Anlage Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung K 7304.docx

Planungsbegleitende Vermessung für die Anbindung des Industriegebiets Pinnow an die Kreisstraße 7304

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 08:22 (Europe/Berlin)

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Verrechnungseinheiten/Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung------
Vertrags-Nr.:
Projekt: Modernisierung der Anbindung des Industrie- und Gewerbegebiets Pinnow (IGP) an das überregionale Straßennetz in Verbindung mit der K 7304
1. Aufzunehmende Fläche/Punktdichte/Verrechnungseinheiten
Die Größen der aufzunehmenden Flächen in Hektar (ha) und die Punktdichte, welche die durchschnittliche Anzahl der für die Erfassung der planungsrelevanten Objekte je Hektar zu messenden Punkte beschreibt, können der Anlage Nr.       (Übersichtsplan Aufnahmegebiet) entnommen werden. Abhängig von der Punktdichte (Punkte/ha) werden die Flächen den nachstehenden Verrechnungseinheiten (VE) je Hektar zugeordnet.
2. Honorar für GrundleistungenEUR
Die Planungsbegleitende Vermessung wird zugeordnet der Honorarzone ­III (Anlage 1, Nr. 1.4.3, (1) ff zur HOAI); siehe Rückseite
Der Basishonorarsatz der Honorartafel zu Anlage 1, Nr. 1.4.8 (1) zur HOAI beträgt:10707
[ ] zuzüglich       v. H. (Zuschlag)
[ ] abzüglich       v. H. (Abschlag)
Der volle Honorarsatz (100 v. H. des Leistungsbildes) beträgt somit
Die Grundleistungen sind bewertet mit 100 v. H. des Leistungsbildes
Hiernach ergibt sich ein Honorar mit einem Festbetrag in Höhe von10707
3. Honorar für Besondere Leistungen
Für die Besonderen Leistungen ergibt sich ein Pauschalhonorar in Höhe von0
4. Gesamthonorar
Gesamthonorar [Summe aus Nr. 2 + Nr. 3] (ohne Umsatzsteuer)
Verrechnungseinheiten/Honorarermittlung Planungsbegleitende Vermessung---------[ ] Ingenieurbauwerke[x] Verkehrsanlagen[ ] Flächenplanung
Vertrags-Nr.:
Projekt: Modernisierung der Anbindung des Industrie- und Gewerbegebiets Pinnow (IGP) an das überregionale Straßennetz in Verbindung mit der K 7304
Ermittlung der Honorarzone
Bewertungs-merkmalHonorarzone IHonorarzone IIHonorarzone IIIHonorarzone IVHonorarzone VeP[1]
Beeinträchtigungen durch die Geländebeschaffenheit und bei der Begehbarkeitsehr geringgering 4durchschnittlichhochsehr hoch
(1-10 Punkte)(1-2)(3-4)(5-6)(7-8(9-10)
Behinderungen durch Bebauung und Bewuchssehr geringgeringdurchschnittlich 7hochsehr hoch
(1-15 Punkte)(1-3)(4-6)(7-9)(10-12)(13-15)
Behinderung durch Verkehrsehr geringgeringdurchschnittlich 8hochsehr hoch
(1-15 Punkte)(1-3)(4-6)(7-9)(10-12)(13-15)
Anforderungen an die Genauigkeitsehr geringgeringdurchschnittlichhoch 4sehr hoch
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Qualität der vorhandenen Daten und Kartenunterlagensehr hochhochbefriedigend 3kaum ausreichendmangelhaft
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Qualität des vorhandenen geodätischen Raum-bezugssehr hochhochbefriedigend 3kaum ausreichendmangelhaft
(1-5 Punkte)(1)(2)(3)(4)(5)
Summe der ermittelten Punktanzahl29
Die Leistung wird zugeordnet der HonorarzoneIII
  1. eP = ermittelte Punktzahl

    Anmerkung: bis zu 13 Punkte = Honorarzone I 14 bis 23 Punkte = Honorarzone II 24 bis 34 Punkte = Honorarzone III 35 bis 44 Punkte = Honorarzone IV 45 bis 55 Punkte = Honorarzone V ↑

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