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Planungsleistungen für die Erneuerung der Schaltanlagen und eine Netzersatzanlage der Kläranlage Aachen-Soers

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 23:50 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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(Name und Anschrift des Bieters) Angebotsschreiben

  • VgV -

Wasserverband Eifel-Rur (WVER)

  • Zentrale Vergabe -

Vergabenummer: 10360754 Dienstleistung Erneuerung von Schaltanlagen und NEA - KA Aachen-Soers

  1. Ich / Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistung zu den von mir / uns eingesetzten Prei- sen an. An mein / unser Angebot halte ich mich / halten wir uns bis zum Ablauf der in den Vergabe- unterlagen angegebenen Bindefrist gebunden.

  2. Meinem / Unserem Angebot liegen folgende Bedingungen zugrunde, die Vertragsbestandteil werden: a) Dieses Angebotsschreiben b) Urschrift des Honorarangebotes und der Aufgabestellung c) ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen u. w. d) Bewerbungsbedingungen des WVER (UVgO_VgV) e) Ingenieurvertrag - Vergabeunterlage f) ggfs. ergänzende Vertragsbedingungen g) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Leistungen (VOL / Teil B) h) Anschreiben elektronischer Rechnungsempfang i) Datenschutzerklärung & Datenverarbeitung j) Angaben zur Preisermittlung (sofern mit den Angebotsunterlagen eingereicht) k) Nachunternehmerleistungen (sofern mit den Angebotsunterlagen eingereicht) l) Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft (sofern eine Erklärung mit den Angebotsunterlagen eingereicht) m) Bewerbermitteilung(en) (sofern welche veröffentlicht wurden) n) alle weiteren mit den Vergabeunterlagen übersandten Unterlagen

  3. Mein / Unser Unternehmen ist zertifiziert unter der Nummer / Zugangs-PIN

  4. Das Hauptangebot schließt mit einer Summe von € brutto ab. 4.1 Auf die Angebotssumme wird ein Rabatt (Nachlass) und / oder ein Skonto wie nachfolgend aufgeführt eingeräumt. Dies gilt auch für die endgültige Abrechnung einschließlich aller eventuellen Nachtragsan- gebote, sowie für eventuell vereinbarte Abschlagszahlungen: a) Der Rabatt (Nachlass) beträgt v. H. b) Es wird Skonto gewährt. Die Höhe des gewährten Skontos beträgt: v. H. bei Zahlungsfristen gemäß § 17 VOL/B v. H. bei Zahlungsfristen: Tage Rabatt wird immer, Skonto nur bei angebotenen Zahlungsfristen von 14 Tagen oder mehr bei der Wer- tung der Angebote berücksichtigt.

  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 1

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4.2 Bei Losen Summen für die Einzellose (dies ist nur bei losweiser Vergabe auszufüllen): Los 1: € Los 2: € Los 3: € Los 4: € Los 5: € Los 6: € Los 7: € Los 8: € a) Rabatt Regelungen: b) Skonti Regelungen: c) Kombinationsrabattregelung: Rabatt wird immer, Skonto nur bei Zahlungsfristen von 14 Tagen und mehr bei der Wertung der Angebote berücksichtigt,

  1. Dem Angebot liegen Änderungsvorschläge / Nebenangebote bei: Nein Ja, Anzahl:

  2. a. Unternehmensgröße (KMU) Ich / Wir zählen zu Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen € Umsatz)1. Ich / Wir zählen zu Kleine Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen € Umsatz und kein Klein- stunternehmen)1. Ich / Wir zählen zu Mittlere Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen € Umsatz und kein kleines Unternehmen)1. Ich / Wir zählen zu Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Millionen € Umsatz)1. 1Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bieter- gemeinschaft erbracht wird, der / die als KMU einzustufen ist / sind.

Erläuterung: Die Definitionen sind angelehnt an Artikel 2 des Anhangs zur Empfehlung 2003/361/EG (Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20. Mai 2003). Informationen zur Berechnung der Beschäftigtenzahlen bzw. der finanziellen Schwellenwerte sind unmittelbar der v. g. Empfehlung zu entnehmen.

b. Nationalität des Eigentümers2 Mein / Unser Unternehmen ist börsennotiert: ja nein* *Angabe der Staatsangehörigkeit(en) der / des Eigentümer(s):

2Die Angabe der Nationalität des Eigentümers ist verpflichtend, wenn das beauftragte Unternehmen nicht börsennotiert ist.

Erläuterung: Als Definition des Begriffes „wirtschaftlicher Eigentümer“ kann der Begriff des „wirtschaftlich Berechtigten“ nach § 3 Geldwä- schegesetz herangezogen werden

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  1. Ich / Wir erkläre(n), dass
  • ich / wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n),
  • mir / uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines / unseres Angebo- tes sind,
  • ich / wir einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 15% der Bruttorechnungssumme dieses Ver- trages entrichten werde(n), falls ich / wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getrof- fen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich / wir weise(n) einen geringeren Schaden nach,
  • das vom Aufraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines / unseres Angebotes ist, wenn Teilleis- tungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir / uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
  • falls von mir / uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein / unser Angebot auch die Ku- mulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst

7.1 Ich / Wir erkläre(n), dass a) ich / wir sämtliche ausgeschriebenen Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). b) ich / wir einzelne Leistungen an Nachunternehmer* vergeben werden (die konkreten Leistun- gen, die an den/die Nachunternehmer vergeben werden, sind den Angebotsunterlagen in einer separaten Auflistung beigefügt). Die Leistungen, die nicht in der Auflistung aufgeführt sind, wer- den im eigenen Betrieb ausgeführt. c) mir / uns bekannt ist, dass ein Anspruch auf eine nachträgliche Zustimmung zu der Übertragung von Leistungen auf Nachunternehmer nicht besteht.

  • die namentliche Nennung der Nachunternehmer ist mit Angebotseinreichung nicht zwingend.
  1. Angabe der Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter Ich / wir erkläre(n), dass 1.) für mein / unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. 2.) ich / wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu ei- nem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin / sind. 3.) kein Ausschlussgrund nach § 22 LkSG (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) vorliegt. 4.) kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insol- venzplan rechtskräftig bestätigt wurde. 5.) sich meine / unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. 6.) zwar für mein /unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich / wir jedoch für mein / unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein / unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde. Die ausführliche Darlegung der Selbstreinigung habe ich den Vergabeunterlagen beigefügt.
  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 3

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  1. Mir / Uns ist bekannt, dass seitens der Zentralen Vergabe noch keine Informationen hinsichtlich etwai- ger früherer Ausschlüsse meines / unseres Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Wettbewerbsregister führen können, eingeholt wurden. Ich / Wir versi- chere(n) hiermit, dass keine Verfehlungen vorliegen, die meinen / unseren Ausschluss von der Teil- nahme am Wettbewerb echtfertigen könnten3 oder zu einem Eintrag in das Wettbewerbsregister füh- ren könnten4.

Mir / Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu meinem Ausschluss vom Verga- beverfahren, sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle nach sich ziehen kann.

Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns, die vorstehende Erklärung auch von Nachunternehmern zu fordern und vor Vertragsschluss bzw. spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen. 3,4 siehe Anlageblatt Erläuterungen

  1. WICHTIG!! Unbedingt ausfüllen WICHTIG!! Unbedingt ausfüllen WICHTIG!! unbedingt ausfüllen Wettbewerbsregister Gemäß § 6 des Wettbewerbsregistergesetzes (WRegG) ist der Auftraggeber verpflichtet vor Auftragsertei- lung Auskünfte beim Wettbewerbsregister einzuholen. Zusätzlich holt der Auftraggeber auch eine Wirt- schaftsauskunft bei der Creditreform ein.

Hierzu sind folgende Angaben zwingend anzugeben:

Angaben zu vertretungsberechtigten Personen: (weitere vertretungsberechtigte Personen bitte auf einem gesonderten Blatt auflisten):

(Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)

(Name, Vorname, Geburtsdatum, evtl. Geburtsname, Geburtsort, Staatsangehörigkeit)

Angaben zum Unternehmen: Vollständiger Unternehmensname: Rechtsform: Vollständige Anschrift: Registerart (z. B. HRA, HRB usw.): Registernummer: Registergericht: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Steuernummer: IBAN:

  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 4

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  1. Der Text des vom Wasserverband Eifel-Rur (WVER) erstellten Honorarangebotes und der Aufgaben- stellung ist verbindlicher Bestandteil des Angebotes.

Bietereigene AGB, die von den Teilnahme- bzw. Vertragsbedingungen des Wasserverband Eifel-Rur (WVER), die Grundlage dieser Ausschreibung sind, abweichen, ihnen widersprechen, diese ergänzen oder diese als ungültig erklären, haben keine Gültigkeit.

Hinweis

Das Angebot inkl. der zugehörigen Anlagen ist ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126b BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren.

Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklären- den genannt ist, bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.

Der Ausschluss des Angebotes erfolgt ebenfalls, wenn das Angebot nicht über die Angebotsfunktion oder nicht nach den v. g. Vorgaben signiert ist.

  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 5

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Erläuterungen zu Punkt 9 des Angebotsschreibens

3,4

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ausgeschlos- sen werden muss, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unterneh- men zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen nach § 30 des Gesetzes gegen Ord- nungswidrigkeiten eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:

a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung ter- roristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemein- schaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag ver- waltet werden, e) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in deren Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), h) § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), i) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), j) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeord- neter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder k) den §§ 232, 233a Absatz 1 bis 5, den 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitu- tion, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).

Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen in diesem Sinne eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verur- teilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Ge- schäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 123 Absatz 4 GWB ausgeschlossen werden muss, wenn der Auftraggeber Kennt- nis davon hat, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die Verletzung der aufgeführten Verpflichtungen auf sonstige Weise durch den Auftraggeber nachgewiesen wird.
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  1. Mir/Uns ist bekannt, dass ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren gemäß § 124 Absatz 1 GWB ausgeschlossen werden kann, wenn:

a) das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, b) das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, c) das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzu- wenden, d) der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Verein- barungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, e) ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Un- abhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabever- fahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, f) eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Verga- beverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen beseitigt werden kann, g) das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, h) das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder i) das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen über- mittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) von der Teilnahme an ei- nem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachge- wiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünf- tiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) einen Bewerber oder einen Bieter vom Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag ausschließen können, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) mit einer Geldbuße von wenigstens Zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder nach den §§ 10, 10a oder 11 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verur- teilt worden ist.

  3. Mir/Uns ist bekannt, dass Öffentliche Auftraggeber gemäß § 21 SchwarzArbG einen Bewerber oder Bieter bis zu einer Dauer von drei Jahren ausschließen sollen, wenn dieser oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungs- berechtigte nach § 8 Absatz 1 Nummer 2, §§ 10 bis 11 SchwarzArbG, § 404 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 SGB III, §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) oder § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches (StGB) zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geld- strafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhun- dert Euro belegt worden ist. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung nach Satz 1 besteht.

  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 7

[Seite 8]

  1. Mir/Uns ist bekannt, dass Bewerber gemäß § 19 Mindestlohngesetz (MiLoG) von der Teilnahme an einem Wett- bewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines Verstoßes nach § 21 Mi- LoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind.

  2. Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen von der Teilnahme an einem Verfahren über die Vergabe eines Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrags bis zur nachgewiesenen Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wett- bewerbsbeschränkungen ausgeschlossen werden sollen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Ab- satz 2 LkSG belegt worden sind.

  3. Ich/Wir erkläre(n) hiermit, • dass keine Strafen oder Geldbußen für die vorgenannten Tatbestände oder nach vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gegen mein/unser Unternehmen oder eine Person verhängt worden sind, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, • dass keine zuvor genannten Gründe vorliegen, die einen Ausschluss meines/unseres Unternehmens von der Teilnahme am Vergabeverfahren rechtfertigen könnten.

  4. Mir/Uns ist bekannt, dass die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit vorstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss von diesem und künftigen Vergabeverfahren sowie zur Kündigung eines etwaig erteilten Auftrags füh- ren kann.

  5. Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass der Auftraggeber verlangen kann, dass mein/unser Unternehmen die vor- stehenden Erklärungen von Unterauftragnehmern zu fordern hat und diese vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung vorzulegen sind.

  6. Ich/Wir erfülle(n) die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen, insbesondere die die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung betreffen.

  7. Ich erkläre/Wir erklären, dass mir/uns nicht bekannt ist, dass im Wettbewerbsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen. Sollte mein/unser An- gebot in die engere Wahl für den Zuschlag kommen, werde(n) ich/wir die erforderlichen Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters nach Aufforderung der Vergabestelle mitteilen.

  • WVER Zentrale Vergabe Stand 04.2025 - 8
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