Hinweise Abgabe von Angeboten EU.pdf

Planungsleistungen für die brandschutztechnische Sanierung des Naturwissenschaftlichen Technikums in Landau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.10.2026, 15:08 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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Hinweise für die Abgabe von Angeboten bei EU-weiten Ausschreibungen

• Bitte beachten Sie die Angebotsfrist – bis zu deren Ablauf muss Ihr Angebot auf unserer E- Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingegangen sein. Nur dann dürfen wir Ihr Angebot berücksichtigen!

• Auf dem „Angebotsschreiben“ ist je nach Art der Einreichung Ihres Angebotes o eine elektronische Signatur (bei elektronischen Angeboten) oder o der Firmenname bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften bzw. o der Name der erklärenden Person (bei elektronischen Angeboten in Textform) zwingend erforderlich!

• Tragen Sie alle geforderten Angaben sowie alle Einheits- und Gesamtpreise an den jeweils dafür vorgesehenen Stellen ein. Geben Sie für die jeweiligen Leistungen die tatsächlichen Preise vollständig und zutreffend an – unzulässige Mischkalkulation führt zum Ausschluss!

• Fügen Sie Ihrem Angebot keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Liefer- und/oder Zahlungsbedingungen o.ä. bei. Nehmen Sie keine Änderungen oder Ergänzungen an den einzureichenden Unterlagen vor. Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss Ihres Angebotes. Es dürfen auch keine Vorbehalte, Bedingungen oder Änderungen durch ein zusätzliches Anschreiben erfolgen.

• Ggf. notwendig erscheinende Änderungsvorschläge können, falls zugelassen, als Nebenangebote gemacht werden. Nebenangebote sind auf einer gesonderten Anlage abzugeben, als solche deutlich zu kennzeichnen (z. B. Überschrift: Nebenangebot) und im Formblatt „Angebotsschreiben“ aufzuführen.

• Die Gleichwertigkeit evtl. Nebenangebote zum Hauptangebot belegen Sie bitte mit der Angebotsabgabe.

• Kennzeichnen Sie evtl. Berichtigungen an Ihren Eintragungen zweifelsfrei.

• Der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bewerbern bzw. Bietern erfolgt über unsere Vergabeplattform www.auftragsboerse.de. Ausnahmsweise auch per E-Mail-Nachricht, Fax-Nachricht oder durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel. Bitte stellen Sie sicher, dass die elektronische Übermittlung und Kontaktaufnahme an das von Ihnen angegebene oder hinterlegte E-Mail-Postfach und das Fax jederzeit möglich ist.

• Falls Sie Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Verfahren haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig vor Ende der Angebotsfrist an uns. Gerne über die E-Vergabeplattform www.auftragsboerse.de oder ausnahmsweise mittels E- Mail: zentrale-vergabestelle@landau.de oder Fax: 06341 13 88 3029. Vielen Dank!

Seit dem 18. Oktober 2018 dürfen wir bei europaweiten Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote/Teilnahmeanträge entgegennehmen.

Gleichzeitig dürfen Auftragsbekanntmachungen nur noch elektronisch erfolgen,

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Informationen zum Vergabeverfahren, Änderungsmitteilungen, Antworten auf Bewerberfragen oder Informationen zur Zuschlagserteilung nur noch elektronisch übermittelt werden; Interessenten müssen ihre Fragen und Hinweise zum Vergabeverfahren, fehlende Angaben und Nachweise zur Eignung oder Informationen zur Aufklärung des Angebotsinhalts elektronisch einreichen.

ZVSLD Stand: 10_2018

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