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EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Aufgaben-/Leistungsbeschreibung PlanungsleistungenBaumaßnahme SKU 20 Zittau FB22
| Vergabeverfahren: | Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau |
|---|---|
| Projekt-Nr. Auftraggeber: | 23716002 |
Abwasserzweckverband Untere Mandau
Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau
Aufgabenbeschreibung für Architekten- bzw. Ingenieurleistungen
für Leistungen der Objektplanung und der Fachplanung
1 AUFTRAGGEBER DER OBJEKTPLANUNGSLEISTUNGEN ................................................... - 2 - 2 KURZCHARAKTERISTIK PLANUNGSOBJEKT ..................................................................... - 2 - 3 GEGENSTAND DER PLANUNGSLEISTUNG ......................................................................... - 3 - 3.1 Planungsgegenstand allgemein ............................................................................................... - 3 - 3.2 Planungsrandbedingungen ...................................................................................................... - 3 - 3.2 Grundsätzliche Vorgaben und Zielstellungen ......................................................................... - 3 - 3.3 Planungsgegenstand und Planungsaufgabe ........................................................................... - 3 - 3.4 Anlagen, Anlagengruppen ........................................................................................................ - 4 - 3.5 Ergänzende Planungsleistungen ............................................................................................. - 6 - 3.5.1 Vorbemerkungen.................................................................................................................... - 6 - 3.5.2 Baugrund ................................................................................................................................ - 6 - 3.5.3 Vermessungsleistungen ........................................................................................................ - 7 - 4 PLANUNGS- UND ÜBERWACHUNGSZIELE SOWIE AUFGABENSTELLUNG ......................... - 8 - 4.1 Planungs- und Überwachungsziele.......................................................................................... - 8 - 4.2 Randbedingungen der Planung allgemein............................................................................... - 8 - 4.3 Besondere Ziele ........................................................................................................................ - 9 - 4.4 Kostenkontrolle......................................................................................................................... - 9 - 5 EINHALTUNG DER PLANUNGSZIELE UND AUFGABENSTELLUNG ................................... - 10 - 6 UNGEFÄHRER ZEITPLAN FÜR DIE LEISTUNGSAUSFÜHRUNG ......................................... - 10 - 7 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - INGENIEURBAUWERKE ............. - 10 - 8 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - TECHNISCHE AUSRÜSTUNG ...... - 13 - 9 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - TRAGWERKSPLANUNG ............. - 17 - 10 BAUSTELLENBÜRO ......................................................................................................... - 19 - 11 KOSTENEINSCHÄTZUNG DES AUFTRAGGEBERS ............................................................ - 20 -
Erläuterung der Ankreuzfelder in der Aufgabenbeschreibung:
nicht ausgewählt und damit kein Bestandteil der Aufgabenbeschreibung
ausgewählt und damit Bestandteil der Aufgabenbeschreibung
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1 AUFTRAGGEBER DER OBJEKTPLANUNGSLEISTUNGEN
1.1 Auftraggeber der zu beauftragenden
Planungsleistungen zur Errichtung des Stauraumkanals 20 in Zittau
ist der
Abwasserzweckverband Untere Mandau Chopinstraße 6a 02763 Zittau
Telefon: +49 (3583) 5715-0 Telefax: +49 (3583) 5715-30
E-Mail: info@sowag.de
Gesetzl. Vertretung: Verbandsvorsitzender Bgm. Herr Andreas Förster
1.2 Die zu beauftragenden Planungsleistungen entsprechen überwiegend dem Leistungsbild „Objektpla- nung“ für Ingenieurbauwerke nach den §§ 41-45 der HOAI 2021, (Honorarordnung für Architekten und In- genieure - HOAI - vom 10. Juli 2013, die durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 geändert worden ist (HOAI 2021). In geringerem Umfang werden Leistungen der Fachplanung aus dem Leistungsbild „Tech- nische Ausrüstung“ (Maschinentechnik und EMSR-Technik) nach § 53 ff der HOAI 2021 und dem Leistungs- bild „Tragwerksplanung“ nach § 49 ff der HOAI 2021 erforderlich.
1.3 Die Auftragserteilung an den Auftragnehmer der in diesem Dokument beschriebenen Aufgaben erfolgt durch Zuschlag aufgrund eines förmlichen EU-weiten Vergabeverfahrens nach den §§ 73-77 VgV 2016. Hierfür gelten die vom Auftraggeber im Vergabeverfahren vorformulierten Regelungen des Vertrags über Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die hierin einbezogenen AVB Allgemeinen Vertragsbestimmun- gen für Architekten- und Ingenieurleistungen und die ZVB Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Leistungen bei der Tragwerksplanung.
2 KURZCHARAKTERISTIK PLANUNGSOBJEKT
Die Verbandskanäle des AZV Unter Mandau sind in der Stadt Zittau als Mischkanäle ausgeführt, welche das Schmutzwasser der außerhalb gelegenen Gemeinden und das Schmutz- und Regenwasser der Stadt zur Kläranlage transportieren. Es verlaufen drei große Verbandssammler durch das Stadtgebiet: im Norden, in der Mitte und im Süden. Insgesamt betreibt der AZV Untere Mandau 11 Entlastungsbauwerke entlang dieser Verbandssammler.
Entsprechend dem Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Zittau soll nun im Bereich des Verbands- sammlers Nord zur Entlastung des nachgelagerten Kanalnetzes ein Stauraumkanal (SKU 20) errichtet wer- den. Der SKU 20 ist das erste Entlastungsbauwerk am Nordsammler in Zittau, an den bis dahin von Seiten des Stadtgebietes Flächen oberhalb des Bahnhofes (Gewerbegebiet, Wohnbebauung Neubaublöcke, Löbauer Platz) angeschlossen sind und auch Teile der Verbandsgemeinde Mittelherwigsdorfer mit den OT Eckartsberg (oberer Teil) und Oberseifersdorf (Gewerbegebiet). Die befestigte Fläche im Einzugsgebiet des zu errichtenden Staukanals beträgt ca. 25 ha, der Mischwasserabfluss liegt bei 14l/s. Der Drosselabfluss ist auf 30l/s auszulegen und es muss gemäß GEP ein Mindestvolumen von 200 m³ installiert werden.
Die Rückhaltung an dieser Stelle entlastet den Verbandskanal in Richtung Kläranlage und reduziert die Wasserspiegellagen bei Starkregen und mindert dadurch Rückstauereignisse im nachgelagerten Entwäs- serungsnetz.
Der Stauraumkanal ist mit einem Trennbauwerk nach aktuellem Stand der Technik zum Schutz des Gewäs- sers vor Grobstoffeintrag und hydraulischer Überlastung zu bauen. Das Bauwerk ist mit geeigneter Verfah- renstechnik zur mechanischen Vorreinigung der Entlastungswassermengen und entsprechender Messtech- nik zur Erfassung der Abschlagsmengen auszurüsten.
Für dieses Vorhaben wurde im Jahr 2024/25 eine Standortanalyse in Auftrag gegeben, in deren Ergebnis eine Vorzugsvariante erarbeitet wurde (s. Anlage 1 zu FB 22). Die Vorzugsvariante (Variante 4) aus der Standortanalyse (Anl. 1 zu FB 22) stellte sich als die gesamtwirtschaftlich (Investitionen, Betriebsaufwand) beste Lösung heraus und wurde für die weitere Planung ausdrücklich vom AZV untere Mandau bestätigt.
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3 GEGENSTAND DER PLANUNGSLEISTUNG
3.1 Planungsgegenstand allgemein
Als Ergebnis der Standortanalyse (Anl. 1 zu FB 22) plant der AZV Untere Mandau Investitionen zur Errich- tung eines Staukanals mit untenliegender Entlastung (SKU) zur Schmutzfrachtrückhaltung für seinen Ver- bandssammler. Die favorisierte Lösungsvariante sieht die Errichtung des Trennbauwerkes mit Feststoffrück- halt vor.
3.2 Planungsrandbedingungen
Für einen 3-jährigen Modellregen wurde eine Entlastungsmenge für den SKU 20 von 3.159 l/s ermittelt. Die Untere Wasserbehörde verlangt einen Nachweis, dass diese Menge schadlos im Gewässer Eckartsbach abgleitet werden kann. Dieser Nachweis ist im Rahmen der Planung zu erbringen und Teil der zu vergeben- den Leistung.
Der GEP ist als Mischwasserkonzept bestätigt und hat aufgrund seiner Aktualität (letzte Anpassung im Jahr 2017) für diese Baumaßnahme nach den alten Regeln des DWA-A 128 Gültigkeit. Sollte im Verlauf der Planung die Verlegung der Einleitstelle an einen neuen Standort notwendig werden, muss ggf. im Zuge der Planung des SKU 20 der Nachweis nach DWA-A 102 geführt werden.
Es ist bekannt, dass es das vorgesehene Baufeld einen hohen Medienbestand aufweist, der auf jeden Fall Falle die Umverlegung verschiedener Medien notwendig machen wird. Bei Umsetzung der Vorzugslösung nach Standortanalyse ist u. a. eine kreuzende ND-Gasleitung (DN 300) zu sichern bzw. eine geringer di- mensionierte Gas-Leitungen umzuverlegen.
Von Seiten des Grünflächenamtes sind bereits jetzt verschiedene Auflagen bekannt, die bei der Planung zu beachten sind.
Die EMSR-Planung ist mit dem Auftraggeber eng abzustimmen, um diese in das einheitliche Monitoringkon- zept zu integrieren, welches nach dem Erlass des Freistaates Sachsen vom 04. Juli 2024 zum Handlungs- konzept Regenwasser (HKReWa) verlangt wird.
Die Umsetzbarkeit der zu planenden Lösung muss mit Hilfe eine Baugrunduntersuchung und Entwurfsver- messung abgesichert werden.
3.2 Grundsätzliche Vorgaben und Zielstellungen
Der Auftragnehmer hat mit der Planung die folgende Planungs- und Überwachungsziele zu erreichen, un- beschadet der Anpassung dieser Ziele aufgrund der vom Auftraggeber abgenommenen Planung des Auf- tragnehmers:
Bautechnische und, im erforderlichen Umfang, ausrüstungstechnische Planung sowie Tragwerks- planung für die Errichtung eines Stauraumkanales mit unten liegender Entlastung einschließlich der Einbindung in das bestehende Entwässerungsnetz mit der vordergründigen Zielstellung, den Ver- bandskanal Nord des AZV Untere Mandau in Richtung Kläranlage zu entlasten und die Wasserspie- gellagen bei Starkregen im nachgelagerten Netz abzusenken und damit Rückstauereignisse zu re- duzieren.
Planung von ergänzend notwendigen bauzeitlichen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Funkti- onsfähigkeit des Abwassernetzes während der Baumaßnahme mit Planung von Maßnahmen zu verfahrenstechnischen Aufrechterhaltung des Netzbetriebes. Dieser muss während der Bauausfüh- rung ständig gewährleistet sein. Nach derzeitigem Stand der Vorbetrachtungen wird voraussichtlich eine weitgehend parallele Errichtung des neuen Staukanals mit Erhalt des bestehenden Entlas- tungs- und Drosselkanals möglich sein, so dass nach Fertigstellung nur eine Umbindung erfolgen muss.
3.3 Planungsgegenstand und Planungsaufgabe
Gegenstand der Planung ist die Errichtung eines Staukanals DN 2.000 im Bereich der Schillerstraße in Zittau. Zur Leistung gehört die Einbindung des Staukanals in das bestehende Entwässerungsnetz, woraus sich weitere, zu planende Baumaßnahmen für die Neuordnung der Kanäle im Umfeld des Staukanals erge- ben.
Der Lösungsansatz der Vorzugslösung aus der Standortanalyse (Anl. 1 zu FB 22) sieht die Errichtung eines Trennbauwerkes mit unten liegender Entlastung und Möglichkeit der Vorreinigung für den Staukanal vor.
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Die Einordnung des Trennbauwerkes ist in einer Grünfläche südlich der Schillerstraße im Grundstück einer Wohnungsgenossenschaft vorgesehen. Für die Grobstoffentfernung ist nach derzeitiger Vorzugslösung der Einsatz einer Huber ROTAMAT-Siebanlage konzipiert, welche an der Wehrschwelle des Stauraumüberlaufs im Trennbauwerk (MW004 – Abmaße im Lichten ca. 10,0 m x 5,1 m) angeordnet werden soll. Eine Vorbe- messung der ROTAMAT-Siebanlage durch den Hersteller ist in der Standortanalyse dokumentiert. Vorge- sehen ist danach der Einsatz einer ROTAMAT-Siebanlage vom Typ RoK 2 mit einem Siebkorbdurchmesser von 700 mm und einer Sieblänge von 7,50 m.
Im Trennbauwerk ist nach derzeitigem Stand der Vorbetrachtungen ein ALPHEUS-Abflussbegrenzer zur Drosselung des Abflusses auf 30 l/s konzipiert, der am Ablauf DN 300 im Trennbauwerk (MW004) angeord- net wird.
Um die Begehbarkeit des Trennbauwerkes (MW004 – Lichte Höhe im Bauwerk= 2,0 m) zu gewährleisten sieht die Planung derzeit eine Geländeprofilierung (Auffüllung) im Bereich des Trennbauwerkes vor.
Die Länge des vorgesehenen Staukanals DN 2.000 beträgt 75,0 m, bei Entlastungsbeginn des vollständig eingestauten Kanal stehen damit ca. 235 m³ Stauvolumen zur Verfügung.
Bei Realisierung der Vorzugsvariante ist es möglich die Schillerstraße während der Bauausführung weitest- gehend für den Verkehr (außer bei Realisierung der Straßenquerungen) freizuhalten. Die Lage des Trenn- bauwerkes (MW004) in einer Grünfläche ermöglicht die Errichtung und die spätere Zugänglichkeit für War- tung und Kontrolle außerhalb der Verkehrsfläche.
Nach aktuellem Lösungsansatz der Vorzugsvariante quert der vom Trennbauwerk abgehende Entlastungs- kanal DN 1.400 die Schillerstraße und führt weiter auf der vorhandenen Trasse des bestehenden, auszu- wechselnden Entlastungskanals DN 1.000 B bis zur Einleitstelle in den Eckartsbach. Dementsprechend wä- ren ca. 42 m Kanal DN 1.400 bei dieser Lösungsvariante zu planen.
Ergänzend ist die Umverlegung bzw. Neuverlegung von Schmutz- und Regenwasserkanälen in den Dimen- sionen DN 1000 (ca. 103 m) und DN 300 - DN 400 (Summe ca. 125 m) und die Umverlegung einer ND- Gasleitung DN 150 (25 m) zu planen.
Für die Anbindung des Staukanals an das bestehende Netz muss der neu zu errichtende Zulaufschacht vom Staukanal (MW001) mittels eines kurzen Rohstücks Ei 800/1200 B an den bestehenden Kanal gleicher Nennweite angeschlossen werden.
Begleitend sind für den elektrischen Anschluss der Siebanlage am Überlauf Trennbauwerk und die Installa- tion bzw. den Betrieb weiterer Steuereinrichtungen und diverser Messstellen Leistungen im Bereich Nieder- spannungsinstallations- und Telekommunikationsanalgen zu planen.
Vorgesehener Planungszeitraum:
Planung 07/2026 bis 03/2027 (bis einschließlich Lph. 7) Ausführung 05/2027 bis IV Quartal 2028
3.4 Anlagen, Anlagengruppen
3.4.1 Unter Berücksichtigung der beschriebenen Objekte nach Ziffer 3.3 sind folgende Anlagengruppen i. S. von § 41 Nr. 2 HOAI 2021 Gegenstand der Objektplanungsleistungen:
(Zutreffendes ist angekreuzt):
Gruppe 1 – Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung
Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung
Gruppe 3 – Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus, ausgenommen Freianlagen nach § 39, Ab- satz 1
Gruppe 4 – Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Gasen, Energieträgern, Feststof- fen einschließlich wassergefährdenden Flüssigkeiten, ausgenommen Anlagen nach § 53 Absatz 2)
Gruppe 5 – Bauwerke und Anlagen der Abfallentsorgung
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Gruppe 6 – konstruktive Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
Gruppe 7 – sonstige Einzelbauwerke, sonstige Einzelbauwerke ausgenommen Gebäude und Freileitungs- und Oberleitungsmaste
3.4.2 Die Objektplanungsleistungen zu allen neun Leistungsphasen (Planungsleistungen, Vergabeleistun- gen, Bauüberwachung und Objektbetreuung) nach § 43 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2021 umfasst die Leistungen für
(Zutreffendes ist angekreuzt):
Neubauten
Neuanlagen
Wideraufbauten
Erweiterungsbauten
Umbauten
Modernisierungen
Instandsetzungen
Instandhaltungen
im Sinne der Begrifflichkeit von § 43 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2021.
3.4.4 Unter Berücksichtigung der beschriebenen Objekte nach Ziffer 3.3 sind folgende Anlagengruppen i.S. von § 53 Abs. 2 HOAI 2021 Gegenstand der Fachplanungsleistungen:
(Zutreffendes ist angekreuzt):
-
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen
-
Wärmeversorgungsanlagen
-
Lufttechnische Anlagen
-
Starkstromanlagen (Elektrische Anlagen i. S. d. DIN 276:2018-12)
-
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen (Kommunikations-, Sicherheits- und informationstechnische Anlagen i.S. der DIN 276:2018-12)
-
Förderanlagen
-
nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
nämlich:
-
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (Gebäude und Anlagenau- tomation i.S. der DIN 276:2018-12)
-
Sonstige EMSR-Technik, nämlich
Ausrüstung für Ex-Anlagen (Zone 1 und Zone 2)
3.4.5 Die Fachplanungsleistungen zu allen 9 Leistungsphasen (Planungsleistungen, Vergabeleistungen, Bauüberwachung und Objektbetreuung) nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2021 umfasst die Leistungen für
(Zutreffendes ist angekreuzt):
Neuanlagen
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Wideraufbauten
Erweiterungsbauten
Umbauten
Modernisierungen
Instandhaltungen
Instandsetzungen
im Sinne der Begrifflichkeit von § 55 Abs. 1 Satz 1 HOAI 2021.
3.5 Ergänzende Planungsleistungen
3.5.1 Vorbemerkungen
Für die Planung des Staukanals und aller damit in Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen sind Infor- mationen zum Baugrund und Vermessungsleistungen wesentliche Grundlagen. Die dafür erforderlichen Leistungen sind Teil der zu vergebenden Leistung und sollen durch den Auftragnehmer bzw. durch einen vom Auftragnehmer beauftragten Dritten erbracht werden.
3.5.2 Baugrund
Durch den Auftragnehmer ist ein Baugrundgutachten nach DIN EN 1997 (Eurocode 7) und DIN 4020 als Grundlage für die Planung des unter Pkt. 3.3 dargestellten Planungsumfangs zu erstellen. Das Baugrund- gutachten soll alle erforderlichen Informationen für die Erstellung der Bauwerke und Verbaue sowie zur Be- antragung der notwendigen wasserrechtlichen Erlaubnisse und Genehmigungen (bauzeitliche Wasserhal- tung, etc.) bereitstellen.
Für die Erstellung des Baugrundgutachten ist von folgender Leistungsumfang auszugehen:
ca. 345 m offene Kanalverlegung DN 300 bis DN 2.000, Tiefe bis 4,5 m Errichtung Trennbauwerk (MW004), Tiefe bis 7,0 m
Der in Anlage 1 (Anl. 1 zu FB 22) beiliegende Lageplan enthält Informationen zu den Trassen der geplanten Lösungsvariante für die zu erstellenden Abwasseranlagen.
Der im Ergebnis der Baugrunduntersuchungen zu erstellende Geotechnische Bericht muss mindestens fol- genden Inhalte abdecken:
-
Schichtenverzeichnis nach DIN 4022, DIN 4023
-
Bodenmechanische Kennwerte, Baugrundeigenschaften, Körnungslinien, etc.
-
Festlegung von Homogenbereichen für Erdarbeiten und Benennung der dazugehörigen Kennwerte (nach VOB-C 2019)
-
Gründungsempfehlung für Schachtbauwerke (Anforderungen an Bauwerksgründung)
-
Angaben zum Baugrubenverbau (Art der Ausführung, Wasserhaltung in Baugrube, etc.)
-
Angaben zur Wasserhaltung und deren Auswirkungen auf die angrenzende Bebauung (Wasseran- fall, eventuell notwendige Schutzmaßnahmen, etc.)
-
Grundwasserbeschaffenheit (Beton-/ Stahlaggressivität)
-
Allgemeine Hinweise zum Erdbau (Bodenaushub, Wiederverfüllung, etc.)
Des Weiteren muss der Geotechnische Bericht Aussagen zur Verwertung bzw. Entsorgung der vorhandenen Oberflächenbefestigung der Straße (Asphalt) und der anstehenden Böden gemäß den gültigen Richtlinien und Normen (RuVA-StB 01, Ersatzbaustoffverordnung (EBV), etc.) enthalten.
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Nach Einschätzung des AG wird der Untersuchungsumfang zur Erlangung vorstehend aufgeführter Infor- mationen wie folgt gesehen, wobei dieser im Rahmen der Planung durch den Auftragnehmer zu präzisieren ist
1 Stück schwere Rammsondierung (DPH 1), Tiefe bis 20 m am Standort vom Trennbauwerk (MW004)
1 Stück Rammkernsondierung (RKS 1), Tiefe bis 20 m am Standort vom Trennbauwerk (MW004)
4 Stück Rammkernsondierung (RKS 2 bis RKS 5), Tiefe bis 8 m
Die Sondierungspunkte sind einzumessen und in einen Lageplan darzustellen. Die Einholung der Schacht- scheine und Genehmigungen zur Durchführung der Baugrundsondierungen obliegt dem Auftragnehmer und ist Teil des Angebotes.
3.5.3 Vermessungsleistungen
Durch den Auftragnehmer ist eine Entwurfsvermessung gemäß HOAI als Grundlage für die Planung des unter Pkt. 3.3 dargestellten Planungsumfangs zu erstellen und es sind weitere Vermessungsleistungen zu erbringen.
Die Entwurfsvermessung muss DGM-fähig sein. Die Anlage 2 zum FB 22 enthält eine Umrandung des nach Einschätzung des AG zu vermessenden Gebietes. Die Größe des Gebietes beträgt danach ca. 1,4 ha.
Bestandteil der zu erbringenden Vermessungsleistungen sind:
- Erstellung eines Lage- und Höhenplanes (Entwurfsvermessung) mit Lagebezug ETRS89 / UTM 33 und Höhenbezug DHHN2016 mit folgenden Inhalten:
aller Bauwerke sowie aller topografischen Objekte mit Höhenangaben im Vermessungsbereich
Hoch-/Tiefpunkte
Angaben zu Befestigungsart, Bewuchs
Bäume mit Angabe von Baumart, Stamm-/Kronendurchmesser, Höhe
Technische Anlagen (Schächte, Brunnen, Schieberkappen etc.), Kanäle,
Durchlässe (Nennweite, Rohrsohle, Material), etc.
Aufmaß Eckartsbach mit Angaben zu Sohlen beider Ufer, Wasserspiegelhöhe, Grabenprofil, Böschungsoberkante, Bewuchs
Ausläufe in Eckartsbach (Einleitstelle MW-Kanal, RW-Kanal etc.) mit Angaben zu Nennweite, Sohlhöhe, Material sowie der Art der Befestigung der Einleitstelle
Geländeoberkante auf Straßen, Wegen etc.
Zaun, Sockel, Mauerkante mit/ohne Pfeiler, Türen, Tore, Eingänge, Fußpunkt und Oberkanten
Geländegrundriss mit Höhenangaben an Eckpunkten
Zufahrten mit zwei Punkten zur Abschätzung der Neigung
Darstellung der aktuellen Flurstücksgrenzen/-nummern nur zu Übersichtszwecken
- Aufnahme von Schachtbauwerken gemäß Markierung in Anlage 2 zum FB 22 für einen Umfang von ca. 24 Schachtbauwerken mit folgenden, zu erfassenden Informationen:
Übernahme Schachtbezeichnung aus Bestandsplan des Netzbetreibers SOWAG
Erfassung der Schachtdeckel mit Höhe und genaue Darstellung der Abdeckung im Lage- und Höhenplan
Erfassung der Zu- und Abläufe in Schachtbauwerken mit Angabe der Nennweite, Rohrsohle, Material und Darstellung der genauen Lage der Zu- und Abläufe im Lage- und Höhenplan
Erfassung vorhandener Einbauten in Schächte (Armaturen, Wehrschelle, etc.)
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Erstellung der Daten im Schachtprotokoll (je Schacht) mit Darstellung der Draufsicht (Schacht- uhr)
Foto − Schachtgerinne (digital) je Schacht
- Einmessen/Herstellung eines Höhenfestpunkte für Bauausführung
Zu den Vermessungsleistungen gehört ferner:
das Erstellen von Plänen mit Darstellung der Situation im Planungsbereich,
die Darstellung der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform,
die Lieferung aller Messdaten in digitaler Form.
Die Vermessungsergebnisse sind als Lage- und Höhenplan mit Katastereintrag zu übergeben:
einmal als PDF-Datei (Maßstab 1:250),
einmal als DWG- oder DXF-Datei und
einmal als Koordinatendatei.
Bei Verwendung von Blöcken müssen diese Eigenschaft „von Block“ besitzen.
Alle im Zusammenhang mit der Einmessung erforderlichen Leistungen (Abstimmung mit Eigentümern, Be- schaffung Höhenfestpunkt etc.) sind Bestandteil der durch Auftragnehmer zu erbringenden Leistung.
4 PLANUNGS- UND ÜBERWACHUNGSZIELE SOWIE AUFGABENSTELLUNG
4.1 Planungs- und Überwachungsziele
4.1.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf der Grundlage der Ziffern 1 und 2 seine Leistungen in allen Leistungsstufen so zu erbringen, dass die bauliche Anlage/die Baumaßnahme gemäß den Vorgaben in die- ser Ziffer 3 (Planungs- und Überwachungsziele) mangelfrei hergestellt werden kann. Bei diesen Planungs- und Überwachungszielen handelt es sich um die für den Auftraggeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wesentlichen Planungs- und Überwachungsziele im Sinne des § 650p Absatz 1 BGB und damit um die vereinbarte Beschaffenheit des vom Auftragnehmer geschuldeten Werks.
4.1.2 Der Auftragnehmer hat sämtliche ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen unver- züglich zu sichten und ihn in Textform zu unterrichten, wenn er feststellt, dass sie unvollständig oder unzu- treffend sind oder ihre Beachtung als Grundlage der Planung und Ausführung mit den Planungs- und Über- wachungszielen nicht vereinbar ist.
4.1.3 Der Auftragnehmer hat sich mit den weiteren fachlich Beteiligten in jeder Leistungsstufe zeitlich und sachlich so abzustimmen und seine Beiträge rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Integration in die Objekt- planung bereitzustellen, dass die vereinbarten Planungs- und Überwachungsziele eingehalten werden.
4.2 Randbedingungen der Planung allgemein
4.2.1 Der Auftragnehmer hat seinen Leistungen zugrunde zu legen:
Standortanalyse Regenüberlaufbecken RÜB 20 in Zittau, hierAnlage 1 zur Aufgabenbeschreibung
Gesetze, Verordnungen, technische Regeln und Normen in der jeweils aktuellen Fassung, u. a.:
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Abwasserverordnung (AbwV), Sächsisches Wassergesetz (SächsWG),
Technische Regeln und Arbeitsblätter (u.a. DWA-A 102 / DWA-A 111, DWA-A 112, DWA-M 177, DWA-M 144- bzw. 145-Reihen, DWA-A 198, DWA-M 180)
DIN- und EN-Normen (u.a. DIN EN 752, DIN EN 1610, DIN 1986-100)
Umwelt- und Planungsrecht (u.a. UVPG, BNatSchG, SächsNatSchG, BauGB, SächsBO)
4.2.2 Die Planungsleistungen unterliegen
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dem Baugenehmigungsverfahren nach den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen des Landes Sach- sen
dem Genehmigungsverfahren nach Sächsischem Wassergesetz
4.2.3 Nach Zustandekommen des Vertrags werden dem Auftragnehmer in digitaler Form übergeben:
Bestandspläne des Entwässerungsnetzes im Planungsbereich
Flurstückskarten
Auszüge Generalentwässerungsplan (GEP) der Stadt Zittau (nur nach Anforderung)
4.2.4 Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten bzw. fachlich Beteiligten erbracht:
4.2.5 Sonstige Randbedingungen:
4.3 Besondere Ziele
4.3.1Besondere Ziele für die Planung
Die Objektleistungen sind bei Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Abwassernetzes durchzuführen.
4.3.2Besondere Ziele für die Vorbereitung an und Mitwirkung bei der Vergabe
Es sind für die Planung und Durchführung der Leistungsphasen „Vorbereitung der Vergabe“ und „Mitwirkung bei der Vergabe“ fundierte Rechtskenntnisse im Oberschwellen- und Unterschwellenvergaberecht voraus- gesetzt. Der Auftraggeber muss die Bauleistungen mittels Vergabeverfahren beschaffen.
4.3.3Besondere Ziele für Bauüberwachungsleistungen
wöchentliche Bauberatung ggf. nach Absprache auch mittels Videokonferenzsystemen
Überwachung der Einhaltung des zuvor definierten Zeitplanes sowie sofortige Information/Abhilfe bei Verzögerungen
Gesundheits-/Arbeitsschutz-koordination auf der Baustelle in enger Abstimmung mit Sicherheitsfach- kraft (SIFA) Auftraggeber.
Vorstellung Zwischenstände im Verband nach Erfordernis
4.4 Kostenkontrolle
4.4.1 Unabhängig von der Beachtung der Planungs- und Überwachungsziele hat der Auftragnehmer bei allen Leistungen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht nur in Bezug auf die Baukos- ten, sondern auch im Hinblick auf den Betrieb der Kanalnetzes bzw. der Technischen Ausrüstung zu beach- ten. Unter Wahrung der Vorgaben des Auftraggebers sind die künftigen Bau- und Nutzungskosten möglichst gering zu halten; Baukosten dürfen nicht mit der Folge eingespart werden, dass die Einsparungen durch absehbare höhere Nutzungskosten (insbesondere Betriebs- und Instandsetzungskosten) unverhältnismäßig gemindert werden. Die Baukosteneinsparung muss insgesamt wirtschaftlich sein.
4.4.2 Im Rahmen der fortlaufenden Kostensteuerung und Kostenkontrolle ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Kosten nach Kostengruppen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung in der Gliederung gemäß DIN 276:2018-12 (nicht: DIN 276-1:2008-12) zu erfassen und kontinuierlich fortzuschreiben.
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4.4.3 Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber fortlaufend zu Kostenrisiken, insbesondere bei zu erwarten- den Baupreissteigerungen, Bestands- oder Baugrundrisiken, zu beraten. Er hat geeignete Maßnahmen zur Reduzierung, Vermeidung, Überwachung und Steuerung von Kostenrisiken aufzuzeigen. Sofern Kostenrisi- ken beziffert werden, sind sie in der Kostenermittlung gesondert auszuweisen. Bezifferte Kostenrisiken stel- len keine anrechenbaren Kosten dar. Realisiert sich ein Kostenrisiko nach Vertragsschluss und sind dadurch die Planungs- und Überwachungsziele einschließlich der Kostenobergrenze nicht mehr einzuhalten, ist nach den Regelungen des Vertrags vorzugehen.
5 EINHALTUNG DER PLANUNGSZIELE UND AUFGABENSTELLUNG
5.1 Der Auftragnehmer hat die in Ziffer 4 aufgestellten Planungs- und Überwachungsziele sowie die Aufga- benstellung laufend zu überprüfen und den Auftraggeber unverzüglich in Textform und begründet darauf hinzuweisen, soweit für ihn eine Gefährdung der Planungs- und Überwachungsziele erkennbar wird. Er hat die aus seiner Sicht möglichen Handlungsvarianten zur Gewährleistung der Einhaltung der Planungs- und Überwachungsziele darzulegen.
5.2 Billigt der Auftraggeber Planungsergebnisse des Auftragnehmers im Rahmen einer Leistungsstufe für die weitere Bearbeitung, ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine weiterführenden Arbeiten auf den darin enthaltenen gestalterischen, wirtschaftlichen und funktionalen Anforderungen aufzubauen. Die Billigung von Planungsergebnissen durch den Auftraggeber befreit den Auftragnehmer jedoch nicht von seiner Verant- wortung für die vertragsgerechte Qualität seiner Planungen und die Mangelfreiheit der sie realisierenden Bauleistungen. Sie stellt auch keine Teilabnahme dar.
5.3 Die Verantwortung des Auftragnehmers für die Erreichung der Planungs- und Überwachungsziele bleibt durch die eventuelle Beauftragung eines Projektsteuerers durch den Auftraggeber unberührt.
6 UNGEFÄHRER ZEITPLAN FÜR DIE LEISTUNGSAUSFÜHRUNG
Zur Orientierung für die zeitliche Einordnung der Leistungsausführung gelten zunächst die unter Punkt 3.3 aufgeführten Zeitangaben für die Planung und Realisierung.
7 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - INGENIEURBAUWERKE
Auszuführen sind, soweit in der nachstehenden Tabelle eine Ankreuzbox entsprechend „(cid:0)“ markiert ist, folgende Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild „Ingenieurbauwerke“ nach den §§ 43 Abs. 4, 44 Absatz 5 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12 zur HOAI 2021 in stufenweiser Beauftragung nach Maßgabe des Vertrags.
| Leistungsbild Ingenieurbauwerke | |||
|---|---|---|---|
| GRUNDLEISTUNGEN | BESONDERELEISTUNGEN | ||
| Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung | |||
| | a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorga- ben oder derBedarfsplanung des Auftraggebers | Auswahl und Besichtigung ähnlicher Objekte | |
| | b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen sowie Be- raten zum gesamten Leistungsbedarf | ||
| | c) Formulieren von Entscheidungshilfen für die Aus- wahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| | d) bei Objekten nach § 41 Nummer 6 und 7, die eine Tragwerksplanung erfordern: Klären der Aufgaben- stellung auch auf dem Gebiet der Tragwerksplanung | ||
| | e) Ortsbesichtigung | ||
| | f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
| Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |||
| | a) Analysieren der Grundlagen | Erstellen von Leitungsbestandsplänen |
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| | b) Abstimmen der Zielvorstellungen auf die öffentlich- rechtlichen Randbedingungen sowie Planungen Drit- ter | vertiefte Untersuchungen zum Nachweis von Nachhaltigkeitsaspekten Anfertigen von Nutzen-Kosten-Untersuchungen Wirtschaftlichkeitsprüfung Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Ka- taster und anderen amtlichen Unterlagen | |
|---|---|---|---|
| | c) Untersuchen von Lösungsmöglichkeiten mit ihren Einflüssen auf bauliche und konstruktive Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit unter Beachtung derUmweltverträglichkeit | ||
| | d) Beschaffen und Auswerten amtlicher Karten | ||
| | e) Erarbeiten eines Planungskonzepts einschließlich Untersuchung der alternativen Lösungsmöglichkeiten nach gleichen Anforderungen mit zeichnerischer Dar- stellung und Bewertung unter Einarbeitung der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| | f) Klären und Erläutern der wesentlichen fachspezifi- schen Zusammenhänge, Vorgänge und Bedingungen | ||
| | g) Vorabstimmen mit Behörden und anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die Genehmigungs- fähigkeit, gegebenenfalls Mitwirken bei Verhandlun- gen über die Bezuschussung und Kostenbeteiligung | ||
| | h) Mitwirken beim Erläutern des Planungskonzepts gegenüber Dritten an bis zu zwei Terminen | ||
| | i) Überarbeiten des Planungskonzepts nach Beden- ken und Anregungen | ||
| | k) Kostenschätzung, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen | ||
| | g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
| Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung | |||
| | a) Erarbeiten des Entwurfs auf Grundlage der Vorpla- nung durch zeichnerische Darstellung im erforderli- chen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, Be- reitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie In- tegration und Koordination der Fachplanungen | Fortschreiben von Nutzen-Kosten-Untersuchun- gen Mitwirken bei Verwaltungsvereinbarungen Nachweis der zwingenden Gründe des über- wiegenden öffentlichen Interesses der Notwendig- keit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürli- chen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7) Fiktivkostenberechnungen (Kostenteilung) | |
| | b) Erläuterungsbericht unter Verwendung der Bei- träge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| | c) fachspezifische Berechnungen ausgenommen Be- rechnungen aus anderen Leistungsbildern | ||
| | d) Ermitteln und Begründen der zuwendungsfähigen Kosten, Mitwirken beim Aufstellen des Finanzierungs- plans sowie Vorbereiten der Anträge auf Finanzie- rung | ||
| | e) Mitwirken beim Erläutern des vorläufigen Entwurfs gegenüber Dritten an bis zu drei Terminen, Überar- beiten des vorläufigen Entwurfs auf Grund von Be- denken und Anregungen | ||
| | f) Vorabstimmen der Genehmigungsfähigkeit mit Be- hörden und anderen an der Planung fachlich Beteilig- ten | ||
| | g) Kostenberechnung einschließlich zugehöriger Mengenermittlung, Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung | ||
| | h) Ermitteln der wesentlichen Bauphasen unter Be- rücksichtigung der Verkehrslenkung und der Auf- rechterhaltung des Betriebes während der Bauzeit | ||
| | i) Bauzeiten- und Kostenplan | ||
| | j) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse | ||
| Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung | |||
| | a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Unterlagen für die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Verfahren oder Genehmigungsverfahren einschließlich der An- träge auf Ausnahmen und Befreiungen, Aufstellen | Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen |
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| des Bauwerksverzeichnisses unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | |||
|---|---|---|---|
| | b) Erstellen des Grunderwerbsplanes und des Grund- erwerbsverzeichnisses unter Verwendung der Bei- träge anderer an der Planungfachlich Beteiligter | ||
| | c) Vervollständigen und Anpassen der Planungsun- terlagen, Beschreibungen und Berechnungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | ||
| | d) Abstimmen mit Behörden | ||
| | e) Mitwirken in Genehmigungsverfahren einschließ- lich der Teilnahme an bis zu vier Erläuterungs-, Erör- terungsterminen | ||
| | f) Mitwirken beim Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen in bis zu zehn Kategorien | ||
| Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung | |||
| | a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderun- gen und Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter bis zur ausführungsreifen Lösung | Objektübergreifende, integrierte Bauablaufpla- nung Koordination des Gesamtprojekts Aufstellen von Ablauf- und Netzplänen Planen von Anlagen der Verfahrens- und Pro- zesstechnik für Ingenieurbauwerke gemäß § 41 Nummer 1 bis 3 und 5, die dem Auftragnehmer übertragen werden, der auch die Grundleistungen für die jeweiligen Ingenieurbauwerke erbringt | |
| | b) Zeichnerische Darstellung, Erläuterungen und zur Objektplanung gehörige Berechnungen mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben ein- schließlich Detailzeichnungen in den erforderlichen Maßstäben | ||
| | c) Bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten und Integrieren ihrer Beiträge bis zur ausführungsrei- fen Lösung | ||
| | d) Vervollständigen der Ausführungsplanung während der Objektausführung | ||
| Leistungsphase 6 – Vorbereitung Vergabe | |||
| | a) Ermitteln von Mengen nach Einzelpositionen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter | detaillierte Planung von Bauphasen bei beson- deren Anforderungen | |
| | b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbesondere Anfertigen der Leistungsbeschreibungen mit Leis- tungsverzeichnissen sowie der Besonderen Vertrags- bedingungen | ||
| | c) Abstimmen und Koordinieren der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||
| | d) Festlegen der wesentlichen Ausführungsphasen | ||
| | e) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Pla- ner (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsver- zeichnisse | ||
| | f) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer (Entwurfsverfasser) bepreisten Leistungsverzeich- nisse mit der Kostenberechnung | ||
| | g) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | ||
| Leistungsphase 7 – Mitwirkung Vergabe | |||
| | a) Einholen von Angeboten | Prüfen und Werten von Nebenangeboten | |
| | b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen | ||
| | c) Abstimmen und Zusammenstellen der Leistungen der fachlich Beteiligten, die an derVergabe mitwirken | ||
| | d) Führen von Bietergesprächen | ||
| | e) Erstellen der Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens | ||
| | f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen |
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| | g) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen und der Kostenberechnung | ||
|---|---|---|---|
| | h) Mitwirken bei der Auftragserteilung | ||
| Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |||
| | a) Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung, Koor- dinierung der an der Objektüberwachung fachlich Be- teiligten, einmaliges Prüfen von Plänen auf Überein- stimmung mit dem auszuführenden Objekt und Mit- wirken bei deren Freigabe | Kostenkontrolle Prüfen von Nachträgen Erstellen eines Bauwerksbuchs Erstellen von Bestandsplänen Örtliche Bauüberwachung: o Plausibilitätsprüfung der Absteckung o Überwachen der Ausführung der Bauleistun- gen Mitwirken beim Einweisen des Auftrag- nehmers in die Baumaßnahme (Bauan- laufbesprechung) Überwachen der Ausführung des Objek- tes auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers Prüfen und Bewerten der Berechtigung von Nachträgen Durchführen oder Veranlassen von Kon- trollprüfungen Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel Dokumentation des Bauablaufs o Mitwirken beim Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen und Prüfen der Aufmaße o Mitwirken bei behördlichen Abnahmen o Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen o Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfungen mit der Auftrags- summe o Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage o Überwachen der Ausführung von Tragwerken nach Anlage 14.2 Honorarzone I und II mit sehr geringen und geringen Planungsanforde- rungen auf Übereinstimmung mit dem Stand- sicherheitsnachweis | |
| | b) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen eines Terminplans(Balkendiagramm) | ||
| | c) Veranlassen und Mitwirken beim Inverzugsetzen der ausführenden Unternehmen | ||
| | d) Kostenfeststellung, Vergleich der Kostenfeststel- lung mit der Auftragssumme | ||
| | e) Abnahme von Bauleistungen, Leistungen und Lie- ferungen unter Mitwirkung der örtlichen Bauüberwa- chung und anderer an der Planung und Objektüber- wachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Män- geln, Fertigung einer Niederschrift über das Ergebnis der Abnahme | ||
| | f) Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage | ||
| | g) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran | ||
| | h) Übergabe des Objekts | ||
| | i) Auflisten der Verjährungsfristen der Mängelansprü- che | ||
| | j) Zusammenstellen und Übergeben der Dokumenta- tion des Bauablaufs, der Bestandsunterlagen und der Wartungsvorschriften | ||
| Leistungsphase 9 – Objektbetreuung | |||
| | a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjäh- rungsfristen für Gewährleistungsansprüche festge- stellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen | Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | |
| | b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegen- über den ausführenden Unternehmen | ||
| | c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistun- gen |
8 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - TECHNISCHE AUSRÜSTUNG
Auszuführen sind, soweit in der nachstehenden Tabelle eine Ankreuzbox entsprechend „(cid:0)“ markiert ist, folgende Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild „Technische Ausrüstung“ nach § 55 Abs. 3 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15 zur HOAI 2021 in stufenweiser Beauftragung nach Maßgabe des Vertrags.
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| Leistungsbild Technische Ausrüstung | |||
|---|---|---|---|
| GRUNDLEISTUNGEN | BESONDERE LEISTUNGEN | ||
| Leistungsphase 1 – Grundlagenermittlung | |||
| | a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftrag- gebers im Benehmen mit dem Objektplaner | Mitwirken bei der Bedarfsplanung für komplexe Nut- zungen zur Analyse der Bedürfnisse, Ziele und ein- schränkenden Gegebenheiten (Kosten-, Termine und andere Rahmenbedingungen) des Bauherrn und wichti- ger Beteiligter Bestandsaufnahme, zeichnerische Darstellung und Nachrechnen vorhandener Anlagen und Anlagenteile Datenerfassung, Analysen und Optimierungspro- zesse im Bestand Durchführen von Verbrauchsmessungen Endoskopische Untersuchungen Mitwirken bei der Ausarbeitung von Auslobungen und bei Vorprüfungen für Planungswettbewerbe | |
| | b) Ermitteln der Planungsrandbedingungen und Beraten zum Leistungsbedarf und gegebenen- falls zur technischen Erschließung | ||
| | c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumen- tieren der Ergebnisse | ||
| Leistungsphase 2 – Vorplanung (Projekt- und Planungsvorbereitung) | |||
| | a) Analysieren der Grundlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten | Erstellen des technischen Teils eines Raumbuches Durchführen von Versuchen und Modellversuchen | |
| | b) Erarbeiten eines Planungskonzepts, dazu ge- hören zum Beispiel: Vordimensionieren der Sys- teme und maßbestimmenden Anlagenteile, Un- tersuchen von alternativen Lösungsmöglichkei- ten bei gleichen Nutzungsanforderungen ein- schließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exempla- rischer Details, Angaben zum Raumbedarf | ||
| | c) Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prin- zipschaltbildes für jede Anlage | ||
| | d) Klären und Erläutern der wesentlichen fach- übergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der technischen Anlagen | ||
| | e) Vorverhandlungen mit Behörden über die Ge- nehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligen- den Stellen zur Infrastruktur | ||
| | f) Kostenschätzung nach DIN 276 (2. Ebene) und Terminplanung | ||
| | g) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumen- tieren derErgebnisse | ||
| Leistungsphase 3 – Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung) | |||
| | a) Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufen- weise Erarbeitung einer Lösung) unter Berück- sichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektpla- nung integrierten Fachplanungen, bis zum voll- ständigen Entwurf | Erarbeiten von besonderen Daten für die Planung Dritter, zum Beispiel für Stoffbilanzen, etc. Detaillierte Betriebskostenberechnung für die ausge- wählte Anlage Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis Berechnung von Lebenszykluskosten Detaillierte Schadstoffemissionsberechnung für die ausgewählte Anlage Detaillierter Nachweis von Schadstoffemissionen Aufstellen einer gewerkeübergreifenden Brand- schutzmatrix Fortschreiben des technischen Teils des Raumbu- ches Auslegung der technischen Systeme bei Ingenieur- bauwerken nach Maschinenrichtlinie Anfertigen von Ausschreibungszeichnungen bei Leis- tungsbeschreibung mit Leistungsprogramm Mitwirken bei einer vertieften Kostenberechnung | |
| | b) Festlegen aller Systeme und Anlagenteile | ||
| | c) Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschätzen von jähr- lichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Pri- märenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstim- men des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abge- stimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbe- stimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen |
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| Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzie- rungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nut- zungsbedingungen | Simulationen zur Prognose des Verhaltens von Ge- bäuden, Bauteilen, Räumen und Freiräumen | ||
|---|---|---|---|
| | d) Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorge- schriebener Nachweise; Angabe und Abstim- mung der für die Tragwerksplanung notwendi- gen Angaben über Durchführungen und Lastan- gaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durch- führungsplänen) | ||
| | e) Verhandlungen mit Behörden und mit ande- ren zu beteiligenden Stellen über die Genehmi- gungsfähigkeit | ||
| | f) Kostenberechnung nach DIN 276 (3. Ebene) und Terminplanung | ||
| | g) Kostenkontrolle durch Vergleich der Kosten- berechnung mit der Kostenschätzung | ||
| | h) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumen- tieren der Ergebnisse | ||
| Leistungsphase 4 – Genehmigungsplanung | |||
| | a) Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorla- gen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Ge- nehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behör- den | ||
| | b) Vervollständigen und Anpassen der Pla- nungsunterlagen, Beschreibungen und Berech- nungen | ||
| Leistungsphase 5 – Ausführungsplanung | |||
| | a) Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstel- lung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung | Prüfen und Anerkennen von Schalplänen des Trag- werksplaners auf Übereinstimmung mit der Schlitz- und Durchbruchsplanung Anfertigen von Plänen für Anschlüsse von beigestell- ten Betriebsmitteln und Maschinen (Maschinenan- schlussplanung) mit besonderem Aufwand (zum Bei- spiel bei Produktionseinrichtungen) Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (zum Bei- spiel bei Sichtbeton oder Fertigteilen) Mitwirkung bei Detailplanungen mit besonderem Auf- wand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen Anfertigen von allpoligen Stromlaufplänen | |
| | b) Fortschreiben der Berechnungen und Bemes- sungen zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabe- maßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstatt- pläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA- Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern | ||
| | c) Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplä- nen | ||
| | d) Fortschreibung des Terminplans | ||
| | e) Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebe- nen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen | ||
| | f) Prüfen und Anerkennen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungspla- nung | ||
| Leistungsphase 6 – Vorbereitung Vergabe |
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| | a) Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Ab- stimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter | Erarbeiten der Wartungsplanung und -organisation Ausschreibung von Wartungsleistungen, soweit von bestehenden Regelwerken abweichend | |
|---|---|---|---|
| | b) Aufstellen der Vergabeunterlagen, insbeson- dere mit Leistungsverzeichnissen nach Leis- tungsbereichen, einschließlich der Wartungsleis- tungen auf Grundlagebestehender Regelwerke | ||
| | c) Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten | ||
| | d) Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse | ||
| | e) Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Pla- ner bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung | ||
| | f) Zusammenstellen der Vergabeunterlagen | ||
| Leistungsphase 7 – Mitwirkung Vergabe | |||
| | a) Einholen von Angeboten | Prüfen und Werten von Nebenangeboten Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich be- gründeten Angeboten (Claimabwehr) | |
| | b) Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen der Preisspiegel nach Einzelpositionen, Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unter- nehmen und der Angemessenheit der Preise | ||
| | c) Führen von Bietergesprächen | ||
| | d) Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsver- zeichnissen und der Kostenberechnung | ||
| | e) Erstellen der Vergabevorschläge, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren | ||
| | f) Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und bei der Auftragserteilung | ||
| Leistungsphase 8 – Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation | |||
| | a) Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich-rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Aus- führungsunterlagen, den Montage- und Werk- stattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik | Durchführen von Leistungsmessungen und Funkti- onsprüfungen Werksabnahmen Fortschreiben der Ausführungspläne (zum Beispiel Grundrisse, Schnitte, Ansichten) bis zum Bestand Erstellen von Rechnungsbelegen anstelle der aus- führenden Firmen, zum Beispiel Aufmaß Schlussrechnung (Ersatzvornahme) Erstellen fachübergreifender Betriebsanleitungen (zum Beispiel Betriebshandbuch, Reparaturhandbuch) oder computer-aided Facility Management-Konzepte Planung der Hilfsmittel für Reparaturzwecke Erstellen eines detaillierten Inbetriebnahme- und Ab- nahmeprotokolls in dem sämtliche Funktionen und Do- kumente für die errichtete Anlage abgefragt und über- prüft werden - Abarbeiten des Protokolls mit AG und AN zu- sammen | |
| | b) Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten | ||
| | c) Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans(Balkendiagramm) | ||
| | d) Dokumentation des Bauablaufs (Bautage- buch) | ||
| | e) Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit ge- änderter oder zusätzlicher Leistungen der Unter- nehmer und der Angemessenheit der Preise | ||
| | f) Gemeinsames Aufmaß mit den ausführenden Unternehmen | ||
| | g) Rechnungsprüfung in rechnerischer und fach- licher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise | ||
| | h) Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leis- tungsabrechnungen der ausführenden Unter- nehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenanschlag | ||
| | i) Kostenfeststellung |
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| | j) Mitwirken bei Leistungs- u. Funktionsprüfun- gen | ||
|---|---|---|---|
| | k) fachtechnische Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorgelegten Dokumentation, Er- stellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeemp- fehlung | ||
| | l) Antrag auf behördliche Abnahmen und Teil- nahme daran | ||
| | m) Prüfung der übergebenen Revisionsunterla- gen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stich- probenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung | ||
| | n) Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprü- che auf Mängelbeseitigung | ||
| | o) Überwachen der Beseitigung der bei der Ab- nahmefestgestellten Mängel | ||
| | p) Systematische Zusammenstellung der Doku- mentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts | ||
| Leistungsphase 9 – Objektbetreuung | |||
| | a) Fachliche Bewertung der innerhalb der Ver- jährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leis- tung, einschließlich notwendiger Begehungen | Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Energiemonitoring innerhalb der Gewährleistungs- phase, Mitwirkung bei den jährlichen Verbrauchsmes- sungen aller Medien Vergleich mit den Bedarfswerten aus der Planung, Vorschläge für die Betriebsoptimierung und zur Sen- kung des Medien- und Energieverbrauches | |
| | b) Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprü- che gegenüber den ausführenden Unternehmen | ||
| | c) Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheits- leistungen |
9 GRUNDLEISTUNGEN UND BESONDERE LEISTUNGEN - TRAGWERKSPLANUNG
Auszuführen sind, soweit in der nachstehenden Tabelle eine Ankreuzbox entsprechend „(cid:0)“ markiert ist, folgende Grundleistungen und besondere Leistungen im Leistungsbild „Tragwerksplanung“ nach § 51 Abs. 4 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 14 zur HOAI 2021 in stufenweiser Beauftragung nach Maßgabe des Ver- trags.
| Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||
|---|---|---|---|
| LPH 1 Grundlagenermittlung | |||
| | a) Klären der Aufgabenstellung auf Grund der Vor- | ||
| gaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers | |||
| im Benehmen mit dem Objektplaner | |||
| | b) Zusammenstellen der die Aufgabe beeinflussen- | ||
| den Planungsabsichten | |||
| | c) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren | ||
| der Ergebnisse | |||
| LPH 2 Vorplanung (Projekt- u. Planungsvorbereitung) | |||
| a) Analysieren der Grundlagen | Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lö- | ||
| | b) Beraten in statisch-konstruktiver Hinsicht unter | sungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingun- | |
| Berücksichtigung der Belange der Standsicherheit, | gen | ||
| der Gebrauchsfähigkeit und derWirtschaftlichkeit | Aufstellen eines Lastenplans, zum Beispiel als Grund- | ||
| | c) Mitwirken bei dem Erarbeiten eines Planungskon- | lage für die Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung | |
| zepts einschließlich Untersuchung der Lösungsmög- | Vorläufige nachprüfbare Berechnung wesentlicher tra- | ||
| lichkeiten des Tragwerks unter gleichen Objektbe- | gender Teile | ||
| dingungen mit skizzenhafter Darstellung, Klärung | Vorläufige nachprüfbare Berechnung der Gründung | ||
| und Angabe der für das Tragwerk wesentlichen kon- | |||
| struktiven Festlegungen für zum Beispiel Baustoffe, | |||
| Bauarten und Herstellungsverfahren, Konstruktions- | |||
| raster und Gründungsart |
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| Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||
|---|---|---|---|
| | d) Mitwirken bei Vorverhandlungen mit Behörden | ||
| und anderen an der Planung fachlich Beteiligten | |||
| über die Genehmigungsfähigkeit | |||
| | e) Mitwirken bei der Kostenschätzung und bei der | ||
| Terminplanung | |||
| | f) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren | ||
| der Ergebnisse | |||
| LPH 3 Entwurfsplanung (System- u. Integrationsplanung) | |||
| | a) Erarbeiten der Tragwerkslösung, unter Beachtung | Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeig- | |
| der durch die Objektplanung integrierten Fachpla- | nete Berechnung wesentlich tragender Teile | ||
| nungen, bis zum konstruktiven Entwurf mit zeichne- | Vorgezogene, prüfbare und für die Ausführung geeig- | ||
| rischer Darstellung | nete Berechnung der Gründung | ||
| | b) Überschlägige statische Berechnung und Bemes- | Mehraufwand bei Sonderbauweisen oder Sonderkon- | |
| sung | struktionen, zum Beispiel Klären von Konstruktionsdetails | ||
| | c) Grundlegende Festlegungen der konstruktiven | Vorgezogene Stahl- oder Holzmengenermittlung des | |
| Details und Hauptabmessungen des Tragwerks für | Tragwerks und der kraftübertragenden Verbindungsteile für | ||
| zum Beispiel Gestaltung der tragenden Quer- | eine Ausschreibung, die ohne Vorliegen von Ausführungs- | ||
| schnitte, Aussparungen und Fugen;Ausbildung der | unterlagen durchgeführt wird | ||
| Auflager- und Knotenpunkte sowie der Verbindungs- | Nachweise der Erdbebensicherung | ||
| mittel | |||
| | d) Überschlägiges Ermitteln der Betonstahlmengen | ||
| im Stahlbetonbau, der Stahlmengen im Stahlbau | |||
| und der Holzmengen im Ingenieurholzbau | |||
| | e) Mitwirken bei derObjektbeschreibung bzw. beim | ||
| Erläuterungsbericht | |||
| | f) Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und | ||
| anderen an der Planung fachlich Beteiligten über die | |||
| Genehmigungsfähigkeit | |||
| | g) Mitwirken bei der Kostenberechnung und bei der | ||
| Terminplanung | |||
| | h) Mitwirken beim Vergleich der Kostenberechnung | ||
| mit der Kostenschätzung | |||
| | i) Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren | ||
| der Ergebnisse | |||
| LPH 4 Genehmigungsplanung | |||
| | a) Aufstellen der prüffähigen statischen Berechnun- | Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erfor- | |
| gen für das Tragwerk unter Berücksichtigung der | derlich unter Berücksichtigung der Temperatur (Heißbe- | ||
| vorgegebenen bauphysikalischen Anforderungen | messung) | ||
| Statische Berechnung und zeichnerische Darstellung für | |||
| | b) Bei Ingenieurbauwerken: Erfassen von normalen | Bergschadenssicherungen und Bauzustände bei Ingeni- | |
| Bauzuständen | eurbauwerken, soweit diese Leistungen über das Erfassen | ||
| | c) Anfertigen der Positionspläne für das Tragwerk | von normalen Bauzuständen hinausgehen | |
| oder Eintragen der statischen Positionen, der Trag- | Zeichnungen mit statischen Positionen und den Trag- | ||
| werksabmessungen, derVerkehrslasten, der Art und | werksabmessungen, den Bewehrungsquerschnitten, den | ||
| Güte der Baustoffe und der Besonderheiten der Kon- | Verkehrslasten und der Art und Güte der Baustoffe sowie | ||
| struktionen in die Entwurfszeichnungen des Objekt- | Besonderheiten der Konstruktionen zur Vorlage bei der | ||
| planers | bauaufsichtlichen Prüfung anstelle von Positionsplänen | ||
| | d) Zusammenstellen der Unterlagen der Tragwerks- | Aufstellen der Berechnungen nach militärischen Lasten- | |
| planung zur Genehmigung | klassen (MLC) | ||
| | e) Abstimmen mit Prüfämtern und Prüfingenieuren | Erfassen von Bauzuständen bei Ingenieurbauwerken, in | |
| oder Eigenkontrolle | denen das statische System von dem des Endzustands ab- | ||
| weicht | |||
| | f) Vervollständigen und Berichtigen der Berechnun- | ||
| gen und Pläne | Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende | ||
| Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden) | |||
| LPH 5 Ausführungsplanung | |||
| | a) Durcharbeiten der Ergebnisse der Leistungspha- | Konstruktion und Nachweise der Anschlüsse im Stahl- | |
| sen 3 und 4 unter Beachtung der durch die Objekt- | und Holzbau | ||
| planungintegrierten Fachplanungen | Werkstattzeichnungen im Stahl-und Holzbau einschließ- | ||
| | b)Anfertigen der Schalpläne in Ergänzung der fertig | lich Stücklisten, Elementpläne für Stahlbetonfertigteile ein- | |
| gestellten Ausführungspläne des Objektplaners | schließlich Stahl- und Stücklisten | ||
| | c) Zeichnerische Darstellung der Konstruktionen mit | Berechnen der Dehnwege, Festlegen des Spannvorgan- | |
| Einbau- und Verlegeanweisungen, zum Beispiel | ges und Erstellen der Spannprotokolle im Spannbetonbau |
Stand:13.01.2026 Seite18/20
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EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Aufgaben-/Leistungsbeschreibung PlanungsleistungenBaumaßnahme SKU 20 Zittau FB22
| Grundleistungen | Besondere Leistungen | ||
|---|---|---|---|
| Bewehrungspläne, Stahlbau- oder Holzkonstrukti- | Rohbauzeichnungen im Stahlbetonbau, die auf der Bau- | ||
| onspläne mit Leitdetails (keine Werkstattzeichnun- | stelle nicht der Ergänzung durch die Pläne des Objektpla- | ||
| gen) | ners bedürfen | ||
| | d) Aufstellen von Stahl- oder Stücklisten als Ergän- | ||
| zung zur zeichnerischen Darstellung der Konstrukti- | |||
| onen mit Stahlmengenermittlung | |||
| | e) Fortführen der Abstimmung mit Prüfämtern und | ||
| Prüfingenieuren oder Eigenkontrolle | |||
| LPH 6 Vorbereitung der Vergabe | |||
| | a) Ermitteln der Betonstahlmengen im Stahlbeton- | Beitrag zur Leistungsbeschreibung mit Leistungspro- | |
| bau, der Stahlmengen im Stahlbau und der Holz- | gramm des Objektplanersx | ||
| mengen im Ingenieurholzbau als Ergebnis der Aus- | Beitrag zum Aufstellen von vergleichenden Kostenüber- | ||
| führungsplanung und als Beitrag zur Mengenermitt- | sichten des Objektplaners | ||
| lung des Objektplaners | Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des | ||
| Tragwerks | |||
| | b) Überschlägiges Ermitteln der Mengen der kon- | ||
| struktiven Stahlteile und statisch erforderlichen Ver- | |||
| bindungs- und Befestigungsmittel im Ingenieurholz- | x Diese Besondere Leistung wird bei Leistungsbeschrei- | ||
| bau | bung mit Leistungsprogramm Grundleistung. In diesem Fall | ||
| entfallen die Grundleistungen dieser Leistungsphase | |||
| | c) Mitwirken beim Erstellen der Leistungsbeschrei- | ||
| bung als Ergänzung zu den Mengenermittlungen als | |||
| Grundlage für das Leistungsverzeichnis des Trag- | |||
| werks | |||
| LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe | |||
| Mitwirken bei der Prüfung und Wertung der Angebote | |||
| Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm des Ob- | |||
| jektplaners | |||
| Mitwirken bei der Prüfung und Wertung von Nebenange- | |||
| boten | |||
| Mitwirken beim Kostenanschlag nach DIN 276 oder an- | |||
| derer Vorgaben des Auftraggebers aus Einheitspreisen | |||
| oder Pauschalangeboten | |||
| LPH 8 Objektüberwachung | |||
| Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Trag- | |||
| werks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen | |||
| Unterlagen | |||
| Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe, zum Bei- | |||
| spiel Arbeits-und Lehrgerüste, Kranbahnen, Baugrubensi- | |||
| cherungen | |||
| Kontrolle der Betonherstellung und -verarbeitung auf der | |||
| Baustelle in besonderen Fällen sowie Auswertung der Gü- | |||
| teprüfungen | |||
| Betontechnologische Beratung | |||
| Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der | |||
| Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen | |||
| LPH 9 Dokumentation und Objektbetreuung | |||
| Baubegehung zur Feststellung und Überwachung von | |||
| die Standsicherheit betreffenden Einflüssen |
10 BAUSTELLENBÜRO
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, an der Baustelle ein Baustellenbüro zu unterhalten. Er hat ausreichende Kontrollen vorzunehmen, deren Häufigkeit sich nach ihrer Notwendigkeit und nach dem Fortgang der Arbeiten richtet, mindestens aber an 1 - 2 Tag/en pro Woche.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in Leistungsphase 8 bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme ein Baustellenbüro auf oder in unmittelbarer Nähe der Liegenschaft ausreichend zu besetzen.
Der Auftragnehmer hat durch mindestens ………. fachlich geeignete Mitarbeiter während des Be- triebs der Baustelle im Baustellenbüro präsent zu sein.
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EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Aufgaben-/Leistungsbeschreibung PlanungsleistungenBaumaßnahme SKU 20 Zittau FB22
Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber - ohne Einrichtung
- kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Räume für das Baustellenbüro werden dem Auftragnehmer mit folgenden Einrichtungen kosten- frei bereitgestellt: Internetanschluss. Möblierung (Tisch, Stuhl, verschließbarer Aktenschrank).
Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro, inklusive der erforderlichen Einrichtung, selbst auf eigene Kosten.
11 KOSTENEINSCHÄTZUNG DES AUFTRAGGEBERS
11.1 Die anrechenbaren Kosten schätzt der Auftraggeber als Anhaltspunkt für Honorarermittlungen nach dem System der DIN 276:2018-12 (anstelle DIN 276-1:2008-12) wie folgt ein:
Leistungsbild Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI 2021) Anrechenbare Kosten gemäß Kosteneinschätzung: 1.866.000 Euro
Leistungsbild Technische Ausrüstung Verfahrenstechnische Anlagen (§ 55 HOAI 2021) Anrechenbare Kosten gemäß Kosteneinschätzung: 217.000 Euro
Leistungsbild Technische Ausrüstung EMSR (§ 55 HOAI 2021) Anrechenbare Kosten gemäß Kosteneinschätzung: 130.000 Euro
Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI 2021) Anrechenbare Kosten gemäß Kosteneinschätzung: 205.000 Euro
11.2 Diese Einschätzung ist keine förmliche Kostenschätzung nach § 2 Abs. 10 HOAI aufgrund einer ord- nungsgemäßen Vorplanungsleistung. Die Vorplanung hat der Auftragnehmer aufgrund des Vertrags nach DIN 276:2018-12 (anstelle DIN 276-1:2008-12) zu leisten.
11.3 Der Auftraggeber stuft die Ingenieurbauwerke gemäß Objektliste und Honorarzone in Anlage 12 zur HOAI 2021 wie folgt ein: Honorarzone III
11.4 Der Auftraggeber stuft die Technische Ausrüstung gemäß Objektliste und Honorarzone in Anlage 15 zur HOAI 2021 wie folgt ein: Honorarzone II
11.5 Der Auftraggeber stuft die Tragwerksplanung gemäß Objektliste und Honorarzone in Anlage 14 zur HOAI 2021 wie folgt ein: Honorarzone II
Anlagen:
Anlage 1: Bauwerkspläne als Planungsstand
Anlage 2: Übersichtsplan zu Vermessungsleistungen
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