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EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Bewerbungsbedingungen Angebotsabgabe PlanungsleistungenBaumaßnahme SKU 20 Zittau FB 14
| Vergabeverfahren: | Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau |
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| Projekt-Nr. Auftraggeber: | 23716002 |
Bewerbungsbedingungen
für die Abgabe eines Angebotes
im Verfahren nach der Vergabeverordnung vom 12. April 2016 (BGBl. I S. 624) in der im Zeitpunkt der Bekanntgabe der Vergabe in Kraft befindlichen Fassung
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Formulare
1.1 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat er die Vergabestelle unverzüglich vor Ablauf der Frist zur Abgabe des Angebots in Textform darauf hinzuweisen.
1.2. Der Bieter hat die von der Vergabestelle vorgesehenen Formulare zu verwenden. Mehrfertigungen der Formulare hat der Bieter erforderlichenfalls selbst herzustellen (z.B. für den Einsatz mehrerer Nachunter- nehmerleistungen die entsprechende Verpflichtungserklärung).
1.3 Änderungen oder Ergänzungen an den bereitgestellten Vergabeunterlagen sind nur dort, wo textlich vorgesehen, zulässig. Unzulässige Änderungen oder Ergänzungen führen zum Ausschluss vom Verfahren.
1.4 Diejenigen Vergabeunterlagen, welche durch den Bieter auf Formularen der Vergabestelle einzu- reichen sind, enthalten Textfelder oder Ankreuz-Felder, welche, je nach Inhalt ausgefüllt bzw. angekreuzt werden müssen.
2 Informationsobliegenheit
Entfällt.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
3.1 Unternehmen die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wett- bewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
3.2 Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle mit der Vergabeunterlage vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Frist für die Einrei- chung des Angebotes einzureichen. Ein insoweit nicht form- und fristgerechtes Angebot wird ausgeschlos- sen. 4.3 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.4 Alle Preise sind in Euro mit höchstens zwei Nachkommastellen anzugeben.
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4.5 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
4.6 Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
5 Nebenangebote
Entfällt.
6 Nachzufordernde Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, die von der Vergabestelle nach Abgabe des Angebotes verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
7 Bietergemeinschaften
7.1 Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, sofern dies nicht schon in einer Bewerbergemeinschaft erklärt worden ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Gemeinschaft bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mit- glieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuld- ner haften.
7.2 Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, werden nicht zugelassen.
8 Unterauftragnehmer
8.1 Der Unternehmer muss bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftrags- vergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, benennen sowie, falls zumutbar, die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Ist es dem Unternehmer nicht zumutbar, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen, hat er dies der Vergabestelle gegenüber zu begründen.
8.2 Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderli- chen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden.
8.3 In den Vertragsbedingungen schreibt die Vergabestelle vor, dass der Auftragnehmer spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unter- auftragnehmer mitteilt und dass jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitzuteilen ist. Diese Mitteilungspflichten betreffen auch Lieferanten, die an Dienstleistungsaufträgen beteiligt sind, sowie die weiteren Stufen in der Kette der Unterauftragnehmer.
8.4 Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen.
8.5 Die Vergabestelle überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unter- auftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt die Vergabestelle die
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Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann die Vergabestelle verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Vergabestelle kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.
9 Eignung
Die Vergabestelle wird die Eignungsprüfung aus dem Teilnahmewettbewerb erneut durchführen, soweit sich nach Abgabe des Angebotes tatsächliche und/oder rechtliche Umstände geändert haben oder sich der Vergabestelle bislang nicht bekannte Erkenntnisse hinsichtlich der im Teilnahmewettbewerb bereits geprüf- ten Eignung ergeben.
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