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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Inhaltsverzeichnis
A. Vorbemerkungen _______________________________________________ 4
B. Geltungsbereich _________________________________________________ 5
C. Aufbau der Richtlinie ____________________________________________ 6
D. Planungsgrundsätze _____________________________________________ 7
-
Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten _______________ 7
-
Nachhaltigkeit & Treibhausgasneutralität ______________________________________ 7 Treibhausgasneutralität des DLR _________________________________________________________ 7 Grundsätze in Bezug auf: Planung, Umsetzung und Betrieb __________________________________ 8 Blau-Grüne-Infrastruktur an DLR-Standorten _____________________________________________ 12 Auswahlverfahren für externe Projektbeteiligte / Planer ____________________________________ 13 Arbeitshilfe „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundes ___________________________________ 13 BNB-Zertifizierung – „Silber-Standard“: __________________________________________________ 13
-
Der allgemeine bauliche Mindeststandard im DLR ______________________________ 14 Böden _____________________________________________________________________________ 14 Wände _____________________________________________________________________________ 14 Decken ____________________________________________________________________________ 14 Abgehängte Decken _________________________________________________________________ 14 Raumakustik ________________________________________________________________________ 14 Tageslicht __________________________________________________________________________ 15 Fenster _____________________________________________________________________________ 15 Außenliegender Sonnenschutz _________________________________________________________ 15 Innenliegender Blendschutz ___________________________________________________________ 15 Innentüren ________________________________________________________________________ 15 Beheizung _________________________________________________________________________ 15 Raumkonditionierung _______________________________________________________________ 15 Lüftung ___________________________________________________________________________ 15
-
Der allgemeine Ausstattungsstandard im DLR: _________________________________ 16 Möblierung _________________________________________________________________________ 16 Büroräume _________________________________________________________________________ 16 Besprechungsräume __________________________________________________________________ 16 Teeküche ___________________________________________________________________________ 16 Sanitärräume _______________________________________________________________________ 17 Drucker- und Kopierräume ____________________________________________________________ 18 Erste-Hilfe-Räume / Untersuchungs- und Behandlungsräume Betriebsarzt _____________________ 18 Beleuchtung: _______________________________________________________________________ 18 COM-Räume ________________________________________________________________________ 18 Feuerlöscher: ______________________________________________________________________ 18 Luftdichtheitskonzept und Luftdichtheitsmessung ________________________________________ 18 Visueller Komfort ___________________________________________________________________ 19 Bodenschutz und nachhaltige Bauausführung ___________________________________________ 19 Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Produkte ____________________________________________ 19
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Stoffe und Produkte mit günstigen Brandschutz-Eigenschaften _____________________________ 21
-
Barrierefreiheit ___________________________________________________________ 21 Mindestanforderungen: _______________________________________________________________ 21
-
Flächeneffizienz und flexible Grundrissgestaltung ______________________________ 22
-
Kommunikationsflächen ___________________________________________________ 22
-
Farbkonzept _____________________________________________________________ 22
-
Flachdachaufbau _________________________________________________________ 23
-
Dachentwässerung ______________________________________________________ 23
-
Photovoltaikanlagen _____________________________________________________ 23
-
Regenwassermanagement ________________________________________________ 24
-
Außenanlagen __________________________________________________________ 24 Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Sicherheitssysteme gemäß „Basisschutzkonzept zur physischen Sicherheit des DLR“ ______________________________________________________________________ 24 Schutz der Biodiversität ______________________________________________________________ 24 Saatflächen ________________________________________________________________________ 24 Einsatz regional-heimischer Pflanzen ___________________________________________________ 25 Bäume und Sträucher _______________________________________________________________ 25 Einfluss der Grünkonzepte auf Infrastrukturmaßnahmen __________________________________ 25 Fassadenbegrünung _________________________________________________________________ 25 Grünpflegekonzept _________________________________________________________________ 26 Insektenfreundliche Beleuchtung ______________________________________________________ 26 Flächenentsiegelung _______________________________________________________________ 26 Kommunikationsflächen im Außenbereich _____________________________________________ 26
-
Glas im Außenbereich und als Teil von Gebäudehüllen _________________________ 26
-
Fahrradinfrastruktur ______________________________________________________ 27 Quantitative Anforderungen und Lage _________________________________________________ 28 Qualitative Anforderungen ___________________________________________________________ 28 Weitere Aspekte der Fahrradfreundlichkeit ______________________________________________ 30
-
Reinigungsfreundlichkeit __________________________________________________ 30 Bodenbeläge ______________________________________________________________________ 30 Schmutzfangzone __________________________________________________________________ 30 Reinigungsfreundliche Grundrissgestaltung _____________________________________________ 31
-
Beschilderung, Leitsystem _________________________________________________ 31
-
Schließanlage bzw. Schließsystem (Innen- und Außenbereich) ___________________ 31
-
Elektrotechnische Ausstattung _____________________________________________ 32
-
Medienausstattung – Videokonferenzsysteme ________________________________ 32
-
Datennetze _____________________________________________________________ 32
-
Gebäudeautomation _____________________________________________________ 32
-
Raumluft- & Klimatisierungstechnik _________________________________________ 33
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Allgemeiner Hinweis: ________________________________________________________________ 33 Nachhaltige Kältemittel und Anlageneffizienz ___________________________________________ 33
-
Anlagenkennzeichnung ___________________________________________________ 33
-
Mindestanforderungen an Medien-Zähler ___________________________________ 34 Technische Anforderungen an Zähler: __________________________________________________ 34 Positionierung / Installation von Zählern ________________________________________________ 34
-
WLAN in Gebäuden und Institutseinrichtungen _______________________________ 35
-
Erste-Hilfe-Kästen ________________________________________________________ 35
E. Anlagen ______________________________________________________ 36
-
Begriffe und Abkürzungen _________________________________________________ 44 Aufenthaltsbereich / Aufenthaltsraum ___________________________________________________ 44 Meldeeinrichtung (allgemein) __________________________________________________________ 44 Rote bzw. blaue Handdruckmelder (Feuer-/Hausalarm) _____________________________________ 44 Gesicherter Bereich __________________________________________________________________ 44
-
Verfahren und Umsetzung _________________________________________________ 44 Anforderungen an die Notfallalarmierung ________________________________________________ 44 Aufstellorte der Notfall-Meldeeinrichtungen ______________________________________________ 45 Anforderungen an Notfall-Meldeeinrichtungen ___________________________________________ 46
Mitgeltende Unterlagen ______________________________________________________ 47
Dokumentenänderungen __________________________________________ 48
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A.
Vorbemerkungen
Das DLR hat sich zum Ziel gesetzt, Gebäude, Anlagen sowie Außen- und Verkehrsanlagen nachhaltig zu errich- ten, zu betreiben und auszustatten. Dabei sollen die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Faktoren über den gesamten Lebenszyklus berücksichtigt und in Einklang gebracht werden. Zu diesen Faktoren gehören ne- ben dem nachhaltigen und wirtschaftlichen Umgang mit Finanzmitteln u. a. auch Ergonomie, Barrierefreiheit, Ressourcenschonung und Energieverbrauch.
Diese Richtlinie ist ein wichtiges Instrument, um das gesteckte Ziel zu erreichen. Sie beinhaltet eine Vielzahl von Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung und Ausstattung von baulichen und technischen Anlagen.
Aufgrund der bei öffentlichen Auftraggebern rechtl. vorgeschriebenen Produktneutralität (vgl. VOB/A sowie UVgO und VgV) wurden ausschließlich qualitative Anforderungen beschrieben. Es finden sich z. B. Angaben zu Raumgrößen entsprechend den jeweiligen Raumkategorien, Angaben zur technischen Ausstattung und zur Möblierung.
Für Kastenmöbel und Stühle existiert im DLR jeweils ein Rahmenvertrag der regelmäßig neu ausgeschrieben wird. Kastenmöbel und Stühle sind ausschließlich bei den Rahmenvertragspartnern über den DLR-Einkauf bzw. das DLR-Kaufhaus zu beschaffen.
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B.
Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für alle baulichen sowie Instandhaltungsmaßnahmen als auch für die Ausstattung neuer und bestehender baulicher Anlagen sowie Außen- und Verkehrsanlagen im DLR.
Die Anforderungen sind im DLR abgestimmt und bei der Planung von Neu- und Erweiterungsbauten sowie Au- ßen- und Verkehrsanlagen verbindlich einzuhalten.
Auch bei Umbauten sind die Vorgaben der Richtlinie grundsätzlich, d. h. sofern technisch möglich, umzuset- zen. Für Umbauten gilt zudem, dass ausschließlich die berührten bzw. tatsächlich umgebauten Bauteile den in den weiteren beschriebenen Anforderungen entsprechen müssen.
Es ist denkbar, dass die Umsetzung einzelner Anforderungen im Zuge einer Maßnahme fachlich nicht sinnvoll erscheinen. Bei Auftreten dieser Ausnahme ist das Problem TI-FGB sowie allen betroffenen Entscheidungsträ- gern (z.B. TI-FMM, TI-SIH, Nutzer etc.) zu kommunizieren, um eine einvernehmliche Entscheidung herbeizufüh- ren. Die Gründe für derartige Entscheidungen und die Entscheidungsbeteiligten sind detailliert zu dokumentie- ren.
Weiterführende Bestimmungen zur Anwendbarkeit einzelner Anforderungen im Rahmen von Umbaumaßnah- men ergeben sich aus dem jeweiligen Anforderungstext. Soweit darin keine ausdrücklichen Sonderregelungen für Umbaumaßnahmen enthalten sind, finden die betreffenden Anforderungen grundsätzlich auch auf Um- bau- und Instandhaltungsmaßnahmen Anwendung.
Die Richtlinie ist ab dem Freigabetag bei allen neu beginnenden baulichen sowie Instandhaltungsmaßnahmen einzuhalten. Bei bereits begonnenen Maßnahmen ist die jeweilig zum Start der Maßnahme (Freigabe PJK) gül- tige Version dieser Richtlinie einzuhalten.
Durch das zuständige Betreuungsteam des FMM, in Abstimmung mit SIH, ist zu prüfen, inwiefern die neuen bzw. geänderten Anforderungen technisch und wirtschaftlich noch sinnvoll umgesetzt werden können. Ziel sollte grundsätzlich die Umsetzung der aktuell gültigen Richtlinie zur Gestaltung und Ausstattung von bauli- chen Anlagen sein.
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C.
Aufbau der Richtlinie
Im ersten Teil der Richtlinie (Kapitel D. „Planungsgrundsätze“) werden grundsätzliche Anforderungen an die Gestaltung und Ausstattung von Gebäuden und Anlagen beschrieben. Diese sind verbindlich einzuhalten.
Im Anschluss daran, werden spezielle Anforderungen an alle Standard-Raumarten im DLR definiert (Kapitel D. 4. ). Diese dürfen nur überschritten werden, wenn eine Gefährdungsbeurteilung ein höheres Schutzniveau vorsieht.
Besondere Räume, wie z. B. Laborräume, Werkstätten oder Kantinenräume werden nicht behandelt. Dies ist auf die höchst individuellen Anforderungen in diesen Räumen zurückzuführen und kann im Rahmen einer Richtlinie nur schwer standardisiert werden. Bei mehreren bedarfsgerechten Varianten ist die nachhaltigste Lösung zu wählen. Die Grundsätze aus 2. Nachhaltigkeit & Energieeffizienz sind anzuwenden.
Technische Räume sind nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu planen und zu erstellen.
Im darauf folgenden Teilabschnitt werden die Anforderungen an die weiteren Räume bzw. zusätzlichen „Standard“-Räume und -Flächen beschrieben. Raumtypen wie Sekretariat, Besprechungsraum, Kopierraum, Teeküche, Archiv, Flur und WC werden hier detailliert erörtert. Die o. g. Definition der einzelnen Raumtypen gliedert sich dabei jeweils in die Bereiche „Ausbau und Technik“ sowie „Möblierung und Ausstattung“
Ab Abschnitt D. 5. werden schließlich Regeldetails beschrieben. Das heißt, es werden Details beschrieben, die sich in den verschiedenen Raumtypen wiederholen können und deshalb zwecks Übersichtlichkeit und leichterer Überarbeitbarkeit der Richtlinie ans Ende gestellt worden sind.
Im Anhang werden abschließend auszugsweise die relevanten für das DLR einzuhaltenden Vorgaben bzw. Vorschriften dargestellt. Es handelt sich hierbei um zwingend einzuhaltende Vorgaben aus dem jährlichen Zuwendungsbescheid des BMWK über die institutionelle Förderung des DLR sowie aus RZBau. Die vorliegende Richtlinie zur Gestaltung und Ausstattung von baulichen Anlagen basiert auf diesen Vorgaben.
Version: 4.0 Erstellt von: Algafari, TI-FGB Geprüft von: Stollwerk, TI-FGB In Kraft gesetzt durch: Seite: 6 von 49 Jaspers, Jörg (TI) 10.04.2026
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D.
Planungsgrundsätze
Bei der Gestaltung und Ausstattung von baulichen, technischen, Außen- und Verkehrsanlagen sowie bei In- standhaltungsmaßnahmen sind folgende Planungsgrundsätze einzuhalten:
1. Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten
Es sind die ArbStättV und ASR zu berücksichtigen und einzuhalten.
2. Nachhaltigkeit & Treibhausgasneutralität 1
Treibhausgasneutralität des DLR 1
In der DLR-Nachhaltigkeitsstrategie steht unter anderem:
„GemEINsam werden wir im DLR bis 2035 klimaneutral und verwirklichen nachhaltiges Denken als elementa- ren Baustein in unserem täglichen Handeln […].“
In der 599. VS am 23.06.2025 hat der Vorstand, als Fortführung der DLR-Nachhaltigkeitsstrategie, folgendes Vorgehen beim Bauen und Betreiben von Gebäuden und deren gebäudebezogenen technischen Anlagen be- schlossen:
-
Um die Treibhausgasneutralität1 für die Technischen Infrastrukturen des DLR in Bau und Betrieb errei- chen zu können sind bereits heute alle neu zu errichtenden Gebäude und deren gebäudebezogenen technischen Anlagen entsprechend diesem Ziel, Treibhausgasneutralität1 bis 2035 zu konzipieren, zu errichten und zu betreiben. Dies ist auch bei der Entwicklung von Klimakonzepten für die einzelnen Standorte anzuwenden.
-
Im Rahmen von Wartungen sind Optimierungen zu prüfen und umzusetzen, um bestehende Gebäude und deren Anlagen sukzessive bis 2035 treibhausgasneutral1 betreiben zu können.
-
Anstehende Instandhaltungen sind so durchzuführen, dass bestehende Gebäude und deren Anlagen spätestens ab 2035 treibhausgasneutral1 zu betreiben sind.
-
Insbesondere gilt: a. Die Wärme- und Energieversorgung der DLR-Liegenschaften ist auf regenerative Energien um- zustellen. b. Fossile Energieträger sollen nicht mehr zum Einsatz kommen.
1 In Übereinstimmung mit VO-NH wird zukünftig von „Treibhausgasneutralität“ anstelle von „Klimaneutralität“ gesprochen. Dies weicht von der bisherigen DLR-Nachhaltigkeitsstrategie ab.
Version: 4.0 Erstellt von: Algafari, TI-FGB Geprüft von: Stollwerk, TI-FGB In Kraft gesetzt durch: Seite: 7 von 49 Jaspers, Jörg (TI) 10.04.2026
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Grundsätze in Bezug auf: Planung, Umsetzung und Betrieb
Nachhaltigkeit im Bauwesen umfasst die Balance ökologischer, ökonomischer sowie soziokultureller, funktiona- ler und technischer Qualitäten über den gesamten Lebenszyklus einer baulichen Anlage von der Planung über die Umsetzung, den Betrieb, die Weiter-, bzw. Umnutzung, bis hin zum Rückbau und der Verwertung.
Im DLR sind in allen Planungs- und Lebensphasen baulicher Anlagen – einschließlich der zugehörigen Liegen- schaften mit Außen-, Verkehrs- und Tiefbauanlagen – die Grundsätze Suffizienz, Effizienz, Konsistenz an- zuwenden (Begriffserläuterungen s.u.).
Nachhaltiges Bauen entlang dieser Grundsätze bewirkt ein Umdenken der Prioritäten. Werden sie konsequent und von Beginn des Planungsprozesses an berücksichtigt, entstehen ökologische als auch wirtschaftliche Vor- teile. Nachhaltigkeit ist – frühzeitig und konsequent angewendet – ein starker wirtschaftlicher Fak- tor!
Entscheidungen der frühen Bedarfsplanung prägen den gesamten Lebenszyklus und können in späteren Pha- sen häufig nicht oder nur mit hohem Aufwand korrigiert werden. Daher ist die Wirkung der Planungsgrund- sätze umso größer, je früher sie in den Prozess integriert werden.
Die Grundsätze unterscheiden sich in ihrer Wirksamkeit und sin in folgender Reihenfolge anzuwen- den:
In allen Phasen des Bauens und Betreibens sind nachhaltige Alternativen systematisch zu prüfen, zu bewerten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Die nachhaltigste Lösung ist umzusetzen.
Zur Erreichung des Ziels einer Kosten- und Terminneutralität sind die Grundsätze – Suffizienz, Effizi- enz und Konsistenz – frühzeitig und konsequent anzuwenden.2:
2.2.1. Suffizienz:
„Wie wenig ist genug?“
Der Begriff „Suffizienz“ steht im nachhaltigen Bauen für eine bedarfsgerechte Dimensionierung. Eine Baumaß- nahme wird auf das Wesentliche reduziert, Überflüssiges und Ungenutztes werden vermieden, damit der Res- sourcenverbrauch sinkt. Dies erfolgt bei gleichbleibender Qualität – bezogen auf Fläche, Material und Aufwand (Energie, Zeit, Geld). Die Herangehens-weise bei „Design to Budget" ist vergleichbar mit dem Suffizienz-Ge- danken: das Wesentliche bleibt übrig. Wird nur das Nötigste gebaut, werden sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Kosten bereits im Ansatz minimiert und finanzielle Mittel für andere Zwecke, z.B. Forschung, verfügbar gemacht. Die zentrale Frage lau- tet: Wie wenig ist genug? Dies steht nicht für Verzicht, sondern im Gegenteil für Fortschritt und einen Qualitätsgewinn. Kein „immer wei- ter" hinsichtlich zusätzlicher Komfortansprüche, keine unkontrollierbare Technisierung von Gebäuden, sondern das Schaffen von Qualität unter Rücksichtnahme auf unsere Umwelt sind das Ziel.
2 Siehe VO-Beschluss vom 23.06.2025
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Suffizienz – phasen- und anwendungsbezogene Ansätze und Beispiele
• Zusammenstellen des Bedarfs Bedarf kritisch hinterfragen („Brauchen wir das wirklich?“), Flächen- und Ausstattungsstandards bezo- gen auf Nutzung/Mitarbeitende begrenzen; Mehrfachnutzung, Sharing-Modelle und flexible Belegun- gen von Anfang an mitdenken; flexible Nutzungskonzepte spezifizieren, die eine spätere Umnutzun- gen ermöglichen. Schon beim Zusammenstellen des Bedarfs an die zukünftigen Nutzungskosten den- ken.
• Bestand nutzen + Neubau vermeiden Bestenfalls gar nicht bauen; Nutzung und Verdichtung bestehender Strukturen vor Neubau; Vergleich Grauer Energie Neubau vs. Sanierung vor Entscheidung (Sanierung vor Neubau), Nach- und Umnut- zung, Aufstockung statt neuer Flächenversiegelung; schonende Eingriffe, die den Charakter des Be- stands erhalten; Flächenversiegelung vermeiden und Flächenentsiegelung fördern.
• Umnutzung/ Teilumnutzung Sparsamste Eingriffe, maximale Bauteilerhaltung/-wiederverwendung – Weiter-/Wiedernutzung / Refurbishment3 von Einrichtungen und Bauteilen oder Baumaterialien berücksichtigen – Raumauftei- lungen und flexible Belegung prüfen.
• Teilsanierung Anlässe (z. B. Fassaden-/Dachsanierung) nutzen, um Flächen und Funktionen mitzudenken statt „eins zu eins" zu erneuern; schrittweise Reduktion von Übererfüllung gegenüber dem notwendigen Bedarf. Klimaanpassungsmaßnahmen prüfen: bauliche Verschattung, Nachtlüftung, Kapazitäten der Dachent- wässerung optimieren, multifunktionale Außenflächen, etc.
• Komplettmodernisierung (Erhalt grauer Energie) Flächenvergrößerungen vermeiden, stattdessen Grundrisse hinterfragen, zusammenlegen, umnutzen; zusätzliche Komfortansprüche nur, wenn funktional begründbar zulassen.
• Neubau Neubau nur, wenn Bedarf nicht im Bestand gedeckt werden kann und dies begründet ist; Neubauvolu- men/-flächen auf Minimum reduzieren; kompakte, flexible und einfach umnutzbare Grundrisse wäh- len.
• Betrieb Flächeneffiziente Nutzung, Sharing von Räumen/Arbeitsplätzen (z. B. Gemeinschaftsräume), Kom- fortansprüche bewusst anpassen (Temperatur regeln, Beleuchtung nur bei Anwesenheit); positives Nutzerverhalten fördern. Technischer Betrieb: Bei Wartung vorausschauend Lebensdauer prüfen und nachhaltige Folgelösungen planen – 1:1-Schnellaustausch vermeiden und nachhaltige Verbesserungs- chancen nutzen.
• Rückbau, nur wenn nicht vermeidbar (mit Begründung) Rückbau als letzte Option, nur wenn Erhalt/Umnutzung nicht möglich bzw. unverhältnismäßig ist; vorab suffiziente Alternativen (Teilrückbau) prüfen/dokumentieren.
• Klimaanpassungsmaßnahmen (Resilienzfaktoren) Reduzierte, kompakte Strukturen bleiben auch bei veränderten Bedingungen (z. B. Klimastress, Nutzer- wechsel) dauerhaft funktionsfähig und anpassbar.
3 = Instandsetzung von Produkten und ganzen Bauteilen zum Zweck der Wieder- und Weiterverwendung
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Mehr: kompakte Bauformen; natürliche und bauliche Verschattung; Pufferzonen; schattenspendende Bäume in den Liegenschaften; Entsiegelung von Flächen Weniger: Kühlbedarf; Technik; versiegelte Flächen.
2.2.2. Effizienz
„Mit weniger mehr erreichen!“
Effizientes Bauen nutzt bei Planung und Realisierung bauliche, technische und prozessuale Optimierungen, um Ressourcen wie Energie, Zeit, Material und Kosten zu minimieren. Der Begriff „Effizienz“ steht dabei für die optimale Ausnutzung vorhandener Ressourcen.
Effizienz folgt auf Suffizienz, weil es zwecklos ist, ein Vorhaben zu optimieren, das möglicherweise gar nicht notwendig ist. Typische Ansätze sind integrale, disziplinenübergreifende Planung statt isolierter Konzepte so- wie natürliche Belichtung und Belüftung statt aufwendiger technischer Systeme. Das Ziel: eine ergiebigere, treibhausgasarme Rohstoffnutzung durch robuste, wartungsarme Systeme – weniger ist hier mehr.
Ökologische und ökonomische Effizienz wird besonders sichtbar, wenn Varianten nicht nur hinsichtlich ihrer Errichtungskosten, sondern über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg betrachtet werden. Lebenszykluskosten (LCC) erfassen alle Kosten über den gesamten Lebenszyklus, inklusive der Erneuerungszyklen. Errichtungskos- ten allein dürfen daher nicht entscheidend sein, wenn durch Unterhalt, Betrieb und Verwertung langfristige Einsparungen realisierbar sind (vgl. Berücksichtigungsgebot gem. §13 (3) Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)).
Effizienz – phasen- und anwendungsbezogene Ansätze und Beispiele
• Zusammenstellen des Bedarfs Frühe Einbindung integraler Planungsteams zur Abstimmung von Funktionen/Flächen/Technik; Varian- tenvergleiche nach LCC statt nur nach Investitionskosten; Nutzung von Synergien – auch abteilungs- /instituts- bzw. Einrichtungsübergreifend.
• Bestand nutzen + Neubau vermeiden Energetische/technische Optimierung (Gebäudehülle, Anlagentechnik, Regelung) ohne unnötigen Rückbau; Nutzung vorhandener Infrastruktur.
• Umnutzung/ Teilumnutzung Restnutzungsdauer von Bauteilen/Technik ist einzubeziehen und mit dem geplanten Nutzungszeitraum abzugleichen; nachhaltige Modernisierungschancen prüfen; Synergien mit Nachbarabteilungen und - institute prüfen/nutzen.
• Teilsanierung Priorisieren hochwirksamer Maßnahmen (Regelung, Hüllteile); in Gesamtsanierungskonzept einbetten gegen Doppelaufwand und zur Nutzung von Synergien. Übererfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Teilkompensation der unberücksichtigten Flächen.
• Komplettmodernisierung (Erhalt grauer Energie) Ganzheitliche Sanierung (Hülle, Technik, Regelung) aus einem Guss; Bauabläufe optimieren. Klimaan- passung: Nachtlüftung, Wärmespeicher, Beschattung.
• Neubau Hohe Energieeffizienz der Hülle, niedriger Primärenergiebedarf, wartungsarme Technik; Hoher
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Vorfertigungsgrad für Bauabfallverringerung; Bauabläufe optimieren; passive Strategien (natürliche Lüftung zur Kühlung); optimierte Dämmung.
• Betrieb Energieverbrauch messen, steuern, optimieren (Energiemanagement). Monitoring von Strom, Wasser, CO . Nutzerschulung zu sparsamen Verhalten. Technischer Betrieb: Optimierte Wartung: präventiv statt reaktiv; Lagerhaltung von Kleinteilen prüfen – kann Wartezeiten ersparen; Adaptive Regelungen ₂ einsetzen und Nachrüstungen prüfen
• Rückbau, nur wenn nicht vermeidbar (mit Begründung) Prozessoptimierte Wiederverwendung verlängert die Nutzung von grauer Energie – die effizienteste Ressourcennutzung. Effiziente Materialtrennung und sortenreine Logistik (z.B. Stahl/Beton/Schad- stoffe) für maximale Wiederverwendbarkeit (Nutzen regionaler Abnehmer prüfen).
• Klimaanpassungsmaßnahmen (Resilienzfaktoren) Anpassungsfähige Lösungen schützen das laufende Budget vor Folgekosten durch Ausfälle oder Ext- remwetter. Nachhaltigkeit ist somit auch ein Wirtschaftlichkeitsaspekt bei Veränderungen. Beispiele: Fassadenbegrünung reduziert Kühlbedarf; Starkregen-, Hagel- und Hochwasserschutz erhöht Betriebs- sicherheit. Mehr: Wärmeadaptierte Materialien (z.B. helle Dachfarben oder Farben der Verkehrsanlagen für bes- sere Hitzereflexion); optimierte Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung; Retentionsdächer, die Wasser speichern und kühlen; , Kühlung durch offene Regenwasserspeicher (z.B. Löschteiche); weitere Sonnenschutzeinrichtungen; passive Kühlung. Weniger: aktive Kühlsysteme; dunkle Dächer (Hitzeabsorption); unkontrollierte Be- und Entlüftung (un- genutzte Abwärme).
2.2.3. Konsistenz:
„Naturverträgliche Systeme und kreislauffähige Materialien“
Konsistenz fordert bereits in der Planung den Einsatz kreislauffähiger Materialien und Technologien im Ein- klang mit ökologischen Kreisläufen. Konsistenz bedeutet, Stoffe und Kreisläufe der Natur zu nutzen, ohne diese zu zerstören oder negativ zu verändern. Der Bedarf, der nach der Reduktion durch Suffizienz und Effizi- enz noch verbleibt, wird im Sinne der Konsistenz maximal nachhaltig umgesetzt.
Bauliche und technische Notwendigkeiten sind am Vorbild der Natur und ihren geschlossenen Kreisläufen zu orientieren. In konsistenten Systemen existieren keine Abfälle, sondern nur Produkte und Wertstoffe, die mög- lichst dauerhaft im Kreislauf gehalten werden. Verbrauchen und später Entsorgen ist keine Option.
Der Ersatz fossiler Brennstoffe durch zentral oder dezentral produzierten PV-Strom, Einsatz CO -armer und nachwachsender Roh- und Baustoffe sind Beispiele für sich erneuernde Ressourcen. Konsistenz beschreibt die Vereinbarkeit von Natur und Technik unter Nutzung erneuerbarer Energieformen. ₂
Konsistenz – phasen- und anwendungsbezogene Ansätze und Beispiele
• Zusammenstellen des Bedarfs Nutzungsbedingungen spezifizieren (Schwingungen, Feuchtigkeit, Chemikalien) und passende kreis- lauffähige Materialien ableiten (Bsp.: Keine Schwingungsanforderungen = Holzbau oder einfachere Konstruktionen sind umsetzbar, …); standortbezogene lokale Kreisläufe stärken (Regenwasser vor Ort
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nutzen, regionale Baustoffe, Standort-Biodiversität fördern, Begrünung und Pflanzen passend zum Mikroklima)
• Bestand nutzen + Neubau vermeiden Bei Eingriffen recyclingfähige Materialien; demontagefähige Anpassungen (lösbare Verbindungen).
• Umnutzung/ Teilumnutzung Bauteile/Technik auf Wiederverwendbarkeit prüfen; Refurbishment4 vor Neubeschaffung; Labormo- dule austauschbar; Materialpässe zur Unterstützung der Kreislauffähigkeit führen. Bauprodukte und Materialwege: siehe Neubau
• Teilsanierung Kreislauffähige Bauteile; Schnittstellen für spätere Erneuerungen; recyclinggerechte Trennung. Baupro- dukte und Materialwege: siehe Neubau
• Komplettmodernisierung (Erhalt grauer Energie) Ersatz kritischer Stoffe durch umweltfreundliche Alternativen; Materialpässe für Kreisläufe; Baupro- dukte und Materialwege: siehe Neubau
• Neubau Nachwachsende/CO -arme Stoffe; demontagefähige Konstruktionen („Cradle to Cradle5"); Verbund- materialien vermeiden (Teppichböden nicht verkleben) materialgerechte Lebensdauern berücksichti- ₂ gen; kurze Materialwege; regionale Produkte; vermeiden von Einwegbaumaterialien und Importpro- dukten
• Betrieb Erneuerbare Energien, ökologische Betriebsstoffe; Biodiversitätsförderung (Gründächer, Fassadenbe- grünung). Technischer Betrieb: Biobasierte Schmierstoffe; wassersparende Systeme; Grauwasserauf- bereitungsmaßnahmen; Materialpässe digital pflegen und geplante Material-Kreisläufe dokumentieren
• Rückbau, nur wenn nicht vermeidbar (mit Begründung) Geplanter Kreislauf: Wiederverwendung/Recycling; Stoffströme dokumentieren/ regional zurückfüh- ren. Weiternutzung ganzer Bauteile geht vor Verschrottung und Recycling von Baustoffen (Eigenver- wendung oder Nutzen von Bauteilbörsen);
• Klimaanpassungsmaßnahmen (Resilienzfaktoren) Naturlösungen (Begrünungen) schützen vor Extremwetter, stärken Biodiversität und schließen Kreis- läufe; modulares Design sichert Anpassung bei Ressourcenknappheit durch Wiedereinsetzbarkeit. Mehr: Multifunktionale Gründächer (u.a. Förderung von Biodiversität); regionale und klimaangepasste Pflanzen (wenig Pflege, natürliche Kreisläufe); Baumrigolen; Weniger: Exotische Pflanzen (hoher Wasserverbrauch, kein Kreislauf); invasive Arten (verdrängen ein- heimische Ökosysteme).
Blau-Grüne-Infrastruktur an DLR-Standorten
Unter dem Begriff Blau-Grüne Infrastruktur versteht man die funktionale Verzahnung der Infrastrukturelemente Wasser und Grünflächen, um klimaresiliente, nachhaltige sowie lebens- und arbeitsfreundliche Gestaltungs-
4 = Instandsetzung von Produkten und ganzen Bauteilen zum Zweck der Wieder- und Weiterverwendung 5 = (C2C) ist ein Ansatz für eine konsequente Kreislaufwirtschaft, bei der Produkte so gestaltet werden, dass alle Bestandteile nach der Nutzung in biologische oder technische Kreisläufe zurückgeführt werden können.
Version: 4.0 Erstellt von: Algafari, TI-FGB Geprüft von: Stollwerk, TI-FGB In Kraft gesetzt durch: Seite: 12 von 49 Jaspers, Jörg (TI) 10.04.2026
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und Planungskonzepten zu etablieren. Technische Systeme wie Rückhalte- oder Infiltrationselemente und na- turnahe Strukturen wie Vegetationsflächen oder Versickerungszonen werden miteinander kombiniert, so dass widerstandsfähige Wasserkreisläufe entstehen.
Unter dem Schwammstadtprinzip versteht man ein (städtebauliches) Konzept, bei dem Regenwasser nicht schnell über die Kanalisation abgeleitet, sondern direkt vor Ort aufgenommen, gespeichert und zeitverzögert wieder abgegeben wird. Ziel ist es, die DLR-Standorte widerstandsfähiger gegen Starkregen, Hitze und Tro- ckenheit zu machen, etwa durch versickerungsfähige Flächen, Grünanlagen, Dach- und Fassadenbegrünung, die Wasser speichern, versickern lassen und zur Kühlung der Umgebung beitragen.
Blau-Grüne Infrastrukturansätze sind nicht als ergänzende Maßnahmen, sondern als gleichwertige fachüber- greifende und integrierte Lösungen zu bewerten.
Auswahlverfahren für externe Projektbeteiligte / Planer
Bei VgV-Verfahren und Planungswettbewerben ist für das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ ein Gesamtbe- wertungsgewicht von mindestens 20% anzusetzen ist, bezogen auf alle Zuschlagskriterien. Alternativ kann ein Planer-Auswahlverfahren nach SNAP6 angewendet werden.
Gemäß der SNAP-Systematik hat es sich bewährt, „Nachhaltigkeit“ nicht als zusätzliches bzw. gesondertes Be- urteilungskriterium anzuführen, sondern als übergeordnete Maxime bzw. als inhärenten Bestandteil aller Beur- teilungskriterien zu betrachten.
Arbeitshilfe „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ des Bundes 7
Der Leitfaden Nachhaltiges Bauen des Bundes erläutert allgemeingültige Grundsätze und Methoden für das nachhaltige Planen, Bauen, Nutzen und Betreiben und ist als Arbeitshilfe für die Berücksichtigung von Nachhal- tigkeitsaspekten über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden und Liegenschaften anzuwenden.
BNB-Zertifizierung – „Silber-Standard“:
Das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen der Bundesrepublik Deutschland (BNB) dient als zentrales Instru- ment zur ganzheitlichen Planung, Bewertung und Zertifizierung nachhaltiger Gebäude, die ökologische, öko- nomische und soziokulturelle Anforderungen erfüllen. Es zielt darauf ab, ressourceneffiziente Lösungen zu för- dern, Lebenszykluskosten zu optimieren und die Nutzungsqualität für Mensch und Umwelt zu sichern. Es setzt Maßstäbe für klimaverträgliches Bauen und schafft Transparenz durch systematische Nachhaltigkeitsnachweise.
Der Qualitätsstandard „Silber“ im BNB kennzeichnet Gebäude, die über die gesetzlichen Mindestanforderun- gen hinausgehen und durchschnittliche Nachhaltigkeitsleistungen in allen Bewertungsdimensionen erfüllen. „Silber“ erfordert einen Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65%, festgestellt durch eine externe Konformi- tätsprüfungsstelle.
Im Rahmen der Prüfung durch die Konformitätsprüfungsstelle im Zertifizierungsverfahren sind Abweichungen zu erwarten. Es wird daher empfohlen, den zu erreichenden Erfüllungsgrad um zusätzliche 5%, während der Planung und Ausführung sowie zur Einreichung, zu erhöhen. In den Verträgen mit externen Planungsbeteiligten ist dies entsprechend zu vereinbaren.
6 Systematik für Nachhaltigkeitsanforderungen in Planungswettbewerben 7 https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/NachhaltigesBauen/
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
2.6.1. Anwendungsbereich
Alle Maßnahmen ab 6 Mio. Euro sind gemäß den Anforderungen des Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Qualitätsstandard „Silber“ zu zertifizieren: − unabhängig ob Neubau oder Sanierung − und unabhängig von der Finanzierungsquelle (Bund/ Land/ DLR/ Sonstiges).
3. Der allgemeine bauliche Mindeststandard im DLR8
Böden
Bodenbeläge sind hinsichtlich Ihrer Farbe bzw. Musterung grundsätzlich so zu wählen, dass sie tolerant gegen- über leichten Verschmutzungen sind. Hierzu zählen gemusterte, melierte oder strukturierte Bodenbeläge. Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist der Bestand zu berücksichtigen.
Textiler Bodenbelag / Linoleum: antistatisch, schwer entflammbar, stuhlrollengeeignet, Fußbodenleisten in der Materialität des Bodenbelags; oder alternativ als Sockelleiste aus Hartholz in der Farbe des Wandtons und wischbeständig. Textile Bodenbeläge dürfen nicht vollflächig verklebt, sondern nur fixiert werden9. Veloursteppiche dürfen im DLR nicht zum Einsatz kommen. Textile Bodenbeläge sind in Treppenhäusern nicht gestattet.
Wände
Oberflächen-Qualität Q3, weiß gestrichen.
Decken
Oberflächen-Qualität Q3, weiß gestrichen. Lichte Raumhöhe ≥ 2,75m für erreichen Silberstandard BNB (bei z.B. Modernen Bürowelten und Großraumbüros - LRH 3,00 m).
Abgehängte Decken
Abgehängte Decken, über denen sich prüf- und wartungspflichtige Versorgungstechnik befindet, sind so aus- zubilden, dass sich die Decke von einer Person alleine problemlos und schadenfrei öffnen lässt.
Raumakustik
Schalldämmmaß nach Mindestschallschutz gemäß DIN 4109-1 als Standard ohne besondere Anforderungen. Raumakustische Anforderungen nach DIN 18041 Hörsamkeit in Räumen in der aktuellen Fassung unter Berück- sichtigung der Nutzungsart der Raumgruppen und Beachtung von unterschiedlichen Nutzungsfrequenzen.
8 Vgl. auch Muster_Flaechenbedarf_MFB_V10 aus RBBau 9 Z.B. Wiederaufnahmekleber
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Tageslicht
Mindeststandard nach DIN 5034:2021-08 „Tageslicht in Innenräumen" Tageslicht erforderlich, Arbeitsflächen bevorzugt mit seitlicher Belichtung.
Fenster
Mindeststandard nach DIN EN 1026, 12207, 12208, 10077, 673, EN 1027 und 18055 in der aktuellen Fassung
- manuell zu öffnen, Drehkippfunktion. Sicherheit und Einbruchhemmung nach RC 2.
Außenliegender Sonnenschutz
Baulicher Sonnenschutz: robuster Betrieb, Low Tech. Grundsätzlich: Süd-, ggf. Ost- und Westfassade in Abstimmung mit dem FMM
Innenliegender Blendschutz
verstellbare Vertikallamellen, geeignet für Bildschirmarbeitsplätze.
Innentüren
Türblätter: Holzwerkstoffe, lackiert, Türzarge: Stahl verzinkt und lackiert, Farbe: gem. Farbkonzept, Gebäude einheitlich Türbeschläge und -schloß: Objektbeschlag aus Edelstahl Schließzylinder: Elektronisch aus Edelstahl gem. DLR-RV Türschilder: Siehe Kapitel D-18.
Beheizung
Nach Heizlastberechnung individuell, raumweise beeinflussbare Temperatur. Fußbodenheizung optional mög- lich.
Raumkonditionierung
max. 10 K unter Außentemperatur, Ausschluss von Klimatisierung.
Lüftung
Der erforderliche Luftwechsel ist über eine natürliche Belüftung einer mechanischen Belüftung / Klimatisierung vorzuziehen. Das Lüftungskonzept ist im Rahmen der LP2 abzustimmen und dem PJP beizulegen.
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
4. Der allgemeine Ausstattungsstandard im DLR:
Möblierung10
Folgende Möblierungen sind im DLR generell nicht gestattet:
Einbauschränke Freiform-Schreibtische Verkettungselemente
Büroräume
Gemäß Festlegung des Bundesfinanzministeriums sind die „Höchstpreise für die Ausstattung von Geschäfts- zimmern der Bundesbediensteten“ verbindlich einzuhalten11.
Standardmäßig12 werden Büroräume im DLR wie folgt ausgestattet (je Arbeitsplatz):
1x Schreibtisch: 180 x 80 cm höhenverstellbar 1x Schreibtischstuhl: DLR-Standardstuhl 1x Besucherstuhl: Freischwinger oder Vierfußstuhl 1x Rollcontainer 1x Aktenschrank 1x Möglichkeit zur Aufhängung von Garderobe
Besprechungsräume
LAN-Port (PoE) für WLAN Access Point im Deckenbereich13.
Teeküche
Doppelspülbecken mit Warm- und Kaltwasser - dezentral, ohne zentrale Warmwasservorhaltung. Standard-Erstausstattung: Alle fest installierten Elektrogeräte sind nach Erfordernis bereitzustellen. Der Einbau von Backöfen ist unzulässig. Darüber hinaus sind im Rahmen der Erstausstattung Mülleimer für die Mülltren- nung mit vier integrierten Behältern für Restmüll, Kunststoff, Papier und Biomüll bereit zu stellen.
Die Erstausstattung wird vom TI-FMM vorgenommen Standarderstausstattung: Alle festverbauten Elektrogeräte. Nach Erfordernis.
10 Siehe auch DLR-Richtlinie Möblierung und Sondermöblierung 11 Siehe Anlage E. Anl .1 - Vorgaben zur Ausstattung von Geschäftszimmern 12 Erstausstattungen, die im Rahmen von Bauprojekten bereits durch FMM vorgesehen und bereitgestellt werden, sind in diesem Doku- ment an den jeweiligen Stellen benannt. Alle darüber hinaus benötigten Ausstattungen müssen durch den Bedarfsmelder selbst finanziert und über die Rahmenvertragspartner des Einkaufs beschafft werden. FMM kann hierbei gemäß E. Anl .3 - unterstützen. 13 Siehe auch DLR-Richtlinie: Medienausstattung Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume, Präsentationsareale und Open Office Spaces
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Sanitärräume
Im DLR ist bei der Planung und Ausstattung von Sanitärräumen gemäß den Anforderungen der ASR A4.1 si- cherzustellen, dass die gesetzlichen Mindestvorgaben für Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume eingehalten werden. Die ASR A4.1 legt dabei insbesondere Wert auf getrennte Sanitärräume für Männer und Frauen, ausreichende Kennzeichnung, Hygiene, Zugänglichkeit und Mindesthöhen der Räume.
4.5.1. Zusätzlich zu den Anforderungen der ASR A4.1
-
Ergänzend zu den nach ASR A4.1 geforderten Sanitärräumen ist in jedem Gebäude und unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten oder Besucher stets: a. Mindestens ein zusätzlicher Raum als unisex-WC sowie (vgl. 4.) b. Mindestens ein separater Raum als Behinderten-WC vorzusehen (vgl. 4.)
-
Das unisex-WC ist als eigenständiger, von außen klar gekennzeichneter Raum auszuführen, der allen Geschlechtern zugänglich ist und die Anforderungen an Privatsphäre und Hygiene wie bei den ande- ren Toiletten erfüllt. Regulär ist dieser Raum zur Nutzung durch ausschließlich eine Person mit: a. 1x WC-Becken, b. 1x Urinal und c. 1x Waschbecken auszustatten
-
Das Behinderten-WC ist nach den Vorgaben der DIN 18040-1 („Barrierefreies Bauen – Planungsgrund- lagen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“) auszustatten, um die uneingeschränkte Nutzung durch Menschen mit Behinderung zu gewährleisten. Dies umfasst insbesondere die erforderlichen Be- wegungsflächen, Haltegriffe, Notrufsysteme und die barrierefreie Erreichbarkeit.
-
Die Lage der zusätzlichen WCs muss so gewählt werden, dass sie für alle Nutzergruppen leicht auf- findbar und ohne Barrieren erreichbar sind. Die Weglänge zu den Sanitärräumen darf dabei die in der ASR A4.1 genannten Maximaldistanzen nicht überschreiten.
-
Die Kennzeichnung der Räume ist eindeutig und gut sichtbar vorzunehmen.
Diese Regelung stellt sicher, dass die Sanitärräume nicht nur den gesetzlichen Mindestanforderungen entspre- chen, sondern auch den Anforderungen an Diversität und Inklusion gerecht werden und somit eine diskriminie- rungsfreie und barrierefreie Nutzung für alle Nutzergruppen ermöglichen.
Diese Regelung gilt für Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Bei Umbauten ist die Bestandssituation zu be- rücksichtigen. Die Umsetzbarkeit bei Umbaumaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der technischen Machbar- keit und Wirtschaftlichkeit, ist im Rahmen der Planung zu überprüfen.
Bei Bestandsbauten ist zu prüfen, ob es unter Berücksichtigung der in ASR 4.1 vorgegebenen Bestimmungen zu getrennten Sanitärräumen für Männer und Frauen, die Möglichkeit gibt, einzelne bestehende Sanitärräume durch Anbringen oder Austauschen des WC-Schildes zum unisex-WC umzulabeln. Sofern diese Möglichkeit besteht, ist sie umzusetzen.“
4.5.2. Ausstattung von Sanitärräumen
Bei folgenden Spendersysteme ist darauf zu achten, dass der Rahmenvertrag für Hygieneartikel des DLR zur Anwendung kommt:
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
• Seifenspender • Handtuchspender für Papierhandtücher • Papierrollenhalter mit Reserverollenhalter • Hygienebehälter mit Deckel im WC • Hygienebeutelspender im WC
Die Auswahl und Beschaffung der Spendersysteme erfolgen in Abstimmung mit dem DLR-internen Betreuer des Rahmenvertragspartner.
Waschbeckenarmaturen sind sensorgesteuert (nur Kaltwasser) und Sanitärobjekte sind spülrandfrei auszufüh- ren.
Sämtliche sichtbare Ausstattungselemente sind nach Möglichkeit in Edelstahl auszuführen.
Drucker- und Kopierräume
4 Doppeldosen für Strom und 2 LAN-Ports für Kopierer und Drucker. Fußboden wischbar.
Erste-Hilfe-Räume / Untersuchungs- und Behandlungsräume Betriebsarzt
Gem. gültiger Vorschriften.
Beleuchtung:
In allen Räumen LED gesteuert über Präsenz- bzw. Bewegungsmelder.
COM-Räume
Serverräume Temperaturbereich 18 - 26 °C, bevorzugt ohne zusätzliche Kühlung über Klimasplitgerät. Fußbo- den wischbar.
Feuerlöscher:
Die Auswahl der Löschmittelart sowie der weiteren Spezifikationen sind entsprechend der Anforderungen und ggf. Gefährdungsbeurteilungen, die sich aus der Raumnutzung ergeben, zu treffen14.
Luftdichtheitskonzept und Luftdichtheitsmessung
Bei Neubauten und Erweiterungen von beheizten Gebäuden sowie bei Sanierungen der thermischen Hülle von beheizten Gebäuden ist im Rahmen der Entwurfsplanung (LPH 3 HOAI) ein Luftdichtheitskonzept zu erstellen. Dieses ist im Rahmen des Konzeptplanungsgesprächs darzulegen bzw. dem PJP beizulegen.
Zur Sicherstellung der baulichen Qualität ist Luftdichtheitsmessung durchzuführen. Entsprechende Hinweise sind bereits in die Ausschreibung bzw. in die LV-Vorbemerkungen zu integrieren.
Bei Veränderungen der thermischen Hülle von Bestandsgebäuden ist ebenfalls ein Luftdichtheitskonzept zu er- stellen. Ob bei Umbauten eine Luftdichtheitsmessung sinnvoll durchgeführt werden kann ist im Einzelfall zu entscheiden.
14 Der DLR-Sicherheitsstandard „Ausrüstung von Gebäuden mit Feuerlöschern“ (BS-STD404) ist zu beachten.
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Visueller Komfort
Der visuelle Komfort an Arbeitsplätzen bildet die Grundlage für effizientes und leistungsförderndes Arbeiten. Darüber hinaus bildet eine gute Tageslichtnutzung ein hohes Energieeinsparpotenzial für die künstliche Be- leuchtung. Aus diesem Grund sind entsprechend dem Steckbrief 3.1.5 des BNB in der jeweils aktuellen Version mindestens 50 Bewertungspunkte zu erreichen. Unabhängig davon ist für 50% der Nutzfläche (NUF) ein Day- light Factor (DF) ≥ 1,5% nachzuweisen.
Diese Regelung gilt für Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Bei Umbauten ist die Bestandssituation zu be- rücksichtigen. Die Umsetzbarkeit bei Umbaumaßnahmen, insbesondere hinsichtlich der technischen Machbar- keit und Wirtschaftlichkeit, ist im Rahmen der Planung zu überprüfen.
Die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Bewertungspunkte sind im PJP darzustellen [un- ter anderem mithilfe der Dokumente „Dokumentation Nachhaltiges Bauen“ zu Außenanlagen, Gebäuden und/ oder Visuellem Komfort. 15
Bodenschutz und nachhaltige Bauausführung
Im Sinne einer nachhaltigen Bauausführung ist eine abfall-, lärm- und staubarme Baustelle sicherzustellen.
Außerdem muss der Bodenschutz während der Bauausführung gewährleistet sein. Aus diesem Grund sind ent- sprechend dem Steckbrief 5.2.1 des BNB in der jeweils aktuellen Version mindestens 51 Bewertungspunkte zu erreichen.
Die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Bewertungspunkte sind im PJP darzustellen16 un- ter anderem mithilfe der Dokumente „Dokumentation Nachhaltiges Bauen“ zu Außenanlagen, Gebäuden und/ oder Visuellem Komfort17. Zudem sind entsprechende Vorgaben in Ausschreibungen bzw. in den Leistungsverzeichnissen vorzusehen.
Einsatz nachhaltiger Baustoffe und Produkte
Bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen sind energetisch günstige und nachhaltige Baustoffe zu verwen- den.
4.14.1. FMM-gerechte Auswahl von Baustoffen und Produkten
Es sind Anlagen mit geringem Instandhaltungs- und Wartungsaufwand zu planen. Im technischen Bereich ist eine gute Anlagenzugänglichkeit (einschließlich Wartungsfreiräumen, Einbring-/ Montage- und Demontageöff- nungen usw.) zu gewährleisten.
Bei architektonischen Lösungen (z. B. überhängenden Glasflächen, Kuppeln usw.) ist ein entsprechendes Reini- gungskonzept frühzeitig zu erarbeiten und mit dem örtlichen IMF abzustimmen. Bei der Planung sind Vorga- ben aus der RAB 32 “Unterlage für spätere Arbeiten18“ zu berücksichtigen.
Gefordert ist die Minimierung der Lebenszykluskosten bei Maximierung der Wertschöpfung (dauerhafte Effizi- enz aller Teile und Komponenten eines Gebäudes und dessen technischen Anlagen).
15 Siehe QMH-TI-FM-VOR-002/ QMH-TI-FM-VOR-003/ QMH-TI-FM-VOR-004 Dokumentationen Nachhaltiges Bauen 16 unter anderem mithilfe QMH-TI-FM-VOR-002/ QMH-TI-FM-VOR-003/ QMH-TI-FM-VOR-004 Dokumentationen Nachhaltiges Bauen 17 Siehe QMH-TI-FM-VOR-002/ QMH-TI-FM-VOR-003/ QMH-TI-FM-VOR-004 Dokumentationen Nachhaltiges Bauen 18 Siehe RAB32 Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV) (z.B. Anlage A)
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Die Auswahl von Baustoffen und Oberflächen soll unter Berücksichtigung längerfristiger Kriterien (Pflege-/ Rei- nigungsaufwand, Flexibilität in der Nutzung, energetische Auswirkungen, langfristiger Werterhalt, ökologische Aspekte, Entsorgung usw.) erfolgen.
Eine Entscheidung zugunsten eines Baustoffes, einer technischen Lösung oder eines bestimmten technischen Systems darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt geringstmöglicher Investitionskosten getroffen werden. Auch spätere Betriebskosten (infolge Pflege- und Bedienungsaufwand, Energie- oder Betriebsmittelverbrauch, War- tungsintensität, Erneuerungskosten im Laufe des Lebenszyklus usw.) und absehbare Unterhaltskosten müssen in die Betrachtungen miteinbezogen werden.
4.14.2. Umweltschädliche Stoffe, Gemische und Erzeugnisse (Produkte)
Bei FMM-Maßnahmen des DLR dürfen ausschließlich zugelassene Stoffe, Gemische und Erzeugnisse zur Ver- wendung kommen. Diese sollten angesichts ihrer Zusammensetzung keine gesundheitliche Gefährdung für Mensch und Tier verursachen.
Des Weiteren sollen Stoffe, Gemische und Erzeugnisse vermieden werden, die aufgrund ihrer stofflichen Eigen- schaften oder Rezepturbestandteile ein Risikopotential für die Umweltmedien Grundwasser, Oberflächenwas- ser, Boden und Luft besitzen. Aus diesem Grund haben alle im DLR eingesetzten Stoffe, Gemische und Erzeug- nisse die Anforderungen der Qualitätsstufe 3 des BNB-Systems zu erfüllen:
• Bürogebäude: 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt – Anlage 1 (https://www.bnb- nachhaltigesbauen.de/fileadmin/anlagen/2015/BNB_BN2015_116_A1_korr_28-09-17.pdf) • Unterrichtsgebäude: 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt – Anlage 1 (https://www.bnb- nachhaltigesbauen.de/fileadmin/anlagen/bnb_un_2017/BNB_BN2015_116_A1_korr_28-09- 17.pdf ) • Laborgebäude: 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt – Anlage 1 (https://www.bnb- nachhaltigesbauen.de/fileadmin/anlagen/2015/BNB_BN2015_116_A1_korr_28-09-17.pdf )
Im Bereich Außenanlagen sind die kritischen Baustoffe dem Steckbrief „1.1.2 Außenanlagen“ zu entnehmen.
Die Anforderungen aus den BNB-Tabellen entsprechend der Qualitätsstufe 3 sind individuell in die Texte der Ausschreibungen durch den Fachplaner einzuarbeiten.
4.14.3. Energieeffiziente Produkte Im Sinne der ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeit sollte immer das höchste Leistungsniveau19 an die Energieeffizienz an das Produkt gestellt werden und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der EnVKV gefordert werden.
4.14.4. Kunstschaumdämmstoffe ohne halogenierte Treibmittel
Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit dürfen im DLR nur Kunstschaumdämmstoffe ohne halogenierte Treibmittel (z. B. FCKW) eingesetzt werden.
19 Vgl. §67 VgV
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Stoffe und Produkte mit günstigen Brandschutz-Eigenschaften
Im DLR sollte der Einbau von Stoffen und Produkten vermieden werden, die im Brandfall giftige Dämpfe entwi- ckeln oder eine starke Rauchentwicklung bzw. eine schnellere Ausbreitung des Feuers (z. B. durch Abtropfen) begünstigen.
5. Barrierefreiheit
Gebäude im DLR sind als nicht öffentliche Gebäude zu klassifizieren. Die Vorgaben aus den geltenden BV sind grundsätzlich einzuhalten.
Bei der Planung und Ausführung von baulichen Anlagen sind die Vorschriften zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung sowie die Vorgaben aus der Behindertenrechtskonvention UN–BRK20 Artikel 921 anzuwenden und einzuhalten.
Mindestanforderungen:
Die Beachtung der BGG22 bei der Planung von Maßnahmen ist aktiv zu fördern. Hierzu gehört u.a. sowohl die Einhaltung des Benachteiligungsverbots von Menschen mit Behinderung als auch der Vorgaben zur Barriere- freiheit für Menschen mit motorischen Einschränkungen (Rollstuhl oder Gehhilfen) aus der DIN 18040-Teil1.
Darüberhinausgehende Anforderungen aufgrund weiterer körperlicher Einschränkungen finden erst dann Ver- wendung, wenn ein tatsächlicher Bedarf vorliegt. Im Rahmen von Nachhaltigkeitszertifizierungen können in Abstimmung (siehe Geltungsbereich | Abs.4) höhere Ziele verfolgt werden.
Ebenfalls vollumfänglich umzusetzen sind gem. DIN18040-Teil1 folgende Nutzungen:
• Aufzüge23 • Sanitärräume • Duschen • Ruheräume • Die akkustische Alarmierung im Brand- oder Gefahrenfall
Abweichungen von gesetzlichen Vorgaben, die gem. geltender Prozesse mit der zuständigen örtlichen SBV24 und ggf. der GSB25 unter Einbindung von LS abgestimmt werden, sind zulässig26, soweit diese durch projekt- spezifische Besonderheiten erforderlich sind.
Diese Regelung gilt für Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Bei Umbauten ist die Bestandssituation zu be- rücksichtigen. Die Umsetzbarkeit bei Umbaumaßnahmen, insbesondere hinsichtlich des tatsächlichen Bedarfs, der technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit, ist im Rahmen der Planung zu überprüfen.
20 UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen 21 in Bezug auf bauliche Anlagen 22 Berufsgenossenschaftliche Grundsätze 23 vgl. auch DIN EN 81-70 Aufzüge 24 Schwerbehindertenvertretung 25 Gesamtschwerbehindertenvertretung 26 Bei Zuwendungsbaumaßnahmen ist die Zustimmung des Zuwendungsgebers einzuholen
Version: 4.0 Erstellt von: Algafari, TI-FGB Geprüft von: Stollwerk, TI-FGB In Kraft gesetzt durch: Seite: 21 von 49 Jaspers, Jörg (TI) 10.04.2026
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Die Vorgaben aus der ASR V3a.227 sowie dazugehöriger Vorschriften sind zu beachten.
6. Flächeneffizienz und flexible Grundrissgestaltung
Im DLR soll die Versiegelung von Böden möglichst vermieden werden. Aus diesem Grund soll bei Neu- und Er- weiterungsbaumaßnahmen von Büro- und / oder Laborgebäuden der Quotient von Brutto-Grundfläche zu Grundfläche des geplanten Gebäudes (=“bebaute Fläche“) mindestens 1,5 betragen
BGF / GF ≥ 1,5
Bei Sonderbauten wie z. B. Werkhallen oder Hangars muss diese Vorgabe nicht eingehalten werden.
Bei allen Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist ein Flächeneffizienzfaktor (F = NUF / BGF) von mehr als eff 0,53 zu erreichen.
F = NUF / BGF ≥ 0,5328 eff
Bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist das Objekt so zu planen, dass kostenintensive Umbaumaßnah- men bei einer späteren Nutzungsänderung oder bei späterer Änderung der Raumaufteilung vermieden werden können. Hierbei ist z. B. auf ein optimales Achsraster, sowohl in der Fassadengestaltung, als auch in der konse- quenten Weiterführung im gesamten Gebäude zu achten.
7. Kommunikationsflächen
Kommunikationsflächen sollen in angemessenem Umfang durch die effektive und sparsame Anordnung von Verkehrsflächen in Verbindung mit den Anforderungen der relevanten Arbeitsstättenrichtlinien (derzeit z. B. ASR 4.2) geplant und in der Nähe zu den Teeküchen angeordnet werden.
Die Kommunikationsflächen sollen verkehrsgünstig angeordnet werden, sodass möglichst viele Nutzer zwangs- läufig regelmäßig daran vorbeigehen.
Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist die Umsetzbarkeit und Notwendigkeit zu überprüfen. Das Ergeb- nis der Prüfung ist zu dokumentieren.
8. Farbkonzept
Farbkonzepte sind mit dem Betreiber (TFM) und dem Nutzer abzustimmen und bedarf derer schriftlichen Zu- stimmung. Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist der Bestand zu berücksichtigen.
27 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten 28 vgl. auch Steckbrief 3.2.2 Büro- und Verwaltungsgebäude – Soziokulturelle Qualität – Flächeneffizienz des BNB-Systems des BMVBS
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
9. Flachdachaufbau
Im Sinne der ökologischen Nachhaltigkeit sind Flachdächer im DLR als extensiv begrünte Gründächer zu gestal- ten. Die Vorgaben aus den jeweiligen Landesbauordnungen sind als Mindestmaß zu verstehen und grundsätz- lich zu erfüllen. Es ist möglichst das gesamte Dach, als mindestens extensives Gründach zu realisieren. Hierbei sind die erforderlichen Flächen für potentielle PV-Anlagen (gem. D. 11. Photovoltaikanlagen11. ) zu betrachten und zu berücksichtigen. Diese Regelung gilt für Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Bei Umbauten ist die Bestandssituation zu berücksichtigen.
Darüber hinaus ist die Dacheindeckung aufgrund der größeren Dauerhaftigkeit und der Möglichkeit zur Repa- ratur bei Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen in Bitumen vorzusehen. Foliendächer sind bei Neu- und Erwei- terungsbaumaßnahmen nicht auszuführen. Bei Dachsanierungen ist die Dacheindeckung in Bitumen ebenfalls zu präferieren.
Im Rahmen der Neuerrichtung bzw. der Sanierung von Flachdächern wird dringend empfohlen, im sinnvollen Umfang vertikale Schottungen in der Gesamtdachfläche vorzusehen. Hintergrund dieser Maßnahme ist im spä- teren Undichtigkeitsfall eine schnelle und zielgenaue Ortung von Undichtigkeiten in der Dachabdichtungs- ebene zu ermöglichen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Schotts eine eindeutige und bautechnisch gesi- cherte Trennung der Dachfläche in Dach-Einzelflächen gewährleisten. Mit Hilfe der Schotts wird so eine Öff- nung von Teilflächen der Dachabdichtung ohne schädlichen Eingriff in das Gesamtsystem möglich. Nach Fertig- stellung ist ein vermasster Bestandsplan anzufertigen, der die Abtrennungen auf der Dachfläche darstellt. Die- ser ist in der Projektdokumentation abzulegen.
Eine ausreichend dimensionierte und gesicherte Zugänglichkeit des Daches für Wartungs- und Pflegearbeiten darauf befindlicher Anlagen ist stets mit zu planen.
10. Dachentwässerung
Um den Aufwand der Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Instandsetzung) möglichst gering zu halten, wird im DLR eine Dachentwässerung über außenliegende Lösungen präferiert. Eine innenliegende Flachdach- entwässerung ist im DLR nur in begründeten Ausnahmefällen vorzusehen. Druckentwässerungslösungen sind unzulässig.
Diese Regelung gilt für Neu- und Erweiterungsbaumaßnahmen. Bei Umbauten ist die Bestandssituation zu be- rücksichtigen.
11. Photovoltaikanlagen
Alle Dachflächen der DLR-Gebäude sind mit Photovoltaikanlagen (PV) maximal möglich auszurüsten. Dabei ist die maximal mögliche Dachfläche zu bebauen.
Die regelmäßige Reinigung der PV-Anlagen ist verbindlich im Reinigungskonzept zu berücksichtigen. Umfang, Intervalle und Verantwortlichkeiten sind im Vorfeld mit dem örtlichen IMF abzustimmen, um einen dauerhaft effizienten Betrieb der Anlagen zu gewährleisten.
Hierbei muss im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung in Abstimmung mit dem Energiemanagementbe- auftragten ein Abgleich der Ertragsprognose mit dem Lastgang des Standortes / der Betriebsstätte auf ¼-Std.-
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DLR Richtlinie
GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Basis29 erfolgen. Darüber hinaus muss ein Messkonzept unter Berücksichtigung von externen Verbrauchern (Drittmengen) erarbeitet werden.
12. Regenwassermanagement
Maßnahmen zum Regenwassermanagement sind im Rahmen der Planung zu bewerten und zu berücksichti- gen.
Die Versickerung von Niederschlagswasser ist - soweit nach der örtlichen LBO nicht bereits ohnehin Pflicht - im DLR stets umzusetzen, sofern dies technisch möglich und umweltverträglich ist. Es ist dabei die ggf. erforderli- che wasserrechtliche Genehmigungsplicht der örtlichen LBO zu beachten.
Sofern es keinen zentralen standortübergreifenden Ansatz gibt, ist das Regenwasser zu Speichern und zur Be- wirtschaftung der Standorte zu veranschlagen (z.B. Bewässerung der Vegetation, Nutzung für Toilettenspülun- gen). Sollte eine Speicherung nicht möglich sein, so ist das Niederschlagswasser in die Vegetationsflächen zwecks Bewässerung und Grundwasseranreicherung einzuleiten. Bei jeder Bau-/Maßnahme mit Einfluss auf die Außenanlagen/Verkehrsflächen sind ist zu prüfen, welche de- zentrale Regenwassermaßnahmen zu realisieren sind. Dabei sind Maßnahmen mit Synergien zwischen blauer und grüner Infrastrukturen zu präferieren (z.B. Baum- oder Muldenrigole). Oberflächennahe Versickerungslösungen, die einen gestalterischen Mehrwert für die Planung der Außenanla- gen des DLR anbieten (z.B. Retentionsbecken etc.) sind ebenfalls zu präferieren.
13. Außenanlagen
Perimeterschutz, Zutrittskontrolle, Sicherheitssysteme gemäß „Basis- schutzkonzept zur physischen Sicherheit des DLR“
Anforderungen sind z.B: • Einzäunung (2m, Doppelstabmatte) der Standortliegenschaft • Öffnungsüberwachung der ersten Barriere und Gebäudeaußenhaut • Digitale Schließanlage • Vernetzte Sicherungssysteme (falls verbaut) • Intelligente Beleuchtung • Sichtschutz im EG Bei Rückfragen bitte an das FG NKM der DLR-Sicherheit (nkm@dlr.de) wenden.
Schutz der Biodiversität
Als Grundlage dient der BNB Steckbrief für Außenanlagen 1.1.4.
Saatflächen
Die Einsaat von Rasensamen ist nicht gewünscht. Es sind ausschließlich Blühwiesenmischungen oder Wildblu- menmischungen die an die regionalen Verhältnisse angepasst sind, zu verwenden. Diese Bepflanzungen sind im Betrieb dauerhaft zu erhalten. Die Anpflanzung invasiver Pflanzenarten gemäß BNB Steckbrief Außenanlagen 1.1.4 ist verboten.
29 übliche Größeneinheit in der Stromabrechnung
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Einsatz regional-heimischer Pflanzen
Bei Neupflanzungen sind regional-heimische Pflanzen zu verwenden. Sie bieten einen wesentlich höheren öko- logischen Wert für die heimische Tier- und Insektenwelt. Heimische Pflanzen haben außerdem den Vorteil, dass sie an unsere Klimaverhältnisse angepasst und daher wesentlich robuster und pflegeleichter sind als Exoten.30
Bäume und Sträucher
Bei Neupflanzungen sind die sich ändernden Rahmenbedingungen durch Klimaänderungen und deren Folgen zu berücksichtigen. Bei der Auswahl ist auf Klimaresistenz und „Bienenweide / -nährgehölze“ zu achten. 31 Der Begriff ‚Bienenweide‘ gilt gleichermaßen für Zucht- und Wildbienen, für Hummeln und weitere auf Nektar und Pollen angewiesene Insekten. Auch ist auf eine unterschiedliche Blühzeit und unterschiedliche Fruchtstände der ausgewählten Pflanzen zu achten. Bei der Planung der Bäume ist eine nachhaltige Bewässerung zu berücksichtigen, z.B. Bewässerungssysteme die auf Anforderung der Bäume aktiviert werden oder Baumsäcke.
Einfluss der Grünkonzepte auf Infrastrukturmaßnahmen
Bei Neupflanzungen kann durch Pflanzgruben, Wurzelgräben, Bodenbelüftung und Trennelemente das Wachs- tum von Wurzeln in definierten Bereichen außerhalb der Leitungszone gefördert werden. Ist ein Neubau oder eine Sanierung von Leitungssystemen geplant, können beispielsweise wurzelfeste Rohrverbindungen, poren- arme Verfüllstoffe, Schutzrohre um die Leitung oder Platten und Folien in den Leitungsgraben eingesetzt wer- den, um Bepflanzung und Infrastrukturnetze voneinander zu separieren. Porenreiche Böden sollten wiederum in Bereichen eingesetzt werden, wo Wurzelwachstum gewünscht ist.
Fassadenbegrünung
Fassadenbegrünung sorgt für Verdunstungskühlung, Luftbefeuchtung, Regulierung des Umgebungsklimas. Sie verbessert die Luftqualität durch Filterung, Feinstaubbindung, Sauerstoffanreicherung, Schallabsorption und Reduktion der Schallreflexion. Eine pflanzengerechte Bodenqualität bezüglich Zusammensetzung und Masse, sowie natürlicher Bodenan- schluss durch die Zuführung und Speicherung von Regenwasser ist zu gewährleisten. Bei Pflanzorten mit unzu- reichend regenbeaufschlagten Pflanzorten und anhaltender Trockenperioden ist eine zuverlässige Ersatzbewäs- serung zu berücksichtigen. Gestaltungskriterien „Pflanze“ sind der Teamsites der Fachgebietsbeauftragten 32 zu entnehmen Hinterlüftete bodengebundene Systeme sind zu bevorzugen. Selbstklimmer sind nicht erlaubt. Die Fassadenbegrünungssysteme sind im Betrieb dauerhaft zu erhalten.
Die Kosten für bodengebundene Systeme sind gering: Die Investitionskosten liegen bei ca. 36 – 95 €/m² und die Kosten für die Pflege/Wartung bei ca. 10-20€/m²a (Preisangaben Stand Q4/2025).
30 Weitere Informationen erhalten Sie z. B. unter: http://www.hamburg.nabu.de/tiere-und-pflanzen/garten/gartentipps/05226.html 31 https://galk.de/arbeitskreise/stadtbaeume/themenuebersicht/strassenbaumliste/ 32 https://teamsites.dlr.de/sites/Technische-Infrastruktur/Fachgebietsbeauftragte/SitePages/Folge-2-(1).aspx https://teamsites.dlr.de/sites/Technische-Infrastruktur/Fachgebietsbeauftragte/SitePages/Freianlagen.aspx
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Grünpflegekonzept
Zum Schutz der Biodiversität sind die Grünpflegekonzepte nachhaltig auszurichten. In diesem Zusammenhang sind die Mähzyklen anzupassen. Weitere Möglichkeit ist der Entfall/die Reduzierung des Laubbläser-Einsatzes und der verstärkte Einsatz manueller Geräte.
Insektenfreundliche Beleuchtung
Um den Schutz der Insekten und anderer nachtaktiver Tiere zu gewährleisten, sind die Leuchtmittel der Außen- beleuchtung mit einer Lichtfarbe von maximal 3000K auszustatten. Der Lichtkegel muss nach unten strahlen. Grundsätzlich sollten nicht dauerhaft genutzte Bereiche entweder über Schalter oder Bewegungsmelder ge- schaltet werden.
Flächenentsiegelung
Flächenversiegelungen sind zu vermeiden. Versiegelte Bestandsflächen sind sukzessive zurückzubauen bzw. umzuwandeln. Neben Gebäuderückbau oder -abriss (unter Berücksichtigung des möglichen Potentials Grauer Energie) bedeutet dies auch die Flächenversiegelung in Außenanlagen zu reduzieren. Nutzbare Freiräume sind zu erhalten, zu schützen und weiterzuentwickeln (Baufelder bzw. von der Standortentwicklung festgesetzte Flächen sind ausgenommen). Wo möglich ist die Mehrstöckigkeit von Gebäuden und Parkflächen auszureizen. Ist eine Flächenversiegelungen in Außenanlagen unvermeidbar, so sind wasserdurchlässige Beläge einzusetzen (z.B. Rasengittersteine, Ökopflaster, Dränpflaster, Klimasteine, Holzhackschnitzel oder wassergebundene We- gedecke). Weiterhin sind multifunktionale Flächennutzungskonzepte vorzuhalten. In diesem Zusammenhang sind Ver- kehrs-, Aufenthalts- und Grünflächen miteinander zu kombinieren. Park- und Verkehrsflächen sind bewusst als Einstauflächen bei Starkregen zu verwenden.
Kommunikationsflächen im Außenbereich
Bei der Gestaltung der Außenanlagen von Gebäuden sind Kommunikationsflächen in angemessener Quantität vorzusehen. Damit sollen im Sinne einer soziokulturellen Nachhaltigkeit alternative Arbeits- und Pausenflächen geboten und der Austausch zwischen den Nutzern gefördert werden.
Mögliche Bereiche dafür sind Dachterrasse, Innenhof, Atrium, Balkon oder Freiflächen, die mit Sitzgelegenhei- ten wie z. B. Bänken, Bankgruppen oder auch Baumbänken ausgestattet sind. Ergänzende Elemente können z.B. Bepflanzungen, Wasserelemente, Wetterschutz, etc. sein.
Generell ist bereits bei der Planung der Anlagen deren Beständigkeit, Pflege- und Wartungsfreundlichkeit so- wie die Nachhaltigkeit ausgewählter Materialien zu berücksichtigen und frühzeitig mit dem örtlichen IMF abzu- stimmen.
Es ist dafür zu sorgen, dass Kommunikationsflächen eine ausreichende Verschattung und angemessenen Schutz gegen Lärm (z.B. positionelle Separierung von Lärmquellen, Hecke, Erdwall) aus angrenzenden Flächen anbieten.
14. Glas im Außenbereich und als Teil von Gebäudehüllen
Gläser im Außenbereich und als Teil von Gebäudehüllen sind bei Neubauten und vollständiger Sanierung zu vermeiden. Alternativ sind diese so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird, durch Markierung über die ganze Fläche (Streifen oder Punktraster) oder durch Ersatz mit lichtdurchlässigem, aber nicht transparentem
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Material, z. B. Milchglas. Hierbei ist die Publikation „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“33 zu beach- ten. Die Beklebung von Glas im Außenbereich oder von Gläsern der Gebäudehülle ist in jedem Fall von einer Fach- firma ausführen zu lassen, um spätere Schäden, z. B. Risse aufgrund von Temperaturschwankungen zu vermei- den.
15. Fahrradinfrastruktur
Die nachfolgenden Regelungen adressieren den Bau neuer Fahrradparkplätze. Bestehende Fahrradparkplätze müssen nicht umgebaut werden und sollen lediglich um Ladeschränke und Servicestationen ergänzt werden.
Fahrradstellplätze im DLR sind grundsätzlich in der Nähe eines Eingangs (maximal 10 - 35 m vom Eingang ent- fernt) anzuordnen.
Grundlagen für die Gestaltung ist der Kriteriensteckbrief 3.2.2 Außenanlagen des BNB
33 Schmid, H., W. Doppler, D. Heynen & M. Rössler (2012): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht, 2., überarbeitete Auflage, Schwei- zerische Vogelwarte Sempach.
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Quantitative Anforderungen und Lage
Ausreichende Abstellmöglichkeiten an strategisch günstigen Orten sollen gewährleistet sein (Mindestens 1 Fahrradstellplatz je 80m² Büro-/Labor-Nutzfläche). Die Abstellmöglichkeiten sollen sowohl den Schutz vor Dieb- stahl als auch eine sichere Benutzung ermöglichen.
Für Lastenfahrräder ist zusätzlich eine angemessene Anzahl von Stellplätzen vorzusehen. Hierfür wird eine freie überdachte Stellfläche ohne Anlehnbügel von ca. 3m² je Rad empfohlen.
Die Fahrradstellplätze sollen zum Schutz vor Witterungsereignissen so geplant werden, dass ein ausreichender Schutz gewährleistet wird.
Aus Gründen des Nichtraucherschutzes wird ausdrücklich empfohlen, neu zu errichtende Fahrradstellplätze in ausreichendem Abstand zu Raucherunterständen zu platzieren.
Qualitative Anforderungen
15.2.1. Diebstahlprävention:
An Bereichen mit öffentlichem Publikumsverkehr sind geeignete Maßnahmen zur Diebstahlprävention (z. B. Einhausungen, abschließbare Türen) vorzusehen.
15.2.2. Barrierefreiheit:
Stellflächen für Fahrräder, welche vergleichbar mit Kleinstfahrzeugen sind (z. B. vollverkleidete Liegeräder- „Ve- lomobile“, mehrspurige Lastenfahrräder) sowie Fahrräder mobilitätseingeschränkter Mitarbeitender sind in aus- reichender Anzahl vorzusehen, als solche auszuweisen sowie barrierefrei zu planen und auszuführen (Siehe hierzu auch Punkt 16.1. ).
15.2.3. Bauweise:
Zur Ermöglichung späterer Erweiterungen sollen Einhausungen in Modulbauweise geplant werden.
15.2.4. Rück- / Seiten- / Vorderwand:
Insbesondere soll bei der vertikalen Ausfachung darauf geachtet werden, dass ausreichend Frischluft zirkulieren kann und gleichzeitig guter Wetterschutz gewährleistet ist. Eine Demontage der Ausfachungen bzw. ein nachträglicher Austausch für Wartungs- und Reparaturzwecke müssen möglich sein.
15.2.5. Türen:
In Abhängigkeit vom Diebstahlrisiko sind Fahrradeinhausungen mit Türen vorzusehen und Laufrollen verblen- det auszuführen. Alle Türen haben standardmäßig für Einbau eines Schließzylinders vorbereitet zu sein. Das im DLR zu verwendende Schließsystem ist auch bei Fahrradunterständen anzuwenden.
15.2.6. Bedachungen:
Bedachungen sind generell als Flach- oder Pultdach mit einer Dachneigung ≥ 5% (Selbstreinigung) auszufüh- ren. Das Dachtragwerk soll für Nachrüstungen von PV-Anlagen geeignet sein.
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15.2.7. Anlehnbügel:
Aufgrund der höheren Sicherheit und des höheren Komforts sind Anlehnbügel aus Rundstahl mit Querholmen einzubauen. Die waagerechten Holmen sind mit einem Gummi- oder Silikonschutz zu versehen. Hinsichtlich der Abstände der Anlehnbügel gelten die Vorgaben aus dem BNB.
15.2.8. Leerrohre
Leerrohre für die Kabelleitungen sind an geeigneten Stellen vorzusehen. Witterungsschutz ist dabei zu beach- ten.
15.2.9. Entwässerungen:
Die horizontale und vertikale Entwässerung muss in ausreichender Dimensionierung geplant und ausgeführt werden.
15.2.10. Beleuchtung:
Es ist für ausreichend Beleuchtung innerhalb und außerhalb von Fahrradeinhausungen zu sorgen. Mindestwerte der Beleuchtungsstärken aus den technischen Regeln für Arbeitsstätten im Freien (derzeit ASR A3.4 / Anhang 2 Parkplätze) sind zu erfüllen. Leuchtmittel sind als energiesparende LED vorzusehen. Steuerung mit integriertem oder zusätzlichem Bewe- gungsmelder. Ausführung in IP 66, Schutzklasse I. Lichtfarbe warmweiß bis 3000K.
15.2.11. Sicherheitseinrichtungen:
Eine Notrufanlage, Videoüberwachung und weitere Sicherheitseinrichtung können bei Bedarf installiert wer- den, sind aber nicht zwingend notwendig. Die Entscheidung trifft die örtliche Leitung FMM (in der Rolle des verantwortlichen Betreibers) unter Beteiligung von TI-SIH und des BR.
15.2.12. Stromversorgung und Datennetz:
Für die Ladeinfrastruktur sowie für die LED-Beleuchtung ist ein Anschluss an die vorhandene Netzanlage in aus- reichender Dimensionierung vorzusehen. Eine spätere Ausrüstung mit einer PV-Anlage für eine autarke Strom- versorgung ist gleichzeitig zu planen. Geeignete Montageorte für PV-Wechselrichter sind bei der Planung vorzusehen sowie andere hierfür erforderli- chen Vorbereitungen sind vorzusehen. Dazu gehören auch Datenleitungen für die Fernüberwachung von Wechselrichtern bzw. Stromspeichern. Diese Leitungen müssen bei Bedarf durch das Leerrohrsystem nachge- rüstet werden können. Alle Kabelführungen und Installationsbauteile sind in verdeckter Ausführung vorzuse- hen.
15.2.13. Blitzschutzanlagen:
Das Erfordernis von Blitzschutzanlagen ist im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu berücksichtigen.
15.2.14. Zubehör und weitere Ausstattungsmerkmale:
Pro Standort und je 1000 Mitarbeitende ist mindestens eine Pump- und Fahrradreparaturservicesäule vorzuse- hen. Der dafür notwendige Platzbedarf von 4 m² innerhalb von Einhausungen ist vorzusehen. Bei geschlosse- nen Liegenschaften ist die Platzierung der Pump- und Fahrradreparaturservicesäulen als Solitäre mit TI-FMM abzustimmen.
15.2.15. Farbkonzept:
Stahlteile sollen feuerverzinkt und pulverbeschichtet ausgeführt werden. Farbgebung gem. örtlichem Farbkon- zept.
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15.2.16. Ladeinfrastruktur für elektrische Fahrräder
Eine bedarfsgerechte Ladeinfrastruktur muss berücksichtigt werden.
15.2.17. Brandschutz:
Bei Bestandstellplätzen sollen bei Bedarf und nach Rücksprache mit TI-FMM und LS an geeigneten Stellen Ak- kuladeschränke nachgerüstet werden. Akkus von E-Bikes dürfen grundsätzlich nicht innerhalb von Gebäuden aufgeladen werden. Bei der Verortung neuer Ladeschränke sind Brandschutzbestimmungen und -anforderungen zu betrachten und zu berücksichtigen (z. B. ausreichender Abstand zum Bestand zur Verhinderung von Brandausbereitung auf benachbarten baulichen Anlagen oder Vegetation / geeignete Löschmittel vorhalten etc.). Zur Vermeidung von Aufheizung der Fahrrad-Akkus durch Sonneneinstrahlung müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden.
15.2.18. Dimensionierung und Anzahl
1 Ladeschrank pro 600 MA jedoch mind. 6 Fächer (2 Fächer breit und 3 Fächer hoch). Erweiterungsmöglichkei- ten müssen berücksichtigt werden (Platzbedarf, Leerrohre etc.).
Weitere Aspekte der Fahrradfreundlichkeit
15.3.1. Duschen und Umkleiden:
Duschen und Umkleiden sind im Gebäude so zu positionieren, dass sie radfahrenden Mitarbeitenden grund- sätzlich dauerhaft und barrierefrei zugänglich sind. Die notwendige Anzahl und Größen sind im Einzelfall durch das TI-FMM zu prüfen und im Bedarfsplan34 zu erfassen.
Bei Bestandsobjekten ist zu untersuchen, ob bestehende Duschräume für die radfahrenden Mitarbeitenden ge- eignet sind und genutzt werden können bzw. bereits geeignete Flächen in ausreichender Dimensionierung und Entfernung von den Fahrradstellplätzen vorhanden sind.
Sollten aktuell solche Flächen nur unzureichend oder gar nicht vorhanden sein, muss eine nachträgliche Instal- lation solcher Anlagen erfolgen, sobald geeignete freie Flächen vorhanden sind.
16. Reinigungsfreundlichkeit
Bodenbeläge
Bodenbeläge sind hinsichtlich Ihrer Farbe bzw. Musterung grundsätzlich so zu wählen, dass sie tolerant gegen- über leichten Verschmutzungen sind. Hierzu zählen gemusterte, melierte oder strukturierte Bodenbeläge. Bei Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen ist der Bestand zu berücksichtigen.
Schmutzfangzone
Schmutzfangzonen in Haupteingangsbereichen sollen mindestens 4,00m und in Nebeneingangsbereichen min- destens 2,40m lang sein. Zur Schmutzfangzone zählen bodenbündig eingebaute Gitterroste oder geeignete
34 vgl. QMH-TI-FM-VOR-005 Bedarfsplan für Baumaßnahmen und Anlagen QMH-TI-FM-VOR-010 Übersicht Raumbedarf sowie QMH-TI-FM-VOR-011 Verbraucherliste
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Kunststoff- oder Naturfasermatten vor dem Eingang (für außen geeignet) und geeignete bodenbündig einge- baute Kunststoff- oder Naturfasermatten direkt hinter der Eingangstür.
Reinigungsfreundliche Grundrissgestaltung
Um die Fußbodenreinigung zu erleichtern sind unzugängliche Ecken, Nischen und enge Zwischenräume im In- nenraum zu vermeiden.
17. Beschilderung, Leitsystem35
An allen Standorten des DLR ist ein einheitliches Leit- bzw. Beschilderungssystem eingesetzt. Von der Eingangs- beschilderung der Standorte über die Gebäude- bis zur Türbeschilderung sind alle Informationsebenen aufei- nander abgestimmt und sprechen die gleiche Formensprache.
Es ist eine unternehmerische Entscheidung, dass dieses System auf Grund eines einheitlichen Gesamtbildes grundsätzlich einzusetzen ist. Eine Begründung für eine produktbezogene Ausschreibung ist im Anhang zu fin- den.
Eingesetzt wird das System:
„ARCUS“ der MABEG Kreuschner GmbH & CO. KG.
18. Schließanlage bzw. Schließsystem (Innen- und Außenbereich)
Die Vorgaben zum Schließsystem sind zwingend bei allen Neubauten und größeren Umbauten einzuhalten. Der Ersatz der vorhandenen Schließanlagen liegt in der Verantwortung der Regionen, die Budgetfreigabe er- folgt dann Maßnahmen bezogen. Die Einführung des Schließsystems erfolgt sukzessive.
Eingesetzt wird das System:
SimonsVoss System 306036 | Passiv oder Hybrid in Kombination mit dem Einsatz von Smartcards37 unter Verwendung der Mifare DESFire38-Technologie
Spezifische Anforderungen und Einsatzszenarien können variieren. Das o.g. System ist daher stets im Rahmen der Projektierung im Kontext der individuellen objekt- bzw. standortbezogenen Bedürfnissen im DLR durch ent- sprechende fachliche Beteiligung interner und externer Expertisen (z.B. IT, SIH, Exportschutz, Fachplaner etc.) näher zu betrachten und ggf. anzupassen.
35 Siehe CD-Handbuch Corporate Design des DLR – Textildesign und Außenkennzeichnung 36 passiv oder hybrid in Kombination mit dem Einsatz von Smartcards unter Verwendung der Mifare DESFire -Technologie 37 ISO-Karten in Checkkarten-Format, die bedruckt werden und als Medium mit mehreren Funktionen belegt werden können 38 Mifare DESFire ist eine kontaktlose Smartcard-Technologie mit hohem Sicherheitsstandard.
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19. Elektrotechnische Ausstattung
Hinsichtlich der elektrotechnischen Ausstattung von Gebäuden sind im DLR die Empfehlungen der AMEV39 ein- zuhalten, welche in der Broschüre (EltAnlagen 2020) Nr. 159 „Planung und Bau von Elektroanlagen in öffentli- chen Gebäuden“ aus dem Jahr 2020 beschrieben sind.
− Leuchten und Steckdosen sind grundsätzlich an getrennte Stromkreise anzuschließen. − Für Steckdosen auf Fluren, die dem Anschluss von Reinigungsgeräten dienen, sind eigene Stromkreise vorzusehen. In diese Stromkreise sind auch die Kochendwassergeräte der Putzräume einzubeziehen, es sei denn, diese Warmwasserbereiter sollen aus energetischen Gründen separat gesteuert werden. − In Gebäuden ohne Trennung der Stromkreise zwischen allgemeinen und IuK40- Verbrauchern sind pro Arbeitsplatz vier Steckdosen 230 V zu installieren. − In Gebäuden mit elektrotechnisch getrennten Netzen sind pro Arbeitsplatz zwei Steckdosen 230 V für allgemeine Verbraucher und zwei bis drei Steckdosen 230 V für Geräte der IuK vorzusehen. − Durch unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) gespeiste Steckdosen sind rot oder orange und mit dem Schriftzug „USV“ zu kennzeichnen.
20. Medienausstattung – Videokonferenzsysteme
Die aktuelle DLR-Richtlinie „Medienausstattung: Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume, Präsentations- areale und Open Office Spaces41“ ist verbindlich einzuhalten.
21. Datennetze
Die aktuelle FMM-Richtlinie „Planung Datennetze42“ ist verbindlich einzuhalten.
22. Gebäudeautomation
Die aktuelle FMM-Richtlinie „Gebäudeautomation Lastenheft43“ ist für die Gebäudeautomation verbindlich anzuwenden.
39 Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen 40 Informations- und Kommunikationstechnik 41 Siehe DLR-Richtlinie Medienausstattung: Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume, Präsentationsareale und Open Office Spaces 42 Siehe QMH-TI-FM-STD-001 Planung Datennetze 43 Siehe QMH-TI-FM-STD-002 GA Lastenheft
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23. Raumluft- & Klimatisierungstechnik
Allgemeiner Hinweis:
Klimatisierung von Innenräumen stellt einen der größten Faktoren beim Energieverbrauch dar. Der Einsatz von raumlufttechnischen bzw. Klimatisierungsanlagen ist grundsätzlich kritisch zu betrachten. Nur dann, wenn die Raumfunktion einen solchen Einsatz bedingt (z. B. Labore / Technikräume / Rechenzentren etc.), dürfen solche technischen Anlagen zum Einsatz kommen. Ziel soll sein, durch passive Methoden, die durch architektonische Lösungen, welche ohne technischen und energetischen Aufwand wirksam sind, aufwändige Klimatechnik verzichtbar zu machen. Solche Methoden verbrauchen keine Energie, bedürfen lediglich einer anderen Herangehensweise bei der Pla- nung. Generell gilt daher vorerst auf Raumlufttechnische bzw. Klimatisierungsanlagen möglichst zu verzichten.
Bei begründeten Abweichungen sind diese mit FGB abzustimmen. Bei ZBau-Maßnahmen hat dies vor der Ab- stimmung mit dem Zuwendungsgeber oder der Fachaufsichtsführenden Ebene stattzufinden.
Weiter sind die Vorgaben aus den ASR A3.4 (Beleuchtung), A3.5 (Raumtemperatur), A3.6 (Lüftung), sowie des Leitfadens „Nachhaltiges Bauen“ zu beachten.
Nachhaltige Kältemittel und Anlageneffizienz
Ziel ist es, mittel- und langfristig zukunftsfähige Kältemittel und Anlagen mit der höchsten Energieeffizienz und geringem GWP-Wert44 zu betreiben.
Bei Maßnahmen des DLR sollen ausschließlich Trifluoracetat (TFA) freie Kältemittel zum Einsatz kommen mit einem:
GWP-Wert < 150
Der GWP-Wert ist ein sinnvoller erster Schritt, wenn es um das Treibhauspotential von Anlagen geht. Allerdings bewertet dieser ausschließlich das Kältemittel. Um Kältemaschinen und Wärmepumpen tatsächlich hinsichtlich ihrer Klimarelevanz beurteilen zu können, ist eine ganzheitliche Ökobilanz der Maschine anzuwenden.
Als Entscheidungsvorlage zur Bewertung eines Kältesystems ist die TEWI-Betrachtung (Total- Equivalent-War- ming-Impact bzw. Treibhauspotential) anzuwenden, die alle Einflüsse durch die Kälteanlage auf die Umwelt bewertet. Diese berücksichtigt das direkte Treibhauspotential des Kältemittels, das während des Betriebs und den indirekten Anteil an treibhauswirksamem CO , der für die Stromerzeugung zum Antrieb des Verdichters 2 ausgestoßen wird.
TFA-freie Kältemittel45 sind natürliche Alternativen, die bei Leckagen oder Entsorgung keine Trifluoressig- säure (TFA) bilden
24. Anlagenkennzeichnung
Die aktuelle FMM-Richtlinie „Anlagenkennzeichnungssystem (AKS)46“ ist verbindlich anzuwenden.
44 GWP = Kennzahl zur Bewertung des Treibhauspotentiales 45 UBA: https://www.umweltbundesamt.de/search?global_search=tfa+k%C3%A4ltemittel&sort_by=relevance&sort_order=DESC 46 Siehe QMH-TI-FM-STD-008 Anlagenkennzeichnungssystem
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25. Mindestanforderungen an Medien-Zähler47
Technische Anforderungen an Zähler:
− verrechnungsrelevant − eichfähig − M-Bus gemäß EN 13757 − Schnittstelle zum Energie-Managementsystem ist die GLT (z. B. DDC 4000 von Kieback & Peter) im Gebäude. − Alle Zähler müssen einen Hilfsspannungseingang und eine Speicherung der Daten im Gerät besitzen.
Positionierung / Installation von Zählern
Medium Wo? / Was? Begründung
| Strom | - in jedem Gebäude und bei jedem Verbraucher | Ausreichender Detaillierungsgrad Vorhaltung = Kostenersparnis Flexibilität bei Umnutzung des Gebäudes | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| über 20 kW | ||||||||
| - an jeder Großanlage | ||||||||
| - an verrechnungsrelevanten Stellen | ||||||||
| - Zählervorhaltung: NSHV und GHV jeder Ab- | ||||||||
| gang | ||||||||
| - Generelle Erfassung pro Gebäude oder Anlage, auch bei Industriegasversorgung | ||||||||
| Wasser | - Trinkwasser, Brauchwasser und Kühlwasser ge- | ausreichender Detaillierungsgrad | ||||||
| trennt erfassen | ||||||||
| - pro Gebäude und Etage oder Anlage | ||||||||
| - bei Notkühlungen mit Brauchwasser | ||||||||
| - transportable Zähler am Hydranten, für Was- | ||||||||
| serentnahme aus dem Standortnetz | ||||||||
| - pro Gebäude oder Anlage | ||||||||
| Wärme | - pro Gebäude und Etage oder Anlage | ausreichender Detaillierungsgrad Erfassung pro Nutzer | ||||||
| - Fernwärme | ||||||||
| - Konzipierung der Anlage entsprechend der | ||||||||
| Nutzeranzahl | ||||||||
| Zentrale Druckluft - pro Gebäude oder Anlage Dezentrale Druckluft -wird über Strom abgerechnet | ||||||||
| Fremderzeugte Kälte | - siehe Wärme | |||||||
| - siehe Strom |
47 Siehe QMH-TI-FM-STD-002 GA Lastenheft
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26. WLAN in Gebäuden und Institutseinrichtungen
Es gelten die Anforderungen der Richtlinie „Planung Datennetze“48
27. Erste-Hilfe-Kästen
Ergänzend zu ASR A4.3 wird festgelegt, dass in allen Gebäuden die Erste-Hilfe-Kästen grundsätzlich in allen Teeküchen zu positionieren sind. Sollten darüber hinaus weitere Kästen notwendig sein, so sind diese entspre- chend der Gefährdungsbeurteilung an strategisch sinnvollen Punkten zu montieren. Werden durch Tätigkeiten, die der Nutzer verantwortet weitere Kästen notwendig, so sind diese zusätzlich zu berücksichtigen. Die Erstaus- stattung wird vom TI-FMM vorgenommen.
48 Siehe QMH-TI-FM-STD-001 Planung Datennetze
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E.
Anlagen
Anl .1 -
Vorgaben zur Ausstattung von Geschäftszimmern
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*) Die hier aufgeführten Höchstpreise in € sind brutto
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Anl .2 -
Instandhaltungszyklen
ehcälF ehcälfrebO orüB muarsgnuhcerpseB muarreipoK ehcükeeT CW rulF reyoF suahnepperT vihcrA muarkinhceT
| Boden | Textiler Bodenbelag / Linoleum | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | 10 | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beton / Dispersionsfarbe | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 10 | ||
| Wand | Dispersionsfarbe | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 10 | ||
| Holz / Stahl lackiert | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | ||||
| Türrahmen | Stahl lackiert | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 | 6 |
Die in der Tabelle angegebenen Zahlenwerte sind die Zeitintervalle in Jahren.
Im Sinne der Wirtschaftlichkeit können die Zeitintervalle lediglich eine Untergrenze sein. Im Bedarfsfall muss in jedem Fall die Notwendigkeit überprüft werden.
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Anl .3 -
Grobablauf Möblierungsplanung (Neubau)
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Anl .4 -
Begründung produktbezogene Ausschreibung
Beschilderung für das „arcus“-Leitsystem
Seit mehr als 15 Jahren setzt das DLR das mit dem mehrfachen Design-Preis ausgezeichnete Leitsystem „arcus“ der Fa. MABEG ein. In allen 16 Standorten wird das System verwendet. Von der Eingangsbeschilderung der Standorte über die Gebäude- bis zur Türbeschilderung sind alle Informationsebenen aufeinander abgestimmt und sprechen die gleiche Formensprache. Die Beschriftung in und an Gebäuden als wichtiges und verbinden- des Element der gemeinsamen Identität folgt den gleichen Regeln, die für das gesamte Erscheinungsbild gel- ten: Klar, übersichtlich, einheitlich.
Die Integration des Leitsystems in das Corporate-Design-Konzept unterstützt den positiven Gesamteindruck nach innen und außen. Das Informations- und Leitsystem ist vom Vorstand verbindlich verabschiedet. Insofern liegt als Sachgrund eine unternehmerische Entscheidung vor. Bei Neuplanungen/Veränderungen älterer Leitsys- teme sowie Neu-/Umbau von Gebäuden wurde und wird grundsätzlich in sämtlichen Standorten und Außen- stellen das System „arcus“ eingesetzt.
Ein DLR-weiter einheitlicher Auftritt, auch in der Beschilderung mit dem Ziel einer einheitlichen Optik und nach- haltigen Wahrnehmbarkeit, ist für die Außensicht wie auch für die Unternehmenskultur unabdingbar. Das Hin- zufügen von einem oder mehreren anderen Leitsystemen bei Neubauten widerspricht absolut dem einheitli- chen Erscheinungsbild und ist daher nicht akzeptabel. Beginnen wir mit dem Etablieren eines Systems neuen Designs, würde das konsequenterweise eine Neubeschilderung im gesamten DLR nach sich ziehen. Wirtschaft- lich wäre dies auch unverhältnismäßig.
Eine Sammelmappe des Leistungsangebotes der Fa. MABEG ist auf der Teamsites der Fachgebietsbeauftragten einzusehen. 49
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Anl .5 -
Durchlaufschutz
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GESTALTUNG UND AUSSTATTUNG VON BAULICHEN ANLAGEN
Anl .6 -
Sichtschutz
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Anl .7 -
Notfallmeldeeinrichtungen
1. Begriffe und Abkürzungen
Aufenthaltsbereich / Aufenthaltsraum
Aufenthaltsräume sind Räume, die zum nicht nur vorübergehenden Aufenthalt von Menschen bestimmt oder geeignet sind. (§ 2 Musterbauordnung). „Für den Begriff des Aufenthaltsraums ist nicht ein Aufenthalt über mehrere Tage […] zu fordern, vielmehr ge- nügt ein nicht ganz kurzer Aufenthalt tagsüber …“50
Meldeeinrichtung (allgemein)
Eine Meldeeinrichtung ist jedes technische Gerät, mit dem ein Mitarbeiter in die Lage versetzt wird, Hilfe her- beizurufen. Wesentlich hierbei ist, dass ein Mindestmaß an Information an die empfangende Stelle übermittelt wird, durch die diese eine qualifizierte Hilfeleistung initiieren kann.
Rote bzw. blaue Handdruckmelder (Feuer-/Hausalarm)
Hierbei handelt es sich i.d.R. um ein kleines Kästchen mit einem Druckknopf, der bei Betätigung ein Signal an eine strategische Stelle weiterleitet. Dieser Knopf ist hinter einer dünnen Glasscheibe, welche eingedrückt wer- den muss, positioniert. Weit verbreitet sind rote (Feueralarm) und blaue (Hausalarm) Handdruckmelder. Diese Meldeeinrichtung kann über den Eintritt eines Ereignisses informieren, jedoch keine weiteren Informationen übermitteln. Auch kann nur der Standort des gedrückten Knopfes und nicht der tatsächliche Ereignisort über- mittelt werden.
Gesicherter Bereich
Dies ist ein Bereich, in dem Personen vorübergehend vor einer unmittelbaren Gefahr für Leben und Gesundheit geschützt sind. Als gesicherte Bereiche gelten z. B. benachbarte Brandabschnitte oder notwendige Treppen- räume.
2. Verfahren und Umsetzung
Anforderungen an die Notfallalarmierung
Es muss sichergestellt sein, dass aus Gebäuden mit ständigen Arbeitsplätzen ein Notruf abgesetzt werden kann. Hierbei sind sowohl die eigenen Flächen an den Standorten, wie auch die Flächen in Mietobjekten zu
50 Quelle: BayVGH Urteil vom 5.7.1982, Az. 72 XV 77, BRS 39 Nr. 147
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berücksichtigen. Die Alarmierung muss einfach und schnell möglich sein und eine qualifizierte Absetzung eines Notrufes ermöglichen.
Durch eine systemseitige Trennung vom „normalen“ Telefonnetz im DLR ist bei einem Ausfall eine interne Not- fallkommunikation zu den entsprechenden Stellen zu gewährleisten. Welche Lösung zur Umsetzung kommt ist abhängig von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung, welche die individuellen Begebenheiten und Gefährdungen vor Ort berücksichtig. Folgend werden grundlegende Anforde- rungen aufgeführt, die als Mindestausstattung an jedem ständigen Aufenthaltsbereich zu erfüllen sind.
Die Notfalltelefone sind in den Flucht- und Rettungswegplan des Gebäudes einzutragen. Diese Pläne Sie in al- len Gebäuden und in jedem Geschoss, an jedem Eingang und an gewissen kritischen oder zentralen Punkten zu platzieren.
2.1.1. Verfügbarkeit
Es muss sichergestellt werden, dass die Einrichtungen zum Absetzen eines Notrufs jederzeit unmittelbar zu- gänglich sind. Handelt es sich um einen DLR internen Notruf (222 bzw. 2222), so ist sicherzustellen, dass der Notruf jederzeit entgegengenommen werden kann. Steht keine ständig besetzte Stelle zur Verfügung, oder ist die Besetzung von Betriebszeiten abhängig, so ist der Notruf zumindest außerhalb der Betriebszeiten an die öffentliche Gefahrenabwehr (112 Feuerwehr / Rettungsdienst, 110 Polizei) durchzuschalten.
2.1.2. Einleiten des Notrufs
Im DLR ist sicherzustellen, dass das Prozedere zur Abgabe des Notrufs genauso einfach und intuitiv erfolgt, wie bei der Notrufabgabe im privaten Bereich. Vor der Notrufabgabe dürfen nicht mehr als die beiden nachfolgend genannten Schritte erforderlich sein:
Inbetriebnahme der Meldeeinrichtung (Abheben des Telefonhörers) Verbindung herstellen (automatisch oder durch Eingeben einer Telefonnummer)
2.1.3. Interner Notruf
Die möglichen im DLR zu verwendenden Telefonnummern sind 2222 oder 222 (jeweils ohne Vorwahl). Wird an einem Standort eine eigene interne Notrufnummer eingeführt, so ist ausschließlich diese für Notrufe zu verwenden.
Aufstellorte der Notfall-Meldeeinrichtungen
Die maximale Entfernung von Aufenthaltsbereichen zu einer Meldeeinrichtung darf 35m nicht überschreiten. Die Meldeeinrichtungen sollten möglichst in gesicherten Bereichen angebracht werden. Die genauen Standorte der Meldeeinrichtungen ist anhand einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und mit TI-SIH abzustimmen.
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2.2.1. Beschriftung der Telefone vor Ort:
Das Einlegeschild des NRT ist durch ein gleich großes Kartonschild (Stärke mindestens 130g/m²) gem. folgen- dem Beschriftungsmuster vorzusehen:
Standort: Gebäude 5 1.OG Treppenraum Süd/Ost
NOTRUF 2222
Was ist passiert Wo ist es passiert Wie viele Verletzte? Wer meldet? Warten auf Rückfragen Telefonnummer: 3789
2.2.2. Beschilderung der Telefone vor Ort:
Oberhalb der Notruftelefone ist ein Sicherheitsschild E004 "Notruftelefon" gemäß ASR A1.3 in geeigneter Höhe zu montieren. Die Ausführung des Sicherheitsschildes hat als Winkelschild (Nasenschild), nachleuchtend, Größe gemäß ASR A1.3 zu erfolgen.
Anforderungen an Notfall-Meldeeinrichtungen
Es ist sicherzustellen, dass über die Meldeeinrichtung ausschließlich ein qualifizierter Notruf abgesetzt werden kann. Besonders ist darauf zu achten, dass inhaltliche Angaben im Wechselsprechverfahren ausgetauscht wer- den können. Weitere Nummern sind nicht vorzusehen.
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Mitgeltende Unterlagen
− 599. VO-Beschluss vom 23.06.2025 zum Thema Nachhaltigkeit − DLR-Richtlinie Möblierung und Sondermöblierung − DLR-Richtlinie: Medienausstattung Besprechungs-, Konferenz- und Seminarräume, Präsentationsareale und Open Office Spaces − DLR-Sicherheitsstandard „Ausrüstung von Gebäuden mit Feuerlöschern“ (BS-STD404) − QMH-TI-FM-VOR-002 Dokumentation Nachhaltiges Bauen; Außenanlage, Bauprozess (DoKuNB-A521) − QMH-TI-FM-VOR-003 Dokumentation Nachhaltiges Bauen; Gebäude Bauprozess (DoKuNB-G521) − QMH-TI-FM-VOR-004 Dokumentation Nachhaltiges Bauen; Gebäude, visueller Komfort (DoKuNB-G315) − DLR-Richtlinie „Raumbedarfsplanung / Höchstflächen für Geschäftszimmer“ − QMH-TI-FM-VOR-005 - Bedarfsplan für Baumaßnahmen − QMH-TI-FM-VOR-010 - Übersicht Raumbedarf (Anlage zum Bedarfsplan für Baumaßnahmen) − QMH-TI-FM-VOR-011 - Verbraucherliste (Anlage zum Bedarfsplan für Baumaßnahmen) − CD-Handbuch Corporate Design des DLR – Textildesign und Außenkennzeichnung − QMH-TI-FM-STD-001 Planung Datennetze − QMH-TI-FM-STD-002 GA Lastenheft − QMH-TI-FM-STD-008 Anlagenkennzeichnungssystem − Leitfaden „Nachhaltiges Bauen“ des Bundes https://www.fib-bund.de/Inhalt/Leitfaden/NachhaltigesBauen/ − Informationen zu DLR-Leitsystemen Fa. MABEG: https://teamsites.dlr.de/sites/Technische-Infrastruktur/Fach- gebietsbeauftragte/SitePages/Informationen-zu-DLR-Leitsystemen.aspx − Informationen zu Fassadenbegrünungen: https://teamsites.dlr.de/sites/Technische-Infrastruktur/Fachgebietsbeauftragte/SitePages/Folge-2-(1).aspx https://teamsites.dlr.de/sites/Technische-Infrastruktur/Fachgebietsbeauftragte/SitePages/Freianlagen.aspx
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Dokumentenänderungen
Version Datum Seiten Autor(en) Wesentliche Änderung
| 1.0 | 29.11.12 | Alle | TI-BM AI-EK | Neues Dokument | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 04.12.13 | Div. | TI-BMT | ||||
| 2.0 | 05.12.14 | 6 9-12 | TI-BMT | Erweiterung der Richtlinie auf Baumaßnahmen im Bestand, Umbe- nennung | ||
| 04.01.19 | Div. | TI-BMT TI-OBM AI-EK | ||||
| 2.2 | 23.07.20 | 48 50 73 | TI-BMT | Jet-Air-Händetrockner entfernt bzw. optional definiert | ||
| 04.03.21 | Alle | TI-Werkstu- dent | ||||
| 1.0 | 10.10.23 | Alle | TI-FGB | - Integration der FM-VA Fahrradinfrastruktur - Integration der FM-VA zur Ausstattung von Gebäuden mit Not- fallmeldeeinrichtungen - Aufnahme der Selbstverpflichtung Photovoltaikanlagen | ||
| 11.08.2025 | Alle | TI-FGB | ||||
| 3.0 | 31.03.2026 | Alle | TI-FGB | - Ergänzung/ Überarbeitung Kapitel 2, 12 & 13 mit Unterkapiteln | ||
| - Anregungen aus FMM an diversen Stellen übernommen (u.a. | ||||||
| Kap. 2, 4.3, 4.4, 4.8, 11, 15.1) | ||||||
| - Mnemo-Kürzel Facility Management aktualisiert (FMM) |
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4.0 10.04.2026 7-12 TI-FGB Überschrift Kapitel 2.1 geändert, Ergänzungen/Änderungen in Kapitel 2.2, Löschung Kapitel 2.3 “Prioritäten”
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