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HVA F-StB LB Tragwerksplanung
Leistungen und Bewertung
für
Fachplanung Tragwerksplanung
Inhaltsverzeichnis Seite
A. Beschreibung der Planungsaufgabe ........................................................................................ 2
- Allgemeines ............................................................................................................................ 2
- Beschreibung des Ingenieurbauwerks ................................................................................... 2
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers ................................ 3
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente ........................................... 3
B. Beschreibung der Grundleistungen ......................................................................................... 4
Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung ..................................................................................... 4 Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) .......................................... 4 Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) .................................... 5 Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung .................................................................................. 7 Leistungsphase 5: Ausführungsplanung ...................................................................................... 9 Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe ................................................................................ 10
C. Beschreibung der Besonderen Leistungen ............................................................................. 11
Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung ................................................................................ 11 Zu Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) ..................................... 11 Zu Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) ............................... 12 Zu Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung ............................................................................. 13 Zu Leistungsphase 5: Ausführungsplanung ................................................................................. 14 Zu Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe ........................................................................... 15 Zu Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe ........................................................................ 16 Zu Leistungsphase 8: Objektüberwachung .................................................................................. 16 Zu Leistungsphase 9: Dokumentation und Objektbetreuung ....................................................... 17
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A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines siehe Aufgabenstellung Objektplanung Ingenieurbauwerke
Erforderliche Leistungen
- LB Tragwerksplanung Lph. 1, 2; optional 3 und 6
Honorarermittlung
- Honorarzone III
- Umbauzuschlag: 20 %
- anrechenbare Kosten Bauwerk 9.600.000 € (netto)
- Abzurechnen ist nach Kostenschätzung für die Lph. 1, 2
- Abzurechnen ist nach Kostenberechnung für die Lph. 3 und 6
- Die Planung wird mit der Schlussrechnung abgeschlossen
-
Beschreibung des Ingenieurbauwerks siehe Aufgabenstellung Objektplanung Ingenieurbauwerke
-
Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers siehe Aufgabenstellung Objektplanung Ingenieurbauwerke
-
Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente 4.1 Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dwg/dxf - Format sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berech- nungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint- Datei im pptx-Format) und zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (2-fach) zu übergeben. 4.2 Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben. 4.3 Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bear- beiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-ge- recht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen. 4.4 Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
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B. Beschreibung der Grundleistungen
[wird bei angekreuzten Grundleistungen keine Bewertung eingetragen, gilt die jeweilige Bewertung der Grundleistung]
| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung | |||
|---|---|---|---|
| Hinweis: Für konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen (§ 41 Nummer 6 | |||
| HOAI) und sonstige Einzelbauwerke (§ 41 Nummer 7 HOAI) sind die Grundleistun- | |||
| gen der Tragwerksplanung in der Leistungsphase 1 im Leistungsbild Objektplanung | |||
| „Ingenieurbauwerke“ gemäß § 43 enthalten (§ 51, Abs. 5 HOAI). Es erfolgt eine Be- | |||
| auftragung der Leistung „Klären der Aufgabenstellung auch auf dem Gebiet der | |||
| Tragwerksplanung (Leistungsphase 1d)“ an den Objektplaner. Dies gilt nicht für Re- | |||
| genrückhaltebecken (Gruppe 2), Pumpwerke und Durchlässe (Gruppe 3). |
1,0 1,0
| a | Klären der Aufgabenstellung aufgrund der Vorgaben oder der Be- |
|---|---|
| darfsplanung des Auftraggebers. |
unter Berücksichtigung der „Beschreibung der Planungsaufgaben und Planungsziele“ Sichten der Unterlagen der Objektplanung in Hinblick auf Auswirkungen für die Tragwerksplanung
1,0 1,0
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |
|---|---|
| Sichtung und Auswertung der Bestandsunterlagen, der Bauwerksbücher | |
| und der Hauptprüfberichte gemäß Nachrechnungsrichtlinie und Prüfung | |
| auf Plausibilität. | |
| b | Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussenden Planungsab- |
sichten
Zusammenstellung der Planungsrandbedingungen aus der Objektpla- nung, die sich auf die statisch-konstruktiven Anforderungen für die Pla- nungsaufgabe auswirken (z. B. Auswirkungen auf Gradiente, Stützweite, verkehrliche Belange, Zwangspunkte).
c Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1,0 1,0
Beschreibung des Ist-Zustandes Beschreibung des Planungszieles in Abstimmung auf die weitere Bearbei- tung Aufzeigen aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen Mitwirkung bei der Entwicklung eines Arbeits- und Terminplanes für die Planungsleistungen als Zuarbeit für den Objektplaner
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |||
|---|---|---|---|
| Dokumentation der örtlichen Besichtigung, Beschreibung des Bauwerks- | |||
| zustands und weiterführende Unterlagen zur Erfassung des Bauwerkszu- | |||
| stands | |||
| Summe Leistungsphase 1 | 3,0 | 3,0 |
| Leistungsphase 2: Vorplanung | |||
|---|---|---|---|
| (Projekt- und Planungsvorbereitung) |
a Analysieren der Grundlagen 1,0 1,0
Sichten von vorhandenen Unterlagen, z. B. Bauwerksbuch, Bauwerks- akte, Bewerten der Unterlagen hinsichtlich des Planungszieles Sichten und Bewerten der Unterlagen aus vorausgegangenen Untersu- chungen, z. B. OSA, Geologischer Bericht
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie:
2,0 2,0
| Sichten und Bewerten von Unterlagen aus vorausgegangenen Untersu- | |
|---|---|
| chungen (z. B. OSA, Gutachten, Schriftverkehr) | |
| b | Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter Berücksichtigung |
| der Belange der Standsicherheit, der Gebrauchstauglichkeit und der Wirtschaftlichkeit |
Systematische Untersuchung und Beurteilung aller Sachverhalte, die die Maßnahme/das Objekt beeinflussen und Aufzeigen der daraus entstehen- den Konsequenzen mit Vor- und Nachteilen
4,0 4,0
| c | Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließ- |
|---|---|
| lich Untersuchung der Lösungsmöglichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbedingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klä- | |
| rung und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen konstruktiven | |
| Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, Bauarten und Herstel- | |
| lungsverfahren, Konstruktionsraster und Gründungsart |
Mitwirken bei der Bearbeitung von Varianten (unterschiedliche Tragwerks- arten, Bauweisen, Baustoffe, Stützweiten) zuzüglich sich eventuell erge- bender Untervarianten (z. B. verschiedene Überbauquerschnitte, Stützenformen, Gründungsvarianten, Geländerformen, Gestaltungsmög- lichkeiten) in Abstimmung mit dem Objektplaner. Die Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter (z. B. Geologie, UVS, Artenschutz) sind für jede Variante zu berücksichtigen. Mitwirken bei der Festlegung der Vorzugsvariante in Abstimmung mit dem Objektplaner. Für die Vorzugsvariante sind die überschlägigen tragwerks- planerischen Nachweise (Vorstatik) zu erstellen.
1,0 1,0
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |
|---|---|
| Überprüfung der Bestandspläne (z. B. Bewehrung, Stahlverteilung) in Be- | |
| zug auf die für die Nachrechnung erforderlichen Konstruktionsdetails | |
| d | Mitwirken bei Vorverhandlungen der Vorzugsvariante mit Behör- |
| den und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Ge- | |
| nehmigungsfähigkeit |
Vorabstimmung und fachspezifische Beratung des Objektplaners
e Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der Terminplanung 1,0 1,0
Ermitteln der überschlägigen Mengen und schätzen der Kosten aufgrund von Erfahrungswerten (z. B. Brückenfläche * Euro/m²) Mitwirkung bei der Erstellung eines groben Rahmenterminplans in Abstim- mung mit dem Objektplaner
f Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 1,0 1,0
Zusammenstellen der Vorplanungsergebnisse in schriftlicher und zeichne- rischer Form mit Erläuterung der endgültigen Vorzugsvariante. Es ist dar- zustellen, welche Varianten betrachtet wurden, aus welchem Grund sie untersucht wurden und welche Varianten aus welchem Grund wieder fal- lengelassen wurden. Mitwirkung bei der Einarbeitung der Ergebnisse in die Objektplanung.
Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie:
| Zusammenstellen der Ergebnisse mit Erläuterungen | |||
|---|---|---|---|
| Summe Leistungsphase 2 | 10,0 | 10,0 |
| Leistungsphase 3: Entwurfsplanung | |||
|---|---|---|---|
| (System- und Integrationsplanung) |
a 3,0
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung der durch die | |||
| Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum konstruktiven | |||
| Entwurf mit zeichnerischer Darstellung. |
Grundlegende Festlegung der Abmessungen und der konstruktiven De- tails auch unter Berücksichtigung der „Richtzeichnungen für Ingenieurbau- werke (RiZ ING)“ Zeichnerische Darstellung des konstruktiven Entwurfs als Beitrag für den Bauwerksentwurfs des Objektplaners
Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie:
5,0
| Grundlegende Festlegung zur Bestimmung der Tragwerkswiderstände (z. | |
|---|---|
| B. Bewehrungsmenge oder Stahlquerschnitte in Nachweispunkten) | |
| b | Überschlägige statische Berechnung und Bemessung |
Überschlägige überprüfbare statische Berechnung und Bemessung (Ent- wurfsstatik) für die Haupttragwerke unter Berücksichtigung der Herstel- lung und der Bauverfahren. Hierzu gehören z. B. folgende Leistungen: A) Überbau Festlegung des wirtschaftlichsten Querschnittes und dessen Abmes- sungen, Bemessung der maßgebenden Querschnitte Ermittlung der Auflagerkräfte und Dimensionierung der Lager, Ermittlung der an den Lagern und Fahrbahnübergängen zu erwarten- den Bewegungen, und, soweit kritisch, Nachweis der Sicherheit gegen Verformungen und Stabilitätsnachweis, Nachweis der Setzungsempfindlichkeit des gewählten Systems B) Unterbauten Festlegung der erforderlichen Abmessungen, Bemessung der maßgebenden Querschnitte und soweit erforderlich Standsicherheitsnachweis. C) Gründung Wahl der geeigneten Gründungsart in Bezug auf die vorhandenen Bau- grundverhältnisse unter Berücksichtigung des geotechnischen Berichts, Festlegung der Hauptabmessungen der Gründungskonstruktion, Nachweis der Bodenpressungen sowie der Kipp-, Gleit- und Grund- bruchsicherheiten, Berechnung wahrscheinlicher und möglicher Setzungen und Verschie- bungen für die Gründungskonstruktion.
2,0
| c | Grundlegende Festlegungen der konstruktiven Details und Haupt- |
|---|---|
| abmessungen des Tragwerks für zum Beispiel Gestaltung der tra- genden Querschnitte, Aussparungen und Fugen; Ausbildung der | |
| Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungsmittel |
Entsprechende Darstellung von Konstruktionsdetails mit den erforderli- chen Angaben zur Einarbeitung in den Bauwerksentwurf des Objektpla- ners.
2,0
| d | Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbeton- |
|---|---|
| bau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holzmengen im Ingeni- eurbau |
Überschlägige Ermittlung der Betonstahlmengen Überschlägige Ermittlung der Spannstahlmengen Überschlägige Ermittlung der Baustahlmengen Überschlägige Ermittlung der Holzmengen
e Mitwirken bei der Objektbeschreibung bzw. beim Erläuterungsbe- 0,5 richt
Beschreibung des Tragwerks unter Berücksichtigung der Herstellung und der Bauverfahren als Zuarbeit für den Erläuterungsbericht des Objektpla- ners
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| f | Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und anderen an der |
Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
Mitwirken u.a. bei
- der Abstimmung des Bauwerksentwurfes mit Dritten
- der Verhandlung mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungsfähigkeit
- der Einarbeitung der Ergebnisse der Fachbeiträge in den Bauwerksent- wurf
g Mitwirken bei der Kostenberechnung und der Terminplanung 1,0
Mitwirken bei der Kostenberechnung des Objektplaners Fortschreiben des Rahmenterminplans in Abstimmung mit dem Objektpla- ner
h Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung mit der Kosten- 0,5 schätzung
Mitwirken bei der Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung aus Leistungsphase 2
i Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse 0,5
Zusammenstellen der Ergebnisse des konstruktiven Entwurfs in schriftli- cher und zeichnerischer Form mit Erläuterungen und Dokumentation
Summe Leistungsphase 3 15,0
Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung optional
20,0
| a | Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnungen für das Trag- |
|---|---|
| werk unter Berücksichtigung der vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen |
Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnung gemäß ZTV-ING
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | ||
|---|---|---|
| Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 1 der | 12,0 | |
| Nachrechnungsrichtlinie | ||
| Das Bauwerk ist auf der Grundlage der in der Nachrechnungsrichtlinie Ab- | ||
| schnitt 4.2 näher spezifizierten Stufe 1 zu bearbeiten. Als Ziellastniveau ist | ||
| hierbei anzusetzen (vgl. Nachrechnungsrichtlinie 10.1.2): | ||
| LMM – Lastmodell 1 nach DIN EN 1991-2/NA | ||
| LM 1 – Lastmodell 1 nach DIN-Fachbericht 101 (März/2009) | ||
| BK 60/30 – Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985) | ||
| BK 60 – Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967) | ||
| BK 30/30 – Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985) | ||
| Die Nachrechnung umfasst die grundsätzlich zu erbringenden Leistungen | ||
| für: | ||
| Überbau in Quer- und Längsrichtung inkl. Auflagerkräfte | ||
| Die Nachrechnung umfasst weitere Leistungen für: *) | ||
| Lagerkräfte/-verformungen (einschl. Betongelenk) | ||
| Unterbauten | ||
| Gründung | ||
| *) Zustimmung des AG erforderlich | ||
| Aufstellen der prüffähigen statischen Nachrechnung gemäß Stufe 2 der | 7,0 | |
| Nachrechnungsrichtlinie *) |
Stand: 03-22 10558 Seite 6
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| Ergänzung und Überarbeitung der prüffähigen statischen Nachrechnung | |||
| nach Stufe 1 unter Berücksichtigung spezieller Regelungen gemäß Stufe | |||
| 2 – ggf. Abminderung des Ziellastniveaus - mit Angabe von Kompensati- | |||
| onsmaßnahmen bzw. Nutzungsauflagen für ggf. verbleibende Nachweis- | |||
| defizite inkl. Zusammenstellung des Auslastungsgrades κ gemäß | |||
| Nachrechnungsrichtlinie, Anlage 2. | |||
| *) Zustimmung des AG erforderlich | |||
| Bewertung der Ergebnisse der Nachrechnung | 1,0 | ||
| Ingenieurmäßige Bewertung der Ergebnisse gemäß Nachrechnungsrichtli- | |||
| nie Abschnitt 8.1 | |||
| b | Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen Bauzuständen | 5,0 |
Aufstellen der Standsicherheitsnachweise für die maßgebenden Bauzu- stände
Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie:
2,0
| Erfassen der Schnittgrößenverteilung bei abschnittsweiser Herstellung | |
|---|---|
| des Bestandsbauwerks | |
| c | Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk oder Eintragen der |
| statischen Positionen, der Tragwerksabmessungen, der Verkehrs- lasten, der Art und Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der | |
| Konstruktionen in die Entwurfszeichnungen des Objektplaners |
Übersichtliche Zusammenstellung der Positionen und wesentlichen Anga- ben gemäß ZTV-ING (z. B. in Form eines Standardsachregisters). Anzu- fertigen sind u.a.:
- Positionspläne als Ergänzung zu Schal- und Bewehrungsplänen mit Angabe der Betonierabschnitte
- Positionspläne für Fertigteile
- Positionspläne für Stahlbauteile mit Angabe der Montageschüsse
d Zusammenstellung der Unterlagen der Tragwerksplanung zur Ge- 1,0 1,0 nehmigung
Zusammenstellung der Unterlagen gemäß ZTV-ING
1,0 1,0
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |
|---|---|
| Systematische Zusammenstellung der Ergebnisse gemäß Nachrech- | |
| nungsrichtlinie Abschnitt 9. | |
| e | Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren oder Eigenkon- |
| trolle |
Abstimmung der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehe- nen Prüfungsinstanz.
1,0 1,0
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |
|---|---|
| Abstimmung der Unterlagen mit dem vom AG vorgesehenen Prüfungsin- | |
| genieur | |
| f | Vervollständigen und Berichtigen der Berechnungen und Pläne |
Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung Übergabe der vervollständigten Unterlagen an den AG zur abschließen- den Genehmigung
| Textbaustein Nachrechnung gem. Nachrechnungsrichtlinie: | |||
|---|---|---|---|
| Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung | |||
| Übergabe der vervollständigten Unterlagen an den AG | |||
| Summe Leistungsphase 4 | 30,0 | 8,0 |
Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
Stand: 03-22 10558 Seite 7
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] | ||
| a | Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter | ||
| Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanun- gen |
Erstellung der objektbezogenen Ausführungsunterlagen gemäß ZTV-ING unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und den An- forderungen anderer fachlich Beteiligten (z. B. Wasserhaltung, Baugru- benverbau, Traggerüste, Betoniervorgänge).Hierzu gehört auch das Zusammenstellen, Auswerten und Berücksichtigen der umweltrelevanten Vorgaben, die sich aus dem allgemeinen Umweltrecht ergeben. Zu den auszuwertenden Unterlagen gehören neben dem Planfeststellungsbe- schluss mit seinen Anlagen auch Vereinbarungen mit Dritten.
b Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig gestellten Aus- 16,0 führungspläne des Objektplaners
Anfertigung der Schalpläne mit Angaben zu Abmessungen, Betongüte, Stahlsorte und Fugenausbildung, Richtzeichnungen, Einbauteilen etc.
16,0
| c | Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit Einbau- und |
|---|---|
| Verlegeanweisungen, zum Beispiel Bewehrungspläne, Stahlbau- | |
| oder Holzkonstruktionspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeich- | |
| nungen) |
Anfertigung von Bewehrungsplänen mit Angaben zur Stahlbewehrung mit Angabe der Bauteilabmessungen gemäß Schalplan Anfertigung von Ausführungsplänen zur Spanngliedführung mit Angaben zum Spannverfahren gemäß Zulassung Anfertigung von Stahlbauplänen, Materialverteilungsplänen und Korrosi- onsschutzplänen mit Festlegung von Montageschüssen Anfertigung von Holzkonstruktionsplänen Mitwirkung beim Erstellen von Montage- und Arbeitsanweisungen Anfertigung von Ausführungsunterlagen als Ergänzung der Pläne z. B. für Brückenausstattung, Lagerversetzplan, Entwässerung, Bauablaufplan
d Aufstellen von Stahl- und Stücklisten als Ergänzung zur zeichneri- 3,0 schen Darstellung der Konstruktionen mit Stahlmengenermittlung
Anfertigung von Stahl- und Stücklisten mit Angaben zur Bewehrungsform und Abmessung
e Fortführung der Abstimmung mit Prüfämtern und Prüfingenieuren 3,0 oder Eigenkontrolle
Abstimmung der Unterlagen mit dem AG bzw. der von ihm vorgesehenen Prüfungsinstanz. Überarbeiten der Unterlagen nach Prüfung Übergabe der Unterlagen an den AG zur abschließenden Genehmigung
Summe Leistungsphase 5 40,0
Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe optional
1,0 1,0
| a | Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbetonbau, der Stahlmen- |
|---|---|
| gen in Stahlbau und der Holzmengen im Ingenieurholzbau als Er- gebnis der Ausführungsplanung und als Beitrag zur Mengener- | |
| mittlung des Objektplaners |
Genaue Mengenermittlung für die geplante Bauleistung einschließlich Massenbilanz und Zuordnung entsprechend der Gliederung des Leis- tungsverzeichnisses (LV) sowie nach Einzelpositionen als Grundlage für das Aufstellen der Leistungsbeschreibung:
- Ermittlung der Betonstahlmengen
- Ermittlung der Spannstahlmengen
Stand: 03-22 10558 Seite 8
[Seite 9]
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| Grund- leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild | Bewertung [%] | Eintrag Be- |
|---|---|---|---|
| mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | wertung [%] |
- Ermittlung der Baustahlmengen
- Ermittlung der Holzmengen
0,5 0,5
| b | Überschlägiges Ermitteln der Mengen der konstruktiven Stahlteile |
|---|---|
| und statisch erforderlichen Verbindungs- und Befestigungsmittel | |
| im Ingenieurholzbau |
Überschlägige Mengenermittlung der konstruktiven Stahlteile Überschlägige Mengenermittlung der Verbindungs- und Befestigungsmit- tel im Holzbau
0,5 0,5
| c | Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschreibung als Ergän- |
|---|---|
| zung zu den Mengenermittlungen als Grundlage für das Leistungs- | |
| verzeichnis des Tragwerks |
Aufstellen der Leistungsbeschreibung nach dem „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brücken- bau“ (HVA B-StB) mit Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis (unter Anwendung des STLK (Standardleistungskatalog) bzw. des RLK (Regio- nalleistungskatalog der Straßenbauverwaltung des betreffenden Landes) ) und Abstimmung mit dem AG Abstimmung mit dem AG zur grundsätzlichen Gliederung der Vergabeun- terlagen in Abschnitte (Lose) und wesentlicher Ausführungsphasen
Summe Leistungsphase 6 2,0 2,0
Summe Leistungsphasen 100,0 23,0
Stand: 03-22 10558 Seite 9
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C. Beschreibung der Besonderen Leistungen
| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung
1.01 Ortsbesichtigung gemäß Nachrechnungsrichtli- nie
Ortsbesichtigung aller Teilbauwerke mit dem AG zur visuellen Überprüfung der Bestands- unterlagen auf Plausibilität und zur Einschätzung des allgemeinen Bauwerkszustandes, vgl. Nachrechnungsrichtlinie. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und der Bauwerksbesichtigung sind bei der weite- ren Bearbeitung der statischen Nachrechnung zu berücksichtigen, vgl. Nachrechnungs- richtlinie.
1.02 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 2: Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung)
2.01 Aufstellen von Vergleichsberechnungen für meh- rere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
2.02 Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grundlage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung
2.03 Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentli- cher tragender Teile
2.04 Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Grün- dung
Stand: 03-22 10558 Seite 10
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
2.05 Machbarkeitsuntersuchung zur Bauwerksertüch- tigung
In der Machbarkeitsstudie sind für alle Teilbauwerke geeignete Verstärkungsmaßnahmen zur Behebung der in der Nachrechnung festgestellten Defizite aufzuzeigen. Die stati- schen Nachweise sind an allen Punkten zu führen, an denen die Lasten aus der Verstär- kung in den Bestand eingeleitet werden. Die vorgesehenen Verstärkungsmaßnahmen (inklusive der Konstruktion und der Bauverfahrenstechnik) sind skizzenhaft darzustellen. Es ist eine Kostenschätzung gemäß HOAI § 2 aufzustellen, die als Grundlage für eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung dienen soll.
2.06 Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß „Richtlinie zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Rahmen von Instandsetzungs-/Erneuerungsmaß- nahmen bei Straßenbrücken, RI-WI-BRÜ“ durch Vergleich der Verstärkungsmaßnahmen aus der Machbarkeitsstudie mit einem Ersatzneubau mit Vorschlag für das weitere Vorge- hen.
2.07 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
3.01 Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung wesentlich tragender Teile
3.02 Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeignete Berechnung der Gründung
3.03 Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Son- derkonstruktionen, zum Beispiel Klären von Kon- struktionsdetails
3.04 Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des Tragwerks und der kraftübertragenden Ver- bindungsteile für die Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungsunterlagen durchge- führt wird
Stand: 03-22 10558 Seite 11
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
3.05 Nachweise der Erdbebensicherung
3.06 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung
4.01 Nachweis zum konstruktiven Brandschutz, so- weit erforderlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbemessung)
4.02 Statische Berechnung und zeichnerische Dar- stellung für Bergschadenssicherungen und Bau- zustände bei Ingenieurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen von normalen Bauzuständen hinausgehen
4.03 Zeichnungen mit statischen Positionen und den Tragwerksabmessungen, den Bewehrungsquer- schnitten, den Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der bauaufsichtli- chen Prüfung anstelle von Positionsplänen
4.04 Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lastenklassen (MLC)
4.05 Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbau- werken, in denen das statische System von dem des Endzustands abweicht
Stand: 03-22 10558 Seite 12
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
4.06 Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk ge- hörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassa- den)
4.07 Aufstellen der prüffähigen statischen Berech- nung nach der Nachrechnungsrichtlinie Abschnitt 4.2.(7).
Statische Berechnung und Bemessung von Betonbrücken nach den seinerzeit gültigen Normen unmittelbar vor Einführung der DIN-Fachberichte unter Anwendung des globalen Sicherheitskonzeptes:
BK 60/30 – Brückenklasse 60/30 nach DIN 1072 (1985) BK 60 – Brückenklasse 60 nach DIN 1072 (1967) BK 30/30 – Brückenklasse 30/30 nach DIN 1072 (1985)
Aufstellen einer prüffähigen statischen Berechnung gem. „Handlungsanweisung zur Beurteilung der Dauerhaftigkeit vorgespannter Bewehrung von älteren Spannbeton- überbauten, Ausgabe 1998“ (Handlungsanweisung Koppelfugen).
4.08 Aufstellen einer prüffähigen statischen Berech- nung gemäß „Handlungsanweisung zur Überprü- fung und Beurteilung von älteren Bauwerken, die mit vergütetem spannungsrisskorrosionsgefähr- detem Spannstahl erstellt wurden“ (Handlungs- anweisung Spannungsrisskorrosion).
4.09 Aufstellen einer prüffähigen statischen Berech- nung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Baustel- lenverkehrsführung (z. B.4+0) bzw. der Nachweis der BK 60 nach DIN 1072 gemäß An- lage 5 der 1. Ergänzung zur Nachrechnungs- richtlinie
4.10 Aufstellen einer prüffähigen statischen Berech- nung des Nachweises zum Ankündigungsverhal- ten ggf. unter Berücksichtigung der Verstärkung gemäß Abschnitt 12.8 der 1. Ergänzung zur Nachrechnungsrichtlinie
4.11 Aufstellen einer prüffähigen statischen Berech- nung zur Ermittlung des Vergleichswertes η
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HVA F-StB LB Tragwerksplanung
| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
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| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Der auf das definierte Ziellastniveau bezogene Ver- gleichswert der Einwirkung mit dem Lastmodell LMM ist sowohl für die Grenzzustände der Tragfähigkeit als auch für die Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit für die maßgebenden Bauteile und Nachweisquer- schnitte für die Längs- und Querrichtung des Überbaus die Unterbauten die Gründung zu ermitteln. (Hinweis: Art und Umfang der zu ermittelnden Auslas- tungsgrade ist eindeutig festzulegen.)
4.12 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 5: Ausführungsplanung
5.01 Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- und Holzbau
5.02 Werkstattzeichnungen im Stahl- und Holzbau einschließlich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile einschließlich Stahl- und Stücklisten
5.03 Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorganges und Erstellen der Spannproto- kolle im Spannbetonbau
5.04 Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Baustelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektplaners bedürfen
5.05 ggf. Text ergänzen
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
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| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
| e |
Zu Leistungsphase 6: Vorbereiten der Vergabe
6.01 Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leis- tungsprogramm des Objektplaners
Hinweis: Diese Besonderen Leistung wird bei Leistungsbe- schreibung mit Leistungsprogramm zur Grundleistung. In die- sem Fall entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase
6.02 Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kos- tenübersichten des Objektplaners
6.03 Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnis- ses des Tragwerks
6.04 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 7: Mitwirken bei der Vergabe
7.01 Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der An- gebote Leistungsbeschreibung mit Leistungspro- gramm des Objektplaners
7.02 Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Ne- benangeboten
7.03
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
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| e | |||||||
| Leistungstext | n | ||||||
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| e | |||||||
| Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 | |||||||
| oder anderer Vorgaben des Auftraggebers aus | |||||||
| Einheitspreisen oder Pauschalangeboten |
7.04 ggf. Text ergänzen
Zu Leistungsphase 8: Objektüberwachung
8.01 Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den ge- prüften statischen Unterlagen
8.02 Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Beispiel Arbeits- und Lehrgerüste, Kranbah- nen, Baugrubensicherungen
8.03 Kontrolle der Betonherstellung und –verarbeitung auf der Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Güteprüfung
8.04 Betontechnologische Beratung
8.05 Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Mo- dernisierungen
8.06 ggf. Text ergänzen
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| Titel | M | Ein- heit | EP in € | GP in € | |||
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| Leistungstext | n | ||||||
| g | |||||||
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Zu Leistungsphase 9: Dokumentation und Objektbetreuung
9.01 Baubegehung zur Feststellung und Überwa- chung von die Standsicherheit betreffenden Ein- flüssen
9.02 ggf. Text ergänzen
Summe Besondere Leistungen
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