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Wasserverband Eifel-Rur (WVER) – Zentrale Vergabe
Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der VgV
Dienstleistung Erneuerung von Schaltanlage und NEA – KA Aachen-Soers
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei erhalten Sie die Vergabeunterlagen zur v. g. Maßnahme mit der Bitte um Angebotserstellung. Vergabeunterlagen
Vergabeart: Offenes Verfahren Auskunft erteilt: Sven Salden Vergabenummer: 10360754 Ablauf der Einreichungsfrist: 01.12.2026 , 23:59 Uhr Bindefrist endet am: 29.01.2027 Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr eingereichtes Angebot gebunden. Beginn, Abschluss, Dauer der Maßnahme: Meilenstein LP 3 Dezember 2027 Fertigstellung der LP4-6 Mai 2029 Fertigstellung der LP7 Oktober 2029 Fertigstellung der LP8 Dezember 2030 Ende Gewährleistung LP9 Dezember 2032 Abgabeort: Ausschließlich über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen
Folgende beigefügten Anlagen werden Vertragsbestandteil: (Zum Verbleib beim Bieter) (Zurück an die Zentrale Vergabe)
- Bewerbungsbedingungen des WVER (UVgO_VgV) - Angebotsschreiben
- ggfs. ergänzende Vertragsbedingungen - Zwingend Honorarangebot mit Preisangaben
- die Aufgabenstellung im Format PDF & Excel
- Ingenieurvertrag - Vergabeunterlage - ggfs. Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft
- Anschreiben elektronischer Rechnungsempfang - ggfs. Nachunternehmerleistungen
- Datenschutzerklärung & Datenverarbeitung
- ggfs. Pläne / Zeichnungen / Erläuterungen u. w.
Neben den v. g. Unterlagen, werden alle übrigen mit den Vergabeunterlagen übersandten Unterlagen Vertragsbestandteil (hiervon ausgenommen ist lediglich die Datei „Anleitung elekt. Angebotseinreichung).
Das auszufüllende Honorarangebot zu dieser Vergabe wird als PDF-Datei und im Excel-Format zur Verfügung gestellt.
Zwingend einzureichen ist das ausgefüllte und lesbare Honorarangebot im Format PDF. Eine fehlende, nicht vollständig ausgefüllte bzw. nicht lesbare PDF-Datei des Honorarangebotes führt gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Bei Abweichungen zwischen der (eingereichten) PDF-Datei, dem (eingereichten) Excel-Format oder der Ge- samtpreisangabe im Bietertool gilt vorrangig immer die (eingereichte) PDF-Datei.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 01.2025 - 1
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Hinweis zur Honorargrundlage: Im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens dient die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ausschließlich der inhaltlichen Beschreibung der zu erbringenden Leistungen. Eine Anwendung der HOAI als verbindliche Honorargrundlage erfolgt nicht.
Die im Honorarblatt angegebenen Preise sind Festpreise. Sie sind verbindlich und nicht verhandelbar. Eine Anpassung der Preise – insbesondere auf Basis der HOAI-Honorartafeln – ist ausgeschlossen.
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Kommunikation: Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplatt- form der Wirtschaftsregion Aachen. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich elektronisch über die Kommunikationsfunk- tion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
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Hinweise:
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Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung (Zif- fer 9 Angebotsschreiben bzw. Ziffer 8 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen) Auskunft aus dem Wett- bewerbsregister gem. § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), sowie eine Wirtschaftsauskunft bei der Creditreform anfordern.
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Der Wasserverband Eifel-Rur verfährt bzgl. der Nachforderung von Nachweisen / Erklärungen gemäß § 56 VgV.
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf dem Vergabeportal der Wirtschaftsregion Aachen als kostenloser Download zur Verfügung. Die Weitergabe der Vergabeunterlagen an Dritte, sowie die ge- werbliche Nutzung der Vergabeunterlagen (in jeglicher Form) sind nicht gestattet.
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Sicherheit: Als Sicherheit wird gefordert: Sicherheitsleistungen werden nicht gefordert:
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Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium. Die genauen Zuschlagskriterien sind den beigefüg- ten Zuschlagsunterlagen zu entnehmen.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 01.2025 - 2
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Verzeichnis der mit den Angebotsunterlagen vorzulegenden Nachweise und Erklärungen: 5.1 Folgende Nachweise und Erklärungen sind von allen Unternehmen (auch von zertifizierten) dem Angebotsschreiben beizufügen:
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Eine Referenzliste, für vergleichbare Leistungen gemäß Vorlage Referenzliste – TP. 2020 KA der letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Gültige Betriebshaftpflichtversicherung1 mit einer Deckungssumme von mind. 3,0 Mio. €. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Abdeckung seiner Haftung eine ausreichende Versicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen und diese während der gesamten Laufzeit des zu schließenden Ver- trages aufrecht zu erhalten. Während der Vertragslaufzeit hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber den Fortbestand der Versicherung jeder- zeit auf Verlangen nachzuweisen. Die v. g. Deckungssumme bezieht sich auf die Höhe je Schadensfall und Abdeckung von mindestens 2 Schadenfällen je Jahr. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen und auf Verlangen des Auftraggebers nachzuweisen, dass auch für die von Unterauftragnehmern durchgeführten Tätigkeiten der vorgenannte Versicherungsschutz besteht.
1Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein.
5.2 Zusätzlich sind folgende Nachweise und Erklärungen von nicht zertifizierten Unternehmen dem Angebotsschreiben beizufügen2: 3. Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. 4. Nachweis, dass Steuern1, Abgaben & Beiträge zur Sozialversicherung1 gezahlt wurden
1Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein. 2Bei Bietern, die in einem amtlichen Verzeichnis der Industrie- und Handelskammer eingetragen sind, wird gemäß § 48 Abs. 8 VgV auf die Vorlage der vorgenannten Nachweise verzichtet, sofern in dem Angebotsschreiben (unter Nr. 3) die entsprechende Nummer und PIN angegeben wird und die v. g. Nach- weise dort auch entsprechend hinterlegt sind.
5.3 Abfallentsorgung entfällt
- Der Auftraggeber behält sich die Vorlage folgender Nachweise und Erklärungen vor (diese Nachweise / Erklärungen sind erst auf gesonderter Aufforderung der Zentralen Vergabe einzureichen): Urkalkulation. (Nr. 5 der Bewerbungsbedingungen ist zu beachten).
- WVER Zentrale Vergabe Stand 01.2025 - 3
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- Losweise Vergabe: nein ja, Teillose Fachlose
Angebot ist möglich: für ein Los für ein oder mehrere Lose max. Los(e)* min. Los(e)* für alle Lose
- Der Bieter kann auf alle Lose ein Angebot einreichen, jedoch wird einem Bieter nur die angegebene maximale bzw. minimale Anzahl an Losen zugeteilt.
Ist in den Vergabeunterlagen eine Teilung der Gesamtleitung in Lose vorgesehen, so behält sich die ausschrei- bende Stelle die losweise Vergabe vor.
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Zulässigkeit von Nebenangeboten (§ 35 VgV): Nebenangebote sind nicht zugelassen. Nr. 3 der Bewerbungsbedingungen haben für diese Vergabe keine Gültigkeit. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zugelassen. Die Nebenangebote müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen. Die angegebenen Mindestanforderun- gen müssen erfüllt sein.
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Angebotsabgabe: Das Angebot, inkl. der zugehörigen Anlagen, ist ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen einzureichen und mittels Textform nach § 126b BGB oder mittels elektronischer Signatur bzw. elektronischem Siegel zu signieren.
Hierbei ist zu beachten, dass nach § 126b BGB eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklären- den genannt ist, bei Angebotsabgabe erfolgen muss, da sonst die Bestimmungen des § 126b BGB nicht erfüllt sind und ein Ausschluss des Angebotes erfolgt.
Die Öffnung der elektronisch eingereichten Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Der Wasserverband Eifel-Rur verfährt bzgl. der Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 134 GWB.
- Nachprüfungsstelle (§ 156 GWB): Die Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen erfolgt durch die Vergabe- kammer Westfalen, 48147 Münster, E-Mail: vergabekammer@brms.nrw.de
- WVER Zentrale Vergabe Stand 01.2025 - 4
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Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit 1.) De Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Machprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Ange- botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spä- testens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag- geber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Sonstiges: Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen:
- Aufträge werden elektronisch erteilt.
- Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert.
- Die Zahlung erfolgt elektronisch.
Ergänzung zur elektronischen Rechnungsstellung: Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des Wasserverband Eifel-Rur (WVER) als Aufraggeber nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem Aufraggeber und dem Auf- ragnehmer unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Wertungskriterium „Wirtschaftlichkeit“ Bei losweiser Vergabe, dazu zählen auch mehrere Lose, erfolgt die Vergabe gemäß dem Kriterium der Wirtschaftlichkeit. Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe mehrerer Lose eingeräumt werden, fließen hierbei in die Wertung in der Gestalt ein, dass die Wirtschaftlichkeit über alle Lose für die Vergabe maßgeblich ist (=niedrigster Bewertungspreis in der Summe über alle Lose bzw. Loskombinationen).
Wertungskriterium „Kombinationsrabatte“ Kombinationsrabatte bei Beauftragung mehrerer Lose sind ausdrücklich erlaubt. Der Kombinations- rabatt muss im Angebotsschreiben eindeutig formuliert sein. Auf eine unmissverständlich formu- lierte Bedingung ist die exakte prozentuale Rabatthöhe anzugeben. Die Bedingung kann dabei frei gewählt werden, z. B. für den Erhalt von mindestens zwei Losen oder z. B. auf drei bestimmte, dann aber zu benennende Lose.
- WVER Zentrale Vergabe Stand 01.2025 - 5