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Gemeinde Lebusa Verg.-Nr.: 14/26 Energetische Sanierung der Sport- und Bewegungshalle im OT Lebusa
Energetische Sanierung der Sport- und
Bewegungshalle im OT Lebusa
- Vergabe von Planungsleistungen
Objektplanung -
Verg.-Nr. 14/26
Auftraggeber: Gemeinde Lebusa, vertreten durch das Amt Schlieben, dieses vertreten durch den Amtsdirektor, Herrn Andreas Polz, Herzberger Straße 7, 04936 Schlieben,
Tel: 035361/ 356-0, amt-schlieben@t-online.de.
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Inhaltsverzeichnis:
- Projektbeschreibung ................................................................................................. 3 1.1. Anlass und Ausgangssituation ............................................................................. 3 1.2. Planungskonzept ................................................................................................. 3 1.3. ZIEL-Zustand ....................................................................................................... 4 1.4. Eigentumsverhältnisse ........................................................................................ 8
- Angebot .................................................................................................................... 9 2.1. Grundlagen ......................................................................................................... 9 2.2. Leistungsumfang ................................................................................................. 9 2.3. Nachweise ........................................................................................................ 10
- Wertung der Angebote ............................................................................................ 11 3.1. Leistungsangebot nach HOAI ............................................................................. 11 3.2. Auftragsvergabe ................................................................................................ 11 3.3. Wertung bei Preisgleichheit .............................................................................. 11
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Gemeinde Lebusa Verg.-Nr.: 14/26 Energetische Sanierung der Sport- und Bewegungshalle im OT Lebusa
- Projektbeschreibung
1.1. Anlass und Ausgangssituation
Die Sport- und Bewegungshalle der Gemeinde Lebusa befindet sich im Ortsteil Lebusa, Klein Ende Nr. 103a, im Landkreis Elbe-Elster. Sie stellt eine wichtige kommunale Einrichtung und einen zentralen Treffpunkt für die örtliche Gemeinschaft dar. Das Gebäude verfügt neben der rund 311 m² großen Tanz- und Bewegungshalle über verschiedene Funktionsbereiche, darunter Umkleiden, Sanitäranlagen, eine Bühne, einen Geräteraum sowie Bar- und Nebenflächen. Die Gesamtnutzfläche beträgt rund 438 m².
Der bestehende Gebäudebestand weist erhebliche bauliche und energetische Defizite auf. Insbesondere die unzureichende Wärmedämmung der Außenwände, der nicht zeitgemäße Fußbodenaufbau sowie veraltete haustechnische Anlagen führen zu einem hohen Energieverbrauch und entsprechend hohen Betriebskosten. Die vorhandene Gebäudehülle und Anlagentechnik entsprechen zudem nicht mehr den heutigen energetischen Anforderungen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Defizite hinsichtlich der Barrierefreiheit und der Erschließung, sodass eine uneingeschränkt barrierefreie Nutzung derzeit nicht gewährleistet werden kann.
Zur langfristigen Sicherung und Aufwertung der kommunalen Einrichtung beabsichtigt die Gemeinde Lebusa daher eine umfassende energetische und bauliche Sanierung der Sport- und Bewegungshalle. Ziel des Vorhabens ist es, den energetischen Zustand des Gebäudes nachhaltig zu verbessern, den Energieverbrauch und die damit verbundenen Betriebskosten deutlich zu reduzieren sowie die Barrierefreiheit umfassend herzustellen. Gleichzeitig soll die Nutzungsqualität verbessert und die Halle als wichtiger Veranstaltungs-, Bewegungs- und Begegnungsort für die Dorfgemeinschaft langfristig erhalten und gestärkt werden.
1.2. Planungskonzept
Gegenstand der zu vergebenden Planungsleistungen ist die umfassende bauliche und energetische Sanierung der Sport- und Bewegungshalle der Gemeinde Lebusa.
Die Planungsaufgabe umfasst die Entwicklung eines abgestimmten Gesamtkonzeptes zur baulichen, energetischen und funktionalen Ertüchtigung des bestehenden Gebäudes. Dabei sind die vorhandene Bausubstanz, die bestehende Nutzung und die grundsätzliche räumliche Struktur zu berücksichtigen und soweit möglich zu erhalten.
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Ein Schwerpunkt der Planung liegt auf der energetischen Sanierung der Gebäudehülle. Hierzu sind insbesondere die Außenwände, der Fußbodenaufbau und weitere relevante Bauteile hinsichtlich ihrer energetischen und konstruktiven Anforderungen zu untersuchen und geeignete Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln. Darüber hinaus sind die bestehenden haustechnischen Anlagen zu überprüfen und im erforderlichen Umfang zu erneuern bzw. anzupassen.
Weiterhin sind Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und der Erschließung des Gebäudes zu planen. Dies umfasst insbesondere die barrierefreie Erschließung, die Anpassung der Sanitärbereiche sowie erforderliche Maßnahmen an den Bodenbelägen und sonstigen für die Nutzung relevanten Bauteilen.
Die Planung hat unter Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Anforderungen, einschlägigen Normen und technischen Regelwerke zu erfolgen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der DIN 18040 für das barrierefreie Bauen sowie die relevanten technischen Regelwerke der jeweiligen Fachgewerke zu berücksichtigen.
Ziel der zu erbringenden Planungsleistungen ist die Entwicklung einer wirtschaftlichen, funktionalen und nachhaltigen Sanierungslösung, die eine langfristige und zeitgemäße Nutzung der Sport- und Bewegungshalle gewährleistet.
1.3. ZIEL-Zustand
1.3.1. Bodenaufbau und Gründung – Hallenbereich (KGR 320/325)
Der bestehende Fußbodenaufbau der Haupthalle mit einer Fläche von ca. 315 m² entspricht nicht mehr den heutigen energetischen und nutzungsbedingten Anforderungen und ist im Rahmen der Sanierung vollständig zu erneuern.
Im Zuge der Planung sind die erforderlichen Erd- und Aufbauarbeiten einschließlich des Niveauausgleichs durch Aushub und Herstellung eines geeigneten Planums zu berücksichtigen. Das anfallende Ausbruchmaterial ist einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen.
Für den neuen Fußbodenaufbau ist ein entsprechend den statischen, bauphysikalischen und energetischen Anforderungen geeigneter Unterbau vorzusehen. Der Aufbau soll unter
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anderem eine Sauberkeitsschicht, eine Abdichtung, eine ausreichende Wärme- und Trittschalldämmung sowie einen schwimmenden Zementestrich umfassen.
Als Oberbelag ist für die Haupthalle ein für die vorgesehene Nutzung als Sport-, Bewegungs- und Veranstaltungsfläche geeigneter Parkettboden aus massiver Eiche vorgesehen. Die Planung hat sowohl die Anforderungen an die dauerhafte und belastbare Nutzung als auch die gestalterischen Anforderungen an die multifunktionale Nutzung der Halle zu berücksichtigen.
1.3.2. Bodenaufbau – Nebenräume, Sanitär- und Umkleidebereich (KGR 320/325)
Im Bereich der Sanitär- und Umkleideräume mit einer Fläche von ca. 50 m² ist der bestehende Fußbodenaufbau ebenfalls vollständig zu erneuern. Der neue Aufbau ist in Anlehnung an den Aufbau der Haupthalle zu planen und entsprechend den bauphysikalischen und nutzungsbedingten Anforderungen auszubilden. Hierbei ist insbesondere eine geeignete Abdichtung gegen Feuchtigkeit sowie ein schwimmender Estrich vorzusehen.
Für die Sanitär- und Umkleidebereiche ist ein geeigneter, rutschhemmender und feuchtigkeitsbeständiger Bodenbelag zu planen. Vorgesehen sind Bodenfliesen mit entsprechender Rutschhemmung auf einer fachgerecht auszuführenden Verbundabdichtung einschließlich Wandanschlüssen und umlaufendem Kehlsockel.
Bei der Planung sind die besonderen Anforderungen hinsichtlich Feuchtigkeitsschutz, Hygiene, Reinigung und Trittsicherheit zu berücksichtigen.
1.3.3. Barrierefreie Erschließung – Rampe, Podeste, Geländer (KGR 329)
Die bestehende Zugangssituation des Gebäudes ermöglicht derzeit keine barrierefreie Nutzung. Im Zuge der Sanierung ist daher eine neue barrierefreie Rampenanlage herzustellen, die einen stufenlosen Zugang zum Gebäude gewährleistet.
Die Rampenplatte ist aus Stahlbeton C30/37 mit einer Fischgrät-Riffelung der Oberfläche auszuführen. Die Rampe weist eine Länge von 5,00 m, eine Breite von 1,35 m bzw. 1,55 m einschließlich Radabweiser sowie eine Neigung von unter 6° auf. Die Expositionsklassen XD1 und XF2 sowie die Überwachungsklasse 2 gewährleisten die erforderliche Dauerhaftigkeit des Bauteils im Außenbereich. An die Rampe schließen zwei Stahlbetonpodeste mit jeweils 1,70 m × 1,70 m an, die als Warte- und Übergangsbereiche dienen.
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Die Rampen- und Podestanlage ist beidseitig mit einem Geländer aus feuerverzinktem Stahl zu sichern. Das Geländer besteht aus Rohrpfosten mit einem Durchmesser von 42,4 mm, vertikalen Füllstäben mit einem Querschnitt von 10/10 mm und einem Achsabstand von 120 mm sowie einem Handlauf aus Stahlrohr mit einem Durchmesser von 42,4 mm. Die Ausführung erfolgt gemäß Ausführungsklasse EXC 2 nach DIN EN 1090 und in der Korrosivitätskategorie C3.
Ergänzend sind an den Wandflächen Handläufe sowie Radabweiser aus feuerverzinktem Stahlrohr (40/2 mm) vorzusehen. Die gesamte Rampen- und Podestanlage ist entsprechend den geltenden Anforderungen an Barrierefreiheit, Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit zu planen und auszuführen.
1.3.4. Außenwanddämmung – Hauptfassade, WDVS (KGR 335)
An der Hauptfassade des Gebäudes ist auf einer Fläche von ca. 190 m² ein Wärmedämm- Verbundsystem (WDVS) aufzubringen. Als Dämmstoff ist Mineralwolle mit einer Dämmstoffdicke von 100 mm vorgesehen. Die Oberfläche ist mit einem mineralischen Reibeputz einschließlich abschließender Dispersionsbeschichtung auszuführen.
Das WDVS ist entsprechend den geltenden bauphysikalischen und energetischen Anforderungen zu planen und auszuführen. Insbesondere sind die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) zu berücksichtigen. Die Ausführung ist zudem auf die architektonische Gestaltung und das bestehende Erscheinungsbild des Gebäudes abzustimmen.
1.3.5. Außenwandbekleidung – Rückseitige Fassade, vorgehängte Blechverkleidung (KGR 335)
Die rückseitige Fassade des Gebäudes ist auf einer Fläche von ca. 130 m² mit einer vorgehängten, hinterlüfteten Außenwandbekleidung aus Aluminium-Paneelprofilen zu versehen.
Die Konstruktion umfasst eine tragende Unterkonstruktion sowie eine Mineralwolledämmung mit einer Dämmstoffdicke von 100 mm. Im Zuge der Ausführung sind die erforderlichen Dehnfugen, die Sockelausbildung sowie die fachgerechte Ausbildung sämtlicher Öffnungs- und Anschlussdetails zu berücksichtigen.
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Die Aluminiumverkleidung wird aufgrund ihrer hohen Dauerhaftigkeit und des geringen Wartungsaufwandes eingesetzt. Die Gestaltung ist auf das bestehende Gebäude und die vorgesehene Ausführung der Hauptfassade abzustimmen. Dabei soll eine eigenständige, zeitgemäße Fassadengestaltung erreicht werden.
1.3.6. Innenwandbekleidung und Ausbau (KGR 345)
Im Innenbereich sind sämtliche Wandflächen der Sanitär- und Umkleideräume nach Herstellung des neuen Bodenaufbaus und der Verbundabdichtung zu erneuern bzw. entsprechend dem vorgesehenen Sanierungsstandard herzurichten.
Erforderliche Ausgleichsputzarbeiten sind auszuführen, um eine ebene und maßhaltige Grundlage für die nachfolgenden Arbeiten zu schaffen. In den Nassräumen sind Wandfliesen bis zur normgerechten Spritzwasserhöhe vorzusehen. Die Verfugung ist mit einem fugenfarbengleichen und wasserdichten Fugenmörtel auszuführen.
Die Ausführung ist unter Berücksichtigung der Anforderungen an Feuchtigkeitsschutz, Hygiene, Reinigung und Dauerhaftigkeit zu planen.
1.3.7. Technische Gebäudeausrüstung – Haustechnik (KGR 400)
Die haustechnischen Anlagen des Gebäudes sind im Zuge der Sanierungsmaßnahme vollständig zu erneuern und entsprechend dem aktuellen Stand der Technik anzupassen. Die Planungsleistung umfasst die wesentlichen Gewerke der Technischen Gebäudeausrüstung einschließlich der Errichtung einer Photovoltaikanlage mit Batteriespeicher. Für die Maßnahmen der Technischen Gebäudeausrüstung ist derzeit ein Kostenansatz von ca. 175.000 EUR netto vorgesehen.
Im Bereich der Heizungsanlage ist die bestehende, veraltete Wärmeversorgung durch eine neue und energieeffiziente Heizungsanlage zu ersetzen. Die Planung der Wärmeversorgung ist auf den energetisch sanierten Gebäudebestand und den erneuerten Fußbodenaufbau abzustimmen. Sämtliche erforderlichen Leitungsführungen, Armaturen und Regeleinrichtungen sind im Zuge der Maßnahme zu erneuern.
Die Sanitäranlagen in den Umkleide- und WC-Bereichen sind vollständig zu demontieren und durch neue, wassersparende und den aktuellen hygienischen Anforderungen entsprechende Ausstattungselemente zu ersetzen. Die vorhandenen Grundleitungen sind im Rahmen der Planung zu prüfen und, soweit erforderlich, zu erneuern.
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Die Elektroinstallation ist an den zukünftigen Nutzungsstandard und die Anforderungen an die Nutzung des Gebäudes als Sport- und Veranstaltungsstätte anzupassen. Hierzu sind insbesondere die elektrischen Verteiler, Leitungswege, Beleuchtungsanlagen und Schaltelemente entsprechend den geltenden VDE-Bestimmungen zu erneuern. Für den Hallenbereich ist eine energieeffiziente LED-Beleuchtung vorzusehen, die sowohl den Anforderungen der Sportnutzung als auch der Nutzung als Veranstaltungsraum gerecht wird.
Ergänzend ist eine Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von ca. 30 kWp einschließlich eines Batteriespeichers mit einer Speicherkapazität von ca. 20 kWh zu planen und zu errichten. Die Anlage ist entsprechend den baulichen und technischen Gegebenheiten zu dimensionieren und in die elektrische Gebäudeversorgung zu integrieren. Ziel ist eine möglichst hohe Eigenversorgung des Gebäudes mit regenerativ erzeugtem Strom. Die Planung umfasst auch die erforderlichen Wechselrichter, Schutz- und Schaltvorrichtungen, Leitungsführungen sowie die Einbindung in die Gebäudeinstallation.
1.4. Eigentumsverhältnisse
Das Flurstück 556, Flur 3, Gemarkung Lebusa, auf dem sich die bestehende Sport- und Bewegungshalle befindet, steht vollständig im Eigentum der Gemeinde Lebusa. Die Gemeinde ist damit alleinige Eigentümerin des Grundstücks und der darauf befindlichen baulichen Anlagen.
Die für die geplante Sanierungsmaßnahme erforderlichen Flächen befinden sich somit vollständig im kommunalen Eigentum. Grundstücksrechtliche Einschränkungen hinsichtlich der Durchführung der vorgesehenen Sanierungs- und Baumaßnahmen bestehen nach derzeitiger Kenntnis nicht. Die erforderlichen Abstimmungen und Genehmigungen sind im Rahmen der weiteren Planung zu berücksichtigen.
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- Angebot
2.1. Grundlagen
Geplanter Durchführungszeitraum: 2026 - 2027
Für die Erarbeitung der Planungs- und Projektunterlagen und dessen bauliche Umsetzung soll der Auftrag an ein fachkundiges, leistungsfähiges und zuverlässiges Unternehmen vergeben werden.
Dieses hat alle zu erbringenden Leistungen auszuführen, zu koordinieren und zu überwachen. Die Angabe und Qualifizierung des Planers mit entsprechenden Nachweisen über die Eignung sind beizufügen. Die Beifügung entsprechender Nachweise muss ebenfalls von den beabsichtigten Nachunternehmern/Eignungsleihen etc. bereits mit Einreichung des Angebotes erbracht werden. Die Verständigung auf der Baustelle muss zwingend in fließendem Deutsch erfolgen. Sofern vom Auftraggeber ausdrücklich beauftragt, kann der Auftragnehmer ergänzend besondere Leistungen übernehmen, etwa unterstützende Tätigkeiten im Rahmen der Bauüberwachung oder der Abstimmung mit der verantwortlichen Bauleitung nach Landesbauordnung.
Das einzureichende Honorarangebot ist auf der Grundlage der HOAI - Ausgabe 2021 - zu erarbeiten.
2.2. Leistungsumfang
Die nachfolgenden Leistungen und Leistungsbilder sind auf Grundlage der HOAI, Ausgabestand 2021 (insbesondere § 34 samt Anlage 10 HOAI), anzubieten:
Fachplanung – Objektplanung – Honorarzone II
- Grundleistungen LP 1 – 9
- Anrechenbare Baukosten: 414.209 € (netto)
- Tätigkeit als verantwortlicher Bauleiter nach Landesbauordnung
- Angabe des Prozentsatzes für die Nebenkosten
- Angabe von Stundensätzen für besondere Leistungen (Projekteiter, Planer, techn. Zeichner)
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2.3. Nachweise
Mit der Angebotsabgabe ist die fachliche, finanzielle bzw. wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AN mittels entsprechender Nachweise zu belegen.
Folgende Nachweise sind dem Angebot beizufügen:
- Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Tätigkeit 1.1. Der Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 500.000 € für Personen und 500.000 € für sonstige Schäden (Als Nachweis wird ebenfalls eine Verpflichtungserklärung des Bieters akzeptiert, dass bei Zuschlagserteilung unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Auftragserteilung, eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.)
1.2. Die Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren.
1.3. Nachweis über die berufliche Befähigung des Bieters, insbesondere der für die Dienstleistungen verantwortlichen Person oder Personen.
1.4. Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber (mit Ansprechpartner) der Dienstleistungen.
1.5. Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen sowie zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
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- Wertung der Angebote
3.1. Leistungsangebot nach HOAI
Die Wertung der einzelnen Leistungen erfolgt auf die jeweiligen Angebotspreise.
Fachplanung – Objektplanung – Honorarzone II
3.2. Auftragsvergabe
Die Auftragserteilung erfolgt nach entsprechender Auswertung aller Angebote auf das aus Sicht des Auftraggebers wirtschaftlichste Gesamtangebot. Als Zuschlagskriterium gilt zu 100% der Angebotspreis. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag ohne die Aufnahme von Verhandlungen zu vergeben.
3.3. Wertung bei Preisgleichheit
Sollten nach Auswertung der einzelnen Angebote mehrere Bieter denselben Preis unterbreitet haben, erfolgt die Auswahl durch Verlosung.
ENDE
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