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Zuschlagskriterien
VgV-Verfahren Brandschutzertüchtigung NTK Landau
WERTUNG DES ANGEBOTS
Die Angebote werden aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Verhandlungs- gespräche nach folgenden Zuschlagskriterien mit Gewichtung gewertet:
K1 Honorar 30%
K2 Aufbauorganisation 17%
K2.1 Struktur des Projektteams (insb. Führungsstärke und Teamfähigkeit) 10% K2.2 Verfügbarkeit des projektleitenden Personals 7%
K3 Ablauforganisation 30%
K3.1 Projektabwicklungskonzept 12% K3.2 Projektspezifische Organisation der Qualitätskontrolle (insb. Projektmanagementansätze, Berichtswesen) 5% K3.3 Geplante Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber und den weiteren Beteiligten 5% K3.4 Personaleinsatzplanung 8%
K4 Verhandlungsgespräch 23%
K4.1 Konkrete Lösungsansätze für Projektherausforderungen 8% K4.2 Anwendung des Wissens aus bisherigen Projekten auf diesen Auftrag im Verhandlungsgespräch 7% K4.3 Kommunikationskultur im Verhandlungsgespräch 4% K4.4 Qualität der Präsentation im Verhandlungsgespräch 4%
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Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien
Krit. 1 Honorar
Das Honorar wird aus der Wertungssumme des Angebots ermittelt. Diese wird aus der nachgerechneten Angebotssumme ermittelt. Für die Angebotswertung wird das Honorar wie folgt in eine Punkteskala von null bis zehn Punkten normiert.
Zur Bewertung des Honorars wird eine fallende Gerade verwendet, die durch zwei Punkte definiert wird: Das "Referenzhonorar" wird aus dem Mittelwert zweier Zahlen gebildet: dem Mittelwert aller Angebote und dem vom Auftraggeber geschätzten Wert. Dieses wird mit fünf Punkten bewertet. Der Wert von 50% über dem Referenzhonorar erhält null Punkte.
Diese beiden Punkte bestimmen eine Gerade. Die sich daraus ergebenden Punktzahlen werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet, sofern sie zwischen null und zehn liegen. Die außerhalb liegenden Punktzahlen erhalten null bzw. zehn Punkte. Ein Honorar, das 50% oder mehr unter dem Referenzhonorar liegt, erhält also zehn Punkte.
Krit. 2 Aufbauorganisation
Krit. 2.1: Die Struktur des Projektteams wird bewertet, also die optimale Anpassung auf die Erfordernisse des Projekts. Die Eignung der einzelnen Projektteammitglieder wird nicht beurteilt, jedoch die Position, die sie im Projektteam vor dem Hintergrund ihrer speziellen Eignung einnehmen.
Krit. 2.2: Der Beitrag des Bieters für einen reibungslosen Projektablauf im Rahmen des gegebenen Projektumfelds wird bewertet. Dies umfasst sowohl regelmäßige Arbeitsweisen als auch Reaktionsmechanismen auf unvorhergesehene Umstände.
Krit. 3 Ablauforganisation
Krit. 3.1: Die einzelnen Schritte und Werkzeuge werden betrachtet, die der Bieter für eine erfolgreiche Durchführung dieses Projekts für erforderlich hält.
Krit. 3.2: Beurteilt wird die Anwendung des büroseitig festgelegten Qualitätsmanagements auf die vorliegende Maßnahme. Dabei ist die besondere Situation des Projekts und der Projektbeteiligten zu berücksichtigen.
Krit. 3.3: Bewertet werden Methoden und Zeitpunkte der Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Parteien im Projekt.
Krit. 3.4: Der über die Zeit vorgesehene Personaleinsatz wird in Relation zum vorgesehenen Projektablauf gesetzt, so dass ausreichende Kapazitäten sichergestellt sind.
Krit. 4 Verhandlungsgespräch
Krit. 4.1: Für die besonderen Herausforderungen der Maßnahme, deren Probleme jetzt ggf. noch nicht absehbar sind, sollen geeignete Lösungsansätze skizziert werden.
Krit. 4.2: Bewertet wird die optimale Anwendung des Wissens der Projektteammitglieder auf die Herausforderungen der vorliegenden Maßnahme.
Krit. 4.3: Bewertet wird die Kommunikationskultur der anwesenden Bieter.
Krit. 4.4: Es wird der Gesamteindruck der Bieterpräsentation bewertet.