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Anlage Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung.docx

Planungsbegleitende Vermessung für die Ortsdurchfahrt Gerswalde an der Landesstraße 24

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 14:37 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Verrechnungseinheiten/Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung------
Vertrags-Nr.:
Projekt: L 24 - Ortsdurchfahrt Gerswalde
1. Aufzunehmende Fläche/Punktdichte/Verrechnungseinheiten
Die Größen der aufzunehmenden Flächen in Hektar (ha) und die Punktdichte, welche die durchschnittliche Anzahl der für die Erfassung der planungsrelevanten Objekte je Hektar zu messenden Punkte beschreibt, können der Anlage Nr.       (Übersichtsplan Aufnahmegebiet) entnommen werden. Abhängig von der Punktdichte (Punkte/ha) werden die Flächen den nachstehenden Verrechnungseinheiten (VE) je Hektar zugeordnet.
2. Honorar für GrundleistungenEUR
Die Planungsbegleitende Vermessung wird zugeordnet der Honorarzone III (Anlage 1, Nr. 1.4.3, (1) ff zur HOAI); siehe Rückseite
Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu Anlage 1, Nr. 1.4.8 (1) zur HOAI beträgt:
[ ] zuzüglich       v. H. (Zuschlag)
[ ] abzüglich       v. H. (Abschlag)
Der volle Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes) beträgt somit
Die Grundleistungen sind bewertet mit       v. H. des Leistungsbildes
Hiernach ergibt sich ein Honorar mit einem Festbetrag in Höhe von
3. Honorar für Besondere Leistungen
Für die Besonderen Leistungen ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von
4. Gesamthonorar
Gesamthonorar [Summe aus Nr. 2 + Nr. 3] (ohne Umsatzsteuer)
Verrechnungseinheiten/Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung---------[ ] Ingenieurbauwerke[x] Verkehrsanlagen[ ] Flächenplanung
Vertrags-Nr.:
Projekt: L 24 - Ortsdurchfahrt Gerswalde
Ermittlung der Honorarzone
Bewertungs-merkmalHonorarzone IHonorarzone IIHonorarzone IIIHonorarzone IVHonorarzone VeP[1]
Beeinträchtigungen durch die Geländebeschaffenheit und bei der Begehbarkeitsehr geringgering 4durchschnittlichhochsehr hoch4
(1-10 Punkte)(1-2)(3-4)(5-6)(7-8(9-10)
Behinderungen durch Bebauung und Bewuchssehr geringgeringdurchschnittlich 8hochsehr hoch8
(1-15 Punkte)(1-3)(4-6)(7-9)(10-12)(13-15)
Behinderung durch Verkehrsehr geringgeringdurchschnittlich 8hochsehr hoch8
(1-15 Punkte)(1-3)(4-6)(7-9)(10-12)(13-15)
Anforderungen an die Genauigkeitsehr geringgeringdurchschnittlich 3hochsehr hoch3
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Qualität der vorhandenen Daten und Kartenunterlagensehr hochhochbefriedigendkaum ausreichendmangelhaft 55
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Qualität des vorhandenen geodätischen Raum-bezugssehr hochhochbefriedigendkaum ausreichendmangelhaft 55
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Summe der ermittelten Punktanzahl33
Die Leistung wird zugeordnet der HonorarzoneIII
  1. eP = ermittelte Punktzahl

    Anmerkung: bis zu 13 Punkte = Honorarzone I 14 bis 23 Punkte = Honorarzone II 24 bis 34 Punkte = Honorarzone III 35 bis 44 Punkte = Honorarzone IV 45 bis 55 Punkte = Honorarzone V ↑

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