Anlage Leistungsbeschreibung OEW BB ADK Planung ADK 2.0.pdf

Planungs- und Ingenieurleistungen für den Ausbau eines Gigabit-Netzes im Alb-Donau-Kreis

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)

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Albdonaukreis 2.0

Leistungsbeschreibung Planungs- und Ingenieurleistungen

Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke erbracht werden. Hierzu werden nachfolgend die auszuführenden Leistungsschritte näher beschrieben.

1 Vorbemerkung

Die bereits erstellte Netzplanung dient als Grundlage und ist für die weitere Bearbeitung an- zupassen bzw. grundlegend zu überarbeiten anzupassen. Hierbei sind sämtliche Vorgaben des Bundesförder- und ggf. Landesförderprogramms in Bezug auf die aufgeführten Förderpro- jekte zu erfüllen.

Die Förderbestimmungen können sich zudem im Laufe der Projektlaufzeit ändern, insbeson- dere ist es möglich, dass ggf. die Nebenbestimmungen zu den jeweiligen Förderprojekten syn- chronisiert (soweit möglich) bzw. upgedated werden. Die notwendigen Arbeitsschritte sind für die Erreichung der Planungsziele erforderlich und sind als vorbereitende Tätigkeiten im Rah- men der Leistungsschritte in Anlehnung an Leistungsphase 4 mit anzubieten. Grundlage ist die beim Auftraggeber vorliegende Netzplanung.

Der vorliegende Auftrag ist auf die Versorgung der Anschlusseinheiten in den unterversorgten Bereichen gem. der jeweils im Förderbescheid aufgeführten Adresskulisse ausgelegt (ermit- telte dunkelgraue Flecken). Darüber hinaus ist die Netzplanung an die förderrechtlichen Anforderungen anzupassen (insb. Verlegung ausreichender Kapazitätsreserven, Berücksich- tigung von Neubaugebieten und Vorstrecken von Adresspunkten).

Die Anzahl der zu planende und auszuführende Hausanschlüsse und ggf. Vorstreckungen ist abhängig von der Netzplanung.

Es kann insoweit durch die aufeinander aufbauenden Förderprojekte dazu kommen, dass z.B. eine aktuell im dgf Bereich förderfähige Adresse aufgrund des vorangehenden hgf Ausbaus zu einer sog. Homes passed Adresse wird. Damit wird aus der ursprünglich förderfähigen Ad- resse im dgf Verfahren eine Vorstreckungsandresse im hgf Verfahren, die im dgf Verfahren als „Homes passed Adresse“ nicht mehr förderfähig ist. Homes passed sollte nach Möglichkeit vermieden werden bzw. soweit möglich sollte insbesondere alle Upgrademöglichkeiten mit in der Planung berücksichtigt werden. Für die Erstellung der Planungsunterlagen werden die Da- ten der Netzplanung durch den Auftraggeber als GIS-Datensätze in Form von Shape-Dateien (für die Übernahme durch den Auftragnehmer in sein Geoinformationssystem (GIS-System) bereitgestellt. Soweit die Planung sich auf die weißen Flecken Förderprojekte bezieht, sind - soweit möglich – alle Upgrademöglichkeiten einzuplanen und die entsprechenden Anträge vorzubereiten (insb. Upgrade auf vollständige Anschlussrealisierung der Vortriebsadressen bzgl. hgf Adressen, Synergieupgrade durch vollständige Anschlussrealisierung der Vor- triebsadressen im Rahmen der vom Projektträger vorgegebenen ca. 15% Grenze und Vorstre- cke der dgf Adressen bis Grundstücksgrenze). Im vorliegenden Falle geht es jedoch nur um Adresspunkte, welche nach der Gigabit 2.0 vom 31.3.2023 gefördert werden. Weitergehende förderrechtliche und vertragliche Anforderungen bleiben unberührt.

Die Planung ist unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers (insb. Planungs- und Doku- mentationsvorgaben des Auftraggebers) sowie in Abstimmung mit allen an der Planung fach- lich beteiligten Stellen, (Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung, z.B. Tiefbauamt, Planen und Stadtentwicklung, etc.), durch den Auftragnehmer (AN) auszuarbeiten. Die Abwicklung erfolgt in enger Abstimmung.

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Albdonaukreis 2.0

Bei der Terminplanung ist durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen, dass für die Prüfung, Stellungnahme, Freigabe bzw. Genehmigung der Anträge durch die jeweiligen Fachabteilun- gen der Verwaltungen ein Zeitfenster von regelmäßig mehr als 2 Monaten einzuplanen ist.

Die nachstehenden Leistungen des Auftragnehmers beinhalten die Genehmigungs- und Aus- führungsplanung inkl. der hiermit zusammenhängenden Unterstützungs-/Mitwirkungsleistun- gen (inkl. erforderlicher Abstimmungen mit dem/n Fördermittelgeber/n und allen im Zusam- menhang mit der Realisierung betroffenen Beteiligten), die Begleitung der Ausschreibung, Hausanschlussmanagement, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung, Dokumentation und Ab- wicklung des Fördermittelprozesses bis zur Einreichung und Freigabe des Verwendungsnach- weises durch den Projektträger nach Abschluss der Baumaßnahme insbesondere bzgl.

• Erfüllung förderrechtlichen Monitoringpflichten • Kontrolle der Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Projektbeschrei- bung auf der Internetseite des Auftraggebers, Förderbanner, Beschilderung neu ent- standener Netzverteiler und Gebäude) • Abwicklung und Bearbeitung des gesamten Hausanschlussmanagement (insb. Einho- lung von Gestattungsverträgen bzgl. der Endstellen, Ermittlung der jeweiligen Objekt- größe, Art des Objektes, Wohnungsanzahl, für die Netzplanung, Ermittlung der Eigen- tümer), • Einholung ggf. notwendiger ergänzender Erklärungen für bestimmte Adresslagen (insb. Zustimmungserklärungen KMU Standorte/landwirtschaftliche Standorte) • Klärung unklarer Adresslagen und Zuordnung zu den jeweiligen Förderprojekten (inkl. ggf. notwendiger Klärungen mit dem Projektträger und ggf. sonstigen Beteiligten, ins- besondere in Bezug auf eine sich nachträglich heraustellende Versorgung bzw. Nicht- versorgung von Adresstandorten) • Klärung aller Adresslagen (insb. nach dem Ortsteilsprinzip, erfolgte Neubaumaßnah- men, die nicht in der Adressliste enthalten sind bzw. weggefallene Standorte) • Ermittlung von Homes passed Adressen und entsprechende Berücksichtigung im Rah- men der jeweilige Förderprojekte • Erstellung der Adresslisten für das Förderportal • Klärung von ggf. neu gefundenen Adressen (z.B. aufgrund von erfolgten Nachverdich- tungen) und ggf. weggefallenen Adressen (z.B. durch Mini-MEV) • Klärung von Adressmonierungen (auch in Bezug auf das MEV) mit dem Projektträger • Erstellung und Einreichung von Zwischennachweisen • Erstellung der Genehmigungs- und Ausführungsplanung inkl. der Einholung aller hier- für notwendigen Genehmigungen und Freigaben und Anpassung der Doku während der Baumaßnahme (soweit erforderlich) und nach Abschluss des Baus entsprechend den Anforderungen des Projektträger und den weitergehenden Anforderungen des Auftraggebers bzw. zukünftigen Betreibers • Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung und Begleitung der Aus- schreibung • Erstellung von Kostenschätzungen, Massen und Kostenkalkulationen (insbesondere für den Antrag auf endgültigen Zuwendungsbescheid, bei Konkretisierungen oder im Rahmen der Kostenkontrolle) • Mittelanforderung (im vereinfachten Verfahren bzw. mit Zwischennachweis) • Konkretisierung/en des Förderantrages (z.B. Verlängerung des Bewilligungszeitraums, Änderung/en der Bewilligungsgrundlagen wie etwa Angaben zu zuwendungsfähigen Ausgaben, Gesamtfinanzierung, Ausführungsplanung, Beantragung Bescheid über abschließende Höhe der Zuwendung)

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• Prüfung der jeweils von der zukünftigen bauausführenden Firma eingereichten Unter- lagen auf Vollständigkeit und Förderkonformität. • Strukturierte Zusammenstellung, Erstellung und Einreichung des Verwendungsnach- weises für den Projektträger nach Übergabe Doku und Fertigstellung des Netzes durch die bauausführende Firma (nachfolgend „GU“) • Erstellung der Gesamtdokumentation gem. den Planungs- und Ausführungsvorgaben des Auftraggebers, den Dokumentationsvorgaben des Netzbetreibers und den förder- rechtlichen Anforderungen. • Erstellung und Zusammenstellung der für den Projektträger erforderlichen Daten insb. nach GIS-Nbest und ergänzenden Vorgaben des Auftraggebers • Ggf. erforderliche Bearbeitungen der Nachforderungen/Monierungen der Förderstellen bzgl. der eingereichten Zwischen- und Verwendungsnachweise, Mittelanforderungen, Konkretisierungen, etc. • Beachtung der förderrechtlichen Anforderungen im Rahmen der Planungsphase und nachfolgenden Bauumsetzung sind stets zu beachten • Erstellung und Beistellung aller erforderlichen Informationen, die im Rahmen der Um- setzung des Projektes für die Nachweise und Dokumentation, insbesondere gegen- über dem Projektträger erforderlich sind (Informationsbeistellungen durch den Auftrag- geber bleiben hiervon unberührt) . • Prüfung aller erforderlichen Informationen und Dokumente, die im Rahmen der Um- setzung des Projektes für die Nachweise und Dokumentation, insbesondere gegen- über dem Projektträger erforderlich sind und vom zukünftigen GU bzw. (im Ausnah- mefall) vom Auftraggeber beizustellen sind. • Projektmonitoring und Bearbeitung von Änderungen im Rahmen der Umsetzung des Projektes gleich welcher Art (insb. Zeitfenster, Trassenführung, Mengengerüste) und Erstellung der hierfür erforderlichen Dokumente (insb. im Rahmen der notwendigen Dokumente für die Konkretisierung gegenüber dem Projektträger) sowie der Erfas- sung und fortwährenden Aktualisierung von Gebietsstatus nach Vorgabe OEW Breit- band, Ausbaustatus nach Spezifikation S/PRI, Meldecode nach Spezifikation S/PRI. • Anpassung von Planunterlagen, insb. wenn z.B. sich erst nachträglich für einzelne Adressen eine Versorgungslage ergibt und diese deshalb nicht mehr förderfähig sind bzw. der GU von der Ausführungsplanung abweicht. • Teilnahme an Jour Fix und Abstimmungsterminen insbesondere mit dem Auftraggeber bzw. der zukünftigen Baufirma inkl. Protokollerstellung • Ermittlung von Bestandsinfrastruktur und Abstimmung der Nutzungsmöglichkeit und Klärung der förderrechtlichen Nutzbarkeit und Vorbereitung bzw. Unterstützung der hierfür erforderlichen Verträge mit dem Vermieter/Verkäufer der Bestandsinfrastruktur. • Koordinierung und Abstimmungen von Mitverlegungen Dritter im Rahmen des vorlie- genden Projektes bzw. Mitverlegung aus Kostengründen im Rahmen von anderen Projekten (unter Beachtung der förderrechtlichen Anforderungen und entsprechender Dokumentation der Entscheidungsfindung) • Berücksichtigung und Ermittlung von Bestandsinfrastruktur und – soweit förderrecht- lich geboten – Abstimmung und Koordinierung der Anmietung bzw. des Ankaufs. Er- stellung einer förderkonformen Zusammenstellung/Dokumentation für die Bewertung und Entscheidungsfindung (Anmietung/Ankauf ja/nein) gegenüber dem Projektträger • Integration der genutzten Bestandsinfrastruktur und erfolgen Mitverlegungen in die Genehmigungs- und Ausführungsplanung.

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• Erstellung und Abwicklung von Abweichungsanträgen (insb. bzgl. Materialkonzept) gegenüber dem Projektträger. • Die Gesamtkostenkalkulation immer (spätestens im 2 Wochen Rhythmus) auf dem aktuellen Stand zu halten, damit ggf. erforderliche Anzeigen/Konkretisierungen gegen- über dem Projektträger unverzüglich vorgenommen werden können. • Alle ggf. sonstigen Anforderungen und Auskünfte des Projektträgers im Rahmen der Umsetzung sind zu beachten. • Die ggf. übergreifenden Anforderungen des Auftraggebers, insbesondere aufgrund des Ausbaumasterplanes zu berücksichtigen und bei optionalen förderrechtlichen Leistungspositionen (z.B. Mindestreservekapazität) jeweils die Planungsvorgaben des Auftraggebers zu beachten (insb. Planungshandbuch „FTTX-Handbuch“ Komm.Pakt.Net bzw. neues Planungshandbuch – soweit diese nicht im Widerspruch zu den jeweiligen Förderbedingungen stehen). • Alle im Rahmen des Anschlussmanagement notwendigen Maßnahmen vorzunehmen (einschließlich des Hausanschlussmanagements für die Einholung der Gestattungs- verträge und die Vor-Ort-Begehungstermin für Trassenfestlegung an den jeweiligen Endstellen). Erforderlichen Auskünfte und Informationen einzuholen, die für eine för- derkonforme Bearbeitung erforderlich sind (insbesondere Adressermittlung und Aktu- alisierung der Adressliste, Ermittlung der Art der Gebäude an den Endstellen für das Faserkonzept, Erfüllung der Informationspflichten gegenüber den Endkunden, Anpas- sung der Planungsunterlagen und Kostenkalkulationen an die jeweils aktuelle Adress- liste, Klärung des Eigenanteils für schwer erschließbare Einzellagen (SEE - wegen Upgrade-Antrag SEE wohl nicht mehr erforderlich), Einholung ggf. erforderlicher Ei- generklärungen von Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben, Klärung von Entschädigungszahlungen gegenüber Grundstückseigentümern, Klärung der Förder- fähigkeit von nicht dauerhaft bewohnten Gebäuden etc.). • Alle ggf. förderfähigen Adressen in der jeweils geförderten Ortslage zu ermittelt (die Adressliste des Förderbescheides ist vorläufig und im Rahmen der Genehmigungs- planung anzupassen) und ggf. erforderliche Konkretisierungen mit dem Projektträger abzustimmen. • Sämtliche Leistungen jeweils mit Bezug zu einem konkreten Förderbescheid zu er- bringen (wobei im Zweifel oder bei Unklarheiten Rücksprache mit dem Auftraggeber zu nehmen). Jeder Förderbescheid stellt insoweit einen gesonderten Bearbeitungs- vorgang dar (insb. gesonderte Adressermittlung, gesonderte Planung, gesonderte Leistungsabrechnung durch den GU). Daneben ist eine die übergreifende Gesamtdo- kumentation (soweit in einem Los mehrere Förderbescheide enthalten sind) zu erstel- len. • Soweit die Leistungen in unterschiedlichen GU-Baulosen ausgeschrieben werden (wovon auszugehen ist), obliegt dem Auftragnehmer im Rahmen der Bauüberwa- chung die entsprechend notwendige Gesamtsynchronisierung. Der Aufraggeber darf insoweit einheitliche Planungs- und Dokumentationsvorgaben machen (Planungs- handbuch) und der Auftragnehmer ist zur kooperativen und Koordination seiner Leis- tungen verpflichtet, damit ein einheitliches Planungs- und Leistungswerk für den je- weiligen Förderbescheid erstellt werden kann. • Für alle Kostenrechnungen alle jeweils förderrechtlich erforderlichen Informationen (insb. GIS-Planung, Fotodokumentation) systematisch konkret bezogen auf die jeweils

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eingereichte Rechnung beistellt bzw. vom zukünftigen GU einzufordern (z.B. bzgl. Fo- todokumentation). Dies schließt die Aufteilung der Rechnungen und Leistungen (inkl. Doku, Adressen etc.) auf die jeweils im Los abgewickelten unterschiedlichen Förder- projekte mit ein. Die Leistungserbringung ist insoweit immer jeweils konkret dem För- derbescheid zuzuordnen. • Der Auftragnehmer wird an Außenprüfungen des Projektträger teilnehmen und alle vom Projektträger im Vorfeld geforderten Unterlagen rechtzeitig und strukturiert beistellen. • Monierungen des Projektträgers im Rahmen von Außen-, Zwischen- bzw. Endverwen- dungsnachweisprüfungen unverzüglich nachzubessern und erneut zur Prüfung vorzu- legen. • Die Erfüllung der förderrechtlich geforderten Informations- und Publikationspflichten, welche sich auf die Baumaßnahme selber beziehen (insbesondere Bauschilder, Be- schilderung neu entstehender Kabelverzweiger und Gebäude gem. Hinweisblatt Infor- mations- und Kommunikationsmaßnahmen – einschließlich der erforderlichen Nach- weise für den Projektträger) zu erfüllen (soweit diese nicht vom Auftraggeber oder von GU aufgrund des zukünftigen Bauvertrages erbracht werden – wovon i.d.R. bzgl. der Bauschilder etc. auszugehen ist. • Kostenrechnungen die soweit förderrechtlich erforderlich sind, werden zwischen ge- förderten und nicht förderfähigen Kosten aufschlüsselt. Gleiches gilt für den Fall, dass unter einem Los mehrere Förderbescheide abgewickelt werden. • Verwendung der Pattform DataHub der OEW Breitband auf Anweisung des Auftrag- gebers zum Austausch von Dateien zwischen Auftragnehmer, Auftraggeber und GU

Hinweis zum DataHub:

Der DataHub ist die zentrale Plattform für den strukturierten Austausch und die Verwaltung von Projektdokumentationen zwischen dem Generalübernehmer (GÜ) und der OEW. Er un- terstützt den gesamten Prozess von der Ablage bis hin zur Einsichtnahme und stellt sicher, dass Dokumente nachvollziehbar, aktuell und für alle Beteiligten transparent zugänglich sind. Die Plattform gliedert sich in zwei Hauptbereiche: Upload-Center und Meine Dokumente.

Upload-Center

Im Upload-Center können Daten für die OEW hochgeladen werden – entweder einzeln oder im Massenupload. Damit eine saubere Struktur und Zuordnung gewährleistet ist, müssen beim Hochladen mindestens vier Metadatenangaben gepflegt werden. Dazu gehören Pro- jektphase, Cluster/Los, Förderkennzeichen (-Abruf) und Dokumententyp. Diese Metada- ten bilden die Grundlage für die spätere Filterung, Suche und Zuweisung der Dokumente und gewährleisten eine einheitliche Ablagestruktur.

Es ist zu beachten, dass keine ZIP-Dateien hochgeladen werden dürfen. Ebenso können As- sets nicht einfach in ein Archiv gezogen werden, sondern müssen gezielt und einzeln hochge- laden werden. Dokumente dürfen ausschließlich nach klar vorgegebenen Werten abgelegt werden, sodass eine konsistente Datenbasis und ein standardisiertes Vorgehen sichergestellt werden. Dieses Vorgehen verhindert Unklarheiten und ermöglicht der OEW eine gezielte Nachverfolgung und Bearbeitung.

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Meine Dokumente

Im Bereich Meine Dokumente erhalten Nutzer eine vollständige Übersicht aller vom GÜ hoch- geladenen Dokumentationen sowie der von der OEW zugewiesenen Unterlagen. Diese Zu- weisungen können sowohl projektspezifisch als auch allgemeiner Natur sein. Jedes Dokument wird mitsamt allen zugehörigen Metainformationen angezeigt. Zusätzlich sehen die Nutzer hier den von der OEW vergebenen Status, können Kommentare einsehen und bei Bedarf eine Vorschau der Dokumente abrufen.

Durch die facettierten Filter- und Suchfunktionen lassen sich Dokumente gezielt nach Kri- terien wie Status, Metadaten oder Projekten finden. Für den Export stehen sowohl Einzel- als auch Massendownloads zur Verfügung.

Darüber hinaus können bestehende Dateien durch neue Versionen ersetzt werden, ohne dass die bereits hinterlegten Metainformationen verloren gehen. Auf diese Weise bleibt die Daten- basis stets aktuell und konsistent. Die vollständige Versionierungshistorie ist ausschließlich Mitarbeitenden der OEW zugänglich, wodurch eine klare Trennung zwischen operativer Nut- zung und administrativer Nachverfolgung gewährleistet wird.

Nutzen des DataHub

Mit dieser Kombination aus strukturiertem Upload, standardisierter Ablage, klar vorgegebenen Metadaten, umfassender Dokumentübersicht, gezielter Filter- und Suchfunktionen sowie der Möglichkeit zur Aktualisierung von Dateien bietet der DataHub eine effiziente und anwender- freundliche Plattform für den Dokumentenaustausch. Er sorgt dafür, dass alle Beteiligten stets Zugriff auf aktuelle, korrekt eingeordnete Dokumente haben und die Zusammenarbeit rei- bungslos abläuft.

Nähere Erläuterung zur Nutzung des Data-Hub in Anlage 3 (Quick-Guide_Data-Hub))

Die vorstehenden Punkte sind nicht abschließend und dienen dem vorangestellten zum Ver- ständnis der umfassenden Anforderungen an den Auftragnehmer. Gerade auch in Bezug auf die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, die Bauüberwa- chung und damit zusammenhängende förderkonforme Abwicklung. Alle im Rahmen der Ab- wicklung des Projektes erstellten Unterlagen des Auftragnehmers sind an den Auftraggeber zu übergeben.

2 Leistungsbeschreibung Leistungsphasen

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2.1 Genehmigungsplanung – in Anlehnung an Leistungsphase 4

2.1.1 Vorbemerkung

Die vorliegende FTTB-Masterplanung/Strukturplanung kann als Grundlage für die Erarbeitung der Genehmigungsplanung dienen und ist für die weitere Bearbeitung fortzuschreiben bzw. ggf. im Zuge der Genehmigungsplanung grundlegend zu überarbeiten. Die Genehmigungs- planung zur FTTB-Netzstruktur ist analog zur Netzplanung auszuführen. Die erforderlichen Arbeitsschritte sind für die Erfüllung der Leistungsschritte in Anlehnung an Leistungsphase 4 erforderlich und sind als vorbereitende Maßnahmen mit anzubieten. Hierbei sind sämtliche Vorgaben des jeweils für das Förderprojekt einschlägigen Bestimmungen des Bundes- und Landesförderprogramms zu berücksichtigen.

Die Genehmigungsplanung ist unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers sowie in Ab- stimmung mit allen an der Planung fachlich beteiligten Stellen, (Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung, z.B. Tiefbauamt, Planen und Stadtentwicklung, etc.), durch den Auftragnehmer bis zur genehmigungsreifen Fassung auszuarbeiten.

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische Maßnahmen bereits früh- zeitig in die Planung einbezogen werden, damit die Bauabläufe reibungsloser gestaltet werden können und dadurch Mehrkosten für etwaige vernachlässigte Arbeitsschutzmaßnahme sowie Baustillstandskosten vermieden werden.

Der Auftragnehmer wirkt weiterhin in der Planungsphase darauf hin, dass gute und sichere Bedingungen für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden und spä- tere Nachrüstungen und Aufwendungen bzw. Kosten in der Nutzungsphase gemindert wer- den.

2.1.2 Vorbereitende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 4

Nr.Beschreibung/Titel
1Verifizierung/Überarbeitung und Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen aus der FTTB Netzplanung zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile unter Berücksichtigung der funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirt- schaftlichen Anforderungen bis zur entwurfsreifen Lösung. Vorstreckungen/Strassenquerungen etc. und die Darstellung der zu erschließenden Adressen muss aufgenommen werden. Die Detailplanung der Hausanschlüsse wird im Rahmen der Vor-Ort-Begehung durch den Auftragnehmer vorgenommen. „Die Vermessung und Darstellung der Hausanschlüsse erfolgt nach der Bauausfüh- rung in der Bestandsplanung/Revisionsplanung durch die bauausführende Firma und wird dann vom Auftragnehmer in die Doku übernommen. Gleiches trifft zu für die er- forderliche Dokumentation der GIS-Nebenbestimmungen gem. Bundesförderpro- gramm und sonstigen Planungsvorgaben des Auftraggebers.“ Dokumentation gem. der GIS-Nebenbestimmungen gem. Bundesförderprogramm, sonstigen Förderbestimmungen und Planungs- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers und Betreibers.
2Abstimmen der Genehmigungsplanung und der zu planenden und einzusetzenden Materialien mit dem Auftraggeber und den anderen an der Planung fachlich Beteiligten

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(Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung, z.B. Tiefbauamt, Planen und Stadtentwick- lung, etc.)
3Erarbeitung und Festlegung der Details, die bei der Mitnutzung/Mitverlegung einzuhal- ten sind, sowie die zu erbringenden Leistungen.
4Fortschreiben und Dokumentieren der Genehmigungsplanung für die Mitnutzung/Mit- verlegung während der Objektausführung und der Abgleich (Bereitstellen) der Planun- terlagen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
5Festlegung und Dimensionierung der wesentlichen Materialien, Schachtplanung, Leer- rohrplanung, Faserplanung gem. Fördervorgaben und dem jeweils einschlägigen Pla- nungshandbuches des Auftraggebers. Berücksichtigung und Beachtung der Förder- konformen Kapazitätsreserven.
6Standortsicherung, Festlegung und Dimensionierung der POP-Gebäude/Multifunkti- onsgehäuse einschließlich erforderlichem Innenausbau und vorbereitender Maßnah- men in Abstimmung auch mit dem Netzbetreiber und Energieversorger (eischließlich Beantragung und Abstimmung der notwendigen Stromanschlussverträge) .
7Erstellung und Abstimmung eines detaillierten Gesamtterminplans mit dem Auftragge- ber, dem zukünftigen Betreiber und allen an der Planung fachlich Beteiligten. Fortschreibung und Dokumentation der Terminpläne während der Planungsphase.
8Anfertigung von Übersichten und Plänen in digitaler und Papierform mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben: • das Netzstrukturschema/Rohrnetzschema • den Übersichtsplan Backbone • die Übersichtspläne der Cluster (POP und Verteiler) • die FTTB-Trassenpläne • Liste der Gewerbegebiete • Die Glasfaser-Spleißpläne für alle Elemente in den einzelnen Netzbereichen und Ebenen • Erstellung der für den Projektträger erforderlichen Übersichten/Pläne
9Zeichnerische Darstellung der Anlagen und Anfertigen der folgenden Entwurfsunterla- gen in digitaler und Papierform: • Standortanordnung für jeden POP-Standort • Verkabelung/Spleißschema am POP-Standort (Varianten je nach Versor- gungs-/ Anschlussgröße) • Aufbauzeichnung der FTTX-Verteiler (Varianten je nach Versorgungs-/ An- schlussgröße) • FTTX-Verteiler Ausrüstungsplan (Varianten je nach Versorgungs-/ Anschluss- größe) • Verkabelung/Spleißschema der FTTX-Verteiler (Varianten je nach Versor- gungs-/ Anschlussgröße) • Glasfaserhauseinführung (Prinzipschema) • Prinzipzeichnung des Hausanschlusses bis zum Glasfaser-Abschlusspunkt (Gf-APL) • Spleißschema Hausanschluss (Gf-APL) nach Varianten in Abstimmung mit dem zukünftigen Pächter/Betreiber • Zeichnung des Schachtaufbaus und des Kabel-/Rohrgrabenprofiles

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• Leerrohr- und Kabelführungsplan • Plan der FTTX-Spleißmuffen Ablage • Plan der Ablage von Kabelreserven
10Erarbeitung und Ausarbeitung der technischen Vorgaben für das Leistungsverzeichnis / Mengengerüst unter Berücksichtigung und Einbeziehung der einschlägig und aktuell gültigen Verordnungen, Fördervorgaben, Richtlinien und Normen sowie Komm.Pakt.Net FTTX-Handbuch oder OEW-Nachfolger und Komm.Pakt.Net/OEW Dokumentationsvorgaben in Abstimmung mit dem AG, insbesondere: • Vorgaben zur Kabel- und Leerrohrverlegung und den Verlegeverfahren (Pflug- verfahren, Erdfräse, Bohrspülen, offene Kabelverlegung, etc.) für das Leis- tungsverzeichnis • Vorgaben zum Einblasen der Glasfaserkabel • Vorgaben zur Verwendung von Kabelmarkern • Vorgaben zum Einblasen der Hausanschlusskabel • Vorgaben zum Kalibrieren und zur Druckprüfung • Vorgaben zum Bezeichnungssystem der Netzelemente der FTTB-Infrastruktur • Vorgaben zur Einmessung der Leerrohranlage • Vorgaben zur Optical-Time-Domain-Reflectometry (ODTR)-Messungen der Glasfaserkabel • Vorgaben zur Dokumentation im GIS-System und der Messergebnisse (Proto- kolle) • Sonstige Vorgaben im Zusammenhang mit der förderkonformen Leistungser- bringung und den Planungsvorgaben des Auftraggebers.
11Örtliche Bestandserfassung der Oberflächen und Berücksichtigung der örtlichen Ge- gebenheiten in der Mengenermittlung.
12Datentechnische Bereitstellung/Übergabe der berichtigten Genehmigungsplanung je Bauabschnitt/Cluster zu den Trassen, den Hausanschlüssen, den POP-Standorten, den FTTX-Verteilern, den Leerrohren und Mikrorohren, den LWL-Kabeln und den Spleißplänen an den Auftraggeber und den zukünftigen Betreiber. Übergabe als GIS-Daten (Shapefile) sowie als und als pdf-Dateien.
13Abstimmung und Koordinierung der Planung mit dem zukünftigen Netzbetreiber und dem Auftraggeber, insbesondere bzgl. der zeitlichen Umsetzung. Teilnahme an Be- richterstattung in den Gremien und Veranstaltungen des Auftraggebers. Diese Leis- tungen sind über die gesamte Projektlaufphase (ab Beauftragung bis Bauabnahme) erforderlich.
14Bearbeitung aller förderrechtlichen Anforderungen, Monierungen und Nachforderun- gen des Projektträger in Bezug auf den jeweiligen Förderbescheid.

2.1.3 Auszuführende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 4

Beschreibung/Titel
1Erarbeiten und Zusammenstellen der Anträge, Vorlagen und Nachweise für öffentlich- rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen zur Errichtung der benötigten Kabelt- rassen für die geplanten Telekommunikationslinien im Bereich der Backbone- und Ortsnetzerschließungen. (Bundes-, Landes-, Kreis- und untergeordneten Straßen und Wege), einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen.

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2Erarbeiten und Zusammenstellen der Anträge, Vorlagen und Nachweise für öffentlich- rechtliche und privatrechtlichen Genehmigungen oder Zustimmungen zur Errichtung der Trassen und Standortsicherung sämtlicher Technik- schränke (FTTX-Verteiler) so- wie der Technikgebäude (POP) des FTTB-Netzes, einschließlich der Anträge auf Aus- nahmen oder Befreiungen.
3Beantragung von Trassenquerungen z.B. bei der Deutschen Bahn AG und Gewässer- querungen. Abklärung aller sonstigen notwendigen Gestattungen/Genehmigungen von sonstigen Versorgungsträgern einschließlich der Einholung und Beachtung aller erforderlichen Spartenauskünfte in der Planung (inkl. Leitungsträgerabstimmung). Ko- ordinierung aller sonstigen notwendigen Bodengrunduntersuchungen.
4Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Be- rechnungen der vorliegenden FTTB-Netzplanung.
5Einreichen der Vorlagen und Abstimmen mit den genehmigenden Behörden sowie Mit- wirken bei Verhandlungen inkl. der Teilnahme an Erläuterungs-, Erörterungsterminen einschließlich ggf. notwendiger Abstimmungen mit dem Projektträger
6Abfassen von Stellungnahmen zu Bedenken und Anregungen durch die genehmigen- den Behörden.
7Einholen der erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnissen/Gestattungen, insb. nach Wasser-, Naturschutz-, Fach- und Satzungsrecht. Prüfung der Vorhandenseins eines Anfangsverdachtes für Kampfmittel entlang der Trasse und Unterstützung bei den weiter zu veranlassenden Drittmaßnahmen (insbesondere Kampfmittel- und Alt- lastenuntersuchungen für Bereiche mit Verdachtsfälle, Einholung von Angeboten).
8Ggf. die Ausarbeitung weiterer geforderter (durch die genehmigenden Behörden) an- tragsergänzender Unterlagen um die Leitungsführung/ Leitungsverlegung/ Standortsi- cherung abschließend beurteilen zu können/ lassen.
9Vorbereitung und Einholung von Gestattungsverträgen mit privaten Grundstückseigen- tümern für den Fall, dass die Kabeltrassen nicht über öffentlichen Grund geführt wer- den können (inkl. Vorbereitung und Einholung der Verträge über die Hausstiche mit den privaten Grundstückseigentümern / Einholung Gestattungsverträge bei den End- stellen). Die Erfassung der Gestattungsverträge ist durchzuführen über das Hausan- schlussportal der OEW Breitband. Hinweis zum Hausanschlussportal Das Hausanschlussportal ermöglicht die elektronische Erfassung von Gestattungs- Nutzungsvereinbarungen und ersetzt Papierformulare. Dies beschleunigt den Prozess und erhöht die Datenqualität durch Vermeidung handschriftlicher Eingaben. Das Hausanschlussportal bietet die Prüfung einer Grundstücksadresse auf Förderfä- higkeit und die Erfassung der Gestattungs-Nutzungsvereinbarungen über verschie- dene Nutzerprofile, wie Eigenerfassung durch die Grundstückseigentümer selbst über die Internetseite der OEW Breitband oder eine Erfassung durch Dienstleister mit dem Grundstückseigentümer auf mobilen Endgeräten. Der Abschluss einer Gestattungs-Nutzungsvereinbarung erfolgt in vier aufeinanderfol- genden Schritten. Zunächst wird die Gebäudeadresse angezeigt und überprüft. An- schließend werden die Kontaktdaten erfasst und auf Vollständigkeit überprüft. Ab- schließend wird die Gestattungs-Nutzungsvereinbarung zentral gespeichert und per E- Mail an die E-Mail-Adresse vom Grundstückseigentümer versendet. Nähere Erläute- rung zum Hausanschlussportal in Anlage 1 (Hausanschluss-Portal (GNV)) und Anlage 2 (Anleitung zur Nutzung des Hausanschlussportals)

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Die Einholung von Zustimmungserklärungen für Vorbehaltsadresse (insb. KMU) ob- liegt dem Auftragnehmer. Durchführung der Begehungstermine zur Festlegung der Trasse im Zusammenhang mit dem Hausanschluss an den jeweiligen Endstellen.
10Nachprüfung der Grundstückseigentümererklärung (GEE) bei den Endkunden des FTTB-Netzes für den Anschluss der Grundstücke/Gebäude an das FTTB-Netz
11Zusammenfassen, Strukturieren, Erläutern, Dokumentieren und Bereitstellen der kom- pletten Planungsergebnisse in digitaler und Papierform und Übergabe mit Erläuterung an den Auftraggeber.
12Abstimmung und Konkretisierung der notwendigen förderrechtlichen Konkretisierun- gen und Unterlagen nach Abschluss der Ausschreibung

2.2 Ausführungsplanung – in Anlehnung an Leistungsphase 5

2.2.1 Vorbemerkung Die vorliegende FTTB-Netzplanung dient als Grundlage für die Erarbeitung der Ausführungs- planung und ist für die weitere Bearbeitung fortzuschreiben. Die Ausführungsplanung für die FTTB-Netzstruktur ist analog zur Netzplanung auszuführen (Leerohrplanung, Trassenpla- nung, Hauanschlussplanung, Mikrorohrplanung inkl. Faser- und Spleissplanung). Die erforder- lichen Arbeitsschritte sind für die Erbringung der Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 5 erforderlich und sind als vorbereitende Maßnahmen mit anzubieten und durch das verein- barte Honorar abgegolten. Hierbei sind sämtliche Vorgaben des Bundesförderprogramms, die Planungs- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers und ggf. des Netzbetreibers zu berücksichtigen.

Die Ausführungsplanung ist unter Beachtung der Vorgaben des Auftraggebers sowie in Ab- stimmung mit allen an der Planung fachlich beteiligten Stellen, (Fachbereiche der öffentlichen Verwaltung, z.B. Tiefbauamt, Planen und Stadtentwicklung, etc.), durch den Auftragnehmer bis zur ausführungsreifen, vertrags- und förderkonformen Fassung auszuarbeiten.

Der Auftragnehmer hat dafür zu sorgen, dass sicherheitstechnische Maßnahmen bereits früh- zeitig in die Planung einbezogen werden, damit die Bauabläufe reibungsloser gestaltet werden können und dadurch Mehrkosten für etwaige vernachlässigte Arbeitsschutzmaßnahme sowie Baustillstandskosten vermieden werden.

Der Auftragnehmer wirkt weiterhin in der Planungsphase darauf hin, dass gute und sichere Bedingungen für spätere Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten geschaffen werden und spä- tere Nachrüstungen und Aufwendungen bzw. Kosten in der Nutzungsphase gemindert wer- den.

2.2.2 Vorbereitende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 5 Es sind folgende Arbeitsschritte einzuplanen und in das Angebot mit aufzunehmen:

• Durcharbeiten des Planungskonzeptes (stufenweise Erarbeitung von zeichnerischen Lösungen) • Berücksichtigung aller fachspezifischen und förderrechtlichen Anforderungen

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• Abstimmung und integrieren der vom Auftraggeber formulierten Anforderungen • Einarbeitung des einheitlichen Materialkonzeptes • Planunterlagen auf Grundlage der GIS – Nebenbestimmungen des Förderprogramms erstellen • Erstellung aller notwendigen Faser, Spleiss-, Muffen-, Patch und ODF Pläne • Berechnung und Bemessung sowie zeichnerische Darstellung und Anlagenbeschrei- bungen • Mengenermittlung durchführen • Kostenberechnung in Anlehnung an die DIN 276 erstellen • Anpassung und Fortschreibung der Kostenberechnung • Planungsunterlagen für die weitere Bearbeitung der Leistungsschritte in Anlehnung an Leistungsphase 5 vorbereiten • Einarbeitung von bereits mitverlegten Leerrohren und Glasfaserleitungen • Einarbeitung möglicher Mitverlegungen von zukünftigen Baumaßnahmen (Nutzung von Synergien) Abstimmung mit den entsprechenden Behörden und Betreibern sowie den Fördermittelgebern • Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 ArbSchG bei der Planung der Ausführung des Bauvorhabens, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gel- eichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und bei der Bemessung der Aus- führungszeiten für diese Arbeiten • Erstellen der Vorankündigung nach § 2 BaustellenV und Übermitteln an die zuständige Behörde, soweit erforderlich. Ggf. Anpassen der Vorankündigung nach § 2 BaustellenV bei erheblicher Änderung.

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2.2.3 Auszuführende Tätigkeiten der Leistungsphase 5

Beschreibung der Leistung
1Verifizierung und Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen aus der FTTB- Netzplanung zur Auslegung der technischen Anlagen und Anlagenteile unter Berück- sichtigung der funktionalen, technischen, bauphysikalischen und wirtschaftlichen Anfor- derungen bis zur ausführungsreifen (zum Bau freigegebenen) Lösung. Insbesondere sind sämtliche Leitungsauskünfte bei den örtlichen Versorgern anzufor- dern und auszuwerten. Die Trassenlage aus der Netzplanung ist nach der Auswertung entsprechend zu wählen und gegebenenfalls anzupassen. In diesem Zuge erfolgt auch die Bestandsaufnahme der Oberflächen und Übernahme der Mengen in das Bauleistungsverzeichnis. Die Art und Weise der Bauausführung ist auf Grund der örtlichen Gegebenheit festzulegen und in die Netzplanung zu überneh- men. Nach erfolgter Hausbegehung und Trassenerfassung durch den AN erfolgt die Reali- sierung Der Hausanschlüsse erfolgt durch die bauausführende Firma auf Grundlage der Begehungen mit den Hauseigentümern Die Vermessung und Darstellung der Hausanschlüsse erfolgt nach der Bauausfüh- rung in der Bestandsplanung/Revisionsplanung durch die Bauausführende Firma und wird dann vom Auftragnehmer in die Doku übernommen. Gleiches trifft zu für die erforderliche Dokumentation der GIS-Nebenbestimmungen gem. Bundesförderprogramm und sonstigen Planungsvorgaben des Auftraggebers.
2Abstimmen der Ausführungsplanung und der zu planenden und einzusetzenden Materi- alien mit dem Auftraggeber und anderen an der Planung fachlich Beteiligten
3Erarbeitung und Festlegung der Ausführungsdetails, die bei der Mitnutzung/Mitverle- gung einzuhalten sind sowie die zu erbringenden Leistungen.
4Fortschreiben und Dokumentieren der Ausführungsplanung für die Mitnutzung/Mitver- legung während der Objektausführung und Abgleich (Bereitstellen) der Planunterlagen mit den anderen an der Planung fachlich Beteiligten.
5N/A
6N/A
7Erstellung und Abstimmung eines detaillierten Gesamtterminplans mit dem Auftragge- ber, dem Pächter und allen an der Planung fachlich Beteiligten (über alle Planungs- und Bauphasen unter Berücksichtigung der vorliegenden Ausbau- und Erschließungskon- zepte). Erstellung und Abstimmung der detaillierten Terminplanung für die konkrete Bauaus- führung der einzelnen Bauabschnitte in Abstimmung mit dem Genehmigungsstellen, dem/den Bauunternehmer/n und den fachlich Beteiligten. Fortschreibung und Dokumentation der Terminpläne während der Planungs- und Bau- ausführung.
8Anfertigung von Übersichten und Plänen in digitaler und Papierform mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, insbesondere: • das Netzstrukturschema

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• den Übersichtsplan Backbone • die Übersichtspläne der Cluster • Die FTTB–Trassenpläne • Spleisspläne • NVT Bestückungspläne • Orthogonale Netzpläne weitergehende Planungs- und Dokuvorgaben des Auftraggebers und förderrechtliche Anforderungen gelten ergänzend
9Zeichnerische Darstellung der Anlagen und Anfertigen der folgenden Ausführungsunter- lagen in digitaler und Papierform, insbesondere: • Standortdarstellung für jeden POP-Standort/Netzverteiler/Schächte • Zeichnung des Schachtaufbaus (Schachtkarten) und des Kabelgrabenprofiles • Angabe des anzuwendenden Tiefbauverfahrens

10 Erarbeitung und Ausarbeitung der technischen Vorgaben zur Bauausführung unter Be- rücksichtigung und Einbeziehung der einschlägig gültigen Verordnungen, Förderbedin- gungen, Richtlinien und Normen und den Planungsvorgaben des Auftraggebers, ins- besondere:

• Vorgaben zur Kabel- und Leerrohrverlegung und den Verlegeverfahren, (Pflug- verfahren, Erdfräse, Bohrspülen, offene Kabelverlegung, etc.) • Vorgaben zum Einblasen der Glasfaserkabel • Vorgaben zur Verwendung von Kabelmarkern • Vorgaben zum Einblasen der Hausanschlusskabel • Vorgaben zum Kalibrieren und zur Druckprüfung • Vorgaben zum Bezeichnungssystem der Netzelemente der FTTB-Infrastruktur • Vorgaben zur Einmessung der Leerrohranlage • Vorgaben zur Optical-Time-Domain-Reflectometry (OTDR)-Messungen der Glasfaserkabel • Vorgaben zur Dokumentation im GIS-System und der Messergebnisse (Proto- kolle) • Förderspezifische Anforderungen an die Ausführung und Dokumentation

11Übergabe der angefertigten Bauausführungsunterlagen (nach Zuschlagserteilung) an das/die ausführende/n Bauunternehmen nach Freigabe durch den Auftraggeber.
12Prüfen und Anerkennen der eingereichten geänderten Baupläne (insb. Rotstrichkor- rekturen durch die bauausführende Firma) auf Übereinstimmung mit der genehmigten Ausführungsplanung und den förderrechtlichen Anforderungen an Ausführung und Do- kumentation und Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Bauausfüh- rung.
13Datentechnische Bereitstellung/Übergabe der berichtigten Ausführungsplanung je ab- geschlossenem Bauabschnitt zu den Trassen, den Hausanschlüssen, den POP-Stand- orten, den FTTX Verteilern, den Leerrohren und Mikrorohren und den LWL-Kabeln an den Auftraggeber. Die Ausführungsplanung hat in Übereinstimmung mit den Förderbe- dingungen, insbesondere dem einheitlichen Materialkonzept zu erfolgen. Übergabe als GIS-Daten entsprechend der GIS-Nebenbestimmung in einem GIS- kompatiblen Format und den sonstigen Planungs- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers.

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14 Vorbereitung und Abstimmung notwendiger (Konkretisierungs-)Anträge für den Projekt- träger

2.3 Vorbereiten und Mitwirken bei der Vergabe – in Anlehnung an Leistungsphase 6 bis 7

2.3.1 Vorbemerkung Der Auftragnehmer (AN) hat im Rahmen der Vorbereitung der Vergabe der Bauleistungen und auf Grundlage der durchgeführten Planung nachfolgend beschriebene Leistungen unter Be- achtung der Vergabevorschriften zu erfüllen.

Da der geschätzte Gesamtauftragswert für den Netzausbau im Ausbaugebiet im Oberschwel- lenbereich liegt ist eine EU-Weite Ausschreibung durchzuführen. Der Auftragnehmer wird mit der Leistung, Vorbereiten der Vergabe mit der Erstellung der Leis- tungsverzeichnisse, die zur Vorbereitung des Verfahrens zur Vergabe der Bauleistungen für das FTTB-Netz notwendig sind, beauftragt.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Vorbereitung der Vergabe und der Erstellung der Leistungsverzeichnisse, die zur Vorbereitung des Verfahrens zur Vergabe der Bauleistungen für das FTTB-Netz notwendig sind, die Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitskoordi- nators – soweit erforderlich – zu berücksichtigen.

Der Auftragnehmer übergibt die abgestimmten versandfertig ausgearbeiteten Unterlagen für die Bauausschreibung in Papierform sowie in elektronischer Form. Die Vergabestelle des Auf- traggebers integriert die Unterlagen in die Ausschreibung. Grundlage für die Angebote der Bieter, die Wertung und Zuschlagserteilung, ist eine durch den Auftragnehmer zu erstellende eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung, in der alle wesentlichen den Preis beeinflussenden Faktoren aufzuführen sind.

Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen ist eine Baubeschreibung. Die Baubeschreibung soll den Bewerbern eine hinreichende Übersicht über die auftragsgegenständliche und förder- konforme Bauleistung liefern. Sie muss einen ausreichenden, klar zum Ausdruck kommenden Überblick über das angestrebte Leistungsziel enthalten. Die Baubeschreibung ist für den bau- technischen Fachmann bestimmt. Insofern sind die notwendigen Angaben in der Baubeschrei- bung zu beschränken. Vertragsrechtliche Inhalte dürfen nicht in die Baubeschreibung aufge- nommen werden.

Den Bewerbern ist ein Überblick zu verschaffen, um sich darüber klar werden zu können, ob sie sich an dem betreffenden Ausschreibungsverfahren beteiligen wollen. Als weiterer Bestandteil der Leistungsbeschreibung gilt nach § 7 VOB/A ein in Teilleistungen gegliedertes Leistungsverzeichnis. Das Leistungsverzeichnis ist eine aus technischer Sicht aufgestellte Liste, die die Leistungsanforderungen im Einzelnen enthält. Es beinhaltet die aus technischer Sicht erforderlichen Angaben zu Art und Umfang der verlangten Arbeiten. Erfor- derlichenfalls ist die Leistungsbeschreibung durch die Beilage von Plänen zu ergänzen. Die Erstellung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnissen unterteilt nach Leistungs- bereichen, ist unter strikter Beachtung von VOB/A in der bei Veröffentlichung der Auftragsbe- kanntmachung geltenden Fassung und der ATV der VOB/C sowie den einschlägigen förder- rechtlichen Anforderungen und Planungs- und Dokumentationsanforderungen des Auftragge- bers durchzuführen.

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2.3.2 Allgemeine Vorschriften Die einschlägigen Normen und die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtent- wicklung (BMVS) eingeführten Zusätzlichen Technischen Vorschriften (ZTV, ggf. mit Ergän- zungen), Richtzeichnungen und Richtlinien (siehe Ausführungsplanung, Ziffer 9), Erlasse und Rundschreiben sind Grundlage der Leistungsbeschreibung soweit sie nicht durch den Text der Ausschreibungsunterlagen ergänzt oder abgeändert werden. Auf die wichtigsten Bestimmun- gen wird in den Leistungsbeschreibungen hingewiesen. Etwaige weitere Grundlagen, wie z.B. Merkblätter oder Dienstanweisungen sind bei den Leistungsbeschreibungen ausdrücklich zu nennen.

Die ZTV gelten ausdrücklich auch in Bezug auf die Verjährungsfristen für die Gewährleistung, sofern in den Besonderen Vertragsbedingungen nichts anderes ausgesagt ist.

Die zu erbringenden Tätigkeiten sind in der nachfolgend dargestellten Tabelle aufgeführt. Nach Abgabe der Angebote durch die bauausführenden Unternehmen ist eine rechnerische und fachliche Prüfung der eingereichten Angebote vorzunehmen. Dem Auftraggeber ist ein ausführlicher Prüfvermerk vorzulegen. Anschließend erfolgt die Angebotsaufklärung mit den Bietern. Die fachliche Teilnahme und Protokollierung der Angebotsaufklärung ist Bestandteil der Leistungen in Anlehnung an Leistungsphase 7.

2.3.3 Auszuführende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 6

Beschreibung der Leistung
ProjektstartErstellung und Abstimmung eines Projektstruktur- und Ablaufplanes für die termin- und fristgerechte Umsetzung der Aufgabenstellung. Die Führung der Vergabeakte obliegt dem Auftraggeber. Der Auftrag- nehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Dokumentation des Ver- fahrens. Festlegung der zu liefernden Inhalte zur Vergabeakte.
MengenermittlungErmitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen des Leistungs- verzeichnisses in Abstimmung mit dem Pächter und anderer an der Planung fachlich Beteiligter.
Losweise Aufteilung der Mengen auf die Bauabschnitte und nach Leistungsbereichen (Ausbaucluster und Backbone). Die Mengen sind in einem Genauigkeitsgrad von mindestens +/10 % zu ermitteln.
Aufstellen der Vergabeunterlagen zur Errichtung des FTTB-Netzes, insbesondere mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, unter Beachtung der für kommunale Auftraggeber geltenden verbind- lichen Vergabevorschriften und Regelwerke. Darüber hinaus sind die Planungs- und Dokumentationsvorgaben des Auftraggebers und die förderrechtlichen Anforderrungen zu beachte.
Abstimmen und Koordinieren der Leistungsbeschreibung mit allen fachlich Beteiligten zur Vermeidung von Widersprüchen, Überschnei- dungen und Unvollständigkeiten.
Zusammenstellen und Einreichung der Vergabeunterlagen Men- genermittlungen und sämtlicher Entwurfspläne zur Freigabe

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Mengenermittlungen und sämtlicher Entwurfspläne zur Freigabe an den Auftraggeber übergeben.

Ermitteln der Baukosten als Kostenberechnung für die einzelnen Aus- baucluster, dem Backbone und die Gesamtbaumaßnahme auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse.

Aufstellen der Leistungsbeschreibung Sicherheits- und Gesundheits- koordinator, nach welcher – soweit erforderlich – in Anlehnung an die AHO Leistungen nach der Baustellenverordnung erbracht und die Verpflichtungen des kommunalen Auftraggebers als Bauherr er- bracht werden sollen

Kostenkontrolle durch Vergleich der vom bepreisten Leistungsver- zeichnisse mit der Kostenberechnung

Zusammenstellen der Vergabeunterlagen

2.3.4 Auszuführende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 7

Beschreibung der Leistung
1Einholen von Angeboten
2Fachliche und rechnerische Prüfung Angebote (inkl. Eignungsprüfung Bieter)
3Prüfen und Werten der Angebote, Aufstellen des Preisspiegels
4Führen von Bietergespräche und Protokollierung derselben
5Erstellen eines umfangreichen Prüfvermerk
6Erstellende Vergabevorschläge, Dokumentation des Vergabeverfahrens
7Zusammenstellen der Vertragsunterlagen
8Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungs- verzeichnissen und der Kostenberechnung
9Mitwirken bei der Auftragserteilung

2.4 Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung – in Anlehnung an Leistungs- phase 8

2.4.1 Vorbemerkung Die auszuführenden Tätigkeiten der Leistungsschritte in Anlehnung an Leistungsphase 8 sind zu unterteilen in die Funktion „örtliche Bauüberwachung“ und Fördermittelabwicklung im Wei- testens Sinne. Hierbei handelt es sich um einen gesonderten Auftrag gem. § 4 Abs. 2 des Planungs- und Ingenieurvertrages (Stufe 2).

Für einen Zeitraum von ca. 48 Monaten ab Baubeginn (mindestens bis zur Abnahme der letz- ten Baumaßnahme durch den Auftraggeber), ist für die Durchführung der Objektüberwachung (örtliche Bauüberwachung) ein regionales Bauüberwachungsbüro im Gebiet des Auftragge- bers (max. 40 km Umkreis) durch den Auftragnehmer einzurichten und an min. 4 Tagen die Woche zu den üblichen Geschäftszeiten (min 30 Stunden/Woche) zu besetzen und hierdurch zu gewährleisten, dass min. 1 Baustellenbesuch pro Bauabschnitt/Tag durchgeführt wird.

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In enger Abstimmung mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Auftraggebers (Hauptsachbe- arbeiter- und Sachbearbeiter Bau Breitbandbau) und den verantwortlichen Mitarbeitern des Pächters der passiven Infrastruktur/ Netzbetreibers, der maßgeblich an der Bauüberwachung und Abnahme der neu errichteten passiven Infrastruktur mitwirkt, ist das Überwachen der Aus- führung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit aus- führenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu koordinieren und umzusetzen. Hierbei sind sämtliche Vorgaben des Bundesförderprogramms zu berücksichtigen.

Bei der Detailterminplanung ist zu berücksichtigen, dass spätestens zur Ankündigung der Be- reitstellung des Bauabschnitts (Cluster), die bereinigten Planungsunterlagen an den Pächter zu übergeben sind.

2.4.2 Auszuführende Tätigkeiten der Leistungsphase 8 (Bauüberwachung)

Nr.Beschreibung/Titel
1Durchführung der Bauüberwachung/Baubegleitungund Koordinierung aller fachlich Be- teiligten zur Errichtung einer FTTB-Netzinfrastruktur mit stufenweiser Inbetriebnahme betriebsfertig gestellter Netzteile und Endkundenanschlüsse gemäß der festgelten Aus- bau- und Erschließungskonzeption.Die Bauüberwachung/Baubegleitung erfaßt sowohl die Überprüfung der vertragskonformen Leistungserbringung als auch die Prüfung der Einhaltung ggf. bestehender sicherheitsrelevanter Maßnahme und ebenso die fachge- rechte Realisierung nach dem jeweilen Stand der Technik und ggf. Einhaltung der in den jeweiligen (Genehmigungs-)Bescheiden enthaltenen Auflagen.
2Steuerung- und Koordinierung bei der Klärung von Grundsatzfragen zum Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur mit dem Auftraggeber, dem Netzbetreiber, den bauausführen- den Firmen, den Behörden, dem/n Fördermittelgebern und weiteren fachlich Beteilig- ten, insbesondere bzgl. des Zeit- und Projektplans sowie den förderrechtlichen Vorga- ben.
3Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung und Koordinierung der an der Objektüber- wachung fachlich Beteiligten, insbesondere Prüfen auf Übereinstimmung und Freigabe von Plänen zur Bauausführung.
4Prüfen von Plänen (auf Grundlage der Ausführungsplanung) auf Übereinstimmung mit der Ausführung der Baumaßnahmen und Mitwirken bei der Freigabe zur Ausführung.
5Aufstellen, Fortschreiben und Überwachung des detaillierten Bauzeitenplans (Balken- diagramm) in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem Pächter, dem/den ausführenden Bauunternehmen und allen fachlich Beteiligten.
6Erteilung der Abrufaufträge zur Bauausführung an die/das ausführende Unternehmen nach Freigabe durch den Auftraggeber gemäß Vertragsbedingungen.
7Überwachen der Ausführung auf Übereinstimmung mit der Genehmigung oder Zustim- mung, den Verträgen mit ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den einschlägigen Vorschriften sowie mit den allgemein anerkannten Regeln der Tech- nik und den förderrechtlichen Vorgaben (insb. Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur, GIS- Nebenbestimmungen).
8Dokumentation der Bauabläufe in Übereinstimmung mit den Nebenbestimmungen zur Projektförderung, insbesondere mit dem Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“. Die Dokumentation muss in ei- nem GIS-kompatiblen Format erfolgen. Führen eines Bautagebuches.

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9Veranlassen und Mitwirken bei der In-Verzug-Setzung der bauausführenden Unterneh- men.
10Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen des/der Unternehmer/s, die vertraglich nicht fixiert sind. Prüfung auf Angemessenheit der Preise inkl. Begleitung und Dokumentation von evtl. Nachtragsverhandlungen mit dem Auftraggeber nach Maßgabe vertraglich vereinbarten Vorschriften. Prüfen von Be- hinderungsanzeigen bauausführender Unternehmer. Freigabe der Leistungen nach Abstimmung mit dem Auftraggeber durch die Bauoberleitung an den/die Bauunterneh- mer.
11Überwachen der Prüfungen der Funktionsfähigkeit der passiven FTTB-Netzinfrastruk- tur, Durchführung von Leistungs- und Funktionsprüfungen.
12Durchführung der Abnahmen von Bauleistungen des GU und ggf. sonstiger am Projekt beteiligter Dritter unter Mitwirkung des Auftraggebers und Anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Feststellen von Mängeln, Anfertigen einer Nie- derschrift über das Ergebnis der Abnahme in Abstimmung mit dem Auftraggeber (in der Regel unterteilt in Oberflächenwiderherstellung, förderkonformer Errichtung und voll- ständige förderkonforme Dokumentation/Unterlagen) .
13Erstellen und Stellen der Anträge auf behördliche Abnahmen und Teilabnahmen. Teil- nahme und Dokumentation behördlichen Abnahmen und Teilabnahmen.
14Begleitung der Inbetriebnahme betriebsfertiger FTTB-Netzteile (Cluster) und Endkun- denanschlüsse durch den Pächter im Beisein des AG.
15Koordinierung der strukturierten Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichneri- schen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse der Bauvorhaben in Übereinstim- mung mit dem Vertrag und den förderrechtlichen Vorgaben für die Erstellung des End- verwendungsnachweises. .
16Übergabe der Dokumentation des Bauablaufs je fertiggestelltem Bauabschnitt (Ver- wendung von Formatvorgaben des AG) entsprechend der GIS-Nebenbestimmungen, Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus und Hinweise zu Messungen im Projektgebiet; alle verbindlichen unterschriftsreifen Dokumente in Pa- pierform, zusätzlich elektronisch. Bestandsunterlagen, GPS-Einmessdaten in elektroni- scher Form, Karten in GIS und in Papierform, elektronische Fotodokumente, alle pro- jektrelevanten Word- und Excel-Dokumente elektronisch als pdf) sowie der Wartungs- vorschriften.
17Übergabe des Objekts (Ausbau der FTTB-Netzinfrastruktur) einschließlich Zusammen- stellung und Übergabe der erforderlichen Abnahmeniederschriften und Prüfprotokolle (Fertigstellungserklärung), inkl. Erstellung des Übergabeprotokolls.
18Kostenfeststellung und vollständige Rechnungsprüfung einschließlich der fachlichen Prüfung und Bescheinigung des Leistungsstands zu den eingereichten Aufmaßen und ggf. zu den eingereichten Nachmaßen des/der ausführenden Bauunternehmer/s in Be- zug auf den Auftragswert. Vergleich der fortgeschriebenen Kostenfeststellung mit der Auftragssumme.

2.4.3 Auszuführende Tätigkeiten in Anlehnung an Leistungsphase 8 (örtliche Bau- überwachung + Fördermittelmanagement und Prüfung/Vorbereitung der Ver- wendungsnachweise gegenüber dem Projektträger)

Nr. Beschreibung/Titel

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1Überwachen der Ausführung der Bauvorhaben auf Übereinstimmung mit der behördli- chen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit dem/den ausführenden Un- ternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen (Werk- stattzeichnungen), den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Re- geln der Technik.
2Mitwirken bei der Koordination der an den Baumaßnahmen Beteiligten.
3Mitwirken bei der Fortschreibung des detaillierten Bauzeitenplans (Balkendiagramm) der Backbone- und der Clusterausbauten und Überwachen der Termintreue.
4Mitwirken bei der Dokumentation des Bauablaufs (Führen Bautagebuch).
5Prüfen der Aufmaße mit dem/den ausführenden Bauunternehmen. Örtliche Aufmaß- prüfung.
6Anzeigen von Behinderungen bei der Bauausführung.
7Kostenfeststellung und vollständige Rechnungsprüfung einschließlich der fachlichen Prüfung und Bescheinigung des Leistungsstands zu den eingereichten Aufmaßen und ggf. zu den eingereichten Nachmaßen des/der ausführenden Bauunternehmen/s in Be- zug auf den Auftragswert.
8Kostenkontrolle durch Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit den Ver- tragspreisen.
9Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen der errichteten Glasfasernetzinfra- struktur.
10Teilnahme und Dokumentation von behördlichen Abnahmen der Bauausführungen.
11Mitwirken bei fachmännischer Abnahme der Leistungen auf Grundlage der vorliegen- den Dokumentation, Erstellung eines Abnahmeprotokolls, Feststellen von Mängeln und Erteilen einer Abnahmeempfehlung.
12Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung.
13Erstellen einer systematischen und übersichtlichen Liste aller am Planungs- und Bau- prozess Beteiligten (Planer und bauausführende Unternehmen) mit Angabe des Be- ginns und des Endes der jeweiligen vertraglich vereinbarten Verjährungsfrist für Män- gelansprüche.
14Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Baumaßnahmen festgestellten Mängel. Sind bereits Mängel schriftlich gerügt, ist der Zeitpunkt der Rüge festzuhalten. Sind be- reits Mängelbeseitigungsarbeiten ausgeführt worden, ist der Beginn der mit der Ab- nahme der Nachbesserungsarbeiten neu einsetzenden Frist zu dokumentieren (§ 13 Nr. 5 Satz 3 VOB/B).
15Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellun- gen und rechnerischen Ergebnisse der Bauausführungen. Erstellung der finalen Doku- mentation nach den Planungsvorgaben des Auftraggebers und den förderrechtlichen Anforderungen insb.nach den GIS-Nebenbestimmungen gem. Bundesförderpro- gramm durchführen.
16Prüfung der Unterlagen des GU auf Vollständigkeit und Förderkonformität.
17Vorbereitung von Mittelabrufen (mit und ohne Verwendungsnachweis), Prüfung von Monierungen des Projektträgers

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18 Erstellung und Bearbeitung des Endverwendungsnachweises nach erfolgter Fertigstel- lung und Abnahme (innerhalb von 3 Monaten nach Abnahme gegenüber dem GU) und Bearbeitung von ggf. eingehenden Monierungen des Projektträgers bis zum Bestäti- gungsvermerk (i.d.R. ca. 18 Monate nach Einreichung Verwendungsnachweis).

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