Leistungen und Bewertung
für
Planungsbegleitende Vermessung
Inhaltsverzeichnis
Seite
Beschreibung der Aufgabe 2
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- Allgemeines 2
- Beschreibung der Planungsbegleitenden Vermessung für die Verkehrsanlage oder das Ingenieurbauwerk 2
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers 3
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente 3
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Beschreibung der Grundleistungen 4
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- Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 4
- Leistungsphase 2: Geodätischer Raumbezug 4
- Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Grundlagen 7
- Leistungsphase 4: Digitales Geländemodell 11
Beschreibung der Besonderen Leistungen 13
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- Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung 13
- Zu Leistungsphase 2: Geodätischer Raumbezug 13
- Zu Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Grundlagen 14
- Zu Leistungsphase 4: Digitales Geländemodell 15
A. Beschreibung der Planungsaufgabe
- Allgemeines
Der Landesbetrieb Straßenwesen und der Landkreis Uckermark planen die Erneuerung der Fahrbahn der L 24 im Bereich der Ortsdurchfahrt Gerswalde als Gemeinschaftsmaßnahme durchzuführen.
Die Landesstraße L 24 hat eine regionale Verbindungsfunktion und schließt an die Bundesstraßen B 109 und B 198, sowie an die Bundesautobahn A 11 an. Der Verkehr ist durch PKW und LKW geprägt, aufgrund der ländlichen Prägung der Region ist mit land- und forstwirtschaftlichem Verkehr (Schwerverkehr) zu rechnen.
Der Umfang der Maßnahme betrifft die Ortsdurchfahrt Gerswalde und erstreckt sich von L 24 Abschnitt 040 Station 8+860 bis Abschnitt 050 Station 0+445 über eine Gesamtlänge von rd. 1.470 m.
Im Zuge der Baumaßnahme erfolgt im Auftrag der Gemeinde Gerswalde auch die Sanierung bzw. Erneuerung der straßenbegleitenden Gehwege und der Zufahrten.
Übersichtslageplan:
L24
OD Gerswalde
- Beschreibung der Planungsbegleitenden Vermessung für die Verkehrsanlage oder das Ingenieurbauwerk
Beschreibung innerorts
- Ausbaubreite Fahrbahn = 6,50 m, Gehwege bis 2,00 m
- Ausbaulänge ca. 1.470 m
- Entwässerung ist geschlossen geplant
- Neubau bzw. Sanierung der fahrbahnbegleitenden Gehwege
- Anpassung aller Zufahrtsbefestigungen
- Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen
Es ist eine Entwurfsvermessung nach HOAI 2021 Anlage 1 (zu § 3 Absatz 1) Weitere Fachplanungs- und Beratungsleistungen Punkt 1. 4 Ingenieurvermessung einschl. Grenzdarstellung (die ALK-Daten werden nicht zur Verfügung gestellt) vorzunehmen. Die Punktdichte entsprechend der Verrechnungseinheiten (VE) ist der Flächenklasse 11 (816-1.650 Punkte/ha) zuzuordnen. Die Anforderungen an die Genauigkeit sind als durchschnittlich anzusehen. Die Beeinträchtigungen durch die Geländebeschaffenheit, Behinderungen durch Bebauung und Bewuchs sowie durch Verkehr sind als durchschnittlich einzuschätzen. Der Platzbereich Dorfmitte und die L242 (Herstellung/Neuordnung des Knotenpunktes L24/L242) ist vollständig bis 150 m tief zu vermessen. Baubeginn und Ende der L 24 sind in beide Richtungen 70 m (Achsanschlüsse - Anschlussdarstellung der weiterführenden Achse) mit aufzunehmen. Die anderen Einmündungen (Rosengasse, Ziegenwinkel, Buchholzer Straße und die Buswendeschleife) sind jeweils bis 50 m tief zu vermessen. Der vorhandene Entwässerungsgraben zwischen Haßlebener Straße 24 und 26 ist bis zum Haussee, ca. 200 m, mit aufzumessen. Es ist die Verkehrssicherung mit anzubieten.
- Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers
- Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche.
- Vermessungslänge ca. 1.600 m zzgl. Einmündungsbereiche (zw. 50 bis 150 m) und Grabenaufmessung (ca. 200 m)
- Straßenprofile alle 10 m, in Kurvenbereichen alle 5 m, zusätzlich Hoch- u. Tiefpunkte aufmessen
- Einmessen aller Verkehrszeichen, Straßenbeleuchtungen und sonstiger Bauwerke bis 10 m neben der neu hergestellten Verkehrsfläche
- Einmessen aller Bäume, mit Ermittlung des Durchmessers und der Baumart, zusätzlich die Ermittlung und Darstellung der Stammbreite im unmittelbaren Geländebereich
- detailgetreues Aufmessen der Straßensituation, Höhen an Asphaltkanten
- örtliche Aufnahme aller relevanter Geländehöhen bis 2 m hinter den anschließenden Grundstücksgrenzen
- Die Gebäude auf den Grundstücken können reflektorlos aufgemessen werden.
- Einmessen von Schiebern, Schächten (Deckel, Schachtsohle einschl. der dazugehörigen Beschilderung), Regenabläufen, Zaunanlagen, Tor- und Türanlagen
- Erstellung eines Festpunktfeldes inkl. Einmessskizze außerhalb des Baufeldes
- Einarbeitung der ALK-Daten auf dem gesamten Bauabschnitt
Die Vermessung erfolgt im Koordinatensystem ETRS 89 und im Höhensystem DHHN 2016.
Die Übergabe der Vermessungsdaten erfolgt analog (Papierausdruck) und digital im DXF-Format bzw. CARD/1-Format im angegebenen Lage- und Höhensystem
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- Für Protokolle, Erläuterungsberichte und Dokumente, die einen endgültigen archivfähigen Status erlangen, sind PDF-Dateien im Format PDF/A als Langzeitarchivierung gemäß ISO 19005 zu erstellen. Es sind alle drei Ausprägungen des Formats A-1 bis A-3 möglich und entsprechend der gebotenen Zweckmäßigkeit auszuwählen.
- Anforderungen an die zu übergebenden Daten und Dokumente
- Die Planunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen sind dem Auftraggeber in digitaler Form (Planunterlagen im dxf - Format sowie im pdf-Format; Beschreibungen und Berechnungen als Word- bzw. Excel-Datei im docx- bzw. xlsx-Format; Präsentationen als PowerPoint-Datei im pptx-Format) und
[x] zusätzlich in analoger Form als kopierfähiger Farbausdruck (3 fach)
zu übergeben.
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- Digitale Bestands- und Objektdaten sind im OKSTRA-, IFC- bzw. SHAPE-Format zu übergeben.
- Der Auftragnehmer hat die von ihm zu übergebenden Unterlagen im nötigen Umfang zu bearbeiten, u. a. normengerecht farbig und mit Planzeichen und Legende anzulegen sowie DIN-gerecht zu falten. Das Schriftfeld des Auftraggebers ist zu übernehmen.
- Der Auftragnehmer hat die von ihm angefertigten Unterlagen als „Verfasser" zu unterzeichnen.
| B. Beschreibung der Grundleistungen |
| [wird bei angekreuzten Grundleistungen keine Bewertung eingetragen, gilt die jeweilige Bewertung der Grundleistung] |
| Grund-leistung | HOAI – Text gemäß Leistungsbild mit konkretisierter Leistungsbeschreibung (kursiv) | Bewertung [%] | Eintrag Bewertung [%] | ||
|---|---|---|---|---|---|
| Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung | |||||
| [x] | a | Einholen von Informationen und Beschaffen von Unterlagen über die Örtlichkeit und das geplante Objekt | 2,0 | 2,0 | |
| [x] | Einholen von Informationen aus allgemein zugänglichen Quellen | 0,5 | |||
| [x] | Ermitteln der Betreiber von Ver-, Entsorgungs- und Kommunikationsanlagen und Beschaffen der Unterlagen | 1,0 | |||
| [x] | Beschaffen von Unterlagen zu öffentlich-rechtlichen Festsetzungen | 0,5 | |||
| [x] | b | Beschaffen vermessungstechnischer Unterlagen und Daten | 1,0 | 1,0 | |
| [x] | Beschaffen von Liegenschaftsdaten [ ] ALKIS-Daten [ ] mit Eigentümernachweis [ ] ohne Eigentümernachweis [x] ALK Liegenschaftskarte [ ] ALB Liegenschaftsbuch | ||||
| [ ] | Beschaffen von AFIS-Daten/Festpunkten | ||||
| [ ] | Beschaffen folgender ATKIS-Daten | ||||
| Hinweis: Beschaffen folgender Unterlagen durch den Auftraggeber (AG): im Format | |||||
| [x] | c | Ortsbesichtigung | 1,0 | 1,0 | |
| Durchführen von Ortsbesichtigungen zum Abschätzen der erforderlichen Leistung. ..................... | |||||
| [x] | d | Ermitteln des Leistungsumfangs in Abhängigkeit von den Genauigkeitsanforderungen und dem Schwierigkeitsgrad | 1,0 | 1,0 | |
| ..................... | |||||
| Summe Leistungsphase 1 | 5,0 | 5,0 | |||
| Leistungsphase 2: Geodätischer Raumbezug | |||||
| Verwenden folgender Koordinatenreferenzsysteme: Lage [x] DE, ETRS 89, UTM , Kurzbezeichnung ; oder [ ] DE, DHDN, 3GK , Lagestatus , Kurzbezeichnung ; oder [ ] [Land]_[geod. Datum]_[Koord.system]_[Submerkmale] Höhe [x] DE, DHHN , NH, Höhenstatus , Kurzbezeichnung ; oder [ ] [Land]_[geod. Datum]_[Koord.system]_[Submerkmale] | |||||
| [x] | a | Erkunden und Vermarken von Lage- und Höhenfestpunkten | 4,0 | 4,0 | |
| [x] | Lagefestpunktfeld Aufsuchen und Kontrollieren der Lageanschlusspunkte im vorhandenen amtlichen Lagefestpunktfeld bzw. Nutzung von GNSS-Referenzstationen Zusätzliche Hinweise: Erkunden des Lagefestpunktfeldes, Anfertigen eines Netzentwurfs und Abstimmen mit AG Die Festpunkte sollen mindestens m und höchstens m von der Achse entfernt liegen. Die Abstände in Achsrichtung dürfen m nicht überschreiten. Vermarken der Lagefestpunkte [ ] [ ] [ ] [ ] | 2,0 | |||
| ..................... | |||||
| [x] | Höhenfestpunktfeld Aufsuchen und Kontrollieren der erforderlichen Höhenanschlusspunkte und ggf. Abweichungen protokollieren Zusätzliche Hinweise: Erkunden des Höhenfestpunktfeldes, Anfertigen eines Netzentwurfes und Abstimmen mit dem AG. Die Festpunkte sollen mindestens m und höchstens m von der Achse entfernt liegen. Die Abstände in Achsrichtung dürfen m nicht überschreiten. Vermarken der Höhenfestpunkte [ ] [ ] [ ] | 2,0 | |||
| ..................... | |||||
| [x] | b | Fertigen von Punktbeschreibungen und Einmessungsskizzen | 2,0 | 2,0 | |
| [x] | für Lagefestpunkte | 1,0 | |||
| [x] | für Höhenfestpunkte | 1,0 | |||
| [x] | c | Messungen zum Bestimmen der Fest- und Passpunkte | 10,0 | 10,0 | |
| [x] | Messen der Lagefestpunkte Wahl des Messverfahrens so, dass [x] die Genauigkeitsangaben gemäß RAS-Verm [ ] die Genauigkeitsangaben gemäß DIN 18710 mit Genauigkeit [ ] folgende Standardabweichung σLage ..........mm eingehalten werden/wird. | 4,5 | |||
| [x] | Bestimmen der Lagefestpunkte zusätzlich in der Höhe mit mittlerer Genauigkeit gemäß DIN 18710. | 1,0 | |||
| [x] | Messen der Höhenfestpunkte durch geometrisches Nivellement mit An- und Abschluss an überprüfte amtliche Höhenfestpunkte. Das Messverfahren ist so zu wählen, dass [x] die Genauigkeitsangaben gemäß RAS-Verm [ ] die Genauigkeitsangaben gemäß DIN 18710 mit Genauigkeit [ ] folgende Standardabweichung σHöhe ..........mm eingehalten werden/wird. | 4,0 | |||
| [x] | Bestimmen der Höhenfestpunkte in der Lage mit sehr geringer Genauigkeit gemäß DIN 18710. [x] Einbinden der Höhenfestpunkte in das Lagefestpunktfeld | 0,5 | |||
| [ ] | d | Auswerten der Messungen und Erstellen des Koordinaten- und Höhenverzeichnisses | 4,0 | ||
| [ ] | Berechnen der Koordinaten der Lagefestpunkte, ggf. Ermitteln der Transformationsparameter sowie Nachweis auf Einhaltung der zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße gemäß Leistungsphase 2 Buchstabe c. | 1,0 | |||
| Für den Datumsübergang gilt: | |||||
| [ ] | Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse zum Koordinatenverzeichnis: [ ] Netzentwurf [ ] Einmessungsskizzen [ ] Messdaten, Berechnungsprotokolle [ ] Erläuterungsbericht mit Genauigkeitsnachweis [ ] Verzeichnis der Lagefestpunkte [ ] Festpunktübersichten im Maßstab 1: [ ] mit topografischem Hintergrund [ ] ______________ in folgender Form: [ ] Messdaten, Berechnungsprotokolle, Lagefestpunktverzeichnis, Erläuterungsbericht [ ] analog [ ] digital [ ] im ASCII Datei-Format gemäß Vorgabe des AG [ ] im ................ - Format in der Version .......... [ ] im - Format des OKSTRA® [ ] Netzentwürfe, Einmessungsskizzen, Festpunktübersichten [ ] analog [ ] digital [ ] im ................ - Format in der Version .......... [ ] im -Format des OKSTRA® [ ] | 1,0 | |||
| [ ] | Berechnen der Höhen der Höhenfestpunkte und Nachweis auf Einhaltung der zulässigen Abweichungen bzw. Genauigkeitsmaße gemäß Leistungsphase 2 Buchstabe c. | 1,0 | |||
| [ ] | Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse zum Höhenverzeichnis: [ ] Netzentwurf [ ] Einmessungsskizzen [ ] Messdaten, Berechnungsprotokolle [ ] Erläuterungsbericht mit Genauigkeitsnachweis [ ] Verzeichnis der Höhenfestpunkte [ ] Festpunktübersichten im Maßstab 1: [ ] mit topografischem Hintergrund [ ] ______________ in folgender Form: [ ] Messdaten, Berechnungsprotokolle, Höhenfestpunktverzeichnis, Erläuterungsbericht [ ] analog [ ] digital [ ] im ASCII Datei-Format gemäß Vorgabe des AG [ ] im ................ - Format in der Version .......... [ ] im - Format des OKSTRA® [ ] Netzentwürfe, Einmessungsskizzen, Festpunktübersichten [ ] analog [ ] digital [ ] im ................ - Format in der Version .......... [ ] im -Format des OKSTRA® [ ] | 1,0 | |||
| Summe Leistungsphase 2 | 20,0 | 16,0 | |||
| Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Grundlagen | |||||
| [x] | a | Topographische/morphologische Geländeaufnahme einschließlich Erfassen von Zwangspunkten und planungsrelevanter Objekte *1 Hinweis: Die Bewertung für 3a) und 3b) kann abhängig vom Aufnahmeverfahren variieren. In Summe dürfen sich maximal 44 Prozentpunkte ergeben. | 40,0*1 | 40,0 | |
| Aufnahmebereich Der Aufnahmebereich besteht gemäß beigefügtem Plan aus: [x] dem Kernbereich 🡪 höhere Anforderung an Aufnahmeumfang und Genauigkeit und zusätzlich aus [x] dem Außenbereich 🡪 geringere Anforderung an Aufnahmeumfang und Genauigkeit | |||||
| Aufnahmeumfang Der Aufnahmeumfang des Kernbereiches ergibt sich aus der landesspezifischen Fachbedeutungs(Objekt)liste Erfassen des Außenbereiches durch: [x] Übernahme von ALKIS-Daten [ ] Übernahme von ATKIS-DLM-Daten [ ] Übernahme von ATKIS-DGM-Daten [ ] Übernahme von ATKIS-DOP-Daten [ ] Aufnahme von Objekten für Fachplanungen wie folgt ........... [ ] .......... | |||||
| Aufnahmegenauigkeit Einhalten der folgenden Genauigkeiten: | |||||
| Aufnahmeverfahren Die Wahl des Aufnahmeverfahrens erfolgt in Abhängigkeit von dem geforderten Aufnahmeumfang und der einzuhaltenden Genauigkeit. Wenn einzelne Aufnahmeverfahren nicht die erforderliche Genauigkeit aufweisen, z. B. die Erfassung befestigter Flächen in der Photogrammetrie, sind ergänzende Verfahren heranzuziehen. [ ] Die Verfahren sind, soweit angekreuzt, zwingend vorgegeben [ ] Aufnahmeverfahren können, soweit angekreuzt, frei gewählt oder in Kombination eingesetzt werden [ ] Weitere alternative Aufnahmeverfahren werden zugelassen | |||||
| [x] | Tachymetrische/Satellitengestützte Aufnahme ............................ | ||||
| [ ] | Photogrammetrische Aufnahme [ ] Erkunden und Signalisieren der Passpunkte [ ] Durchführen der Passpunktbestimmung nach Lage und Höhe [ ] Durchführen des Bildflugs, Bodenauflösung (GSD) cm [ ] Durchführen der terrestrische Ergänzungsmessungen [ ] Durchführen des Feldvergleichs zur Erfassung nicht luftsichtbarer Attribute zu Objekten [ ] .................. | ||||
| [ ] | Laserscanverfahren Folgende Verfahren können – auch in Kombination - eingesetzt werden: [ ] Terrestrisches Laserscanning [ ] Mobiles Laserscanning [ ] Airborne Laserscanning mit einer Auflösung von mind. /einer Punktdichte von ............. Punkte/m² inkl. Bilderfassung [ ] Erkunden und bei Bedarf Signalisieren der Passpunkte [ ] Durchführen der Passpunktbestimmung nach Lage und Höhe [ ] Durchführen der terrestrische Ergänzungsmessungen [ ] Durchführen des Feldvergleichs zur Erfassung nicht sichtbarer Attribute zu Objekten [ ] .................. | ||||
| [ ] | Alternative Aufnahmeverfahren ................. | ||||
| [x] | b | Aufbereiten und Auswerten der erfassten Daten *1 Hinweis: Die Bewertung für 3a) und 3b) kann abhängig vom Aufnahmeverfahren variieren. In Summe dürfen sich maximal44 Prozentpunkte ergeben. | 4,0*1 | 4,0 | |
| [x] | Tachymetrische/Satellitengestützte Verfahren | ||||
| [ ] | Photogrammetrie [ ] Durchführen der Aerotriangulation und der photogrammetrischen Messungen unabhängger Kontrollpunkte [ ] Durchführen der photogrammetrischen Auswertung nach Lage und Höhe [ ] Erstellen der Orthophotos im Maßstab Bodenauflösung cm [ ] Color [ ] Graustufen Die Ausgabe erfolgt: [ ] gekachelt [ ] im Blattschnitt des Projektes Die Orientierung erfolgt: [ ] in Nordrichtung [ ] im Blattschnitt des Projektes | ||||
| [ ] | Laserscanverfahren [ ] Herstellen einer zusammenhängenden, bereinigten georeferenzierten Punktwolke und Überprüfen der Auswertung anhand unabhängiger Kontrollpunkte [ ] Klassifizieren der Punktwolke wie folgt [ ] Auswerten der Laserscandaten und Ableiten objektstrukturierte Daten | ||||
| [ ] | Alternative Aufnahmeverfahren [ ] .......... [ ] .......... | ||||
| [x] | c | Erstellen eines digitalen Lagemodells mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten | 8,0 | 8,0 | |
| Aufbereiten und Zusammenfassen der erfassten Basisdaten im digitalen Lagemodell, so dass daraus die geforderten Daten und Pläne abgeleitet werden können. Ggfs. Einarbeiten von vorhandenen Bestands- und Geländedaten aus vorhergehenden Vermessungen. | |||||
| [x] | d | Übernehmen von Kanälen, Leitungen, Kabeln und unterirdischen Bauwerken aus vorhandenen Unterlagen | 4,0 | 4,0 | |
| [x] | e | Übernehmen des Liegenschaftskatasters | 1,0 | 1,0 | |
| [x] | f | Übernehmen der bestehenden öffentlich-rechtlichen Festsetzungen | 1,0 | 1,0 | |
| [x] | g | Erstellen von Plänen mit Darstellen der Situation im Planungsbereich mit ausgewählten planungsrelevanten Höhenpunkten | 5,0 | 5,0 | |
| Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse: | |||||
| [x] Grundpläne im Maßstab 1: 250 mit den Themen: [x] Grundriss [x] Höhenpunkte [ ] Höhenlinien [x] Kataster [x] Leitungen [ ] Grundpläne im Maßstab 1: mit den Themen: [ ] Grundriss [ ] Höhenpunkte [ ] Höhenlinien [ ] Kataster [ ] Leitungen | |||||
| [x] Vorablieferung [x] eines Kontrollplots [ ] eines beispielhaft ausgearbeiteten Grundplans | |||||
| [ ] Erstellen der Übersichtspläne mit Darstellung der Abgrenzungen der Aufnahmebereiche (Photogrammetrie, Tachymetrie, Laserscanverfahren) und der Blattschnitte im Maßstab 1: . | |||||
| [x] | h | Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form | 2,0 | 2,0 | |
| [x] | Tachymetrische/Satellitengestützte Aufnahme Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse: [ ] Feldbücher [ ] Messdaten [x] Nachweis der Überprüfung der Anschlusspunkte | ||||
| [ ] | Photogrammetrische Aufnahme Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse: [ ] Passpunktbestimmung [ ] Originäre Luftbilddaten [ ] gescannte Luftbilddaten [ ] Kamerakalibrierungsschein [ ] Bildflugprotokoll [ ] Bildmittenübersicht [ ] Signalisierungsübersicht [ ] Ergebnisse und Protokoll der Aerotriangulation [ ] Koordinaten der Kontrollpunkte [ ] gekachelte Orthophotos m x m [ ] digitale Orthophotos im Blattschnitt der Grundpläne [ ] Arbeitsunterlagen des Feldvergleichs [ ] .......... | ||||
| [ ] | Laserscanverfahren Bereitstellen der Unterlagen und Ergebnisse: [ ] Systemkalibrierung [ ] Koordinaten der Fahrzeug-/Flugzeugtrajektorie [ ] Passpunktbestimmung [ ] zusammenhängende, bereinigte, georefenzierte Punktwolke im Format [ ] gekachelte Punktwolke m x m [ ] Bilderfassung [ ] Koordinaten der Kontrollpunkte [ ] Arbeitsunterlagen des Feldvergleichs | ||||
| [x] | Datenaustausch der Projektdaten | ||||
| [x] Die gemäß Fachbedeutungsliste geforderten Basisdaten sind in nachfolgend gekennzeichneter Objektgliederung als OKSTRA-Daten zu liefern: | OKSTRA-Schema | OKSTRA-Objekt | |||
| [ ] Vorabliefern eines Teilbereiches der digitalen Basisdaten im vereinbarten Format | |||||
| [x] Bereitstellen sämtlicher vermessungstechnischer analoger und digitaler Projektdaten [x] analog [x] digital [x] im dxf- und pdf-Format in der Version .......... [ ] im -Format des OKSTRA® [ ] Bereitstellen der Grundpläne jeweils in folgender Form [ ] analog (Zeichenträger: ) [ ] digital als pdf-Datei in der Version [ ] digital als -Datei in der Version [ ] Bereitstellen der erstellten Übersichtspläne [ ] analog (Zeichenträger: ) [ ] digital als nachbearbeitete Plot-Datei in Abstimmung mit AG hinsichtlich Datei-, Datenstrukturen, Layerbelegungen usw. [ ] digital als pdf-Datei in der Version [ ] digital als -Datei in der Version [ ] Übergabe aller vom Auftraggeber bereitgestellten und vom Auftragnehmer beschafften Unterlagen [ ] Keine Übergabe der Unterlagen der Betreiber der Versorgungs-, Entsorgungs- und Kommunikationsanlagen | |||||
| ..................... | |||||
| Summe Leistungsphase 3 | 65,0 | 65 | |||
| Leistungsphase 4: Digitales Geländemodell | |||||
| [x] | a | Selektion der die Geländeoberfläche beschreibenden Höhenpunkte und Bruchkanten aus der Geländeaufnahme | 5,0 | 5,0 | |
| [x] | b | Berechnung eines digitalen Geländemodells | 1,0 | 1,0 | |
| [x] Berechnung des digitalen Geländemodells (DGM) [ ] Berechnen von Höhenlinien aus dem DGM mit einem Abstand von m | |||||
| [x] | c | Ableitung von Geländeschnitten | 2,0 | 2,0 | |
| [x] | Querprofile Erstellen von Querprofilen des Urgeländes im Abstand von 10 m in Kurvenbereichen alle 5 m zur [ ] [ ] [ ] im Maßstab Länge 1:100, Darstellen im Maßstab Höhe 1:100 | 1,0 | |||
| [x] | Längsprofile Erstellen von Stück Längsprofile des Urgeländes, Darstellen im Maßstab Länge 1:, Maßstab Höhe 1: . | 1,0 | |||
| [ ] | d | Darstellen der Höhen in Punkt-, Raster- oder Schichtlinienform | 1,0 | ||
| Darstellen der Höhen [ ] als selektierte Einzelpunkthöhen [ ] als Punktraster [ ] als Höhenschichtlinien mit einer Äquidistanz von m | |||||
| [x] | e | Liefern der Pläne und Daten in analoger und digitaler Form | 1,0 | 1,0 | |
| [x] | Bereitstellen von Unterlagen und Ergebnissen: [ ] DGM einschließlich Punktkodierung und Bruchkantendefinition | OKSTRA-Schema | OKSTRA-Objekt | ||
| [x] | Pläne/Profile [x] analog [x] digital [x] im dxf-Format in der Version [x] im pdf-Format in der Version | ||||
| Summe Leistungsphase 4 | 10,0 | 9,0 | |||
| Summe Leistungsphasen | 100,0 | 95,0 |
| C. Beschreibung der Besonderen Leistungen |
| Titel | Leistungstext | M e n g e | Einheit | EP in € | GP in € | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Zu Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung | |||||||||
| 1.01 | Schriftliches Einholen von Genehmigungen zum Betreten von Grundstücken, von Bauwerken, zum Befahren von Gewässern und für anordnungsbedürftige Verkehrssicherungsmaßnahmen | 1 | Psch | ||||||
| 1.02 | ggf. Text ergänzen | ||||||||
| Zu Leistungsphase 2: Geodätischer Raumbezug | |||||||||
| 2.01 | Entwurf, Messung und Auswertung von Sondernetzen hoher Genauigkeit | ||||||||
| 2.02 | Vermarken auf Grund besonderer Anforderungen | ||||||||
| 2.03 | Aufstellung von Rahmenmessprogrammen | ||||||||
| 2.04 | ggf. Text ergänzen | ||||||||
| Zu Leistungsphase 3: Vermessungstechnische Grundlagen | |||||||||
| 3.01 | Maßnahmen für anordnungsbedürftige Verkehrssicherung | 1 | Psch | ||||||
| 3.02 | Orten und Aufmessen des unterirdischen Bestandes | 1 | Psch | ||||||
| 3.03 | Vermessungsarbeiten unter Tage, unter Wasser oder bei Nacht | ||||||||
| 3.04 | Detailliertes Aufnehmen bestehender Objekte und Anlagen neben der normalen topographischen Aufnahme, wie zum Beispiel Fassaden und Innenräume von Gebäuden | ||||||||
| 3.05 | Ermitteln von Gebäudeschnitten | ||||||||
| 3.06 | Aufnahmen über den festgelegten Planungsbereich hinaus | ||||||||
| 3.07 | Erfassen zusätzlicher Merkmale wie zum Beispiel Baumkronen | ||||||||
| 3.08 | Eintragen von Eigentümerangaben | ||||||||
| 3.09 | Darstellen in verschiedenen Maßstäben | ||||||||
| 3.10 | Ausarbeiten der Lagepläne entsprechend der rechtlichen Bedingungen für behördliche Genehmigungsverfahren | ||||||||
| 3.11 | Übernahme der Objektplanung in ein digitales Lagemodell | ||||||||
| 3.12 | ggf. Text ergänzen | ||||||||
| Zu Leistungsphase 4: Digitales Geländemodell | |||||||||
| 4.02 | ggf. Text ergänzen | ||||||||
| Summe Besondere Leistungen |