalb des Vorhabensbereichs liegen keineArtnachweise aus dem ABSP-Artenpool vor. Im

weiteren Umfeld des Planungsraums (ca. 1000m-Radius) liegen folgende Informationen vor:

Libellenvorkommen entlang des Wogbachs (Gebänderte Prachtlibelle (Calopteryx

splendens), Blauflügel-Prachtlibelle (Calopteryx virgo), Zweigestreifte Quelljungfer

(Cordulegaster boltonii), Gemeine Smaragalibelle (Cordulia aenea), Glänzende

Binsenjungfer (Lestes dryas))

In Gewässern (ca. 1,1km nordwestlich) nachweise des Fadenmolchs {Lissotriton

helveticus) und der Gelbbauchunke (Bombina variegata)

Nachweis des Feuersalamanders (Salamandra salamandra) im Randbereich des

Kirkelbachs

Nachweis des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) ca. 1,1km südwestlich des

Vorhabensbereichs im Umfeld des Flughafens.

1.3.2.7. Denkmäle/rNaturdenkmäler/archäologisch bedeutendeLandschaften

Im Vorhabensbereich sind gem. Geoportal des Saarlandes keine Denkmäler, Naturdenkmäler

oder archäologisch bedeutende Räume (Grabungsschutzgebiete} bekannt. In der Begründung

zum aktuell rechtskräftigen B-Plan erfolgte jedoch folgende Aussage: „Im Planbereich,

insbesondere nördlich und südlich desvom Ensheimer Hof kommenden und das Plangebiet in

westlicher Richtung durchschneidenden Weges ist mit einer ausgedehnten Fundstelle

steinzeitlicher Gegenstände zu rechnen. Erdarbeiten im Planungsgebiet unterliegen daher

nach Saarländischem DenkmalschutzgesetzderGenehmigung durch das Landesdenkmalamt.“

Östlich des Vorhabensbereichs befindet sich in ca. 200m Entfernung das Baudenkmal

„Ensheimer Hof 3/4“,

1.3.2.8 Baumschutzsatzung

Im Vorhabensbereich gilt die Saarbrücker Baumschutzsatzung vom 26.09.2017.

1.3.2.9 Bauschutzbereich desFlughafens

Der Vorhabensbereich befindet sich im Bauschutzbereich des Flughafen Saarbrücken. Gem.

812 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) darf die zuständige Behörde die Genehmigung von

Bauwerken nur mit Zustimmung der Luftfahrtbehörden genehmigen. Ist eine

Baugenehmigung nicht erforderlich, so bleibt das Erfordernis einer Genehmigung der

Luftfahrtbehörde unter Luftverkehrssicherheits-Aspekten bestehen.

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 11 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N

1.3.2.10 Kampfmittel

Im Vorhabensbereich können Vorkommen von Weltkriegsmunition nicht ausgeschlossen

werden. Es wird vorsorglich geraten eine Sondierung des Baufeldes durchzuführen.

1.3.2.11 Altlasten

Altlasten sind im Vorhabensbereich nicht bekannt. Sofern im Rahmen der Erschließungs- bzw.

Baumaßnahmen belastete Böden gefunden werden, ist dies der zuständigen

Umweltfachbehörde mitzuteilen.

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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet . nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

2. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile

2.1 Wirkfaktoren des Vorhabens

Nachfolgend werden die Wirkfaktoren ausgeführt, die vom Vorhaben ausgehen und

Beeinträchtigungen und Störungen der Biotope und streng und europarechtlich geschützten

Tier- und Pflanzenarten verursachen können.

u u Wirkfaktor baubedingt anlagenbedingt betriebsbedingt

Flächenbeanspruchung x X

Bodensiegelung X

Bodenverdichtung .

Schadstoffemissionen

Lärmemissionen

Lichtemissionen

Erschütterungen

Barrierewirkung/Zerschneidung

Aufgrund der Lage des Vorhabensbereichs im Bereich des Flughafens besteht eine hohe

Vorbelastung durch Lärm und optische Reize infolge von Bewegung. Eine erhebliche

Auswirkung der Planung aufbenachbarte Flächen ist aufgrund der Lage nichtzu erwarten. Die

Auswirkungen der Planung bestehen in erster Linie durch den Flächenverlust in Form von

Versieglung durch Überbauung und Zuwegungen.

2.2 Naturraum

Nach der naturräumlichen Gliederung des Saarlandes liegt das Planungsgebiet im Naturraum

ZweibrückerWestrich, welcher durch die Muschelkalklagen charakterisiert ist.

2.3 Topographie, Lage & Nutzung

Das Plangebiet liegt in der kollinen Höhenstufe auf ca. 330 m ü. NN. Die Fläche zeichnet sich

durch landwirtschaftliche Nutzflächen aus.

2.4 Geologie und Böden

Böden besitzen eine zentrale Stellung im Naturhaushalt und dienen zudem als Grundlage

vielfältiger Nutzungen durch den Menschen. Zudem stellen sie eine wichtige

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN 13 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N

Bewertungsgrundlage der Potenziellen natürlichen Vegetation (pnV) bzw. der Heutigen

potenziellen natürlichen Vegetation (hpnV) dar.

| I

Regel-, Biotisches

Lebensraum-

Speicher-, Ertrags-

funktion

Pufferfunktion potential

Lebensraumfunktion

Böden dienen Flora und Fauna als Lebensgrundlage bzw. Lebensraum und tragen mit ihrer

Vielgestaltigkeit entscheidend zur Biodiversität bei. Eine sehr hohe Wertigkeit weisen dabei

Böden mit extremen Eigenschaften auf, wie z.B. sehr trockene, sehr feuchte oder auch sehr

nährstoffarme Böden. Hinsichtlich der Bedeutung von Böden für Flora und Fauna sind neben

der derzeitigen Ausprägung auch potenzielle Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen.

Entscheidende Beurteilungskriterien im Rahmen der Eingriffsplanung sind die Naturnähe der

Böden sowie die Intensität des geplanten Eingriffs, insbesondere unter Berücksichtigung der

Möglichkeit naturnahe Verhältnisse nach dem Eingriffwiederherzustellen.

Regel-, Speicher- und Pufferfunktion

Böden regulieren den Material- und Energieumsatz im Naturhaushalt. Schadstoffeinträge

können über die Luft, Niederschläge oder die Flächennutzung in den Boden gelangen.

Biotische und abiotische Prozesse können eingetragene Substanzen binden, filtern oder

umwandeln. Analog können Substanzen in die Luft freigesetzt werden, ins Grundwasser

weitergeleitet werden oder in Biomasse wie der Vegetation gespeichert werden. Die

abiotischen und biotischen Prozesse unterliegen u.a. klimatischen und geologischen Faktoren.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4. nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 14

Im Rahmen der Umweltprüfung sind die wichtigsten Aspekte die bestehenden

Schadstoffbelastungen des Bodens, der Schutz von Grund- und Oberflächengewässer vor

Schadstoffeinträgen und die möglichst dezentrale Niederschlagsversickerung. Anhand der

vorkommenden Bodentypen mit ihren typischen Bodenartenklassen lässt sich die Speicher-

und Reglerfunktion der Böden abschätzen.

Biotisches Ertragspotenzial

Das biotische Ertragspotenzial liefertAussagen überdie landwirtschaftliche Nutzungseignung.

Schafstoffbelastungen des Bodens können sich negativ auf die landwirtschaftliche Nutzung

auswirken.

Böden und Geologie im Eingriffsbereich:

Die Böden im Eingriffsbereich sind in der Bodenübersichtskarte des Saarlandes als Rendzina,

Braunerde-Rendzina und Kalk-Braunerde klassifiziert. Diese bilden die Hauptlage über einer

Basislage aus Dolomit-, Kalkstein-, Mergel- und Tonsteinverwitterung des Unteren Keupers

und des Oberen, Mittleren und Unteren Muschelkalks. Stellenweise finden sich Übergänge zu

Pseudogley/Braunerde und Braunerde über Terra Fusca. Das natürliche Ertragspotenzial der

Böden ist als mittel bis hoch eingestuft, bei mittlerem Wasserspeichervermögen.

2.5 Klima und Lufthygiene

Im Vorhabensbereich sind keine landesplanerischen Festlegungen zum Klimaschutz durch die

Planung betroffen (LAPRO 2009). Ca. 560m nordwestlich verläuft eine wichtige

Kaltluftabflussbahn im Bereich des Wogbachtals, welche jedoch weit außerhalb des

Vorhabensbereichs liegt.

2.6 Wasser

DerVorhabensbereich befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets. Es sind keine

ausdauernden Oberflächengewässer vorhanden, im Süden des Vorhabensbereichs befindet

sich jedoch innerhalb einerAckerfläche am Unterhang ein staunasser Bereich mit temporärer

freier Wasserfläche z. B. nach ergiebigen Regenfällen. Die Entwässerung des

Vorhabensbereichs erfolgt in den Wogbach. Hierzu liegt ein Erlaubnisbescheid vom 26.

Oktober 2012 vor, weshalb die Entwässerung im Rahmen des Umweltberichts nicht weiter

thematisiert wird.

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Ulmweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 15 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim nr

2.7 Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt

2.7.1 Biotoptypen

Eine detaillierte Kartierung der Biotoptypen erfolgte am 04.05.2023.

Der Vorhabensbereich wird ganz überwiegend (zu etwa 86%) von Ackerflächen

eingenommen. Am Unterhang liegt innerhalb einer Ackerfläche ein staunasser Bereich, der

vmtl. nur in trockenen Jahren (zu wechselnden Anteilen) in die Bewirtschaftung der

Ackerfläche miteinbezogen wird. Wie beobachtet kommt es hier nach ergiebigen Regenfällen

zu z. T. großflächigen und höheren temporären Wasserstauungen. Zum Erfassungszeitpunkt

lag dieser Bereich großflächig brach und war mit Hochstauden und z. T. Flutrasenarten

bewachsen; der Standort ist eutroph. Im Zentrum des Vorhabensbereichs befindet sich

angrenzend an einen grasigen Wirtschaftsweg ein Feldgehölz aus z. T. älteren Ulmen. Der

südliche Rand des Vorhabensbereichs besteht aus einem wiesenartigen, brachigen

Randstreifen der in eine hohe Böschung übergeht; z. T. stocken in diesem Randstreifen

Kleingehölze (Gebüsch, Einzelsträucher und -bäumchen) aus einheimischen Gehölzarten.

Im Vorhabensbereich befinden sich keine gesetzlich geschützten Biotope oder FFH-

Lebensraumtypen.

Im Süden und Osten grenzen vollversiegelte Straßen an den Vorhabensbereich an, im Norden

und Westen gehen die Ackerflächen weiter bzw. grenzen weitere Ackerparzellen an. Ebenfalls

westlich angrenzend liegen eine nährstoffreiche Feuchtwiese sowie lineare Gehölzstrukturen

(Hecken/Feldgehölze).

2.7.2 Fauna

Im Jahr 2023 wurden Detailstudien zu Brutvögeln, Reptilien und Schmetterlingen (Zielarten:

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Spanische Flagge (Euplagia

quadripunctaria) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)) durchgeführt.

2.7.2.1. Brutvögel

Im Rahmen der avifaunistischen Erfassungen im Untersuchungsgebiet wurden im Zeitraum

von April bis Ende Juni 2023 sechs frühmorgendliche Begehungen durchgeführt, nach

Vorgaben der Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands (Südbeck et dal.,

2005), siehe Tabelle 1.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet rn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Tabelle 1: BegehungstermineundWetterdaten - Brutvogelerfassung

u er Es

peratur Windstärke Bewölkungsgrad

Datum Niederschlag

[°C] [Bft] [%]

_

05.04.2023 7 30

=

24.04.2023 10 80 Zz.w. en

09.05.2023 | .

16 50

24.05.2023 15

07.06.2023 20

27.06.2023 20 -

Die Erfassung derVögel erfolgte durch direkte Beobachtung unterZuhilfenahme von Fernglas (10x42) bzw. Spektiv (bis zu 75-facher Vergrößerung), durch Verhören der arttypischen Lautäußerungen, sowie durch eine Reaktion auf den Einsatz von Klangattrappen. Im Gelände wurden alle nachgewiesenen Vögel auf Feldkarten kartiert oder durch elektronische, GPS-

gestützte Punktdatenerhebung registriert.

Zu jeder Beobachtung wurde - wenn möglich —- auch eine Statusangabe gemacht. Es wird

unterschieden zwischen revieranzeigenden Vögeln (Gesang, Trommeln, Balzverhalten,

futtereintragend etc.), Nahrung suchenden Vögeln und überfliegenden bzw. durchziehenden

Vögeln. Im Rahmen derAuswertung mithilfe eines Geoinformationssystems (GIS) wurden die

Beobachtungsdaten aller Kartiergänge aggregiert und entsprechend der räumlich-zeitlichen

Verteilung der Nachweise Reviere gebildet. Arten mit Revierzentrum innerhalb der

Vorhabensfläche werden dabei als Brutvögel (BV) bzw. in einem Pufferbereich außerhalb als

Randsiedler (RS), gewertet. Arten, die das Untersuchungsgebiet (Vorhabensbereich zzgl.

Pufferbereich) lediglich zur Nahrungssuche nutzten, gelten als Nahrungsgäste (NG). Lediglich

überfliegende bzw. ziehende Individuen werden als überfliegend (ÜF) gewertet.

Nachfolgend werden alle im UG festgestellten Vogelarten mit ihrem Status und der Revierzahl

aufgelistet. Alle planungsrelevanten Vogelarten werden inklusive kartografischer Verortung

angegeben, ubiquitäre Arten nur tabellarisch. Für Brutvögel und Randsiedler wird zudem die

ermittelte Revieranzahl dargestellt.

Es konnten insgesamt 52 Vogelarten festgestelltwerden (vgl. Tabelle 2):

e 3 Brutvogelarten, davon 1 planungsrelevant

«e 32 Randsiedler, davon 6 planungsrelevant

e 8 Nahrungsgäste, davon 5 planungsrelevant

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 17 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim $

e 7 überfliegende Arten, davon 5 planungsrelevant

e 2rastende Arten, davon 2 planungsrelevant

Im Vorhabensbereichwurden lediglich drei Brutvogelarten festgestellt,wasaufdie allgemeine

Strukturarmut zurückzuführen ist. Die Feldlerche besiedelt als typische Art der Agrarräume

den Vorhabensbereich mit drei Brutpaaren. Auch die nördlich angrenzenden Ackerflächen

werden von der Art besiedelt. Das Feldgehölz im Zentrum der Fläche wird von der Kohlmeise

bebrütet und ein Revier des Schwarzkehlchens wurde an der Südgrenze in den

Gebüschstrukturen der Böschung erfasst.

Für sonstige planungsrelevanten Randsiedler, Nahrungsgäste, überfliegende oder rastende

Arten wies der Vorhabensbereich keine essenzielle Habitatbedeutung auf. Er dient entweder

zur kurzzeitigen Rast (z.B. Steinschmätzer, Baumpieper), als sporadisches Nahrungshabitat

(z.B. Rotmilan, Schwalben) oder wies keine Bedeutung für umliegende Arten auf (z.B.

Neuntöter, Gartenrotschwanz, Pirol, etc.).

Tabelle2: ImVorhabensgebietfestgestellteVogelarten

Deutschland pe}Q

[ar]

„J [3 DeutscherArtname WissenschaftlicherName £ [2 < ] Le

Schwarzstorch Ciconianigra

Schwarzmilan Milvusmigrans

ET

Rotmilan Milvusmilvus Mäusebussard Buteobuteo

0304003T0u4r0mfalke Falcotinnunculus

| 06657|Felsentaube(Straßentaube) Columbaliviafa. domestica 06700 Ringeltaube Columbapalumbus

07950 Mauersegler Apus apus 1723 08560,Grünspecht Picusviridis onon

nen

08630 Schwarzspecht

Dryocopusmartius 08760 Buntspecht Dendrocoposmajor wm 09760 Feldierche Alauda arvensis 3/3 wm |09920 Rauchschwalbe Hirundo rustica mn 10010 Mehlschwalbe | Delichonurbicum mim . 10090 Baumpieper Anthustrivialis

Wiesenschafstelze\ u "Motacilla flava

10171 won 10201}Bachstelze Motacillaalba

10660 _Zaunkönig u Troglodytestroglodytes m

[ . Prunella modularis

10840 Heckenbraunelle mn 10990 Rotkehlchen Erithacus rubecula nn

megarhynchos

11040 Nachtigall Luscinia moon

11210 Hausrotschwanz Phoenicurusochruros 11220|Gartenrotschwanz Phoenicurusphoenicurus »rn

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MN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 18

Deutschland Saarland

EURING- VSchRL BArtSchV

Code

DeutscherArtname WissenschaftlicherName

11390 Schwarzkehlchen Saxicolarubicola 11460 Oenanthe Steinschmätzer oenanthe

|Hero

Amsel Turdusmerula 12000 Singdrossel "Turdus philomelos m

Orpheusspötter

12600 Hippolaispolyglotta 12740 Klappergrasmücke Sylviacurruca mnmn j 12750 Dorngrasmücke Sylviacommunis mn

Mönchsgrasmücke

12770 Sylviaatricapilla an

u 13110 Ziipzalp Phylioscopuscollybita m

13140 _Wintergoldhähnchen Regulus regulus® nm

Sommergoldhähnchen

13150 | Regulusignicapilla m

"Schwanzmeise |Aegithalos

14370 caudatus mn 14610 Tannenmeise Periparusater 14620 Blaumeise Cyanistescaeruleus nn Kohlmeise \ nm 14640 Parusmajor 14870 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla nm 15080 Pirol Oriolusoriolus nm 15150 Neuntöter Laniuscollurio nm

15630 "Saatkrähe Corvusfrugilegus nm 15671 "Rabenkrähe Corvuscorone nm 15820 Star Sturnusvulgarisvulgaris mn 15910 Haussperling Passerdomesticus al

16360 Fringilla

Buchfink coelebs 16490 Grünfink Chloris chloris mn 16530 Stieglitz Cardueliscarduelis aan 16600 Bluthänfling Linariacannabina

17100 Gimpel Pyrrhulapyrrhula 17170 Kernbeißer Coccothraustes on coccothraustes 18570 Goldammer Emberizacitrinella oo L

Legende:

PlanungsrelevanteArtensind inobigerTabellefarblichhinterlegt

status:

BV Brutvogel

RS Randsiedler

NG Nahrungsgast

RV Rastvogel ÜF überfliegendeArtohneFlächenbezug(keinNG)

KategorienderRoten Liste:

KategorieO Bestand erloschen

Kategorie1 VomAussterbenbedroht

Kategorie2 Starkgefährdet

Kategorie3 Gefährdet

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet SS 19 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

KategorieR Extremselten/GeografischeRestriktion

KategorieV Vorwarnliste

Kategorie D Datenlageunzureichend

Kategorie * ungefährdet

Statusnach EU-Vogelschutzrichtlinie2009/147/EG (VS-RL-Status) Anhang|-europaweitgeschützteArtdesAnhang |

Artikel4{2)-nationaldefinierte, besondersgeschützteZugvogelartengem. Artikel4(2).

GesetzlicherSchutz &:nach 87(2) Nr. 13 BNatSchG besondersgeschützteeuropäischenVogelarten 88: nach87(2) Nr. 14 BNatSchGsowieEG-ArtSchVO Nr. 338/97strenggeschützteArten

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Legende [L_] Vorhabensgebiet ® GSP: Grünspecht Brutvogelreviere NT: Neuntöter Be @® 5: siuthänfiing Saarbrürickenf-Tronk PIR: Pirol Bi Brutvogelreviere FL: Feldlerche j SKE: Schwarzkehlchen Maison ® GRS: Gartenrotschwanz 06.09.2023 1:3.000 Beratung [5 Feß,Klein,Paul

MILVUS ombn

A Planungsbüro enter nnde ETte nn

Abbildung3: LageplanungsrelevanterBrutvogelreviere.KarteimAnhang(Nr. 1)

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 21 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N

2.7.2.2 Reptilien

Während sechs Erfassungsterminen gemäß Tabelle 3 wurden alle geeigneten Habitatflächen

im Vorhabensbereich gezielt abgesucht, z. B. sonnige Strukturen für Eidechsen und feuchte

Bereiche für die Ringelnatter.

Die Begehungen wurden hauptsächlich am (späten) Vormittag durchgeführt, wenn die

wechselwarmen Tiere beim Sonnenbaden oder unter bestimmten Strukturen wie Steinen,

liegendem Holz oder anderen am Boden liegenden Materialien vorzufinden sind. Zur

Erfassung wurden die Flächen langsam und vorsichtig abgeschritten, um Erschütterungen zu

vermeiden und dieTiere nichtaufzuschrecken und visuell unterZuhilfenahmevon Ferngläsern

(10x42) abgesucht. Bei erfolgreichem Nachweis wurde die Art bestimmt und mittels GPS

verortet.

Zur Erhöhung der Nachweiswahrscheinlichkeit wurden im Bereich geeigneter

Habitatstrukturen insgesamt 20 Unterschlupfbretter im Zeitraum von April bis September

ausgebracht. Diese Stellen umfassen geschützte, mehr oder weniger besonnte Standorte

verschiedener Exposition, bevorzugt an Grenzlinien und Übergangszonen zwischen

Vegetationsbereichen. Die Unterschlupfbretterwurden im Rahmen der Reptilienbegehungen

systematisch sowie im Rahmen der Erfassungen anderer Artengruppen zusätzlich

unsystematisch kontrolliert.

Tabelle3: BegehungstermineundWetterdaten-Reptilienerfassung

| Datum Temperatur Win [ d B s ft t ] ärke Bewölk (1 u % n ) gsgrad Niederschlag Bemerkung [°C]

Ausbringung von 05.04.2023 7 30 Reptilienbrettern

07.06.2023 23

13.07.2023 22

11.08.2023 25

14.08.2023 26

06.09.2023 25

Hinsichtlich der Habitateignung für Reptilien ist lediglich der südliche Böschungsbereich zur

Balthasar-Goldstein-Straße hin zu nennen. Trotz intensiver Kontrollen, auch unter

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nr nördlich Balthasar-Goldstein-Straßße“ im Stadtteil Ensheim

Verwendung von Reptilienbrettern, konnten im gesamten Vorhabensgebiet keine Nachweise

von Reptilien erbracht werden.

2.7.2.3 Schmetterlinge

Im Zeitraum von Mai bisSeptember2023 wurden zur Erfassung derSchmetterlinge(Zielarten:

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina), Spanische Flagge (Euplagia

quadripunctario) und Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)) sechs Kartierungsgänge

durchgeführt. Dabei wurden alle gesichteten Schmetterlinge in Form einer Artenliste notiert

und mittels GPS-Gerät punktgenau verortet; für die genaue Artbestimmung ist hierbei u. U.

der Fang mittels Schmetterlingsnetz und eine anschließende nähere Betrachtung notwendig.

Zusätzlich wurde für den Nachtkerzenschwärmer und den Großen Feuerfalter eine

erfolgsorientierte Suche von Präimaginalstadien (Eier, Raupen) an geeigneten Eiablage- bzw.

Raupenfraßpflanzen durchgeführt. Die Begehungen wurden stets bei geeigneten

Witterungsverhältnissen mitTemperaturen > 15°C und maximal mäßigemWind durchgeführt.

Die Begehungen fanden zur Hauptaktivitätszeit tagaktiver Schmetterlinge zwischen 10 und

18 Uhrstatt, bei Begehungen mit derv. a. dämmerungsaktiven Zielart Nachtkerzenschwärmer

mit entsprechend zeitlicher Ausdehnung bzw. Verlagerung in den Dämmerungszeitraum bzw.

die frühen Abendstunden.

Tabelle4: BegehungstermineundWetterdaten

Schmetterlingserfassung Datum Temperatur Win [ d B s ft t ] ärke Bewölkungsgrad Niederschlag Bemerkung [°C] 1%]

Kartierung 23.05.2023 50 Nachtkerzenschwärmer

Kartierung 07.06.2023 25 Nachtkerzenschwärmer t KartierungSpanische j 11.08.2023 10 Flagge KartierungSpanische 14.08.2023 Flagge | KartierungGroßer 31.08.2023 Feuerfalter KartierungGroßer 06.09.2023 ‚Feuerfalter

Im Rahmen derSchmetterlingserfassungkonnten keine Nachweise der0. 8. Zielarten erbracht

werden. Zudem wurden auch keine sonstigen planungsrelevanten Schmetterlingsarten im

Vorhabensbereich beobachtet.

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2; Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04„Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim In

2.7.2.4 Zusammenfassung derfaunistischen Studien

Der Vorhabensbereich weist für die Fauna eine untergeordnete Wertigkeit auf. Die

Ackerflächen werden jedoch von 3 Revierpaaren der gefährdeten Feldlerche besiedelt. Für

sonstige Artgruppen {wie z. B. Fledermäuse) weisen die überwiegend intensiven Ackerflächen

keine bedeutsamen Habitatstrukturen auf. Insgesamtwurde keine Wechselwirkungen mitden

dem Natura 2000-Gebiet „Woogbachtal“ festgestellt.

2.8 Immissionssituation

Der Vorhabensbereich befindet sich auf landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne nennenswerte

Emissionsquellen. Durch den Betrieb des Firmengeländes kommt es zu erhöhten Emissionen

auf Grund von erhöhtem Verkehrsaufkommen und betrieblicherTätigkeit.

Gegenüberdem rechtskräftigen Bebauungsplan (fiktiver Ist-Zustand) führt die Änderung nicht

zu einer wesentlich erhöhten Immissionssituation.

2.9 Kultur- und Sachgüter

2.9.1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft

Der Vorhabensbereich wird im tatsächlichen IST-Zustand überwiegend landwirtschaftlich

genutzt. Im fiktiven Ist-Zustand des rechtskräftigen B-Plans ist keine landwirtschaftliche

Nutzung möglich, da der gesamte Vorhabensbereich von einem Gewerbegebiet

eingenommen wird. Forstwirtschaftlich genutzte Flächen sind planbedingt nicht betroffen.

2.9.2 Landschaftsbild / Erholung

Das Landschaftsbild im Vorhabensbereich inkl. des Umlandes wird geprägt durch einen

Wechsel aus intensiv und extensiv genutzten Offenlandbereichen mit Ackerflächen, Wiesen,

Weiden und Streuobstflächen sowie Gehölzstrukturen und Waldflächen. Der

Vorhabensbereich selbst unterliegt aktuell einer intensiveren Nutzung als Teile des

umliegenden Offenlands. In Blickrichtung Süden wird das Landschaftsbild vom Flughafen

Saarbrücken geprägt.

Der Vorhabensbereich und dessen Umfeld werden landwirtschaftlich und teilweise zur

Naturerholung genutzt (Spaziergänger, Reiter, Wanderer). Er weist eine geringe bis mittlere

Vielfalt und Schönheit sowie Eigenart auf.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet In nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Bau- und Kulturdenkmäler sind im Vorhabensbereich nicht vorhanden. Östlich des

Vorhabensbereichs befindet sich in ca. 200 m Entfernung das Baudenkmal „Ensheimer Hof

3/4“.

Die Änderung des aktuell rechtskräftigen B-Plans wirkt sich nicht erheblich auf die

Landschaftsbildqualität aus.

2.10 Wechselwirkungzwischen den Schutzgütern

Es werden keine planbedingten Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

erwartet, die bereits über vorher Erwähntes hinausgehen.

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim N

3. Umweltentwicklung

3.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

(Nullvariante)

Im Vorhabensbereich besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der eine ähnliche

Verbauung vorsieht als die geplante Änderung. Bei Nichtdurchführung der Planung behält der

2011 aufgestellte B-Plan seine Gültigkeit.

3.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Umsetzung

des Planes

3.2.1 SchutzgutMensch

Vorhabensbedingt kommt es während der Bauphase zu einer Erhöhung des Verkehrs- und

Lärmaufkommens. Diese stellen jedoch aufgrund der relativ kurzen Bauzeit und der

Einhaltung derVorschriften zu Baulärm keine erhebliche Beeinträchtigungfür das Umfeld dar.

In der Betriebsphase des geplanten Firmengeländes wird es zu einer Erhöhung des

Verkehrsaufkommens (KFZ / LKW) kommen, die jedoch nicht über das potenzielle

Verkehrsaufkommen des aktuell rechtskräftigen B-Plans hinausgeht.

Aufgrund der Lage unmittelbar neben dem Flughafen und des dadurch bereits hohen

Verkehrsaufkommens sowie der Lärmbelastung durch den Flugverkehr ist die zu erwartende

Erhöhung des KFZ-Aufkommens lediglich von untergeordneter Bedeutung.

3.2.2 Schutzgüter Flächenund Boden

Während der Bauphase wird es zu kleineren Reliefveränderungen, Bodenbewegungen,

Umschichtung des Bodens sowie Bodenverdichtungen kommen. Gegenüber dem aktuell

rechtskräftigem B-Plan findet eine Erhöhung des Eingriffs in Fläche und Boden statt, da der B-

Plan an die tatsächlichen gewerblichen Bedürfnisse des Vorhabensträgers angepasstwird. Der

Erhöhung des Flächenbedarfs wird im Rahmen der Eingriffsbilanzierung Rechnung getragen.

3.2.3 SchutzgutKlima und Lufthygiene

Die geplante Änderung des B-Plans führt nicht zu einer wesentlichen Änderung zum aktuell

rechtskräftigen B-Plan hinsichtlich des Schutzguts Klima und Lufthygiene. Eine

Verschlechterung des Klimas und der Lufthygiene wird nicht prognostiziert.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Auf nicht überbauten Flächen ist pro 200 m? die Pflanzung heimischer Laubbäume mit einem

Stammumfang von 14 cm vorgesehen. Zudem sind je nach Gebäudeart Fassaden- und

Dachbegrünungen vorgesehen.

3.2.4 SchutzgutWasser

Der Vorhabensbereich befindet sich nicht innerhalb eines Wasserschutzgebiets.

Die Entwässerung des Vorhabensbereichs erfolgt in den Wogbach. Hierzu liegt ein

Erlaubnisbescheid vom 26. Oktober 2012 vor, weshalb die Entwässerung im Rahmen des

Umweltberichts nichtweiter thematisiert wird.

Der Vorhabensbereich befindet sich gem. hydrogeologischer Karte auf Festgestein mit

geringem Grundwasserleitvermögen, weshalb dem Vorhabensbereich eine geringe

Bedeutung für die Grundwasserneubildung zugeschrieben wird.

Bei Einsatz von Baumaschinen mit Hydraulikleitungen ist ein Havariecontainer vorzuhalten,

um bei Platzen von Hydraulikschläuchen zeitnah vor Ort das Ausmaß des Schadens begrenzen

zu können. Allgemein ist bei allen Arbeiten auf einen verantwortungsvollen Umgang mit

wassergefährdenden Stoffen zu achten (Maßnahme M1).

3.2.5 SchutzgutTiere, Pflanzen und BiologischeVielfalt

Zum Schutz gebüsch- und baumbrütender Vogelarten erfolgt die Räumung des Baufeldes

(Rodungsmaßnahmen von Einzelgebüschen bzw. Bäumen sofern erforderlich) außerhalb der

Brutzeit derVögel (keine Rodung bzw. Räumung des Baufeldes im Zeitraum vom 01. März bis

  1. September, vgl. $ 39 Abs. 5 BNatSchG). Aufgrund der Vorkommen bodenbrütender

Vogelarten (Feldlerche) erfolgt die Räumung des Baufeldes / Abschieben des Oberbodens

ebenfalls im Zeitraum vom 01. Oktober bis 28. Februar. Nach der Räumung des Baufeldessind

die Bauflächen bis zum eigentlichen Baustart durch geeignete Maßnahmen für

bodenbrütende Vogelarten unattraktiv zu gestalten (z. B. regelmäßiges Grubbern zur

Vermeidung der Ansiedlung der Feldlerche) (Maßnahme M2).

Hinsichtlich planungsrelevanter Tier- und Pflanzenarten führt die geplante Änderung des

aktuell rechtskräftigen B-Plans zu keiner erheblichen Konfliktsteigerung, da der fiktive Ist-

Zustand für die relevanten Arten mit dem des Plan-Zustand im Geltungsbereich vergleichbar

ist.

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim In

Die geplante Bebauung führt, ohne Berücksichtigung des fiktiven Ist-Zustands, zu einem

Verlust von drei Revieren der Feldlerche. Obwohl der Geltungsbereich gegenüber dem

momentan rechtskräftigen Bebauungsplan keine wesentliche Steigerung faunistischer

Beeinträchtigungen darstellt, soll der Lebensraumverlust kompensiert werden. Hierzu wird

empfohlen, ggf. synergetisch mit sonstigen externen Maßnahmen (Ökopunkte-Ausgleich),

Lebensräume der Feldlerche zu fördern (Zielarten: Feldlerche - Maßnahme M-El). Hierzu

eignen sich:

Extensivierungsmaßnahmen im Offenland

  • Anlage von Brachstreifen/ Blühstreifen im Agrarland

  • Anlage von Feldlerchenfenstern in Ackerflächen

Eine Bilanzierung der Biotopwerte findet sich in Kapitel 3.7.1 „Bilanzierung des Eingriffs“. Der

zusätzliche Kompensationsbedarfs durch den Eingriff beläuft sich auf insg. 51.986 ÖW.

3.2.6 Schutzgut Landschaftsbild / Erholung

Die Planung führt hinsichtlich des Landschaftsbildes nicht zu einer wesentlich höheren

Beeinträchtigung als der aktuell rechtskräftige Plan. Zur Eingrünung erfolgt entlang der

Nordgrenze des Vorhabensgebiets eine Baum- und Gebüschpflanzung, sowie je nach

Gebäudeart eine Dach- und Fassadenbegrünung.

3.2.7 Schutzgut Kulturelles Erbe und Sachgüter

Durch die Planung ergibt sich keine Betroffenheit. Daher sind für diese Schutzgüter keine

Maßnahmen erforderlich. Auf die Anzeigepflicht bei Bodenfunden wird hingewiesen. Sollten

im Rahmen der Baumaßnahme kulturell bedeutsame Stücke gefunden werden sind die

Baumaßnahmen sofort einzustellen und die Denkmalschutzbehörde zu informieren

(Maßnahme M3).

3.3 Maßnahmen zur umwelitverträglichen Standortnutzung

3.3.1 Vermeidungsmaßnahmen

M1: Bei Einsatz von Baumaschinen mit Hydraulikleitungen ist ein Havariecontainer

vorzuhalten, um bei Platzen von Hydraulikschläuchen zeitnah vor Ort das Ausmaß des

Schadens begrenzen zu können. Allgemein ist bei allen Arbeiten auf einen

verantwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu achten.

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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 2, Inn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

M2: Zur Vermeidung von Tötungen von Tieren erfolgt die Rodung im Winterhalbjahr (keine

Rodung bzw. Räumung des Baufeldes im Zeitraum vom 01. März bis 30. September, vgl. 8 39

Abs. 5 BNatSchG). Dasgesamte Rodungsmaterial wird danach, ebenfalls im o. g. Zeitraum, von

der Fläche abtransportiert, um eine Besiedlung des Rodungsmaterials durch Tiere zu

vermeiden, da sonst bei einer späteren Abfuhr des Materials das Tötungsverbot gem. 844

BNatSchG ausgelöst werden könnte. Die Baufeldfreimachung (z. B. Abschieben des

Oberbodens) muss zudem vor der Brutzeit der Feldlerche erfolgen. Sofern die

Baufeldfreimachungerst nach o. g. Zeitraum erfolgen kann (und vorAnfang August begonnen

werden soll), muss die Fläche ab Ende Februar für die Feldlerche dauerhaft durch geeignete

Maßnahmen unattraktiv gestaltet werden (z. B. regelmäßiges Grubbern, Abspannung mittels

Flatterband, etc.). Bei der unattraktiven Gestaltung mittels Flatterband ist darauf zu achten,

dass Reviere von Randsiedlern nicht erheblich gestört werden. Solche Maßnahmen sollten

einen Mindestabstand von 30 m zu randlichen Gebüschstrukturen aufweisen.

M3: Bei Funden potenziell kulturell bedeutsamer Stücke (z. B. frühgeschichtliche Artefakte)

sind alle Baumaßnahmen sofort einzustellen und die Denkmalschutzbehörde zu informieren.

3.3.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen

Funktionalität (CEF-Maßnahmen)

Laut & 44 Abs. 5 BNatSchG liegt kein Verbot vor, wenn die ökologische Funktion der

betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im

räumlich-funktionalem Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Dabei muss die Wirksamkeit

der Maßnahme bereits zum Eingriffszeitpunkt gewährleistet sein (= vorgezogene

Ausgleichsmaßnahme / CEF-Maßnahme).

Da hinsichtlich planungsrelevanter Arten zwischen fiktivem Ist-Zustand und Plan-Zustand

keine erhebliche Konfliktsteigerung prognostiziert wird sind CEF-Maßnahmen nicht

notwendig.

3.3.3 Externe Kompensationsmaßnahmen

Kompensationsmaßnahmen Extern

M-E1: Kompensation des allgemeinen Lebensraumverlustes der Feldlerche durch externe

Kompensationsmaßnahmen.

[Seite 29]

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim N

Durch das geplante Bauvorhaben werden 3 Reviere der Feldlerche beeinträchtigt. Eine

Besiedlung des späteren Gewerbegebiets ist auszuschließen, da für die Art keine geeigneten

Habitate verbleiben. Aus diesem Grund müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für 3

Reviere der Feldlerche im räumlichen Umfeld der Vorhabensfläche umgesetzt werden, um

erhebliche Beeinträchtigungen der lokalen Feldlerchenpopulation zu vermeiden.

Die 3 Feldlerchenreviere nehmen aktuell eine Fläche von 6 ha ein, was einer Reviergröße von

ca. 1 Revier pro 2 ha entspricht (= durchschnittlicher Lebensraum (Ministere de

l’Environnement, du Climat et du Developpementdurable, 2021)).

Die Planung und Umsetzung der CEF-Maßnahme orientiert sich an den Ausführungen zur

„Maßnahmenfestlegung für die Feldlerche im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen

Prüfung“ (StMUV, 2023). Der Habitatverlust der Feldlerche wird durch die Anlage von 30

Lerchenfenstern (10 Fenster/ Revier) im räumlichen Umfeld desVorhabensbereichs(ca. 1 km-

Radius) kompensiert:

Legende

E_] GeltungsbereichdesB-Plans EI MaßnahmenflächenFeldlerche

DINA4 SS MILVUS smn

1:10.000 Planungsbüro

Abbildung4: MaßnahmenflächenFeldlerche

[Seite 30]

EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet rn nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Die in Abbildung 4 dargestellten Maßnahmenflächen umfassen folgende Parzellen:

Maßnahmenfläche | Gemarkungsnr. Gemarkungsname Flur | Nummer

7100/3 7104/1 7107/3 , 7109/1 —| 7110 Ensheim 22 6772/1

7123 7143/17143/1

7136

7133 7165/1 5954/64 Ensheim 5954/51

5807/11.

5954 Ensheim 5955

|. | |5954/5

Ensheim

Die Feldierche besiedelt offenes Gelände mit möglichst freiem Horizont, weshalb möglichst

große Abständezu umliegendenVertikalstrukturen wie Wäldern einzuhalten sind. Zudem sind

Abstände von Störquellen (z.B. stark befahrene Straßen) zu berücksichtigen:

  • Abstand zu stark frequentierten Straßen: 100 m

  • Abstand Vertikalstrukturen: 50 m

Maßnahmenfläche Gesamtgröße | Gesamtfläche (mit Puffern) .

85.062 m? 24.49m1?

164.768 m? 79.675 m?

63.080 m? 7.11m7?

57.216 m?

m? 2.870

37,0 ha 0... 11,4ha

Die Maßnahmenflächen umfassen insg. 37 ha Fläche, von denen 11,4 ha außerhalb o. g.

Abstandsbereiche liegen.

[Seite 31]

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße”im Stadtteil Ensheim rn

Anforderungen an die Feldlerchenfenster:

nur im Winterweizen, keine Wintergerste, Raps oder Maisaufgrund fehlender Eignung

oder zu frühem Erntetermin; in der Regel kein Sommergetreide aufgrund zu geringer

Aufwertungseignung

Anlage der Lerchenfenster durch fehlende Aussaat nach vorangegangenem Umbruch

/ Eggen, nicht durch Herbizideinsatz

keine Anlage in genutzten Fahrgassen

Anzahl Lerchenfenster: 2 - 4 Fenster/ ha mit einer Größe von jeweils min. 20 m?

im Acker Dünger- und Pflanzenschutzmittel (PSM)-Einsatz zulässig, jedoch keine

mechanische Unkrautbekämpfung; VerzichtaufPSM istjedoch anzustreben (Erhöhung

Insektenvorkommen)

mindestens 25 m Abstand der Lerchenfenster vom Feldrand und unter

Berücksichtigung derAbstandsvoraussetzungen zu vertikalen Strukturen

Rotation möglich: Lagejährlich bis spätestens alle 3 Jahre wechselnd

Legende

GeltungsbereichdesB-Plans

MaßnahmenflächenFeldlerche 1773 50m-PufferumGehölze 2 100m-PufferzustarkbefahrenenStraßen

BereichzurAnlagevonLerchenfenstern

300m

MILVUS embn

Planungsbüro

Abbildung5: Maßnahmenflächeninkl.Abstandsradien

[Seite 32]

N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet 4 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

3.4 Kumulative Wirkungen

Unter kumulativen Wirkungen werden Umweltauswirkungen verstanden, die aus einer

Mehrzahl unterscheidbarer anthropogener Belastungsbeiträge bzw. Belastungsfaktoren

resultieren und die in ihrerSummenwirkung bzw. Interaktion bestimmte Belastungsschwellen

überschreiten und so einen erheblichen Eingriff bedeuten können (BFN, 2017).

Erhebliche kumulativeWirkungen sind im Vorhabensbereich nichtzu erwarten, da die Planung

innerhalb eines rechtskräftigen B-Plans erfolgt und es nur zu einer Umplanung, jedoch nicht

zu neuen Flächeninanspruchnahmen außerhalb des aktuell rechtskräftigen B-Plans kommt.

3.5 Auswirkungen aufbesonders und strenggeschützte Arten

3.5.1 Rechtliche Grundlagen

Die nationalen Vorschriften des besonderen Artenschutzes finden sich im

844 Abs. 1 BNatSchG, der für die besonders und streng geschützten Arten unterschiedliche

Zugriffsverbote beinhaltet.

8 44 Abs. 5 BNatSchG benennt als Maßstab für das Nichteintreten von Verbotstatbeständen

die Erfüllung „der ökologischen Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen

Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang“, soweit erforderlich auch

mit Hilfe von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen). Im Falle des

Eintretens derVerbotstatbestände können nach 845 Abs. 7 BNatSchGAusnahmen zugelassen

werden.

Die artenschutzrelevanten Verbotstatbestände sind im 844 Abs. 1 BNatSchG geregelt und

umfassen folgende Verbote:

“= Verbot wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu

fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu

entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Verbot wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen

Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und

Wanderungszeiten erheblich zu stören. Eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich

durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art

verschlechtert.

Verbot Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders

geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören

[Seite 33]

Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim 4.

= Verbot wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre

Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu

beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote).

Nach 8 44 (5) BNatSchG gelten die artenschutzrechtlichen Verbote für zulässige Eingriffe in

Natur und Landschaft (gemäß 8 15) sowie für Vorhaben im Sinne des 8 18 (2) Satz 1, die nach

den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässig sind.

Ausnahmen

Treten Verbotstatbestände nach $ 44 (1) in Verbindung mit Absatz 5 BNatSchG hinsichtlich

der europa-rechtlich geschützten Arten ein oder können diese nicht ausgeschlossen werden,

so sind für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 8 45 (7) BNatSchG zu

erfüllen (unter Berücksichtigung des Artikels 16 FFH-Richtlinie bzw. Art. 9 (2) VS-Rt).

Als Ausnahmevoraussetzung für ein Vorhaben ist gemäß 8 45 (7) BNatSchG nachzuweisen,

dass

zwingende Gründe des überwiegend öffentlichen Interesses vorliegen (einschließlich

solcher sozialen oder wirtschaftlichen Art),

zumutbare Alternativen, die zu keinen oder geringeren Beeinträchtigungen der

relevanten Arten führen, nicht gegeben sind,

keine Verschlechterungdesgünstigen Erhaltungszustandes der Population einerArt zu

erwarten ist bzw. bei derzeitig schlechtem Erhaltungszustand eine Verbesserung nicht

behindert wird.

Bei europäischen Vogelarten darf das Vorhaben den aktuellen Erhaltungszustand nicht

verschlechtern (,„Aufrechterhaltung des Status Quo“).

Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. $& 44 Abs. 1i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt

unter Berücksichtigung in Kapitel „3.3“ definierten Maßnahmen.

3.3.2 Bewertung

Die geplante Änderung des aktuell rechtskräftigen B-Plans führt nicht zu einer relevanten

Konfliktsteigerung für planungsrelevante Tier- und Pflanzenarten. Relevante Aspekte und

notwendige Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen wurden in Kapitel

3.3 „Maßnahmen zur umweltverträglichen Standortnutzung“ definiert. Bei Einhaltung der

genannten Maßnahmen werden Verbote gem. 844 BNatSchG nicht prognostiziert.

[Seite 34]

EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet F In nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Umweltschäden gemäß $ 19 BNatSchG

Im Vorhabensbereich kommen keine nach 830 BNatSchG geschützten Biotope oder FFH-

Lebensraumtypen vor. Bei Berücksichtigung der in Kapitel „3.3.1 - Vermeidungsmaßnahmen

und „3.3.3 Externe Kompensationsmaßnahmen“ genannten Vermeidungs- und

Kompensationsmaßnahme können erhebliche Schäden an besonders und streng geschützten

Arten oder Lebensräumen vermieden werden.

3.6 Auswirkungen aufSchutzgebiete

Nordwestlich des Vorhabensbereichs (minimale Entfernung ca. 280 m) befindet sich das FFH-

Gebiet 6708-305 „Woogbachtal“. Die Ackerflächen weisen für die im FFH-Gebiet gemeldeten

Fledermausarten Großes Mausohr und Bechsteinfledermaus keine geeigneten

Habitatbedingungen auf. Ein Befliegen desVorhabensgebiets(intensivgenutzte Ackerflächen)

im Rahmen von Transfer- oder Jagdflügen ist lediglich sporadisch zu erwarten. Eine

Quartiernutzungim Vorhabensbereich oder dem nahen Umfeld kann ausgeschlossenwerden.

Für Hirschkäfer und Groppe fehlen im Vorhabensbereich geeignete Habitate prinzipiell.

Potenzielle Habitate stehen für den Großen Feuerfalter bereit, welcher an Rumex spec. Eier

ablegt. Der Große Feuerfalter konnte weder als Imago noch über Präimaginalstadien im

Vorhabensbereich festgestellt werden.

Insgesamt wurde keine Wechselwirkungen oder Konflikte mit dem Natura 2000-Gebiet

„Woogbachtal“ festgestellt.

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet EN nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“im Stadtteil Ensheim N

3.7 Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung

3.7.1 Bilanzierungdes Eingriffs

Ermittlung des fiktiven Ist-Zustandes

Für die Bilanzierung des Ist-Zustandes wurde auf Basis des aktuell rechtskräftigen B-Plans Nr.

441.11.01 „Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil“ (Argus concept — August 2011)

der fiktive IST-Zustand gem. Leitfaden Eingriffsbewertung (MfU 2001) im vereinfachten

Verfahren bewertet, da im Rahmen des o. g. B-Plans keine Eingriffsbilanzierung erfolgte

(damals im beschleunigten Verfahren ohne Umweltbericht durchgeführt).

nn Fläche ' öw EENr. EE Klartext ÖW/m? Begründung [m?] [ges] u nn 3.1 Straßen 2.609 0

3.1

Baufläche (Gebäude) 24.129

9.994

3.2 Baufläche (Restfläce)

3.2 Grünzone / Zufahrt 1.158

. u

3.1 Versorgungsanlagen (Elektrizität) 106

Mischungaus

Ä

3.4 Private Grünfläche 20.859 146.013 Zierrasen und

Gebüschen

. 157.165.

Summe: 58.855 Derfikti | ve Ist-Zustand des Plangebiets umfasst einen Ök | owert von 157.165 ÖW.

Ermittlung des Plan-Zustands Ä Ä Fläche öw Nr EENr. EE Klartext Ö"W/m? Begründung [m?] [ges] 1 31 Baufläche (Gebäude) 33.443 0 0 2 31 Baufläche (Restfläche) | 15.565 15.565 Mischungaus Private Grünfläche 6.892 7 48.244 Zierrasen und

Gebüschen

2.955 |

Sonstiges Gebüsch m 41.370

| 58.855 |

Summe: 238.951 Der Plan-Zustand des Plangebiets wird einen Ökowert von 105.179 ÖW besitzen.

Ermittlung des Kompensationsbedarfs

Die aktualisierte Planung führt im Vergleich einem Defizit von insgesamt 51.986 ÖW, die

extern zu kompensieren sind.

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EN Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nr nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

3.7.2 Bilanzierungder Kompensationsmaßnahme

Das Ökopunktedefizit von 51.986 ÖW wird durch Ankaufvon Ökopunkten bei der ÖfM GmbH

(Naturland Ökoflächen-Management GmbH) kompensiert. Die Ökopunkte werden durch die

ÖFM aus der Maßnahme „Rückbau Kohlwaldstadion und Entwicklungeines standorttypischen

mesophilen Buchenmischwaldes“ bereitgestellt.

3.8 Prüfungvon Planungsalternativen

Da der Vorhabensbereich im B-Plan als Gewerbegebiet ausgewiesen und somit ausdrücklich

für die Nutzung in Form von Gewerbebetrieben, Lagerhäusern oder öffentlichen Betrieben

vorgesehen ist, wird auf eine Prüfung von Planungsalternativen verzichtet.

3.9 Schwierigkeiten oder Lücken bei der Zusammenstellung der Angaben

Auf Basis der vorliegenden Informationen aus Geoportal und Vor-Ort-Kontrolle konnten alle

wesentlichen Informationen erlangt werden, die zur Ermittlung und Bewertung wesentlicher

Auswirkungen des Planungsvorhabens auf die Umwelt notwendig sind.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Umweltberichts wurden noch keine Potenzialflächen für

externe Kompensationsmaßnahmen ausgewählt, weshalb eine detaillierte Betrachtung noch

nicht erfolgen kann. Im Nachgang ist das externe Kompensationskonzept nachzureichen.

3.10 Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen

Die Gemeinden haben nach 8 4c BauGB die Verpflichtung, erhebliche Umweltauswirkungen,

die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen. Die

prognostizierte Entwicklung externer Kompensationsmaßnahmen wird über ein Monitoring

im 3, 5. und 10. Jahr überprüft.

3.11 Zusammenfassung

Aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes stehen einer Umsetzung der Bebauungsplans-

Änderung B-Plan Nr. 441.11.01 „Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil” (Argus

concept-August 2011} keine tatsächlichen, fachlichen oder rechtlichen Gründe entgegen.

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Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet N 37 nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim $

Aufgestellt:

MILVUS

smou

D-6601 Beck ODINESde Varrilaade

Beckingen-Düppenweiler, den 19.03.2024 Fabian Feß

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N Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet % nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim

Literatur

Bezzei, E. 1993. Kompendium Der Vögel Mitteleuropas — Passeres — Singvögel. AULA-Verlag, Wiesbaden. BEZZEL, E. 1998. Kompendium Der Vögel Mitteleuropas — Nonpasseriformes — Nichtsingvögel. AULA- Verlag, Wiesbaden. DIETZ, C., O. von HELVERSen, and D. NiLt. 2007. Handbuch Der Fledermäuse Europas Und Nordwestafrikas. Franckh-Kosmos. GLUTZV. BLOTZHEIM, U., K. BAUER, and E. BEzzEL. 1966. Handbuch DerVögel Mitteleuropas. AULA-Verlag, Wiesbaden. MINISTERE DE LENVIRONNEMENT, DU CLIMAT ET DU DEVELOPPEMENT DURABLE. 2021. Leitfaden CEF- Maßnahmen - Leitfaden zur Bewältigung von Beinträchtigungen [sic] bei Eingriffen und Projekten, hinsichtlich einerAuswahl besonders geschützterArten. STMUV. 2023. Maßnahmenfestlegung für die Feldierche im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP}. Zeichen: 63b-U8645.4-2018/2-35. SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER, and C. SUDFELDT. 2005. Methodenstandards Zur Erfassung Der Brutvögel Deutschlands. Max-Planck-Institut für Ornithologie, Radolfzell.

Weitere Quellen

Luftbildquelle: Geobasisdaten, © LVGLONL 12449/2023

Anhang

Tabelle5: ListederKartenanhänge

Nr. Bezeichnung Format Maßstab Bemerkung

Reviere planungsrelevanterBrutvogelarten

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Legende

[[__] Vorhabensgebiet GSP: Grünspecht

Brutvogelreviere NT: Neuntöter

@

+: Biuthänfling PIR: Pirol Bezeichnung Brutvogelreviere FL: Feldlerche SKE: Schwarzkehlchen Datum Maßstab ® 06.09.2023 1:3.000 GRS: Gartenrotschwanz Bemerkung Bearbeiter Feß,Klein,Paul

MILVUS cmor

we Planungsbüro SUASmename Ip

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