[Seite 1]
EU-Vergabeverfahren AZV Untere Mandau Zusätzliche Vertragsbestimmungen - ZVB PlanungsleistungenBaumaßnahme SKU 20 Zittau FB23-2
| Vergabeverfahren: | Planungsleistungen Baumaßnahme SKU 20 Zittau |
|---|---|
| Projekt-Nr. Auftraggeber: | 23716002 |
Zusätzliche Vertragsbestimmungen für
Leistungen bei der Tragwerksplanung
- ZVB -
§ 1 Ingenieurtechnische Kontrolle/Fachbauleitung nach LBO
1.1 Ist dem Auftragnehmer die Besondere Leistung "Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Trag- werks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen" übertragen (oder ein Teil dieser Leis- tung wie beispielsweise das Überwachen der Bewehrungsarbeiten) und gehen dem Auftragnehmer aus- nahmsweise schriftliche Mitteilungen i. S. der §§ 4 Abs. 3 und Abs. 8, 6 Abs. 1 oder 9 Abs. 2 VOB/B zu, so sind diese unverzüglich dem bauleitenden Architekten/Ingenieur oder dem Auftraggeber weiterzuleiten.
1.2 Schriftwechsel mit anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten, mit bauausführenden Unternehmen oder mit Behörden ist im Benehmen mit dem Auftraggeber zu führen.
1.3 Der Auftragnehmer, dem die Besondere Leistung "Ingenieurtechnische Kontrolle" übertragen ist, hat er- forderlichenfalls und auf Verlangen des Auftraggebers die öffentlich-rechtliche Fachbauleitertätigkeit i. S. des Bauordnungsrechts zu übernehmen. Ein zusätzliches Honorar für die öffentlich-rechtliche Fachbauleitertä- tigkeit wird nicht gewährt.
§ 2 Kostenermittlung
2.1 Der Auftragnehmer ist nach dem Leistungsbild § 51 HOAI verpflichtet, bei der Kostenschätzung und bei der Kostenberechnung mitzuwirken (betr. die Tragkonstruktion). Der Auftragnehmer hat seinen Beitrag zur Kostenermittlung mit dem Objektplaner (Architekt/Ingenieur) abzustimmen. In den Fällen, in denen die DIN 276 nicht gilt, hat der Auftragnehmer die Art der Kostenermittlung mit dem Objektplaner und dem Auftragge- ber abzustimmen.
2.2 Der Auftragnehmer hat seinen Beitrag zur Kostenermittlung (Kostenschätzung und Kostenberechnung) fortzuschreiben, wenn sich die Grundlagen der Kostenermittlungen (z. B. Pläne, Tragwerkssystem) geändert haben und sich dadurch nicht unwesentliche Kostenänderungen ergeben.
Stand:13.01.2026 Seite1/1