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Anlage 1 zu Vergabe Nr.: 0262_1/2026
Gewerbegebietsentwicklung Ensheim: „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ Entwicklung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“
- Bauabschnitt, Saarbrücken - Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
- Auftragsgegenstand
Für das Projekt „Entwicklung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ (1. BA) in Saarbrücken- Ensheim“ sollen die Planungsleistungen für Ingenieursbauwerke nach HOAI 2021 fol- gende Honorarleistungen beauftragt werden:
Grundleistungen nach Teil 3, Abschnitt 3 HOAI 2021, §§ 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke.
• Es gelten die beigefügten Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau HVA F-StB 2021.
o Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brücken- bau „AVB F-StB“. (Anlage, 10 Seiten)
o Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen „TVB-Verkehrsanla- gen“. (Anlage, 13 Seiten)
o Technische Vertragsbedingungen für Planungsleistungen- und Entwurfsleistungen für Ge- otechnik „TVB-Geotechnik“. (Anlage, 8 Seiten)
Hinweis „Beauftragung“:
• Der Bewerber bzw. Bieter muss für gesonderte Termine wie z. B. Veranstaltungen zur Bürger- beteiligung sowie Gremiensitzungen bei Bedarf zur Verfügung stehen.
• Planungsbesprechungen „Planungs-Jour-Fix“ soll zweiwöchentlich und Baubesprechungen „Baustellen-Jour-Fix“ (Vor-Ort-Termine) wöchentlich satt finden. Dies ist im Honorarangebot mit einzukalkulieren.
Hinweis „Vorplanung“
Durch das Planungsbüro PJG wurde im Vorfeld eine Vorplanung / Voruntersuchung durchgeführt und ein Vorentwurf zur geeignete Geländemodellierung erarbeitet. Dies diente auch zur Überprü- fung und Abschätzung der Kosten. Die Planung soll auf der Vorplanung von PJG aufbauen.
• Diese Untersuchungen wurden von Ingenieurbüro PJG GmbH (Planungsteam Jakobs Gänssle GmbH) durchgeführt. Die erstellten Unterlagen sind ebenfalls Bestandteil der Auslobung und werden allen Teilnehmern/Bewerbern zur Verfügung gestellt.
• PJG GmbH wird daher von diesem Verfahren nicht ausgeschlossen.
• In der LP 2 soll lediglich der Aufwand für die Einarbeitung der Vorplanung eingepreist bzw. kalkuliert werden.
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Anlage 1 zu Vergabe Nr.: 0262_1/2026
Gewerbegebietsentwicklung Ensheim: „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ Entwicklung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“
- Bauabschnitt, Saarbrücken - Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
- Leistungsumfang
Sämtliche Grundleistungen für Ingenieurbauwerke der folgenden Leistungsphasen gemäß §§
41 ff. HOAI 2021 Anlage 12:
• LPH 2: Vorplanung1
• LPH 3: Entwurfsplanung
• LPH 4: Genehmigungsplanung
• LPH 5: Ausführungsplanung
• LPH 6: Vorbereitung der Vergabe
• LPH 8: Bauoberleitung
• LPH 9: Objektbetreuung
Besondere Leistungen – HU-Bau
• nur Erstellung und Zusammenführung der HU-Bau bzw. RZ-Bau (inkl. 3 Exemplare
/Ausfertigungen in Papierform, strukturiert in Ordnern)
Besondere Leistungen - Kostenkontrolle
• Kostenkontrolle
Besondere Leistungen - Prüfen von Nachträgen
• Prüfen von Nachträgen
Besondere Leistungen – Überwachung der Mängelbeseitigung
1 In der LP 2 soll lediglich der Aufwand für die Einarbeitung der Vorplanung eingepreist bzw. kalkuliert werden.
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Anlage 1 zu Vergabe Nr.: 0262_1/2026
Gewerbegebietsentwicklung Ensheim: „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ Entwicklung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“
- Bauabschnitt, Saarbrücken - Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
• Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Besondere Leistungen - Örtliche Bauüberwachung
• Plausibilitätsprüfung der Absteckung
• Überwachen der Ausführung der Bauleistungen
• Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme
• Überwachen der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit den zur
Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des
Auftraggebers
• Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen
• Durchführen oder Veranlassen von Kontrollprüfungen
• Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten
Mängel
• Dokumentation des Bauablaufs
• Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der
Aufmaße
• Mitwirken bei behördlichen Abnahmen
• Mitwirkung bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen
• Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der
Auftragssumme
• Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der anlagen-
teile der Gesamtanlage
• Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I
und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforderungen auf Übereinstim-
mung mit dem Standsicherheitsnachweis
Abschließend ist eine Zusammenstellung der Bauakte 1-fach auf Papier und als Scan auf Datenträger zu übergeben, die Kosten hierfür werden mit den angebotenen Nebenkosten vergütet.
Hinweis: • Die LP 7 wird komplett durch die Vergabestelle in Verbindung mit der LHS er- bracht.
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Anlage 1 zu Vergabe Nr.: 0262_1/2026
Gewerbegebietsentwicklung Ensheim: „Gewerbegebiet nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“ Entwicklung Gewerbegebiet „Nördlich Balthasar-Goldstein-Straße“
- Bauabschnitt, Saarbrücken - Ensheim Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI 2021 (Geländemodellierung)
Offenes Verfahren nach § 15 VgV
Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Leistungen zu beauftragen.
- Bedingungen für das Erstangebot
s. Anlage 8 „Honorarkalkulation“ und „Projekt- und Verfahrensbeschreibung“.
- Anrechenbare Kosten – Bauvolumen (netto)
Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI)
Es wurde in der Machbarkeitsstudie (PJG GmbH) eine Baukostenannahme in Höhe von (rund 2.380.000,00 €/netto) für die Realisierung der Geländemodellierung zur Erschließung des Gewer- begebietes ermittelt.
Abschließend werden die anrechenbaren Kosten nach der Kostenberechnung festgelegt.
Die endgültigen anrechenbaren Kosten werden anhand der Kostenberechnung in der LPH 3 er- mittelt und sind Grundlage für die spätere tatsächliche Honorarabrechnung.
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