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BEBAUUNGSPLAN NR. 441.11.04 „GEWERBEGEBIET NÖRDLICH BALTHASAR-GOLDSTEIN-STRASSE“ IM STADTTEIL ENSHEIM
TEIL A: PLANZEICHNUNG 8. UNTERIRDISCHE VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN Sedum acre Scharfer Mauerpfeffer Sofern aufgrund landesrechtlicher Vorschriften für Bauvorhaben eine Baugenehmigung nicht erforderlich ist oder Denkmäler
TEIL B: TEXTTEIL
GEM. § 9 ABS. 1 NR. 13 BAUGB Sedum album Weißer Mauerpfeffer für das Aufrichten von Kränen, Aufstellen von Anlagen, Masten usw. eine Genehmigungsbehörde nicht vorgese- • Baudenkmäler und Bodendenkmäler sind nach heutigem Kenntnisstand von der Planung nicht betroffen. Auf Sedum reflexum Felsen-Fetthenne hen ist, ist die Genehmigung der Luftfahrtbehörde erforderlich (§ 12 Abs. 2 Satz 4 und § 15 LuftVG). Zustimmun- die Anzeigepflicht von Bodenfunden und das Veränderungsverbot (§ 16 Abs. 1 und 2 SDschG) wird hingewie- Siehe Plan. Sedum telephium Große Fetthenne gen bzw. Genehmigungen der Luftfahrtbehörde ergehen auf der Grundlage von ihr bei der DFS Deutsche Flug- sen. Zudem wird auf § 28 SDschG (Ordnungswidrigkeiten) hingewiesen. hier: Hochdruckwasserleitung der Stadtwerke Sempervivum tectorum Gewöhnliche Hauswurz sicherung GmbH einzuholender gutachterlicher Stellungnahmen. Hierfür ist eine gesetzliche Frist von zwei Mo- Lärm hier: Signalkabel der Stadtwerke Thymus praecox Frühblühender Thymian naten eingeräumt, die ggf. verlängert werden kann (§ 12 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 LuftVG).
FESTSETZUNGEN (§ 9 BAUGB I.V.M. BAUNVO)
• Das Amt für Klima- und Umweltschutz empfiehlt aufgrund der Ergebnisse aus der Kartierung der EU-Umge- hier: Niederspannungs- und Mittelspannungsleitung der Stadtwerke Thymus praecox Sand-Thymian Darüber hinaus werden nach derzeitigem Kenntnisstand sowohl Gebäude, sonstige bauliche Anlagen, erforder- bungslärmrichtlinie, schutzbedürftige Räume oder Aufenthaltsbereiche im Freien, die eine Erholungsfunktion hier: geplanter Kanal für die Schmutz- und Regenwasserentsorgung liche Kranaufstellungen sowie Masten, Freileitungen usw. in Anlagenschutzbereiche ziviler Flugsicherungsein- besitzen (Terrassen, Balkone), ohne Sichtverbindung zur L108 zu errichten. Dies kann bewerkstelligt werden, Für sämtliche Gehölzpflanzungen (wie Baumreihen, Strauchpflanzungen, Sichtschutzpflanzungen, Streu- richtungen im Sinne des § 18a LuftVG hineinragen.
- ART DER BAULICHEN NUTZUNG in dem z.B. Produktionshallen oder sonstige Gebäude, die keine Schutzbedürftigkeit besitzen, im östlichen obst usw.) und Ansaaten, innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen sind - unabhängig von GEM. § 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB I.V.M. § 8 BAUNVO In jedem Einzelfall ist dann vorab eine eigenständige Entscheidung des Bundesaufsichtsamts für Flugsicherung Bereich des Baufeldes angeordnet werden.
- UNTERIRDISCHE VERSORGUNGSLEITUNGEN den Artenvorschlagslisten - auf der Grundlage des § 40 BNatSchG ausschließlich zertifizierte, gebiets- (BAF) gemäß § 18a LuftVG aus Flugsicherungsgründen darüber erforderlich, ob diese errichtet werden dürfen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz GEM. § 9 ABS. 1 NR. 13 BAUGB heimische Gehölze mit der regionalen Herkunft „Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben“ (Vor- 1.1. GEWERBEGEBIET (GE) GEM. § 8 BAUNVO bzw. Veränderungen zu dulden sind, damit Störungen unterbleiben. Für die Entscheidung des BAF existiert keine kommensgebiet 4) nach dem „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU, Januar 2012) • Für die Ausführung vorgesehener Sauberkeits-, Trag- oder Dränschichten, für die Verfüllung von Arbeitsräu- Fristenregelung. Siehe Plan. bzw. zertifizierte gebietsheimische Saatgutmischungen mit der regionalen Herkunft „Oberrheingraben men (Kanalgräben, Baugruben usw.) sowie für den Unter- und Oberbau von Verkehrs- und Parkflächen darf Siehe Plan. hier: geplante Gasleitung der Creos Deutschland GmbH mit Saarpfälzer Bergland“ (Ursprungsgebiet 9) zu verwenden. Sämtliche Abweichungen sind zwingend nur Material verwendet werden, das keine auslaugbaren wassergefährdenden Bestandteile enthält (geeigne- Zulässig sind gem. § 8 BauNVO Denkmäler bei der zuständigen Behörde genehmigungspflichtig. tes Naturmaterial) bzw. Material, das die Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung einhält.
- Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Baudenkmäler sind von den Planungen nicht direkt betroffen. Angrenzend an das Planungsgebiet befindet sich
- Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude. • Aussagen zum möglichen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind im Rahmen des Bauantrags zu
- PRIVATE GRÜNFLÄCHEN Fassadenbegrünung: das Einzeldenkmal „Ensheimer Hof“. treffen. GEM. § 9 ABS. 1 NR. 15 BAUGB Außenwände baulicher Anlagen sind ab einer geschlossenen Fassade pro Gebäudeseite von über 100 m² Im Umfeld des Planungsgebiets, das südlich an einen bereits durch Sondagen untersuchten Bereich anschließt, Ausnahmsweise zulässig sind gem. § 8 Abs. 3 BauNVO • Aufgrund der Größe der Eingriffsfläche und der evtl. geplanten Verwertung des Oberbodens auf landwirt- oder 10 m geschlossener Fassadenlänge mit ausdauernder Vertikalbegrünung auszustatten. Entlang der sind dem Landesdenkmalamt steinzeitliche Funde und römische Kalköfen bekannt.
- Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die schaftlichen Flächen wird die Einsetzung einer bodenkundlichen Baubegleitung gemäß DIN 19639 angera- Siehe Plan. Gebäude sind mind. 0,75 m breite Pflanzstreifen anzulegen, aus denen die Rankpflanzen wachsen kön- dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet Daher sind sämtliche Erdarbeiten in der Planungsfläche genehmigungspflichtig gemäß § 8 Abs. 2 in Verbindung ten. Die privaten Grünflächen entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze sind zu begrünen (vgl. Festset- sind. nen. mit § 10 SDSchG. Für alle Bauwerke, für deren Errichtung eine Baugenehmigung oder eine die Baugenehmigung zung bzgl. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a • Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz empfiehlt, die fachgerechte Anbringung künstlicher Nisthilfen einschließende oder ersetzende behördliche Entscheidung erforderlich ist, ist das Einvernehmen mit dem Landes- BauGB). (z.B. Schwalbennisthilfen oder Fledermauskästen) an bzw. in den Fassaden der Gebäude und die Architekten Unzulässig sind gem. § 8 Abs. 2 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 5 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO Sämtliche Begrünungen / Pflanzungen sind fachgerecht herzustellen und dauerhaft zu erhalten. Abgän- denkmalamt herzustellen (§ 10 Abs. 5 SDSchG), wobei davon auszugehen ist, dass das Einvernehmen nur dann rechtzeitig über die geplanten Maßnahmen zum Artenschutz an den Gebäuden zu informieren.
- Anlagen für sportliche Zwecke, gige Pflanzen sind in der darauffolgenden Pflanzperiode zu ersetzen. hergestellt werden kann, wenn vor Beginn der Erdarbeiten präventiv geophysikalische Messungen vorgenom-
- Tankstellen, Brandschutz men werden, deren Ergebnisse im Anschluss durch Sondagen überprüft werden müssen. Sollten sich keine ver-
- FLÄCHEN FÜR HOCHWASSERSCHUTZANLAGEN UND FÜR DIE REGELUNG DES WASSER-
- Einzelhandelsbetriebe. • Für ausreichend Löschwasser in dem Gebiet ist Sorge zu tragen. Bemessungsgrößen sind hierzu der Informa- dächtigen Anomalien zeigen, ist durch Sondagen zu klären, dass sich keine Bodendenkmale im Boden befinden. ABFLUSSES
- KOMPENSATIONSMASSNAHME tion der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und des Deutschen Feuerwehrverban- Werden Bodendenkmale gefunden, die von den Planungen betroffen sind, sind diese, sofern nach Rechtsgutab- GEM. § 9 ABS. 1 NR. 16B BAUGB Unzulässig sind gem. § 8 Abs. 3 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 9 BauNVO GEM. § 9 ABS. 1A BAUGB des (DFV) in Abstimmung mit den Arbeitsblättern 400-1 und 405 des Vereins des Gas- und Wasserfaches e. wägung erforderlich, unter Leitung einer Archäologin/eines Archäologen systematisch großflächig auszugraben.
- Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, V. (DVGW) zu entnehmen. Die Kosten einschließlich der Kosten für die konservatorische Sicherung und Dokumentation der Funde und Be-
- Vergnügungsstätten, Läden mit Geschäfts- und Verkaufsflächen für Sexartikel (Sexshops und Video- Gem. Starkregengefahrenkarte fließt das Oberflächenwasser Richtung Balthasar-Goldstein-Straße zu Das entstehende ökologische Defizit von 51.986 ÖW wird durch Ankauf von Ökopunkten bei der ÖfM • Weiterhin ist bei der Gebäudenutzung bzw. Standortplanung die Richtlinie „Flächen für die Feuerwehr auf funde trägt der Verursacher gem.§ 16 Abs. 5 SDSchG im Rahmen des Zumutbaren. theken) und sonstige Gewerbebetriebe, in denen sexuelle Tätigkeiten gewerblich ausgeübt oder ange- einer Senke. Aus diesem Grund sind innerhalb des Plangebietes Notwasserwege vorzusehen (vgl. hierzu GmbH (Naturland Ökoflächen-Management GmbH) kompensiert. Die Ökopunkte werden durch die ÖFM Grundstücken“ zu beachten. boten werden (Bordelle bzw. bordellähnliche Betriebe einschließlich Wohnungsprostitution). Starkregengefahrenkarte der Landeshauptstadt Saarbrücken). Das Landesdenkmalamt weist darauf hin, dass Erdarbeiten, die vor Erteilung einer Baugenehmigung durchge- aus der Maßnahme „Rückbau Kohlwaldstadion und Entwicklung eines standorttypischen mesophilen Bu- • Bei einer Festlegung von Baumstandorten ist die Notwendigkeit einer Anleiterung am Objekt zu prüfen. führt werden (z.B. Abtrag des Oberbodens) nur nach Einholung einer denkmalrechtlichen Genehmigung nach § chenmischwaldes“ bereitgestellt. Unzulässig sind gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO i. V. m. § 1 Abs. 5 und Abs. 9 BauNVO 8 Abs. 2 SDSchG zulässig sind. • Bei Festlegungen von Parkflächen sind ebenso die möglichen Zufahrten bzw. Aufstellflächen der Feuerwehr
- Werbeanlagen, welche sich nicht an der Stätte der Leistung befinden. 12. MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ, ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON NATUR UND zu berücksichtigen. Der Lebensraumverlust der Feldlerche wird durch nachfolgende Maßnahmen, in der LANDSCHAFT Baumschutzsatzung GEM. § 9 ABS. 1 NR. 20 BAUGB • Gem. Ensheim, Flur 22, Nrn. 7100/3, 7104/1, 7107/3, 7109/1, 7110, 6772/1, 7123, 7143/1, 7136, • Die Baumschutzsatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken ist in der aktuell gültigen Fassung zu beachten.
- MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 7133, 7165/1 (Maßnahmenfläche 1) Begrünungssatzung Gehölzrodung außerhalb der Brut- und Setzzeiten: Die Rodung von Gehölzen darf gem. § 39 Abs. GEM. § 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB I.V.M. §§ 16 - 21A BAUNVO • Gem. Ensheim, Flur 20, Nrn. 5954/64, 5954/51, 5807/1 (Maßnahmenfläche 2)
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
5 Nr. 2 BNatSchG nur außerhalb der Brut- und Setzzeiten im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28. Februar • Die Satzung über die Gestaltung von Freiflächen sowie Flachdach- und Fassadenflächen in der Landeshaupt- • Gem. Ensheim, Flur 20, Nrn. 5954, 5955 (Maßnahmenfläche 3) erfolgen. Damit ist der Schutz von Gelegen und Nestlingen der europäischen Vogelarten hinreichend stadt Saarbrücken (Begrünungssatzung BGrüS) ist zu beachten. 2.1 HÖHE BAULICHER ANLAGEN • Gem. Ensheim, Flur 20, Nrn. 5954/5 (Maßnahmenfläche 4) sicher gewährleistet. Durch diese Fristenregelung wären auch innerhalb des Gehölzbestandes möglicher- Normen, Richtlinien weise in Borkenspalten oder -ritzen übertagende Fledermäuse geschützt. kompensiert. Für die Verfahrensdurchführung und die Festsetzun- 9. Gesetz zum Schutz der Natur und Heimat im Saar- Siehe Plan, gem. § 16 Abs. 2 und § 18 BauNVO • Die Einsicht in die verwendeten Normen, Richtlinien ist im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Saar- gen des Bebauungsplanes gelten u.a. folgende Ge- land - Saarländisches Naturschutzgesetz - (SNG) - brücken möglich. Die Kostenübernahme, das Flächeneigentum bzw. die dingliche Berechtigung, sowie der Vollzug des Aus- setze und Verordnungen: vom 05. April 2006 (Amtsbl. 2006 S. 726), zuletzt Insektenfreundliche Beleuchtung: Bei der Beleuchtung der Freiflächen und Stellplätze sind insek-
Maßgebender oberer Bezugspunkt für die maximale Höhe der baulichen und sonstigen Anlagen ist die Insektenfreundliche Beleuchtung: Bei der Beleuchtung der Freiflächen und Stellplätze sind insek- Die Kostenübernahme, das Flächeneigentum bzw. die dingliche Berechtigung, sowie der Vollzug des Aus- setze und Verordnungen: vom 05. April 2006 (Amtsbl. 2006 S. 726), zuletzt brücken möglich. tenfreundliche Beleuchtungssysteme (z. B. LED-Leuchten oder Natriumdampf-Niederdruck-Lampen) mit gleichs wird gem. § 1a Abs. 3 Satz 4 i.V.m. § 11 BauGB zwischen dem Bauantragssteller/Vorhabenträger 1. Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntma- geändert durch Artikel 162 des Gesetzes vom 08. Gebäudeoberkante (GOK). Der maßgebende obere Bezugspunkt kann den Nutzungsschablonen entnom- maximal 4.100 Kelvin Farbtemperatur zu verwenden. Es sind nur Leuchten vorzusehen, die so eingeblen- und der Kommune vertraglich gesichert. chung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). men werden. det sind, dass möglichst wenig Licht nach oben oder auf angrenzende Grünflächen emittiert wird. zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Saarländisches Denkmalschutzgesetz (SDschG) M-E1: Kompensation des allgemeinen Lebensraumverlustes der Feldlerche: 20. Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394). (Art. 3 des Gesetzes Nr. 1946 zur Neuordnung des Die Gebäudeoberkante wird definiert durch den höchstgelegenen Abschluss einer Außenwand oder den Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut (Wandhöhe) oder den Schnittpunkt zweier geneigter Bodenarbeiten: Mutterboden, der bei der Errichtung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grund- saarländischen Denkmalschutzes und der saar- ÜBERSICHTSPLAN
| GE | GOK = max 349 m ü.NN |
|---|---|
| GRZ 0,8 | a |
Schnittpunkt zwischen Außenwand und Dachhaut (Wandhöhe) oder den Schnittpunkt zweier geneigter Bodenarbeiten: Mutterboden, der bei der Errichtung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen 2. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grund- saarländischen Denkmalschutzes und der saar- ÜBERSICHTSPLAN Dachflächen (Firsthöhe). Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, ist in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Der Habitatverlust der Feldlerche wird durch die Anlage von 30 Lerchenfenstern (10 Fenster / Revier) im stücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in ländischen Denkmalpflege) vom 13. Juni 2018 Verdichtung zu schützen und ggf. der Landwirtschaft zur Verfügung zu stellen. Beim Auf- und Einbringen räumlichen Umfeld des Vorhabensbereichs (ca. 1 km-Radius) kompensiert: der Fassung der Bekanntmachung vom 21. No- (Amtsbl. 2018, S. 358), zuletzt geändert durch Ar- Durch Photovoltaikmodule / Solarmodule inkl. der zum Betrieb erforderlichen Anlagen und Bauteile kann von Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Böden sind die Anforderungen der§§ 6 und 7 BBodSchV zu vember 2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert tikel 260 des Gesetzes vom 08. Dezember 2021 die zulässige Gebäudeoberkante überschritten werden. beachten. durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03. Juli 2023 (Amtsbl. I S. 2629). (BGBI. 2023 I Nr. 176). 11. Saarländisches Wassergesetz (SWG) vom 28. Juni Baufeldfreimachung im Winterhalbjahr: Sofern eine Baufeldfreimachung (Abschiebung des 3. Verordnung über die Ausarbeitung der 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2.2 GRUNDFLÄCHENZAHL (GRZ) Oberbodens) nicht im Winterhalbjahr vollzogen werden kann, sind die Ackerflächen bis Baubeginn für die Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts 30. Juli 2004 (Amtsbl. 2004 S. 1994), zuletzt ge- Feldlerche unattraktiv zu gestalten. Dies kann z. B. durch das regelmäßige (wöchentliche) Grubbern der (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), ändert durch Artikel 173 des Gesetzes vom 08. Siehe Plan. Ackerflächen während der Brutzeit der Feldlerche erreicht werden. Die Ausführung der Maßnahmen sind zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629). Die Grundflächenzahl (GRZ) wird gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 16 Abs. 2 BauNVO und durch eine fachkundige Person sicherzustellen (ökologische Baubegleitung). 14. Juni 2021 (BGBI. I S. 1802). 12. Saarländisches Gesetz zur Ausführung des Bun- § 19 Abs. 1 BauNVO auf 0,8 festgesetzt: 4. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege des-Bodenschutzgesetzes (Saarländisches Boden- Umgang mit Baumaschinen mit Hydraulikleitungen: Bei Einsatz von Baumaschinen mit (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. schutzgesetz - SBodSchG) vom 20. März 2002 Bei der Ermittlung der Grundfläche sind die Grundflächen von Hydraulikleitungen ist ein Havariecontainer vorzuhalten, um bei Platzen von Hydraulikschläuchen zeitnah Juli 2009 (BGBI. I S. 2542), zuletzt geändert durch (Amtsbl. 2002 S. 990), zuletzt geändert durch vor Ort das Ausmaß des Schadens begrenzen zu können. Allgemein ist bei allen Arbeiten auf einen ver- Artikel 3 des Gesetzes vom 08. Dezember 2022 Artikel 10 Abs. 3 des Gesetzes Nr. 1632 vom 21.
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Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten, antwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zu achten. (BGBI. I S. 2240) (Verfahren), zuletzt geändert November 2007 (Amtsbl. S. 2393).
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Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO, durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 13. Saarländisches Straßengesetz (StrG), in der Fas-
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baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut
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baulichen Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Baugrundstück lediglich unterbaut durch Artikel 5 des Gesetzes vom 03. Juli 2024 13. Saarländisches Straßengesetz (StrG), in der Fas- (BGBI. 2024 I Nr. 225) (Satzung). sung der Bekanntmachung vom 15. Oktober wird, 13. MIT LEITUNGS-, GEH- UND FAHRRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN
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Bundes-Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 1977 (Amtsbl. I S. 969), zuletzt geändert durch GEM. § 9 ABS. 1 NR. 21 BAUGB (BGBl. I S. 502), zuletzt geändert durch Artikel 7 Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 mitzurechnen. des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. (Amtsbl. I S. 2629). Siehe Plan. 306). 14. Saarbrücker Baumschutzsatzung – BSchS, Satzung Die in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichneten Bereiche (lr, gr, fr) sind mit Leitungs-, Geh- und
| GE | GOK = max 359 m ü.NN |
|---|---|
| GRZ 0,8 | a |
- BAUWEISE D Fa ie h r i r n e c d h e t r e P n l a z n u z g e u ic n h s n te u n n g d e e r n t V s e p r r - e c u h n e d n d E n g t e s k o e r n g n u z n e g i s c t h r n äg et e e r n z B u e r b e e i l c a h s e t e ( n lr . , g D r, i e f r) E r s d in g d e s m ch it o L s e sz it o u n n e g s i - s , t G h e ie h r - u vo n n d 6. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Was- über den Schutz der Bäume in der Landeshaupt- GEM. § 9 ABS. 1 NR. 2 BAUGB I.V.M. § 22 BAUNVO baulichen und sonstigen Anlagen sowie von Bepflanzungen freizuhalten. serhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 stadt Saarbrücken vom 26. September 2017. Der Ver- und Entsorgungsträger ist berechtigt das Grundstück zum Zwecke des Betriebes und der Unter- (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 15. Satzung über die Gestaltung von Freiflächen so- Siehe Plan. haltung der Ver- und Entsorgungsleitungen in Anspruch zu nehmen, zu benutzen und zu diesem Zweck 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. wie Flachdach- und Fassadenflächen in der Lan- Abb: Maßnahmenflächen inkl. Abstandsradien; Quelle: Umweltbericht zum B-Plan Nr. 441.11.04„Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ Stadtteil Als Bauweise wird gem. § 22 Abs. 4 BauNVO eine abweichende Bauweise (a) festgesetzt. Demnach sind das Grundstück jederzeit zu betreten und zu befahren. Ensheim 2023 I Nr. 409). deshauptstadt Saarbrücken (Begrünungssatzung auch Gebäude mit einer Länge von über 50 m zulässig. 7. § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes BGrüS) vom 24. Mai 2022. Anforderungen an die Feldlerchenfenster: (KSVG) des Saarlandes in der Fassung der Be-
- MIT LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN • nur im Winterweizen, keine Wintergerste, Raps oder Mais aufgrund fehlender Eignung oder zu frü- kanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S.
- ÜBERBAUBARE UND NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN GEM. § 9 ABS. 1 NR. 21 BAUGB hem Erntetermin; in der Regel kein Sommergetreide aufgrund zu geringer Aufwertungseignung 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 12. GEM. § 9 ABS. 1 NR. 2 BAUGB I.V.M. § 23 BAUNVO • Anlage der Lerchenfenster durch fehlende Aussaat nach vorangegangenem Umbruch / Eggen, nicht Dezember 2023 (Amtsbl. I S. 1119). Siehe Plan. durch Herbizideinsatz
- Saarländische Landesbauordnung (LBO) (Art. 1 Siehe Plan. Die in der Planzeichnung entsprechend gekennzeichneten Bereiche sind mit Leitungsrechten zugunsten • keine Anlage in genutzten Fahrgassen des Gesetzes Nr. 1544) vom 18. Februar 2004, Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplangebiet durch die Festsetzung von der Ver- und Entsorgungsträger zu belasten. • Anzahl Lerchenfenster: 2 - 4 Fenster / ha mit einer Größe von jeweils min. 20 m² zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17. Mai Baugrenzen bestimmt. Gem. § 23 Abs. 3 BauNVO dürfen Gebäude und Gebäudeteile die Baugrenze nicht • im Acker Dünger- und Pflanzenschutzmittel (PSM)-Einsatz zulässig, jedoch keine mechanische Un- 2023 (Amtsbl. I 762) (Verfahren), zuletzt geändert M 1:10.000; Quelle: Landeshauptstadt Saarbrücken überschreiten. Demnach sind die Gebäude innerhalb des im Plan durch Baugrenzen definierten Standortes krautbekämpfung; Verzicht auf PSM ist jedoch anzustreben (Erhöhung Insektenvorkommen) durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Dezember
- NUTZUNG ERNEUERBARER ENERGIEN zu errichten. • mindestens 25 m Abstand der Lerchenfenster vom Feldrand und unter Berücksichtigung der Ab- 2023 (Amtsbl. I S. 212) (Satzung). GEM. § 9 ABS. 1 NR. 23 B BAUGB standsvoraussetzungen zu vertikalen Strukturen Bearbeitet im Auftrag der Verantwortliche Projektleiter B-Plan Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind untergeordnete Nebenanlagen und Einrichtungen • Rotation möglich: Lage jährlich bis spätestens alle 3 Jahre wechselnd Siehe Plan. Landeshauptstadt Saarbrücken Geschäftsführende Gesellschafter: (§ 14 BauNVO) zulässig, die dem Nutzungszweck der in dem Baugebiet gelegenen Grundstücke oder des Innerhalb des Plangebietes sind auf mindestens 50 % der Dachflächen von Gebäuden Photovoltaikan- Baugebietes selbst dienen und die seiner Eigenart nicht widersprechen. Die Ausnahmen des § 14 Abs. 2 lagen zu errichten. Dies gilt auch für die Dachflächen sonstiger baulicher Anlagen wie Carports, Garagen Die genauen Maßnahmenbeschreibungen sind dem Umweltbericht zu entnehmen. BauNVO gelten entsprechend. Davon ausgenommen ist der Teilbereich, östlich der östlichen Baugrenze HINWEISE An der Erstellung des Bebauungsplanes Dipl.-Ing. Hugo Kern, und Nebengebäude mit einer Fläche von jeweils mehr als 30 m2. (Schutzstreifen der L 108 - vgl. hierzu nachrichtliche Übernahme bzgl. Schutzfläche nach straßenrechtlichen Die Ausführung der Maßnahmen sind durch eine fachkundige Person sicherzustellen (ökologische waren beteiligt: Raum- und Umweltplaner, Vorschriften). Baubegleitung). Die mindestens zu errichtende Fläche von Photovoltaikanlagen kann auch auf nur einer oder mehreren Dipl.-Ing. Sarah End, Verfahren baulichen Anlagen errichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass insgesamt eine Fläche errichtet wird, M 1:1.000 im Original Stadtplanerin AKS Nebenanlagen, die der Versorgung des Gebietes mit Elektrizität und oder der E-Mobilität dienen, sind die 50 % der Dachflächen auf dem Baugrundstück entspricht. 18. GRENZE DES RÄUMLICHEN GELTUNGSBEREICHES • Der Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ ersetzt in seinem innerhalb des Geltungsbereichs des Plangebietes, auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen Geltungsbereich den Bebauungsplan Nr. 441.11.01„Gewerbegebiet nördlich des Flughafens - Ostteil“ aus GEM. § 9 ABS. 7 BAUGB Quelle: Vermessungs- & zulässig. Davon ausgenommen ist der Teilbereich, östlich der östlichen Baugrenze (Schutzstreifen der L Die Festsetzung zur Begrünung von Flachdächern und flach geneigten Dächern bleibt hiervon unberührt dem Jahr 2011. Geoinformationsamt Saarbrücken 108 - vgl. hierzu nachrichtliche Übernahme bzgl. Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften). Stand: 15.09.2022 (vgl. Festsetzung bzgl. Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Siehe Plan. Gewässerschutz Nr. 25a BauGB). Eine Kombination von Photovoltaikanlagen und Dachbegrünung ist vorzusehen. • Die Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10 Das gleiche gilt für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht in den Abstandsflächen zulässig 0 10 50 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sofern keine Erlaubnisfreiheit nach § 35 Abs.2 SWG besteht. sind oder zugelassen werden können. (s. ergänzend auch Festsetzung der Flächen für Stellplätze und • Eine Erlaubnis ist nicht erforderlich für das Einleiten von Niederschlagswasser in das Grundwasser, wenn es Nebenanlagen). Davon ausgenommen ist der Teilbereich, östlich der östlichen Baugrenze (Schutzstreifen 16. ANPFLANZUNG VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN auf Dach-, Hof- oder Wegeflächen und sonstigen befestigten Grundstücksflächen in gewerblich genutzten der L 108 - vgl. hierzu nachrichtliche Übernahme bzgl. Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften). GEM. § 9 ABS. 1 NR. 25A BAUGB
FESTSETZUNGEN AUFGRUND
Gebieten, die von ihrer Nutzung und tatsächlichen Belastung her mit Wohngebieten vergleichbar sind, anfällt und auf dem Grundstück versickert werden soll, soweit dies flächenhaft über die natürliche oder über eine Ausnahmen vom Ausschluss von Anlagen im Schutzstreifen zur L 108 können mit Zustimmung des Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB werden Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen
LANDESRECHTLICHER VORSCHRIFTEN
mindestens 30 cm mächtige belebte Bodenzone erfolgt (vgl. § 35 Abs. 2 SWG). Straßenbaulasträgers zugelassen werden. Bepflanzungen festgesetzt: Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze sind heimische Feldgehölzhe- cken mit Integration von Laubbaumhochstämmen verpflichtend anzupflanzen (siehe Plan). • Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 10
(§ 9 ABS. 4 BAUGB I.V.M. LBO UND SWG)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), sofern die Einleitung nicht unter § 22 Saarländisches Wassergesetz (SWG) 5. FLÄCHEN FÜR STELLPLÄTZE UND NEBENANLAGEN Im Bereich der übrigen privaten Grünflächen hat zudem pro 200 m² Fläche eine Pflanzung eines Laub- fällt. GEM. § 9 ABS. 1 NR. 4 BAUGB baums mit Mindeststammumfang von 14 cm zu erfolgen. Als Alternative zur Baumpflanzung kann eine • Eine Erlaubnis nach § 10 WHG ist nicht erforderlich, wenn das von befestigten oder bebauten Flächen ge- Abwasserbeseitigung (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit §§ 49-54 Saarländisches Wassergesetz) Gebüschpflanzung heimischer Feldgehölze erfolgen. Hierbei sind dann pro 200 m² Fläche fünf Setzlinge sammelt abfließende Wasser aus Niederschlägen in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet wird, sofern das PLANZEICHENERLÄUTERUNG Stellplätze und Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO sind innerhalb und außerhalb der überbaubaren Flächen (Pflanzqualität 70 – 90 cm) in einem Abstand von 1 m zu pflanzen. • Die Entwässerung für das Plangebiet erfolgt im Trennsystem. Niederschlagswasser nicht schädlich verunreinigt ist und nicht über gemeinsame Anlage eingeleitet wird (vgl. zulässig. Garagen sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. • Das Schmutzwasser wird dem Schmutzwasserkanal im Bereich des Flughafens zugeführt. § 22 SWG). Die nicht überbauten Flächen einschließlich der unterbauten Freiflächen der bebauten Grundstücke sind • Das Regenwasser wird über eine Regenrückhaltung auf den Abflusswert vor der Erschließung herabgedros- • Erlaubnisbehörde für Einleitungen in ein oberirdisches Gewässer oder ins Grundwasser (Versickerung) außer- Parkplätze mit mehr als 8 Stellplätzen sind dabei so zu entwässern, dass das Oberflächenwasser den unter Berücksichtigung vorhandener Gehölzbestände vollständig mit natürlicher Vegetation zu begrünen selt und über einen neuen Kanal zum Wog-/Wischbachtal hin abgeleitet. halb von Wasserschutz- und Quellenschutzgebieten ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
- ART DER BAULICHEN NUTZUNG 6. GRÜNFLÄCHEN muldenartig ausgebildeten Pflanzstreifen bzw. Baumscheiben zufließt (vgl. Festsetzung bzgl. Anpflanzen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Nut- • Die Möglichkeit einer Versickerung des Regenwassers im Plangebiet ist unter Berücksichtigung der geologi- • Die erforderlichen Anlagen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen; dies gilt für von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). zung benötigt werden. Es sollen standortgerechte Gehölze verwendet werden. Dabei ist pro angefange- schen und hydrologischen Bedingungen nur bedingt möglich. Das Anlegen von Versickerungs- und Verduns- die Einleitung in ein Oberflächengewässer DWA-A 102 „Grundsätze zur Bewirtschaftung und Behandlung ner 200 m2 unbebauter und unterbauter Freifläche mind. ein Laubbaum mit einem Mindeststammumfang tungsmulden ist zulässig. Der Betrieb und die Unterhaltung obliegen dem Grundstückseigentümer. von Regenwetterabflüssen zur Einleitung in Oberflächengewässer“ und für die Versickerung DWA-M153 GEWERBEGEBIET PRIVATE GRÜNFLÄCHE von 14 cm zu pflanzen. p (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB UND § 8 BAUNVO) (§ 9 ABS. 1 NR. 15 BAUGB) 6. FLÄCHEN, DIE VON DER BEBAUUNG FREIZUHALTEN SIND / FLÄCHEN, DIE NUR EINGESCHRÄNKT • Die Leitungstrassen für die durch ZKE zu bauenden Kanäle (Schmutz- und Regenwasser, sowie die Anlage zur „Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser“ sowie DWA-A 138 „Planung, Bau und Betrieb NUTZBAR SIND; HIER: SCHUTZSTREIFEN DER UNTERIRDISCHEN VERSORGUNGSLEITUNG Stellplätze und Parkierungsbauwerke: Reinigung des Schmutzwassers) sind im Erschließungsgebiet durch den Erschließungsträger zu Gunsten der von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser“. (GASLEITUNG) Pro angefangener 4 Stellplätze ist ein Großbaum (18-20 cm StU) der folgenden Pflanzliste zu pflanzen Landeshauptstadt Saarbrücken dinglich zu sichern. Hochwasserschutz / Starkregen
- MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 7. SONSTIGE PLANZEICHEN GEM. § 9 ABS. 1 NR. 10 BAUGB und auf Dauer zu unterhalten. Für jeden Baumstandort muss ein durchwurzelbarer Raum von 12 m³ gem. • Hinsichtlich der klimatischen Veränderungen ist darauf zu achten, dass die Oberflächenabflüsse aufgrund von Regelwerk FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. „Empfehlungen für Örtliche Bauvorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V. mit § 85 Abs. 4 LBO) Starkregenereignissen einem kontrollierten Abfluss zugeführt werden. Den umliegenden Anliegern darf kein HÖHE BAULICHER UND SONSTIGER ANLAGEN ALS HÖCHSTMASS; HIER: MAXIMAL ZULÄSSIGE GEBÄUDEOBERKANTE MIT LEITUNGS-, GEH- UND FAHRRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN (LR, GR, FR) Siehe Plan. Baumpflanzung,“ Teil 2), nachgewiesen werden. • Sonderzufahrten (Feuerwehr, Notdienste) und Feuerwehrumfahrten sind als Schotterrasen, Rasenpflaster oder zusätzliches Risiko durch unkontrollierte Überflutungen entstehen. Hierfür sind bei der Oberflächenplanung GOK lr,gr,fr max. (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB UND § 18 BAUNVO) (§ 9 ABS. 1 NR. 21 BAUGB) Die „Anweisung zum Schutz von Gashochdruckleitungen“ der Creos Deutschland GmbH ist in der jeweilig mit ähnlich wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. vorsorglich entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Besondere Maßnahmen zur Abwehr von möglichen gültigen Fassung zu beachten. Bei allen Tätigkeiten ist immer der sichere und störungsfreie Betrieb der Pflanzliste Bäume: Überflutungen sind während der Baudurchführung und bis hin zur endgültigen Begrünung und Grundstücks- • Werbeanlagen: Im Plangebiet ist ein Pylon, eine Fahne bzw. eine Stele bis zur Höhe der angrenzenden Anlagen zu gewährleisten. • Acer campestre Feldahorn (trocken-/hitzetolerante Sorte) gestaltung durch die Grundstückseigentümer zu bedenken. Gemäß § 5 Abs. 2 WHG ist jede Person im Rah- GRUNDFLÄCHENZAHL MIT LEITUNGSRECHTEN ZU BELASTENDE FLÄCHEN GRZ Im Bereich des Schutzstreifens der Gashochdruckleitungen (3 m beiderseits der Leitung) sind Baumaßnahmen • Acer platanoides Spitzahorn (trocken-/hitzetolerante Sorte), Gebäudeoberkante (GOK) zulässig. Unzulässig sind Wechselbild-Werbeanlagen, blinkende Leuchtreklamen men des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen (§ 9 ABS. 1 NR. 1 BAUGB I.V.M. § 19 BAUNVO) (§ 9 ABS. 1 NR. 21 BAUGB) sowie zeitweise und sich ständig bewegende Werbeanlagen. Werbeanlagen in Form von Wandtafeln am grundsätzlich nicht zulässig. Bei Kreuzungen und Parallelführungen von Ver- und Entsorgungsleitungen ist • Carpinus betulus Hainbuche Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen. Die mögliche Betroffenheit und Vorbeugemaß- Gebäude sind zulässig. vor Baubeginn eine detaillierte technische Abstimmung mit der Creos Deutschland GmbH vorzunehmen. • Fraxinus Excelsior Gem. Esche nahmen zur Vermeidung von Schäden und zur Minimierung von Risiken können mit dem Zentralen Kommu- UMGRENZUNG DER VON DER BEBAUUNG FREIZUHALTENDEN SCHUTZFLÄCHEN BZW. MIT GENEHMIGUNGSVORBEHALT;
- BAUWEISE, BAUGRENZEN Besonders zu beachten ist, dass zur Sicherheit der Gasversorgung und um eine Gefährdung auf der • Prunus avium Süß-Kirsche • Sonstiges: Mülltonnen sind in den zur öffentlichen Straßenverkehrsfläche orientierten Bereichen entweder in nalen Entsorgungsbetrieb (ZKE) abgestimmt werden. HIER: BAUVERBOTS-/ BAUBESCHRÄNKUNGSZONE LANDESSTRASSE Schränken einzubauen oder sichtgeschützt aufzustellen. Baustelle auszuschließen, im Schutzstreifenbereich der Gashochdruckleitungen Arbeiten nur nach vor- • Quercus robur Stieleiche (trocken-/hitzetolerante Sorte) • Das Gefälle des vorhandenen Geländes steigt vom Erschließungsgebiet nach Norden hin an. Bei stärkeren (§ 9 ABS. 1 NR. 10 BAUGB) heriger Einweisung durch einen Beauftragten der Creos Deutschland GmbH ausgeführt werden dürfen. • Quercus petraea Traubeneiche (trocken-/hitzetolerante Sorte) Regenereignissen besteht daher ein erheblicher Zulauf von wild abfließendem Niederschlagswasser vom ABWEICHENDE BAUWEISE a Die Lagerung von Material und Aushub innerhalb des Schutzstreifens bedarf der vorherigen Zustimmung. • Sorbus aucuparia Eberesche Norden in Richtung Balthasar-Goldstein-Straße. Dies könnte bei Eintritt eines größeren Regenereignissen zu (§ 9 ABS. 1 NR. 2 BAUGB UND § 22 ABS. 4 BAUNVO) UMGRENZUNG VON FLÄCHEN ZUM ANPFLANZEN VON BÄUMEN, STRÄUCHERN UND SONSTIGEN BEPFLANZUNGEN Das Befahren bzw. Überqueren des Schutzstreifens mit schweren Fahrzeugen ist im Vorfeld mit • Tilia cordata Winterlinde Überflutung der neuen Bebauung führen. Daher sollte am oberen nördlichen Rand ein Entwässerungsgraben (§ 9 ABS. 1 NR. 25A BAUGB) dem Beauftragten der Creos Deutschland GmbH abzustimmen. Gegebenenfalls sind zusätzliche • Tilia platophyllos Sommerlinde NACHRICHTLICHE ÜBERNAHME (§ 9 ABS. 6 BAUGB) mit einer ausreichend bemessenen Rückhaltung eingeplant werden. BAUGRENZE Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Die Aufstellung von Krananlagen und anderen schweren Geräten muss • Die Erdgeschossflächen sollten aufgrund der Überflutungsgefahr höher als die Außenflächen liegen. Die Ge- (§ 9 ABS.1 NR. 2 BAUGB UND § 23 ABS. 3 BAUNVO) GELTUNGSBEREICH grundsätzlich außerhalb des Schutzstreifens erfolgen. Qualität: Mindestpflanzgröße 16-18 cm, Stammumfang in 1 m Höhe, 3xv mit Ballen bäude sollten baulich so geplant sein, dass alle nach außen gerichteten Gebäudeöffnungen wie z.B. Türen, (§ 9 ABS. 7 BAUGB) Weitergehende Detailplanungen sind mit der Creos Deutschland GmbH abzustimmen. Schutzfläche nach straßenrechtlichen Vorschriften (§ 24 Saarländisches Straßengesetz) Lichtschächte und Zufahrten zu eventuellen Tiefgaragen wesentlich höher als die Außenfläche zu liegen Die Gashochdruckleitungen und mit ihnen verbundene metallische Anlagen können auf Grund von Aus klimatischen Gründen wird empfohlen, bei Pflanzungen die trocken-/hitzetoleranten Sorten zu ver-
- VERKEHRSFLÄCHEN Außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten dürfen kommen. Die umliegenden Flächen außerhalb der Gebäude sowie die zentralen Zufahrtswege sollten so an- Hochspannungsbeeinflussung durch Leitungen Dritter unter elektrischer Spannung stehen. Es besteht die wenden. längs der Landstraßen I. Ordnung gelegt werden, dass die Abflusskonzentration sich weiter weg von den Gebäuden befindet und der Abfluss- Gefahr eines elektrischen Stromschlages bei Berührung der Leitungen. Entsprechende Schutzmaßnahmen HÖHENLAGE; HIER: EINGEMESSENE HÖHE GELÄNDE Ü. NN weg zur Mitte der Fahrflächen hin ausgerichtet ist. ANSCHLUSS AN DIE ÖFFENTLICHE STRASSENVERKEHRSFLÄCHE; HIER: EIN- UND AUSFAHRTBEREICHE sind zu treffen. Dachbegrünung: 1. Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 20 m, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahr- Altlasten (§ 9 ABS. 1 NR. 11 BAUGB) Die Zustimmung für Arbeiten im Leitungsbereich ist unter Beifügung von Plänen (Lagepläne, Grundrisse, Dachflächen von Flachdächern und flach geneigten Dächern bis 15° sind ab einer Mindestgröße von 20 bahn, Querprofile usw.) rechtzeitig, mindestens jedoch 20 Werktage vor Beginn der Arbeiten, bei der Creos m² Dachfläche dauerhaft zumindest extensiv zu begrünen. Bei einer Substratstärke von im Mittel 10 cm • Sind im Planungsgebiet Altlasten oder altlastverdächtige Flächen bekannt, oder ergeben sich bei späteren
- bauliche Anlagen, die über Zufahrten oder Zugänge an Landstraßen I. Ordnung unmittelbar oder mittelbar Deutschland GmbH schriftlich zu beantragen ist. ist die herzustellende Vegetation als artenreiche Gras-Kräutergesellschaft flächendeckend auszubilden Bauvorhaben Anhaltspunkte über schädliche Bodenveränderungen, besteht gemäß § 2 Abs. 1 Saarländisches ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHE NUTZUNG; ABGRENZUNG UNTERSCHIEDLICHES MASS DER NUTZUNG angeschlossen werden sollen, BEREICHE OHNE EIN-/AUSFAHRT Die Planunterlagen haben eine Gültigkeit von max. 6 Monaten. Wurde bis dahin keine Einweisung vor und dauerhaft zu unterhalten. Bodenschutzgesetz (SBodSchG) die Verpflichtung, das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz in seiner Ort durchgeführt, so ist die Anfrage vor Beginn von Baumaßnahmen erneut und unter dem vergebenen nicht errichtet werden. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Um- Funktion als Untere Bodenschutzbehörde zu informieren. Aktenzeichen zu stellen. Artenauswahlliste (extensive Dachbegrünung) fangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.
Aktenzeichen zu stellen. Artenauswahlliste (extensive Dachbegrünung) fangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. Gefahren durch Fundmunition Anchusa officinalis Gemeine Ochsenzunge 5. HAUPTVERSORGUNGS- UND HAUPTABWASSERLEITUNGEN • In weiten Bereichen des Plangebietes sind Munitionsgefahren nicht auszuschließen. Es wird geraten, vor ERLÄUTERUNG DER NUTZUNGSSCHABLONE Anthemis tinctoria Färberkamille Beginn entsprechender Erdarbeiten, den Boden vorsorglich abzusuchen. Bauschutzbereich Verkehrsflughafen 7. ANSCHLUSS AN VERKEHRSFLÄCHEN; HIER: EIN- UND AUSFAHRTBEREICH ZUR BALTHASAR- Aquilegia vulgaris Gewöhnliche Akelei Telekom UNTERIRDISCHE VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN; HIER: GOLDSTEIN-STRASSE SOWIE BEREICHE OHNE EIN- UND AUSFAHRT ENTLANG DER L 108 Aquilegia vulgaris Gewöhnlicher Natternkopf Das Plangebiet liegt im inneren Bereich des Bauschutzbereichs des Verkehrsflughafens Saarbrücken Ensheim und
| Art der baulichen Nutzung | Höhe baulicher Anlagen |
|---|---|
| Grundflächenzahl | Bauweise |
UNTERIRDISCHE VER- UND ENTSORGUNGSLEITUNGEN; HIER: GOLDSTEIN-STRASSE SOWIE BEREICHE OHNE EIN- UND AUSFAHRT ENTLANG DER L 108 Aquilegia vulgaris Gewöhnlicher Natternkopf Das Plangebiet liegt im inneren Bereich des Bauschutzbereichs des Verkehrsflughafens Saarbrücken Ensheim und • Im Planbereich befinden sich Telekommunikationslinien der Telekom. • HOCHDRUCKWASSERLEITUNG DER STADTWERKE GEM. § 9 ABS. 1 NR. 11 BAUGB Eryngium campestre Feld-Mannstreu ist von § 12 Abs. 2 und § 18 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) betroffen. Bauanträge sind daher zur Prüfung und Ge- Geranium sanguineum Blutroter Storchschnabel nehmigung auch der zuständigen Luftfahrtbehörde vorzulegen. • Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen der vorhandenen Telekommunikationsli- • SIGNALKABEL DER STADTWERKE Siehe Plan. Gypsophila repens Polster-Schleierkraut Bei der Errichtung von Bauwerken, der Aufrichtung von Kränen oder dem Aufstellen von Anlagen, Masten usw. nien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zu- • NIEDERSPANNUNGS- UND MITTELSPANNUNGSLEITUNG DER STADTWERKE An den im Plan durch Symbol gekennzeichneten Stellen im Bereich der Balthasar-Goldstein-Straße werden Hieracium pilosella Kleines Habichtskraut ist zu beachten, dass diese zum einen Luftfahrthindernisse darstellen und zum anderen Flugsicherungseinrich- gang zu den Telekommunikationslinien jederzeit möglich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Ab- • GEPLANTER KANAL FÜR DIE SCHMUTZ- UND REGENWASSERENTSORGUNG Ein- und Ausfahrtbereiche festgesetzt. Ein- und Ausfahrten zur Balthasar-Goldstein-Straße sind nur in den Jasione montana Berg-Sandglöckchen tungen des Flughafens stören können. zweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit freigehalten werden, dass sie gefahrlos (§ 9 ABS. 1 NR. 13 BAUGB) dafür vorgesehenen Bereichen zulässig. Bei der östlichen Zufahrt handelt es sich dabei um die Ononis spinosa Dornige Hauhechel Die Errichtung von Bauwerken, der Aufrichtung von Kränen oder dem Aufstellen von Anlagen, Masten, Freilei- geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefahren werden können. Hauptzufahrt, die westliche Zufahrt dient lediglich als Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge, etc. Origanum vulgare Echter Dost / Oregano tungen usw. darf bei genehmigungspflichtigen Vorhaben die für die Erteilung der Baugenehmigung oder für eine • Bei Konkretisierung der Planungen ist eine Planauskunft und Einweisung von der zentralen Stelle der Deut- Ein- und Ausfahrten zur L 108 sind nicht zulässig. Daher werden entlang der L 108 Bereiche ohne Ein-/ Pulsatilla vulgaris Gewöhnliche Küchenschelle andere Genehmigung zuständige Behörde gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) nur schen Telekom Technik GmbH Zentrale Planauskunft Südwest einzuholen. Ausfahrt festgesetzt. Saxifraga paniculata Rispen-Steinbrech mit Zustimmung der Luftfahrtbehörde erteilen. • Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu beachten.