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Planungsleistungen für die Erschließung eines Gewerbegebiets in Saarbrücken-Ensheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.10.2026, 08:30 (Europe/Berlin)

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Projekt- und Verfahrensbeschreibung zu Vergabe Nr.: 0262_1/2026

Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Erschließung Gewerbegebiet am Flughafen

„Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße, Ensheim“

1. Bauabschnitt / Saarbrücken – Ensheim

Planungsleistung: Geländemodellierung und örtliche Bauüberwachung

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Auftraggeber:

Landeshauptstadt Saarbrücken (LHS) Rathausplatz 1 66111 Saarbrücken

Vergabestelle / Kontaktstelle:

GIU Gesellschaft für Innovation und
Unternehmensförderung mbH & Co.
Flächenmanagement Saarbrücken KG
Nell-Breuning-Allee 8
66115 Saarbrücken
Tel. +49 681 8575 102
ausschreibung@giu.de
Vergabeplattform:
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Internetseite des DTVP (Deutsches
Vergabeportal GmbH) www.dtvp.de.

Bekanntmachung: CXP4YECMWRY

Stand: 07.10.2024

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

  1. Projektbeschreibung

1.1 Anlass und Gegenstandsbeschreibung

Die Landeshauptstadt Saarbrücken beabsichtigt die Entwicklung und Erschließung des 1. Bauab- schnitts des Gewerbegebietes „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ im Stadtteil Ensheim (siehe Bild 2, Seite 5, graue und grüne Fläche).

Planungsrechtliche Grundlage bildet der Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewebegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“. Das Plangebiet ist im Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken als gewerbliche Baufläche dargestellt.

Gegenstand der Maßnahme ist die Herstellung der für die gewerbliche Nutzung erforderlichen Er- schließungsstruktur sowie die Baureifmachung der für den 1. Bauabschnitt vorgesehene Fläche. Hierzu gehören insbesondere die Geländemodellierung und Baufeldvorbereitung, die Entwässe- rung, die Versorgung mit erforderlichen Medien, die verkehrliche Anbindung sowie die mit der Erschließung verbundenen Fach-, Sicherungs- und Ausgleichsmaßnahmen.

1.2 Ausgangssituation und örtliche Verhältnisse

Das Plangebiet befindet sich nördlich der Balthasar-Goldstein-Straße im Bereich des Flughafens Saarbrücken – Ensheim. Das Gelände weist eine leicht bewegte Topografie mit einem Gefälle von Nordwesten nach Südosten auf. Die verkehrliche Anbindung des Gebietes erfolgt über die Baltha- sar-Goldstein-Straße, eine direkte Ein- und Ausfahrt von der L 108 ist nicht zulässig.

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Bild 1 - Abb.: Auszug Caigos (Plangebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße)

Die für eine gewerbliche Nutzung erforderliche Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ist im Plan- gebiet derzeit noch nicht vollständig vorhanden. Zwar bestehen aufgrund der angrenzenden Nutzungen bereits Infrastruktureinrichtungen, die vorhandenen Entwässerungsanlagen er- möglichen jedoch keinen unmittelbaren Anschluss des neuen Gewerbegebietes.

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Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Für die Entwicklung des 1. Bauabschnitts sind daher umfangreiche Maßnahmen zur Baureif- machung sowie zur technischen und verkehrlichen Erschließung.

Diese Ausschreibung beinhaltet nur den Planungsauftrag (LPH 2-6 und LPH 8-9) sowie die besonderen Leistungen für die Geländemodellierung und die örtliche Bauüberwachung, de- taillierte Anleitungen s. Anlage 1.

Abb.: Auszug Bebauungsplan Nr. 441.11.04 „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ – Ausschnitt Plangebiet

  1. Ziel der Erschließungsmaßnahme (nur Info)

Ziel der Maßnahme ist die Herstellung eines erschlossenen und für die vorgesehene gewerbliche Nutzung geeigneten Grundstücks.

Hierfür sollen die erforderlichen Geländeverhältnisse hergestellt und die notwendigen Anlagen für Entwässerung, Wasser- und Energieversorgung sowie die verkehrliche Erschließung geschaffen werden. Die einzelnen Maßnahmen werden fachlich und terminlich aufeinander abgestimmt. Dies betrifft insbesondere die Schnittstellen zwischen Geländemodellierung, Kanalbau, Medienversorgung, Leitungsversorgung und der anschließenden Nutzung des Grundstücks.

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  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

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Die baulichen Maßnahmen müssen in einer engen Abstimmung mit der Landesdenkmalpflege erfolgen!

Dieser Hinweis ist für die spätere Bauüberwachung zu beachten.

  1. Beschreibung der vorgesehenen Maßnahme

3.1 Geländemodellierung und Baufeldvorbereitung

Zur Herstellung eines für die weitere gewerbliche Entwicklung geeignete Gelände ist eine großflä- chige Geländemodellierung erforderlich.

Nach dem bisherigen Planungsstand umfasst diese insbesondere den Abtrag des vorhandenen Oberbodens, erforderliche Bodenabträge und Bodenaufträge, den Einbau und Verdichtung geeig- neter Bodenmassen sowie die profilgerechte Herstellung des Geländes.

3.2 Baugrund und Bodenverbesserung

Für die weitere Planung der Geländemodellierung und die Festlegung der erforderlichen boden- technischen Maßnahmen sind ergänzende Untersuchungen des Baugrundes vorgesehen. Diese werden parallel ausgeschrieben.

Auf deren Grundlage sind insbesondere die Wiederverwendbarkeit vorhandener Bodenmassen, ggfls. erforderliche Bodenverbesserungsmaßnahmen sowie die Anforderungen an Einbau und Ver- dichtung festzulegen.

3.3 Vorplanung

Durch das Planungsteam Jakobs Gänssle GmbH (PJG), Saarbrücken wurde im Vorfeld eine Vorpla- nung / Voruntersuchung durchgeführt und ein Vorentwurf zur geeignete Geländemodellierung er- arbeitet. Dies diente auch zur Überprüfung und Abschätzung der Kosten.

Die Modellierung dieses Entwurfs berücksichtig Flächen und Niveauvor-gaben einer direkt folgen- den Gewerbenutzung. Hierbei werden unterschiedliche Plateaus angelegt und zum Teil ohne Ober- flächenneigung ausgebildet.

Die Geländemodellierung erfolgt bis auf das Niveau Planumshöhe. Eine Abdeckung mit einer 50 cm straken Schotterschicht ist nicht Gegenstand der Modellierung. Dieser Entwurf verläuft von 328,0 m im Süden bis auf 334,7 m üNN im Norden. Der ermittelte Auftrag liegt bei rd. 30.800 m³. der Abtrag liegt bei rd. 20.800 m³. Der Massenüberschuss beträgt rd. 10.000 m³. Die modellierte Fläche umfasst rd. 48.120 m².

Die von PJG erstellten Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil der Auslobung und werden allen Teilnehmern/Bewerbern zur Verfügung gestellt.

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PJG GmbH wird daher von diesem Verfahren nicht ausgeschlossen, kann also auch Mitbewerber sein.

In der LP 2 soll lediglich der Aufwand für die Einarbeitung der Vorplanung eingepreist bzw. kalku- liert werden.

3.4 Entwässerung und Kanalbau (Planung ZKE)

Die Entwässerung des Gewerbegebietes ist im Trennsystem vorgesehen. Das anfallende Schmutz- wasser soll dem Schmutzwasserkanal im Bereich des Flughafens zugeführt werden. Das Regenwas- ser wird über eine Regenrückhaltung auf den Abflusswert vor der Erschließung gedrosselt und über einen neu herzustellenden Kanal in Richtung Wog-/Wischbachtal abgeleitet.

Die Planung und Ausführung der Entwässerungsanlagen erfolgt in Abstimmung mit dem Zentralen Kommunalen Entsorgungsbetrieb (ZKE). Die erforderlichen Leitungstrassen und Schutzstreifen sind bei der weiteren Planung und Grundstücksentwicklung entsprechend zu berücksichtigen.

Kanalbauarbeiten in der Straße sowie Anschlussbereich Wogbach können unabhängig von der Ge- ländemodellierung ausgeführt werden.

3.5 Wasser- und Energieversorgung (Planung Stadtwerke Saarbrücken) Zur vollständigen Erschließung des Gewerbestandortes sind die erforderlichen Anlagen und Lei- tungen der Wasser- und Energieversorgung herzustellen bzw. an die vorhandene Versorgungsinf- rastruktur anzubinden.

Planung und Umsetzung erfolgen in Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern. Der aktuelle Projektterminplan berücksichtigt hierzu insbesondere Maßnahmen für die Wasser- und Stromversorgung einschließlich der erforderlichen Leitungsarbeiten.

3.6 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Erschließung des Gewerbegebietes erfolgt über die Balthasar-Goldstein-Straße. Sowohl der Anschluss an die Balthasar-Goldstein-Straße als auch die gebietsinterne Erschließung sind im Rahmen der Umsetzung herzustellen. Direkte Ein- und Ausfahren zur L 108 sind gemäß Bebauungsplan nicht zulässig. Der Bebauungsplan ist in den Anlagen enthalten.

Die konkrete Ausbildung der Zu- und Ausfahrt sowie die erforderlichen Tiefbau- und Straßenbau- maßnahmen werden im Rahmen der weiteren Planung festgelegt. Die Planung der der Zu- und Ausfahrt sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Dieser Auftrag wird separat vergeben.

3.7 Kampfmittelerkundung und baubegleitende Maßnahmen

Vor bzw. im Zusammenhang mit den Erd- und Tiefbauarbeiten sind die erforderlichen Maßnahmen zur Kampfmittelerkundung durchzuführen. Dieser Auftrag wird separat ausgeschrieben und ver- geben.

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3.8 Natur- und artenschutzrechtliche Maßnahmen

Im Zuge der Umsetzung die Festlegungen und Anforderungen des Bebauungsplans und des zuge- hörigen Umweltberichtes zu berücksichtigen. Es wird separat eine ökologische Baubegleitung vergeben. Die vorbereitende Naturschutz-Maß- nahmen gemäß Umwelt-Gutachten finden im Vorfeld statt.

3.9 Bauablauf und Terminrahmen

Die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen erfolgt abschnittsweise und in enger Abstimmung zwischen den beteiligten Fachämtern, Versorgungsträger, den Fachplanern und dem Projektsteuer der GIU.

Insbesondere bestehen technische Schnittstellen zwischen Geländemodellierung und Kanalbau (ZKE), und Leitungsversorgungen (SWS)

Der Bauablauf des Kanalbaus ist mit der Geländemodellierung zu koordinieren. Die Arbeiten wer- den zeitgleich bzgl. leicht zeitlich versetzt durchgeführt. Es ist derzeit geplant, dass die Kanalbau- arbeiten der ZKE bereits Anfang Februar 2027 beginnen. Für die Leitungstrasse im Baufeld soll eine Geländemodellierung im Auftrag ZKE mit ausgeführt werden (separat, nicht Teil des Angebotes).

Daran schließt die in dieser Projekt- und Verfahrensbeschreibung beschriebene Geländemodellie- rung an.

Im ersten Bauabschnitt soll der östliche Geländebereich hergestellt werden und im zweiten der westliche Geländebereich.

Hierfür ist die Zeitschiene (Bauzeit Geländemodellierung) wie folgt vorgesehen:

• Östlicher Geländeteil ca. 9-10 Wochen • Westlicher Geländeteil ca. 6-7 Wochen

Eine Optimierung der Abläufe ist anzustreben.

Der Planungsauftrag soll spätestens Ende 2026 vergeben werden. Als Planungsbeginn wird der 04.01.2027 definiert. Die genaue Uhrzeit, Örtlichkeit etc. für ein Auftaktgespräch wird mit dem Zuschlagsschreiben be- kanntgegeben.

Die Planung soll auf der Vorplanung von PJG aufbauen. Die Unterlagen werden bei Planungsbeginn digital (DWG/DXF) zur Verfügung gestellt.

Für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden max. 4 Wochen angesetzt, für die Ausfüh- rungsplanung sind max. 5-6 Wochen geplant. Eine Ausschreibung zu den Bauleistungen der Ge- ländemodellierung soll spätestens Mitte März 2027 erfolgen. Eine entsprechende Vorankündi- gung dieser Ausschreibung wird seitens der LHS Anfang 2027 erfolgen.

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  1. Rahmenbedingungen

Die Plangrundlagen werden im Auftragsfalle dem AN zur Verfügung gestellt. Diese beinhalten:

• Stadtgrundkarte im DXF-/DWG-Format • Luftbild als GeoTIFF (Auflösung: 20 cm, Aufnahme: 2023)

Für die Bearbeitung der Planungsaufgabe ist insbesondere die fristgerechte Vorlage einer prüf- fähigen HU Bau bzw. RZ-Bau und die Einreichung der Baugenehmigung (bis spätestens Anfang März 2027) bei der baufachlichen Prüfstelle des Bundes und zur Vorlage bei der UBA von Re- levanz. Weiter ist die im Rahmen der Planung zu erarbeitende Bauausschreibung (Geländemo- dellierung) für die Bauleistung mit den Vertretern der baufachlichen Prüfstelle des Bundes ab- zustimmen und von diesen vor Veröffentlichung freizugeben.

  1. Inhalte und Ablauf des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren erfolgt auf Basis der Grundsätze der Verordnung über die Vergabe öf- fentlicher Aufträge (VgV) in der aktuellen Fassung.

Nach § 15 VgV erfolgt aufgrund der vorliegenden anrechenbaren Kosten i.V.m. dem zu prog- nostizierenden Honorar (vgl. § 3 VgV) oberhalb der nach § 106 GWB vorgegebenen Schwellen- werte für freiberufliche Leistungen eine europaweite Vergabe im Rahmen eines offenen Ver- fahrens. (Aktueller Schwellenwert ab 01.01.2026 = für Liefer- und Dienstleistungen 216.000,- €/netto).

(Aktueller Schwellenwert ab 01.01.2026 = für Liefer- und Dienstleistungen 216.000,- €/netto).“

5.1 Nachweise / Hinweise

• Es ist zwingend der beigefügte Bewerbungsbogen zu benutzen.

• Der Bewerbungsbogen ist rechtverbindlich zu unterschreiben. Die Unterschrift ist bei juristischen Personen durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person zu leisten. (Jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft.) Fehlt die Unterschrift oder werden die Anforderungen an die Textform nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.

• Folgende Anlagen müssen vom Bewerber ausgefüllt und mit dem Angebot abgegeben werden:

werde

o Bewerberbogen
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage A: Eigenerklärung nach § 123 GWB
(vom Bewerber auszufüllen)

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o Anlage B: Eigenerklärung nach § 124 GWB
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage C: Angaben über Umfang und Leistungen von beabsichtigten
Unteraufträgen nach § 36 VgV
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage 1 Auftragsgestand
(zur Information des Bieters)
o Anlage 2 Erklärung Bewerbergemeinschaft

(bei Bedarf) o Anlage 3 Verpflichtungserklärung andere Unternehmen (bei Bedarf)

o Anlage 4 Unabhängigkeitserklärung § 73 Abs. 3 VgV (bei Bedarf)

o Anlage 5 Bewertungsmatrix / Zuschlagskriterien (vom Bewerber auszufüllen, Bestandteil Honorarangebot)

o Anlage 6: Formblatt Honorarkalkulation
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage 7: Tariftreue Saarland 2025
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage 8: Eigenerklärung Sanktionspaket Russland
(vom Bewerber auszufüllen)
o Anlage 9: Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung
(zur Information des Bieters, die Verpflichtung erfolgt nach
Auftragserteilung)
o Anlage 10: Planliste
(zur Information des Bieters)
o Anlage 11: Checkliste
(zur Information des Bieters)

• Folgende Nachweise müssen vom Bewerber ausgefüllt und mit dem Angebot abgege- ben werden:

o Der Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ist vorzulegen. Dieser Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.

Die Bestätigung eines Versicherungsmaklers ist nicht ausreichend. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der

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Bewerbergemeinschaft gesondert zu erbringen.

  • min. 3.000.000,00 € für Sachschäden
  • min. 3.000.000,00 € für Personenschäden

o Vorlage eines Befähigungsnachweises gemäß der Projekt- und Verfahrens- beschreibung:

Nachweis: Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise zur Führung der Berufsbezeichnung Dipl.-Ing., M. Eng., B. Eng. oder vergleich- bares gemäß der Richtlinie 2005/36/EG.

o Der Bewerber hat einen Nachweis zur Bauvorlageberechtigung zu führen. Hierzu gelten die Bestimmungen des § 66 Landesbauordnung des Saarlan- des (LBO) i.V.m. § 2 und § 6 Saarländisches Architekten- und Ingenieur- kammergesetz (SAIG) zur Bauvorlageberechtigung. Für ausländische Be- werber wird insbesondere auf die Regelungen des § 6 Abs. 2 SAIG hinge- wiesen. Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. vergleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des be- vollmächtigten Vertreters zu erbringen.

5.2 Zuschlagskriterien / Wertung

Zur Klarstellung:

Der Auftrag wird auf der Grundlage der Honorarangebote in Verbindung mit den Zuschlags- kriterien 1-2 aus Anlage 5 zu vergeben, ohne Verhandlungen (offenes Verfahren) vergeben.

Es erfolgt die Wertung der Honorarangebote anhand der Bewertungsmatrix (vgl. Anlage 5). Die Angebote werden wie folgt gewertet: • 40 % Qualität: Qualifikation im Planungs- und Bauprozess und Personaleinsatz (Krite- rium 1-2). • 60 % Preis (Kriterium 3) und

Die Bietermatrix – aus der sich sowohl der Zuschlagskriterien als auch die zu erreichenden Wertungspunktzahlen und Wichtungsfaktoren ergeben – ist den Vergabeunterlagen als Blan- kett beigefügt (vgl. Anlage 5). Die Angaben zur Matrix (Kriterium 1-2) sind zwingend ausgefüllt in Verbindung mit dem Hono- rarangebot fristgerecht vorzulegen bzw. über die Vergabeplattform hochzuladen!

5.3 Wertung Honorarangebote

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Hierfür sind die Bieter aufgefordert mit der Anlage 6 ein Honorarangebot für die ausgeschrie- benen Leistungen abzugeben. Die Ermittlung des Honorars soll auf Grundlage der geschätzten Baukosten erfolgen (Projekt- und Verfahrensbeschreibung).

5.4 Übersicht der Zuschlagskriterien (Detaillierte Erläuterung entnehmen Sie bitte der Anlage 5)

• Kriterium 1: Qualifikation im Planungs- und Bauprozess. Mögliche Punkte für die Unterkriterien: je- weils 1-5, Wichtung: jeweils 10

Bezeichnungmax. zu errei- chende Punkte
1.1Qualifikation im Planungs- und Bauprozess200
Gesamtpunktzahl Kriterium 1200

• Kriterium 2: Kriterium Organisation, Personaleinsatz und Sicherstellung der Präsenz vor Ort. Mög- liche Punkte für die Unterkriterien: jeweils 1-5, Wichtung jeweils 10

Bezeichnungmax. zu errei- chende Punkte
2.1Kriterium Organisation, Personaleinsatz und Si- cherstellung der Präsenz vor Ort200
Gesamtpunktzahl Kriterium 2200

Über die o. g. zwei Kriterien können maximal 400 Punkte erreicht werden.

5.5 Wertung Honorarangebote (Kriterium 3) (max. 600 Punkte = max. ca. 60 % der maximal zu erreichenden Gesamtpunktzahl)

Die Wertung des Honorarangebots erfolgt gem. Ziffer 6 der Anlage 5. Das Honorarangebot mit dem niedrigsten Preis erhält 5 Punkte, alle weiteren Honorarangebote bis zum 2-fachen Wert des Preises des niedrigsten Honorarangebotes erhalten 0 Punkte. Die Punkte für die weiteren Honorarangebote werden zwischen dem Preis des niedrigsten Honorarangebotes und dem 2- fachen des Preises des niedrigsten Honorarangebotes linear interpoliert. Es wird bis auf die 2. Nachkommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl der jeweiligen Honorarange- bote wird mit dem Faktor Wichtungszahl 120 multipliziert, so dass das niedrigstes Honoraran- gebot maximal 600 Punkte erhält.

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Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Hierfür sind die Bieter aufgefordert mit der Anlage 6 ein Erstangebot für ein Honorar für die ausgeschriebenen Leistungen abzugeben. Die Ermittlung des Honorars soll auf Grundlage der geschätzten Baukosten erfolgen (Projekt- und Verfahrensbeschreibung).

Hinweis: Das Honorarangebot, (Formblatt, Anlage 6) ist rechtverbindlich zu unterschreiben. Die Unter- schrift ist bei juristischen Personen durch eine vertretungsberechtigte natürliche Person zu leisten. (Jedes Mitglied einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft.) Bei Angebot in Textform muss der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, angeben werden (Namens- zug). Fehlt die Unterschrift oder werden die Anforderungen an die Textform nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Der Zuschlag wird auf das Angebot des Bieters mit dem wirtschaftlichsten Angebot (Wertung Kriterum 1-3, s. Anlage 5) erteilt.

  1. Teilnahmeberechtigung und Zulassungsbereich

Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungs- wesen GPA.

Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

Gerichtsstand ist Saarbrücken.

Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.

Bei natürlichen Personen ist die fachliche Anforderung erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvor- schrift ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeich- nung Dipl.-Ing., M. Eng. oder B. Eng zu führen. Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein vergleichbares Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis und über die Eintragung in die entsprechende Ingenieurkammer oder vergleichbar verfügt, dessen Anerken- nung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG - „Berufsanerkennungsrichtlinie“ - gewährleistet ist. Der Nachweis über die Eintragung in der Ingenieurskammer ist vorzulegen.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungs- gemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.

Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberech- tigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.

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Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Zur Gewährleistung von Transparenz, Chancengleichheit, Nachvollziehbar- und Nachprüfbar- keit wird das gesamte Vergabeverfahren gem. § 8 VgV extern juristisch begleitet und durch die Vergabestelle vergabekonform dokumentiert.

Der Bewerber hat einen Nachweis zur Bauvorlageberechtigung zu führen. Hierzu gelten die Bestimmungen des § 66 Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) i.V.m. § 2 und § 6 Saarländi- sches Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) zur Bauvorlageberechtigung. Für aus- ländische Bewerber wird insbesondere auf die Regelungen des § 6 Abs. 2 SAIG hingewiesen. Der Bewerber hat einen Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen zu führen. Bei Kapitalgesellschaften ist dieser durch Auszug aus dem Handelsregister bzw. ver- gleichbare Register und bei Bietergemeinschaften durch Vorlage einer Vollmachtserklärung des bevollmächtigten Vertreters zu erbringen.

  1. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Übernahme der Leistungsphasen 2 – 6 und 8 - 9 gemäß Leistungsbild § 43 HOAI (2021) sowie diverse besondere Leistungen.

Sämtliche beschriebenen Leistungsbereiche sind im Detail in der Anlage 1 - Auftragsgegen- stand erläutert.

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Übernahme folgender Leistungen:

Die Beauftragung erfolgt über/ Bestandteil des Auftrages (§43 Ingenieurbauwerke, HOAI 2021):

• LPH 2 Vorplanung1 • LPH 3 Entwurfsplanung • LPH 4 Genehmigungsplanung • LPH 5 Ausführungsplanung • LPH 6 Vorbereitung der Vergabe • LPH 8 Objektüberwachung (Bauüberwachung) • LPH 9 Objektbetreuung • Besondere Leistung:

o Erstellung und Zusammenführung der HU-Bau / RZ-Bau (inkl. 3 Exemplare
/Ausfertigungen in Papierform, strukturiert in Ordnern)
o Kostenkontrolle
o Prüfen von Nachträgen
o Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
o örtliche Bauüberwachung inkl. aller umfassenden Teilleistungen laut HOAI,
Anlage 12, Abschnitt LPH 8 Besondere Leistungen

1 In der LP 2 soll lediglich der Aufwand für die Einarbeitung der Vorplanung eingepreist bzw. kalkuliert werden.

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Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Planungsbesprechungen „Planungs-Jour-Fix“ sollen zweiwöchentlich und Baubesprechungen „Baustellen-Jour-Fix“ (Vor-Ort-Termine) wöchentlich satt finden. Dies ist im Honorarangebot mit einzukalkulieren.

Eine detaillierte Aufzählung der Leistungen, die zu erbringen sind, ist in Anlage 1 „Auftrags- gegenstand“ enthalten.

• Inhalt und Umfang der zu erbringenden vertraglichen Grundleistungen richten sich nach der Anlagen 12 Ingenieurbauwerke HOAI (2021).

• Die Erstellung der Kostenberechnung hat gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3, HOAI (2021) analog DIN 276-1:2008-12 zu erfolgen. Die Kostenberechnung ist vollständig bis in die 3. Ebene zu erbringen.

• Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen zu beauftragen.

  1. Vertragliche Regelungen

Es gelten die beigefügten Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau HVA F-StB 2021 (Anlage).

• Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brü- ckenbau „AVB F-StB“ (Anlage, 10 Seiten)

• Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke „TVB-Ingenieur- bauwerke“ (Anlage, 9 Seiten)

• Technische Vertragsbedingungen für Planungsleistungen- und Entwurfsleistungen für Geotechnik „TVB-Geotechnik“. (Anlage, 8 Seiten)

Im Auftragsfall erfolgt eine Beauftragung des Gesamtauftrages (kein Stufenauftrag) des bezu- schlagten Bewerbers bzw. Bieters.

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  1. Ablauf des Vergabeverfahrens

9.1 Einreichung der Honorarangebote

Der Abgabetermin für die Honorar- Angebote im Rahmen des offenen Verfahrens

16.11.2026, 09:00 Uhr (elektronisch über: DTVP – Deutsches Vergabeportal).

Bei diesem Termin handelt es sich um einen Ausschlusstermin. Angebote, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden vom weiteren Verfahren zwingend ausgeschlossen.

Fehlende Angaben und die Nichteinhaltung der formalen Anforderungen – wie zum Beispiel unvollständiges Ausfüllen der Formblätter, fehlende Angaben im Bewerberbogen etc. – kön- nen zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Die Angebote sind vollständig, fristgerecht und digital ausschließlich auf elektronischem Wege in Textforme (Dateiformat: PDF-Datei) über die Internetseite des DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) – https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YECMWRY einzu- reichen bzw. hochzuladen.

Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren füh- ren.

9.2 Honorarangebot

Die Bieter bzw. Bietergemeinschaften haben sodann ein Angebot zu erstellen. Hierzu werden dem Bieter bzw. Bietergemeinschaften mit den Vergabeunterlagen sämtliche relevanten Un- terlagen in elektronischer Form zur Verfügung gestellt:

• B-Plan

• Auszug Stadtgrundkarte

• Auszug Stadtgrundkarte mit Luftbild und Markierung der Maßnahmen

• Voruntersuchung (PJG GmbH)

• Umweltbericht (MILVUS)

• Bodengutachten (2022)

• archäologischen Gutachten

• Planung SWS (Vorplanung)

• Planung ZKE (Vorplanung)

• Bewerbungsbogen „Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. 41 ff. HOAI 2021

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

• Formblatt/Vordruck Honorarangebot

Die Angebotsfrist beträgt insgesamt

30 Kalendertage.

Der Abgabetermin für die Honorarangebote (Kriterium 3) in Verbindung mit den Zuschlags- kriterien (Kriterium 1-2) inkl. der kompletten Angebotsmatrix (Anlage 5) ist der

16.11.2026, 09:00 Uhr (elektronisch über: DTVP – Deutsches Vergabeportal).

Bei diesem Termin handelt es sich ebenfalls um einen Ausschlusstermin. Angebote, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, werden vom weiteren Verfahren zwingend ausgeschlossen.

Alle Honorarangebote sind vollständig, fristgerecht und digital ausschließlich auf elektroni- schem Wege über die Internetseite des DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) https://www.dtvp.de, (Bekanntmachung: CXP4YECMWRY fristgerecht einzureichen bzw. hochzuladen.

Einreichung Angebotsabgabe:

Elektronisch in Textform (Dateiformat: PDF-Datei) über die Internetseite des DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) –https://www.dtvp.de/Satellite/notice CXP4YECMWRY

Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann ebenfalls zum Ausschluss aus dem Verfahren füh- ren.

Zur Submission am 16.11.2026, 09:00 Uhr, ist die Anwesenheit von Bietern oder deren Bevoll- mächtigte nicht zugelassen.

9.3 Verhandlungsgespräche

Verhandlungsgespräche finden nicht statt. Es handelt sich um ein offenes Verfahren.

Mit der Auftragsausführung (Planungsarbeiten) ist spätestens

am Montag den 04.01.2027 (definierter Planungsbeginn)

nach Zuschlagserteilung zu beginnen.

Die genaue Uhrzeit zum Auftaktgespräche wird mit dem Zuschlagsschreiben bekanntgegeben.

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

Das Zuschlagsschreiben wird dem erfolgreichen Bieter voraussichtlich am

21.12.2026 (Vorankündigung 10.12.2026) zugehen.

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am

29.01.2027.

Gem. § 15 VgV wird der Auftrag auf der Grundlage der Angebotswertung (s. Anlage 5) vergeben.

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Erschließung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“

  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

9.4 Terminübersicht

VerfahrensstufeVorgangZeit (voraussichtlich)
AngebotsphaseAbgabe der Honorarangebote16.11.2026, 09:00 Uhr
(Submission)
Verhandlungsgesprächekeine
Prüfung / Auswertung / Aufklärungbis 02.12.2026
Ankündigung Vergabeabsichtvoraussichtlich 10.12.2026
Zuschlags- /Auftragserteilungvoraussichtlich 21.12.2026
Ausführungdefinierter Planungsbeginn04.01.2027
PlanungErstellung Vor- und Entwurfsplanungbis 03.02.2027
Erstellung HU-Bau/RZ-Baubis Anfang März 2027
(Genehmigung UBA)
Erstellung und Vorlage der finalenbis Mitte März 2027
Ausführungsplanung inkl. Leistungs-
verzeichnisse
BaubeginnVoraussichtlich spätestens ca. 01.06.2027
FertigstellungBauzeit unter Berücksichtigung der Gegebenheiten und Bauabläufen (Geländemodellierung)Bauzeit unter Berücksichtigung derBis Spätestens Oktober 2027
Gegebenheiten und Bauabläufen(Bauzeit gesamt ca. 17 Wochen)
(Geländemodellierung)
Baufeld Ost 10 Wochen,
Baufeld West 7 Wochen

Die Vergabestelle behält sich vor, den Ablauf des Vergabeverfahrens sowie die Termine im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig ist. Über etwaige Änderungen und/oder Anpassungen wird die Vergabestelle die Bieter über den Nach- richtendienst der Vergabeplattform rechtzeitig informieren.

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  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

  1. Anrechenbare Kosten

10.1 Bauvolumen

• Es wurde in der Machbarkeitsstudie (PJG GmbH) eine Baukostenannahme in Höhe von rund 2.380.000,00 €/netto (bzw. von rund 2.830.000 €/brutto) für die Realisierung der Gelände- modellierung zur Erschließung des Gewerbegebietes ermittelt.

10.2 Anrechenbare Kosten Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 42 HOAI)

Die anrechenbaren Kosten wurden auf der Grundlage der Baukostenannahme für:

• Geländemodellierung 2.380.000,00 € (netto) berechnet.

s. detaillierte Beschreibung Anlage 1 – Auftragsgegenstand.

  1. Bezug der Bewerbungsunterlagen

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich auf elektronischem Weg kostenfrei beziehbar: DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) https://www.dtvp.de (Bekanntmachung: CXP4YECMWRY)

Die Registrierung ist freiwillig, jedoch empfehlenswert, da nur die registrierten Bieter über im Laufe des Verfahrens erfolgende Bieterinformationen in Kenntnis gesetzt werden können. Nicht registrierte Bieter müssen hierzu regelmäßig die Internetseite: http://www.dtvp.de/ besuchen und sich selbst entsprechend informieren.

  1. Bieterfragen

Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die Internetseite des DTVP (Deutsches Vergabeportal GmbH) www.dtvp.de!

Bewerber- bzw. Bieterfragen sind ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal (DTVP) einzu- reichen. Sie müssen spätestens sechs Kalendertage vor Submission/Angebote (16.11.2026) ein- gegangen sein, d. h. Bieterfragen sind bis spätestens 09.11.2026 zu stellen. Spätere Bewerber- bzw. Bieterfragen können nicht berücksichtigt werden.

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  1. Bauabschnitt, Saarbrücken-Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)

Offenes Verfahren nach § 15 VgV

  1. Vergabestelle, Überprüfungsstelle, Rügeobliegenheit

13.1 Vergabestelle

Vergabestelle ist:

GIU Gesellschaft für Innovation und Unternehmensförderung mbH & Co. Flächenmanagement Saarbrücken KG Nell-Breuning-Allee 8 66115 Saarbrücken

Tel. +49 681 8575 102 ausschreibung@giu.de

Vergabeverfahrensrügen sind ausschließlich an die Vergabestelle zu richten.

13.2 Überprüfungsstelle

Überprüfungsstelle, an die sich der Teilnahmeberechtigte bzw. Bieter zur Nachprüfung des Vergabeverfahrens richten kann, ist:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Vergabekammern des Saarlandes Franz-Josef-Röder-Straße 17 66119 Saarbrücken Tel.: 0681 / 501-4994 Fax.: 0681 / 501-3506

Die Vergabekammern leiten ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag ein.

Antragsbefugt zur Stellung eines Nachprüfungsantrages ist jedes Unternehmen, das ein Inte- resse an dem vorliegend ausgeschriebenen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rech- ten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe- vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf- traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

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Offenes Verfahren nach § 15 VgV

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er- kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, ei- ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Vergabeverfahrensrügen, die nicht innerhalb der vorstehend aufgeführten Fristen bei der Vergabestelle erhoben werden, können von dieser ebenfalls ohne weitere Prüfung der Sach- und Rechtslage als unzulässig zurückgewiesen werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Rügeobliegenheit unabhängig von der tat- sächlichen subjektiven Kenntnis des Bewerbers bzw. Bieters vom vermeintlichen Vergabe- verfahrensverstoß bestehen kann. Es ist ausreichend, dass der im Streit stehende Vergabe- verfahrensverstoß objektiv erkennbar war. Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird dem Bewerber bzw. Bieter empfohlen, in Zweifelsfällen frühzeitig qualifizierten Rechtsrat einzu- holen.

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