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HVA F-StB Vertragsbedingungen
Bezeichnung der Leistung:
| Projekt: | L 206, BW 0040, Weißenfels, Alte Saalebrücke, Ersatzneubau |
|---|---|
| Leistung: | LB Objektplanung Lph. 1, 2, 4; optional Lph. 3 und 6 LB Tragwerksplanung Lph. 1, 2; optional Lph. 3 und 6 |
Vertragsbedingungen
I. Besondere Vertragsbedingungen
I.1 Termine und Fristen 1.1 Beginn der Ausführung: Spätesten 5 Werktage nach Zuschlagserteilung Frühestens am (Datum) Spätestens am (Datum)
1.2 Vollendung der Ausführung in Werktagen nach Aufforderung, Zuschlagserteilung, etc.: Spätestens Werktage nach Einzelfristen für 2.2.1 = spätestens Werktage nach 2.2.2 = spätestens Werktage nach 2.2.3 = spätestens Werktage nach
1.3 Vollendung der Ausführung nach Datum: Spätestens 30.06.2027 (Datum) Einzelfristen für 2.3.1 = spätestens (Datum) 2.3.2 = spätestens (Datum) 2.3.3 = spätestens (Datum)
I.2 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:
| a) für Personenschäden | 1.500.000 EUR |
|---|---|
| b) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) | 500.000 EUR |
| Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen. |
I.3 Ergänzende Vereinbarungen
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Über die dem AN zur Kenntnis gelangten dienstlichen Angelegenheiten hat dieser gegenüber jedermann – auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses – Verschwiegenheit zu wahren. Dies gilt uneingeschränkt auch für evtl. im Rahmen der Arbeiten hinzugezogene Dritte.
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Planunterlagen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit dem AG an Dritte weitergegeben werden.
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Über alle Gespräche mit Dritten, an denen der AG nicht teilgenommen hat, sowie über gemeinsame Bauberatungen hat der AN Niederschriften zu fertigen und dem AG unverzüglich zuzuleiten.
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Treten bei der Bauüberwachung Umstände auf, deren Feststellung für die Vertragserfüllung wichtig ist und durch die die Fortsetzung der Arbeiten erschwert oder unmöglich würde, ist der Sachverhalt unverzüglich vom AG und AN gemeinsam festzustellen
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Abstimmungsgespräche zwischen AG und AN werden nach Bedarf anberaumt.
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Abschlagsrechnungen sind quartalsweise zu stellen.
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Als Zahlungsfrist wird vereinbart: Abschlagsrechnungen: 21 Tage nach Rechnungszugang, Schlussrechnung: 30 Tage nach Rechnungszugang.
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Ergibt sich nach Zuschlagserteilung die Notwendigkeit für eine Änderung der vereinbarten Leistung (abweichende Leistungen, Leistungsminderung, zusätzliche Leistungen), so haben die Vertragspartner einem daraus gerichteten Verlangen zu entsprechen. Die Leistungsänderung ist mit ihren preislichen Auswirkungen zu vereinbaren.
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Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Rechtsgültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt.
I.4 Datenschutz
siehe Datei A_Information Datenschutz; Die Datenschutzerklärung der Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt finden Sie im Internet unter https://lsbb.sachsen-anhalt.de/ueber-uns/datenschutzerklaerung
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II. Technische Vertragsbedingungen
| II.1 | Technische Vertragsbedingungen Landschaftsplanerische Leistungen, Ausgabe 2021 (TVB-Landschaft) | |
|---|---|---|
| II.2 | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Ingenieurbauwerke, Ausgabe 2019 (TVB-Ingenieurbauwerke) | |
| II.3 | Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Verkehrsanlagen, Ausgabe 2021 (TVB-Verkehrsanlagen) | |
| II.4 | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Tragwerksplanung, Ausgabe 2019 (TVB-Tragwerksplanung) | |
| II.5 | Technische Vertragsbedingungen Fachplanung Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung) | |
| II.6 | Technische Vertragsbedingungen für Planungs- und Entwurfsleistungen für Geotechnik, Ausgabe 2014 (TVB-Geotechnik) | |
| II.7 | Technische Vertragsbedingungen Ingenieurvermessung, Ausgabe 2022 (TVB-Ingenieurvermessung) | |
| II.8 | Technische Vertragsbedingungen für Prüfingenieurleistungen, Ausgabe 2019 (TVB-Prüf) | |
| II.9 | Technische Vertragsbedingungen für Verkehrsuntersuchungen, Ausgabe 2019 (TVB-Verkehrsuntersuchung) | |
| II.10 | Technische Vertragsbedingungen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination gem. Baustellenverordnung, Ausgabe 2021 (TVB-SiGeKo) | |
| II.11 | Festlegung einheitlicher Datenübergabeformate vom 21.02.2020 | |
| II.12 | RE-ING; ZTV-ING; RiZ-ING; RiZ LSA; RAB-ING; RiLiGeoB; RE 2012; RAL etc. | |
| II.13 |
III. Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2022 (AVB F-StB)
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