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Projekt- und Leistungsbeschreibung
VgV-Verfahren BS-Ertüchtigung NTK Landau - Arch Vorlage des Architekten
Ausgangssituation/Bestand
Am 23.04.2024 fand in der Königstraße 18 in Landau im Anwesen „Naturwissenschaftliches Technikum Dr. Künkele“ eine Gefahrenverhütungsschau statt. Infolge wurde ein Mängelbericht erstellt und an die Verantwortlichen verteilt. Zur Behebung dieser Mängel, beauftragte die Stadtverwaltung Landau in der Pfalz – Liegenschaftsabteilung ein Brandschutzkonzept und die damit verbundene Planung der Brandschutzsanierung im Anwesen.
Bei der dreiflügeligen Baugruppe handelt es sich um das ehemalige Bürgerspital aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts und es besteht aus einem Hauptgebäude, dass direkt an der Königstraße liegt, einem Zwischengebäude und einem Rückgebäude. Diese Gebäude gruppieren sich um einen Innenhof. Des Weiteren gibt es ein freistehendes Pavillon in dem ein Unterrichtsraum untergebracht ist, Baujahr 1973/1974. Das Pavillon wird nicht in die Planung mit einbezogen.
Am 06.03.2025 wurde in einer Besprechung in den Räumlichkeiten des NTK die Vorplanung und Kostenschätzung besprochen und die Entscheidungen in einer Gesprächsnotiz festgehalten. Der Bauherr wird im nächsten Schritt einen Elektro-Fachplaner beauftragen.
Planung auf Basis des Brandschutzkonzepts
Das Brandschutzkonzept vom Ingenieurbüro Stümpert-Strunk, in Absprache mit LAMPEvier, teilt die Gebäude in 17 Nutzungseinheiten ein. Die Flucht in benachbarte Nutzungseinheiten wird durch definierte Bypässe sichergestellt. Es gibt vier notwendige Treppenräume und zwei notwendige Flure. Da teilweise Versorgungsleitungen und Unterverteilungen in den Treppenräumen und Fluren installiert wurden, müssen diese im Zuge der Maßnahme geprüft und ggfs. umgelegt werden. Der gesamte Gebäudekomplex wird zukünftig durch eine Vollschutz-Brandmeldeanlage überwacht.
Es ist geplant, die Arbeiten in fünf Abschnitte aufzuteilen:
I. Kellerräume II. nördliches Hauptgebäude III. südliches Hauptgebäude IV. Zwischengebäude V. Rückgebäude.
Im Folgenden werden die baulichen Maßnahmen in den Nutzungseinheiten, notwendigen Treppenräumen und Fluren umrissen:
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Kellerräume, Hauptgebäude:
Alle Kellerfenster werden gegen zweiflügelige Kellerfenster mit Glas- und Gitterflügeln getauscht. Im Kellerraum 01 werden bestehende Untergurte mit F90-AB Brandschutzputz verkleidet. Die Eingangstür zu den südlichen Kellerräumen wird geprüft und erhält ggfs. einen Panikschlosszylinder.
Kellerräume, Rückgebäude:
Hier befindet sich neben Abstell- und Lagerräumen die Gasheizung. Die Tür zwischen Heizraum und Raum 002 wird durch dreiseitige Dichtbänder und einen Obentürschließer verbessert. Alle Eingangstüren in Richtung Hof werden geprüft und bei Bedarf durch Panikschlosszylinder aufgerüstet.
Nutzungseinheit 1:
Diese befindet sich im EG des südlichen Teils des Hauptgebäudes. Die Räume schließen an das Treppenhaus C an. Die Türen zu diesem Treppenraum müssen gegen T30-S-Türen ausgetauscht werden. Ein Oberlicht aus Glasbausteinen wird gegen eine F60-F VG Verglasung getauscht. Die Bypass-Türen führen zu einer neuen T30-S-Tür mit der Fluchtrichtung Durchfahrt, Treppenhaus D.
Nutzungseinheit 2:
Diese befindet sich im EG des nördlichen Teils des Hauptgebäudes. Die Nutzungseinheit 2 schließt an das Treppenhaus D an, Verbindungstüren zum Treppenraum werden gegen T30- S Türen getauscht. Die T30-S-Tür von Flur OOR erhält eine Feststellanlage. Für die Räume 021, 020A und B erfolgt der zweite Rettungsweg über ein bestehendes Fenster. Um außen die Brüstungshöhe auf 1,20m vor dem Fenster von Raum 021 zu verringern, wird eine neue Sitzbank vor dem Fenster geplant. Ein westlich an den WC-Räumen befindlicher Abstellraum, wird der Nutzungseinheit zugeordnet. Die Eingangstür zum Abstellraum Lager wird geprüft und ggfs. um einen Panikschlosszylinder aufgerüstet.
Nutzungseinheit 3:
Diese befindet sich im EG des östlichen Teils des Zwischengebäudes. Als zweiter Rettungsweg sind bestehende Fenster ausgewiesen. Eine nicht benutzte Türöffnung in Richtung Treppenhaus B mit historischem Türblatt, wird raumseitig mit einer F60- Vorsatzschale ertüchtigt. Ggfs. erhält die Eingangstür in Flur 00C einen Panikschlosszylinder.
Nutzungseinheit 4:
Diese befindet sich im EG des westlichen Teils des Zwischengebäudes. Die Räume führen direkt in einen notwendigen Flur. Die bestehenden Flurtüren werden dreiseitig mit Dichtungen aufgerüstet.
Nutzungseinheit 6:
Diese befindet sich im 1.OG des südlichen Teils des Hauptgebäudes. Es kann im Brandfall direkt über das Treppenhaus C, die Nutzungseinheit 6 oder 7 geflohen werden. In Richtung des notwendigen Treppenhauses C und der Nutzungseinheit 7 werden die Türen gegen T30-
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S-Türen getauscht. Der Flur 10F wird in Richtung der Nutzungseinheit 6 durch ein T30- Türelement getrennt. Es wird eine Verbindung zwischen Raum 138 und Raum 121 durch eine Bypass-Tür hergestellt. Die Tür zwischen Raum 124A und B wird mit einer T30-Tür getauscht. Die nicht mehr benötigte Tür zwischen den Fluren 10E und F wird entfernt.
Nutzungseinheit 6:
Diese befindet sich im 1.OG des nördlichen Teils des Hauptgebäudes. Es besteht die Fluchtmöglichkeit über das Treppenhaus D oder die Nutzungseinheit 5. In Richtung des Treppenhauses D wird ein neues T30-S-Türelement mit Glasausschnitten und Feststellanlage eingebaut. Die Glasbausteine werden entfernt und gegen eine F60-F VG Verglasung getauscht. Da der Abstellraum im EG in der Nutzungseinheit 1 mit einer Wellplatte aus Kunststoff überdacht ist, werden die westlichen Fenster in den Toiletten mit F30-Fenstern getauscht.
Nutzungseinheit 7:
Diese befindet sich im 1.OG des östlichen Teils des Zwischengebäudes und des darüberliegenden Dachraums samt Büros und Flur. Im 1.OG kann über das Treppenhaus B (T30-S-Türelement mit Feststellanlage) oder die Nutzungseinheit 5 (T30-S-Tür) entfluchtet werden. Im Dachraum befindet sich das Archiv, ein Lagerraum. Die Büroräume der Lehrer in Raum 209A und B können über das Treppenhaus C (T30-S-Tür) oder die Nutzungseinheit 10 (T30-Tür in neuer Öffnung zwischen Flur 20B und Raum 211) verlassen werden.
Nutzungseinheit 8:
Diese befindet sich im 1.OG des westlichen Teils des Zwischengebäudes. Die Nutzungseinheit kann über das Treppenhaus B, abgegrenzt durch ein T30-S-Türelement mit Feststellanlage verlassen werden. Ebenso über die Nutzungseinheit 9, getrennt durch ein T30-Türelement mit Feststellanlage im Flur 10C.
Nutzungseinheit 9:
Diese befindet sich im 1.OG des Rückgebäudes. Hauptfluchtwege führen über das Treppenhaus A oder die Nutzungseinheit 8. Der Treppenraum wird durch ein neues T30-S- Türelement mit Feststellanlage zur Nutzungseinheit getrennt. Das bestehende Fenster im Flur 10A wird gegen eine F60-F VG Verglasung getauscht.
Nutzungseinheit 10:
Diese befindet sich im 2.OG des südlichen Teils des Hauptgebäudes. Der angrenzende Treppenraum Treppenhaus C wird mit neuen T30-S-Türen und im Flur 20D zusätzlich mit einer Feststellanlage abgetrennt. Der Flur 20D wird in Richtung der Nutzungseinheit 11 mit einem T30-Türelement mit Feststellanlage geteilt. Die Räume 208, 210 und 212 werden durch neue Bypass-Türen miteinander verbunden.
Nutzungseinheit 11:
Diese befindet sich im 2.OG des nördlichen Teils des Hauptgebäudes. Die bestehende Tür zum Treppenhaus D wird gegen ein T30-S-Türelement mit Feststellanlage getauscht. Die Glasbausteine werden entfernt und eine F60-F VG Verglasung eingebaut. Analog zur Nutzungseinheit 6, werden die westlichen Fenster in den Toilettenräumen oberhalb des Abstellraums im EG, gegen F30-Fenster getauscht.
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Nutzungseinheit 12:
Diese befindet sich im 2.OG des westlichen Teils des Zwischengebäudes. Die bestehende Tür Richtung Treppenhaus B wird mit einer T30-S-Tür und in Richtung Nutzungseinheit 13, Raum 201 mit einer T30-Tür getauscht.
Nutzungseinheit 13:
Diese befindet sich im 2.OG des Rückgebäudes. Die bestehende Tür Richtung Treppenhaus A wird mit einer T30-S-Tür getauscht.
Nutzungseinheit 14:
Diese befindet sich im Rückgebäude und umfasst den Dachspeicher im 2.OG sowie den begehbaren Spitzbodenbereich, der als Lager benutzt wird und sich bis über das Zwischengebäude erstreckt. Die bestehenden Fenster im Raum 202C werden gegen F60-F VG Verglasungen getauscht.
Nutzungseinheit 15:
Diese befindet sich im südlichen Teil des Hauptgebäudes und beinhaltet Räume im DG sowie den südlichen Spitzbodenbereich, der über eine Deckenluke zugänglich ist. Es bestehen Fluchtmöglichkeiten über den notwendigen Treppenraum Treppenhaus C, getrennt durch eine neue T30-S-Tür, sowie den notwendigen Flur 30B, getrennt durch ein F30-B- Stahlglaselement mit dichtschließender Tür und Feststellanlage.
Nutzungseinheit 16:
Diese befindet sich im DG des nördlichen Teils des Hauptgebäudes. Es wird eine neue Trennung zum notwendigen Flur durch ein F30-B-Stahlglaselement mit dichtschließender Tür und Feststellanlage eingebaut. Bestehende Glasbausteine in der nördlichen Brandwand werden entfernt und die Öffnungen zugemauert und verputzt. Analog zu den Nutzungseinheiten 6 und 11, werden die westlichen bestehenden Fenster oberhalb des Abstellraums im EG gegen F30-Fenster getauscht.
Nutzungseinheit 17:
Diese befindet sich im Spitzboden des nördlichen Teils des Hauptgebäudes. Der Zugang zum notwendigen Treppenraum Treppenhaus D wird durch eine T30-S-Tür getrennt.
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Notwendige Treppenräume:
Im Brandschutzkonzept werden vier notwendige Treppenräume definiert, Treppenhaus A, B, C und D. Alle bestehenden Holztreppen bleiben unterseitig unverkleidet. Alle Zugänge zu den Treppenhäusern werden gegen T30-S-Türen getauscht, teilweise mit Feststellanlagen. In den Dachflächen werden motorisierte Rauchableitungsöffnungen über Dachflächenfenster, bzw. in Treppenhaus C ein Gaubenfenster, installiert. Hierfür werden Kontrollen und Steuerungen an den untersten Treppenantritten im EG und an den obersten Austritten vorgesehen. Die Flächen der Treppenräume B und D werden um die Durchgänge, die durch bestehende Tore abgegrenzt sind, erweitert. Die Eingangstüren zu den notwendigen Treppenräumen werden geprüft und ggfs. durch Panikschlosszylinder aufgerüstet.
An das Treppenhaus B grenzt der Raum 010 dessen bestehende Tür um Dichtbänder und einen Obentürschließer verbessert wird. Durchbrüche für Versorgungsleistungen in Wänden zur angrenzenden Nutzungseinheit 3 und in den Decken werden geschottet, verfüllt und bei Bedarf verkoffert.
Im Treppenhaus D wird eine bestehende Glasbausteinwand und Tür im EG abgebrochen und durch einen neuen schmiedeeisernen Handlauf ersetzt.
Notwendige Flure:
Es werden zwei notwendige Flure ausgebildet, im EG des westlichen Teils des Zwischengebäudes und im DG des nördlichen Teils des Hauptgebäudes.
Bestehende Durchdringungen und Durchbrüche der Decke des notwendigen Flurs im EG des Zwischengebäudes, werden geprüft, geschottet oder verfüllt. Bei Bedarf muss eine neue F30-Abhangdecke eingebaut werden. Der Flur wird von Schränken und Geräten freigeräumt. Die historische Tür in Richtung des notwendigen Treppenraums B wird dreiseitig mit Dichtbändern und einer Absenkbodendichtung aufgerüstet. Die westliche Eingangstür wird geprüft und erhält ggfs. einen neuen Panikschlosszylinder.
Die bestehende Tür im notwendigen Flur im DG des Hauptgebäudes in Richtung des Treppenhauses D, wird gegen eine T30-S-Tür mit Feststellanlage getauscht, sowie die Glasbausteine gegen F60-F VG Verglasungen.
Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung
Die Kostenberechnung beinhaltet die oben genannten Maßnahmen. Sie weicht unwesentlich von der vorgelegten Kostenschätzung (0,1%) ab. Zu beachten ist, dass die Kosten für die Vollschutz-Brandmeldeanlage abgeschätzt wurden. Es ist eine Fachplanung von Nöten. Die Kostenberechnung wird fortgeschrieben.
Bauzeitenplan
Im Bauzeitenplan sind die geplanten Arbeiten in fünf Abschnitte aufgeteilt, um den laufenden Unterricht und Betrieb so wenig wie möglich zu stören. Die Zeiten, für die einzelnen Arbeiten, können sich verschieben.