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Planungsleistungen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Netphen-Eschenbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 14:41 (Europe/Berlin)

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TEILNAHME- UND VERGABEUNTERLAGEN

EUROPAWEITE AUSSCHREIBUNG

PLANUNGSLEISTUNGEN

Neubau Feuerwehrgerätehaus Eschenbach

Das vorliegende Dokument gilt übergreifend für das gesamte Vergabeverfahren und ergänzt die Bekanntmachung des Auftraggebers im elektronischen Amtsblatt der Europäischen Union. Auf die dortigen Ausführungen wird vollumfänglich Bezug genommen. Bitte beachten Sie daher, dass die vorliegenden Verfahrensregeln auch für den Teilnahmewettbewerb als not- wendige Ergänzung zur Auftragsbekanntmachung nach Richtlinie 2014/24/EU gelten.

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Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Bezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter. Eine verkürzt angewendete Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

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Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines ......................................................................................................... 6 1.1 Ausschreibungsgegenstand ......................................................................... 6 1.2 Vorhaben ...................................................................................................... 6 1.3 Standort ........................................................................................................ 7 1.4 Baurecht ....................................................................................................... 8 1.5 Machbarkeitsstudie ...................................................................................... 8 1.6 Auftraggeberin und Vergabestelle ................................................................ 8 1.7 Kontakt ......................................................................................................... 9
  2. Vergabe in Losen .............................................................................................. 10 2.1 Zu beauftragende Leistungen im Los 1: Objektplanung ............................. 11 2.1.1 Leistungsumfang ................................................................................... 11 2.1.2 Weitere Vorgaben ................................................................................. 11 2.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten ............................................ 12 2.2 Zu beauftragende Leistungen im Los 2: Tragwerksplanung ....................... 12 2.2.1 Leistungsumfang ................................................................................... 12 2.2.2 Weitere Vorgaben ................................................................................. 13 2.2.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten ............................................ 13 2.3 Zu beauftragende Leistungen im Los 3: Technische Ausrüstung ............... 14 2.3.1 Leistungsumfang ................................................................................... 14 2.3.2 Weitere Vorgaben ................................................................................. 15 2.3.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten ............................................ 15 2.4 2.4 Zu beauftragende Leistung im Los 4: Freianlagen ............................... 15 2.4.1 Leistungsumfang ................................................................................... 15 2.4.2 Weitere Vorgaben ................................................................................. 16 2.4.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten ............................................ 17
  3. Verfahrensart ..................................................................................................... 18
  4. Verfahrensablauf ............................................................................................... 19 4.1 Teilnahmewettbewerb (erste Stufe) ............................................................ 19 4.2 Angebots- und Verhandlungsphase (zweite Stufe) .................................... 19
  5. Termine und Fristen .......................................................................................... 20

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  1. Teilnahmewettbewerb - Eignungsprüfung (aktuell) ........................................... 21 6.1 Teilnahmebedingungen .............................................................................. 21 6.1.1 Wirksame Gründung, Registereintragung, kein Tätigkeitsverbot .......... 21 6.1.2 Abgabe des Teilnahmeantrags ............................................................. 21 6.1.3 Vertraulichkeit und Geheimhaltung ....................................................... 21 6.1.4 Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen ..................... 22 6.1.5 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten .................. 22 6.1.6 Änderungen von Teilnahmeanträgen/Nachreichen von Unterlagen ...... 25 6.1.7 Entschädigung, Eigentumsübergang .................................................... 25 6.1.8 Bewerber‐ und Bieterfragen .................................................................. 25 6.1.9 Bewerber / Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen ................ 26 6.2 Anforderungen an die Eignung ................................................................... 29 6.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung .................................... 30 6.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ................................. 31 6.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit....................................... 33 6.2.4 Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen ............................ 37 6.2.5 Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB ............................ 38 6.3 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge ............................................. 39 6.3.1 Auswahlkriterien je Los ......................................................................... 39 6.3.2 Auswahlkriterium Nr. 1: Qualität der Referenzen .................................. 40 6.3.3 Auswahlkriterium Nr. 2: Angabe der technischen Fachkräfte................ 41 6.3.4 Auswahlkriterium Nr. 3: Beschreibung der Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung hat ................................................................................ 42 6.3.5 Gesamtauswahlentscheidung ............................................................... 43 6.3.6 Benachrichtigung Teilnahmeanträge .................................................... 44 6.4 Checkliste Teilnahmeantrag ....................................................................... 44
  2. Angebotsabgabe (dient aktuell nur der Information) .......................................... 45 7.1 Angebotseinreichung .................................................................................. 45 7.2 Angebotserstellung ..................................................................................... 45 7.2.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot.......................................... 45 7.2.2 Checkliste Angebotsphase: Materielle Hinweise zur Erstellung des Angebotes ......................................................................................................... 47 7.3 Leistungsverzeichnis .................................................................................. 47

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7.4 Vertragsbedingungen ................................................................................. 48 7.4.1 Vertrag .................................................................................................. 48 7.4.2 Datenschutz .......................................................................................... 48 8. Angebotswertung (dient aktuell nur der Information) ......................................... 49 8.1 Prüfung der Ausschlussgründe .................................................................. 49 8.2 Prüfung der Bietereignung ......................................................................... 50 8.3 Prüfung unangemessen niedriger Preise ................................................... 50 8.4 Wirtschaftlichkeit der Angebote .................................................................. 50 8.5 Zuschlagskriterien und deren Gewichtung ................................................. 50 8.5.1 Zuschlagskriterien ................................................................................. 51 8.5.2 Wertungsmatrix mit Erläuterungen ........................................................ 51 8.5.3 Gesamtergebnis .................................................................................... 52 9. Nachprüfungsverfahren ..................................................................................... 53 9.1 Zuständige Stelle ........................................................................................ 53 9.2 Rügefristen ................................................................................................. 53 9.3 Rechtsgrundlagen (Auszug) ....................................................................... 53 9.4 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse .................................. 56 10. Anlagen ............................................................................................................. 57

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  1. Allgemeines

1.1 Ausschreibungsgegenstand

Die Stadt Netphen plant einen Neubau für das Feuerwehrgerätehauses Eschenbach. Das hierfür vorgesehene Grundstück befindet sich an der Berleburger Straße 31 in Netphen-Eschenbach (Gemarkung: Eschenbach, Flur: 001, Flurstück: 188). Auf dieser Fläche befanden sich bislang bereits beide Nutzungen, allerdings in separaten Gebäu- den. Diese beiden bestehenden Gebäude sollen im Zuge des geplanten Neubaus zu- rückgebaut werden; teilweise ist der Rückbau bereits erfolgt.

Aufgrund eines Brandereignisses am 27. September 2025 war das Feuerwehrgerä- tehaus nicht mehr nutzbar. Im Mai 2026 wurde das Gebäude daher abgerissen. Zur Aufrechterhaltung des Brandschutzbedarfsplans ist vorgesehen, an diesem Standort nun wieder ein Feuerwehrgerätehaus zu errichten.

Da die heutigen Anforderungen an Feuerwehrgerätehäuser jedoch deutlich umfang- reichere Raumprogramme sowie größere Flächenbedarfe vorsehen, reicht die allei- nige Fläche des bisherigen Feuerwehrgerätehauses für einen zeitgemäßen und DIN- gerechten Neubau nicht mehr aus. Der Vorentwurf aus der Machbarkeitsstudie (An- lage 1.5) sieht deshalb vor, zusätzlich das angrenzende Gebäude des Bürgerhauses abzubrechen. An dieser Stelle plant die Stadt Netphen einen Neubau ohne das Bür- gerhaus Eschenbach. Die dafür ermittelte Kostenschätzung ergibt sich aus der Mach- barkeitsstudie (Anlage 1.5).

Mit dieser Ausschreibung sollen die Planungsleistungen für die Objektplanung (Los 1), Tragwerksplanung (Los 2), Technische Ausrüstung (Los 3) sowie für die Freianlagen- planung (Los 4) vergeben werden.

1.2 Vorhaben

Bereits vor dem Brandereignis am Feuerwehrgerätehaus Eschenbach bestand bei dem Gebäude des Feuerwehrgerätehauses aufgrund des mittlerweile zu geringen Platzangebots Handlungsbedarf, da das bis dato bestehende Gebäude nicht mehr den baulichen Anforderungen des Raum- und Flächenbedarfs nach DIN 14092 „Feuer- wehrhäuser“ sowie den entsprechenden Vorschriften hinsichtlich der Unfallverhü- tungsvorschrift und Arbeitssicherheit entsprach. Darüber hinaus wurde es auch nicht mehr dem Stand der Technik gerecht, sodass ein exakter Wiederaufbau nicht zielfüh- rend wäre. Somit sollen durch einen Neubau gleichzeitigt die nachfolgenden Mängel beseitigt werden:

  • Fehlende separierte Umkleidebereiche (Geschlechtertrennung, vorgelagerte

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Schleuse, Schwarz-Weiß-Trennung, etc.)

  • Fehlender separierter Bereich für die Jugendfeuerwehr
  • Fehlende getrennte Wasch- und Duschräume für Damen und Herren
  • Fahrzeughalle mit zwei Fahrzeugstellplätzen der Größe 2 (125 m²)
  • Fehlende Parkplätze bzw. zu geringe Anzahl an Parkplätzen im Einsatzfall

Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Neubaus, der die beiden be- stehenden Gebäude ersetzt und künftig ausschließlich als Feuerwehrgerätehaus ge- nutzt werden soll. Im Erdgeschoss sind eine mindestens 125 m² große Fahrzeughalle für zwei Löschfahrzeuge (Stellplatzgröße 2) sowie der Sozialtrakt mit den weiteren er- forderlichen Räumlichkeiten vorgesehen. Die genaue Zusammenstellung und Flä- chenzuordnung der Räumlichkeiten ergeben sich aus dem beigefügten Raumpro- gramm. Im Obergeschoss soll ein großer Besprechungsraum mit angeschlossener Kü- che sowie die erforderlichen Sanitäranlagen angeordnet werden.

Durch die zweigeschossige Bauweise soll das Feuerwehrgerätehaus künftig größere Räumlichkeiten umfassen. Gleichzeitig wird durch die kompakte Bauweise zusätzliche Freifläche auf dem Grundstück geschaffen. Diese wird für den erforderlichen Freiraum- bedarf benötigt; unter anderem für die gestiegenen Stellplatzanforderungen. Vorgese- hen sind hier nun rund 15 Pkw-Stellplätze alleinig für die Feuerwehr. Ergänzend hierzu sind eventuelle Fahrradstellplätze geplant. Darüber hinaus wird zusätzlich noch eine Fläche für den der Fahrzeughalle vorgelagerten Alarmhof benötigt, der eine Mindest- tiefe von 12,5 m aufweisen muss und sich dabei über die gesamte Breite der Fahr- zeughalle erstreckt.

Der Brandschutzbedarfsplan der Stadt Netphen sieht am bestehenden Standort keine Erweiterungsmöglichkeit in Form einer baulichen Kubaturerweiterung vor. Dies ist ebenfalls dem geltenden Bebauungsplan zu entnehmen. Dieser ermöglicht jedoch die Errichtung eines Gebäudes mit zwei Vollgeschossen. Dabei ist ein Satteldach mit einer Dachneigung größer als 20° zulässig. Sollte die Bedachung als Flachdach ausgeführt werden, sind mindestens 30 % mit Photovoltaikanlagen und als Gründach auszufüh- ren.

Der Bebauungsplan legt aktuell außerdem die Grundstücksseite an der Berleburger Straße als „Bereich ohne Ein- und Ausfahrt“ fest. Dies ist für die Erschließung des Grundstücks jedoch zwingend erforderlich. Hier bedarf es zu späterem Zeitpunkt ggf. der Anpassung, worüber der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen bereits informiert wurde.

1.3 Standort

Für nähere Informationen zum Standort wird auf Anlage 1.5 Machbarkeitsstudie ver- wiesen.

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Ein alternativer Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses steht nicht zur Verfügung, da sich innerhalb von Eschenbach keine weiteren geeigneten Grundstücke in städtischem Besitz befinden. Zudem würde eine Neuplanung an anderer Stelle eine Änderung des Bauplanungsrechts erforderlich machen. Aufgrund der Dringlichkeit des Wiederaufbaus beziehungsweise Neubaus ist dies nicht vertretbar.

Darüber hinaus stammt ein Großteil der Einsatzkräfte der Einheit Eschenbach unmit- telbar aus dem Ortsteil Eschenbach. Eine Verlagerung des Standorts in die – ebenfalls von dieser Einheit im Einsatzfall angefahrenen - Ortschaften Afholderbach oder Sohl- bach hätte zur Folge, dass das vorgegebene Schutzziel nicht mehr eingehalten wer- den könnte. Zusätzlich spricht die verkehrsgünstige Lage des bestehenden Standorts an der B62 für dessen Beibehaltung. Durch die direkte Anbindung können die Einsatz- kräfte ohne Zeitverluste durch Ortsdurchfahrten schnell ausrücken.

1.4 Baurecht

Das abzureißende Gebäude des Bürgerhauses sowie der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4 „Am Schießberg“ in einem festgesetzten Dorfgebiet (MD).

Nähere Einzelheiten dazu finden sich in Anlage 1.5 Machbarkeitsstudie.

1.5 Machbarkeitsstudie

Die Stadt Netphen hat im Jahr 2026 eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Die Machbarkeitsstudie ist dieser Vergabeunterlage als Anlage 1.5 beigefügt.

Die Machbarkeitsstudie dient der Grundlage der Planungsleistungen. Eine zwingende Umsetzung dessen Inhalt ist jedoch nicht vorgesehen, der Auftraggeber steht Ergän- zungen sowie Änderungen offen gegenüber. Lediglich das Raumprogramm ist not- wendigerweise umzusetzen.

1.6 Auftraggeberin und Vergabestelle

Auftraggeberin des Verfahrens ist die:

Stadt Netphen Amtsstraße 2+6 57250 Netphen

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Vergabestelle ist die Stadt Netphen, beraten durch

RSM Ebner Stolz Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft mbB RA Valentin Klumb B.A. Joseph-Schumpeter-Allee 25, 53227 Bonn

Das Verfahren wird organisatorisch abgewickelt durch den

Landkreis Siegen-Wittgenstein Vergabeservice Koblenzer Straße 73 57072 Siegen

1.7 Kontakt

Für die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren gilt folgendes.

Die Vergabestelle stellt diese Vergabeunterlagen für die Durchführung des Vergabe- verfahrens auf einer Vergabeplattform zur Verfügung. Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal www.vergabe.rib.de bezogen werden. Die Registrierung auf der Plattform und die Vergabeunterlagen sind für interessierte Unternehmen kosten- frei.

Die zur Teilnahme an der Angebotsphase ausgewählten Unternehmen erhalten eine Einladung zur Anmeldung im Vergabeportal per E-Mail.

Sofern sich ein Bieter bzw. Bewerber nicht auf der Plattform registriert, müssen sich die Bieter bzw. Bewerber stets über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens infor- mieren. Eventuelle Fristverlängerungen, Bewerberfragen mit den entsprechenden Ant- worten oder sonstige Aktualisierungen und Änderungen zu diesem Vergabeverfahren können insofern ausschließlich über das e-Vergabeportal www.vergabe.rib.de abge- rufen werden.

Nachrichten an die Vergabestelle sind ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de oder an die E-Mail-Adresse des Zentralen Vergabeservice vergabe.service@siegen-wittgenstein.de zu übermitteln.

Fragen sind bis zehn Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen (dies ist keine Ausschlussfrist).

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Anonymisierte Antworten zu rechtzeitig gestellten Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, können unter www.vergabe.rib.de unter Beachtung der dort ge- nannten Nutzungsbedingungen heruntergeladen werden. Soweit sich interessierte Un- ternehmen nicht registrieren lassen, obliegt ihnen die Verpflichtung, diesen Link regel- mäßig einzusehen.

Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.

Für die Übermittlung der Teilnahmeanträge und Angebote gilt folgendes:

Teilnahmeanträge und Angebote sind elektronisch in Textform über das bezeichnete Vergabeportal zu übermitteln. Hierzu ist eine kostenlose Registrierung wünschens- wert. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. Sämtliche Informationen zum Vergabever- fahren sind auf der Plattform hinterlegt (Teilnahmeunterlagen und Bieterkommunika- tion). Der elektronische Teilnahmeantrag bzw. das elektronische Angebot und sämtli- che damit vorzulegende und in den Teilnahmeunterlagen genannten Unterlagen müs- sen auf www.vergabe.rib.de bis zum Ende der Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist hinter- legt sein.

Mündliche Auskünfte und Erklärungen sind ungültig.

  1. Vergabe in Losen

Die erforderlichen Leistungen sollen in 4 Fachlosen vergeben werden. Das Los 1 umfasst die Architektenleistungen der Objektplanung, das Los 2 die Ingenieurleistun- gen der Tragwerksplanung, das Los 3 die Ingenieurleistungen der Technischen Ge- bäudeausrüstung und das Los 4 die Objektplanung Freianlagen.

Die folgenden Lose werden nach § 3 Abs. 9 VgV national ausgeschrieben und sind nicht Teil dieser Ausschreibung:

• Brandschutz • SiGeKo • Vermesser • Sachverständiger für Elektro • Sachverständiger Lüftung • Bogengutachter • Schadstoffgutachter • TÜV

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2.1 Zu beauftragende Leistungen im Los 1: Objektplanung

2.1.1 Leistungsumfang

Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Ge- bäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI. In den Leistungsphasen werden die in Anlage 1 zu dieser Unterlage dargestellten Grundleistungen gemäß Anlage 10 zur HOAI ausgeschrieben.

Es gelten die folgenden Honorarparameter:

Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude und Innen- räume LP 1-9

• Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist mög- lich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt) • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens- ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase über- mittelt). • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an re- gelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa- pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.

Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.1 und die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen.

Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1.1 zu dieser Unterlage näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im An- gebot anzugeben.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.

2.1.2 Weitere Vorgaben

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Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf verwie- sen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.

Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:

• Beginn der Planungsleistungen: März/2027

• Abschluss Leistungsphase 4: Januar/2028

Ein sehr straffes Terminmanagement und –controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi- schen der Projektleitung der Stadtverwaltung und dem Planer analysiert und bei Be- darf optimiert.

2.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten

Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ergibt sich aus der Anlage 1.5.

2.2 Zu beauftragende Leistungen im Los 2: Tragwerksplanung

2.2.1 Leistungsumfang

Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Trag- werksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. In den Leistungsphasen werden die in Anlage 1 zu dieser Unterlage dargestellten Grundleistungen gemäß Anlage 14 zur HOAI aus- geschrieben.

Es gelten die folgenden Honorarparameter:

Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6

• Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist mög- lich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt).

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• Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens- ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase über- mittelt). • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an re- gelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papier- exemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.

Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.2 und die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen.

Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1.2 zu dieser Unterlage näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im An- gebot anzugeben.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.

2.2.2 Weitere Vorgaben

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Wegen der Einzelheiten wird auf den anlie- gen beigefügten Vertragsentwurf verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung ge- stellt.

Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:

• Beginn der Planungsleistungen: März/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: Januar/2028

Ein sehr straffes Terminmanagement und –controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi- schen der Projektleitung der Stadtverwaltung und dem Planer analysiert und bei Be- darf optimiert.

2.2.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten

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Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ergibt sich aus der Anlage 1.5.

2.3 Zu beauftragende Leistungen im Los 3: Technische Ausrüstung

2.3.1 Leistungsumfang

Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Tech- nische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (einschließlich einer etwaigen KG 550). Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben.

Es gelten die folgenden Honorarparameter:

Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9

• Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist mög- lich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt). • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens- ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase über- mittelt). • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an re- gelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papier- exemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.

Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.3 und die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen.

Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1.3 zu dieser Unterlage näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im An- gebot anzugeben.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.

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2.3.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf verwie- sen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.

Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:

• Beginn der Planungsleistungen: März/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: Januar/2028

Ein sehr straffes Terminmanagement und –controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi- schen der Projektleitung der Stadtverwaltung und dem Planer analysiert und bei Be- darf optimiert.

2.3.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten

Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ergibt sich aus der Anlage 1.5.

2.4 2.4 Zu beauftragende Leistung im Los 4: Freianlagen

2.4.1 Leistungsumfang

Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Objektplanung Frei- anlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leis- tungsphasen ausgeschrieben.

Es gelten die folgenden Honorarparameter:

Objektplanung Freianlagen nach §§ 38-40 HOAI, LP 1-9

• Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist mög- lich, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase übermittelt)

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• Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens- ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt (wird in der Angebotsphase über- mittelt). • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an re- gelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa- pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase.

Für den Leistungsinhalt gelten darüber hinaus die Angaben in Anlage 1.4 und die als Anlage 3 beigefügten Vertragsbedingungen.

Zusätzlich sind weiterhin die in Anlage 1.4 zu dieser Unterlage näher bezeichneten besonderen Leistungen zu erbringen.

Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist und vom Auftraggeber beauftragt wird. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im An- gebot anzugeben.

Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli- chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet.

2.4.2 Weitere Vorgaben

Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt.

Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf verwie- sen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Sollten sich einzelne Vertragsklauseln während der Verhandlungsrunde ändern, wird allen Bietern ein einheitlicher Entwurf für die Folgeangebote zur Verfügung gestellt.

Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine:

• Beginn der Planungsleistungen: März/2027

• Abschluss Leistungsphase 4: Januar/2028

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Ein sehr straffes Terminmanagement und –controlling ist zwingend erforderlich. Re- gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi- schen der Projektleitung der Stadtverwaltung und dem Planer analysiert und bei Be- darf optimiert.

2.4.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten

Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ergibt sich aus der Anlage 1.5.

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  1. Verfahrensart

Es finden die gesetzlichen Regelungen wie insbesondere die Bestimmungen der §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verord- nung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) Anwendung. Die zu erbringenden Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag gem. § 103 Abs.2 GWB vergeben.

Das gegenständliche Vergabeverfahren wird gemäß § 119 Abs.5 GWB i.V.m. §§ 14 Abs.3, 17 VgV als zweistufiges strukturiertes Verhandlungsverfahren mit vorhe- riger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) durchgeführt. Denn der öffentliche Auftraggeber kann Aufträge im Verhandlungsverfahren mit Teil- nahmewettbewerb vergeben, wenn

• der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst, • der Auftrag aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehen- den Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhandlungen verge- ben werden kann.

All diese Ausnahmetatbestände sind vorliegend gegeben. Der Auftrag kann mit der Anpassung bereits verfügbarer Lösungen nicht erfüllt werden, weshalb der Auftrag konzeptionelle oder innovative Lösungen umfasst und aufgrund konkreter Umstände, die mit der Art, der Komplexität oder dem rechtlichen oder finanziellen Rahmen oder den damit einhergehenden Risiken zusammenhängen, nicht ohne vorherige Verhand- lungen vergeben werden kann. Das bedeutet, dass sich die Bieter für die Teilnahme an diesem strukturierten Verhandlungsverfahren im Wege eines Teilnahmewettbe- werbs bewerben müssen. Nur diejenigen Bewerber, die die Anforderungen an die Eig- nung bestmöglich erfüllen, erhalten eine Aufforderung zur Teilnahme am Verhand- lungsverfahren und damit die Gelegenheit zur Angebotsabgabe eines Erstangebotes, die den Beginn des eigentlichen Verhandlungsverfahrens markieren.

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  1. Verfahrensablauf

4.1 Teilnahmewettbewerb (erste Stufe)

Auf der ersten Stufe wird die Bekanntmachung im EU-Amtsblatt bzw. zusätzlich in na- tionalen Bekanntmachungsportalen veröffentlicht. Interessenten können ab diesem Zeitpunkt sämtliche Vergabeunterlagen – mit Ausnahme der vertraulichen Anteile der Vergabeunterlagen – unter der angegebenen Internetadresse downloaden. Durch form- und fristgerechte Einreichung der ausgefüllten und an den entsprechen- den Stellen unterschiebenen Teile der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb können Bewerber einen Teilnahmeantrag einreichen. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit wird auf Grundlage der Angaben und Erklärungen die Eignung der Be- werber geprüft.

Die Auftraggeberin fordert je Los die 3 geeignetsten Unternehmen zur Abgabe von Angeboten auf. Die Beschränkung des Bewerberkreises erfolgt gemäß § 51 VgV ge- mäß den in dieser Unterlage dargestellten Bedingungen.

4.2 Angebots- und Verhandlungsphase (zweite Stufe)

Auf der zweiten Stufe werden geeignete Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots und zur Teilnahme an Verhandlungen aufgefordert.

Die Auftraggeberin wird mit den Bietern Verhandlungen über die form- und fristgerecht eingegangenen Erstangebote führen. Die Bieter erhalten im Rahmen der Verhand- lungsgespräche die Möglichkeit einer Bieterpräsentation. Zudem sind Verhandlungen über Inhalt und Umfang der Leistungen sowie über die kommerziellen Aspekte vorge- sehen. Die Auftraggeberin entscheidet im Anschluss an die Verhandlungsgespräche, ob die Vergabeunterlagen gegebenenfalls der nochmaligen Präzisierung und/oder Fortschreibung bedürfen. In diesem Fall werden sämtlichen Bietern zeitgleich die ak- tualisierten Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, eine oder mehrere weitere Angebots- bzw. Verhandlungsrunden durchzuführen. Abschließend reichen die Bieter ihre ver- bindlichen Angebote ein. Auf dieser Grundlage wird die Auftraggeberin die Zuschlags- wertung vornehmen und den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß den Vergabebedingungen erteilen.

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  1. Termine und Fristen

Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrags:

gemäß Bekanntmachung

Angebote, die später eingehen, werden nicht mehr berücksichtigt.

Schlusstermin für den Eingang von Fragen:

gemäß Bekanntmachung, andernfalls 10 Tage vor Ablauf der Frist für die Ein- reichung der Angebote

Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt.

Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortenkataloges beantwortet. Die Beantwortung erfolgt durch Veröffentlichung per E-Mail oder über das Vergabeportal. Sollten Bieter technische Probleme anmel- den, werden Ihnen die Unterlagen nach einer entsprechenden Mitteilung an den Auf- traggeber notfalls per Post zugestellt.

Die Vergabestelle beabsichtigt, das Vergabeverfahren nach dem in den Teilnahmeun- terlagen benannten, voraussichtlichen Terminplan abzuwickeln.

Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge Siehe oben Prüfung der Teilnahmeanträge schnellstmöglich Aufforderung zur Abgabe von Angeboten Mitte November Frist zur Abgabe des Angebotes Anfang/Mitte Dezember Verhandlungsrunden/Fachgespräche Januar Aufforderung zur Abgabe von finalen Angebo- Ende Januar/Anfang Februar ten Frist zur Abgabe des finalen Angebots Anfang/Mitte Februar Prüfung der Angebote Schnellstmöglich Information gem. § 134 GWB Ende Februar
Zuschlagserteilung (frühestens)Voraussichtlich 01.03.2027
Beginn Leistung Voraussichtlich 01.03.2027

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  1. Teilnahmewettbewerb - Eignungsprüfung (aktuell)

Im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs können sich In- teressenten um eine Teilnahme am Verfahren bewerben. Die Vergabestelle prüft in dem Wettbewerb die Eignung der Bewerber, die Teilnahmeanträge eingereicht haben und bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen. Nach Abschluss des Teilnahme- wettbewerbs wird die Vergabestelle

drei geeignete Bewerber

zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren auffordern.

6.1 Teilnahmebedingungen

6.1.1 Wirksame Gründung, Registereintragung, kein Tätigkeitsverbot Jedes Unternehmen, das an dem Verfahren teilnimmt, muss rechtswirksam gegründet und – soweit vorgeschrieben – in einem Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Die Tätigkeit darf nicht durch eine Behörde verboten worden sein. Dies wird durch die Abgabe des Teilnahmeantrags versichert. Weitere Nachweise sind nur auf beson- dere Anforderung der Vergabestelle vorzulegen.

6.1.2 Abgabe des Teilnahmeantrags Für die Abgabe Ihres Teilnahmeantrags beachten Sie bitte Folgendes:

Teilnahmeanträge können

• elektronisch in Textform oder • elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder • elektronisch mit qualifizierter Signatur

eingereicht werden.

Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Dokumenteneinreichung rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist zu verifizieren, da- mit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist.

6.1.3 Vertraulichkeit und Geheimhaltung Die Vergabeunterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben Eigentum des Auf- traggebers. Sie unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz zugunsten des Erstellers.

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Sie dürfen nur zur Erstellung eines Teilnahmeantrags oder Angebotes verwendet wer- den. Jede Veröffentlichung und jede nicht durch den vorgenannten Verwendungs- zweck gedeckte Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – oder jede Nutzung für andere Zwecke ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht gestattet.

Wird kein Teilnahmeantrag oder kein Angebot abgegeben, so sind die Vergabeunter- lagen in eigener Zuständigkeit zu vernichten.

Die Nichtbeachtung der Vertraulichkeitsanforderungen hat – unbeschadet weiterer Folgen – zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bewerbers, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen des Auftraggebers. Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt beauftragten Unter- nehmen.

6.1.4 Ergänzungen / Überarbeitungen der Vergabeunterlagen Die Vergabeunterlagen ändernde, ergänzende, berichtigende oder klarstellende An- gaben behält sich die Auftraggeberin in jeder Phase des Vergabeverfahrens vor. Sol- che werden allen Unternehmen auf dem gleichen Weg zur Verfügung gestellt wie die ursprünglichen Vergabeunterlagen. Alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer und Bie- ter trifft daher die Obliegenheit, sich regelmäßig unter mitgeteilten Internet-Adresse zu informieren, ob Aktualisierungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen verfügbar sind, und diese herunterzuladen (Holschuld). Registrierte Unternehmen werden auto- matisch über nach dem Zeitpunkt der Registrierung erfolgende neue Angaben des Auftraggebers per E-Mail informiert. Es wird daher empfohlen, sich für das Verfahren unverzüglich zu registrieren.

6.1.5 Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es dazu kommen, dass die Auftraggeberin bei den Bietern Informationen abfragt, die personenbezogenen Daten nach Art. 4 Nr.1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, in Folgenden DSGVO) beinhalten. Im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung obliegt es den Bietern, die abge- fragten Informationen bereitzustellen. Sofern sie diese Informationen nicht bereitstel- len, muss die Auftraggeberin sie gegebenenfalls vom Vergabeverfahren ausschließen.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Auftraggeberin gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und lit. e) DSGVO berechtigt. Die Auftraggeberin ist öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB und als solcher gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wege eines Vergabeverfahrens zu vergeben. In diesem Zusammenhang kann es ins- besondere zur Prüfung der Eignung der Bieter und der späteren Angebote erforderlich sein, personenbezogene Daten, z.B. der Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter der Bieter, abzufragen.

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Mit der Einreichung von Unterlagen im Vergabeverfahren erklärt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber, dass er bei der Weitergabe der Daten, die Regelungen der DSGVO einhält und seinen Informationspflichten nach §§ 13, 14 DSGVO nachkommt, insbe- sondere die betroffenen Mitarbeiter über die Verarbeitung der Daten vorab informiert und deren Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt hat. Dazu weist die Auftrag- geberin auf Folgendes hin:

• Die Auftraggeberin wird die übermittelten Daten nur für die Zwecke des Verga- beverfahrens verwenden, insbesondere die Prüfung und Wertung der Teilnah- meanträge und der Angebote, der Kommunikation mit den Bietern, der Doku- mentation, zu Statistikzwecken nach der Vergabestatistikverordnung, sowie bei dem bezuschlagten Bieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung und Vertragsabwicklung. Dabei unterliegt sie den Geheimhaltungsvorschriften des GWB und der VgV.

• Die Daten werden ausschließlich an Mitarbeiter des Auftraggebers sowie an vertraglich gebundene Berater des Auftraggebers, die mit dem Vergabever- fahren betraut und zur Geheimhaltung verpflichtet sind, weitergegeben.

• Die Auftraggeberin wird die Daten nur dann an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) übermitteln soweit dies

a. zur Anbahnung oder Ausführung von Verträgen erforderlich ist (z.B. im Zu- sammenhang mit Zahlungen an Auftragnehmer mit Bankverbindung / Sitz im außereuropäischen Ausland), b. es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder c. der Betroffene dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat.

Darüber hinaus übermittelt die Auftraggeberin keine personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder internationale Organisationen.

• Die Auftraggeberin verarbeitet und speichert die Daten nur soweit und solange es für die Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und behördlicher Pflichten erfor- derlich ist, insbesondere:

a. Vergaberechtlich sind gemäß § 8 Abs.4 Satz 1 VgV die Dokumentation, der Vergabevermerk, die Angebote, die Teilnahmeanträge und ihre Anla- gen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren, mindestens jedoch drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Gleiches gilt nach § 8 Abs.4 Satz 2 VgV für Kopien aller abgeschlossenen Verträge, die bei Dienstleis- tungsaufträgen mindestens einen Auftragswert von € 1 Mio. haben. b. Förderrechtlich können die Aufbewahrungspflichten variieren. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt

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die Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre nach Ablauf des Förder- programms; c. Handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten: Insbesondere nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) be- tragen zwei bis zehn Jahre; d. Zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjäh- rungsvor-schriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen. Die re- gelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre; e. zu Zwecken der Rechnungsprüfung.

• Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht.

• Den betroffenen Personen stehen gegenüber dem Auftraggeber alle Ansprü- che und Rechte nach den Art. 15 ff. DSGVO zu. Ebenso haben die betroffe- nen Personen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden perso- nenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 DSGVO. Zustän- dige Aufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44
40102 Düsseldorf
Tel.: +49 (0)211 / 38424 - 0
E-Mail:poststelle@ldi.nrw.de

E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

• Die Auftraggeberin wird die Daten keiner automatisierten Verarbeitung – ein- schließlich Profiling – zuführen.

• Der Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten der EU sowie sonstiger datenschutz-rechtlicher Bestimmungen ist die:

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  1. Name und Anschrift der Datenschutzbeauftragten

Ostwestfalen-Lippe-IT Frau Heinze -persönlich-

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Am Lindenhaus 19 32657 Lemgo Telefon: 05261/252-540 E-Mail: i.heinze@owl-it.de

6.1.6 Änderungen von Teilnahmeanträgen/Nachreichen von Unterlagen Änderungen, Berichtigungen oder Ergänzungen der Teilnahmeanträge sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist zulässig.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs.2, Abs.4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbe- sondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise so- wie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Mög- lichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter sollten daher im wohl verstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen.

Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist nachgefordert werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt ein- zureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorge- legt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich aus- drücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten beste- hen.

Des Weiteren behält sich die Auftraggeberin vor, Nachweise / Belege für abgegebene Eigenerklärungen zu fordern.

6.1.7 Entschädigung, Eigentumsübergang Für die Bearbeitung der Teilnahmeunterlagen und die Erstellung der Teilnahmean- träge wird keine Entschädigung gewährt. Eingereichte Teilnahmeanträge samt Anla- gen etc. gehen mit Eingang bei der Vergabestelle in deren alleiniges Eigentum über. Eine Rückgabe an die Bewerber/Bewerbergemeinschaften ist ausgeschlossen.

6.1.8 Bewerber‐ und Bieterfragen Soweit Sie im Rahmen der Stellung des Teilnahmeantrages bzw. der Angebotserstel- lung Fragen zu den Unterlagen haben, informieren Sie bitte unverzüglich die Verga- bestelle bzw. die Auftraggeberin über die e-Vergabe-Plattform „RIB eVergabe“.

Rechtzeitig eingehende Fragen werden gesammelt und zeitnah in Form eines Fragen- und Antwortkataloges beantwortet. Die Bieterfragen und die entsprechenden Antwor- ten werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.

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Die Antworten werden an alle Verfahrensteilnehmer über die e-Vergabe-Plattform ver- sandt. Bitte beachten Sie, dass zur Verständlichkeit der Antworten die zugrundeliegen- den Fragestellungen in anonymisierter Form in der Regel ebenfalls an alle Verfahrens- teilnehmer versandt werden.

Die Fragen sollten daher so formuliert sein, dass ein Versand an die anderen Teilneh- mer ohne vorherige Überarbeitung möglich ist. Mit der Übersendung einer Frage ge- nehmigen Sie eine entsprechende Bekanntgabe.

Sofern Gründe gegen eine Veröffentlichung bestimmter Daten / Informationen beste- hen, teilen Sie diese bitte in der Frage ausdrücklich mit. Die Antworten werden Be- standteil der Vergabeunterlage und sind somit verbindlich für die Erstellung des Teil- nahmeantrages bzw. des Angebotes, sowie die Prüfung und Wertung der eingegan- genen Teilnahmeanträge bzw. Angebote. Antworten, die sich auf Vertragsbedingun- gen oder auf die Leistungsbeschreibung beziehen, werden zudem verbindlicher Ver- tragsbestandteil.

6.1.9 Bewerber / Vergaberechtsrelevante Mehrfachbeteiligungen Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigun- gen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Ein- schränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, sind ver- boten und können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Die Bieter haben insbesondere zu beachten, dass der Geheimwettbewerb nicht durch eine Mehrfach- beteiligung unzulässig beeinflusst wird. Bei Vorliegen von Zweifeln wird die Auftragge- berin von den Bietern den Nachweis verlangen, dass der Geheimwettbewerb gewahrt worden ist. Kann ein Bieter diesen Nachweis nicht erbringen, kann dies zum Aus- schluss aus dem Vergabeverfahren führen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbe- schränkungen hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

6.1.9.1 Bewerbergemeinschaft Bewerbergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mit- glieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber der Vergabestelle jedoch ge- samtschuldnerisch für die Leistungserbringung.

Bewerbergemeinschaften haben ein Verzeichnis über die Mitglieder der Bewerberge- meinschaften mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft sowie eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften rechtsverbindlich unter- zeichnete Erklärung zu übergeben, aus der hervorgeht, dass der bevollmächtigte Ver- treter der Bewerbergemeinschaften die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegen- über dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder der Bewerberge- meinschaften als Gesamtschuldner haften.

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6.1.9.2 Nachunternehmer Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe von § 36 VgV zulässig. Für die Unterauf- tragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung dieselben Anforderungen wie für den Bie- ter. Unterauftragnehmer müssen über die erforderliche Fachkunde und Leistungsfä- higkeit verfügen und dürfen nicht nach den §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen worden sein.

Beabsichtigt der Bewerber, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Un- ternehmen zu bedienen, so muss er die dafür vorgesehenen Teilleistungen/Kapazitä- ten in seinem Teilnahmeantrag/seiner Interessensbestätigung benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen die Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeit- punkt nachzuweisen, dass sich die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unterneh- men zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unterneh- men in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.

Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Verga- bestellte gesetzten Frist zu ersetzen.

Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit auf dieje- nige eines Dritten, zum Beispiel seiner Muttergesellschaft, eines anderen verbunde- nen Unternehmens oder eines Nachunternehmers, so ist in diesem Falle die finan- zielle Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der verlang- ten Unterlagen und Erklärungen darzulegen. Zusätzlich hat sich die Muttergesell- schaft bzw. das andere Unternehmen zu verpflichten, für sämtliche finanziellen Ver- pflichtungen des Bieters aus dem Auftrag einzustehen.

Teilnahmeanträge von Bewerbern, die denselben Nachunternehmer benennen, wer- den zunächst gesondert behandelt. Nur der Vollständigkeit halber erlaubt sich die Vergabestelle den Hinweis, dass Angebote bei der späteren Wertung nicht berück- sichtigt werden, die vorsehen, dass identische Leistungen durch denselben Nachun- ternehmer ausgeführt werden, es sei denn, dass die Leistungen des Nachunterneh- mers für die gesamte Leistung nur von untergeordneter Bedeutung sind oder alle be- troffenen Bewerber zweifelsfrei nachweisen können, dass keine Wettbewerbsabspra- chen vorgekommen sind.

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Die Auftraggeberin weist alle Interessenten aber bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass es in ihrem eigenen Interesse liegt, nur Nachunternehmer zu benennen, die dem betreffenden Bewerber zusichern, für dieses Projekt exklusiv für ihn tätig zu werden. Entsprechende Formulare stellt die Vergabestelle bei Bedarf zur Verfügung.

6.1.9.3 Darlegung der Bewerbereignung Die geforderten Angaben und Erklärungen sind zur Beurteilung der vergaberechtlichen Eignung des Bewerbers erforderlich und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorzulegen.

Beim späteren Verhandlungsverfahren findet eine Berücksichtigung der bereits fest- gestellten Eignung indes nicht mehr statt, sofern nicht neue Erkenntnisse die Verga- bestelle dazu zwingen, die bereits festgestellte Eignung erneut zu prüfen und zu be- werten. Dabei kann es zu einer im Ergebnis abweichenden Eignungsfeststellung kom- men. Die fehlende Eignung des Bewerbers führt zum Ausschluss des Teilnahmean- trages des Bewerbers.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann sich zum Nachweis der Leistungsfä- higkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer rechtlich selbständiger Unternehmen, zum Beispiel Konzernverbundunternehmen, sogenannter Nachunternehmer (hierzu zählen auch freie Mitarbeiter und gegebenenfalls Konzernverbundunternehmen) be- dienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unter- nehmen bestehenden Verbindungen.

Er muss in diesem Fall bis zum Ablauf der Teilnahmefrist unaufgefordert nachwei- sen, dass ihm die erforderlichen Ressourcen bei dem Nachunternehmer zur Erfül- lung des Auftrags zur Verfügung stehen. Hierfür ist eine entsprechende Verpflich- tungserklärung des anderen Unternehmens erforderlich, die durch dieses Unterneh- men auszufüllen und zu unterzeichnen ist. In diesem Fall ist eine Eigenerklärung des Bewerbers nicht ausreichend. Dies gilt auch für Konzernunternehmen.

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6.2 Anforderungen an die Eignung

Im Folgenden stellt die Vergabestelle eine abschließende Liste der vom Auftraggeber verlangten Unterlagen im Sinne von § 48 Abs.1 VgV auf, mit denen der Bewerber seine Eignung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und be- rufliche Leistungsfähigkeit) gemäß den §§ 43 bis 47 VgV und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB zu belegen hat. Es wird auf die Eig- nungsvermutung gemäß § 48 Abs.8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amt- lichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikatsnummer bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleis- tungsbereich (PQ-VOL) und/oder beim Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis des jeweiligen Bundeslandes anzugeben.

Des Weiteren akzeptiert die Vergabestelle als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nicht-vorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs.3 VgV). Bieter kön- nen eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete Einheitliche Europäi- sche Eigenerklärung wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthalte- nen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bietern, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs.2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs.3 VgV wird Bezug genom- men.

Mit „A“ gekennzeichnete Anforderungen führen bei Nichterfüllung zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren. Mit „B“ gekennzeichnete Anforderungen füh- ren bei Nichterfüllung nicht unmittelbar zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabe- verfahren, sondern werden nach dem mitgeteilten Bewertungsraster entsprechend § 51 VgV bewertet. Folgende Unterlagen sind zum Beleg der Eignung und des Nicht- vorliegens von Aus-schlussgründen einzureichen, wobei „kV“ bedeutet, dass keine Vorlage der Vergabestelle genutzt werden muss.

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6.2.1 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Der öffentliche Auftraggeber kann im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaften Anforderungen stellen, die sicherstellen, dass die Bieter oder Bietergemeinschaften über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.

Die im vorliegenden Vergabeverfahren geforderten Erklärungen und Nachweise sind nachfolgend gekennzeichnet.

Nr.b a t s ß a m s g n u t r e w e BBezeichnungr e t e i b l e z n i Er e m h e n r e t n u h c a Nvorzulegen vone g a l n A t i m s i e w h c a N
- nt ie m ma s ee gg r es n t ei iB t f a rh ec dsn e n le z n ied me ilg e dt iM e j
1ANachweis über die Eintragung in einem Be- rufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregis- terauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Nieder- lassungs- bzw. Herkunftsstaates Vorausset- zung für die erlaubte Berufsausübung ist.2F2.1/ kV
2AErfüllung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erbringung der Planungsleistungen Los 1: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV Los 2: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV Los 3: Nachweis Berufsstand Ingenieur oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV Los 4: Nachweis Berufsstand Architekt oder gleichwertig gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgVkV

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6.2.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Nr.b a t s ß a m s g n u t r e w e BBezeichnungr e t e i b l e z n i Er e m h e n r e t n u h c a Nvorzulegen vone g a l n A t i m s i e w h c a N
- nt ie m ma s ee gg r es n t ei iB t f a rh ec dsn e n le z n ied me ilg e dt iM e j
3B/AErklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten drei abgeschlossenen Ge- schäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV): Mindestanforderungen: Spezifischer Jahresumsatz von 400.000 Euro (Los 1), 150.000 Euro (Los 2), 200.000 Euro (Los 3), 90.000 Euro (Los 4)2F2.1
4AErklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflicht- versicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtver- sicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 2.000.000 EUR für Personenschäden und 2.000.000 EUR für sonstige Schäden (2-fach maximiert). Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Scha- dens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungs- summen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers oder2F2.4

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Bescheinigung eines Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
5Nur auf gesonderte Nachfrage der Verga- bestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffent- lichung in dem Land, in dem der Bewerber oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vor- geschrieben istkV

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6.2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der Bieter oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auftraggeber Anforderungen stellen, die si- cherstellen, dass der Bieter oder die Bietergemeinschaft über die erforderlichen per- sonellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Bei Lieferaufträgen, für die Verlege- oder Installationsarbeiten erforderlich sind, sowie bei Dienstleistungsaufträ- gen darf die berufliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen auch anhand ihrer Fach- kunde, Effizienz, Erfahrung und Verlässlichkeit beurteilt werden.

Der öffentliche Auftraggeber kann die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bieters oder der Bietergemeinschaft verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nach- teilig beeinflussen könnten. Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bieters oder der Bietergemeinschaft kann der öffentliche Auf- traggeber je nach Art, Verwendungszweck und Menge oder Umfang der zu erbringen- den Liefer- oder Dienstleistungen ausschließlich die Vorlage von einer oder mehrerer der in § 46 VgV benannten Unterlagen verlangen.

Nr.b a t s ß a m s g n u t r e w e BBezeichnungr e t e i b l e z n i Er e m h e n r e t n u h c a Nvorzulegen vone g a l n A t i m s i e w h c a N
- nt ie m ma s ee gg r es n t ei iB t f a rh ec dsn e n le z n ied me ilg e dt iM e j
6BErklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. § 46 Abs.3 Nr.1 VgV) durch Eigenerklärung des Bieters: Ge- eignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren. Der Auftraggeber akzeptiert auch Referenzen in dem Zeitraum ab dem 01.01.2018, bezogen auf den Abschluss der LPh. 8 (Lose 1, 3 und 4) bzw. 6 (Los 2). Mindestanforderungen: Los 1:2F3

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Benennung von insgesamt 3 Referenzprojek- ten über vergleichbare Maßnahmen, wobei

• jeweils mindestens die Leistungspha- sen 1-5 abgeschlossen sein müssen • Feuerwehrgerätehaus oder vergleich- barer Infrastrukturbau (z.B. Schule, Krankenhaus, Rettungswache oder vergleichbar)

Zudem müssen über die genannten Referenz- projekte hinweg die unten aufgeführten Min- destvoraussetzungen insgesamt einmalig erfüllt sein:

• Baukosten (KG 300+400) mind. 1,7 Mio. Euro (netto) • Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber • BGF 700 m² oder größer • Planungsanforderungen vergleichbare Honorarzone III • Abschluss Leistungsphasen 5-8

Los 2: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leis- tungen: Benennung von insgesamt 3 Refe- renzprojekten über vergleichbare Maßnah- men, wobei

• jeweils mindestens die Leistungspha- sen 1-5 abgeschlossen sein müssen.

Zudem müssen über die genannten Refe- renzprojekte hinweg die unten aufgeführten Mindestvoraussetzungen insgesamt einma- lig erfüllt sein:

• Baukosten (KG 300+400) mind. 1,7 Mio. Euro (netto) • Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber • BGF 700 m² oder größer • Planungsanforderungen vergleichbare Honorarzone III

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• Abschluss Leistungsphasen 5-6

Los 3: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leis- tungen: Benennung von insgesamt 3 Refe- renzprojekten über vergleichbare Maßnah- men, wobei

• jeweils mindestens die Leistungspha- sen 1-5 abgeschlossen sein müssen.

Zudem müssen über die genannten Referenz- projekte hinweg die unten aufgeführten Min- destvoraussetzungen insgesamt einmalig erfüllt sein: • Baukosten (KG 300+400) mind. 1,7 Mio. Euro (netto) • Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber • BGF 700 m² oder größer • Planungsanforderungen vergleichbare Honorarzone II • Abschluss Leistungsphasen 5-8 • Umsetzung einer NEA

Los 4: Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leis- tungen: Benennung von insgesamt 3 Refe- renzprojekten über vergleichbare Maßnah- men, wobei

• jeweils mindestens die Leistungspha- sen 1-5 abgeschlossen sein müssen.

Zudem müssen über die genannten Referenz- projekte hinweg die unten aufgeführten Min- destvoraussetzungen insgesamt einmalig erfüllt sein: • Baukosten (KG 300+400) mind. 1,7 Mio. Euro (netto) • Tätigkeit für öffentlichen Auftraggeber • BGF 700 m² oder größer • Planungsanforderungen vergleichbare Honorarzone II

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• Abschluss Leistungsphasen 5-8
7AFalls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunter- nehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklä- rung des Nachunternehmers2F2.7 und 2F2.8
8ABeruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die tech- nische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und fi- nanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben).2F2.8
9ADas angebotene Personal muss mindestens über das Niveau B2 in Deutsch des gemeinsa- men europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.2F2.1 0
10AErklärung Unternehmensdaten2F4
11ANachweis der in den letzten 3 Jahren Beschäf- tigten des Bewerbers/ der Bewerbergemein- schaft gemäß § 46 Abs.3 Nr.8 VgV (Gesamt- zahl Beschäftigten).2F2.9
12ALeistungserbringung unabhängig von Ausfüh- rungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV)Im Teil- nah- me- an- trag zu er- klären

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6.2.4 Belege des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen

Nr.b a t s ß a m s g n u t r e w e BBezeichnungr e t e i b l e z n i Er e m h e n r e t n u h c a Nvorzulegen vone g a l n A t i m s i e w h c a N
- nt ie m ma s ee gg r es n t ei iB t f a rh ec dsn e n le z n ied me ilg e dt iM e j
14AErklärung Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen (§ 123 GWB)2F2.1
15AErklärung Nichtvorliegen von Ausschluss- gründen (§ 124 GWB)2F2.1
16AErklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) – falls zutreffend –kV
17AEigenerklärung Russlandsanktionen2F7

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6.2.5 Sonstige besondere Bedingungen nach § 128 GWB

Nr.b a t s ß a m s g n u t r e w e BBezeichnungr e t e i b l e z n i Er e m h e n r e t n u h c a Nvorzulegen vone g a l n A t i m s i e w h c a N
- nt ie m ma s ee gg r es n t ei iB t f a rh ec dsn e n le z n ied me ilg e dt iM e j
18AErklärung zur Einhaltung des MiLoG2F2.2
19AEigenerklärung zur Anerkennung der An- tikorruptionserklärung2F2.3
20AMustererklaerung_3_Mindestentgelt2F6
21AScientology-Schutzerklärung2F2.5
22ANach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zu- schlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wett- bewerbsregister zu demjenigen Bieterun- ternehmen abzufragen, das den Auftrag er- halten soll.Wird vom Auftraggeber direkt ohne Zutun des Bieters ange- fordert.

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6.3 Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge

Bei allen Verfahrensarten mit Ausnahme des offenen Verfahrens kann der öffentliche Auftraggeber die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots auf- gefordert oder zur Verhandlung eingeladen werden, begrenzen, sofern genügend ge- eignete Bewerber zur Verfügung stehen. Dazu gibt der öffentliche Auftraggeber in der Auftragsbekanntmachung oder der Aufforderung zur Interessensbestätigung die von ihm vorgesehenen objektiven und nicht-diskriminierenden Eignungskriterien für die Begrenzung der Zahl, die vorgesehene Mindestzahl und gegebenenfalls auch die Höchstzahl der einzuladenden Bewerber an.

Der Auftraggeber fordert die

drei Unternehmen

mit den höchsten Punktzahlen je Los in der Prüfung der Bewertungskriterien zur An- gebotsabgabe auf. Dazu wertet die Vergabestelle die Teilnahmeanträge in jedem Los zunächst nach form- und fristgerechtem Eingang aus und prüft die Vollständigkeit der Unterlagen. Hierbei wird auch geprüft, inwiefern der Bewerber die aufgestellten Min- destanforderungen an die Eignung (A-Kriterien) erfüllt. Teilnahmeanträge, die die Min- destanforderungen nicht erfüllen, werden zwingend aus dem weiteren Vergabeverfah- ren ausgeschlossen. A-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

Die verbliebenen Teilnahmeanträge wertet die Vergabestelle im Hinblick auf die B- Kriterien in jedem Los aus. B-Kriterien sind als solche gekennzeichnet.

6.3.1 Auswahlkriterien je Los

Die Punktzahlen ermittelt der Aufraggeber wie folgt:

AuswahlkriterienMax. Punkte
1. Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge150
2. Angabe der technischen Fachkräfte - JE LOS10
2.1 Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude (Los 1)10
2.2 Anzahl Beschäftigte Tragwerksplanung (Los 2)10
2.3 Anzahl Beschäftigte Technische Gebäudeausrüstung (Los 3)10
3. Beschreibung der Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung hat40

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Max Gesamtpunkte JE LOS 200

6.3.2 Auswahlkriterium Nr. 1: Qualität der Referenzen

Im Auswahlkriterium Qualität der Referenzen können insgesamt 150 Punkte erreicht werden.

Die Qualität der Referenz wird anhand der Anlage 2F3 Referenzformular ermittelt. Der Auftraggeber addiert die Summe der erreichten Punkte der ausgefüllten Referenz- muster aus der Anlage. Die Vergabestelle legt dazu drei Referenzen zugrunde. Sollte ein Bieter mehr als drei Referenzmuster mittels der vorgegebenen Anlage einreichen und diese nicht mittels Nummerierung gekennzeichnet haben, wählt die Vergabe- stelle die ersten drei Referenzen aus den Unterlagen in der Reihenfolge des übermittelten Antrags aus.

Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl gemäß Anlage 2F5 erhält die höchste Bewertung entsprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnahmeanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Drei- satz).

Es gilt folgende Formel:

(𝒂𝒌𝒕_𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕) 𝑷 = 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒛𝒂𝒉𝒍_𝒎𝒂𝒙∗ (𝒎𝒂𝒙_𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕)

Erläuterung:

P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium

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6.3.3 Auswahlkriterium Nr. 2: Angabe der technischen Fachkräfte

Los 1: Anzahl Beschäftigte Objektplanung Gebäude mit der Qualifikation Dipl.- Ing./Master/Bachelor of Science Architektur nach Angabe in Anlage 2F2.9:

Weniger als 3=Ausschluss
≥ 31 Punkt
≥ 42 Punkte
≥ 53 Punkte
≥ 64 Punkte
≥ 75 Punkte
≥ 86 Punkte
≥ 97 Punkte
≥ 108 Punkte
≥ 119 Punkte
≥ 1210 Punkte

Los 2: Anzahl Beschäftigte Tragwerksplanung mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Mas- ter/Bachelor of Science nach Angabe in Anlage 2F2.9

Weniger als 2=Ausschluss
≥ 21 Punkt
≥ 32 Punkte
≥ 43 Punkte
≥ 54 Punkte
≥ 65 Punkte
≥ 76 Punkte
≥ 87 Punkte
≥ 98 Punkte
≥ 109 Punkte
≥ 1110 Punkte

Los 3: Anzahl Beschäftigte Technische Gebäudeausrüstung mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Master/Bachelor of Science nach Angabe in Anlage 2F2.9

Weniger als 3=Ausschluss
≥ 41 Punkt
≥ 52 Punkte
≥ 63 Punkte
≥ 74 Punkte
≥ 85 Punkte
≥ 96 Punkte
≥ 107 Punkte

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≥ 118 Punkte
≥ 129 Punkte
≥ 1110 Punkte

Los 4: Anzahl Beschäftigte Freianlagenplanung mit der Qualifikation Dipl.-Ing./Mas- ter/Bachelor of Science nach Angabe in Anlage 2F2.9

Weniger als 2=0 Punkte
≥ 21 Punkt
≥ 32 Punkte
≥ 43 Punkte
≥ 54 Punkte
≥ 65 Punkte
≥ 76 Punkte
≥ 87 Punkte
≥ 98 Punkte
≥ 109 Punkte
≥ 1110 Punkte

6.3.4 Auswahlkriterium Nr. 3: Beschreibung der Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung hat

Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und wel- che technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags ver- fügt, d.h. z.B. Anzahl und Verfügbarkeit Windows PC-Arbeitsplätze, DMS-System, CAD-Arbeitsplätze, BIM-Arbeitsplätze, Visualisierungsplätze, Baumanagement- Plätze, Spezialsoftware, Orca AVA-Programm (GAEB-Schnittstelle) usw.

Die Bewertung der vom Bewerber eingereichten Unterlagen und Darstellungen [maxi- mal 10 Seiten DINA4 Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,15] durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungs- und Prognosespielraums im Wege einer Gesamtbetrachtung.

Für die Bewertung wendet der Auftraggeber folgendes Punktesystem an:

Punkte 0: Keine verwertbaren Aussagen; insgesamt ungenügend Punkte 1: Angaben weisen erhebliche Lücken und/oder Ungereimt- heiten auf bzw. lassen erhebliche Schwächen bei der Leistung erwar- ten; Ausstattung und Ausrüstung sind erheblich schlechter als in an- deren Anträgen; insgesamt mangelhaft

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Punkte 2: Angaben weisen Lücken und/oder Ungereimtheiten auf bzw. lassen Schwächen bei der Leistung erwarten; Ausstattung und Ausrüstung sind deutlich schlechter als in anderen Anträgen; insge- samt ausreichend Punkte 3: Durchschnittliche Angaben, die einzelne Lücken und/oder Ungereimtheiten aufweisen können; Ausstattung und Ausrüstung las- sen eine durchschnittliche Leistung erwarten; insgesamt befriedigend Punkte 4: Strukturierte und nachvollziehbare Angaben, Ausstattung und Ausrüstung lassen eine gute Leistung erwarten; insgesamt gut Punkte 5: Gut strukturierte Angaben, Ausstattung und Ausrüstung las- sen eine weit überdurchschnittliche, sehr gute Leistung erwarten; ins- gesamt sehr gut

Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl erhält die höchste Bewertung ent- sprechend der dem Kriterium zugeordneten Maximalpunktzahl. Alle übrigen Teilnah- meanträge erhalten im Verhältnis weniger Punkte (inverser Dreisatz).

Es gilt folgende Formel:

(𝒂𝒌𝒕_𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕) 𝑷 = 𝑷𝒖𝒏𝒌𝒕𝒛𝒂𝒉𝒍_𝒎𝒂𝒙∗ (𝒎𝒂𝒙_𝑨𝒏𝒈𝒆𝒃𝒐𝒕)

Erläuterung:

P = Erreichte Punktzahl im Kriterium Punktzahl_max = Maximal erreichbare Punktzahl max_Angebot = Bester Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium akt_Angebot = Betrachteter Wert im Vergleichsfeld für das Kriterium Anträge, die nicht mindestens die Hälfte der Maximalpunktzahl erreichen, werden ausgeschlossen (vgl. zu Mindestanforderungen an die Qualität: EuGH, Urt. v. 20.9.2018 – C-546/16 – „Montte SL“; VK Bund, Beschl. v. 16.4.2018 VK 1-21/18). Die Berechnung der Bewertung erfolgt auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet.

6.3.5 Gesamtauswahlentscheidung

Es werden je Los die drei geeignetsten Unternehmen zur Angebotsabgabe zu- gelassen. Die Reihenfolge bestimmt sich nach den Punktzahlen in der Eignungs- prüfung. Haben mehrere Bewerber dieselbe Punktzahl, erhalten diese denselben Rang.

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6.3.6 Benachrichtigung Teilnahmeanträge

Die Vergabestelle teilt jedem erfolglosen Bewerber die Ablehnung seines Teilnahme- antrages entsprechend den rechtlichen Vorgaben mit.

6.4 Checkliste Teilnahmeantrag

Checkliste Teilnahmeantrag
Nr.Art der UnterlageAnmerkung – was tun?
TeilnahmeantragAnlage 2F1 ist auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Eigenerklärungen EignungAnlage 2F2 ist auszufüllen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen
Erklärung UnternehmensdatenAnlage 2F4 ist auszufüllen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen
Eigenerklärung RusslandsanktionenAnlage 2F7 ist auszufüllen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen
ReferenzformularDie Anlage 2F3 ist auszufüllen und
mit dem Teilnahmeantrag einzu-
reichen.
Erklärung LTMG MindestentgeltDie Anlage 2F6 ist auszufüllen und
mit dem Teilnahmeantrag einzu-
reichen
HandelsregisterauszugMit dem Teilnahmeantrag einzu-
reichen
Angaben zum Auswahlkriterium Nr. 1Anlage 2F2 ist auszufüllen und mit
dem Teilnahmeantrag einzureichen
Angaben zum Auswahlkriterium Nr. 2Anlage 2F2.9 ist auszufüllen und
mit dem Teilnahmeantrag einzu-
reichen.
Angaben zum Auswahlkriterium Nr. 3Mit dem Teilnahmeantrag einzu-
reichen (keine Vorlage)

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  1. Angebotsabgabe (dient aktuell nur der Information)

7.1 Angebotseinreichung

Angebote können

• elektronisch in Textform oder • elektronisch mit fortgeschrittener Signatur oder • elektronisch mit qualifizierter Signatur

eingereicht werden.

7.2 Angebotserstellung

7.2.1 Allgemeine Anforderungen an das Angebot • Dem Angebot sind die übersandten Vergabeunterlagen nebst Anlagen ein- schließlich aller weiteren in diesem Vergabeverfahren übermittelten Unterla- gen zugrunde zu legen. Die Verwendung selbst gefertigter Abschriften und Kurzfassungen ist aus vergaberechtlichen Gründen – sofern nicht ausdrück- lich erlaubt – nicht zulässig. • Grundsätzlich werden die Vergabeverfahren elektronisch über die e-Vergabe- Plattform durchgeführt. Eine anderweitige elektronische Abgabe von Teilnah- meanträgen oder Angeboten (auch per E-Mail) ist nicht zulässig und führt zum zwingenden Ausschluss des Angebotes/Teilnahmeantrags. • Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags oder eines elektronischen Angebotes ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Platt- form RIB. • Zur formgültigen Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots in Vergabeverfah- ren nach der Vergabeverordnung (VgV) und der Unterschwellenvergabeord- nung (UVgO) ist die e-Vergabeplattform zu nutzen; es genügt die Textform nach § 126b BGB. • Teilnahmeanträge sind auf Basis des bereitgestellten Teilnahmeantragsformu- lars, Angebote auf Basis des bereitgestellten Angebotsformulars zu erstellen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen eindeutige Angaben über Sie als Wirtschaftsteilnehmer enthalten (Firma inkl. Rechtsform, Adresse, Name der handelnden Person). • An den vorgegebenen Texten in den Teilnahmeunterlagen bzw. in den Verga- beunterlagen dürfen keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenom- men werden. Soweit Sie Erläuterungen zur Beurteilung des Teilnahmeantrags oder des Angebots für erforderlich halten, sind diese auf einer gesonderten Anlage beizufügen.

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• Die Angebotsabgabe erfolgt ausschließlich im beigefügten Preistemplate. An- dere Angebotsformate sind unzulässig und führen zum Ausschluss im Verfah- ren. • Unzulässige Änderungen oder nicht vorgesehene Ergänzungen der Vergabe- unterlagen führen zum Ausschluss des Angebotes. Allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder Vertragsbedingungen des Bieters werden nicht akzeptiert. Diese werden wie Änderungen bzw. Ergänzungen der Vergabeunterlagen behan- delt. • Das Angebot muss vollständig sein. Unvollständige Angebote werden ausge- schlossen, sofern eine Nachforderung nicht zulässig ist. • Das Angebot muss den gesetzlichen Anforderungen sowie etwaigen behördli- chen Vorgaben entsprechen. • Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. • Das Angebot ist – soweit nicht ausschließlich anderweitig zugelassen – in all seinen Teilen in deutscher Sprache abzufassen. Preise sind in Netto und Brutto anzugeben. Darüber hinaus ist der Umsatzsteuersatz anzugeben, so- fern nicht anders vermerkt. • Bindefrist: Der Bieter hält sich

☒ 3 Monate ☐ 6 Monate

nach Auslaufen der Angebotsfrist an sein letztverbindliches Angebot gebunden.

• Da es sich um ein Vergabeverfahren nach der VgV handelt, werden die Ange- bote gem. § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht im Beisein der Bieter geöffnet. • Nebenangebote sind zugelassen:

Ja ☐ Nein ☒

Nebenangebote sind Angebote, die vom geforderten Angebot (Hauptangebot) ab- weichen, aber geeignet sind, das mit der Ausschreibung verfolgte Ziel zu erreichen. Nebenangebote sind gesondert zu erstellen und als „Nebenangebot“ deutlich zu kennzeichnen und zu formulieren. Im Angebotsformular ist auf die Nebenangebote und deren Anzahl hinzuweisen.

• Mehrere Hauptangebote:

Ja ☐ Nein ☒

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, mehrere Hauptangebote abzugeben. Sollten Sie dennoch mehrere Hauptangebote einreichen, werden alle Ihre Angebote von der

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Wertung ausgeschlossen. Sofern eine Abgabe mehrere Hauptangebote zugelassen ist, sind sie ausschließlich unter Einhaltung folgender Bedingungen zugelassen:

  • Technisch verschiedene Hauptangebote: Weisen beide Hauptangebote im Vergleich zueinander technische Unterscheidungen auf, sind sie zulässig, soweit die Leistungs-beschreibung diesen technischen Spielraum über- haupt eröffnet hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01,12.2012, Verg 34/12).
  • Technisch identische Hauptangebote: Unterscheiden sich die Hauptange- bote nicht inhaltlich technisch, ist die Abgabe mehrerer Hauptangebote un- zulässig (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 27.11.2014, 2 U 152/13).
  • Technisch identische, lediglich preislich unterschiedliche Hauptangebote: Inhaltlich identische Hauptangebote, die sich nur in ihren Angebotspreisen unterscheiden, sind unzulässig.
  • Inhaltlich unterschiedliche, aber nicht technisch verschiedene Hauptange- bote: Ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung, wonach nur tech- nisch verschiedene Hauptangebote zulässig sind, erachtet die Vergabe- stelle technisch übereinstimmende, lediglich kaufmännisch verschiedene Hauptangebote für unzulässig. • Weist die Leistungsbeschreibung optionale Leistungsabfragen auf, werden Optionen entsprechend den vergaberechtlichen Anforderungen gewertet.

7.2.2 Checkliste Angebotsphase: Materielle Hinweise zur Erstellung des Ange- botes Von den Bietern sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen. Soweit den Bietern Form-blätter zur Erstellung der Angebote zur Verfügung gestellt werden, sind diese Formblätter für die Er-stellung des Angebotes zu verwenden. Aus der nachfol- genden Checkliste ergibt sich, welche Formblätter der Bieter für die Angebotserstel- lung zu verwenden hat und welche Unterlagen vom Bieter selbst zu fertigen sind. Die Formblätter und insbesondere das Angebotsschreiben sind an den dafür vorgesehe- nen Stellen zu unterschreiben.

7.3 Leistungsverzeichnis

Die Beschreibung der dieser Ausschreibung gegenständlichen Leistungen einschließ- lich der hierfür anfallenden Entgelte erfolgt über die Anlage 1 dieser Vergabeunterla- gen.

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7.4 Vertragsbedingungen

7.4.1 Vertrag Der Auftraggeber schließt mit dem obsiegenden Bieter einen Planervertrag, dessen maßgebliche Vertragsbedingungen im Teilnahmewettbewerb zur Kenntnis gegeben werden. Diese Bedingungen werden Gegenstand der Verhandlungen sein.

7.4.2 Datenschutz Werden dem Auftragnehmer zum Zwecke seines Auftrages personenbezogene Daten übermittelt oder werden solche vom Auftragnehmer selbst erhoben, gespeichert, ver- arbeitet und genutzt, verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Vorschriften jeweils gel- tenden Regelungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des entspre- chenden Landesdatenschutzgesetzes einzuhalten. Er verpflichtet sich, personenbezogene Daten ausschließlich zu Zweck der externen Begleitung zu verwenden und nicht an Dritte zu übermitteln; angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nicht nur für die Verarbeitung personenbezogener Daten in automatisierte Dateien, sondern auch für die Verarbeitung solcher Daten in nicht automatisierte Dateien und in Akten zu treffen, um den Zugriff Unbefugter zu verhindern.

Die Parteien verpflichten sich, gegenüber Dritten über alle ihnen im Rahmen der Zu- sammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Vorgänge, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, absolutes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben und/oder in irgendeiner Weise zu verwerten, es sei denn, es handelt sich um allgemein bekannte Tatsachen. Die Geheimhaltungsver- pflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

Hinsichtlich der Geheimhaltungsverpflichtung gelten Mitarbeiter der Parteien als deren Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB; die Parteien haben insoweit für das Ver- schulden ihrer Mitarbeiter einzustehen. Werden Dritte zur Erfüllung vertraglicher Ver- pflichtungen eingesetzt, ist mit diesem Dritten eine entsprechende Geheimhaltungs- vereinbarung zu treffen.

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  1. Angebotswertung (dient aktuell nur der Information)

Die Prüfung und Wertung der Angebote gliedert sich in vier Stufen:

  1. Prüfung der Ausschlussgründe (§§ 53, 57 VgV)
  2. Prüfung der Bietereignung (§ 53 Abs. 1 i.V.m. §§ 123, 124 GWB)
  3. Prüfung unangemessener, niedriger Preise (§ 60 VgV)
  4. Wertung der Angebote zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (§§ 58 VgV i.V.m. § 127 GWB)

8.1 Prüfung der Ausschlussgründe

Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft. Es findet eine formale Prüfung statt, insbesondere ob

  1. das Angebot form- und fristgerecht eingegangen ist
  2. das Angebot unterschrieben ist
  3. die geforderten Angaben und Erklärungen, Bestätigungen und Nachweise vor- liegen,
  4. alle geforderten Preisangaben vorhanden sind,
  5. Änderungen an den Eintragungen des Bieters zweifelsfrei sind,
  6. Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
  7. oder nicht zugelassene Haupt- oder Nebenangebote vorliegen.

Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eig- nungskriterien nicht erfüllen und Angebote, die nicht den Erfordernissen des § 53 VgV genügen, insbesondere:

  1. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
  2. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthal- ten,
  3. Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
  4. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterla- gen vorgenommen worden sind,
  5. Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Ge- samtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
  6. nicht zugelassene Nebenangebote.

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8.2 Prüfung der Bietereignung

Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärun- gen, Nachweise und Bestätigungen sind mit dem Angebot nur vorzulegen, so- fern sich Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben.

Ein Verweis auf frühere Angebote ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss aus dem Verfahren. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen für die Vergabestelle begründete Zweifel an der Eig- nung des Bieters, erfolgt eine entsprechende Aufklärung. Ist das Ergebnis dieser Auf- klärung nicht hinreichend, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Die berücksichtigten Eignungskriterien sind im Einzelnen in diesen Unterlagen beschrieben.

8.3 Prüfung unangemessen niedriger Preise

Es gilt § 60 VgV. Die Vergabestelle wird zur Aufklärung eines preislichen Missverhält- nisses eine Preisprüfung durchführen und hierzu Unterlagen zur Angebotskalkulation von dem betreffenden Bieter anfordern. Mit aussagefähigen und nachprüfbaren Unter- lagen ist die Kalkulation plausibel zu machen. Verweigert der Bieter seine Mitwirkung bei der Aufklärung, führt dies zum Ausschluss seines Angebotes.

8.4 Wirtschaftlichkeit der Angebote

Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht auf den Stufen 1-3 ausgeschlossen werden mussten. Formell ordnungsgemäße Angebote eines ge- eigneten Bieters werden, sofern es keinen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, so- dann nach den Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen gewertet und gewichtet.

8.5 Zuschlagskriterien und deren Gewichtung

Für einen Zuschlag kommen nur solche Angebote in Frage, die nicht auf den Stufen 1-3 ausgeschlossen werden mussten. Formell ordnungsgemäße Angebote eines ge- eigneten Bieters werden, sofern es keinen ungewöhnlich niedrigen Preis aufweist, nach den Zuschlagskriterien der Vergabeunterlagen gewertet und gewichtet. Kriterien für die Wirtschaftlichkeit sind die Zuschlagskriterien, die die Angebote in eine Rang- und Reihenfolge bringen sind:

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8.5.1 Zuschlagskriterien

Nr.Zuschlagskriterien:GewichtungMax. Punkte
1Qualität60 %600
1.1Qualifikation und Erfahrung des für die Be- arbeitung vorgesehenen Personals (Projekt- leitung und Projektmitarbeit)25 %250
1.2Konzept zur Sicherstellung der örtlichen Verfügbarkeit während der Bauphasen15 %150
1.3Qualitätssicherungskonzept10 %100
1.4Konzept zur Organisation, Kommunikation und Verfügbarkeit während der Planungs- phase10 %100
2Honorarangebot40 %400
2.1Honorarangebot Grundleistungen35 %350
2.2Honorarangebot besondere Leistungen5 %50

8.5.2 Wertungsmatrix mit Erläuterungen Den Zuschlag erhält derjenige Bieter, dessen Angebot nach Wertung der nachfolgen- den Kriterien das wirtschaftlichste ist, also in der Gesamtwertung die höchste Gesamt- punktzahl erreicht. Das Angebot, welches den niedrigsten Preis anbietet, erhält für das Wertungskriterium die maximale Leistungspunktzahl, die übrigen Bieter erhalten nach der beschriebenen Methode Punkte, die das Verhältnis ihres Preises zu dem niedrigsten Angebotspreis ausdrücken.

Bei den übrigen Wertungskriterien erfolgt die Bewertung grundsätzlich auch relativ. Sofern sie in manchen Teilen aber dennoch absolut erfolgt, werden die Angebote je- weils danach bewertet, wie sehr sie nach Einschätzung der Vergabestelle auf Grund- lage der Angebote eine fachgerechte Erfüllung der Leistungen in der ausgeschriebe- nen Qualität und einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Der jeweils beste Bieter muss dabei nicht notwendig die für das Kriterium maximal erreichbare Bewertungs-/Leistungspunktzahl erhalten. Insbesondere findet auch eine Extrapola- tion der Leistungspunkte für diese Wertungskriterien nicht statt. Die Auftraggeberin er- achtet diese Wertungsmethode auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 2. Juli 2010, 1 Verg 1/10) für zulässig.

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Die Wertungskriterien eröffnen dem Auftraggeber Beurteilungsspielräume, die dieser nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch, transparent und diskriminierungsfrei wahrnehmen wird. Die Auftraggeberin erachtet die gewählten Wertungskriterien, de- ren Beschreibung (inkl. Anforderungen an den Inhalt der Angebote), die zugehörigen Hinweise an den Bewertungsmaßstab und die Bewertungsmethode für vergaberechts- konform. Die Auftraggeberin hat die Bewertungskriterien und seine Bewertungsmaß- stäbe möglichst transparent nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichti- gung der aktuellen höchstgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17) dargelegt. Der EuGH hat in der Rs. „TNS Dimarso“ (Urt. v. 14.07.2016 – C-6/15, “TNS Dimarso”) erklärt, dass die Auftraggeberin nicht verpflichtet ist, den potenziellen Bietern vorab die detaillierte Bewertungsmethodik bekannt zu machen. Allerdings darf dies nicht zu einer (nachträglichen) Änderung von Zuschlagskriterien oder deren Gewichtung führen. Die Bieter sind eingeladen, sich auch vor dem Hintergrund der genannten Entscheidungen mit der Wertungsmatrix und der Wertungsmethode vertraut zu machen und bei Zwei- feln Fragen zu stellen oder fachlichen Rat einzuholen. Für den Fall, dass ein Bieter die Wertungsmethode für unzulässig hält, trifft ihn nach § 160 Abs. 3 GWB eine Rügeob- liegenheit.

8.5.3 Gesamtergebnis Das Gesamtergebnis der Bewertung ergibt sich aus der Summe der für jedes Zu- schlagskriterium nach den voranstehenden Hinweisen ermittelten Punktezahl unter Berücksichtigung der festgelegten Gewichtung. Das Gesamtergebnis der Bewertung legt den Rang des Angebots fest.

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  1. Nachprüfungsverfahren

9.1 Zuständige Stelle

Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung nach den §§ 155 ff. GWB ist schriftlich an die

Vergabekammer Westfalen Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster Telefon: 0251 / 411-1691 Telefax: 0251 / 411-2165 Email: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de Internet: http://www.bezreg-muenster.de zu richten.

9.2 Rügefristen

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in diesen Teilnahmeun- terlagen für diesen Teilnahmewettbewerb oder den Vergabeunterlagen zur Abforde- rung sogenannter indikativer Angebote (Erstangebote gemäß § 17 Abs. 4 Satz 1 VgV) erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewer- bung oder Angebotsabgabe der indikativen Angebote gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, 2 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.

Sofern die Vergabestelle einer Rüge nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens an den Rügenden diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer ein- leiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Fristen für die Einlegung von Rechtsbe- helfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalender- tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.

9.3 Rechtsgrundlagen (Auszug)

Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des GWB:

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§ 134 Informations- und Wartepflicht

Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu infor- mieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsent- scheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalender- tage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Be- werber kommt es nicht an. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Ver- handlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit ge- rechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öf- fentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagsertei- lung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Of- fenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche In- teressen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte

§ 135 Unwirksamkeit

Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftragge- ber

  1. gegen § 134 verstoßen hat oder

  2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Un- wirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungs- verfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalen- dertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

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  1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorhe- rige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu- lässig ist,

  2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

  3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, ge- rechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlos- sen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Be- gründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffent- lichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.

§ 160 Einleitung, Antrag

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

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  1. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Auftraggeberin ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabe- akten, die auch die abgegebenen Teilnahmeanträge und Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Gemäß § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Ge- heimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheim- nissen geboten ist. Es ist daher im Interesse des Bewerbers oder Bieters, bereits mit der Abgabe des Teilnahmeantrags oder Angebotes eine entsprechende Kennzeich- nung der Stellen vorzunehmen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheim- nisse enthalten.

9.4 Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse

Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Neugefasst durch Bek. v. 26.6.2013 I 1750, 3245; zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 17.2.2016 I 203) haben die Verfahrensbeteiligten u. U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wich- tigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikati- ons-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Nach § 165 Abs. 3 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellung- nahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hin- zuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend deutlich kenntlich zu machen. Fehlt eine deutliche Kenntlichmachung, ist von der Zustimmung des Bewerbers zur Einsichtnahme im Sinne des § 165 Abs. 3 GWB auszugehen.

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  1. Anlagen

Anlage 1 1.1-1.4 Darstellung der zu beauftragenden HOAI-Leistungen je Los

1.5Machbarkeitsstudie FWGH
Anlage 2Formblatt F1Teilnahmeantrag
Formblatt F2Eigenerklärungen Eignung
Formblatt F3Referenzblatt
Formblatt F4Erklärung Unternehmensdaten
Formblatt F5Vertragsbedingung NRW Tariftreue und Mindestlohn
Formblatt F6Mustererklärung 3 Mindestentgelt
Formblatt F7Eigenerklärung Russlandsanktionen
Anlage 3Vertragsbedingungen (Entwurf)

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