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60-2026-34 - Einladung zur Abgabe eines Angebotes.pdf

Planungs- und Überwachungsleistungen zur Restaurierung und Sanierung des Ratssaals

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 13:39 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergabe.metropoleruhr.de

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Stadt Castrop-Rauxel Der Bürgermeister

B20 / Zentrale Vergabestelle vergabestelle@castrop-rauxel.de Rathaus, Europaplatz 1 44575 Castrop-Rauxel

Katharina Wagner Zimmer 342

Stadtverwaltung / Postfach 10 20 40 / 44573 Castrop-Rauxel katharina.wagner@castrop-rauxel.de Telefon 02305 / 106-2194 Fax 02305 / 106-2679 An die Bewerber Stadtverwaltung Telefon 02305 / 106-0 Fax 02305 / 106-2244 stadtverwaltung@castrop-rauxel.de www.castrop-rauxel.de USt-ID-Nr.: DE 126 341 485

Sparkasse Vest Recklinghausen IBAN DE61 4265 0150 0000 0006 04 SWIFT/BIC WELADED1REK

Aktenzeichen B20/ZVS/60-2026-34 Datum 27.09.2026

Einladung zur Abgabe eines Angebotes 60-2026-34 – Ingenieursleistungen Restaurierung - Sanierung Ratssaal CR

Vergabeart: Offenes Verfahren

Frist zur Einreichung von 20.10.2026 Aufklärungsfragen:

Angebotsfrist endet am: 28.10.2026 – 10:00 Uhr

Submissionstermin *: 28.10.2026 – 11:00 Uhr

Bindefrist endet am: 02.12.2026

Ausführungstermin: 14.12.2026 – 31-12-2028

Ratssaal Castrop-Rauxel Ausführungs-/Lieferort: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel

  • Der Submissionstermin wird von mindestens zwei Vertretern der Auftraggeberin durchgeführt. Die Teilnahme von Bietern und deren Vertretern ist nicht zugelassen. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Submissionstermin aus organisatorischen Gründen zu verlegen. Die Wirksamkeit der Angebotsabgabe und der Ablauf der Angebotsfrist bleiben hiervon unberührt
  1. Es ist beabsichtigt, die in den beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebene Lieferung bzw. Leistung nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zu vergeben.

Es gelten die beiliegenden Bewerbungs-, Vergabe- und Vertragsbedingungen.

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Anderslautende Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.

  1. Es ist eine losweise Vergabe vorgesehen: ☒ Nein ☐ Ja, Angebote sind möglich: ☐ nur für ein Los ☐ für ein oder mehrere Lose ☐ nur für alle Lose

Die Stadt Castrop-Rauxel behält sich vor, die Lose getrennt voneinander an verschiedene Bieter zu vergeben.

  1. Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist nicht zugelassen.

  2. ☒ Nebenangebote sind nicht zugelassen ☐ Nebenangebote sind zugelassen

  3. Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote sind: ☐ der Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ermittelt. ☒ andere Zuschlagskriterien und zwar: • Honorarangebot 50% • Anzahl Berufsträger 5% • Weitere Referenzen 45%

  4. Unterlagen, die zur Beurteilung der Eignung des Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen bei der Angebotsabgabe verlangt werden sowie weitere geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise entnehmen Sie dem Formular „Verzeichnis einzureichender Unterlagen“.

  5. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit der Angebotsabgabe gefordert waren, werden: ☐ nachgefordert ☒ teilweise nachgefordert und zwar folgende Unterlagen: o alle in Ziffer 1 des Dokuments „Verzeichnis einzureichender Unterlagen“ genannten Unterlagen, mit Ausnahme des Angebotsschreibens ☐ nicht nachgefordert

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Wird das Angebotsschreiben bei der Abgabe des Angebotes also nicht oder nur unvollständig ausgefüllt eingereicht, wird das Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.

  1. Besondere Vereinbarungen
Sicherheitsleistung gem. § 18 VOL/B (s. Ziffer 15 ZVB)☒ nicht verlangt ☐ verlangt als: ☐ Vertragserfüllungsbürgschaft ☐ Gewährleistungsbürgschaft
Vertragsstrafe gem. § 11 VOL/B (s. Ziffer 7 ZVB)☒ nicht vereinbart ☐ vereinbart
Förmliche Abnahme gem. § 13 VOL/B (s. Ziffer 9 ZVB)☒ nicht vereinbart ☐ vereinbart
  1. Angebote können in folgender Form abgegeben werden: ☒ elektronisch in Textform nach § 126b BGB Aufgrund erhöhter Anforderungen an die Sicherheit, können Angebote abgegeben werden: ☒ elektronisch mit fortgeschrittener Signatur/Siegel ☒ elektronisch mit qualifizierter Signatur/Siegel

Hinweis: Bei einer elektronischen Angebotsabgabe stehen bis zum Ende der Angebotsfrist alle Angebotsunterlagen auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr zur Verfügung. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz an die Zentrale Vergabestelle der Stadt Castrop-Rauxel zu übermitteln. Bei einer elektronischen Angebotsabgabe in Textform nach § 126b BGB ist die juristische bzw. die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, in dem Angebotsschreiben explizit zu benennen. Aufgrund der Vielzahl der nicht eindeutigen Bieteridentitäten auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (insbesondere bei Bietern mit mehreren Niederlassungen oder nicht mehr aktuellen Bieternamen und Rechtsformen), ist ein Verweis auf die vom Bieter auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr hinterlegten Daten zu ihrer Person nicht ausreichend.

Die Abgabe eines Angebotes in einer E-Mail oder über die Bieterkommunikation auf dem Vergabemarktplatz ist ausdrücklich nicht zugelassen.

Andere Zustellformen sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss des Angebotes vom Vergabeverfahren.

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  1. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet am o. g. Zeitpunkt. Das Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist eingegangen sein. Diese Frist gilt auch für nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebotes, welche ebenfalls bis zum Ende der Angebotsfrist und in gleicher Form, wie das Angebot einzureichen sind. Bis zum Ende der Angebotsfrist können Sie Ihr Angebot zurückziehen. Verspätet eingegangene Angebote sind gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV von der Wertung ausgeschlossen. Das Risiko der fristgerechten Zustellung des Angebotes liegt beim Bieter.

  2. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden.

  3. Die Zentrale Vergabestelle fordert ab einer Auftragssumme von 50.000,00 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister an. Unterhalb der zuvor genannten Summe behält sich die Vergabestelle die Einholung des Wettbewerbsregisterauszuges vor. Die Auskünfte werden bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt und können ggf. zum Ausschluss des Angebotes führen.

  4. Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.

Informationen zu der von der Stadt Castrop-Rauxel durchgeführten Verarbeitung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

  1. Es wird auf die zulässigen Rechtsbehelfe und die einzuhaltenden Fristen hingewiesen:

Statthafte Rechtsbehelfe für Bieter und Bewerber sind gem. §§ 160 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.

Eine Rüge ist an diese Vergabestelle zu richten. Bitte benutzen Sie dazu die Kommunikationsmöglichkeit auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.

Die zuständige Stelle, an die Sie sich zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden können:

Vergabekammer der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster

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Statthafter Rechtsbehelf ist gem. § 160 GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag ist unzulässig, soweit:

  1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

  2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,

  5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.

Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB).

Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Informationen zu Nachprüfungsverfahren erhalten Sie unter:

https://www.bezreg-muenster.de/themen/wirtschaft-kultur-und- kommunales/vergabekammer-westfalen

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Besonderen Vertragsbedingungen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns nur auf Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.

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  1. Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr ist für Ihre weitere aktive Teilnahme gem. § 9 Abs. 3 S.1 VgV erforderlich. Seitens der Stadt Castrop-Rauxel erfolgt sämtliche Kommunikation innerhalb des Vergabeverfahrens in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Die Einreichung von Bieterfragen wird ausschließlich über den Vergabemarktplatz zugelassen. Eine Beantwortung erfolgt ebenso ausschließlich über den Vergabemarktplatz.

Der Bieter hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm verwendeten Vergabeunterlagen bei Angebotsabgabe aktuell sind und sämtliche eventuell eingegangenen Änderungen bzw. Erläuterungen nach Bieterfragen berücksichtigt wurden.

  1. Auskünfte werden nur auf schriftliche Nachfrage durch die Zentrale Vergabestelle erteilt. Eine Gesprächsaufnahme mit der jeweiligen Bedarfsstelle ist ausdrücklich nicht gestattet. Die Kommunikation innerhalb des Vergabeverfahrens erfolgt elektronisch mit Hilfe der Kommunikationsmöglichkeit auf dem Vergabemarktplatz. Telefonische Auskünfte werden ausdrücklich nicht erteilt.

Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Castrop-Rauxel einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per E-Mail) vor.

  1. Die Unterrichtung der Bieter über die Nichtberücksichtigung ihres Angebotes erfolgt gem. der § 134 GWB und § 62 VgV.

Mit freundlichem Gruß Im Auftrag

gez. Rose

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Dieser Einladung liegen folgende Anlagen bei:

☒ Leistungsbeschreibungen: ☒ Leistungsbeschreibung ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 1 – Angebots- und Preisblatt ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 2a – Grundriss Eingangsgeschoss ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 2b – Grundriss Erdgeschoss ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 2c – Grundriss Übersicht Rathaus ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 3 – Bestandszeichnungen ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 4 – Baubeschreibung ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 5 – Bilder Ratssaal ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 6a – Baustelleneinrichtungsplan AHD ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 6b – Baustelleneinrichtungsplan Gesamtmaßnahme ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 7 – Grundriss WC Variante 1 ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 8 – Bauteilöffnung Metallkassetten ☒ Leistungsbeschreibung Anlage 9 – Maßnahmenbeschreibung Aufarbeitung Lack

☒ Weitere vom Unternehmen auszufüllende und einzureichende Formulare: ☒ Angebotsschreiben ☒ Eigenerklärung zur Eignung ☒ Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ☒ Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket gegen Russland – RUS-Sanktionen ☒ Kontaktdaten des persönlichen Ansprechpartners ☒ ggfs. Erklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe ☒ ggfs. Verpflichtungserklärung zu Unteraufträgen und Eignungsleihe ☒ ggfs. Erklärung zur Bietergemeinschaft

☒ Vertragsbedingungen: ☒ Bewerbungs- und Vergabebedingungen (BWB) ☒ Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) ☒ Besondere Vertragsbedingungen (BVB)

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☒ Sonstiges: ☒ Verzeichnis einzureichender Unterlagen ☒ Hinweise zur Angebotsabgabe ☒ Hinweise zur Form der Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ☒ Information zur DSGVO

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung