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Bezeichnung/Projekt-Nr.:
Vertragsgegenstand:
Kommunales Vertragsmuster
Ingenieurvertrag
- Tragwerksplanung -
Inhaltsverzeichnis: Seite:
Ingenieurvertrag - Tragwerksplanung - 1 - 9
§ 1 Gegenstand des Vertrags 3
§ 2 Grundlagen des Vertrags 3
§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung 3
§ 4 Leistungen des Auftragnehmers 4
§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter 5
§ 6 Termine/Fristen 5
§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 6
§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers 10
§ 9 Ergänzende Vereinbarungen 11
KVM Tragwerk !netobrev gnumhahcaN
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gartrevrueinegnI 5.051/006.06 Erweit. Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg
Tragwerksplanung
§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und 4 Überwachungszielen
Anlage 1 "Nebenkosten" (ggf. beigefügt) 1
Anhang 1: Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele
Anhang 2: Übertragung Besonderer Leistungen i.S. § 3 Abs. 3 HOAI 1 - 2
Anhang 3: Ermittlung der Honorarzone
Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Leistungen bei der Tragwerksplanung 1
- ZVB -
Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen - AVB - 1 - 4
Falls dieser Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt *), sind weiter beigefügt:
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und 1 Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) - BVB Mindestentgelt -
Für diesen Vertrag gelten landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen, deshalb sind weiter beigefügt: **)
*) vgl. § 2.3 dieses Vertrags sowie § 2 LTMG.
**) Betrifft den Fall, dass dieser Vertrag nicht im Geltungsbereich des LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für Öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg) geschlossen wird. Sollten in diesem Fall landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen gelten, sind die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes hier zu benennen und dem Vertrag beizufügen.
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Ingenieurvertrag
- Tragwerksplanung -
Zwischen Stadt Blaustein
vertreten durch Bürgermeister Konrad Menz
Marktplatz 2, 89134 Blaustein in (Straße, PLZ und Ort)
diese(r) vertreten durch Erster Beigeordneter Alexander Rist
in Marktplatz 2, 89134 Blaustein
(Straße, PLZ und Ort)
-nachstehend Auftraggeber genannt -
und
in
(Straße, PLZ und Ort)
vertreten durch
in
(Straße, PLZ und Ort)
-nachstehend Auftragnehmer genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
KVM Tragwerk 2
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§ 1 Gegenstand des Vertrags
1.1 Gegenstand dieses Vertrags sind Ingenieurleistungen der Tragwerksplanung für die Erweiterung der Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg
(genaue Bezeichnung der Maßnahme und der Art der Baumaßnahme) 1.2 Dieser Vertrag betrifft folgende Tragwerke:
| Tragwerk | das Tragwerk betrifft folgendes Gebäude bzw. Ingenieurbauwerk: |
|---|---|
| 1.2.1 | Erweiterung der Grundschule "Kleiner Einstein" Arnegg |
| 1.2.2 | |
| 1.2.3 | |
| 1.2.4 |
§ 2 Grundlagen des Vertrags 2.1 Der Auftragnehmer hat die Planungs- und Überwachungsziele zu beachten, die sich aus folgenden Unterlagen ergeben: Anhang 1 - Zusammenstellung der Planungs- und Überwachungsziele *) Projektplan
2.2 Soweit dieser Vertrag mit seinen Anlagen nichts anderes bestimmt, gelten die HOAI (Fassung 2021) und ergänzend folgende Vertragsbestandteile:
- Zusätzliche Vertragsbestimmungen für Leistungen bei der Tragwerksplanung (ZVB).
- Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen (AVB).
2.3 Dieser Vertrag fällt unter das Tariftreue- und Dieser Vertrag fällt unter das: ¹) Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG). ³) Der Auftragnehmer hat zu beachten: Die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für Der Auftragnehmer hat zu beachten: ²) öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG)
- BVB Mindestentgelt -
§ 3 Stufen-/abschnittsweise Beauftragung bzw. Gesamtbeauftragung
3.1 Der Auftraggeber wählt die stufen-/abschnittsweise Beauftragung **) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer von den in § 4 gekennzeichneten Leistungen zu- nächst nur die Leistungen 1 bis 3 . ***) 3.1.1 Der Auftraggeber beabsichtigt, dem Auftragnehmer bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die weiteren in § 4 gekennzeichneten Leistungen einzeln oder im Ganzen zu übertragen. Die Übertragung erfolgt durch schriftliche Mitteilung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Übertragung weiterer Leistungen auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken (abschnittsweise Beauftragung).
Der Auftraggeber ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht. 3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diese weiteren Leistungen zu erbringen, wenn sie ihm vom Auf- traggeber innerhalb von Monaten ****) / zwei Jahren nach Fertigstellung der bisher in Auftrag gegebenen Leistungen schriftlich übertragen werden. 3.1.3 Im Falle einer Übertragung weiterer Leistungen nach 3.1.1 gelten die Bedingungen dieses Vertrages. Aus der stufen- oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
3.2 Der Auftraggeber wählt die Gesamtbeauftragung ***) Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer sämtliche in § 4 gekennzeichneten Leistungen.
¹) Ggf. relevant, falls dieser Vertrag nicht im Geltungsbereich des LTMG (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz für Öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg) geschlossen wird. Wenn in diesem Fall landesspezifische Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen gelten, sind die Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes zu benennen.
²) Außerdem sind die diesbezüglichen Besonderen Vertragsbedingungen zu benennen und dem Vertrag beizufügen.
³) Hier ankreuzen, falls der Vertrag unter das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) fällt. Vergleiche hierzu § 2 LTMG.
*) Falls diese Option angekreuzt wird, ist Anhang 1 auszufüllen. **) Entweder die Variante 3.1 oder die Variante 3.2 wählen. ***) Zum Beispiel: 4.1 bis 4.4 ****) Sollen weniger als zwei Jahre vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen.
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§ 3a Vorgehensweise bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen Soweit wesentliche Planungs- und Überwachungsziele noch nicht vereinbart sind (vgl. 2.1, Anhang 1), hat der Auftragnehmer zunächst eine Planungsgrundlage zur Ermittlung und Festlegung dieser Ziele sowie eine diesbezügliche Kosteneinschätzung zu erstellen. Die Planungsgrundlage und die Kosteneinschätzung sind dem Auftraggeber zur Zustimmung vorzulegen. Auf das Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers bzw. Auftragnehmers nach § 650r BGB wird hingewiesen.
Das Honorar für die Erarbeitung der Planungsgrundlage und der Kosteneinschätzung wird in 7.1 gere gelt.
Zur Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung sind folgende Leistungen zu erbringen: *)
Gemäß Anlage 14.1 die Grundleistungen der LPH 1 und LPH 2 a und b
§ 4 Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat, wenn nach § 3 übertragen, folgende Leistungen aus dem Leistungsbild der §§ 3, 51 und Anlage 14 Nr. 14.1 zur HOAI zu erbringen: **) ***)
4.1 Grundlagenermittlung ****)
- die Grundleistungen der Leistungsphase 1 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *****)
4.2 Vorplanung
-
die Grundleistungen der Leistungsphase 2 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *****)
-
die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 2" gekennzeichneten Besonderen Leistungen ******)
4.3 Entwurfsplanung
-
die Grundleistungen der Leistungsphase 3 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *****)
-
die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 3" gekennzeichneten Besonderen Leistungen ******)
4.4 Genehmigungsplanung
-
die Grundleistungen der Leistungsphase 4 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *****)
-
die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 4" gekennzeichneten Besonderen Leistungen ******) Die vereinbarten Grundleistungen der Leistungsphase 4 stehen noch unter dem Vorbehalt der endgültigen Beauftragung (Bedarfsposition). Zeigt sich im Verlauf der Planung, dass für einzelne Grundleistungen der Leistungsphase 4 kein Bedarf besteht, wird das Honorar entsprechend gemindert (Ansprüche nach § 8 AVB i.V.m. § 648 BGB sind insoweit nicht gegeben).
*) Hier sind die Leistungen einzutragen, die für die Erarbeitung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung zu erbringen sind. Üblicherweise sind dies die Grundleistungen der Leistungsphase 1 sowie die ersten beiden Grundleistungen der Leistungsphase 2. Daneben können weitere Leistungen (Besondere Leistungen) erforderlich bzw. gewünscht sein, so z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205.
**) Zu übertragende Leistungsphasen ankreuzen. Grundleistungen, die der AG überträgt, hier auch dann anzukreuzen, wenn sie zur Erstellung der Planungsgrundlage/Kosteneinschätzung erforderlich sind und bereits unter § 3a benannt wurden. ***) Auf § 3a (Pflicht des Auftragnehmers zur Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung bei fehlender Vereinbarung von Planungs- und Überwachungszielen) wird hingewiesen. ****) Bei Ingenieurbauwerken i. S. v. § 41 Nr. 6 und 7 HOAI streichen (s. § 51 HOAI). *****) Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen. ******) Anhang 2 ausfüllen, wenn auch Besondere Leistungen übertragen werden sollen.
KVM Tragwerk 4
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4.5 Ausführungsplanung
-
die Grundleistungen der Leistungsphase 5 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)
-
die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 5" gekennzeichneten Besonderen Leistungen **)
4.6 Vorbereitung der Vergabe
-
die Grundleistungen der Leistungsphase 6 mit Ausnahme folgender Grundleistung(en): *)
-
die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 6" gekennzeichneten Besonderen Leistungen **)
4.7 Mitwirkung bei der Vergabe
- die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 7" gekennzeichneten Besonderen Leistungen **)
4.8 Objektüberwachung
- die in Anhang 2 unter "Leistungsphase 8" gekennzeichneten Besonderen Leistungen **)
4.9 Weitere Besondere Leistungen
- die in Anhang 2 unter "Weitere Besondere Leistungen" gekennzeichneten Besonderen Leistungen **) ***)
§ 5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlich Beteiligter
5.1 Folgende Leistungen aus dem Leistungsbild des § 51 HOAI werden vom Auftraggeber selbst oder in seinem Auftrag von Dritten erbracht:
durch:
durch:
durch:
durch:
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer folgende Unterlagen zur Verfügung:
(z. B. Baugrundgutachten)
Folgende Leistungen werden von den nachstehend genannten, an der Planung und Überwachung 5.2 fachlich Beteiligten erbracht. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen mit diesen abzustimmen.
Objektplanung für Ingenieurbauwerke - Verkehrsanlagen - durch:
Objektplanung für Gebäude durch:
*) Nicht zu übertragende einzelne Grundleistungen innerhalb der Leistungsphase aufführen. **) Anhang 2 ausfüllen, wenn auch Besondere Leistungen übertragen werden sollen. ***) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter 3a und 7.1 geregelt.
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Wärmeversorgungsanlagen durch:
Starkstromanlagen durch:
Gas-, Wasser- und Abwasseranlagen durch:
Objektplanung für Freianlagen durch:
Baugrunduntersuchung durch:
§ 6 Termine/Fristen
6.1 Für die Leistungen nach § 4 gelten folgende Termine/Fristen:
nach Projektplan
6.2 Soweit keine Termine und Fristen vereinbart sind, hat der Auftragnehmer seine Leistungen so rechtzeitig zu erbringen, dass Planung und Durchführung der Baumaßnahme nicht aufgehalten werden.
§ 7 Honorarermittlung und Nebenkosten 7.1 Das Honorar für die Erstellung der Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung (vgl. § 3a) wird wie folgt ermittelt:
Soweit die Erstellung der Planungsgrundlage Grundleistungen der Leistungsphasen Grundlagenermittlung (4.1) und Vorplanung (4.2) umfasst, sind diese in dem unter 7.2 bzw. 7.3 hierfür vereinbarten Honorar enthalten.
Für darüber hinausgehende Leistungen *) wird folgendes Honorar vereinbart:
7.2 Das Honorar für die Grundleistungen wird wie folgt ermittelt:
7.2.1 Abrechnung Gebäude nach DIN 276 (§ 50 Abs. 1 HOAI) **)
- Diese Abrechnungsart ist nur bei Gebäuden vorgesehen -
*) z.B. eine Bedarfsplanung nach DIN 18205; hier die betreffenden Leistungen nennen und die jeweiligen Honorare festlegen. **) Zutreffende Alternative (7.2.1 oder 7.2.2) ankreuzen.
KVM Tragwerk 6
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7.2.1.1
| Tragwerk nach | Nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6, 50 HOAI) auf der Grundlage der |
|---|---|
| 1.2.1 | Kostenberechnung |
| 1.2.2 | Kostenberechnung |
| 1.2.3 | Kostenberechnung |
| 1.2.4 | Kostenberechnung |
7.2.2 Abrechnung Ingenieurbauwerke nach DIN 276 (§ 50 Abs. 3 HOAI) *)
- Bei Gebäuden nur vorgesehen bei hohem Anteil an Kosten der Gründung und der Tragkonstruktionen (§ 50 Abs. 2 HOAI) -
7.2.2.1
| Tragwerk nach | Nach den anrechenbaren Kosten (§§ 4, 6, 50 HOAI) auf der Grundlage der |
|---|---|
| 1.2.1 | Kostenberechnung |
| 1.2.2 | Kostenberechnung |
| 1.2.3 | Kostenberechnung |
| 1.2.4 | Kostenberechnung |
7.2.3 Folgende Kosten werden zu den anrechenbaren Kosten nach § 7.2.1 oder § 7.2.2 hinzugenommen (§ 50 Abs. 5 HOAI) **)
*) Zutreffende Alternative (7.2.1 oder 7.2.2) ankreuzen. **) Betrifft Kosten von Arbeiten, die nicht unter § 7.2.1 oder § 7.2.2 erfasst sind. Nach § 50 Abs. 5 HOAI können die Vertragsparteien vereinbaren, dass diese Kosten ganz oder teilweise anrechenbar sind, wenn der Auftragnehmer wegen dieser Arbeiten Mehrleistungen für das Tragwerk nach § 51 HOAI erbringt.
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7.2.4 Nach folgender Honorarzone (§§ 5, 52 i.V. mit Anlage 14 Nr. 14.2 HOAI): Tragwerk nach Honorarzone Anhang 1.2.1 Erweit. Grundschule Arnegg II
1.2.2
1.2.3
1.2.4
Das Honorar wird aus den anrechenbaren Kosten der unter 7.2.4 Nr. 1 bis Nr. aufgeführten Tragwerke jeweils getrennt ermittelt. zusammengefasst ermittelt. wie folgt ermittelt:
7.2.5 Nach folgender Bewertung der Grundleistungen in den Leistungsphasen (§ 51 HOAI):
| Tragwerk nach | 1.2.1 | 1.2.2 | 1.2.3 | 1.2.4 |
|---|---|---|---|---|
| Leistungen | ||||
| 1 Grundlagenermittlung | 3,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 2 Vorplanung | 10,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 3 Entwurfsplanung | 15,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 4 Genehmigungsplanung | 30,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 5 Ausführungsplanung | 40,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| 6 Vorbereitung der Vergabe | 2,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
| Gesamt: | 100,00v.H. | v.H. | v.H. | v.H. |
7.2.6 Als Honorarsatz nach § 52 Abs. 1 HOAI wird vereinbart
für das Tragwerk nach 1.2.1 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Tragwerk nach 1.2.2 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Tragwerk nach 1.2.3 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
für das Tragwerk nach 1.2.4 der Basishonorarsatz zzgl. v.H. der Honorarspanne
Die Honorarspanne stellt die Differenz zwischen dem Basishonorarsatz und dem oberen Honorarsatz dar.
7.2.7 Nach folgenden besonderen Honorarvereinbarungen:
Es werden die folgenden Zuschläge vereinbart:
Umbau-/Modernisierungszuschlag
| Tragwerk nach | Umbau-/Modernisierungszuschlag auf das Honorar der Leistungsphasen 1 bis 6 (soweit diese übertragen sind) |
|---|---|
| 1.2.1 | v.H. |
| 1.2.2 | v.H. |
| 1.2.3 | v.H. |
| 1.2.4 | v.H. |
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7.2.8 Nach folgenden weiteren besonderen Honorarvereinbarungen:
(z.B. Regelungen über die Berücksichtigung der mitzuverarbeitenden vorhandenen Bausubstanz, Zu- oder Abschlag auf das nach 7.2.1 bis 7.2.7 ermittelte Honorar)
7.3 Alternativ zu 7.2 *)
Die Grundleistungen werden wie folgt honoriert:
7.4 Für Leistungen bei der Tragwerksplanung für Traggerüste wird folgendes Honorar vereinbart (§ 50 Abs. 4 HOAI):
7.5 Die Besonderen Leistungen nach 4.9 (bzw. Anhang 2) werden wie in Anhang 2 festgelegt honoriert. **)
*) Diese Option wählen, falls eine von der Honorarsystematik nach 7.2 abweichende Honorarermittlung vereinbart werden soll. Ggf. auf eine Anlage verweisen, in der die alternative Honorarermittlung näher geregelt wird. **) Die Leistungen für die evtl. Erstellung einer Planungsgrundlage nebst Kosteneinschätzung und das Honorar für diese Leistungen werden unter § 3a und 7.1 geregelt.
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7.6 Als Stundensätze werden vereinbart:
7.6.1 für den Auftragnehmer und Partner EUR
für Mitarbeiter EUR
für technische Zeichner und sonstige Mitarbeiter EUR mit vergleichbarer Qualifikation, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen
EUR
7.6.2 Werden Leistungen nach dem nachgewiesenen Zeitbedarf vergütet, hat der Auftragnehmer wöchentlich Stundennachweise zu übergeben, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird.
7.7 Sämtliche nach § 14 HOAI erstattungsfähige Nebenkosten werden wie folgt vergütet:
7.7.1 Pauschal
mit EUR netto
mit v. H. des Nettohonorars
mit v. H. der anrechenbaren Kosten auf der Grundlage der
Kostenberechnung
7.7.2 Alternativ zu 7.7.1
Folgende Nebenkosten werden auf Nachweis und nach Maßgabe der Anlage 1 Anlage 1 "Nebenkosten" erstattet:
Kosten für Vervielfältigungen von Zeichnungen und schriftlichen Unterlagen (Nr. 1.1 bis 1.3 Anlage 1)
Kosten für Reisen (Nr. 2 und 3 Anlage 1)
Alle übrigen nach § 14 HOAI erstattungsfähigen Nebenkosten (z. B. Anfertigung von Filmen und Fotos, Versandkosten oder Kosten für Datenübertragungen) werden pauschal
mit v. H. des Nettohonorars
mit EUR netto
7.8 Die Umsatzsteuer für das Honorar des Auftragnehmers und für die Nebenkosten wird gesondert gezahlt.
7.9 Mit der Pauschale/Teilpauschale nach 7.7 sind nicht abgegolten die Nebenkosten für solche Besonderen Leistungen, die erst nach Vertragsabschluss übertragen werden.
7.10 Bei Erstattung auf Nachweis sind die Nebenkosten zeitnah abzurechnen, die Kosten für Reisen spätestens vierteljährlich. In Reisekostenabrechnungen sind die notwendigen Angaben zu machen (z. B. Datum, Reisezweck, -ziel und -dauer, Verkehrsmittel).
§ 8 Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 10 der AVB müssen mindestens betragen:
- für Personenschäden 5.000.000 EUR
- für sonstige Schäden 000.000 EUR
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§ 9 Ergänzende Vereinbarungen
9.1 Die Kosten für Gebäude/Bauwerke und etwaige zugehörige unselbstständige bauliche Anlagen (z. B. Außenanlagen) werden bei der Honorarermittlung zusammengefasst.
9.2
Ausgefertigt:
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Blaustein,
(Ort, Datum) (Ort, Datum)
(Unterschrift, Dienstsiegel) (Unterschrift)
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