FB 11 Eigenerklärung Ausschlussgründe Bieter Bietergemeinschaftsmitglieder.pdf

Planungsleistungen für den Bau eines Stauraumkanals in Zittau

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 10:06 (Europe/Berlin)

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EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Eigenerklärung Ausschlussgründe Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder FB11

Vergabeverfahren:Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau
Projekt-Nr. Auftraggeber:23716002

Eigenerklärung Ausschlussgründe

Bieter und Bietergemeinschaftsmitglieder

Diese Eigenerklärung ist jeweils auszufüllen

vom Bieter/Bewerber

vom jeweiligen Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Bewerbergemeinschaft

A Ausschlussgründe

A1 Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 GWB 2016

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Keine Person, deren Verhalten dem hier unterzeichnenden Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen istkeine Geldbuße nach § 30 des Geset- zes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden, wegen einer Straftat nach:

  1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroris- tische Vereinigungen im Ausland),
  2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer sol- chen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
  3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögens- werte),
  4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäi- schen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
  6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
  7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
  8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
  9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländi- scher Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
  10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschen- handel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Aus- nutzung einer Freiheitsberaubung).

Erläuterung: Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren


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Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwort- licher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Die vorstehende Erklärung kann nur eingeschränkt abgegeben werden, denn die in geson- dert dieser Eigenerklärung beigefügten Anlage genannte Person, deren Verhalten dem hier un- terzeichnenden Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt bzw. gegen das Unter- nehmen ist eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig fest- gesetzt worden. In derAnlage erklärt sich das Unternehmen dazu gesondert und beschreibt, wel- che Maßnahmen der Selbstreinigung das Unternehmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen getroffen hat und weist diese Maßnahmen gegenüber der Vergabestelle nach.

A2 Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB 2016

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Das Unternehmenistseinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Bei- trägen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies ist durch eine rechtskräftige Ge- richts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt worden. Erläuterung in beige- fügter Anlage.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen jedoch dadurch nachgekommen, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialver- sicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Erläuterung in bei- gefügter Anlage.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Bei- trägen zur Sozialversicherung nachgekommen.

A3 Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB 2016

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmenkein Tatbestand vor, wonach

  1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende um- welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
  2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenz- verfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung ei- nes solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfah- ren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
  3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2016) ist zur Frage der Verhaltenszurech- nung entsprechend anzuwenden,
  4. das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinde- rung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

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  1. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unpartei- lichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durch- führung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschnei- dende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
  2. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorberei- tung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
  3. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge ge- führt hat,
  4. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderli- chen Nachweise zu übermitteln, oder
  5. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentschei- dung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es liegt einer der vorgenannten Tatbestände vor. In der Anlage erklärt sich das Unterneh- men dazu gesondert und beschreibt, welche Maßnahmen der Selbstreinigung das Unternehmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB 2016) getroffen hat und weist diese Maßnahmen gegenüber der Vergabestelle nach.

A4 Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB 2016

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmen kein Tatbestand vor, der den Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen einer Ordnungs- widrigkeit nach § 23 des Arbeitnehmergesetzes rechtfertigt.

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmen kein Tatbestand vor, der den Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 98c des Aufenthaltsgesetzes wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 404 Absatz 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder einer Straftat nach §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes rechtfertigt.

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmen kein Tatbestand vor, der den Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 19 des Mindestlohngesetzes wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 21 des Mindestlohngesetzes rechtfertigt.

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmen kein Tatbestand vor, der den Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes wegen einer Ord- nungswidrigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches rechtfertigt.


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Es liegt einer der vorgenannten Tatbestände vor. In der Anlage erklärt sich das Unterneh- men dazu gesondert und beschreibt, welche Maßnahmen der Selbstreinigung das Unternehmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen getroffen hat und weist diese Maß- nahmen gegenüber der Vergabestelle nach.

A5 Ausschlussgründe nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

(Zutreffendes bitte ankreuzen)

Es liegt für das unterzeichnende Unternehmen kein Tatbestand vor, der den Ausschluss vom Vergabeverfahren nach § 24 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes wegen einer Geldbuße rechtfertigt.

Es liegt einer der vorgenannten Tatbestände vor. In der Anlage erklärt sich das Unterneh- men dazu gesondert und beschreibt, welche Maßnahmen der Selbstreinigung das Unternehmen nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen getroffen hat und weist diese Maß- nahmen gegenüber der Vergabestelle nach.

B Schlusserklärung

Mit den vorgenannten Abgaben erkläre(n) ich/wir meine/unsere Eignung für Zwecke des zu ver- gebenden Auftrags.

Anlagen:

Zu A.1 (Selbstreinigung) Zu A.3 (Selbstreinigung)

Zu A.2 (Rechtskräftige Entscheidungen) Zu A.4 (Selbstreinigung)

Zu A.2 (Selbstreinigung) Zu A.5 (Selbstreinigung)

Datum ……………………………….

Diese Eigenerklärung ist abgegeben (Zutreffendes bitte ankreuzen):

vom Bieter/Bewerber

vom jeweiligen Mitglied einer Bietergemeinschaft/ Bewerbergemeinschaft

………………………………………………………………. Name(n) (Angabe in Druckbuchstaben) 1

1 Beim elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (Angabe des Namens) die händische Unterschrift (siehe FB 03; Pkt. 4.3).


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