1882-2025-12-10-Beantwortung Rückfragen Teilnehmer 3.pdf

Planungsleistungen für den Neubau einer Grundschule mit Ganztagesbetreuung in Römerstein

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 21:27 (Europe/Berlin)

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„Neubau Grundschule Römerstein“ Seite 1/3 Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Planungsleistungen 10.12.2025 Bieterrundschreiben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs

Gemeinde Römerstein, Landkreis Reutlingen 3-1882

BIETERRUNDSCHREIBEN

zum Vergabeverfahren

der Gemeinde Römerstein Albstraße 2 72587 Römerstein-Böhringen

über

Ausschreibung zur Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau einer zweizügigen Grundschule mit Ganztagesbetreuung im Teilort Böhringen

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„Neubau Grundschule Römerstein“ Seite 2/3 Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Planungsleistungen 10.12.2025 Bieterrundschreiben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs

Gemeinde Römerstein, Landkreis Reutlingen 3-1882

Im Rahmen des oben genannten Vergabeverfahrens zur Ausschreibung von Planungs- leistungen wurde die Abfrage von Unternehmensgewinnen und Eigenkapitalquoten zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit kritisiert. Die Beantwortung der aufgeführten Punkte erfolgt als Bieterrundschreiben:

Bieterrückmeldung Nr. 32: hiermit rügen wir die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anforderungen zur O(cid:31)enlegung wirtschaftlicher Unternehmenskennzahlen.

  1. Unzulässige Abfrage des Unternehmensgewinns Die Anforderung, im Teilnahmeantrag den Unternehmensgewinn anzugeben, ver- stößt gegen die §§ 122 GWB und 45 VgV. Der Unternehmensgewinn ist kein zuläs- siger Eignungsnachweis im Sinne des § 45 VgV. Das Transparenzgebot nach §45(1) Zi(cid:31)er 2 ist nicht erfüllt. Der Gewinn stellt zudem eine sensible, nicht erforderli- che Betriebskennzahl dar. Er ist weder ein geeigneter Indikator der wirtschaftli- chen Leistungsfähigkeit noch zur Beurteilung eines Insolvenzrisikos tauglich. Die Abfrage verstößt daher gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip (§ 97 Abs. 1 GWB) sowie das Gebot der Wahrung von Geschäftsgeheimnissen. Wir fordern Sie daher auf, die Anforderung zur O(cid:31)enlegung des Gewinns vollständig zu strei- chen.

Antwort: Nach eingehender Prüfung wird der Rüge stattgegeben. Die Zi+ern a) „Bilanzsumme nach Handelsbilanz…“ und b) „Jahresüberschuss/-fehlbetrag nach Jahresab- schluss…“ auf dem Formblatt „Umsatz“ (Siehe Seite 28 der Teilnahmeunterlagen) müssen von den Bewerbern nicht ausgefüllt werden.

  1. Unzulässige Abfrage der „Veränderung des Eigenkapitals“ Die Verpflichtung, die Veränderung des Eigenkapitals über die letzten Geschäfts- jahre o(cid:31)en zu legen, ist ebenfalls vergaberechtswidrig. Die Entwicklung des Ei- genkapitals ist keine in § 45 VgV vorgesehene Kennzahl. Der Auftraggeber darf nur Nachweise verlangen, die dort ausdrücklich aufgeführt oder unmittelbar da- mit vergleichbar sind. Die Entwicklung des Eigenkapitals ist keine belastbare Kennzahl der wirtschaftli- chen Leistungsfähigkeit. Veränderungen resultieren häufig aus Ausschüttungen, Einlagen oder steuerlichen E(cid:31)ekten und stehen nicht im Zusammenhang mit dem Risiko der Nichterfüllung des Auftrags. Die Anforderung ist damit unverhält- nismäßig und überschreitet den zulässigen Rahmen wirtschaftlicher Eignungs- prüfung. Auch hier das Transparenzgebot nach §45(1) Zi(cid:31)er 2 ist nicht erfüllt.

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„Neubau Grundschule Römerstein“ Seite 3/3 Vergabeverfahren zur Ausschreibung von Planungsleistungen 10.12.2025 Bieterrundschreiben im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs

Gemeinde Römerstein, Landkreis Reutlingen 3-1882

Wir fordern daher die Streichung dieser Anforderung.

  1. Eigenkapitalquote / Eigenkapitalanteil Wir weisen darauf hin, dass die Eigenkapitalquote bzw. der Eigenkapitalanteil als Bilanzkennzahl grundsätzlich von § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV gedeckt sein kann. Allerdings ist die Anfrage in den Vergabeunterlagen derzeit nicht hinreichend konkretisiert, ohne erkennbare Mindestanforderung, und nicht begründet im Hin- blick auf den konkreten Auftrag. Weiterhin ist die Eigenkapitalquote gerade bei der langen Projektlaufzeit in Pla- nungsbüros stark von bilanzgestalterischen Maßnahmen, wie der Aktivierung er- haltener Anzahlungen, abhängig und daher als Kennzahl für die Stabilität eines Unternehmens nicht tauglich. Wir fordern daher die Streichung dieser Anforderung.

Beantwortung: Den oben genannten Forderungen Nr. 2 „Veränderung des Eigenkapitals“ sowie Nr. 3 „Eigenkapitalquote“ wird ebenfalls stattgegeben. Die Zi+er c) „Eigenkapitalveränderung mit Eigenkapitalquote“ auf Seite 29 der Teil- nahmeunterlagen muss von den Bewerbern nicht ausgefüllt werden.

  1. Au(cid:31)orderung zur Korrektur der Vergabeunterlagen Wir fordern Sie hiermit auf, die Gewinnabfrage, die Abfrage der Eigenkapitalver- änderung sowie die Abfrage der Eigenkapitalquote zu streichen und die geänder- ten Unterlagen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.

Fazit: Die oben aufgeführten Angaben müssen in den Teilnahmeunterlagen auf dem Form- blatt „Umsatz“ (Siehe Seiten 28 und 29) nicht getätigt werden. Sollten die entsprechenden Angaben von einzelnen Bietern dennoch getätigt werden (bzw. bereits getätigt worden sein) hat dies keine Auswirkungen auf die Prüfung der Anträge hinsichtlich wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit. Auf die vertrauliche Behandlung der Bieterangaben und ausschließliche Verwendung der Daten im Rahmen dieses Vergabeverfahrens (Siehe auch Punkt 11 der Teilnahme- unterlagen, DSGVO – Hinweise) wird hingewiesen. Eine Änderung der Unterlagen ist hierfür nicht erforderlich. Die vorgesehene Frist zur Abgabe der Bewerbungen am Teilnahmewettbewerb (11.12.2025, 14:00 Uhr) bleibt bestehen.

Reutlingen, den 10. Dezember 2025

Künster Planungsgesellschaft

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