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AE09360102_LB_HE_PlVerm_E091_2026-04_HE.pdf

Planungsbegleitende Vermessung und 3D-Modellierung für den A61-Anschluss Hockenheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 01.10.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.deges.de

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Vertrag AE09360102

Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung A6 / A61 Modernisierung AD Hockenheim (VKE E091) Planungsbegleitende Vermessung

INHALT

Seite

A. Allgemeines ...................................................................................................................................... 2 A.1 Beschreibung der Maßnahme .................................................................................................. 2

A.2 Leistungsinhalt .......................................................................................................................... 2 A.3 Grundsätze der Bearbeitung der Leistungen ........................................................................... 3

A.4 Durch den AG bereitgestellte Grundlagen der Bearbeitung .................................................... 3

A.5 Bearbeitungsbereich ................................................................................................................. 3 A.6 Bezugssysteme ......................................................................................................................... 4

B. Beschreibung der Vermessungstechnischen Leistungen ......................................................... 4 B.1 Grundlagenermittlung ............................................................................................................... 4

B.2 Geodätisches Festpunktfeld ..................................................................................................... 5

B.3 Vermessungstechnische Grundlagenpläne.............................................................................. 7 B.3.1 Anforderungen an die Vermessungsgrundlagen.................................................................. 7 B.3.2 Örtliche Basisdatenerfassung ............................................................................................... 9 B.3.3 Digitales Lagemodell und Planherstellung .........................................................................12

B.4 Digitale Geländemodelle .........................................................................................................14

B.5 Aufbereitung von Geobasisdaten ...........................................................................................15 B.6 Erstellung 3D-Volumenkörper/-objekte ..................................................................................15 B.6.1 Grundlagen der Modellierung .............................................................................................15 B.6.2 Modellierungsanforderungen für Verkehrsinfrastruktur und Bauwerke .............................16

B.7 Zusammenstellung der Projektdaten ......................................................................................18 B.8 Arbeitsstellensicherung ...........................................................................................................20

B.9 Termine ...................................................................................................................................20

C. Honorarermittlung .........................................................................................................................20 C.1 Grundlagen der Vergütung der Vermessungsleistungen .......................................................20

C.2 Honorarkalkulation ..................................................................................................................21

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Leistungsbeschreibung und Honorarermittlung Vertrag AE09360102

A. Allgemeines

A.1 Beschreibung der Maßnahme Die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH wurde durch die Autobahn GmbH des Bundes mit Dienstleistungsvertrag vom 30.07.2025 mit der Planung, dem Entwurf, ggf. der Betreuung erforderlicher Verfahren zur Erlangung baurechtlicher Genehmigungen, der Durchführung des Grunderwerbs und der Baudurchführung für die Erneuerung des Autobahn- dreiecks (AD) Hockenheim beauftragt.

Im Zuge der Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen zur Bauwerkserhaltung bzw. dem Ersatzneubau der Bauwerke im AD Hockenheim sind u.a. auch Maßnahmen zur Modernisierung der Linien- und Gradientenführung sowie der Entwässerungseinrichtungen der Verkehrsanlage AD Hockenheim zu prüfen und erforderlichen Falles umzusetzen.

HEIDELBERG A 6

AS Schwetzingen / Hockenheim

AD Hockenheim A 61 SPEYER A 5 AS Hockenheim HOCKENHEIM

Baden-Württemberg WALLDORF Rheinland-Pfalz A 6

AK Walldorf

Abbildung 1: Übersichtskarte Datenquelle: LGL, www.lgl-bw.de, dl-de/by-2-0

A.2 Leistungsinhalt Für die weiterführenden Planungen der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke im Bereich der Baumaßnahme sind Leistungen der Planungsbegleitenden Vermessung zu erbringen.

Gegenstand des Vertrages sind vermessungstechnische Leistungen zur Herstellung einer kon- sistenten Planungsgrundlage für die vorliegende Baumaßnahme. Auf der Grundlage örtlicher Da- tenerfassungen durch eine Vermessung sowie weiterer zu beschaffender und einzuarbeitender Daten ist der Bestand im Planungsbereich abzubilden.

Die Planung der VKE E091 soll in der BIM-Methodik (Building Information Modeling) umgesetzt werden. Dies setzt die Erstellung eines volumenbasierten Bestandsmodells für die vorliegende Baumaßnahme voraus. Im Ergebnis der zu erbringenden Leistungen ist der Bestand im Bearbei- tungsbereich abzubilden, wobei u. a. 3 D-Objekte zu erstellen sind. Die 3 D-Objekte bilden die Grundlage für ein volumenbasiertes Bestandsmodell, das in der weiterführenden Planung erstellt und verwendet wird.

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Folgende Leistungen sind zu erbringen: o Ermittlung vermessungstechnischer Grundlagen, o Herstellung eines projektbezogenen Grundlagennetzes, o Örtliche Basisdatenerfassung, o Bearbeitung eines digitalen Lagemodells, o Herstellung vermessungstechnischer Grundlagenpläne, o Erstellung digitaler Geländemodelle, o Erstellung von 3 D-Objekten als Grundlage für ein volumenbasiertes Bestandsmodell.

In Kapitel B dieser Leistungsbeschreibung sind die zu erbringenden vermessungstechnischen Leistungen detailliert beschrieben.

A.3 Grundsätze der Bearbeitung der Leistungen Bei der Bearbeitung der Leistungen sind die Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Pla- nungsbegleitenden Vermessung (Hinweise PlVerm) zu beachten.

Soweit in dieser Leistungsbeschreibung auf einzelne Abschnitte der Hinweise PlVerm verwiesen wird, sind diese unmittelbar Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung. Das Dokument ist dem Vertrag als Anlage 1 der Sonstigen Anlagen beigefügt.

Die Hinweise PlVerm enthalten grundsätzliche Vorgaben zur Bearbeitung und Dokumentation der beauftragten Leistungen auf dem Gebiet Planungsbegleitenden Vermessung, die projektspezi- fisch durch die vorliegende Leistungsbeschreibung präzisiert und ergänzt werden.

A.4 Durch den AG bereitgestellte Grundlagen der Bearbeitung Alle für die Kalkulation und Bearbeitung der Vertragsleistung durch den Auftraggeber (AG) be- reitgestellten Unterlagen und Daten sind in den Sonstigen Anlagen zur Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Die Übergabe dieser Unterlagen erfolgt ausschließlich in digitaler Form.

Folgende Unterlagen sind Vertragsbestandteil: o Anlage 1 - Hinweise zu den Leistungsbeschreibungen der Planungsbegleitenden Vermes- sung (Hinweise PlVerm, Stand 01/2021), o Anlage 2 - Übersichtslageplan Bearbeitungsbereich (im PDF-/DXF-Format), o Anlage 3 - LOI-Tabelle Bestandsmodelle (im PDF-Format), o Anlage 4 - Bauteilklassifikationen Bestand (im PDF-Format), o Anlage 5 - Dateinamenkonventionen Vermessung (im PDF-Format).

Folgende Unterlagen sind zur Information beigefügt: o Anlage 6 - Hauptachse der Autobahnen (im Format Kartenart 040), o Anlage 7 - NivP-Übersicht (im PDF-Format),

Im Zuge der Bearbeitung stellt der AG weitere für die Bearbeitung der Leistungen benötigte Un- terlagen zur Verfügung. Dies sind insbesondere o Bauwerksbestandspläne und o Daten zum Deckenaufbau von Verkehrswegen.

A.5 Bearbeitungsbereich Die Grenze des allgemeinen Bearbeitungsbereiches für die Vertragsleistung ergibt sich aus den beigefügten Unterlagen der Anlage 2. Der allgemeine Bearbeitungsbereich (Plandarstellung orange) gliedert sich in den Kernbereich für eine detaillierte vermessungstechnische Aufnahme und den Außenbereich, für den geringere Anforderungen bezüglich Detailtiefe und Genauigkeit gelten.

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Als Kernbereich der Vermessung wird die Fläche innerhalb der im Plan gelb dargestellten Grenze definiert. Als Außenbereich gelten alle Flächen, die innerhalb des Bearbeitungsbereiches und außerhalb des Kernbereiches der Vermessung liegen.

Die Grenzen der Bereiche stellt der AG dem AN auch digital georeferenziert im DXF-Format zur Verfügung (Anlage 2).

A.6 Bezugssysteme Alle Vermessungsdaten sind in den Systemen des amtlichen Raumbezuges des Landes Baden- Württemberg abzubilden: o Lage: LS 489 (ETRS 89/ UTM_32) o Höhe: HS 170 (NHN-Höhen im DHHN 2016)

B. Beschreibung der Vermessungstechnischen Leistungen

B.1 Grundlagenermittlung Bei der Ermittlung der Grundlagen sind die Hinweise PlVerm, Abschnitt 1 zu beachten und die Ergebnisse wie beschrieben zu dokumentieren.

Für die Umsetzung der Aufgabenstellung ist das Einholen der nachfolgend beschriebenen Infor- mationen über das Vermessungsgebiet notwendig.

Bei den zuständigen Kataster- und Vermessungsbehörden:

o Unterlagen zu amtlichen Festpunkten (Auszüge AFIS) o ALKIS-Daten des Liegenschaftskatasters (Grenzen der Gebietskörperschaften, Gemarkun- gen, Fluren, Flurstücke und deren Bezeichnungen) o zur Bearbeitung der Vertragsleistung benötigte Geobasisdaten (Auszüge ATKIS)

  • Digitale Topografische Karten DTK10
  • Digitale Orthophotos (DOP20)
  • Digitale Höhenmodelle (Daten des DGM1, DOM)
  • 3D-Stadtmodell (CityGML-Daten)

Digitale Geobasisdaten (ALKIS, ATKIS) werden durch das Land Baden-Württemberg nach den Open Data Prinzipien kostenfrei bereitgestellt. Sie unterliegen den Nutzungsbedingungen „Da- tenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0“. Der Abruf aller für die Bearbeitung der Vertragsleistung benötigten Geobasisdaten erfolgt durch den AN über das Open GeoData Portal des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (https://openge- odata.lgl-bw.de/).

Der AN ist in der Folge verpflichtet, auf jeder analogen oder digitalen Veröffentlichung bzw. Ver- vielfältigung deutlich sichtbar einen Quellenhinweis für die verwendeten Daten gemäß den Nut- zungsbedingungen der bereitstellenden Stelle anzubringen.

Bei den in der Region tätigen Versorgungs-, Entsorgungs- und Telekommunikationsunternehmen sowie bei Gemeinden: o Daten und Unterlagen zum ober- und unterirdischen Leitungsbestand im Kernbereich der Vermessung

Alle anzufragenden Leitungsbetreiber sind vom AN zu recherchieren.

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Kosten für die Bereitstellung der zu beschaffenden Unterlagen: Anfallende Kosten für die Bereitstellung zu beschaffender vermessungstechnischer Unterlagen durch Dritte sind dem AG vor der Bestellung anzuzeigen und werden nach Bestätigung auf Nach- weis vergütet.

B.2 Geodätisches Festpunktfeld

Aufgabe: Im Planungsbereich ist ein projektbezogenes Grundlagennetz zu schaffen, das als 3D-Grundla- gennetz bestehend aus kombinierten Lage- und Höhenfestpunkten mit Anschluss an die Raum- bezugssysteme der Landesvermessung herzustellen ist.

Alle nachfolgenden Messungen im Bereich der Baumaßnahme sind ausschließlich auf Punkte dieses Grundlagennetzes „AD Hockenheim 2026“ oder daraus abgeleiteter Punkte zu beziehen.

Bei der Herstellung des Grundlagennetzes sind die Hinweise PlVerm, Abschnitt 2 zu beachten und die Ergebnisse wie beschrieben zu dokumentieren.

Netzentwurf: Entlang der vorgegebenen Trassen der A6 / A61 ist ein 3D-Grundlagennetz zu entwerfen. Die Punkte des Grundlagennetzes sind möglichst in öffentlichen Bereichen beidseitig der Trasse un- ter Beachtung der örtlichen Geländebedingungen zu vermarken. Nach Besichtigung der örtlichen Verhältnisse ist ein Netzentwurf aufzustellen.

Dabei ist sicherzustellen, dass o je 2 Punkte am Bauanfang/ -ende angeordnet werden, o je 2 Punkte in der Nähe der bestehenden Bauwerke (beidseitig Abstand < 150 m) angeord- net werden, o ein max. Abstand zwischen benachbarten Punkten von 300 m auf beiden Seiten von A6 und A61 nicht überschritten wird, o der min. Abstand von 15 m zu den bestehenden Fahrbahnrändern nur in begründeten Aus- nahmefällen unterschritten wird,

Unter den genannten Bedingungen ist von einer Punktanzahl von min. 25 Festpunkten auszuge- hen.

Das Festpunktfeld ist zu erkunden und in einem Netzentwurf nach den Vorgaben der Hinweise PlVerm, Abschnitt 2.2 einschl. Anhang 1 auf Grundlage der DOP20 darzustellen.

Zur Ermittlung der Lage der erkundeten Festpunkte in Bezug auf die Verkehrsanlage stellt der AG die Hauptachsen der Autobahnen nachrichtlich in Kartenart 040 zur Verfügung (Anlage 6).

Der vom AN gefertigte Netzentwurf ist zusammen mit dem Messprogramm dem AG zur Freigabe vorzulegen.

Vermarkungen der Neupunkte: Die zu schaffenden Grundlagennetzpunkte sind dauerhaft o als UT-Vermarkung nach Anhang 2.1 der Hinweise PlVerm, o als Bodenpunkt Typ 1 nach Anhang 2.2 der Hinweise PlVerm oder o als Objektpunkt Bauwerk Typ 1 nach Anhang 2.4 der Hinweise PlVerm in frostfrei gegrün- deten Bauwerken

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zu vermarken. Die Länge von Kreuzprofilen ist so zu wählen, dass Lage- und Frostsicherheit der Vermarkung gesichert sind. Die Länge soll 80 cm nur in begründeten Ausnahmefällen unter- schreiten. Offen liegende Punkte sind während der Zeit der Vermessungsarbeiten deutlich sicht- bar zu sichern. Nach Abschluss der Arbeiten ist der ausgehobene Erdstoff wieder rückzuverfüllen.

Abweichende Punktvermarkungen sind dem AG zur Genehmigung vorzulegen.

Die Kosten für das Vermarkungsmaterial werden auf Nachweis vergütet.

Die Punkte des Grundlagennetzes sind zum Zweck des Auffindens in der Örtlichkeit einzumessen und nach den Hinweisen PlVerm, Abschnitt 2.4 und Anhang 3 zu dokumentieren.

Genauigkeit der Neupunkte:

Die Punkte sind mit folgender Genauigkeit zu bestimmen: o in der Lage σL ≤ 5 mm o in der Höhe σH ≤ 2 mm

Lagemessungen: Alle Lageanschlussmessungen werden auf den Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS ® bezogen. Dafür sind min. 3 virtuelle SAPOS®-Referenzstationen in die Messungen zur Bestimmung der Neupunkte einzubeziehen.

Alle für GNSS-Messungen geeigneten Neupunkte sind während der Messkampagnen mit Emp- fängern zu besetzen. Die Einschaltung aller nicht durch GNSS-Messungen in der geforderten Genauigkeit bestimmbaren Punkte in das Festpunktfeld erfolgt mittels tachymetrischer Rich- tungs- und Distanzbeobachtungen. Darüber hinaus sind alle direkt oder exzentrisch messbaren Richtungen und Distanzen zwischen den Grundlagennetzpunkten zu beobachten.

Für Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Lagemessungen gelten die Vorgaben in den Hinweisen PlVerm, Abschnitt 2.

Der Abruf der GPPS-Daten der einbezogenen SAPOS®-Stationen im RINEX-Format erfolgt durch den AN kostenfrei über den Satellitenpositionierungsdienst (SAPOS®) Baden-Württem- berg beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (https://www.sapos-bw.de/).

Anfallende Gebühren für die Bereitstellung von RINEX-Daten der einbezogenen SAPOS®-Stati- onen werden auf Nachweis vergütet.

Alle abgerufenen RINEX-Daten sind mit einer Auflistung der Stationen und der zugehörigen Be- obachtungszeiten als Bestandteil der Schlusslieferung in digitaler Form an den AG zu übergeben.

Höhenmessungen: Die Höhenmessungen sind an amtliche Höhenfestpunkte der Landesvermessung anzuschließen. Dabei sind mindestens 6 über den gesamten Projektbereich verteilte NivP einzubeziehen. Bei der Planung der Nivellementswege sind Schleifen zu bilden. Im Netzentwurf sind alle Nivellementlinien für die Herstellung eines zusammenhängenden Netzes darzustellen.

Hinweis: Die Übersichten mit der Lage der amtlichen Höhenfestpunkte sind zur Abschätzung der notwendigen Nivellementwege als Anlage 7 (NivP-Übersichten) beigefügt.

Für Durchführung, Auswertung und Dokumentation der Höhenmessungen gelten die Vorgaben in den Hinweisen PlVerm, Abschnitt 2.

Dokumentation: Die Dokumentation der Leistungen zur Herstellung des Grundlagennetzes erfolgt nach den Hin- weisen PlVerm, Abschnitt 2.13.

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Auf die Ergebnisse der Verbindungsmessungen zwischen den Festpunktfeldern ist in einem spe- ziellen Abschnitt des Erläuterungsberichtes einzugehen. Die Dokumentation der Messungen soll in Anlehnung an die Vorgaben der Hinweise PlVerm zum Grundlagennetz erfolgen.

Gemäß den Vorgaben in den Hinweisen PlVerm ist die Festpunktübersichtskarte auf der Grund- lage der DTK10 im Maßstab 1:5.000 zu bearbeiten.

B.3 Vermessungstechnische Grundlagenpläne

B.3.1 Anforderungen an die Vermessungsgrundlagen Für künftige Planungen im Bereich der Infrastrukturprojekte gewinnt die Anwendung der BIM- Methode (Building Information Modeling) immer größere Bedeutung. Grundlage für die Anwen- dung dieser Methode im vorliegenden Projekt ist u.a. die Bereitstellung einer durchgängig dreidi- mensionalen Abbildung des Bestandes.

Daraus resultierende Anforderungen an die zu erstellenden vermessungstechnischen Grundla- genpläne und -daten sind bereits im Rahmen der örtlichen Basisdatenerfassung zu beachten. Die grundlegenden Anforderungen sind in den Hinweisen PlVerm Abschnitt 4.1 zusammengefasst.

Diese Anforderungen werden im Folgenden präzisiert.

Gebäude und Ingenieurbauwerke: Die Anforderungen an eine 3D-Darstellung des Bestandes erfordern insbesondere bei Kunstbau- ten eine wesentliche größere Detailtiefe bei der Basisdatenerfassung.

So sind bei Gebäuden im Kernbereich der Vermessung neben dem Grundriss und den aufge- henden Kanten der Außenwände auch die Dachformen einschl. First- und Traufhöhen zu ver- messen und darzustellen.

Bei der Erfassung unterschiedlichster Ingenieurbauten sind die in Abbildung 2 bis Abbildung 6 schematisch dargestellten Aufnahmeregeln sinngemäß anzuwenden.

Definition von Bauteilkanten: Im Betonbau werden Bauteilkanten mittels Trapezleisten grundsätzlich 1-2 cm gebrochen. Beim Aufmaß solcher Kanten ist der theoretische Schnittpunkt der aneinandergrenzenden Flächen zu ermitteln (siehe Abbildung 2).

zu bestimmender Messpunkt

Abbildung 2: Bauwerkskanten im Betonbau

Dabei dürfen konstruktionsbedingte Schnittpunkte von 3D-Polylinien nur durch identische Linien- stützpunkte erzeugt werden. Ein räumliches Kreuzen von 3D-Polylinien ohne diese Stützpunkte ist nicht zulässig.

Bauwerksfugen: Neben den bauteilbegrenzenden Außenkanten der Objekte sind alle Schwind-, Raum- und Block- fugen zu erfassen. Diese Fugen sind durch die Fugentiefe bzw. durch eine elastische Fugenein- lage eindeutig identifizierbar. Die im Ingenieurbau übliche Fugenbreite von 2 cm ist durch zwei Messspuren (Kanten) darzustellen.

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Messpunkte

Raumfuge Stützwand

bzw. Achse Stütze Lärm- schutzwand (Querschnitt erfassen)

Wandstärke erfassen

Abbildung 3: Signifikante Messpunkte an Mauern, Lärmschutzwänden, Stützwänden, Brücken

Querschnitt Schnittpunkt Achse Stütze / UK Querträger erfassen

Messpunkte Schnittpunkt Achse Stütze / OK Fundament

Fundament

Abbildung 4: Signifikante Messpunkte an Fundamenten, Kragarmen, Schilderbrücken u.ä.

Oberkante in Schutzplankenholm Obe A r c k h a s n e te in Schutzplankenholm Achse Pfosten Schutzplankenholm Obe A r c k h a s n e te in Schutzplankenholm Lage = Vorderkante Pfosten Lage = Vorderkante Lage = Vorderkante Pfosten Lage = Vorderkante Höhe = Oberkante Höhe = Oberkante Höhe = Oberkante Höhe = Oberkante

Fahrbahnkante Fahrbahnkante Fahrbahnkante Fahrbahnkante

Profil am Beginn Profil bei Wechsel des der Absenkung Pfostenregelabstandes Profil am Beginn der Schutzplanke

Fahrbahnkante (Kante Befestigung ohne Entwässerungsrinne) Abbildung 5: Signifikante Messpunkte an Fahrzeugrückhaltesystemen (Teil 1 – Schutzplanken)

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Ende der Vorderkante Ausrundung Anpralldämpfer

OK Fahrbahn

Abbildung 6: Signifikante Messpunkte an Fahrzeugrückhaltesystemen (Teil 2 - Anpralldämpfer, Betonschutzwände)

Im Übrigen gelten die Regeln nach Abschnitt 3 der Hinweise PlVerm für Umfang, Genauigkeit und Nachweis der örtlichen Basisdatenerfassung.

B.3.2 Örtliche Basisdatenerfassung Für Umfang, Genauigkeit und Nachweis der örtlichen Basisdatenerfassung gelten die Regeln nach Abschnitt 3 der Hinweise PlVerm.

Aufnahmeverfahren: Die aktuelle topografische Situation ist innerhalb der in Kapitel A.5 beschriebenen Grenze des Kernbereiches der Vermessung durch terrestrische Messverfahren zu erfassen.

Im Kernbereich der Vermessung befinden folgende von der vorliegenden Baumaßnahme be- troffenen Brückenbauwerke:

Tabelle 1: Brückenbauwerke im Bearbeitungsbereich

Lfd. Nr.ASB Nr.BauwerkKategorie
Anzahl
ca. Betr.-kmim
Felder
Projekt
16617 524A6, Unterführung DB-Strecke579,870 (A6)1B
26617 525A6, Unterführung Ziegelweg580,275 (A6)1A
36617 526A6, Unterführung Oftersheimer Weg581,291 (A6)1A
46617 527A6, Überführung Continentalstraße582,115 (A6)2B
56617 566A61, Unterführung Gleisstraße und Anschlussgleis387,635 (A61)1B
66617 567A61, Unterführung DB-Strecke und Schwetzinger Straße387,900 (A61)3B
76617 568AD Hockenheim, Unterführung der Rampen Speyer – Heilbronn unter der Rampe Speyer - Mannheim388,538 (A61)4A
86617 569AD Hockenheim, Überführung der Rampe Heilbronn - Speyer über die A6388,860 (A61) 581,063 (A6)3A
96617 570AD Hockenheim, Unterführung Oftersheimer Weg unter der Rampe Heilbronn-Speyerbei ca. 581,28 (A6)1A
106617 571AD Hockenheim, Überführung Rampe Speyer- Mannheim über die A6388,869 (A61) 580,688 (A6)3A
116617 572Unterführung Ziegelweg unter der Rampe Speyer- Mannheim389,255 (A61)1A
126617 590A61, Unterführung B39 und DB-Strecke387,700 (A61)3B

Die in Tabelle 1 mit Kategorie A bezeichneten Brückenbauwerke sind durch Terrestrisches La- serscanning (TLS) so zu erfassen, dass eine dreidimensionale Abbildung o der Oberfläche des Überbaus, o der Untersicht des Überbaus,

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o der Widerlager (einschl. Vorderkante Auflagerbank), der Flügel und Pfeiler, o sowie aller Öffnungen, Raumfugen, Einbauten und Einrichtungsgegenständen auf und un- ter den Bauwerken abgeleitet werden kann. Ziel ist die vollständige Darstellung der Bauwerke als georeferenzierte und gefilterte 3D-Punktwolke, die im Nachgang unter Nutzung von Bestandsunterlagen zu Volu- menkörpermodellen weiterverarbeitet werden. Unter diesem Gesichtspunkt ist das Auftreten ver- schatteter Bereiche in der Punktwolke zu vermeiden bzw. auf ein unter wirtschaftlichen Gesichts- punkten vertretbares Minimum zu beschränken.

Alle weiteren Objekte im Kernbereich der Vermessung (einschl. der mit Kategorie B bezeichneten Brückenbauwerke) sind durch geeignete Messverfahren nach Wahl des AN zu erfassen. Dabei sind auf Photogrammetrie beruhende Aufnahmeverfahren nicht zugelassen.

Unter den bestehenden Bauwerken 6617 524, 6617 567 und 6617 590 kreuzen Bahnanlagen die Autobahn. Da diese Bauwerke im Zuge der Baumaßnahme nicht um- oder neugebaut werden sollen, müssen Gleise, Gleiskörper, Oberleitungsanlage sowie weitere vorhandene Ausstattungs- elemente im Gleisbereich nicht miterfasst werden.

Plant der AN, die Fahrbahnen bis einschl. Bankett durch eine Aufnahme mittels Mobilem La- serscanning (MLS) zu erfassen, so sind zur Sicherstellung der geforderten hohen geometrischen Genauigkeit ausschließlich Dual Scanner Mobile Mapping Systeme zugelassen. Zur Erfüllung der Aufgabenstellung ist davon auszugehen, dass die mobile Aufnahme im Bearbeitungsbereich fahr- streifenweise erfolgen muss, mindestens jedoch die beiden äußeren Fahrstreifen jeder Rich- tungsfahrbahn befahren werden müssen.

Die Erfassung von außerhalb des Banketts liegenden Objekten aus den MLS-Punktwolken ist nur nach Abstimmung mit dem AG erlaubt. Alle in den Punktwolken nicht bestimmbaren und nach Leistungsbeschreibung geforderten Punkte sind mit alternativen geeigneten Verfahren einzumes- sen.

Vor der Befahrung sind in der Örtlichkeit Passpunkte gemäß den nachfolgend beschriebenen Anforderungen zu signalisieren. Die Passpunkte sind vor der Aufbereitung der erfassten Daten unter Beachtung folgender Vorgaben geodätisch nach Lage und Höhe zu bestimmen: Lage: durchgängig auf beiden Seiten der Autobahn, bei Möglichkeit außerhalb der Fahrstreifen, min. einseitig entlang von Rampen- und Parallelfahrbahnen, Abstand: der Maximalabstand von 150 m in Trassenrichtung darf nur in Ausnahmefäl- len überschritten werden, Lagebestimmung: tachymetrisch/satellitengestützt bezogen auf das übergebene Grundlagen- netz mit einer Genauigkeit von σL ≤ ± 10 mm, Höhenbestimmung: durch geometrisches Nivellement bezogen auf das übergebene Grundlagen- netz mit einer Genauigkeit von σ ≤ ± 5 mm, H Vermarkung: bei der Signalisierung der Passpunkte sind keine dauerhaften Markierungen zugelassen, Materialkosten für die Signalisierung sind in das Honorar einzu- rechnen. Waldbereiche (Waldboden) dürfen mit LiDAR-Drohnen vermessen werden. Dies schließt zwin- gend die Durchführung eines detaillierten Feldvergleiches in diesen Bereichen ein, um beim La- serscanning regelmäßig nicht erkennbare Objekte zu identifizieren und mit anderen geeigneten Verfahren zu erfassen. Die Durchführung des Feldvergleiches ist zu dokumentieren. Eine Daten- erfassung mittels photogrammetrischer Drohnen ist nicht zugelassen.

Straßen, Wirtschaftswege und Gewässerverläufe sowie ggf. vorhandene Schächte der Autobah- nentwässerung sind auch in Waldflächen mit terrestrischen Messverfahren zu erfassen.

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Punktdichte bei tachymetrisch/satellitengestützter Aufnahme:

Das Geländerelief ist grundsätzlich mindestens im 15- Meter- Raster zuzüglich aller Bruchkanten, Singularitäten sowie der Kuppenhoch- und Wannentiefpunkte aufzunehmen.

Bestehende Verkehrswege und Gewässer sind profilartig mit einem Profilabstand von max. 15 m aufzumessen.

Zusätzliche Festlegungen zur Aufnahme von Lärmschutzwänden:

Zusätzlich zu den Vorgaben in den Hinweisen PlVerm sind an Lärmschutzwänden alle Stützen in Stützenmitte aufzumessen. Darüber hinaus ist der Querschnitt der Wand in Feldmitte zu erfas- sen. Im Kernbereich der Vermessung befinden sich folgende Lärmschutzwände:

Tabelle 2: Lärmschutzwände im Bearbeitungsbereich

lfd.StraßeBezeichnungca. Betr.-kmLänge
Nr.
1A61/A6Lärmschutzwand entlang der Rampe Speyer - Heilbronn388,72 (A61) - 581,64 (A6)ca. 610 m
2A 6Lärmschutzwand (Westseite)581,09 – 581,26ca. 170 m

Zusätzliche Festlegungen zur Aufnahme von sonstigen Ingenieurbauwerken:

Tabelle 3 enthält weitere der Autobahn zuzuordnende Ingenieurbauwerke im Kernbereich, deren oberirdische Bestandteile detailliert vermessungstechnisch zu erfassen sind.

Tabelle 3: Weitere Ingenieurbauwerke im Kernbereich

Lfd. Nr.Bezeichnungca. Betr.-km
1Stützwand zwischen den östlichen Widerlagern der Teilbau- werke des BW 6617 567387,95 (A61)
2RRB (unterirdisch)580,64 (A6)
3RRB (unterirdisch)581,13 (A6)
4VZB (Kragarm) A6 RF Mannheim579,72 (A6)
5VZB A6 RF Heilbronn580,30 (A6)
6VZB A6 RF Heilbronn581,50 (A6)
7VZB A6 RF Mannheim581,94 (A6)
8VZB A6 RF Heilbronn582,00 (A6)
9VZB A61 RF AD Hockenheim387,57 (A61)

Zusätzliche Festlegungen zur Aufnahme von Gebäuden:

Grundsätzlich sind alle Gebäude im Kernbereich einschl. First- und Traufhöhe aufzunehmen. Die Gebäude sind in 3D mit Dachformen darzustellen.

Zusätzliche Festlegungen zur Aufnahme von Bäumen:

Für einzeln stehende Bäume ab 0,1 m Stammdurchmesser und markante Bäume in Wald- und Gebüschflächen sind abweichend von den Hinweisen PlVerm folgende Angaben zu erfassen:

o Stammumfang in 1,30 m Höhe o Kronendurchmesser o Baumhöhe o Baumart mindestens als Laub- oder Nadelbaum

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Alle zu erfassenden Angaben für Einzelbäume sind in einer Baumtabelle im ASCII- oder CSV- Format zu übergeben. Die Tabelle muss für jeden Baum neben einer eindeutigen Nummer auch Koordinaten und Höhe des Bezugspunktes enthalten.

Eine Aufnahme von vorhandenen Bäumen als Baumreihe ist nicht zugelassen.

In Gehölz- und Waldflächen müssen keine Einzelbäume erfasst werden. Der Bewuchs ist nach Laub-, Nadel- bzw. Mischwald zu klassifizieren. Die Vegetationshöhen sind aus dem DOM abzu- leiten. Die Darstellung der Begrenzungen von Gehölz- und Waldbeständen erfolgt differenziert in der Folie Grundriss auf gesonderten Layern.

Zusätzliche Festlegungen zur Bestandsaufnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen:

Im Bereich landwirtschaftlich genutzter Flächen ist besonderes Augenmerk auf die Erfassung von Objekten zu richten, die auf das Vorhandensein von Drainageleitungen hinweisen. Vorgefundene Schächte sind zu öffnen, Sohlhöhen sowie Material und Dimension von Zu- und Abläufen zu bestimmen.

B.3.3 Digitales Lagemodell und Planherstellung Für die Herstellung der vermessungstechnischen Grundpläne ist ein digitales Lagemodell nach den Vorgaben des Abschnittes 4 der Hinweise PlVerm zu bearbeiten.

Folgende thematische Folien sind unter Beachtung der nachfolgenden zusätzlichen Bearbei- tungshinweise zu erstellen: o Grundriss o Höhe o Kataster o Leitungen o Orthophoto

Folie Grundriss: Der AN hat den Datenbestand in der von ihm verwendeten Software so zu kodieren bzw. zu verwalten, dass alle Sachverhalte nach o OKSTRA-Fachbedeutungsliste Baden-Württemberg 2.2 sowie o Hinweise PlVerm (Abschnitt 3.2) unterschieden sind. Im zu übergebenden Datenbestand des digitalen Lagemodells müssen alle Objekte eindeutig einer Fachbedeutung zuordenbar sein. Nach den Hinweisen PlVerm zusätzlich geforderte Unterscheidungen sind sinngemäß in den Abbildungskatalog einzuordnen und zu do- kumentieren.

Werden aus Laserscandaten objektstrukturierte Basisdaten für das digitale Lagemodell abgelei- tet, hat dies mit der gleichen Punkt- und Profildichte wie bei der tachymetrisch/ satellitengestütz- ten Aufnahme zu erfolgen.

Brückenbauwerke und Verkehrszeichenbrücken sind im digitalen Lagemodell mit ihren grundle- genden sichtbaren Kanten dreidimensional abzubilden. Bei Brückenbauwerken sind dies insbe- sondere: o Widerlager (einschl. Vorderkante Auflagerbank) und Flügelwände mit senkrechten Kanten, Geländeoberkante, o Pfeiler mit senkrechten Kanten, Oberkanten umlaufend, Geländeoberkante, o Überbauunterseiten mit den wichtigsten, den Lichtraum begrenzenden Kanten (z.B. Unterkanten der Längsträger bzw. Steg beidseitig)

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o Überbauoberfläche mit den Begrenzungen der Kappen außen und im Mittelstreifen (ein- schl. Fuge zwischen den Überbauten der Richtungsfahrbahnen), o Kanten von Fahrbahn, Rinnen und Fahrbahnübergängen o alle Schwind-, Raum- und Blockfugen (vgl. Abschnitt B.3.1).

Bei der Bearbeitung der Folie Grundriss ist zu beachten, dass auch alle Gestaltungselemente topographischer Objekte wie z.B. Böschungsschaffuren sowie alle Teile von Liniensignaturen im Geländehorizont platziert werden.

Folie Höhe:

Die Darstellung der Höhensituation im Kernbereich der Vermessung erfolgt durch o selektierte Einzelpunkthöhen o Höhenschichtlinien mit einer Äquidistanz von 1,0 m. Die Höhensituation im Außenbereich (Definition siehe Kapitel A.5) ist ausschließlich durch Hö- henschichtlinien mit gleicher Äquidistanz abzubilden.

Folie Kataster: Die aktuell bei den Behörden eingeholten Katastergrenzen sind für den gesamten Bearbeitungs- bereich in den Datenbestand zu übernehmen. Die Darstellung erfolgt bis zum Blattrand.

Auf jedem Plan müssen alle dargestellten Flurstücke mit ihrer Bezeichnung sowie Zugehörigkeit zu Flur, Gemarkung, Gemeinde und Kreis eindeutig erkennbar sein. Die Flurstücksbezeichnun- gen sind lesbar nach dem Blatt auszurichten.

Folie Leitungen: Abweichend von den Grenzen der Basisdatenerfassung ist der vorhandene Leitungsbestand bis 50 m über die Grenze des Kernbereiches hinaus darzustellen. Diese Festlegung ist bereits im Rahmen der Leitungsrecherche zu beachten. Die aktuell bei Dritten eingeholten Leitungsbe- standsdaten sind innerhalb des Kernbereiches in das digitale Lagemodell zu integrieren.

Soweit aus den durch die Leitungsträger übergebenen Unterlagen und Daten der höhenmäßige Verlauf der Leitungen hervorgeht, ist dieser unmittelbar in eine 3D-Darstellung zu überführen. Sind in den verfügbaren Quellen keine Höheninformationen enthalten, ist eine zusätzliche Ab- stimmung mit den Leitungsträgern mit dem Ziel zu führen, eine ungefähre Verlegetiefe bezogen auf die Geländeoberkante zu ermitteln und diese in die 3D-Darstellung einfließen zu lassen. In die nach Abschnitt 1.3 der Hinweise PlVerm zu führende Leitungsrecherche-Tabelle sind auch Aussagen zu Quelle und Zuverlässigkeit der Höheninformationen der Leitungen aufzunehmen.

Folie Orthophoto: Die Digitalen Orthophotos DOP20 der Landesvermessung sind vom AN für den gesamten Bear- beitungsbereich in die von ihm verwendete Software georeferenziert zu übernehmen und als Dar- stellungsgrundlage blattschnittbezogen aufzubereiten.

Herzustellende Pläne: Für die Blattschnitte erarbeitet der AN einen Vorschlag und legt diesen beim AG zur Genehmi- gung vor. Folgende Pläne sind herzustellen:

o Übersichtslageplan im Maßstab 1: 5.000 mit Darstellung folgender Sachverhalte:

  • DTK10 (Hintergrunddarstellung in Graustufen)
  • Grundriss
  • Festpunkte
  • Blattschnitte der Grundpläne

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o Grundpläne (GP) im Maßstab 1: 500 in folgender Kombination der Folien Grundriss Höhe Kataster Leitungen Orthophoto

  • GP mit den Themen
  • GP mit den Themen
  • GP mit den Themen

In allen Grundplänen mit Darstellung der Folie Orthophoto sind die Inhalte der Folie Grundriss in Gelb abzubilden.

Datenaustausch digitales Lagemodell (Gesamtdatenbestand)

Das digitale Lagemodell ist als maßstabs- und blattschnittfreier georeferenzierter Gesamtdaten- bestand nach den Vorgaben des Abschnittes 4.6 der Hinweise PlVerm aufzubereiten und zu lie- fern.

In diesem Zusammenhang wird darauf verwiesen, dass eine Beschreibung der Struktur der DXF- Datei untrennbarer Bestandteil jeder Datenübergabe ist.

B.4 Digitale Geländemodelle

DGM Kernbereich (DGM-K):

Für die Erstellung des Digitalen Geländemodells des Kernbereiches der Vermessung sind alle die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus dem digitalen Lage- modell zu selektieren und nach den Vorgaben des Abschnittes 5.1 der Hinweise PlVerm aufzu- bereiten.

Auf der Grundlage der selektierten Punkte und Bruchkanten erfolgt die Berechnung des DGM-K innerhalb der zuvor festgelegten Grenzen.

Aus dem DGM-K sind die Höhenlinien mit einer Äquidistanz von 1,0 m zu berechnen und in die Folie Höhe der Grundpläne zu übernehmen.

DGM Brückenbauwerke:

Grundsätzlich sind für die Oberflächen des Überbaus von Brückenbauwerken zwischen den Wi- derlagern gesonderte DGM zu berechnen.

Bei überschütteten Bauwerken sind abweichend von dieser Verfahrensweise Fahrbahnen und Böschungen des oben liegenden Verkehrsweges in das DGM-K einzufügen. In diesem Fall sind gesonderte DGM für den unterführten Verkehrsweg zu berechnen. Auf diese Weise ist auch mit den Bauwerken 6617 566, 6617 590 und 6617 567 im Zuge der A61 sowie mit dem Bauwerk 6617 524 im Zuge der A6 zu verfahren, da die Fläche unter diesen Bauwerken nicht bzw. nur teilweise zu erfassen ist.

DGM Außen- und Kernbereich (DGM-AK):

Im Außenbereich sind die Punkte des DGM1 der Landesvermessung in den Datenbestand zu übernehmen und so zu vermaschen, dass aus den Daten des DGM für den Kernbereich und den Daten der Landesvermessung ein lückenloses DGM für den Außen- und Kernbereich entsteht.

Plandarstellung:

Die berechneten DGM sind nach den Vorgaben des Abschnittes 5.2 der Hinweise PlVerm in ei- nem Plan im Maßstab 1: 5.000 abzubilden.

Dabei sind Grenzen und Dreiecksvermaschung des DGM-K im Vordergrund darzustellen und farblich von den Daten des DGM-AK zu unterscheiden. Bestehen die Daten des DGM-AK im

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Außenbereich aus Daten des DGM1, kann der Außenbereich als Flächenfüllung abgebildet wer- den.

Datenaustausch DGM:

Die Übergabe der Daten der einzelnen berechneten Digitalen Geländemodelle erfolgt in getrenn- ten Datensätzen gem. Abschnitt 5.3 der Hinweise PlVerm.

B.5 Aufbereitung von Geobasisdaten

Digitales 3D-Gebäudemodell LoD2:

Aus den Daten des Digitalen 3D-Gebäudemodells LoD2 sind die im Außenbereich liegenden Ge- bäude zu selektieren. Außerhalb des Bearbeitungsbereiches und innerhalb des Kernbereiches liegende Gebäude sind nicht zu übernehmen.

Die selektierten Gebäude sind dem AG in den Formaten IFC und/oder CPIXML zu übergeben.

B.6 Erstellung 3D-Volumenkörper/-objekte B.6.1 Grundlagen der Modellierung Aus den vermessenen Daten des digitalen Lagemodells sind volumenbasierte 3 D-Objekte abzu- leiten. Bei späteren Planungsleistungen soll u. a. der Rückbau des aufgenommenen Bestandes berücksichtigt werden. Daher ist die geometrische Detaillierung der Volumenkörper so zu gestal- ten, dass Bauteile und Schichten (u. a. anhand der Fugen) getrennt voneinander betrachtet wer- den können.

In Tabelle 4 werden alle zu erstellenden 3 D-Objekte einem LOD (Level of Development) zuge- ordnet. Dies beschreibt und definiert den Genauigkeitsgrad der modellierten Geometrie (LOG – Level of Geometry) und die Zuordnung der relevanten Informationen bzw. Attribute (LOI – Level of Information). Die geometrische Detaillierung (LOG) wird in Kapitel B.6.2 beschrieben.

Die Zuordnung der relevanten Informationen (LOI) geschieht in Absprache mit dem Auftraggeber. Grundsätzlich sind allen Volumenkörpern im LOD 100 und LOD 200 die Merkmale/Attribute aus der Anlage 3 „Bestandsmodelle LOI-Tabelle“ zuzuordnen.

Die Vorgabe der Informationsstruktur und damit die Vorgabe zur Attribuierung erfolgt ausschließ- lich durch den Auftraggeber. Ziel ist es, durch eine Standardisierung von Seiten des AG, eine höhere Transparenz und Effizienz im Informationsmanagement zu erreichen.

Alle im Rahmen dieses Projektes notwendig werdenden Benennungen von Daten, Dokumenten, Objekten, Eigenschaften usw., insbesondere Datei-, Bauteil- und Attributnamen, werden durch den Aufraggeber vorgegeben. Die Anlage 4 enthält die aktuelle Bauteilliste für den Bestand. In Anlage 5 sind Vorgaben für die Benennung von Dateien enthalten. Abweichungen von diesen Namenskonventionen sind nur in Absprache mit dem AG zulässig.

Es obliegt einzig dem AG zu entscheiden, ob im Einzelfall auf Standards des AN zurückgegriffen wird. Der AN kann nicht davon ausgehen, dass die durch ihn erarbeiteten Standards im Projekt wirksam werden.

Tabelle 4: LOD-Anforderungen an die 3 D-Objekte

3 D-ObjektLOD
Autobahn/Bundesstraße/Landesstraße/Kreisstraße/Gemeindestraße200
Ausstattung inkl. FRS, Wildschutzzaun u. ä.100
Wirtschaftsweg100

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3 D-ObjektLOD
Zufahrten100
Brückenbauwerke der Kategorie A (vgl. Tabelle 1)200
Brückenbauwerke der Kategorie B (vgl. Tabelle 1)100
Lärmschutzwände (vgl. Tabelle 2)200
Verkehrszeichenbrücken (6 Stück)100
Regenrückhalte- bzw. Regenklärbecken (2 Stück)100
Gebäude100
Leitungen100
Bäume100
Durchlässe100

B.6.2 Modellierungsanforderungen für Verkehrsinfrastruktur und Bauwerke

Allgemeine Anforderungen

LOG 100: Es werden Volumenkörper und einfache Modellelemente erstellt, um Flächen und Volumen zu definieren, „relevante“ Öffnungen zu berücksichtigen und Räume/Zonen festzulegen. Bei Leitungen und Bäumen werden keine Öffnungen dargestellt. LOG 200: Die Modellelemente sind vorzudimensionieren sowie die „Qualität“ und Quantität festzulegen. Es werden Volumenmodelle mit exakten Abmessungen in Bezug auf Form, Lage, Verlauf und Höhenverlauf erstellt. Dabei erfolgt die Modellierung der einzelnen Bauteile so, dass eine Planableitung in der geforderten Genauigkeit möglich ist.

Autobahn/Bundesstraße/Landesstraße/Kreisstraße/Gemeindestraße – LOG 200

Zweck: Unterstützung der Planung für Rück- und Ausbau. Darstellung: Geometrische Grundformen mit tatsächlichen Abmessungen und Neigungen (Längs- und Querneigung). Anforderungen: Der gebundene Oberbau ist mit einer angenommenen oder nachgewiesenen Schichtdicke in seiner tatsächlichen Breite und der vorhandenen Querneigung zu modellieren und in max. 50 m-Abschnitten zu segmentieren. Bei Asphaltfahrbah- nen sind alle bituminösen Schichten mit ihrer Einzelschichtdicke abzubilden. Bei Betonfahrbahnen ist die Dicke der Betondecke zu modellieren. Gegebenenfalls erforderliche Annahmen sind auf Basis von bereitgestellten Gutachten und/oder Bestandsunterlagen zu treffen, und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dies gilt auch für angehängte oder begleitende Geh- und Radwege des nachgeordneten Straßennetzes.

Sonstige Verkehrsanlagen – LOG 100

Zweck: Informationsbereitstellung.

Darstellung: Vereinfachte geometrische Grundformen mit tatsächlichen Abmessungen und Neigungen (Längs- und Querneigung).

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Anforderungen: Wirtschaftswege, PWC- und TR-Anlagen und Zufahrten sind mit einer angenom- menen oder nachgewiesenen Gesamtdicke des gebundenen Oberbaus als ver- einfachter Volumenkörper mit ihrer tatsächlichen Breite und der vorhandenen Querneigung zu modellieren. und in max. 50 m-Abschnitten zu segmentieren.

Bauwerke – LOG 200

Zweck: Unterstützung der Planung für den Rückbau. Darstellung: Ein Modell mit geometrischen Grundformen und tatsächlichen Abmessungen zur Darstellung von Lage und Höhe.

Anforderungen: Bei Brückenbauwerken ist die getrennte Modellierung nach Funktion, insbeson- dere Kappe, Fahrbahnplatte inkl. Deckenaufbau, Widerlager, Pfeiler, Funda- mentplatte, Tiefgründung (Pfähle) usw. vorzunehmen. Unterbauten von Auto- bahnbauwerken sind an der Raumfuge zwischen den Teilbauwerken zu trennen. Bei Mehrfeldbauwerken sind die einzelnen Felder des Brückenbauwerks getrennt voneinander zu modellieren. Alle Modellelemente müssen über ihre exakten ge- ometrischen Abmessungen verfügen.

Lärmschutzwände sind in ihrer Höhe und ihrer Bauform darzustellen. Gemäß der vorgefundenen Bestandssituation ist die Lärmschutzwand in Abschnitte zu seg- mentieren. Die Trennung der Segmente erfolgt in der Mitte der Stützen.

Regenrückhaltebecken (hier: Bodenfilter/Retentionsbecken) einschl. Tauch- wände oder Überlaufschwellen, LFA o. ä. Bauwerke sind in ihren geometrischen Grundformen (einschl. der tatsächlichen Schrägen) und tatsächlichen Abmes- sungen darzustellen.

Bauwerke – LOG 100

Zweck: Informationsbereitstellung.

Darstellung: Ein vereinfachtes Modell mit geometrischen Grundformen und tatsächlichen Ab- messungen zur Darstellung von Lage und Höhe. Anforderungen: Verkehrszeichenbrücken u. ä. Einrichtungen sind mit Trägern, Stützen und Fun- damenten vereinfacht in ihren geometrischen Grundformen und tatsächlichen Abmessungen darzustellen.

Regenrückhaltebecken sind in ihren geometrischen Grundformen (einschl. der tatsächlichen Schrägen) und tatsächlichen Abmessungen darzustellen. Brückenbauwerke sind getrennt nach Funktion, insbesondere Überbau, Unter- bau und Gründung zu modellieren. Alle Modellelemente müssen über ihre exak- ten geometrischen Abmessungen verfügen.

Durchlässe sind als vereinfacht als Kubatur mit ihren exakten geometrischen Ab- messungen und ihrer Neigung darzustellen.

Sonstige Ausstattung – LOG 100

Zweck: Unterstützung der Planung für den Rückbau.

Darstellung: Geometrische Grundformen mit tatsächlichen Abmessungen zur Darstellung von Lage und Höhe. Anforderungen: Die Ausstattung der Autobahn sowie des nachgeordneten Straßennetzes im Kernbereich ist vereinfacht als Volumenkörper darzustellen. Die Abmessungen der Volumenkörper müssen mindestens die exakte Höhe sowie den exakten Platzbedarf widerspiegeln. Dies gilt hier für:

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o Fahrzeugrückhaltesysteme o Beschilderung o Wildschutzzäune, Amphibienleitsysteme usw.

Leitungen – LOG 100

Zweck: Unterstützung der Planung für den Rückbau.

Darstellung: Ein Modell mit geometrischen Grundformen und tatsächlichen Abmessungen zur Darstellung von Lage und Höhe.

Anforderungen: Die Anlagen der Straßenentwässerung umfassen die Darstellung von Schächten und Haltungen. Schächte sind vereinfacht anhand der Lage der Deckel, Haltun- gen vereinfacht entsprechend ihrer geometrischen Grundform zu modellieren. Dabei sollten die geometrischen Abmessungen, bezogen auf den Nenndurch- messer, dem Aufmaß oder den Angaben aus den Bestandsunterlagen entspre- chen. Alle weiteren unterirdischen Leitungen sind vereinfacht entsprechend ihrer geo- metrischen Grundform nach den Angaben der Leitungsbetreiber zu modellieren.

Leitungen und Kanäle, die in der Erde verbaut wurden, erhalten im Falle einer unsicheren Lage zusätzlich einen transparenten Körper als Ummantelung zur Darstellung eines eventuellen Raums, in dem sich die Leitung voraussichtlich befindet. Zusätzlich kann ein Attribut mit dem Text „Lage unsicher“ vergeben wer- den.

Gebäude – LOG 200

Zweck: Informationsbereitstellung Darstellung: Ein Modell mit geometrischen Grundformen und tatsächlichen Abmessungen zur Darstellung von Lage und Höhe.

Anforderungen: Gebäude im Kernbereich sind auf Grundlage des vermessenen Grundrisses so- wie der bestimmten First- und Traufhöhen mit ihren Dachformen darzustellen.

Bäume – LOG 100

Zweck: Unterstützung der Planung für den Rückbau.

Darstellung: Ein Modell mit geometrischen Grundformen und tatsächlichen Abmessungen zur Darstellung von Lage und Höhe.

Anforderungen: Bäume sind vereinfacht als 3 D-Symbole mit den Dimensionen Baumhöhe und Kronendurchmesser zu erzeugen.

Datenaustausch: Die 3 D-Objekte sind dem AG in den Formaten IFC und/oder CPIXML zu übergeben.

B.7 Zusammenstellung der Projektdaten

Sämtliche Vermessungsergebnisse und -unterlagen sind systematisch geordnet in einer Vermes- sungsakte nach den Vorgaben der Hinweise PlVerm zusammenzustellen. Der Datenaustausch erfolgt über den SharePoint der DEGES.

Zu den zu übergebenden Daten und Unterlagen gehören: o Inhaltsverzeichnis o Erläuterungsbericht

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o Unterlagen zur Grundlagenermittlung

  • Tabelle zur Leitungsrecherche
  • Tabellarische Aufstellung aller weiteren beschafften Unterlagen nur digital:
  • alle beschafften Daten und Unterlagen o Unterlagen für die ortsübliche Bekanntmachung der Vermessungsarbeiten
  • Übersichtslageplan
  • Liste der betroffenen Flurstücke o Unterlagen zum Grundlagennetz
  • Festpunktfeldübersichtskarte
  • Koordinaten- und Höhenverzeichnis
  • Festpunkteinmessungen der Neupunkte
  • Festpunktbeschreibungen und -einmessungen der Anschlusspunkte
  • Fortgeführter Netzentwurf nur digital:
  • Tabellarische Auflistung der gemessenen Basislinien und Satzmittelbildungsprotokolle
  • Tabellarische Auflistung der Nivellementstrecken
  • Höhennetzbild
  • Unversehrtheitsnachweis der Anschlusspunkte
  • Ausgleichungsprotokolle mit Genauigkeitsnachweisen von Lage- und Höhennetz
  • Messdaten (im originalen und im lesbaren Format einschl. RINEX-Daten, Punktwolken)
  • Feldbücher, Auswertungen, ggf. weitere Berechnungen o Vermessungstechnische Grundlagenpläne
  • Übersichtsplan
  • Grundpläne nur digital:
  • Daten und Dokumente der Basisdatenerfassung entsprechend Aufnahmeverfahren
  • Georeferenzierte und gefilterte 3D-Punktwolke der Bauwerke
  • Zeichnungsdateien der Grundpläne o Digitales Lagemodell
  • Blattschnittfreier Gesamtdatenbestand des digitalen Lagemodells (im Format der ver- wendeten Software und im DXF-Format)
  • Beschreibung der Struktur der Daten (im Excel- oder CSV-Format)
  • Baumtabelle (im ASCII-Format) o Digitale Geländemodelle
  • Übersichtsplan DGM nur digital:
  • Datensätze der berechneten DGM (im Format der verwendeten Software, im DXF- und REB-Format) o Aufbereitete Geobasisdaten
  • Gebäudemodelle (Format IFC und/oder CPIXML) o Volumenkörperbasierte Bauwerksmodelle (Format IFC)

Alle beschriebenen Unterlagen sind dem AG zunächst in digitaler Form zu übergeben. Die Her- stellung einer analogen Ausfertigung ist in das Honorar einzukalkulieren. Die Ausgabe der Pa- pierfassung erfolgt erst nach Aufforderung durch den AG.

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B.8 Arbeitsstellensicherung Dem AN obliegt die ordnungsgemäße Sicherung, Beschilderung, Absperrung und Beleuchtung der Vermessungsstellen. Die einschlägigen Regelwerke (siehe Hinweise PlVerm Abschnitt 7) sind zu beachten und einzuhalten.

Zu den Leistungen des AN gehört die Organisation von Maßnahmen der Arbeitsstellensicherung. Der AN benennt dafür gem. ZTV-SA 4.2 Abs. 9 den für die Sicherung von Arbeitsstellen verant- wortlichen Mitarbeiter. Mit dem Angebot sind Nachweise für die Eignung und Qualifikation des Verantwortlichen des AN (Schulung nach MVAS 99) zu übergeben.

Notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen und Sicherungsposten sind über Nachauftragneh- mer (NAN) zu binden. Der Aufwand für die Organisation ist in die Örtliche Basisdatenerfassung einzukalkulieren. Für Sicherungsleistungen sind grundsätzlich mehrere Angebote bei einschlägi- gen Fachfirmen einzuholen und dem AG vor Beauftragung zur Entscheidung vorzulegen. Der Aufenthalt des AN in den verkehrssicherungspflichtigen Bereichen der Verkehrsanlage ist auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Kosten für notwendige Sicherungsleistungen durch NAN werden vom AG auf Nachweis vergütet.

B.9 Termine Mit der Erbringung der Leistungen ist unmittelbar nach Beauftragung zu beginnen.

Die Feldarbeiten sind unmittelbar nach Vorliegen der Voraussetzungen für das Betreten der Flä- chen zu beginnen. Verzögerungen im Bearbeitungsablauf, die sich z.B. aus der Nutzung der zu vermessenden Flächen ergeben sind dem AG umgehend schriftlich anzuzeigen.

Die Bearbeitung aller in den Kapiteln B.1 bis B.5 beschriebenen Unterlagen ist 6 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Beginn der Feldarbeiten abzuschließen.

Die Ergebnisse der in Kapitel B.6 beschriebenen Leistungen für die Modellierung sind 8 Monate nach dem Vorliegen der Voraussetzungen für den Beginn der Feldarbeiten zu übergeben.

Spätestens 2 Wochen vor dem Termin der Schlusslieferung sind alle Unterlagen in digitaler Form beim AG zur Prüfung einzureichen.

C. Honorarermittlung C.1 Grundlagen der Vergütung der Vermessungsleistungen Das Honorar für die beschriebenen Leistungen der Planungsbegleitenden Vermessung wird als freies Honorar mit einem Festbetrag vereinbart.

Es ist auf der Basis des geschätzten Zeitaufwandes getrennt nach Mitarbeitergruppen zu kalku- lieren. Dafür sind die Stundensätze für folgende Mitarbeitergruppen anzugeben: o Vermessungsingenieur (VI), o Vermessungstechniker (VT), o 2-Mann-Messtrupp (MT), o CAD-Bearbeiter (CAD), o Messgehilfe (MG).

Die Auslagen: o für Vermessungsunterlagen und -daten, o für Vermarkungsmaterial o Erwerb von Erlaubnissen, o Arbeitsstellensicherung durch Fremdfirmen werden als Nebenkosten auf Nachweis erstattet.

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C.2 Honorarkalkulation

MitarbeitergruppeVIVTMTCADMGSumme
Stundensatz [€/h]Pos. [€]
Pos. 1Pos. 1Grundlagenermittlung beinhaltet Beschaffen von Unterlagen und Daten aus Beständen Dritter gem. Leistungsbeschreibung Kap. B.1
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Pos. 2Geodätisches Festpunktfeld beinhaltet häusliche Vorbereitung, Netzentwurf, Einbau der Vermarkung, messtechnische Bestim- mung, häusliche rechnerische Aufbereitung und Dokumentation gem. Leistungsbeschreibung Kap. B.2
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Pos. 3Basisdatenerfassung - Terrestrische Geländeaufnahme beinhaltet häusliche Vorbereitung, örtliche Geländeaufnahme, Aufbereitung der erfassten Basisdaten für die Planherstellung gem. Leistungsbeschreibung Kap. B.3.2
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Pos. 4Digitales Lagemodell und Planherstellung beinhaltet Bearbeitung aller Folien des digitalen Lagemodells einschl. Übernahme von Daten Dritter, Herstellung der geforderten Pläne, Erläuterungsbericht, Zusammenstellung der Projektdaten gem. Leistungsbeschreibung Kap. B.3.3 und B.7
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Pos. 5Digitale Geländemodelle und Aufbereitung von Geobasisdaten beinhaltet Selektion und Aufbereitung aller für die geforderten DGM relevanten Daten, Berechnung der DGM, Ableitung Höhenschichtlinien, Herstellung DGM-Übersichtsplan, Aufbereitung von Geoba- sisdaten, Erzeugung Übergabedaten gem. Leistungsbeschreibung Kap. B.4 und B.5
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Pos. 6Volumenkörperbasierte Bauwerksmodelle beinhaltet Selektion und Aufbereitung aller für die geforderten volumenbasierten Bauwerksmodelle relevanten Daten. Erzeugung der Übergabendaten gem. LB Kap. B.6
Stundenaufwand
Teilhonorar psch. [€]
Gesamthonorar mit Festbetrag netto [€]
Pauschale Nebenkosten gemäß § 14 HOAIv. H. des Honorars netto
mit Ausnahme der Auslagen für Vermessungsunterlagen, Vermarkungsmaterial, Ver-
kehrssicherung durch Fremdfirmen
Die Auslagen für Vermessungsunterlagen und -daten, für Vermarkungsmaterial, den Erwerb von Erlaubnis-
sen und die Arbeitsstellensicherung durch Fremdfirmen werden als Nebenkosten auf Nachweis erstattet.
Gesamtvergütung netto [€]
Umsatzsteuer 19 v.H. [€]
Gesamtvergütung brutto [€]

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