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Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
zum Vergabeverfahren für Planungsleistungen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. §33 ff. HOAI für die LP 1 und 2 zur „Konzepterstellung Schwimmbad und Personalwohnhaus Moltkestr. 15, Klinik Norderney, Kaiserstr. 26, 26548 Norderney“
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet.
Auftraggeber: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48147 Münster (§ 99 GWB)
Projekttitel: Planungsleistung der Objektplanung in der Reha-Klinik Norderney „Konzepterstellung Schwimmbad und Personalwohnhaus Moltkestr. 15, Klinik Norderney, 26548 Norderney“ (Für beide Bereiche sind Konzepte für eine Sanierung oder einen Neubau zu entwickeln)
A. Allgemeine Angaben und Hinweise
- Auftraggeber, Auftragsgegenstand
Gegenstand des Auftrages sind die Planungsleistungen der Objektplanung LP 1 – 2 für die Entwicklung von Konzepten für eine Sanierung oder einen Neubau; zum einen für das Schwimmbad und zum anderen für das Personalwohnhaus Moltkestr. 15. Beide Gebäude gehören zur Liegenschaft der Klinik Norderney, der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, in der Kaiserstr. 26, 26548 Norderney.
Die Deutsche Rentenversicherung Westfalen betreibt auf der Nordseeinsel Norderney eine Rehabilitationsklinik, die rund 100 Meter vom öffentlichen Strand entfernt liegt. Die medizinischen Schwerpunkte der Klinik liegen in den Bereichen Atemwegs- und Lungenerkrankungen, Erkrankungen des Muskel- und Skelettapparates (Orthopädie) sowie Schlafstörungen.
Das Schwimmbad wurde in den 1980er Jahren errichtet und hat seine übliche technische Nutzungsdauer erreicht bzw. überschritten. Bauteile, Badewassertechnik und Gebäudehülle entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den heutigen Anforderungen an Sicherheit, Hygiene und Energieeffizienz. Vor diesem Hintergrund ist eine Sanierung oder ein Ersatzneubau des Schwimmbads vorgesehen, um die Funktionsfähigkeit der Klinik und die therapeutischen Angebote dauerhaft zu sichern.
In fußläufiger Entfernung zur Klinik befindet sich in der Moltkestr. 15 ein Personalwohnhaus der Klinik mit 15 Wohneinheiten. Das Gebäude stammt vermutlich aus den 1950er Jahren und wurde im Jahr 1990 um einen rückseitigen Anbau erweitert. In den vergangenen Jahrzehnten wurden am Gebäude nur wenige Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Der Auftrag wird darin bestehen innerhalb der Leistungsphasen 1 und 2 für das o.g. Schwimmbad und das Wohnhaus Sanierungs- oder Neubaukonzepte zu entwickeln. Ggfs. sind auch Kombinationen denkbar. Die Umsetzung muss im laufenden Betrieb erfolgen, es sind also Ersatzlösungen zu überlegen, die Teil der Konzepte sein müssen. Alle Konzepte sind mit Kosten
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und Bauzeiten zu hinterlegen. Ziel des Auftraggebers ist es ein Konzept im Rahmen dieses Auftrages entwickeln zu lassen, dass dann bis zur letztlichen Umsetzung verfolgt wird.
- Verfahren
Das Vergabeverfahren unterliegt einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, wobei eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgerufen werden (VgV § 17).
Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden gem. § 51 VgV auf drei geeignete Bewerber begrenzt.
- Aufbau der Vergabeunterlagen
Die Vergabeunterlagen sind wie folgt gegliedert:
Anlage 0 – Bewerbungs- und Angebotsbedingungen (dieses Dokument)
Anlagenteil A: A.1 – Teilnahmeantrag
Anlagenteil B: B.1 – Projektbeschreibung B.1.1 – Leistungsbeschreibung B.1.2 – Planunterlagen (1.2.1 – 1.2.8) B.2 – Fachplanervertrag B.3 – Honorarabfrage Bietermatrix
Die Unterlagen dürfen nur im Rahmen dieses Vergabeverfahrens verwendet werden. Eine anderweitige Nutzung ist nicht erlaubt.
- Vergabeplattform eVergabe
Jegliche Kommunikation zum Verfahren läuft über die eVergabe-Plattform. Die Vergabeunterlagen stehen auf der eVergabe-Plattform gem. § 41 Abs. 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
Gemäß § 9 Abs. 3 VgV ist der AG verpflichtet, den Zugang zu den Vergabeunterlagen ohne Registrierungspflicht zu ermöglichen. Die Bewerber müssen sich mithin nicht für den Download der Vergabeunterlagen registrieren. Der AG hat bei einem anonymen Download, sprich ohne Registrierung, keine Möglichkeit, die Bieter über spätere Änderungen oder Hinweise an den Vergabeunterlagen oder dem Verfahren zu informieren bzw. die Bieter an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen. Daher empfiehlt der AG den Bietern die freiwillige Registrierung auf der eVergabe-Plattform, um an der Kommunikation in diesem Vergabeverfahren teilnehmen zu können (z.B. bei Fragestellungen, automatische Benachrichtigungen aller Bieter). Andernfalls kann nicht gewährleistet werden, dass Bieterrundschreiben alle Interessenten gleichnamig erreichen. Unterbleibt die Registrierung, trägt alleine der Bieter das Risiko, eine Bewerbung bzw. das Angebot auf nicht mehr aktueller Grundlage einzureichen. Darüber hinaus ist der Bewerber bzw. Bieter dazu verpflichtet, regelmäßig sein digitales Postfach einzusehen, da der Eingang einer Nachricht als dem Bieter zugegangen gilt.
- Rückfragen zu den Unterlagen und weitere Auskünfte
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Fragen können vom Bewerber bzw. Bieter ausschließlich elektronisch an die vorgenannte Vergabestelle über die Bieterkommunikation der e-Vergabe-Plattform gerichtet werden. Antworten werden anonymisiert über das Portal beantwortet. Ferner werden alle weiteren Auskünfte nur über das Portal erteilt. Über die Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten hat sich der Bieter bzw. Bewerber selbst zu vergewissern und zu prüfen. Im Falle von Fragen, Informations- oder Vergabelücken bzw. Widersprüchen, muss der Bieter diese unverzüglich über das Portal (s. unter Ziff. A.3) mitteilen und anmelden. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, ist dies innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Unabhängig hiervon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe von Angeboten gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls innerhalb dieser Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Wird gegen diese Obliegenheiten verstoßen, ist ein Antrag auf Nachprüfung gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines interessierten Unternehmens mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann hiergegen ein Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Formale Anforderungen an die Übermittlung des Teilnahmeantrags sowie der Angebote
6.1 Elektronische Einreichung
Der Teilnahmeantrag und sämtliche Angebote (Erstangebot, endgültiges Angebot) sind gem. § 53 Abs. 1 VgV über die Vergabeplattform (eVergabe) in Textform einzureichen. Angebote, die auf anderem Wege eingereicht werden, insbesondere per Post, E-Mail oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Zur Wahrung der Textform nach § 126 b BGB ist die namentliche Nennung des Erklärenden bzw. Ausstellers erforderlich oder eine Nachbildung der Namensunterschrift, bspw. durch Einfügen eines Scans der Originalunterschrift, nebst Datum der Unterzeichnung, am Ende der Erklärung (Abschlussfunktion). Soweit Eigenerklärungen ein Unterschriftsfeld vorsehen, ist dieses ebenfalls gesondert durch namentliche Nennung des Erklärenden bzw. Ausstellers auszufüllen oder mittels Nachbildung der Namensunterschrift zu unterschreiben. Die zusätzliche Verwendung eines Firmenstempels bzw. der Nachbildung eines Firmenstempels ist unschädlich.
Die hochgeladenen Teilnahmeanträge und Angebote werden mit einem Zeitstempel versehen, auf einem Sicherheitsserver verschlüsselt abgelegt und können erst nach Ablauf der Bewerbungs-/Angebotsfrist gleichzeitig von zwei Vertretern des AG abgerufen werden. Für das Angebot sind – soweit nichts Abweichendes vorgegeben wird – die vom AG erstellten und zur Verfügung gestellten Vordrucke zu verwenden.
6.2 Nachforderung
Der Teilnahmeantrag und die Angebote müssen vollständig sein und sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten. Der AG behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu
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korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
- Unterauftragnehmer/ Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber Teile seiner Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Teilnahmeantrag die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten, sowie die vorgesehenen anderen Unternehmen im Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen (siehe jeweils die entsprechenden Unterkapitel des Angebotsformulars Anlage A.1) benennen. Es wird darauf hingewiesen, dass freie Mitarbeiter als Unterauftragnehmer gelten. Als Unterauftragnehmer gelten auch mit dem AN verbundene Unternehmen, wie Schwester- und Tochterunternehmen, wenn sie in die Leistungserbringung involviert sind.
Der Bewerber hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu dem von diesem bestimmten Zeitpunkt den Namen, den gesetzlichen Vertreter, sowie die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen (siehe jeweils die entsprechenden Unterkapitel des Angebotsformulars Anlage A.1) dieser Unternehmen vorzulegen.
Nimmt der Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (siehe jeweils die entsprechenden Unterkapitel des Angebotsformulars Anlage A.1) abzugeben.
Für Unterauftragnehmer/Eignungsleihe sind mit dem Teilnahmeantrag alle Erklärungen und Nachweise vorzulegen, die zur Prüfung der Eignung und Zuverlässigkeit der Unterauftragnehmer/ Eignungsleihenden benötigt werden. Eignungsnachweise sind bezogen auf den Leistungsanteil, der angebotsmäßig übernommen werden soll, vorzulegen. Nur bei einer eindeutigen Zuordenbarkeit der Leistungsanteile und Referenzen kann die Eignung des Bewerbers geprüft werden.
Der Bewerber hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
- Bewerbergemeinschaft
Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt, hat diese mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung (siehe beiliegende Bewerbererklärung ANLAGEN Teil A.1.) abzugeben:
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter aller Mitglieder bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften.
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Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Bewerbungsbogen mehrfach, d. h. von allen Mitgliedern einzeln auszufüllen. Ebenso die zugehörigen Anlagen und Nachweise.
Angebote von Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, sind nicht zugelassen.
- Änderungsvorschläge / Nebenangebote
Änderungsvorschläge und Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe mehrerer Hauptangebote ist ausgeschlossen.
- Kosten
Für die Erstellung der Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden Kosten nicht erstattet.
- Datenschutz
Der Bewerber / Bieter erklärt sich mit Einreichung seiner Unterlagen damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezogenen Daten und die vom Bewerber / Bieter bereitgestellten Unterlagen für das Vergabeverfahren von der Vergabestelle gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er sich bei der Durchführung des Vergabeverfahrens gegebenenfalls externer Dienstleister (z.B. Betreiber elektronischer Plattformen, externe Fachberater, ggf. Rechtsberater) bedient und ggf. die an den Auftraggeber übermittelten Unterlagen (einschließlich darin enthaltener personenbezogener Daten) an diese Dritten zur Verarbeitung für Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens weitergibt. Auf die Datenschutzhinweise wird verwiesen. (s. Formular 312a_322a)
Der Bewerber / Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die Übermittlung der personenbezogenen Daten durch den Bewerber / Bieter an den Auftraggeber rechtmäßig ist. Soweit notwendig, hat der Bewerber / Bieter die betroffenen Personen über die Übermittlung der Daten an den Auftraggeber und deren Verarbeitung für Zwecke des Vergabeverfahrens zu informieren und die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen. Eine gesonderte Information an die betroffenen Personen durch den Auftraggeber erfolgt nicht.
11.1. Datenerfassung
Wenn Sie an dem Vergabeverfahren teilnehmen, werden folgende im Angebot genannten Daten des Bieters, seiner Mitarbeiter sowie sonstiger Personen (z. B. Ansprechpartner eines Referenzgebers) erfasst:
- Anrede, Vorname, Nachname, (von Ansprechpartnern)
- eine gültige E-Mail-Adresse
- Anschrift
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
- Angaben zur persönlichen Eignung (Studium/Ausbildung, Abschlüsse, Noten, Fortbildungen)
- Vertragsbeziehungen
Die Erhebung dieser Daten erfolgt zur Abwicklung der Vergabe und zur Anbahnung des Vertragsverhältnisses nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die für das Vertragsverhältnis durch den Auftraggeber erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zu dessen Beendigung
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gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von vergabe-, haushalts-, steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten eine längere Speicherung verpflichtend ist oder die Betroffenen in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit a DSGVO eingewilligt haben.
11.2. Übermittlung an Dritte
Eine Übermittlung persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Der Verantwortliche gibt die personenbezogenen Daten nur an Dritte weiter, wenn - dazu nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit a DSGVO eine ausdrückliche Einwilligung erteilt worden ist, - die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse des Betroffenen an der Nichtweitergabe der Daten besteht, - für den Fall, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sowie - dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen erforderlich ist.
11.3. Betroffenenrechte
Betroffene haben das Recht, - gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegen- über denen die Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangt werden; gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung der beim Auftraggeber gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen; -gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung der beim Verantwortlichen gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist; -gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten vom Betroffenen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, der Betroffene aber deren Löschung ablehnen und der Verantwortliche die Daten nicht mehr benötigt, der Betroffene diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigt oder gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt hat; - gemäß Art. 20 DSGVO die personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt worden sind, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten o- der die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen; - gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber dem Verantwortlichen zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortgeführt werden darf; - gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können sich Betroffene hierfür an die Aufsichtsbehörde ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes wenden.
11.4. Widerspruchsrecht
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Sofern personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Betroffene das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben oder sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet. Im letzteren Fall haben Betroffene ein generelles Widerspruchsrecht, das ohne Angabe einer besonderen Situation umgesetzt wird. Zur Geltendmachung des Widerrufs- oder Widerspruchsrechts genügt eine E-Mail an den Verantwortlichen.
11.5. Vertraulichkeit, Verschwiegenheit
Sämtliche vom Auftraggeber im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen nur zur Einreichung eines Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig. Teilnehmer am Vergabeverfahren haben – auch nach Beendigung des Verfahrens – über alle im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren bekannt gewordenen Informationen und dienstliche Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Vorstehende Verpflichtungen erstrecken sich auch auf Nachunternehmer und sonstige Dritte.
- Bewerbungsbedingungen
Zur Nichtberücksichtigung der Bewerbung können u. a. nachfolgende Gegebenheiten führen:
Bewerbungen sind nur mit dem beiliegenden Bewerbungsbogen oder unter Verwendung der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung möglich. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Anträge in anderer Sprache werden ausgeschlossen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Sollten der Vergabestelle Zweifel an der Übersetzung entstehen, hat der Bewerber auf Nachfrage der Vergabestelle eine beglaubigte Übersetzung vorzulegen. Legt der Bewerber die beglaubigte Übersetzung nicht innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist vor, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Mehrfachbewerbungen sind grundsätzlich unzulässig und führen zum Ausschluss aller hiervon betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften, es sei denn die betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften weisen nach Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer Frist von 5 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Aufforderung substantiiert und nachvollziehbar nach, dass eine Verletzung vergabe- und wettbewerbsrechtlicher Grundsätze durch die Mehrfachbewerbung insbesondere im Hinblick auf eine etwaige Teilnahme an den Vergabeverhandlungen ausgeschlossen ist. Eine Mehrfachbewerbung liegt beispielsweise vor, wenn einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sich zusätzlich als Einzelbewerber oder an mehr als einer Bewerbergemeinschaft beteiligen. Auch eine Beteiligung unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerbers ist eine Mehrfachbewerbung. Nicht formgerechte und termingerechte Vorlage des Teilnahmeantrages.
Nach Ablauf der Teilnahmefrist auf Verlangen der Vergabestelle nicht oder nicht in der gesetzten Frist oder nicht vollständig vorgelegte Angaben und Nachweise.
Fehlende rechtsverbindliche Unterzeichnungen (Bewerbungsbogen, Erklärungen).
Falsche oder fehlende Auskünfte, Erklärungen gemäß § 42 VgV.
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Die Beifügung von mehr als drei nicht nummerierten Referenzobjekten; denn für den Auftraggeber muss bei Abgabe ersichtlich sein, welche Referenzen bei einer Auswahlentscheidung bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern für die Bepunktung herangezogen werden sollen.
Die verlangten Angaben sind vom Bewerber soweit wie möglich direkt im Bewerbungsbogen und in den beigefügten Anlagen zum Bewerbungsbogen vorzunehmen. Sofern weitere Erklärungen bzw. Nachweise beigefügt werden, hat der Bewerber diese entsprechend einer gewählten Nummerierung (Bewerberformular 8 – Anlagenübersicht) vorzulegen.
Bitte füllen Sie den Bewerbungsbogen aus bzw. kreuzen Sie Zutreffendes an und fügen Sie die entsprechenden Nachweise bei.
Bewerber/ Bewerbergemeinschaften, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, haben die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der im Bewerbungsbogen genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen in der von der Vergabestelle geforderten Frist zu belegen.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
- Öffnung der Bewerbungen und der Angebote
Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen, vgl. § 55 Abs. 2 VgV.
- Bindefrist
Eine Rücknahme der bereits hochgeladenen Angebote ist über das Portal bzw. schriftlich nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich. Nach Ablauf der Angebotsfrist sind Bieter bis zum Ablauf der Bindefrist an ihr Angebot gebunden. Die Bindefrist beträgt 3 Monate. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens und eine dadurch entstehende Verzögerung, sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Nicht zuschlagfähige Angebote, die nach einem Nachprüfungsverfahren herausfallen, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für die Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.
- Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote
Eine Information der Bewerber / Bieter bei Nichtberücksichtigung ihrer Teilnahmeanträge bzw. Angebote erfolgt nach § 134 GWB.
- Urkalkulation
Die Urkalkulation ist dem AG spätestens vier Wochen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert verschlossen vorzulegen. Die Urkalkulation dient der Ermittlung neuer Preise im Falle von Vertragsanpassungen. Zwecks evtl. Leistungsanpassungen muss auf dieser Grundlage eine Vertragsanpassung möglich sein. Davon unabhängig behält sich der AG vor, ungewöhnlich niedrige Angebote im Sinne des § 60 VgV aufzuklären.
- Nachprüfungsverfahren
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Nachprüfungsverfahren verlaufen unter der Leitung der Vergabekammer Westfalen, Albrecht- Thaer-Straße 9, 48147 Münster.
B. Besondere Bewerbungsbedingungen zum Verhandlungsverfahren
- Teilnahmewettbewerb 1.1. Form und Fristen 1.1.1. Formen und Fristen der Teilnahme
Für Ihre Bewerbung in elektronischer Form sind die Bewerbungsunterlagen (Teilnahmeantrag und Bewerbungsbogen) mit zugehörigen Anlagen und mit allen erforderlichen Nachweisen, Erklärungen und Beschreibungen unter der nachfolgend genannten URL einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist nur elektronisch in Textform abzugeben. Zur Wahrung der Textform nach § 126 b BGB ist die namentliche Nennung des Erklärenden bzw. Ausstellers erforderlich oder eine Nachbildung der Namensunterschrift, bspw. durch Einfügen eines Scans der Originalunterschrift, nebst Datum der Unterzeichnung, am Ende der Erklärung (Abschlussfunktion). Soweit Eigenerklärungen ein Unterschriftsfeld vorsehen, ist dieses ebenfalls gesondert durch namentliche Nennung des Erklärenden bzw. Ausstellers auszufüllen oder mittels Nachbildung der Namensunterschrift zu unterschreiben. Die zusätzliche Verwendung eines Firmenstempels bzw. der Nachbildung eines Firmenstempels ist unschädlich.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis zum
Mittwoch 18.11.2026 um 10:00 Uhr (Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge)
Fragestellungen zu den Bewerbungsunterlagen bis 11.11.2026 um 10:00 Uhr – danach werden keine Fragen mehr beantwortet
elektronisch auf der elektronischen Vergabeplattform
https://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/einkaufskoordination/NetServer/
einzureichen.
- Vorgesehener Ablauf des Vergabeverfahrens
In der ersten Phase des Verfahrens, dem öffentlichen Teilnahmewettbewerb, werden potentielle Interessenten zunächst nur zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgefordert (Stufe 1). Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich der Vordruck „Teilnahmeantrag“ (Anlage A.1) zu verwenden. Die nach Prüfung des Teilnahmewettbewerbs geeigneten Bieter werden dann zunächst zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert (Stufe 2). Es werden max. 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen (§ 17 Abs. 11 VgV). Erfolgt kein Zuschlag auf ein Erstangebot, werden Verhandlungen mit allen Bietern durchgeführt.
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Für das Verfahren ist vorläufig der nachfolgende Ablauf vorgesehen:
| Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags | 18.11.2026 um 10:00 Uhr |
|---|---|
| Prüfung der Teilnahmeanträge | Bis zum 27.11.2026 |
| Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes | 30.11.2026 |
| Eingangsfrist für die Erstangebote | 04.01.2027 um 10:00 Uhr |
| Präsentationstermin / Bieter-/ Verhandlungsgespräche | 12.01.2027 |
| Eingangsfrist finales Angebot | bis 22.01.2027 |
| Zuschlagserteilung beabsichtigt ab | 15.02.2027 |
| Beginn der Ausführung | 16.02.2027 |
| Zwischenergebnisse | 31.03.2027 |
| Abschluss der Ausführung | 30.04.2027 |
Wir weisen darauf hin, dass dies nur der vorgesehene/beabsichtigte Ablauf des Verfahrens ist. Der tatsächliche Ablauf kann – aufgrund nicht vorhersehbarer Ereignisse – abweichen. Es besteht daher keine Gewähr bzw. kein Rechtsanspruch auf die Einhaltung des vorgenannten Ablaufes.
Die Bindefrist beträgt 60 Tage und beginnt mit dem Ende der Angebotsfrist. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens und eine dadurch entstehende Verzögerung, sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. Nicht zuschlagsfähige Angebote, die nach einem Nachprüfungsverfahren herausfallen, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für die Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313, 314 BGB.
Im Folgenden wird der Ablauf des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb stichpunktartig beschrieben:
-
Einreichung des Teilnahmeantrages
-
Nach Ablauf der Teilnahmefrist Prüfung der Teilnahmeanträge und Bewertung anhand der bekanntgegebenen Kriterien,
-
Aufforderung der geeigneten bzw. nach Punkten besonders geeigneten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebotes
-
nach Ablauf der Angebotsfrist: Prüfung der Angebote auf Formalia, ggf. Angebotsaufklärung,
-
Präsentation der Bieter über den Inhalt der Angebote und des Konzeptes – ggf. Möglichkeit zur Überarbeitung der Angebote. Verhandlungen mit den Bietern über den Inhalt der Angebote, jeweils bilateral und geheim, ggf. Möglichkeit zur Überarbeitung der Angebote.
-
Vorinformation gem. § 134 GWB an die nicht erfolgreichen Bieter,
-
Zuschlagserteilung auf das wirtschaftlichste endgültige Angebot.
-
Eignungsnachweise
Der Teilnahmeantrag gilt nur dann als vollständig und anerkannt, wenn die in der Vergabebekanntmachung (dort Abschnitt 3) ausgewählten Unterlagen und Erklärungen als Nachweis zur vergaberechtlichen Eignung vorhanden sind. Das Formular „Teilnahmeantrag“ enthält Raum für entsprechende Angaben.
Es können nur Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften am Wettbewerb teilnehmen, die alle ausgeschriebenen Leistungen erbringen können. Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
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Die Auswahl der Bewerber wird wie folgt durchgeführt:
Es erfolgt zunächst eine Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise. Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich der Vordruck „Teilnahmeantrag“ (Anlage A.1) zu verwenden. Sodann erfolgt die Prüfung auf Vorliegen zwingender Ausschlussgründe.
Anschließend erfolgt die Prüfung der fachlichen Eignung, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft gemessen an der ausgeschriebenen Leistung. Ein Unterschreiten der Mindestbedingungen der Eignung und Mindestanforderungen an die Referenzen führt zum zwingenden Ausschluss.
Es werden (zunächst) max. 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei mehr als 3 geeigneten Bewerbern erfolgt ein Auswahlverfahren nach Ziffer 3. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird der Auftraggeber die aus der nachfolgenden Bewertungsmatrix ersichtlichen Bewertungskriterien anwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Aufrechterhaltung des Wettbewerbes ein Nachrückverfahren mit nach den obigen Kriterien zunächst nicht einzuladenden, aber geeigneten Bewerbern durchzuführen. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Zahl der zunächst einzuladenden Bewerber bei Erstangebotsaufforderung geringer als 3 ist oder solche Bewerber nachträglich ausscheiden, z.B. durch zwingende Ausschlüsse. Die Reihenfolge im Nachrückverfahren wird durch die Punktzahl der nachfolgenden Matrix bestimmt. Der Auftraggeber nimmt im Fall eines Nachrückverfahrens nach Erstangebotsaufforderung geeignete Maßnahmen zum Vorteilsausgleich vor. Ein Rechtsanspruch auf Nachrücken besteht für Bewerber nicht.
Folgende Kriterien gelten als Mindestanforderungen zur Eignung:
Genauere Vorgaben sind der Anlage A.1. Teilnahmeantrag zu entnehmen.
- Auswahlkriterien (Bietermatrix)
Gehen von den Bewerbern mehr als drei geeignete Teilnahmeanträge ein, erfolgt die Auswahl der geeigneten Bewerber über die Abgabe eines Erstangebotes nach folgenden Auswahlkriterien: Siehe hierzu auch die Anlage Bietermatrix
Die drei Bewerber, die der Rangordnung nach die höchsten Punktzahlen erreichen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
- Verhandlungsphase
Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden zur Einreichung eines Erstangebotes aufgefordert. Mit diesen Bewerbern werden anschließend Verhandlungen über die jeweils abgegebenen Angebote geführt, sofern der Auftraggeber nicht von seinem Vorbehalt Gebrauch macht, den Zuschlag bereits auf das Erstangebot zu erteilen.
Macht der Auftraggeber hiervon keinen Gebrauch, macht er den weiteren Vorbehalt, sich im Rahmen eines Präsentationstermins Ansätze und Vorstellungen der Bewerber zu den geforderten Leistungen anhand der nachfolgenden Vorgaben und unter Beachtung der
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Zuschlagskriterien (Ziffer 4.2.2) erläutern zu lassen. Diese Erläuterungen und Konzepte zu den Zuschlagskriterien sind schriftlich zum Präsentationstermin bei der Vergabestelle einzureichen. Die Präsentation ist die Erläuterung der eingereichten Ausarbeitungen.
Die Bindefrist beträgt 60 Kalendertage und beginnt mit dem Ende der Angebotsfrist. Im Falle eines Nachprüfungsverfahrens und eine dadurch entstehende Verzögerung, sind die am Nachprüfungsverfahren beteiligten Bieter bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr Angebot gebunden. §§ 313, 314 BGB bleiben unberührt.
- Angebotsbestandteile Erstangebot
5.1 Angebotsanschreiben – wird bei Angebotsaufforderung versandt
Das Angebotsschreiben ist ausgefüllt elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Der Vordruck zum Angebotsanschreiben wird ebenfalls über die Aufforderung zur Angebotsabgabe bereitgestellt. Fehlt dieses Angebotsanschreiben, gilt das Angebot als nicht abgegeben.
5.2 Honorarangebot (Anlage B.3)
Das Angebot muss das Honorarangebot umfassen. Für dieses ist die bereitgestellte „Honorarabfrage“ zu verwenden (vgl. B.3).
5.3 Vertragsmuster (Anlage B.2)
Grundlage für die Angebotserstellung bildet das Vertragsmuster des Planervertrages einschließlich aller Vertragsbestandteile und Anlagen. (s. Anlage-B.4 Fachplanervertrag)
5.4 Zuschlagskriterien
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage eines Erstangebotes zu vergeben (§ 17 Abs. 11 VgV). Der Zuschlag wird anhand der Zuschlagskriterien erteilt. Kommt eine Einigung hinsichtlich des Vertragsinhaltes nicht zustande, wird das Angebot ausgeschlossen.
Im Rahmen der 2. Stufe (Verhandlungsverfahren) wird der Zuschlag erteilt auf das Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagkriterien:
a) Methoden der Herangehensweise an die Aufgabe max. 6 Punkte b) Projektteam – Organisation max. 6 Punkte c) Projektteam – Qualifikation max. 6 Punkte d) Methoden zur Terminverfolgung max. 6 Punkte e) Methoden zur Kostenverfolgung und -einhaltung max. 6 Punkte
Hierzu sind die schriftliche Darstellung der Kriterien a) bis e) und die Angaben zur Honorarabfrage zu Kriterium C) zwingend im Angebot zu verschriftlichen. Es ist kein Lösungsvorschlag im Sinne von § 77 Abs. 2 VgV abzugeben.
Die Auswertung der Qualifikation in der Bietermatrix, Teil A, bleibt Bestandteil der Auswertung.
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a) Methoden der Herangehensweise an die Aufgabe Mit dem Erstangebot hat der Bieter ein schriftliches Projektkonzept vorzulegen. In diesem ist die Herangehensweise an die Projektbearbeitung zu beschreiben. Anhand dieses Kriteriums soll die Vergabestelle nachvollziehen können, wie der Bieter nach Zuschlagserteilung organisatorisch und methodisch an die Aufgabenerfüllung herangeht. Im Konzept zur Herangehensweise müssen folgende Punkte erklärt und veranschaulicht sein:
Stichpunktartige Darstellung der chronologischen Herangehensweise an das Projekt in methodischer sowie organisatorischer Sicht Methodik bei der Miterstellung von Terminplänen und Kostenverfolgung Methodik zur erfolgreichen Umsetzung
Die schriftliche Konzeptausführung, welche Bestandteil des Angebotes ist, wird wie folgt bewertet:
6 Punkte: sehr gutes überzeugendes, schlüssiges und plausibles Konzept 5 Punkte: gutes überzeugendes, schlüssiges und plausibles Konzept 4 Punkte: befriedigendes überzeugendes, schlüssiges und plausibles Konzept 3 Punkte: ausreichendes überzeugendes, schlüssiges und plausibles Konzept
b) Organisation des Projektteam (u.a. Anwesenheit, Erreichbarkeit, Vertretung)
Die Organisation des vorgesehenen Projektteams im Hinblick auf die zu erbringende Planungsleistung wird auf der Grundlage der schriftlichen Darstellung wie folgt bewertet:
6 Punkte: Sehr gute Erfüllung der Aufgaben im Hinblick auf die Zuordnung auf die Mitglieder und die vorgesehene Organisation zu erwarten 5 Punkte: Gute Erfüllung der Aufgaben im Hinblick auf die Zuordnung auf die Mitglieder und die vorgesehene Organisation zu erwarten 4 Punkte: Befriedigende Erfüllung der Aufgaben im Hinblick auf die Zuordnung auf die Mitglieder und die vorgesehene Organisation zu erwarten 3 Punkte: Ausreichende Erfüllung der Aufgaben im Hinblick auf die Zuordnung auf die Mitglieder und die vorgesehene Organisation zu erwarten die Organisation des vorgesehenen Projektteams (max. 6 Punkte) sowie die Qualifikation der vorgesehenen Mitglieder des Projektteams im Hinblick auf die zu erbringende Planungsleistung (max. 6 Punkte)
c) Qualifikation im Projektteam
Die Qualifikation der vorgesehenen Mitglieder des Projektteams (Nachweis von Vergleichbarkeit der Referenzaufträge; Erfahrungswerte der Qualifizierung im Team) für die Planungsleistung wird auf der Grundlage der mit dem Angebot vorgelegten schriftlichen Darstellung wie folgt bewertet:
6 Punkte: Die Konditionen zur Qualifikation und Erfahrung der vorhergesehenen Mitglieder des Projektteams lassen eine sehr gute Erfüllung der Aufgaben erwarten 5 Punkte: Die Konditionen zur Qualifikation und Erfahrung der vorhergesehenen Mitglieder des Projektteams lassen eine gute Erfüllung der Aufgaben erwarten 4 Punkte: Die Konditionen zur Qualifikation und Erfahrung der vorhergesehenen Mitglieder des Projektteams lassen eine befriedigende Erfüllung der Aufgaben erwarten 3 Punkte: Die Konditionen zur Qualifikation und Erfahrung der vorhergesehenen Mitglieder des Projektteams lassen eine ausreichende Erfüllung der Aufgaben erwarten
d) Methoden zur Projektorganisation
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Hinsichtlich der Methoden zur Projektorganisation wird die Terminverfolgung und -einhaltung bewertet
welche Maßnahmen im Auftragsfall u.a. im Projektteam umgesetzt bzw. eingesetzt werden, um die Einhaltung der vereinbarten Termine zu realisieren welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, um u.U. anbahnende Verzögerungen abzuwenden
Die schriftliche Darstellung zu o.g. Methodik ist Grundlage zur folgenden Bewertung:
6 Punkte: sehr gutes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Terminverfolgung 5 Punkte: gutes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Terminverfolgung 4 Punkte: befriedigendes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Terminverfolgung 3 Punkte: ausreichendes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Terminverfolgung
e) Methoden zur Kostenverfolgung und -einhaltung
Hinsichtlich der Methoden zur Kostenverfolgung und -einhaltung wird bewertet,
welche Maßnahmen im Auftragsfall u.a. im Projektteam umgesetzt bzw. eingesetzt werden, um die Einhaltung der vereinbarten Kosten zu realisieren welche Maßnahmen zur Anwendung kommen, um u.U. anbahnende Verzögerungen abzuwenden
Die schriftliche Darstellung zu o.g. Methodik ist Grundlage zur folgenden Bewertung:
6 Punkte: sehr gutes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Kostenverfolgung 5 Punkte: gutes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Kostenverfolgung 4 Punkte: befriedigendes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Kostenverfolgung 3 Punkte: ausreichendes Maß der Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Wirksamkeit der Kostenverfolgung
Die jeweils eingereichten Punkte (max. 30 Pkt) werden mit der Gewichtung von 40% gewertet (X Punkte x 0,40). S. Bietermatrix, Teil B.
Teil C) Honorar Es werden alle Grundleistungen einschl. besonderer Leistungen der entspr. Leistungsphasen vollumfänglich gem. §35 ff. abgefragt. Die Honorarzone III ist entspr. des Leistungsbildes in Anl. 10 vorgegeben. Das niedrigste Honorarangebot erhält die Höchstpunktzahl. Die weiteren Angebote erhalten die Punktzahl, die dem Verhältnis ihres Honorarangebots zum niedrigsten Angebot entspricht. Die erreichte Punktzahl wird mit der vorher festgelegten Gewichtung multipliziert. Die Honorarabfrage muss für den Auftrag zur Leistung der LP 1 und 2 ausgefüllt werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl bei der Wertung des Angebotspreises beträgt 50 Punkte. Die Punkteverteilung je Angebot wird wie folgt ermittelt:
Formel: niedrigstes Honorarangebot * Höchstpunktzahl (50 Punkte) / zu bewertendes Angebot = X Punkte
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Bewertungszahl= X Punkte * Gewichtung (0,40)
Beispiel: Höchstpunktzahl: 50 Gewichtung: 40% Niedrigstes Angebot: 48.000 Euro Bewertungszahl: 48.000 x 50 / 48.000 * 0,40 = 20 Punkte Weiteres Angebot: 55.000 Euro Bewertungszahl: 48.000 * 60 / 55.000 * 0,40 = 17,5 Punkte
- Abgabe neuer oder überarbeiteter finaler Angebote
Die Erstangebote haben inhaltlich auf Grundlage des Entwurfsvertrages zu erfolgen. Es ist aber den Bietern gestattet, mit Erstangebotsabgabe Verhandlungsvorschläge zur Verbesserung der Erstangebote abzugeben. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Verhandlungsvorschläge für eine weitere Angebotsrunde aufzugreifen und somit in Verhandlung zu treten. Auch behält sich der Auftraggeber vor, eigene Vorschläge zu machen und insbesondere auch mit einzelnen Bietern in mündliche Verhandlung zu treten. Wenn Verhandlungen mit den Bietern stattfanden und aus Sicht des Auftraggebers abgeschlossen sind, fordert der Auftraggeber alle Bieter innerhalb einer einheitlichen und angemessenen Frist zur Abgabe endgültiger Angebote auf den endverhandelten Vertrag auf (§ 17 Abs. 14 VgV). Die angemessene Frist hierzu wird nach den Verhandlungen allen Bietern gleichsam mitgeteilt.
- Fachplanervertrag
Durch Annahme des wirtschaftlichsten Angebotes auf den endverhandelten Vertrag und der entsprechenden abschließenden Zuschlagserteilung kommt zwischen dem Auftraggeber und dem Bieter der Fachplanervertrag zustande.