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Kommunales Vertragsmuster
Architektenvertrag
- Gebäude -
Inhaltsverzeichnis: Seite:
Architektenvertrag - Gebäude - 1 - 12
§ 1 Gegenstand des Vertrags 3
§ 2 Grundlagen des Vertrags 3
§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 4
§ 4 Leistungen des Auftragnehmers 5
§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung 6
§ 6 Termine/Fristen 7
§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 7
§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 12
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen 12
KVM Gebäude !netobrev gnumhahcaN
-
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gartrevnetketihcrA 0.221/006.06 Bezeichnung/Projekt-Nr.: Erweit. Grundsch. "Kleiner Einstein" Arnegg Vertragsgegenstand: Architektenleistungen f. d. Erweiterung der Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg
§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und 4 Überwachungszielen
von Fachbehörden
Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1
Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele
Anhang 2: Ermittlung der Honorarzone 1
Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - ZVB - 1 - 6
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - 1 - 4
Falls dieser Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt *), sind weiter beigefügt:
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und 1 Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - BVB Mindestentgelt -
Für diesen Vertrag gelten landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen, deshalb sind weiter beigefügt: **)
*) vgl. § 2.4 dieses Vertrags sowie § 2 LTMG.
**) Betrifft den Fall, dass dieser Vertrag nicht im Geltungsbereich des LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für Öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg) geschlossen wird. Sollten in diesem Fall landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen gelten, sind die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes hier zu benennen und dem Vertrag beizufügen.
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Architektenvertrag
- Gebäude -
Zwischen Stadt Blaustein
vertreten durch Bürgermeister Konrad Menz
Marktplatz 2, 89134 Blaustein in (Straße, PLZ und Ort)
diese(r) vertreten durch Erster Beigeordneter Alexander Rist
in Marktplatz 2, 89134 Blaustein
(Straße, PLZ und Ort)
-nachstehend Auftraggeber genannt -
und
in
(Straße, PLZ und Ort)
vertreten durch
in
(Straße, PLZ und Ort)
-nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
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§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Architektenleistungen für die Baumaßnahme
Erweiterung der Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg
(genaue Bezeichnung der Baumaßnahme und Angabe der Art der Baumaßnahme; z.B. Neubau, Umbau, Instandsetzung)
1.2 Dieser Vertrag betrifft folgende Gebäude:
1.2.1 Erweiterung Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg
1.2.2
1.2.3
1.2.4
1.3 Es ist beabsichtigt, die unter 1.1 genannte Baumaßnahme
1.3.1 in einem Zuge durchzuführen.
1.3.2 je nach Finanzierung bzw. Bewilligung der Zuwendungen in zeitlich getrennten Abschnitten in etwa wie folgt durchzuführen:
Gebäude in der Zeit
1.2.1
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Die vorstehenden Zeitangaben sind unverbindlich.
1.4 Dieser Vertrag umfasst auch
Grundleistungen für Freianlagen mit weniger als 7.500 Euro anrechenbaren Kosten (§ 37 Abs. 1 HOAI)
Grundleistungen für Innenräume
Vom Vertragsgegenstand ausgenommen sind: KG 500 Außenanlagen
(z.B. bestimmte Teile des Objekts)
§ 2 Grundlagen des Vertrags
2.1 Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben:
Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) Projektplan
2.2 Der Auftragnehmer hat weiter zu beachten z.B. -Bestimmungen über Zuwendungen an kommunale Auftraggeber (z. B. – ANBest –) bzw. Auflagen in Bewilligungsbescheiden:
*) Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen.
KVM Gebäude 3
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2.3 Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI (Fassung 2021) und folgende Vertragsbestandteile:
- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (ZVB).
- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB).
2.4 Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Dieser Vertrag fällt unter das: ¹) Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). *) Der Auftragnehmer hat zu beachten: Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für Der Auftragnehmer hat zu beachten: ²) öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- BVB Mindestentgelt -
§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung
3.1 Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen zunächst nur die Leistungsphasen 3 bis . 3.1.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungsphasen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungsphasen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf- traggeber innerhalb von Monaten ***) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auf- trag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden.
3.1.3 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
3.2 Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungs- phasen.
§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen. Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 geregelt.
Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: ****)
¹) Ggf. relevant, falls dieser Vertrag nicht im Geltungsbereich des LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für Öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg) geschlossen wird. Wenn in diesem Fall landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen gelten, sind die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu benennen.
²) Außerdem sind die diesbezüglichen Besonderen Vertragsbedingungen zu benennen und dem Vertrag beizufügen.
*) Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu § 2 LTMG.
**) Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen. ***) Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. ****) Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.
KVM Gebäude 4
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§ 4 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Grundleistungen aus dem Leistungs- bild "Objektplanung Gebäude" nach §§ 3, 34 und Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu erbringen: *) **)
4.1 Grundlagenermittlung die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***) bereits ausgeführt
4.2 Vorplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***) bereits ausgeführt
4.3 Entwurfsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
4.4 Genehmigungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).
4.5 Ausführungsplanung die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
4.6 Vorbereitung der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
4.7 Mitwirkung bei der Vergabe die Grundleistungen der Leistungsphase 7 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
4.8 Objektüberwachung und Dokumentation die Grundleistungen der Leistungsphase 8 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
4.9 Objektbetreuung die Grundleistungen der Leistungsphase 9 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): ***)
*) Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden. **) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen. ***) Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen.
KVM Gebäude 5
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4.10 Dem Auftragnehmer werden folgende Besondere Leistungen übertragen: *) **)
.1 Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung (Erstellung von
.2 Planunterlagen und Berechnungen)und Verwendungsnachweis
.3 Mitführung der Möblierungsplanung bis einschl. LPH 5
.4
.5
Der Auftraggeber behält sich vor, (weitere) Besondere Leistungen nach Vertragsabschluss zu übertragen.
§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter/Beteiligung von Fach- behörden
5.1 Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild nach § 34 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:
durch:
durch:
durch:
durch:
durch:
durch:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:
Vorplanung LPH 2 M 1|200 und Kostenschätzung
5.2 Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten erbracht:
Objektplanung für Freianlagen/Außenanlagen (Kostengruppe ) durch:
Objektüberwachung durch:
Tragwerksplanung durch:
Entwurfsvermessung durch:
Bauvermessung durch:
Baugrundbeurteilung durch:
*) Hier nur etwaige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses konkret feststehende Besondere Leistungen und nicht Bedarfspositionen aufführen. **) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.
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Gas-, Wasser-, Abwasseranlagen durch:
Wärmeversorgungsanlagen durch:
Starkstromanlagen:
Sonstige Technik durch:
Wärmeschutz durch:
Innenräume durch:
Sicherheitskoordinator:
Die Verträge mit den anderen an der Planung und Überwachung fachlich Beteiligten werden vom Auftraggeber geschlossen.
5.3 Bei der Erarbeitung des Planungskonzepts sind folgende Fachbehörden (Dienststellen) oder Versorgungsträger zu beteiligen:
§ 6 Termine/Fristen
6.1 Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:
- Vorplanung nach 4.2 liegt bereits vor
- Entwurfsplanung nach 4.3 Ende Juni 24; LPH 4: 15.09.24; LPH 5 bis 07/25 -LPH 6 bis 09/25; Bauzeit 12/25-Frühjahr/Sommer 27
6.2 Im Übrigen hat der Auftragnehmer die ihm übertragenen Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.
§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 7.1 Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt:
Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 bzw. 7.3 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.
Für darüber hinausgehende Leistungen *) wird folgendes Honorar vereinbart:
7.2 Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt:
7.2.1 Nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6 und 33 HOAI) auf der Grundlage der Kostenberechnung
*) z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen.
KVM Gebäude 7
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7.2.2 Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 35 HOAI):
Gebäude Honorarzone ggf. Anhang
-
Gebäude nach 1.2.1 III zum Vertrag
-
Gebäude nach 1.2.2
-
Gebäude nach 1.2.3
-
Gebäude nach 1.2.4
7.2.3 Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.2 Nr. 1 bis Nr. aufgeführten Gebäude
jeweils getrennt ermittelt
zusammengefasst ermittelt
wie folgt teilweise zusammengefasst bzw. getrennt ermittelt
7.2.4 Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 34 HOAI):
| Gebäude nach | 1.2.1 | 1.2.2 | 1.2.3 | 1.2.4 |
|---|---|---|---|---|
| Leistungen | ||||
| 1 Grundlagenermittlung | 0v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 2 Vorplanung | 0v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 3 Entwurfsplanung | 15v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 4 Genehmigungsplanung | 3v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 5 Ausführungsplanung | 25v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 6 Vorbereitung der Vergabe | 10v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 7 Mitwirkung bei der Vergabe | 4v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 8 Objektüberwachung | 32v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 9 Objektbetreuung | 0v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| Gesamt: | 89,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
7.2.5 Als Honorarsatz nach § 35 Abs. 1 HOAI wird vereinbart
für das Gebäude nach 1.2.1 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Gebäude nach 1.2.2 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Gebäude nach 1.2.3 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Gebäude nach 1.2.4 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
Die Honorarspanne stellt die Differenz zwischen dem Basishonorarsatz und dem oberen Honorar- satz dar.
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7.2.6 Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen
Umbau-/Modernisierungszuschlag
| Gebäude nach | Umbau-/Modernisierungszuschlag auf das Honorar der Leistungsphasen 1 bis 9 (soweit diese übertragen sind) |
|---|---|
| 1.2.1 | v.H. |
| 1.2.2 | v.H. |
| 1.2.3 | v.H. |
| 1.2.4 | v.H. |
Instandhaltungs-/Instandsetzungszuschlag
| Gebäude nach | Umbau-/Modernisierungszuschlag auf das Honorar der Leistungsphase 8 (soweit diese übertragen ist) |
|---|---|
| 1.2.1 | v.H. |
| 1.2.2 | v.H. |
| 1.2.3 | v.H. |
| 1.2.4 | v.H. |
7.2.7 Wenn und soweit im Rahmen der Objektplanung "Gebäude" auch Außenanlagen (-teile) nachrichtlich darzustellen sind (z. B. in Lageplänen, Zufahrten oder Stellplätze), kann der Auftragnehmer allein daraus und ohne ausdrücklichen Auftrag für die Objektplanung "Außenanlagen" noch keinen Honoraranspruch für Freianlagen ableiten.
7.2.8 Nach folgenden weiteren besonderen Honorarvereinbarungen:
(z.B. Regelungen über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz, Zu- oder Abschlag auf das nach 7.2.1 bis 7.2.7 ermittelte Honorar)
7.3 Alternativ zu 7.2 *)
Die Grundleistungen werden wie folgt honoriert:
*) Diese Option wählen, falls eine von der Honorarsystematik nach 7.2 abweichende Honorarermittlung vereinbart werden soll. Ggf. auf eine Anlage verweisen, in der die alternative Honorarermittlung näher geregelt wird.
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7.4 Die Besonderen Leistungen nach 4.10 werden wie folgt honoriert: *)
7.4.1 die Besonderen Leistungen
v. H. des Grund- v. H. honorars (100 v. H.) v. H.
7.4.2 die Besonderen Leistungen
Mitführung der Möblierungsplanung 0EUR netto bis einschl. LPH 5 EUR pauschal EUR
7.4.3 die Besonderen Leistungen
Mitwirkung bei der Fördermittelbeschaffung
und Verwendungsnachweis
nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf und auf der Grundlage nachfolgender Stundensätze.
7.4.4 nach 7.4.3, höchstens jedoch bis zum Betrag von EUR netto.
7.5 Als Stundensätze werden vereinbart:
7.5.1 für den Auftragnehmer und Partner EUR
für Mitarbeiter EUR
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter EUR mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen
EUR
7.5.2 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich prüfbare Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
*) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.
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7.6 Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten (mit Ausnahme der Kosten für ein Baustellenbüro) werden wie folgt vergütet:
7.6.1 Pauschal
mit EUR netto
mit v. H. des Nettohonorars
mit v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage
der Kostenberechnung.
der
7.6.2 Alternativ zu 7.6.1 Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:
Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen (Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1)
Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1) Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal
mit v. H. des Nettohonorars
mit EUR netto
erstattet.
7.7 Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.
7.8 Spätestens vor Beginn der Bauarbeiten wird ggf. einvernehmlich noch festgelegt, ob und inwieweit der Auftragnehmer an der Baustelle ein ausreichend besetztes Baubüro zu unterhalten hat. Die Kosten für ein etwaiges erforderliches Baustellenbüro trägt der Auftraggeber. Einzelheiten (z. B. wegen der Räumlichkeiten) werden rechtzeitig vor Baubeginn festgelegt. Der Auftragnehmer ist ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht befugt, in die Ausschreibungstexte für die bauausführenden Unternehmen Regelungen bezüglich eines Baustellenbüros aufzunehmen.
7.9 Wird ein Baustellenbüro eingerichtet und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale oder Teilpauschale nach 7.6 nicht unwesentlich, z.B. betr. der Reisen, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.
7.10 Die Pauschale/Teilpauschale unter 7.6 bezieht sich auf das im Vertrag vereinbarte Leistungsbild (Grundleistungen und ggf. Besondere Leistungen). Wird nach Vertragsabschluss das vereinbarte Leistungsbild geändert (z.B. Wegfall oder Hinzutritt bestimmter Leistungsphasen, vorzeitige Vertragsauflösung, Erbringung der Leistungsphase 8 durch ortsansässige Auftragnehmer) und ändern sich dadurch die ursprünglichen Annahmen für die Pauschale/Teilpauschale nach 7.6 nicht unwesentlich, dann ist ggf. eine neue Pauschale zu vereinbaren.
7.11 Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.6 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besondere Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.
7.12 Vereinnahmte Entschädigungen für die Ausgabe der Vergabeunterlagen (vgl. z.B. § 8b Abs. 1 Nr. 1 VOB/A) stehen dem Auftraggeber zu. Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf Erstattung der Nebenkosten nach 7.6. Hat der Auftragnehmer die Leistungsverzeichnisse zu vervielfältigen, sind seine Nebenkosten mit den Pauschalen 7.6.1 oder 7.6.2 abgegolten.
7.13 Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).
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§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:
-
für Personenschäden 5.000.000 EUR
-
für sonstige Schäden 2.000.000 EUR
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
9.1 Überwachung der Ausführung des Tragwerks
Die Überwachung obliegt dem Auftragnehmer. *) Für die Überwachung folgender Tragwerksteile wird der Tragwerksplaner beauftragt:
(z. B. Bewehrung)
9.2 Baustellenverordnung
Für den Fall, dass die Baustelle unter die Baustellenverordnung fällt und danach ein Baustellenkoordinator (u. a. auch mit der Erstellung eines SiGe-Plans) zu beauftragen ist, werden diese Leistungen
vom Auftragnehmer erbracht (für die Leistungen wird ein gesonderter Vertrag geschlossen).
von einem noch zu beauftragenden Dritten erbracht.
vom Auftraggeber selbst erbracht.
9.3 Anrechnung früherer Entgelte (Vorleistungen)
Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits früher gezahlte Entgelte für / in Höhe von
(z.B. Preisgelder, Honorare für Voruntersuchungen, Gutachten)
werden auf das Honorar ganz (teilweise) wie folgt angerechnet:
oder:
Im Zusammenhang mit dem Auftrag bereits erbrachte Vorleistungen sind im geminderten Leistungsbild (§ 4) berücksichtigt.
9.4 Generalunternehmer
Für den Fall, dass die Bauleistungen an einen Generalunternehmer vergeben werden, wird das Leistungsbild (§ 4) nochmals überprüft und ggf. einvernehmlich neu festgelegt (bewertet).
9.5 Sonderregelungen für anrechenbare Kosten
Die Kosten für
(z.B. die Kosten der Kostengruppe(n) 370 oder 610 DIN 276 ; z.B. Beschaffung medizinischer Geräte)
sind im Verhältnis zu den gesamten Kosten außergewöhnlich hoch. Diese Kosten werden, falls nach § 1 des Vertrags beauftragt und nach § 33 HOAI überhaupt anrechenbar, nur mit einem Anteil von v.H. angerechnet.
*) Die Leistung ist nach § 34 HOAI i.V. mit Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI ggf. eine Grundleistung der Leistungsphase 8.
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9.6 Raum für weitere Vereinbarungen:
LPH 8: Sollte vom AN für die Ausführung der LPH 8 ein Subunternehmer beauftragt werden, wird seitens der Stadt ein Mitspracherecht bei der Auswahl eines qualifizierten Büros eingefordert.
Ausgefertigt:
Auftraggeber: Auftragnehmer: Blaustein,
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
(Unterschrift, Dienstsiegel) (Unterschrift)
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