Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung_OEW BB Planung ADK 2.0_beschreibbar.pdf

Planungs- und Ingenieurleistungen für den Ausbau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)

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Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung

Vertraulichkeitsvereinbarung Zum Umgang und zur Verwendung mit diesen Planun-

terlagen vereinbaren die Parteien das Folgende:

Zwischen § 1 Vertrauliche Informationen OEW Breitband GmbH

Talstraße 21 Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Vereinba-

89584 Ehingen rung sind alle mündlichen oder schriftlichen Informatio-

nen bzw. Daten oder Informationen in Textform, die der

  • nachstehend Vergabestelle genannt - Bewerber/Bieter direkt oder indirekt vom Vergabestelle

im Zusammenhang mit der Herausgabe der Planunterla- und gen im Rahmen der vorbenannten Ausschreibung erhält.

§ 2 Unternehmen Vertraulichkeit

Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, alle ihm direkt oder Vertretungsberechtigte/-r indirekt zur Kenntnis gekommenen, vertraulichen Infor-

mationen im Sinne des § 1 strikt vertraulich zu behan-

deln und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung Straße/Hausnummer Unternehmen der Vergabestelle an Dritte in der Weise bekanntzuge-

ben, dass

PLZ/Ort Unternehmen ▪ die Daten an den Dritten weitergegeben werden – nachstehend Bewerber/Bieter genannt- oder ▪ der Dritte die zur Einsicht oder zum Abruf bereitge- Vorbemerkung: haltene Daten einsieht oder abruft; ▪ bezüglich Dritten in sonstiger Weise zu verwenden Im Rahmen der Ausschreibung zum Vorhaben und/oder zu verwerten.

Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Net- § 3 zes im Alb-Donau-Kreis (ADK 2.0) Offenlegung werden nach den Vorgaben dieser Ausschreibung

nachstehend genannte Unterlagen zur Beurteilung des Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht, wenn eine vorhandenen Planungsstandes an interessierte Bewer- Verpflichtung zur Offenlegung der vertraulichen Informa- ber/Bieter gegen Vorlage dieser Vertraulichkeitsverein- tionen durch Beschluss eines Gerichts, Aufforderung ei- barung herausgegeben: ner Behörde oder ein Gesetz besteht.

  • Aktueller Planungsstand

  • Adresslisten

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Anlage Vertraulichkeitsvereinbarung

Unternehmen, die aus dem Unternehmen des Bewer-

§ 4 ber/Bieters hervorgehen oder von diesem gegründet

Sicherstellung der Vertraulichkeit werden bzw. an denen sich der Bewerber/Bieter beteiligt.

(1) Der Bewerber/Bieter hat alle geeigneten, erforderli- § 8

chen und angemessenen Maßnahmen und Vorkeh- Sonstige Regelungen

rungen zu treffen, um die Vertraulichkeit im Sinne des

§ 2 sicherzustellen. (1) Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung

bedürfen der Text- oder Schriftform.

(2) Vertrauliche Informationen dürfen nur an die Mitar-

beiter des Bewerber/Bieters weitergegeben werden, (2) Im Falle der Unwirksamkeit von Regelungen dieser

soweit diese für deren Tätigkeit erforderlich sind. Vereinbarungen, ist die Vereinbarung im Übrigen trotz

allem wirksam. Die Parteien sind sodann verpflichtet,

§ 5 die unwirksame Regelungen unverzüglich zu erset-

Dauer der Vertraulichkeit zen.

(1) Die Pflicht zur absoluten Vertraulichkeit des Bewer- § 9

ber/Bieters dauert auch nach Beendigung der Zusam- Gerichtsstand

menarbeit unbefristet an.

Im Falle gerichtlicher Auseinandersetzung wird das für

(2) Auf Verlangen der Vergabestelle oder nach Beendi- die Vergabestelle örtlich zuständige Gericht als Gerichts-

gung der vorbenannten Ausschreibung sind ausge- stand festgelegt.

händigte Unterlagen einschließlich aller davon ange-

fertigten Kopien, Daten sowie Arbeitsunterlagen und

-materialien an die Vergabestelle zurückzugeben Für den Bewerber/Bieter

oder auf Verlangen der Vergabestelle zu vernichten.

§ 6 Schäden Unterschrift Bewerber/Bieter

Der Bewerber/Bieter haftet für alle Schäden in vollem

Umfang, die der Vergabestelle durch Verletzung dieser

hier vertraglich festgelegten Pflichten entstehen.

§ 7

Rechtsnachfolger und weitere Unternehmen

Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch für die Rechts-

nachfolger der Parteien sowie für sonstige

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