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Hinweise_Planungsbegleitende_Vermessung_2021-01.pdf

Planungsbegleitende Vermessung und 3D-Modellierung für den A61-Anschluss Hockenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.deges.de

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung (Hinweise PlVerm)

Inhalt

Vorbemerkung .............................................................................................................................. 2

  1. Grundlagenermittlung .......................................................................................................... 2 1.1 Einholen von Informationen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt ...................... 2 1.2 Beschaffen von Unterlagen und Daten aus Beständen Dritter ........................................ 2 1.3 Dokumentation der Leistungen ....................................................................................... 2

  2. Herstellung von Grundlagennetzen ...................................................................................... 3 2.1 Definition ........................................................................................................................ 3 2.2 Netzentwurf .................................................................................................................... 3 2.3 Vermarkung der Festpunkte ........................................................................................... 4 2.4 Einmessung der Festpunkte ........................................................................................... 4 2.5 Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Auswerteeinrichtungen ..................... 4 2.6 Lagemessungen ............................................................................................................. 5 2.7 Auswertung der Lagemessungen ................................................................................... 6 2.8 Höhenmessungen .......................................................................................................... 6 2.9 Auswertung der Höhenmessungen ................................................................................ 6 2.10 Erläuterungsbericht ........................................................................................................ 7 2.11 Festpunktfeldübersichtskarte .......................................................................................... 7 2.12 Koordinaten- und Höhenverzeichnis ............................................................................... 7 2.13 Dokumentation der Leistungen ....................................................................................... 8

  3. Örtliche Basisdatenerfassung .............................................................................................. 8 3.1 Aufnahmeverfahren ........................................................................................................ 8 3.2 Aufnahmeregeln ........................................................................................................... 10 3.3 Genauigkeit .................................................................................................................. 12 3.4 Lieferung von Daten der Basisdatenerfassung ............................................................. 12

  4. Herstellung vermessungstechnischer Grundpläne ..............................................................12 4.1 Folie Grundriss ............................................................................................................. 13 4.2 Folie Höhe .................................................................................................................... 14 4.3 Folie Kataster ............................................................................................................... 14 4.4 Folie Leitungen ............................................................................................................. 15 4.5 Übersichtslageplan ....................................................................................................... 16 4.6 Datenaustausch Gesamtdatenbestand ........................................................................ 16

  5. Erstellung Digitaler Geländemodelle ...................................................................................16 5.1 Selektion und Berechnung von DGM ........................................................................... 16 5.2 Plandarstellung ............................................................................................................ 17 5.3 Datenaustausch DGM .................................................................................................. 18

  6. Zusammenstellung der Projektunterlagen ...........................................................................18 6.1 Analoge Unterlagen...................................................................................................... 18 6.2 Digitale Vermessungsergebnisse ................................................................................. 18

  7. Arbeitsstellensicherung .......................................................................................................19

  8. Zu beachtende Regelwerke ................................................................................................19

  9. Verzeichnis der Anhänge ....................................................................................................19

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Vorbemerkung

Die nachstehenden Hinweise sind Bestandteil der Leistungsbeschreibungen der Planungsbeglei- tenden Vermessung. Sie enthalten grundsätzliche Vorgaben zur Bearbeitung und Dokumentation der Planungsbegleitenden Vermessung, die projektspezifisch durch die Leistungsbeschreibung des Ingenieurvertrages präzisiert und/oder ergänzt werden.

  1. Grundlagenermittlung

1.1 Einholen von Informationen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt

Der AN verschafft sich Informationen über das aufzunehmende Gebiet und das geplante Objekt aus allgemein zugänglichen Quellen. Alle darüber hinaus für die Bearbeitung des Projektes bedeutsamen Gegebenheiten sind durch Ortsbesichtigungen in der Örtlichkeit zu erkunden. Auf dieser Grundlage ist der genaue Leistungsumfang in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad zu ermitteln.

1.2 Beschaffen von Unterlagen und Daten aus Beständen Dritter

Für die Umsetzung der projektspezifischen Aufgabenstellung ist zusätzlich das Einholen von Informationen über das Vermessungsgebiet von Behörden oder beteiligten Dritten not- wendig. Dies können sein: Unterlagen aus dem Datenbestand  der zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden  der in der Region tätigen Versorgungs-, Entsorgungs- und Telekommunikationsunter- nehmen  der Planwerke der DB AG oder anderer Verkehrsunternehmen  weiterer kommunaler und Landesbehörden Der AN ist verpflichtet, die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Daten bereitstellenden Stellen anzuerkennen.

1.3 Dokumentation der Leistungen

Alle eingeholten Daten und Unterlagen sind mit der Schlusslieferung in digitaler Form an
den AG zu übergeben. Analog bereitgestellte Pläne und Unterlagen sind einzuscannen und
ins PDF-Format zu überführen.
Mit den Daten ist auch der Schriftwechsel mit den bereitstellenden Behörden und Unter-
nehmen in digitaler Form nachzuweisen. Auch dieser ist ggf. einzuscannen und ins PDF-
Format zu überführen. Bei Abfrage von Datenbeständen über Online-Portale sind die ent-
sprechenden Übertragungsprotokolle beizufügen.
Bestandteil der Schlusslieferung sind darüber hinaus tabellarische Aufstellungen der bei
Dritten beschafften Daten, die Angaben
 zur Quelle der Unterlagen
 zum Datum der Anfrage
 zum Datum des Standes bzw. Übergabedatum der ermittelten Unterlagen
 zur Qualität (z.B. analoge Pläne, digitale Daten, Koordinatenlisten etc.) der übergebe-
nen Unterlagen
enthalten.
Für die Dokumentation von Leitungsrecherchen ist grundsätzlich eine gesonderte Tabelle
zu führen.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Alle Datenquellen sind in den Tabellen mit einer Ordnungsnummer zu versehen. Je verge- bener Ordnungsnummer ist auf dem an den AG zu liefernden Datenträger ein Unterordner anzulegen, der die übergebenen Unterlagen und den Schriftwechsel mit den Behörden bzw. Unternehmen enthält. Die tabellarischen Aufstellungen der bei Dritten beschafften Daten sind auch in gedruckter Form der an den AG zu übergebenden Vermessungsakte beizufügen.

  1. Herstellung von Grundlagennetzen

2.1 Definition

Ein projektbezogenes Grundlagennetz ist als dauerhafter, präziser geometrischer Refe- renzrahmen für alle Vermessungen im Bereich einer geplanten Baumaßnahme anzulegen. Entsprechend den Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung ist es entweder als  3D-Grundlagennetz bestehend aus kombinierten Lage- und Höhenfestpunkten oder  getrennt in Komponenten als

  • Lagenetz (Lagefestpunktfeld)
  • Höhennetz (Höhenfestpunktfeld) herzustellen. Die Punkte des Grundlagennetzes sind mittels  GNSS- Messungen  tachymetrischer Messungen  Präzisionsnivellements unter Benutzung der  (GNSS) Referenzstationen und -dienste der Landesvermessung  Trigonometrischen Festpunkte der Landesvermessung  Höhenfestpunkte der Landesvermessung mit der in der Leistungsbeschreibung bezeichneten Genauigkeit zu bestimmen. Alle nachfolgenden Messungen im Bereich einer Baumaßnahme sind ausschließlich auf dieses Grundlagennetz zu beziehen.

2.2 Netzentwurf

Die Punkte des Grundlagennetzes sind möglichst in öffentlichen Bereichen unter Beach- tung der örtlichen Geländebedingungen zu vermarken. Die Punktstandorte sollen durch das künftige Baugeschehen nicht gefährdet werden. Das Festpunktfeld ist in der Örtlichkeit zu erkunden und in einem Netzentwurf auf Grundla- ge topografischer Karten (DGK5 oder DTK10) darzustellen. Der Netzentwurf muss  die Anschlusspunkte  die neu zu bestimmenden Festpunkte sowie alle geodätischen Bestimmungsgrößen, d.h.  Basislinien  Richtungs- und Streckenbeobachtungen  Nivellementwege abbilden. Die Darstellung von Bezugspunkten, Messgrößen und Messeinrichtungen im Netzentwurf hat nach den Vorgaben im Anhang 1 zu erfolgen. Der vom AN gefertigte Netzentwurf ist dem AG in seiner Gesamtheit von Lage- und Hö- henbestimmung zusammen mit einem Messprogramm vorzulegen, dass Angaben zu

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

 Auswahl und Vermarkung der Grundlagennetzpunkte  vorgesehenen Messeinrichtungen  Auswertestrategie  vorgesehener Auswertesoftware  Besonderheiten des Messobjektes und zu beachtenden Umgebungsbedingungen enthält. Netzentwurf und Messprogramm sind vom AG zur Ausführung frei zu geben. Der Netzentwurf ist auch nach der Genehmigung durch den AG vom AN weiter fortzufüh- ren. Änderungen der Punktlage bzw. der geodätischen Bestimmungsgrößen während der Messungen sind einzuarbeiten.

2.3 Vermarkung der Festpunkte

Soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt sind als Vermarkungen für Grundlagennetzpunkte zugelassen:  Untertägige Vermarkung (UT- Vermarkung) gemäß Anhang 2.1  Bodenpunkt Typ 1 bis 3 gemäß Anhang 2.2  Höhenfestpunktpfeiler gemäß Anhang 2.3  Bezugs-/ Objektpunkt Bauwerk Typ 1 bis 4 gemäß Anhang 2.4 in lage- und höhenstabil gegründeten Bauwerken Abweichende Punktvermarkungen sind dem AG mit dem Netzentwurf zur Genehmigung vorzulegen.

2.4 Einmessung der Festpunkte

Die Punkte des Grundlagennetzes sind zum Zweck des Auffindens in der Örtlichkeit auf feste, eindeutig identifizierbare topografische Objekte einzumessen. Darüber hinaus ist die Beschreibung durch 2 Fotos je Festpunkt zu vervollständigen, die zum einen den Punkt in seinem topographischen Umfeld und zum anderen seine Vermar- kung darstellen. Die Dokumentation erfolgt nach dem Muster „Festpunkteinmessung“ (Anhang 3).

2.5 Anforderungen an die einzusetzenden Mess- und Auswerteeinrichtungen

Zentrierung über Bodenpunkten: Bei allen Lagemessungen sind die Messeinrichtungen über Bodenpunkten  mittels Stativ in schwerer Ausführung zu errichten und  unter Verwendung eines optischen Lotes, das eine Zentriergenauigkeit von ± 0,5 mm auf 1,5 m erlaubt, zu zentrieren. Tachymetrische Messungen: Für tachymetrische Messungen sind nur Instrumente in Verbindung mit originalen Zielein- richtungen und Prismen der Instrumentenhersteller zugelassen, die mindestens folgende Genauigkeitsforderungen erfüllen:  Genauigkeit der horizontalen und vertikalen Winkelmessung ±0,3 mgon (Standardabweichung nach ISO 17123-3)  Genauigkeit der Distanzmessung ± (1 mm + 1,5 ppm) (Standardabweichung nach ISO 17123-4)

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

GNSS-Messungen:
GNSS-Messungen sind unter Verwendung von GNSS-Antennen auszuführen, die bei nor-
malen bis guten Bedingungen im Post-processing (statisch oder kurzzeitstatisch) die fol-
gende Mess- bzw. Positionierungsgenauigkeit erreichen:
 Horizontal 3 mm + 0,5 ppm RMS
 Vertikal 5 mm + 0,5 ppm RMS

Präzisionsnivellement: Für alle Höhenmessungen sind  automatische Digitalnivelliergeräte, die eine Höhenmessgenauigkeit von ±0,3 mm/km (Leistungsspezifikation nach DIN 18723 für die Standardabweichung auf 1 km Doppel- nivellement) ermöglichen,  mit jeweils 2 kalibrierten Invarband-Nivellierlatten einzusetzen. Als Zubehör sind bei der Messung  jeweils 2 Streben zum Abstützen der Nivellierlatten und  2 Lattenuntersätze in schwerer Ausführung zu verwenden. Auswertesoftware: Geodätische und vermessungstechnische Auswertungen haben mit Programmen zu erfol- gen, die die funktionalen und stochastischen Modelle nach den Regeln der Ingenieurgeo- däsie einhalten. In den Dokumentationen sind alle Steuer- und weitere berechnete Parame- ter nachzuweisen.

2.6 Lagemessungen

GNSS-Messungen: Alle GNSS-Messungen sind in 2 unabhängigen Messkampagnen zu durchzuführen. Zwei voneinander unabhängige Messungen liegen dann vor, wenn zwischen dem Ende der ers- ten und dem Beginn der zweiten Messung eine hinreichende Änderung der Satel- litengeometrie eingetreten und ein erneuter Antennenaufbau erfolgt ist, wobei die Punkte mit unterschiedlichen Empfängern zu besetzen sind. Die Einbeziehung von virtuellen Referenzstationen des SAPOS®-Netzes ist zugelassen. Alle Basislinien sind im Post-processing auszuwerten. RTK-Messungen zur Bestimmung von Festpunkten sind grundsätzlich nicht zugelassen. Bei der Messung der Basislinien sind folgende Grundsätze einzuhalten:  Koordinatenbestimmung mit mindestens vier Satelliten, bei kombinierter GPS- GLONASS-Messung mit mindestens fünf Satelliten.  PDOP ≤ 5  Beobachtungszeit einer Basislinie mindestens 30 Minuten je Kampagne. Eine reine Anwendung der radialen Messmethode (sternförmiges Netz) ist als Beobach- tungsanordnung nicht zugelassen. Zur Erhöhung der inneren Genauigkeit ist die Messung von Basislinien zwischen den Neupunkten vorzusehen und im Netzentwurf darzustellen. Tachymetermessungen: Tachymetrische Richtungs- und Distanzbeobachtungen sind in 2 unabhängigen Messkam- pagnen zu je 2 Beobachtungsvollsätzen vorzunehmen. Zwischen den Punkten des Lagenetzes sind alle direkt oder exzentrisch messbaren Rich- tungen und Distanzen zu beobachten.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

2.7 Auswertung der Lagemessungen

Bestandteile der Dokumentation sind jeweils getrennt nach Messkampagnen  eine tabellarische Auflistung der gemessenen Basislinien mit

  • Beobachtungszeitpunkt
  • Beobachtungsdauer
  • berechneter Basislinienlänge
  • Angaben zur Genauigkeit der Basislinienberechnung  das Protokoll der Satzmittelbildung für die Richtungs- und Distanzbeobachtungen. Die Ergebnisse der beiden Messkampagnen sind gegenüberzustellen und Differenzen auf- zulisten. Die Bestimmung der Lagekoordinaten erfolgt durch eine hybride Netzausgleichung der GNSS- und tachymetrische Messungen im dreidimensionalen geozentrischen Referenzsys- tem ETRS89 (Positionsstatus 389). Dabei sind die Messungen für jede Messkampagne ge- trennt und nach Prüfung der Kongruenz der Punktbestimmungen der zwei einzelnen Mess- kampagnen über alle Messkampagnen zusammen auszuwerten. Nach der Ausgleichung sind die geozentrischen Koordinaten  durch Umrechnung in die zweidimensionale UTM-Abbildung des ETRS89 (Lagestatus

bzw.  durch Transformation in das für die Baumaßnahme festgelegte zweidimensionale amt- liche Lagebezugssystem unter Verwendung von in ausreichendem und hinreichendem Umfang im ETRS89 bestimmten Trigonometrischen Festpunkten der Landesvermes- sung (identische Punkte) zu überführen.

2.8 Höhenmessungen

Die Höhen der Festpunkte sind durch geometrisches Präzisionsdoppelnivellement im Hin- und Rückweg zu unterschiedlichen Messbedingungen mit der Beobachtungsfolge „RVVR“ nach dem Verfahren der „roten Hose“ zu bestimmen. Folgende Bedingungen sind dabei einzuhalten:  gleiche Zielweiten  maximale Zielweiten von 40 m  Zielstrahlmindestabstand von 0,5 m über Erdboden Die maximal zulässige Abweichung I d I zwischen zwei Messungen einer Nivellementlinie darf höchstens betragen: I d I < 0,2 mm + 2 mm * (Länge Nivellementweg [km] / km ) ½ . Der maximal zulässige Schleifenschlussfehler w einer Nivellementschleife darf höchstens betragen: I w I < 0,3 mm + 1 mm * (Länge Nivellementweg [km] / km ) ½ . Das Nivellement ist so durchzuführen, dass der sich aus den Beobachtungen ergebende mittlere Kilometerfehler des Doppelnivellements  aus Differenzen der Doppelmessungen < 1,0 mm  aus Schleifenwidersprüchen < 1,0 mm ergibt.

2.9 Auswertung der Höhenmessungen

Bestandteil der Dokumentation ist eine tabellarische Auflistung der gemessenen Nivelle- mentstrecken, aus der die Differenzen der Höhenunterschiede aus Hin- und Rückweg so-

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

wie die Einhaltung aller zulässigen Fehlergrenzen hervorgehen. Darüber hinaus ist ein Netzbild mit Darstellung der  Differenzen zwischen Doppelmessungen (Hin- und Rückwegmessungen)  Streckenlängen  Schleifenwidersprüchen analog Anhang 4 herzustellen. Der Nachweis der Unversehrtheit der Anschlusspunkte ist durch eine freie Ausgleichung zu führen. Die Bestimmung der endgültigen Höhen der Neupunkte erfolgt über eine Netzausgleichung unter größtmöglicher Erhaltung der hohen inneren Genauigkeit der Messungen. Die Ent- scheidung über die Lagerung des Höhennetzes im übergeordneten Netz ist in Abstimmung mit dem AG treffen.

2.10 Erläuterungsbericht

Der AN hat alle vermessungstechnischen Operationen zur Herstellung des Grundlagennet- zes in einem Erläuterungsbericht (ggf. als eigenständiger Abschnitt des Erläuterungsberich- tes für die Gesamtleistung) zu beschreiben. Der Bericht soll Angaben enthalten zu  Zweck und Definition der Messaufgabe  Genauigkeitsforderungen  Ablauf der Bearbeitung  Spezifizierung der Mess- und Auswerteeinrichtungen  Beschreibung der Anschlusssituation  Beschreibung der Datenerfassung  Auswertestrategie, insbes. Lagerung der Netze  Erreichten Genauigkeiten

2.11 Festpunktfeldübersichtskarte

Die Festpunktfeldübersichtskarte dient als Übersichtsplan für das hergestellte Grundlagen- netz. Auf der Grundlage der DTK10 sind alle Netzpunkte in ihrer Lage darzustellen und zu beschriften. Aus der Übersichtskarte muss durch Symbolik und farblicher Darstellung ein- deutig hervorgehen, welche Punkte als  Lagefestpunkte  Höhenfestpunkte  Lage- und Höhenfestpunkte bestimmt wurden. Die Art der Darstellung ist in einer Legende zu beschreiben. Das Stem- pelfeld ist nach Anhang 5.1 zu gestalten.

2.12 Koordinaten- und Höhenverzeichnis

Das Koordinaten- und Höhenverzeichnis für das hergestellte Grundlagennetz enthält alle Punkte des Lagenetzes und des Höhennetzes. Für alle Lagefestpunkte, deren Höhen nicht durch Präzisionsnivellement bestimmt wurden, ist keine Höhe anzugeben. Lagekoordinaten von reinen Höhenfestpunkten sind mit dm-Genauigkeit zu bestimmen und anzugeben. Auf jedem Blatt des Verzeichnisses sind deutlich sichtbar Angaben zu den verwendeten Referenzsystemen anzubringen. Das Koordinaten und Höhen der Grundlagennetzpunkte sind zusätzlich in einem bearbeit- baren Format (z.B. ASCII-Text, CSV-Datei) zu übergeben.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

2.13 Dokumentation der Leistungen

Als Festpunktunterlagen sind in analoger Form zu liefern:  Erläuterungsbericht (gem. Abschnitt 2.10)  Festpunktfeldübersichtskarte (gem. Abschnitt 2.11)  Koordinaten- und Höhenverzeichnis (gem. Abschnitt 2.12)  Festpunkteinmessungen der Neupunkte (gem. Abschnitt 2.4)  Festpunktbeschreibungen und -einmessungen der Anschlusspunkte  Fortgeführter Netzentwurf (gem. Abschnitt 2.2) Darüber hinaus sind auf dem beizufügenden Datenträger folgende Unterlagen in digitaler Form zu übergeben:  alle analog übergebenen Unterlagen im PDF-Format  Tabellarische Auflistung der gemessenen Basislinien und Satzmittelbildungsprotokolle (gem. Abschnitt 2.7)  Tabellarische Auflistung der Nivellementstrecken und Höhennetzbild (gem. Abschnitt 2.9)  Unversehrtheitsnachweis der Anschlusspunkte  Ausgleichungsprotokolle mit Genauigkeitsnachweisen von Lage- und Höhennetz  Messdaten (im originalen und im lesbaren Format),  Feldbücher, Auswertungen, ggf. weitere Berechnungen

  1. Örtliche Basisdatenerfassung

Die örtliche Basisdatenerfassung umfasst die topographische/morphologische Geländeauf- nahme einschließlich des Erfassens von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte innerhalb des in der Leistungsbeschreibung festgelegten Aufnahmebereiches.

3.1 Aufnahmeverfahren

Die Wahl des Aufnahmeverfahrens erfolgt in Abhängigkeit von dem geforderten Aufnahme- umfang und der einzuhaltenden Genauigkeit. Es existieren verschiedene Verfahren zur Erfassung der topographischen Basisdaten. So- weit nicht durch die Leistungsbeschreibung eingeschränkt können folgende Verfahren auch in Kombination zum Einsatz kommen:  Tachymetrische Aufnahme  Satellitengestützte Aufnahme  Terrestrisches Laserscanning  Mobiles Laserscanning  Airborne Laserscanning  Photogrammetrische Aufnahme  Alternative Aufnahmeverfahren Werden mehrere Aufnahmeverfahren eingesetzt, ist eine ausreichende Zahl identischer Punkte zur Verknüpfung der Messungen und zur Wahrung des Nachbarschaftsprinzips zu berücksichtigen. Tachymetrische und Satellitengestützte Aufnahme: Tachymetrisch oder satellitengestützt sind die Punkte durch einfache Beobachtung zu be- stimmen. Zu Kontrollzwecken ist nach jeder 50. Geländepunktaufnahme ein Festpunkt oder ein bekannter Objektpunkt nochmals zu bestimmen. Bei Stationierung des Tachymeters auf einem nach Lage- und Höhe bekannten Bezugs- punkt sind die Beobachtungen an mindestens 2 nach Lage- und Höhe bekannte Bezugs- punkte, bei freier Stationierung ist die Stationierung an mindestens 3 in Lage und Höhe be- kannte Bezugspunkte anzuschließen. (DEGES / QM,01/2021) Seite 8 von 19

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Bezugspunkte sind, sofern das Festpunktfeld/ Grundlagennetz nicht ausreichend verdichtet ist, im Zuge der Geländeaufnahme mit einer Genauigkeit  σ Lage < 10 mm  σ Höhe < 10 mm einzurichten. Zielweiten zu Bezugs- und Objektpunkten dürfen 200 Meter nicht überschreiten. Laserscanverfahren: Die Instrumente, Verfahren, Passpunkte und Punktdichten sind so zu wählen, dass die Ba- sisdaten mit der erforderlichen Genauigkeit abgeleitet werden können. Bei terrestrischem und mobilem Laserscanning sollte die Punktdichte 400 Messpunkte pro m² nicht unterschreiten (5 cm Auflösung), um die geforderte Detaildichte zu erreichen. Bei längeren Bauwerken ist das Schwingungsverhalten zu berücksichtigen. Befahrungen oder Befliegungen sollten bei geringem Verkehr erfolgen. Die erfassten Punktwolken sind zu bereinigen, indem störende temporäre Objektpunkte (z.B. Fußgänger oder Fahrzeuge) entfernt werden. Die Punktwolken sind zu verknüpfen und zu georeferenzieren. Zur Beschleunigung der Bearbeitung kann der Gesamtdatenbe- stand ggf. in Teilmengen untergliedert werden. In diesem Fall ist eine Punktwolkenübersicht ist zu erstellen. Im Sinne der Qualitätssicherung sind Kontrollpunkte nach den Vorgaben der Leistungsbe- schreibung zum Nachweis der erzielten Lage- und Höhengenauigkeit auszuwerten. Aus den Laserscandaten sind objektstrukturierte Basisdaten abzuleiten. Da beim La- serscanverfahren bestimmte Objekte regelmäßig nicht erkennbar sind, müssen ergänzende Messungen mit einem anderen geeigneten Verfahren durchgeführt werden. Photogrammetrische Aufnahme: Lage- und Höhenpasspunkte sind zu erkunden, zu signalisieren, zu messen und zu be- rechnen. Alle signalisierten Passpunkte (ggf. auch Widerlagerpunkte, Schachtdeckel, Ab- läufe etc.) sind bis zum Zeitpunkt der Befliegung luftsichtbar zu halten. Die Signalisierung sollte möglichst auf öffentlichen Flächen erfolgen. Das Signalisierungsmaterial ist nach Ab- schluss der Arbeiten zu entfernen. Die Bildstreifendisposition (Anzahl der Streifen und ggf. Querstreifen sowie Längs- u. Quer- überdeckung) sind so zu wählen, dass im gesamten Aufnahmebereich:  eine Stereoauswertung möglich ist  Einschränkungen der Auswertung durch perspektivische Verdeckungen („sichttote Räume“) auf ein Mindestmaß beschränkt werden  bei der Stereoauswertung die geforderten Genauigkeiten erreicht werden. Vegetation und Sonnenstände dürfen auf das Ergebnis keinen Einfluss nehmen. Bei der Bildaufnahme ist darauf zu achten, dass es nur zu geringen zeitlichen Verzögerun- gen zwischen der Befliegung der Bildstreifen kommt, um die zeitbedingte Veränderung der Schatten zu minimieren. Im Sinne der Qualitätssicherung sind Kontrollpunkte nach den Vorgaben der Leistungsbe- schreibung zum Nachweis der erzielten Lage- und Höhengenauigkeit auszuwerten. Für die Entzerrung von Orthophotos ist i.d.R. das DGM der Basisdatenerfassung des Pro- jektes zu nutzen. Die entzerrten, georeferenzierten digitalen Einzelbilder sind blattschnittfrei aneinander zu fügen (Mosaiking). Die Lage der Kacheln, die Anzahl der zusammengefüg- ten Einzelbilder und die davon abhängige Dateigröße sowie der evtl. Wegfall von nicht be- nötigten Kacheln sind mit dem AG abzustimmen. In der Photogrammetrie sind bestimmte Objekte bzw. Attribute zu Objekten regelmäßig nicht erkennbar. Dies gilt z.B. für Durchlässe, Grabensohlen, bewachsene Mulden, Objekte unter dichtem Baumbestand oder unter Bauwerken. Ebenso sind in der Photogrammetrie

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

u.a. in Abhängigkeit von der Bodenauflösung nur bestimmte Genauigkeiten zu erreichen. In nicht erkennbaren bzw. nicht in der geforderten Genauigkeit erfassbaren Bereichen sind ergänzende Messungen mit einem anderen geeigneten Verfahren durchzuführen.

3.2 Aufnahmeregeln

Geländerelief: Das Geländerelief ist grundsätzlich mindestens im in der Leistungsbeschreibung vorgege- benen Raster zuzüglich aller Bruchkanten, Singularitäten sowie der Kuppenhoch- und Wannentiefpunkte aufzunehmen. Bestehende Straßen, Wege, Gewässer und Gleise sind einschl. Seitenstreifen profilartig mit einem Punktumfang gem. Abb. 3.1 bis 3.3 aufzumessen. Der Profilabstand ist so zu wählen, dass Längs- und Querprofile der vorhandenen linienhaften Objekte später aus dem Digitalen Geländemodell mit der erforderlichen Genauigkeit abgeleitet werden können. Der in der Leistungsbeschreibung vorgegebene max. Profilabstand darf dabei nicht überschrit- ten werden.

Messpunkte Geh-Radweg Straße Graben Bankett

Messpunkt kann bei Rinne Überschneidungen im DGM manuell verrückt werden Bordstein Abb. 3.1 - Signifikante Messpunkte an Straßen und Wegen

Messpunkte Höhe der Gewässerlinie mit Datum

Stützwand

Abb. 3.2 - Signifikante Messpunkte an künstlichen und natürlichen Gewässern

Schotter

Abb.3.3 - Signifikante Messpunkte Gleiskörper

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Gegenstand und Inhalt der topografischen Bestandsaufnahme: Gegenstand und Inhalt der durchzuführenden topografischen Bestandsaufnahme sind fol- gende Objekte: Decken aller Straßen, Wege und Kreuzungen Randeinfassungen, Borde (mit Ober- und Unterkante als getrennte, sich nicht überla- gernde Linien) Straßenentwässerung (oberirdische Zeichen wie Schächte, Straßenabläufe, Rinnen, Gräben, Mulden und Durchlässe einschl. Material und Dimension) Straßenbeleuchtung Straßenmöblierung Verkehrszeichen, Schilderbrücken, Lichtsignalanlagen Verkehrsleiteinrichtungen (Schutzplanken, Betonschutzwände etc.) Ingenieurbauwerke (Widerlager, Pfeiler, Kappen, Übergangskonstruktionen, Konstrukti- onsunterkanten etc.) Stützwände Lärmschutzwände einschl. Oberkanten Gebäude (aufsteigende Außenwände) Grundstückeinfriedungen Gleisanlagen mit Profilen (Punktumfang gem. Abb. 3.3) Oberleitungsanlagen kreuzender Bahnanlagen mit

  • Masten mit Abmessungen und Höhe
  • Tragseilhöhen an Aufhängepunkten an den Masten sowie an Aufhängepunkten der Oberleitungen bis 10 m neben dem (geplanten) Kreuzungsbauwerk
  • Oberleitungshöhen in Bauwerksachse, am Bauwerksrand und 10 m neben dem (ge- planten) Kreuzungsbauwerk Bahntechnische Objekte im Aufnahmebereich (Kabelkanäle, Signale, Schilder etc.) Ver- und Entsorgungsanlagen einschl.
  • oberirdischer Leitungen mit Angabe von Leitungshöhe und Temperatur im Kreu- zungsbereich mit dem maßgebenden Verkehrsweg
  • oberirdischer Zeichen unterirdischer Leitungen einzeln stehende Bäume, markante Bäume in Waldflächen sowie alle straßenbegleiten- den Bäume als Einzelbaumobjekt mit Angabe von
  • Stammdurchmesser in 1,3 m Höhe über Gelände
  • Kronendurchmesser
  • Baumart als Nadel- oder Laubbaum (eine Aufnahme von Bäumen als Liniensignatur Baumreihe ist nicht zugelassen) Baumgruppen mit Angabe der v.g. Baumparameter und der Baumanzahl Wald- und Gehölzflächen und andere zusammenhängende Flächen, die mit Bäumen und/oder Sträuchern besetzt sind, durch Aufmaß des Umringes beschreiben künstliche und natürliche Gewässer mit
  • Profilen (Punktumfang gem. Abb. 3.2)
  • Fließrichtung
  • Wasserspiegelhöhen mit Angabe des Datums der Messung natürliche Bodenbedeckung (Nutzungsarten, Vegetation) künstliche Bodenbedeckung (Belagarten) die in der RAS- Verm bezeichneten Objekte die in der aktuellen länderspezifischen OKSTRA-Fachbedeutungsliste (veröffentlicht un- ter www.okstra.de) bezeichneten Objekte

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

3.3 Genauigkeit

Lage und Höhe der Objektpunkte sind mit folgender Genauigkeit zu bestimmen:  Punkte der Geländeoberfläche unter Berücksichtigung der Geländerauheit mit einer Genauigkeit von jeweils 30 mm  alle eindeutig definierten Punkte auf befestigten Flächen und befestigten Objekten oder Zwangspunkte mit einer Genauigkeit von jeweils 10 mm

3.4 Lieferung von Daten der Basisdatenerfassung

Folgende im Zusammenhang mit der Basisdatenerfassung entstandenen Daten sind mit der Schlusslieferung ausschließlich in digitaler Form zu übergeben: Tachymetrische und Satellitengestützte Aufnahme:  Messdaten (im originalen und im lesbaren Format),  Feldbücher, Auswertungen, Berechnungen  Genauigkeitsnachweise (Nachweis der Überprüfung der Bezugspunkte) Laserscanverfahren: Die Ergebnisse der Auswertung des Laserscannings sind als verknüpfte und gefilterte 3D- Punktwolke georeferenziert in den für die Baumaßnahme festgelegten Referenzsystemen in folgenden Formaten zu übergeben:  im Format LAS 1.2  im ASCII-Format (Ost-/Rechtswert, Nord-/Hochwert, Höhe, Farbwert bzw. Intensität - jeweils durch Leerzeichen getrennt) Eine maximale Dateigröße kleiner 1,8 GByte ist einzuhalten. Bei größeren Datenmengen ist eine Unterteilung in Bearbeitungsblöcke vorzunehmen. Weiterhin sind zu liefern:  Koordinaten der Fahrzeug-/Flugtrajektorie (bei Anwendung kinematischer Verfahren)  Ergebnisse der Passpunktbestimmung  Nachweis der erzielten Lage- und Höhengenauigkeit (Auswertung der Kontrollpunkte)  Arbeitsunterlagen des Feldvergleichs Photogrammetrische Aufnahme: Zur Bildflugdokumentation gehören:  Passpunktbestimmung mit Genauigkeitsnachweis  Bildflugübersicht  Bildflugprotokoll und Kamerakalibrierungsschein  Bildmittenübersicht mit Streifennummer, Bildnummer und Koordinaten  Originäre Luftbilddaten  Ergebnisse und Protokoll der Aerotriangulation  Nachweis der erzielten Lage- und Höhengenauigkeit (Auswertung der Kontrollpunkte)  gekachelte Orthophotos  digitale Orthophotos im Blattschnitt der Grundpläne  Arbeitsunterlagen des Feldvergleichs

  1. Herstellung vermessungstechnischer Grundpläne

Grundpläne präsentieren die Basisdaten unter Berücksichtigung der Zeichenvorschrift im vereinbarten Maßstab. Für die Herstellung der geforderten Pläne gelten grundsätzlich die Bestimmungen der RAS- Verm (Anhänge 2 und 3). Alle verwendeten Symbole und Liniensignaturen sind in Legen- den zu erklären.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Folgende thematische Folien sind soweit in der Leistungsbeschreibung nicht anders festge- legt zu erstellen:  Grundriss  Höhe  Kataster  Leitungen Die Folien sind so zu bearbeiten, dass auch bei beliebiger Kombination der Folien alle Planinhalte eindeutig lesbar bleiben. Für die Blattschnitte erarbeitet der AN einen Vorschlag und legt diesen beim AG zur Ge- nehmigung vor. Das Schriftfeld des AG nach Anhang 5.2 ist zu verwenden. Auf allen Plänen, in denen Da- ten Dritter enthalten sind, sind Quellenvermerke sichtbar und erkennbar anzubringen. Alle Pläne sind normgerecht, farbig, mit Planzeichen und Legenden anzulegen. Die Über- gabe erfolgt  analog (Zeichenträger: Papier mit Lochverstärkungsstreifen)  digital als nachbearbeitete Plot-Datei (Zeichnungsdatei)  digital als PDF-Datei. Analoge Pläne sind DIN-gerecht nach DIN 824 Form A gefaltet in Ordnern abzulegen.

4.1 Folie Grundriss

Die nach den Vorgaben des Abschnittes 3 erfassten Basisdaten sind im digitalen Lagemo- dell so aufzubereiten und zusammenzuführen, dass daraus die geforderten Daten und Plä- ne abgeleitet werden können. Bereits im Rahmen der örtlichen Basisdatenerfassung sind folgende Anforderungen an die zu erstellenden Vermessungstechnischen Grundlagenpläne und -daten zu beachten:

 Alle Punkte des digitalen Lagemodells müssen unabhängig davon, ob sie für die Be- rechnung des Digitalen Geländemodells herangezogen werden, mit Höhe erfasst und dargestellt werden.  Alle durch Signaturen unmaßstäblich dargestellten topographischen Objekte sind mit Höhenkoordinate zu erfassen und 3D auf ihrem Bezugspunkt zu platzieren.  Alle erfassten Kanten und sonstigen linienhaften Objekte sind im Datenbestand als räumliche Linienverbindung zwischen den erfassten Linienstützpunkten darzustellen.  Kanten, Umringe und sonstige linienhaften Objekte mit mehr als 2 Stützpunkten sind als 3D-Polylinien darzustellen.  Flächenhafte Objekte (z.B. Gebäude) sind als geschlossene Polygone zu darzustellen.  Böschungen müssen eine Oberkante und eine Unterkante besitzen, die jeweils aus genau einem vollständigen, eigenständigen Polygon bestehen.  Neben den horizontal verlaufenden sichtbaren Kanten topographischer Objekte sind auch vertikale Kanten durch Linien zu erfassen und abzubilden.  Für regelmäßig ohne Höhenkoordinate eingemessene und durch Signaturen darge- stellte topographische Punkt- und Linienobjekte (z.B. Bäume, Schilder, Wände, Schutzplanken etc.), die nicht für die Berechnung des Digitalen Geländemodells her- angezogen werden, darf die Höhe durch Interpolation im DGM ermittelt werden. Bei der Bearbeitung ist zu beachten, dass auch alle Gestaltungselemente topographischer Objekte wie z.B. Böschungsschraffuren sowie alle Teile von Liniensignaturen im Gelän- dehorizont platziert werden. Der AN hat den Datenbestand in der von ihm verwendeten Software so zu kodieren bzw. zu verwalten, dass eine OKSTRA-konforme Ausgabe nach der in der Leistungsbeschrei-

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

bung vereinbarten OKSTRA-Fachbedeutungsliste möglich ist. Die Definitionen zum OKSTRA einschl. Fachbedeutungslisten sind im Internet unter www.okstra.de veröffentlicht.

4.2 Folie Höhe

Die Darstellung der Folie Höhe soll die Höhensituation im Planungsbereich eindeutig wider- spiegeln. Folgende Darstellungsformen sind möglich:  Selektierte Einzelpunkthöhen  Punktraster  Höhenschichtlinien Die Anwendung der verschiedenen Darstellungsformen richtet sich nach den Vorgaben der Leistungsbeschreibung. Punktuelle Höhendarstellungen und Schichtliniendarstellungen sind in jedem Fall in getrennten Layern zu halten. Höhentexte und Höhenbezugssymbole auf den selektierten Einzelpunkten sollen dem gleichen Layer angehören. Selektierte Einzelpunkthöhen: Punktuelle Höhenangaben sind grundsätzlich Bestandteil der zu bearbeitenden Folie Höhe. Die Darstellung umfasst mindestens die Beschriftung von  repräsentativen Geländepunkten (Geländehoch- und -tiefpunkte)  Profilen an Verkehrswegen zur Verdeutlichung der vorhandenen Längs- und Quernei- gungsverhältnisse  Punkten, die nicht im Geländeniveau liegen Höhenangaben für Punkte, die nicht im Geländeniveau liegen (z.B. Konstruktionsunterkan- ten von Bauwerken, Wasserspiegelhöhen, Leitungshöhen, Schachtsohlen etc.), sind im Plan als solche zu kennzeichnen z.B. durch  Vorsatz eines kennzeichnenden Buchstaben (z.B. „S“ für Sohlhöhe)  Anwendung spezifischer Bezugssymbole  Darstellung in anderer Farbe Im Datenbestand können in Abhängigkeit von der Bedeutung eigenständige Layer angelegt werden. Die Beschriftung von Wasserspiegelhöhen beinhaltet zwingend das Datum der Aufnahme. Höhen von Freileitungen sind mit der Angabe der Temperatur zum Messzeitpunkt zu er- gänzen. Punktraster und Höhenschichtlinien: Die Anwendung der Darstellungsformen erfolgt für flächenhafte Geländeaufnahmen dem Grunde nach alternativ in Abhängigkeit davon, welche Festlegung in der Leistungsbe- schreibung getroffen ist. Wenn in der Leistungsbeschreibung nicht anders festgelegt, werden Höhenschichtlinien mit einer Äquidistanz von 1,0 m berechnet.

4.3 Folie Kataster

Die Folie Kataster ist aus den beschafften ALK- bzw. ALKIS-Daten des Liegenschaftskatas- ters abzuleiten und in den Gesamtdatenbestand zu übernehmen. Dabei ist zu beachten, dass alle Flurstücke durch geschlossene Polygone dargestellt und eindeutig mit ihrer Bezeichnung beschriftet werden. Bei Flurstücksbezeichnungen mit Zähler und Nenner ist zu beachten, dass der Text in der Übergabedatei nicht in mehrere Teile zerlegt wird. Um dies zu vermeiden, kann eine Dar- stellung mit Schrägstrich erfolgen. Übergeordnete Grenzen (Flur-, Gemarkungs- und politische Grenzen) sind in getrennten Layern zu halten und im Plan mit entsprechender Liniensignatur (Beistrich) kenntlich zu

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

machen. Dafür können ggf. geschlossene Polygone aufgelöst werden. Auf jedem Blatt ist durch Beschriftung die Zugehörigkeit jedes Flurstückes im Bearbeitungsbereich zu  Kreis  Gemeinde  Gemarkung  (ggf.) Flur eindeutig erkennbar darzustellen. Die übernommenen Daten des Liegenschaftskatasters sind durch geeignete, über das Messgebiet verteilte Passpunkte mit der Basisdatenerfassung zu vergleichen. Geeignete Passpunkte sind örtlich vorgefundene Vermessungs- oder Grenzpunkte, Ecken von Ge- bäuden, die in den Basisdaten und in der Liegenschaftskarte nachgewiesen sind, oder der durch Grenzbebauungen oder Grenzeinrichtungen wie Zäune, Mauern, Hecken, Be- wirtschaftungsgrenzen u.a. gebildete örtliche Besitzstand. Festgestellte Differenzen sind zu dokumentieren. Um die eindeutige Lesbarkeit der Pläne zu gewährleisten sind alle Daten der Folie Kataster im Plot farbig (vorzugsweise in grünem Farbton) anzulegen. Auf allen Plänen sind Quelle und Stand der Katastergrenzen deutlich sichtbar anzugeben.

4.4 Folie Leitungen

Die bei den Medienträgern beschafften Unterlagen der Versorgungs-, Entsorgungs- und Kommunikationsanlagen der meist unterirdischen Anlagen (Leitungen und Kanäle) sind in den Gesamtdatenbestand einzuarbeiten. Dazu zählt auch das Digitalisieren analoger Bestandsunterlagen. Vor Ort erfasste Lei- tungsmerkmale (z.B. Schieber, Merksteine, etc.) sind zu beachten. Sich dabei zeigende Widersprüche sind durch örtliche Erhebungen oder Rückfrage bei den Leitungsbetreibern aufzuklären. Weitere örtliche Vermessungen zur Verbesserung der Genauigkeit (z.B. Lei- tungsortungen) sind nicht erforderlich. Die Leitungen sind unterschieden nach Medienart und Medienträger in getrennten Layern zu erfassen und zu beschriften. Soweit die Bestandsunterlagen Höhenangaben enthalten, sind diese in den Datenbestand zu übernehmen. Die Darstellung der Leitungsinformationen (Leitungsverlauf und Beschriftungen) in der Folie Leitungen erfolgt farbig in Anlehnung an die Musterpläne der Richtlinien zum Planungspro- zess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau (RE 2012). In Abhängigkeit von der Medienart sind folgende Farben zu verwenden:

MedienartFarbe
Trinkwasserleitungzyan
Regenwasserleitungblau
Schmutzwasserleitungbraun
Gasleitunggrün
Stromversorgungsleitungrot
Fernmeldeleitungmagenta
Fernheiz-, Produkten- und sonstige Leitungenorange

Weitere Unterscheidungsmerkmale sind durch Anwendung der Signaturen und Beschrif- tungen nach RAS-Verm (z.B. für ober-/unterirdischen Verlauf, Leitung außer Betrieb etc.) darzustellen. Die Beschriftung einer Leitung umfasst mindestens:  Eigentümer  Dimension bei Transportleitungen  Spannungswert bei Hochspannungsleitungen (DEGES / QM,01/2021) Seite 15 von 19

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Auf allen Plänen mit Darstellung der Folie Leitungen ist folgender Vermerk deutlich sichtbar einzufügen: „Die Leitungsinformationen wurden mit Stand vom ...[Monat/Jahr]... bei den Leitungseigen- tümern eingeholt und grafisch/rechnerisch übernommen. Sie sind nicht zur Maßentnahme geeignet.“

4.5 Übersichtslageplan

Übersichtslageplan bildet den gesamten vertraglichen Bearbeitungsbereich auf einem Blatt im geeigneten Maßstab (vorzugsweise 1: 10.000 bzw. 1:5.000) ab. Die Darstellung umfasst min. folgende Sachverhalte:  Grundriss  Festpunkte  Blattschnitte der Grundpläne

4.6 Datenaustausch Gesamtdatenbestand

Die in den vermessungstechnischen Grundlagenplänen dargestellten Inhalte sind als maß- stabs- und blattschnittfreier georeferenzierter Gesamtdatenbestand zu liefern. Alle Koordinaten sind in der Einheit Meter mit ungekürzten Vorkomma- und 3 Nachkom- mastellen zu erheben und abzulegen. Die Übergabe erfolgt  im Original-Datenformat der vom AN verwendeten Software  im 3D- DXF- Format, Version 2007 (oder tiefer) Alle Dateiinhalte müssen durch  Darstellungseigenschaften (Farbe, Strichart, Blockname etc.) und/oder  Layerzuordnung eindeutig einer Fachbedeutung nach der in der Leistungsbeschreibung vereinbarten OKSTRA-Fachbedeutungsliste zuordenbar sein. Zusätzlich sind die Bearbeitungshinweise zu den einzelnen Folien zu berücksichtigen. Ab- weichungen von diesen Vorgaben sind mit dem AG abzustimmen. Datenübergaben werden nur mit eindeutiger Beschreibung des Inhaltes der DXF-Datei ak- zeptiert. Die Beschreibung enthält mindestens Angaben zu  Maßnahmebezeichnung  Datum der Bearbeitung  geodätischen Bezugssystemen  tabellarische Zuordnung zwischen Fachbedeutung und Darstellung in der CAD-Datei Die Tabelle muss für alle in der DXF-Datei enthaltenen Objekte mindestens die nachfol- genden Aussagen treffen: Layerzugehörigkeit Darstellungseigenschaft Fachbedeutung Beschreibungstext

Die Tabelle muss digital in weiter verarbeitbarer Form (formatierter Text oder Excel-Format) übergeben werden. Darüber hinaus ist die Beschreibung der Daten auch in gedruckter Form der Vermessungsakte beizufügen.

  1. Erstellung Digitaler Geländemodelle

5.1 Selektion und Berechnung von DGM

Alle die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten sind aus dem Gesamtdatenbestand zu selektieren, wobei sämtliche für eine DGM-Berechnung nutzbaren Punkte zu verwenden sind. (DEGES / QM,01/2021) Seite 16 von 19

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

Da im DGM einem Punkt in der X,Y-Ebene nicht mehrere Höhenwerte zugeordnet werden können, ist eine Abbildung von Überhängen bzw. Auskragungen nicht möglich. Dies führt regelmäßig bei der Darstellung von Kunstbauten zu Problemen. Abbildung 5.1 zeigt am Beispiel einer Stützwand mit Kappe schematisch, welche Punkte in die Berechnung des DGM einzubeziehen sind. Bei anderen Objekten mit Auskragungen ist sinngemäß zu verfahren.

Oberfläche des DGM im Querschnitt

Für die DGM-Berechnung selektierte Punkte

Abb.5.1 - DGM-Verlauf bei Auskragungen (schematische Darstellung)

Der Datenbestand ist z.B. durch Beseitigung sich kreuzender Bruchkanten so zu bereini- gen, dass ein fehlerfreies DGM berechnet werden kann. Umringe und Innenringe (Aussparungsflächen oder nicht darstellbare Bereiche, z.B. Was- serflächen) werden festgelegt. Diese sind als ein- und ausschließende Umringslinien in Form von 3D-Polygonen direkt über die Randpunkte des DGM zu führen. Im Bereich vorhandener Brückenbauwerke ist grundsätzlich das das Gelände unter dem Bauwerk in die Berechnung des DGM des Planungsbereiches einzubeziehen. Für den Überbau ist ein zusätzliches DGM zu berechnen. Für die Abgrenzung der Modelle sind im Schnitt der Widerlagervorderkante auf der Oberfläche des Bauwerkes Punkte zu messen bzw. zu interpolieren. Diese Punkte bilden die Begrenzung des DGM für den Überbau und müssen gleichzeitig Bestandteil des DGM für den Planungsbereich sein. Auf der Grundlage der Selektionen erfolgt die Berechnung der digitalen Geländemodelle (DGM).

5.2 Plandarstellung

Das DGM des Planungsbereiches ist in einem Übersichtsplan geeigneten Maßstabes mit folgenden farblich zu unterscheidenden Sachverhalten darzustellen:  Bruchkanten  Dreiecksvermaschung  Einschließende Umringslinien  Ausschließende Umringslinien Wurden zusätzliche DGM für Überbauten vorhandener Brückenbauwerke berechnet, so ist deren Ausdehnung durch eine farbige Flächenfüllung im Hintergrund abzubilden. Alle Mo- delle sind zu beschriften. Alle dargestellten Sachverhalte sind in einer Legende zu beschreiben. Das Schriftfeld des AG nach Anhang 5.2 ist zu verwenden. Der Plan ist analog sowie im PDF- Format zu lie- fern.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

5.3 Datenaustausch DGM

Alle berechneten Digitalen Geländemodelle sind einzeln in getrennten Datensätzen als maßstabs- und blattschnittfreier georeferenzierter Datenbestand zu liefern. Die Übergabe der Digitalen Geländemodelle erfolgt in folgenden Datenformaten:  im Original-Datenformat der vom AN verwendeten Software  im 3D- DXF- Format, Version 2007(oder tiefer), mit getrennten Layern für

  • Punkte
  • Bruchkanten
  • Dreiecksvermaschung
  • Einschließende Umringslinien
  • Ausschließende Umringslinien  in den REB - konformen Datensatzarten
  • 45 für Punktinformationen
  • 49 für Bruchkantenlinien
  • 58 für Dreiecke Alle Koordinaten sind grundsätzlich in der Einheit Meter mit ungekürzten Vorkomma- und 3 Nachkommastellen anzugeben. Auf Grund der bestehenden Einschränkungen der REB- Formatdefinitionen erfolgt die Ausgabe von UTM-Koordinaten in die REB- konformen Da- tensatzarten im Ostwert mit 6 Vorkommastellen und Angabe der UTM-Zone im Dateina- men.
  1. Zusammenstellung der Projektunterlagen

6.1 Analoge Unterlagen Sämtliche analoge Vermessungsergebnisse und -unterlagen, die nach Leistungsbeschrei- bung hergestellt werden, sind systematisch geordnet in DIN A4-Ordnern zu übergeben. Die Gliederung der Vermessungsakte hat grundsätzlich in Anlehnung an die Gliederung der Leistungsbeschreibung zu erfolgen. Den Vermessungsergebnissen ist ein Inhaltsverzeichnis sowie ein Erläuterungsbericht vo- ranzustellen. Im Erläuterungsbericht sind alle durchgeführten Arbeiten nachvollziehbar zu beschreiben. Der Bericht soll Auskunft geben über  Zweck und Definition der Messaufgabe  Genauigkeitsforderungen  Ablauf der Bearbeitung und besondere Rahmenbedingungen  Spezifizierung der Mess- und Auswerteeinrichtungen  Beschreibung der Datenerfassung  Auswertestrategie  Erreichte Genauigkeiten  Notwendige Anpassungen der Aufgabenstellung in Abstimmung mit dem AG

6.2 Digitale Vermessungsergebnisse Alle Vermessungsergebnisse sind in die Cloudlösung des AG hochzuladen und dort bis zur Abnahme der Leistungen laufend zu halten. Zu den digitalen Ergebnissen gehören alle analogen Unterlagen im PDF-Format. Die Ver- zeichnisstruktur des Datenträgers muss mit der Gliederung der Vermessungsakte korres- pondieren. Ausschließlich digital zu übergebende Unterlagen sind unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den Abschnitten 1. bis 5. logisch in die Verzeichnisstruktur einzugliedern.

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung

  1. Arbeitsstellensicherung

Grundsätzlich ist während der Vermessungsarbeiten der öffentliche Verkehr aufrecht zu er- halten. Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherung, Beschilderung, Absperrung und Beleuchtung der Vermessungsstellen. Die jeweils aktualisierten Fassungen der  DGUV Information 201-060 Vermessungsarbeiten  Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen – RSA, Teile A bis D  Sicherungsmaßnahmen bei Arbeiten im Gleisbereich von Eisenbahnen (DGUV Regel 101-024)  Grundsätze der Gesundheitsförderung, des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung; Arbeiten im Gleisbereich (Ril 132.0118) sind zu beachten und einzuhalten. Der AN benennt dafür gem. ZTV-SA 4.2 Abs. 9 den für die Sicherung von Arbeitsstellen verantwortlichen Mitarbeiter. Für Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen des AN sind geeignete Nachweise vorzulegen. Zu den Leistungen des AN gehört das Einholen der entsprechenden Genehmigungen bei den zuständigen Verkehrsbehörden (verkehrsrechtliche Anordnung) und anderen zuständi- gen Stellen.

  1. Zu beachtende Regelwerke

Folgende vermessungstechnische Regelwerke sind in deren jeweils aktuellen Fassung zu beachten:

 Richtlinie für die Anlage von Straßen, RAS, Teil Vermessung (RAS-Verm)  Reihe der DIN 18710: Ingenieurvermessung

  1. Verzeichnis der Anhänge
Nr.Anhang
1.1Bezugspunkte, Messgrößen, Messeinrichtungen im Netzentwurf, Legende
1.2Netzentwurf, Beispiel
2.1Untertägige Vermarkung (UT- Vermarkung)
2.2Bodenpunkt Typ 1, Typ 2, Typ 3
2.3Höhenfestpunktpfeiler
2.4Bezugs-/ Objektpunkt Bauwerk
3Festpunkteinmessung, Muster
4Höhennetzbild, Beispiel
5.1Stempelfeld Grundlagennetz, Muster
5.2Stempelfeld Vermessungstechnische Grundpläne, Muster

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 1.1

Bezugspunkte, Messgrößen, Messeinrichtungen

im Netzentwurf

(Legende)

Legende Netzentwurf

Messeinrichtungen: Bezugspunkte: Instrumentenstandpunkt Trigonometrischer Punkt Tachymeter der Landesvermessung

GNSS - Referenzstation Niv-Punkt der Landesvermessung

GNSS - Rover 3D-Festpunkt des Grundlagennetzes

Lagefestpunkt des Grundlagennetzes

Höhenfestpunkt des Messgrößen: Grundlagennetzes

Gemessene Basislinie Knotenpunkt Nivellement

Richtungsbeobachtung 3D-Festpunkt eines Sondernetzes

Richtungs- und Distanzbeobachtung

Nivellement im Hin- und Rückweg

Nivellement in einem Weg

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 1.2

Netzentwurf

Beispiel

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 2.1

UT-Vermarkung

Schematische Darstellung

UT-Punkt

Vermarkung und Signalisierung

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 2.2

Bodenpunkt Typ 1, Typ 2, Typ 3

Schematische Darstellung

Bodenpunkt Typ 1

in unbefestigter Oberfläche

Abschlusskopf für Kreuzanker (D = 60 mm) MAX für Nivellierpunkt

Kreuzanker aus Aluminium mit gedralltem Profil, Länge l so wählen, dass eine lage- und höhenstabile Verbindung mit dem Baugrund gewährleistet ist, jedoch gilt l = 0,8 m MIN 0 , 8 m

Bodenpunkt Typ 2 Bodenpunkt Typ 3

in befestigter Oberfläche in befestigter Oberfläche versenkt

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 2.3

Pfeiler Höhenfestpunkt

Schematische Darstellung

Vermarkung eines Höhenfestpunktes

(Granitpfeiler)

Einfüllerde

Kies

Betonummantelung

Mörtelbett (2 cm) Betonfundament (C20/25) erdfeucht einbauen

Kies, 0/32 Korn, gebrochen, verdichtet (bei Handstampfung lagenweise (10 cm) verdichten

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 2.4

Bezugs-/Objektpunkt Bauwerk

Schematische Darstellung

Vermarkung Objektpunkte Bauwerk

Typ 1

Typ 2

Typ 3

Typ 4

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 3

Festpunkteinmessung

Blatt: 1

im Auftrag der Autobahn GmbH des BundesHergestellt durch: Ingenieurvermessung X, Y & Partner Musterstr. 54a 10101 Berlin Bearbeiter: Müller
ProjektNeubau der A 444 zwischen A-dorf und Musterstadt, Grundlagennetz
Punktbezeichnung1000Bezugssystem LageLS 489 (ETRS 89, UTM_32)
Bezugssystem HöheHS 170 (DHHN 2016)
VermarkungsartKreuzprofil im SchutzkastenRechtswert / Ostwert32 350123,456 m
Vermarkungstiefe0,2 mHochwert / Nordwert5690987,654 m
Vermarkungsdatum01/2021Höhe (Nivellement)200,123 m ü. NHN
Foto Lage des Punktes im GeländeFoto Vermarkung
Einmessungsskizze (unmaßstäblich, genordet) (Muster)

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 4

Höhennetzbild

Beispiel

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 5.1

Stempelfeld Grundlagennetz

(Muster)

1 2

Grundlagennetz hergestellt: Ingenieurvermessung X, Y & Partner Musterstraße 54a 10101 Berlin Telefon (030) 99 999 0 Telefax (030) 99 999 99 www.x-y-partner.degemessen: Müller (12/2020)
bearbeitet: Meier (01/2021)
geprüft:

Nr. Art der Änderung / Erweiterung Datum Zeichen

Lagesystem LS 489 (ETRS 89 / UTM_32) Höhensystem HS 170 (DHHN 2016)

GRUNDLAGENNETZ

im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 Telefon (030) 202 43 - 0 10117 Berlin Telefax (030) 202 43 – 291 www.deges.deBlatt-Nr. 1/2 Festpunktübersichtskarte Grundlagennetz „A444 Musterstadt 2021“ Maßstab 1 : 5.000
DEGES-Projekt-Nr. VKE G01.1
Neubau der A 444 zwischen A-dorf und Musterstadt

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Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermessung Anhang 5.2

Stempelfeld Grundpläne

(Muster)

1 2 3

Grundplan hergestellt: Ingenieurvermessung X, Y & Partner Musterstraße 54a 10101 Berlin Telefon (030) 99 999 0 Telefax (030) 99 999 99 www.x-y-partner.degemessen: Müller (12/2020)
bearbeitet: Meier (01/2021)
geprüft:

Nr. Art der Änderung / Ergänzungsmessung Datum Zeichen

LagesystemLS 489 (ETRS 89 / UTM_32)Stand Kataster
HöhensystemHS 170 (DHHN 2016)Stand Leitungen

PLANUNGSBEGLEITENDE VERMESSUNG

im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstraße 54 Telefon (030) 202 43 - 0 10117 Berlin Telefax (030) 202 43 – 291 www.deges.deBlatt-Nr. 1/3 Grundplan Grundriss und Höhe Maßstab 1 : 500
DEGES-Projekt-Nr. VKE G01.1
Neubau der A 444 zwischen A-dorf und Musterstadt
Alle Unterlagen dieser Ausschreibung