Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

CAD- Pflichtenheft.pdf

Planung zur Erneuerung von Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 10:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 1 CAD- Pflichtenheft Datum 27.01.2025 Seite 1 von 27

Versionsstand - Änderungsbericht

Der Stand des Pflichtenheftes wird in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert.

VersionDatumgeänderte KapitelVerantwortlich
1.0Jun. 2010Erstellung des CAD-HeftesMoeroz
2.0März 2023Erstellung vereinheitlichtes CAD-Pflichtenheftes des DLRProjektgruppe CAD
3.0September 2023Anpassung der Stempel: Räume, Türen, Fenster inkl. LayerergänzungProjektgruppe CAD
4.0April 2024Anpassung der Stempel: Räume, Türen, FensterC. Frank, Holger Voß
4.0April 2024Übernahme in die Sycat- Dokumentenlenkung
1Januar 2025Übernahme ins DLR MMSC. Schlesier

.

[Seite 2]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 2 von 27

Inhalt

  1. Einleitung.....................................................................................................................................4 1.1 Ziel des CAD-Pflichtheftes...............................................................................................................4 1.2 Aktualisierung des Pflichtenheftes...................................................................................................4 1.3 Geltungsbereich..............................................................................................................................4 1.4 Ansprechpartner.............................................................................................................................5 1.5 Mündliche und vertragliche Vereinbarungen....................................................................................5
  2. Organisation CAD-Datenaustausch............................................................................................5 2.1 Allgemeines....................................................................................................................................5 2.2 Qualitätssicherung..........................................................................................................................5 2.3 Altbestandspläne............................................................................................................................5 2.4 Bearbeitungs- und Änderungsrecht.................................................................................................5 2.5 CAD-Koordination / Plänemanagement bei Baumaßnahmen...........................................................6 2.6 Übergabeumfang / Bestandsteile des Datenaustausches...................................................................6
  3. Datenträger und Datentransfer..................................................................................................7 3.1 Datenträger und Datentransfer........................................................................................................7 3.2 Datenbereinigung und Datenkomprimierung...................................................................................7 3.3 Datensicherung und -archivierung...................................................................................................7 3.4 Dateibenennung / Kodierung..........................................................................................................7
  4. CAD-System und Datenformate.................................................................................................8 4.1 CAD-Systeme im DLR......................................................................................................................8 4.2 Zugelassene Dateiformate und Schnittstellen...................................................................................8 4.2.1 Zugelassene Formate für die digitalen Pläne und Dokumente...........................................................8 4.2.2 Zugelassene Formate für Pixel-Grafiken............................................................................................8 4.2.3 Zugelassene Formate für Plot- und Viewing-Dateien.........................................................................8 4.2.4 Tabellen und Listen.........................................................................................................................8 4.2.5 Textdateien.....................................................................................................................................8 4.3 Umgang mit Dateiformatversionen und Applikationen.....................................................................9
  5. Zeichnungsvorgaben (Grafik).....................................................................................................9 5.1 Allgemeines....................................................................................................................................9 5.2 Zeichnungseinstellung....................................................................................................................9 5.2.1 Einheiten und Maßstäbe..................................................................................................................9 5.2.2 Modellbereich / Papierbereich........................................................................................................10 5.2.3 Koordinatensystem und Einfügepunkte..........................................................................................10 5.3 Layerstruktur.................................................................................................................................10 5.4 Zeichnungselemente.....................................................................................................................11 5.4.1 Text- und Schriftfonts....................................................................................................................11 5.4.2 Bemaßungen................................................................................................................................11 5.4.3 Linientypen und Linienstärken.......................................................................................................11 5.4.4 Farben..........................................................................................................................................12 5.4.5 Symbole........................................................................................................................................12 5.4.6 Schraffuren...................................................................................................................................12 5.4.7 Tabellen- und Textdokumente.......................................................................................................12 5.4.8 Blöcke + Attribute.........................................................................................................................12 5.4.9 Polylinie für das CAFM-System.......................................................................................................12 5.4.10Objekte und Planerstellung in 3D..................................................................................................13 5.4.11Objekte aus (Fach-) Applikationen von AutoCAD...........................................................................13 5.5 Plankopf...........................................................................................................................................13 5.6 Zeichnungsrahmen............................................................................................................................14
  6. Kennzeichnungssystematiken..................................................................................................15 6.1 Allgemeines......................................................................................................................................15 6.2 Liegenschafts- und Gebäudestruktur.................................................................................................15 6.3 Kennzeichnung der Geschosse......................................................................................................15

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 3]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 3 von 27

6.4 Raumkennzeichnung....................................................................................................................15 6.5 Türnummern.....................................................................................................................................18 6.6 Fenster / Fensternummern.............................................................................................................18 6.7 Oberlichter / Oberlichtnummern....................................................................................................18 6.8 Kennzeichnungssystematik...........................................................................................................18 7. Datenumfang Raum- und Gebäudebuch.................................................................................18 7.1 Raumstempel (Block).....................................................................................................................19 7.2 Türstempel (Block)........................................................................................................................20 7.3 Fenster-/Oberlichterstempel (Block)...............................................................................................21 7.4 Tragwerk......................................................................................................................................21 8. Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne...................................................................................22 9. Bestandsdokumentation / Übergabe von Unterlagen während der Projektphasen in Papierform............................................................................................................................................22 Anlagen zu diesem CAD-Pflichtenheft................................................................................................23 Anlage 1: Liste der mitgelieferten Dokumente.................................................................................23 Anlage 2: FM-Layerstruktur.................................................................................................................24 Anlage 3: Dateikodierung (= Plankodierung)....................................................................................24

  1. Allgemeine Definition...................................................................................................................24
  2. Darstellung der Bezeichnung.........................................................................................................24 2.1 Baumaßnahme.............................................................................................................................24 2.2 Ersteller (3-stellig)..........................................................................................................................25 2.3 Projektphase/Planungsstufe Plankopf (1-stellig).............................................................................25 2.4 Planinhalt (3-stellig).......................................................................................................................25 2.5 Geschoss (3-stellig).......................................................................................................................26 2.6 Maßstab (3-stellig)........................................................................................................................27 2.7 Plannummer (3-stellig)......................................................................................................................27 Anlage 4: Vorlage CD Cover (doc).......................................................................................................27 Anlage 5: Datenaustauschformular (doc)...........................................................................................27 Anlage 6: Mustervorlagen CAD / Vorlagedateien CAFM Attribute.................................................27
  3. Vorlage Planköpfe.........................................................................................................................27 1.1 Plankopf_Genehmigung_Großformat...........................................................................................27 1.2 Plankopf_Ausführung_Großformat...............................................................................................27 1.3 Plankopf_Kleinformat...................................................................................................................27
  4. Vorlage Raumstempel...................................................................................................................27
  5. Vorlage Türstempel.......................................................................................................................27
  6. Vorlage Fensterstempel.................................................................................................................27
  7. Vorlage für Elektrotechnikpläne....................................................................................................27
  8. Vorlage für Versorgungspläne.......................................................................................................27
  9. Vorlage für Außenanlagenpläne....................................................................................................27
  10. Vorlage für Architektenpläne........................................................................................................27 Anlage 7: Vorlage für Flucht- und Rettungspläne (dwt)...................................................................27 Anlage 8: Plotstiltabelle 1 (ctb)...........................................................................................................27 Anlage 9: Plotstiltabelle 2 (ctb)...........................................................................................................27

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 4]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 4 von 27

1. Einleitung

1.1 Ziel des CAD-Pflichtheftes

Dieses CAD-Pflichtenheft basiert im großen Teil auf dem CAD-Pflichtenheft des Staatlichen Baumanagement Niedersachsen (SBN). Die Zustimmung dafür wurde dem DLR von SBN erteilt. In diesem Dokument wurden auch Teilbereiche der Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation BFR-G Bestand (Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen / Bundesministerium der Verteidigung) sowie Dokumentationsrichtlinie des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung angewendet.

Die Abteilung Technische Infrastruktur (TI) des Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) legt in diesem CAD-Pflichtenheft den allgemein verbindlichen Standard zur strukturierten Erstellung und Bearbeitung von CAD-Daten fest.

Das Ziel ist:

 ein einheitlicher Datenaustausch zwischen allen Projektbeteiligten (Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmen, Handwerkern, Bauherren und Nutzern)  eine gebrauchsfähige Datenqualität  die Verhinderung von anschließendem Nachbearbeitungsaufwand  die Gewährleistung EDV-verwertbarer Bestandsdaten

Das CAD-Pflichtenheft enthält die Einzelheiten bezüglich Organisation und Technik zur Erfassung, Bearbeitung, Austausch sowie Archivierung von CAD-Daten zwischen dem Auftraggeber (AG) und den Auftragnehmern (AN) aller Gewerke.

Es beinhaltet unter anderem Vorgaben für:

 den Austausch der Daten zwischen verschiedenen Systemen ohne Datenverlust  den Umfang der zu liefernden Daten  eine einheitliche Layerstruktur in CAD-Zeichnungen  ein durchgängiges und eindeutiges Kennzeichnungssystem für Räume, Einrichtungen und technische Ausrüstung

Die in diesem Pflichtenheft angegebenen Vorgaben gelten als vertraglich vereinbart und sind von allen beteiligten Vertragspartnern einzuhalten. Die Nichtbeachtung der Vorgaben und die daraus resultierenden Mehraufwendungen von Seiten des DLR gehen zu Lasten des AN.

1.2 Aktualisierung des Pflichtenheftes

Das Pflichtenheft wird bedarfsorientiert aktualisiert. Änderungsbedarfe sollen über einen für die Region bestimmten Ansprechpartner gestellt werden. Dieser stimmt den Anpassungsbedarf mit den anderen Regionen ab. Jede Aktualisierung des Pflichtheftes wird durch Erhöhung der Versionsnummer dokumentiert. Bei größeren Änderungen ändert sich die Versionsnummer vor dem Punkt und bei kleineren die Versionsnummer nach dem Punkt. Alte vertraglich vereinbarte Pflichtenheft-Versionen laufen mit den bestehenden Verträgen in unveränderter Form aus. Neuverträge sind immer mit der aktuell gültigen Pflichtenheft-Version abzuschließen.

1.3 Geltungsbereich

Dieses Pflichtenheft gilt für alle Neubauten, Bestandsveränderungen durch Umbau oder Sanierung

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 5]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 5 von 27

sowie grundsätzlich für die gesamte vorhandene Bestandsdokumentation.

1.4 Ansprechpartner

Von jedem beteiligten Vertragspartner ist ein CAD-Ansprechpartner zu benennen, der die Aufgabe übernimmt, die Vereinbarungen für den Datenaustausch gemäß Pflichtenheft zu gewährleisten. Der Ansprechpartner der Externen ist vertraglich zu benennen.

1.5 Mündliche und vertragliche Vereinbarungen

Änderungen und Ergänzungen der Richtlinien dieses Pflichtenheftes bedürfen stets der Textform. Mündliche Vereinbarungen werden nicht getroffen.

2. Organisation CAD-Datenaustausch

2.1 Allgemeines

Zuständig für den CAD-Datenaustausch mit dem AN ist der AG. Alle Gebäudedaten sind vom AN in digitaler Form entsprechend den nachstehenden Vorgaben zu liefern. Sie müssen alle tatsächlichen, am Bau vorhandenen Merkmale der Architektur, des baulichen Ausbaus (Raumbuch), der Haustechnik und der Freianlagen, die für den Unterhalt, Instandhaltung und Weiterentwicklung erforderlich sind, enthalten. Jede Zeichnung muss fertig eingerichtet werden, inkl. Plotrahmen, Plankopf, Legende und direkt zum Plotten geeignet sein. (Plankopf siehe Punkt 5.5)

Der Daten- und Zeichnungsaustausch muss bei Abschluss von relevanten Leistungsphasen - Entwurf, Bauantrag, Ausführung, Bestand - erfolgen und immer mit einer Auflistung der gelieferten Daten / Pläne / Dokumente versehen werden. Die Übergabe in Papierform wird anderweitig vertraglich definiert (siehe Punkt 9). Fehlerkorrekturen erfordern den zusätzlichen Datenaustausch. Bei Qualitätsmängeln ist ein überarbeiteter Stand zu übergeben. Die Benennung der digitalen Dokumente soll nach dem in der Anlage 3 beschriebenen Prinzip erfolgen.

2.2 Qualitätssicherung

Die Überprüfung erfolgt nach folgenden Kriterien:

  1. Vollständigkeit gemäß den vertraglichen Vereinbarungen inkl. Virenschutz der digitalen Version
  2. Inhaltliche Prüfung durch den Planer auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der gebauten Realität (Revision, LPH 8)
  3. Stichprobenartig wird überprüft, ob die übergebenen digitalen Daten mit den im DLR eingesetzten EDV-Werkzeugen einwandfrei lesbar sind. Die AN sind vor Arbeitsbeginn aufgefordert, die Prüfung der von Ihnen zu liefernden Daten durch das DLR zu veranlassen. Es muss sichergestellt werden, dass die Daten in vollständiger und brauchbarer Form übergeben werden
  4. Einhaltung der Format- und Strukturvorgaben der digitalen Daten in allen Leistungsphasen
  5. Inhaltliche Prüfung durch FM (stichprobenartig) auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit der gebauten Realität (Revision, LPH 8)

2.3 Altbestandspläne

Werden seitens des AG digitale Altbestandspläne oder Papierpläne als Grundlage für Baumaßnahmen zur Verfügung gestellt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Daten. Die seitens des AG an den AN übergebenen Unterlagen müssen vom AN geprüft werden und der Grad der Vollständigkeit und Risiken dem AG mitgeteilt werden. Die Qualität der Bestandspläne hat keinen Einfluss auf die Qualität der per vorliegendes Pflichtenheft zu liefernden Daten und Pläne.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 6]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 6 von 27

2.4 Bearbeitungs- und Änderungsrecht

Jeder Vertragspartner darf nur eigen erzeugte Daten bearbeiten. Die als Grundlage für die Planung benötigten Daten der anderen Beteiligten sollen referenziert werden. Gewünschte Änderungen werden in Form von Änderungshinweisen dem erzeugenden Partner und der Koordinationsstelle (siehe Punkt 2.5) mitgeteilt.

2.5 CAD-Koordination / Plänemanagement bei Baumaßnahmen

Die CAD-Koordination und das Plänemanagement werden bei allen Baumaßnahmen an den AG übergeben.

2.6 Übergabeumfang / Bestandsteile des Datenaustausches

(1) Entwurfsphase LPH 2-3 Alle digitalen Daten / Pläne sind im PDF-Format gemäß diesem CAD-Pflichtenheft zu liefern.

(2) Genehmigungsplanung (Bauantrag) LPH 4 Auch hier werden alle digitalen Daten / Pläne nur im PDF- Format mit Layerstruktur geliefert (Architekten- + TGA-Pläne). Die Ausnahme stellt der für den Bauantrag vom Vermessungsbüro erstellte Lageplan dar, der so früh wie möglich auch als digitale Zeichnung im DWG- Format dem BMT und der Koordinationsstelle vorliegen soll. Die Übergabe der digitalen Daten erfolgt nur einfach (1-fach).

(3) Ausführungsplanung LPH 5 Zum Zeitpunkt des Beginns der Bauausführung soll der Stand der Planung in Form von CAD-Daten und Raum- und Gebäudebuchdaten übergeben werden, als Grundlage für Möblierung, Schlüsselverwaltung, Grundlage für die Erarbeitung der Belegung- und Umzugsplanung, Telefonnummervergabe usw.

(4) Bestandspläne LPH 8 Die Übergabe der Zeichnungen vom AN an den AG hat für Endstände der Leistungsphasen AFU- Bau und Bestand grundsätzlich nicht komprimiert auf CD-ROM oder DVD zu erfolgen. Zum digitalen Datenaustausch gehören die nachfolgend genannten Bestandteile:  CAD- Pläne als rechtsverbindliche Grundlage.  Referenzierte Pläne und Bilder (E-Transmit).  PDF- Dateien (Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass CAD- und PDF- Dateien mit den übergebenen Papierplänen identisch und korrekt sind).  Datenaustauschformular (siehe Anlage 5) mit Angaben über die verwendete Software mit Versions-nummer und einer Auflistung aller zu übergebenden Dateien mit Kurzbeschreibung der Inhalte.  Angaben zu eventuellen X- Ref- Funktionalitäten.  Ggf. ergänzende, systemspezifische Layerlisten.  Schriftliche Information über ggf. Voreinstellungen, Besonderheiten, Änderungswünsche.  Die zum jeweiligen Planungsstand verfügbaren alphanumerischen Daten.  Raum- und Gebäudebuchdaten.

Die Bestandspläne Technik (TGA) sind auf die Bestandspläne des Architekten zu referenzieren. Dazu stellt der Architekt die Grundrissdateien (DWG) der Bestandspläne (Layergruppe 300 = Baukonstruktion) rechtzeitig zur Verfügung. Die Referenzdateien sind ohne Plankopf, Längenmaßstab, Nordpfeil und Legenden zu erstellen.

Pläne mit Referenzen müssen als Paket von Zeichnungsdateien und ihren Abhängigkeiten erstellt

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 7]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 7 von 27

werden aus (z.B. Export aus AutoCad mit Publizieren E-Transmit).

Weiterhin sind die Layer mit Bemaßungen (940_BM…), Raum-, Fenster- und Türstempeln (810_ST_BTO_Raum- Stempel, 370_ST_BTO_Tuer-Stempel und 370_ST_BTO_Fenster-Stempel) auszuschalten. Im Anschluss sind die Bestandsgrundrisse in die Farbe 251 und Alt-/Restbestand in die Farbe 253 umzuwandeln. Die Strichstärke ist auf „0“ zu setzen. Flächig ausgefüllte Bereiche sind auszuschalten. Vor der Abgabe ist die Referenzdatei der Architekten auf Layer 910_ER_BTO_Externe-Referenz einzufügen. Nach Abschluss der jeweiligen Phase (Fertigstellung des Projekts) sind die digitalen Daten mit der Abnahme der Bauleistungen zeitgleich gemäß diesem Pflichtenheft zu liefern. Die verfügbaren alphanumerischen Daten sind ebenfalls zur Verfügung zu stellen.

3. Datenträger und Datentransfer

3.1 Datenträger und Datentransfer

Die Übergabe der digitalen Daten erfolgt grundsätzlich über eine Daten-Austauschplattform. Die Kosten für die Austauschplattform trägt der AG. Eine zusätzlicher Austausch per Datenträger (z.B. CD-R oder DVD+/-R ) kann vereinbart werden, sofern dies gemäß dem aktuellen internen Datenschutzrecht zugelassen ist. Die Kosten sind in den Nebenkosten enthalten. Alle Datenträger müssen bei der Übergabe virenfrei sein und klar, lesbar und dauerhaft beschriftet. Bei Nichteinhaltung des Virenschutzes kann der Verursacher zum Schadenersatz herangezogen werden.

Die Datenträger- und Coverbeschriftung muss folgende Informationen enthalten:  DLR -Standort  Gebäudenummer ggf. Bauabschnitt  Maßnahme  Planungsphase  Kostengruppe nach DIN 276  Gewerkbezeichnung  Firmenname / Büroname  Erstellungsdatum Datenträger  Inhaltsverzeichnis

Für die Beschriftung Datenträger und Cover soll die vom AG erstellte Vorlage genutzt werden. (Siehe Anlage 4) Die einzelnen Dateien auf den Datenträgern dürfen nicht schreibgeschützt sein. Die systemeigenen Dateiattribute wie „System“ oder „Versteckt“ sind nicht zulässig.

3.2 Datenbereinigung und Datenkomprimierung

Die übergebenen CAD-Zeichnungen müssen vollständig bereinigt sein und den Festlegungen dieses Pflichtenheftes aus den Kapiteln 5 und 6 entsprechen. Nicht verwendete Layer und Blöcke (Blockdefinitionen) müssen gelöscht (bereinigt) werden. Die Komprimierung im Standard-ZIP – Format bei Übergabe per E-Mail ist zugelassen, soll aber im beigefügten Dokumentenaustauschformular angegeben werden.

3.3 Datensicherung und -archivierung

Die ein- und ausgehenden Daten müssen von den Vertragspartnern wirksam gegen Verlust, Überschreibung und unberechtigten Zugriff gesichert werden. Der Sender hat jeweils die letzten drei übermittelten Planstände, ungeachtet der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, im Originalzustand aufzubewahren, so dass eine Wiederholungsübertragung problemlos möglich ist. Beide Vertragspartner sind verpflichtet die versandten und empfangenen Daten mit deren Inhalt, vollständig und chronologisch

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 8]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 8 von 27

zu archivieren. Die Aufzeichnung der Daten kann elektronisch erfolgen. Für den AN gelten nach Abschluss des Projekts die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der zu archivierenden Dokumente.

3.4 Dateibenennung / Kodierung

Die strukturierte Dateibenennung hat die Aufgabe, jede Datei im Datenaustauschprozess eindeutig zu kennzeichnen und für eine eindeutige Datenablage vorzubereiten. Die Projektzugehörigkeit, der Ersteller oder auch die inhaltlichen Informationen müssen nachvollziehbar und EDV-verwendbar sein. Alle Dateibezeichnungen und deren Versionen sind über ein fest definiertes Kodierungsschema einmalig und eindeutig. Die ersten Gliederungsstufen der Kodierung werden maßnahmen- bzw. bestandsbezogen vom AG vorgegeben, da die Information darüber nur hier vorliegt. Sie müssen vor Vertragsbeginn abgestimmt werden. Die anschließenden Stufen ergeben sich aus der inhaltlichen Darstellung. Wurde eine Kodierung vertraglich vereinbart, aber bei der Datenabgabe nicht eingehalten, behält sich der AG vor, die Daten abzuweisen. Wird die Aufforderung zur Nachbesserung nicht Folge geleistet, kann die Kodierung kostenpflichtig durch den AG zu Lasten des AN erfolgen. Werden zu Dokumentationszwecken vertragsabschließend größere Mengen von digitalen Übergabeplänen an den AG übergeben, müssen diese strukturiert in Verzeichnisse abgelegt werden (siehe Anlage 3).

4. CAD-System und Datenformate

4.1 CAD-Systeme im DLR

Zurzeit verwendet der AG für die Erstellung und Bearbeitung von CAD-Daten hauptsächlich das CAD- Softwaresystem AutoCAD sowie teilweise das Programm E-Plan.

4.2 Zugelassene Dateiformate und Schnittstellen

Die externen Planungsbüros arbeiten mit unterschiedlichen CAD-Programmen. Die Pläne müssen folglich nach einem einheitlichen Standard erstellt und sowohl im Originaldatenformat, als auch in vorgegebenen Austauschformaten übergeben werden.

4.2.1 Zugelassene Formate für die digitalen Pläne und Dokumente  Originaldatenformat des verwendeten CAD / DV-Systems beim Planer (zusätzlich)  DWG - Austauschformat  DXF (optional)  Ifc (zusätzlich bei BIM-Projekten)

4.2.2 Zugelassene Formate für Pixel-Grafiken  PNG, JPG – für Bildreferenzen

4.2.3 Zugelassene Formate für Plot- und Viewing-Dateien  PDF – Postscript-Format

4.2.4 Tabellen und Listen  MS Excel

4.2.5 Textdateien  MS Word  PDF  CSV

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 9]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 9 von 27

4.3 Umgang mit Dateiformatversionen und Applikationen

Der AG hat berechtigtes Interesse daran, sowohl die Datei, als auch die in der Datei verwendeten Objekte langfristig lesen und bearbeiten zu können. Im Bereich der CAD-Systeme verändern sich im Zuge von Weiterentwicklungen und Softwareupdates sowohl das Dateiformat, als auch die vom CAD-System erzeugten Zeichnungsobjekte. Vor allem in den CAD-Applikationen wird vermehrt objektorientiert gezeichnet, was technologisch betrachtet eine Abwärtskompatibilität nahezu ausschließt. Aus diesem Grunde stellt die CAD-Plattform des AG die gemeinschaftliche Basis aller zuliefernden Zeichnungsersteller dar. Dies hat zur Folge, dass bei Auftragsvergabe eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden muss, wie Daten erzeugt bzw. abgeliefert werden dürfen, damit alle Beteiligten die Daten lesen, weiter bearbeiten und untereinander austauschen können. Da bei der Verwendung von Applikationen eine brauchbare Abwärtskompatibilität ausgeschlossen ist, ist die Abgabe von Daten aus CAD-Applikationssystemen mit höheren Versionen entweder grundsätzlich nicht zugelassen, oder unter zusätzlichen Auflagen eingeschränkt. Ebenfalls sind nur Daten von Applikationen zugelassen, die entweder vom Auftraggeber selber verwendet werden, oder deren Objekte mit der vorhandenen Software einwandfrei gelesen und bearbeitet werden können. Beabsichtigt der AN eine Applikation einer höheren Version oder eine vom Auftraggeber nicht unterstützte Applikation zu verwenden, so ist zur Vermeidung von Kompatibilitätsproblemen wie folgt zu verfahren:  Werden innerhalb von Baumaßnahmen bei der Erstellung der CAD-Daten vom AN diverse Applikationen verwendet, die der AG entweder nicht besitzt oder dessen höhere Version er nicht bzw. noch nicht einsetzt, ist zusätzlich eine Datei zu liefern, in der diese Objekte in einfache AutoCAD-Elemente (Linien, Kreise, Texte, Bemassung,..) aufgelöst sind. Es sind also immer zwei Dateien abzuliefern. Einmal zur späteren Nutzung die Originaldatei aus der höherwertigeren Version und einmal eine herunter gebrochene Datei, zur aktuellen Informationsübersicht. Ist dieses in zu begründenden Einzelfällen nicht erforderlich, sollte es projektbezogen schriftlich im Protokoll des Pilottestes dokumentiert werden.  Bei einer explizit beauftragten digitalen Bestandsaufnahme hat der AN die Daten mit dem gleichen CAD-System und Dateiformat aufzunehmen, die der Auftraggeber aktuell verwendet. Applikationen sind für die Erstellung von CAD-Daten somit zugelassen, aber die Abgabe der Daten in den vereinbarten Datenaustauschzyklen hat nach zuvor beschriebenen Verfahren und Formaten zu erfolgen.

5. Zeichnungsvorgaben (Grafik)

5.1 Allgemeines

Der Einsatz von CAD bringt nur dann die mögliche Effektivitätssteigerung, wenn bereits zu Beginn der Planung einheitliche Vorgaben von allen Planungsbeteiligten eingehalten werden, um sinnvoll strukturierte Planunterlagen zu erzeugen. Der hier definierte CAD-Standard soll eine möglichst einheitliche Datenstruktur als Basis gewährleisten, die aus unterschiedlichen CAD-Systemen, Programmversionen und individuellen Arbeitsweisen entstehen können. Vorausgesetzt wird hier immer, dass die zeichnerischen Darstellungen ein vollständiges, homogenes und aktuelles Abbild des Gebäudes bzw. der Planung nachbilden und den gängigen aktuell gültigen DIN-Normungen entsprechen. Ferner muss im Hinblick auf den späteren Gebäudebetrieb eine nahtlose Übergabe in das CAFM-System gewährleistet werden. Die einschlägigen Normen sind zu beachten und anzuwenden.

5.2 Zeichnungseinstellung

5.2.1 Einheiten und Maßstäbe

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 10]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 10 von 27

Die zeichnerische Konstruktionseinheit im Modellbereich wird 1:1 festgelegt, entsprechend der gedachten Zuweisung zwischen der Zeicheneinheiten und Maßeinheiten:

Hochbau Meter (m) Ingenieurbau Meter (m) Tragwerksplanung Meter (mm) Haustechnik Millimeter (mm) Landschaftsarchitektur / Außenanlagen / Verkehrsanlagen Meter (m)

Bemaßungen und plotrelevante Daten sind maßstäblich im jeweiligen CAD-System umzusetzen. Der Ausgabemaßstab auf dem Papier wird im Layout bestimmt. Als Zeichnungseinheit im Layout wird Millimeter (mm) verwendet.

5.2.2 Modellbereich / Papierbereich

Jeder Grundriss, Schema, Ansicht, Schnitt und Detail etc. stellt eine CAD-Zeichnung bzw. eine eigene Datei dar, deren Inhalt eindeutig über den Dateinamen und Plancode zu definieren ist. Ansichten, Schnitte und Details dürfen nach Abstimmung auch in einer Datei zusammengestellt werden.

Im Modellbereich werden grundsätzlich alle gewerkebezogenen, geometrischen und alphanumerischen Informationen einer Zeichnung erzeugt.

Im Papierbereich / Layout sind layoutspezifische Elemente wie Planköpfe, Rahmen, Genehmigungsstempel und Legenden darzustellen. Ansichtsfenster im Layout müssen auf dem dafür vorgesehenen Layer erstellt werden.

5.2.3 Koordinatensystem und Einfügepunkte

Alle Gebäude, Bauwerke und Anlagen sollen lagerichtig mit Koordinaten im Gauß-Krüger- Koordinatensystem (Netz 77/GK Lagestatus 177) eingezeichnet werden. Der Ursprung 0/0 wird gebäudespezifisch festgelegt und nach Beauftragung vom AG vorgegeben. Die Lage des Einfügepunktes ist für die gesamte Projektlaufzeit verbindlich und darf nicht verändert werden.

Alle Katastervermessungen (Gebäudeeinmessung, Teilungen) müssen vom Vermessungsbüro mittels Transformation (Netz 77 -> ETRS89) an die Katasterämter übergeben werden.

Für den Höhenbezug gilt: Alle bisherigen und zukünftigen Vermessungen werden an das Höhennetz DHHN 12 NN-Höhen angeschlossen.

Sollten Anschlüsse an die städtische Entwässerung erfolgen, müssen projektbezogene Umrechnungen vom Vermessungsbüro durchgeführt werden.

5.3 Layerstruktur

5.3.1 Einhaltung der Layerstruktur

Die Pläne zur Baubestandsdokumentation sind dem AG durch den AN als 2D CAD-Zeichnungen zu übergeben. Die CAD-Daten müssen in einer festgelegten, einheitlichen und nach der Systematik der DIN 276 (Kosten im Hochbau) entwickelten Layerstruktur vorliegen. Diese Forderung gilt bei der Übergabe der endgültigen Zeichnungen der Ausführungs- und Baubestandsdokumentation. Wird mit einem anderen CAD-System gearbeitet, hat der AN selber dafür Sorge zu tragen, dass die abzuliefernden digitalen Zeichnungen in der vorgegebenen Layerstruktur umgesetzt und abgeliefert werden. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. (Siehe Anlage 2)

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 11]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 11 von 27

5.3.2 Aufbau und Struktur der Layer

Für alle Gewerke existiert eine klar gegliederte und einheitliche Strukturierung der fachbezogenen Layer. Jeder Layer ist nur bei Existenz der Objekte mit seiner Bezeichnung und einem Inhalt zu verwenden. So befindet sich in jeder Zeichnung immer nur ein kleiner, gewerkbezogener Teil der gesamten Layerstruktur.

Die Layerstruktur des DLR gliedert sich in 4 Stufen, die voneinander mit einem Unterstrich getrennt sind.

Die erste Stufe besteht aus drei Ziffern, die in Anlehnung an die Kostengruppen der DIN 276 definiert sind. So können die Layergruppen gewerkbezogen komfortabel geschaltet werden.

Die nächste Stufen bildet ein Buchstabenpaar mit einem Kürzel für die Kostengruppe, z.B. Drainiagen ( DR), Flachgründung (GF). und drei Buchstaben.

Die 3. Stufe besteht aus 3 Buchstaben. Diese geben an, ob es sich um ein Bauteilobjekt (BTO), einen Textblock (TXT), eine detaillierte Bemaßung (BEM) oder eine Schraffur (SC) handelt.

Die vierte Stufe beinhaltet den „sprechenden“ Layernamen (sich selbsterklärend).

Für das CAFM-System werden zusätzlich in der Layerstruktur so genannte FM-Layer (hier die 800-Gruppe – „NutzungRaumFläche“) für die Auswertungen der alphanummerischen Daten in der Grafik benötigt. Auf diesen Layern sollen die Raumpolygone abgebildet werden. Diese Polygone dürfen sich nicht überlagern oder überschneiden. Die „900“ Gruppe beinhaltet Objekte der Zeichnungstechnik, z.B. Achsen, Raster, Hilfslinien, Planköpfe, Zeichnungsrahmen, Firmenlogos sowie die grafische Planbestandsteile (Bemaßung, Beschriftung, Stempel, Höhenkoten, Schnitte, Ansichten usw.). In der gewerkspezifischen Vorlagedatei des DLR sind alle DLR-Layer angelegt. Zusätzliche Layer dürfen nur nach Absprache mit dem AG verwendet werden. Der Layer 0 darf nicht zur Erstellung von Zeichnungselementen verwendet werden (Ausnahme: Erstellung von Blöcken).

5.4 Zeichnungselemente

5.4.1 Text- und Schriftfonts

Als Standardtextstil ist grundsätzlich „Arial“ zu verwenden. In Ausnahmefällen dürfen weitere Schriftfonts benutzt werden (erwähnte im Testprotokoll), allerdings dürfen nur die bei der Standardinstallation von AutoCAD vorhandenen Fonts verwendet werden. Der Textstil „Standard“ sollte nicht verwendet werden. Die Schriftgrößen sollen den Regeln der gültigen DIN-Norm für Bauzeichnungen entsprechen.

5.4.2 Bemaßungen

Die Bemaßung erfolgt nach gültiger DIN-Norm. Bemaßungen müssen als assoziative Bemaßung erzeugt sein. Es dürfen keine Maße durch Maßtextüberschreibung manipuliert werden. Als Ausnahme gilt die Höhenangabe bei Tür- und Fenstermaßen für 2D- Grundrisszeichnungen. Zugelassen sind nur AEC- Bemaßungen oder reine AutoCAD-Bemaßungen. Das Zerlegen von Bemaßungsobjekten ist grundsätzlich nicht zugelassen.

5.4.3 Linientypen und Linienstärken

Bei der Zuordnung von Linientypen und Linienstärken ist die aktuell gültige DIN-Norm für Bauzeichnungen anzuwenden. Als Eigenschaft der Linien ist im Regelfall „VONLAYER“ zu verwenden.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 12]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 12 von 27

Benutzt der Zeichnungsersteller AutoCAD, so muss die Linientypdatei ACADISO.LIN verwendet werden. Bei der Verwendung von anderen Linientypen sind die Definitionen dem Datenempfänger zur Verfügung zu stellen. Hierbei wird nur der AutoCAD- Kompatible Datentyp (*.lin) zugelassen. Die Standardlinientypen aus ACADISO.LIN dürfen nicht verändert oder mit selbst definierten Linientypen ergänzt werden.

5.4.4 Farben

Die Layerfarbe ist gleichzusetzen mit einer Stiftstärke bei der Ausgabe der Zeichnungen. Layerfarben und Stiftstärken sind festgelegt und müssen eingehalten werden. Grundsätzlich müssen die Farben der Objekte mit der Eigenschaft „VONLAYER“ definiert werden. Weiterhin ist die weiße Hintergrundfarbe des Bildschirmplatzes bei der Festlegung der Layerfarben zu berücksichtigen. Die Plotstiltabellen Anlage 8 sowie 9 sind zu verwenden.

5.4.5 Symbole

Symbole sind als komplette Objekte (Block, Gruppe) zu verwenden. Sie dürfen nicht in einzelne Linien zerlegt werden.

5.4.6 Schraffuren

Die in der Zeichnung verwendeten Schraffuren müssen als zusammenhängendes Objekt / Block ausgebildet sein. Schraffuren dürfen nicht als einzelne Linien dargestellt sein. Die verwendeten Schraffuren müssen auf separaten Layern erstellt werden. Ausnahmen hierbei sind Schraffuren, die in den Blöcken oder in Objekten aus Applikationen integriert sind. Die Schraffurtypdefinitionsdatei muss der ACADISO.PAT entsprechen. Werden dort nicht enthaltene Schraffuren verwendet, ist die Schraffurdefinitionsdatei (*.pat ) mitzuliefern.

5.4.7 Tabellen- und Textdokumente

Tabellen- und Textdokumente dürfen grundsätzlich nur dann verwendet werden, wenn beim Datenaustausch keine Probleme entstehen. Für die Erstellung einer Tabelle / Textdokument werden keine festen Textstile vorgeschrieben. Es dürfen jedoch nur TrueType-Schriftarten verwendet werden, die als Standard unter dem Betriebssystem Windows zur Verfügung stehen. Innerhalb einer Tabelle / eines Textdokumentes ist es nicht erwünscht, verschiedene Farben zu verwenden. Es sollte die Farbe „schwarz“ verwendet werden. Tabellen / Textdokumente dürfen keine ausführbaren Makros enthalten.

5.4.8 Blöcke + Attribute

Blöcke sind generell auf dem Layer „0“ zu erzeugen und entsprechend der Inhalte auf den jeweiligen Layern einzufügen. In den Blöcken müssen die Bauteile auf den richtigen Layern liegen. Die Zeichnungen dürfen bei der Übergabe keine unbenutzten Blöcke beinhalten.

Vor der Datenübergabe sind diese zu bereinigen. Generell müssen in CAD-Plänen alle CAFM-relevanten Objekte (Möbel, TGA-Objekte, Einbauten …) als Blöcke in CAD-Grundrissen eingesetzt werden. Die Definition, welche Bau- und Anlagenteile als Block zu definieren sind, sind der DIN 6779 „Kennzeichnungssystematik für technische Produkte und technische Produktdokumentation“ zu entnehmen.

5.4.9 Polylinie für das CAFM-System

Die Polylinie wird als Umfahrung für Räume und Geschosse genutzt.

Raumpolygon (Layer 810_PL_BTO_Raum-Polylinie) und BGF-Polygon (Layer 820_PL_BTO_BGF-Polylinie_RF und

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 13]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 13 von 27

820_PL_BTO_BGF-Polylinie_SF):

Die geschlossene, sich nicht schneidende Raumpolylinie (+ Raumstempel innerhalb der Polylinie) sowie die geschlossene, sich nicht schneidende BGF-Polylinie (Nutzungsfläche Regelfall und Sonderfall) wird vom Architekten erstellt und steht den Projektbeteiligten in den Planungsphasen ab LPH 3 fortlaufend zur Verfügung. CAD-Grundrisse ohne Raumpolylinien, Raumstempel und BGF-Polylinien sind nicht zulässig und werden als unvollständig betrachtet. Flächenberechnungen ohne nachvollziehbare Polygone werden nicht abgenommen. Die gesamte Nettogrundfläche sowie Bruttogrundfläche eines Geschosses muss sich in den definierten Räum- und Geschossflächen wiederfinden.

5.4.10 Objekte und Planerstellung in 3D

Derzeitig gibt es für Planungen des DLR keine generelle Verpflichtung, eine digitale Zeichnung bei einer Baumaßnahme mit dreidimensionalen Objekten bzw. als 3D-Modell zu erstellen, es sei denn, dies wurde gesondert vereinbart. Die extern beteiligten AN können in Eigenverantwortung und nach eigenem Ermessen entscheiden, welche Zeichenmethode (2D, 3D, oder Hybrid) sie zur Erreichung und Darstellung ihrer gewerkspezifischen Planerleistung verwenden möchten. Sollten aber mit einem CAD-System, welches ebenfalls im DLR eingesetzt wird, Modelle oder objektbasierende 3D-Zeichnungen erstellt werden, sind diese auch im nativen, originalen Zustand zu übergeben.

5.4.11 Objekte aus (Fach-) Applikationen von AutoCAD

Wird bei der Erstellung des CAD-Modells eine AutoCAD-Applikation verwendet, deren Dateiformatversion neuer ist als die vom AG aktuell eingesetzte, oder deren Objekte mit dem CAD-System des DLR nicht einwandfrei lesbar sind, ist zusätzlich eine Datei zu liefern, in der diese Objekte in einfache AutoCAD-Elemente aufgelöst sind (siehe 4.3). Werden weiterhin ARX-Objekte von AutoCAD-Applikationen verwendet, die im DLR nicht im Einsatz sind, muss der entsprechende Object-Enabler für das CAD-System des AG kostenlos mitgeliefert werden. Zusätzlich sind solche Zeichnungen, die diese Objekte enthalten, ebenfalls wie zuvor beschrieben in einfache AutoCAD-Elemente umzuwandeln und zu übergeben.

5.5 Plankopf

Der Plankopf ist immer auszufüllen. Er dient der eindeutigen Identifikation einer Zeichnung und soll unbedingt folgende Angaben enthalten: Angaben über Liegenschaft, Gebäude/Bauwerk, Baumaßnahme, Gewerk, Planungsphase (Bearbeitungsstand), Planinhalt, Planverfasser mit Firma (keine Initialen), Erstellungsdatum, Plannummer, Planindex, Blattgröße (vor allem bei anderen als DIN-Formate), Maßstab und Datei-Kodierung. Die Plan- und Dateikodierung soll nach den Richtlinien in der Anlage 3 erstellt werden. Planköpfe und Zeichnungsrahmen sind im Regelfall im Papierbereich einzuzeichnen. Bei CAD-Systemen, die keine Trennung zwischen Layout- und Modellbereich vornehmen, ist der Zeichnungsrahmen als Teil der konstruktiven Hauptzeichnung einzufügen, auf den dazu vorgesehenen Layern. Der Plankopf ist gemäß DIN in der rechten unteren Ecke zu platzieren. Die Breite darf max.17 cm und die Höhe 27 cm betragen. Die Anordnung der Legende erfolgt über dem Plankopf. Das verbindliche Muster des Plankopfes ist in der Anlage 6 enthalten. Die DIN-Formate mit Plankopf sind in der Anlage 6 enthalten. Die auszufüllenden Felder sind in den Mustervorlagen als Schriftfelderattribute angelegt und sollen dort eingetragen werden.

Vorlage Plankopf für Großformate A0 bis A2 (Siehe Anlage 6)

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 14]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 14 von 27

DLR_CAD_A4a_DLR_Plankopf_Genehmigung.pdf DLR_CAD_A4b_DLR_Plankopf_Ausführung.pdf

Plankopf für Kleinformate DIN A4 bis DINA3 (Siehe Anlage 6)

5.6 Zeichnungsrahmen

Der Zeichnungsrahmen muss generell auf den vordefinierten Layern gezeichnet werden. Als Rahmen-Blattformate sollten die DIN-Formate verwendet werden.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 15]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 15 von 27

6. Kennzeichnungssystematiken

6.1 Allgemeines

Eine strukturierte Erfassung aller Daten basiert auf einer einheitlicher Kennzeichnung aller Komponenten in einem Projekt und im Weiteren der Bestandsdokumentation des AG. Die einheitliche Kennzeichnung basiert auf dem nachfolgenden Katalog von Kennzeichnungsbausteinen. Die Gliederung der räumlichen Struktur erfolgt streng hierarchisch.

6.2 Liegenschafts- und Gebäudestruktur

Die Objektstruktur erlaubt eine vereinfachte Bezeichnung aller Komponenten wie Liegenschaft, Gebäude, Geschoss, Räume etc. (Siehe Anlage 3)

6.3 Kennzeichnung der Geschosse

Für die Kodierung der Geschosse sind folgende dreistellige Abkürzungen anzuwenden:

BezeichnungCodeBeispiel
FundamentebeneF01Immer wie Code
Untergeschoss“U”+lfd. Nr 2-StellenU02
ErdgeschossG00Immer wie Code
Obergeschoss“G”+lfd.Nr. 2-StellenG01
Dachgeschoß“G”+lfd.Nr. 2-StellenG04
Dachaufsicht“G”+lfd.Nr. 2-StellenG05
Zwischengeschoß“Z”+lfd. Nr. 2-StellenZ01
Technikgeschoss“G”+lfd.Nr. 2-StellenG01 (wird wie Geschoss kodiert)

6.4 Raumkennzeichnung

Nach BFR GBestand Punkt 3.2.4 gilt: Bestehende Nummerierungsregeln haben Vorrang vor neuen Regeln. Bestehende Raumnummern sollen übernommen werden und haben damit ebenfalls Vorrang vor der Neuvergabe.

Bei Neubauten erfolgt die Raumnummerierung für die technische Raumzählnummer nach folgenden Prinzip: Die gesamte Raumnummer (=technische Raumnummer) wird aus der Gebäudeteilnummer, der Geschossnummer und der fortlaufenden Raumzählnummer gebildet, die jeweils durch einen Punkt getrennt werden. Die Gebäudeteilnummer ist zweistellig und die Geschossnummer wird wie unter 6.3 festgelegt gekennzeichnet und ist dreistellig. Die Raumzählnummer ist stets dreistellig. Einen Sonderfall bilden gefangene Räume: Sie erhalten die Raumnummer des Zugangsraumes und eine zustätzliche zweistellige Zählnummer für den gefangenen Raum. Beide Nummern werden ebenfalls durch einen Punkt getrennt.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 16]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 16 von 27

Beispiele:

01.G01.111.01 = Gebäudeteil 01, 1. Obergeschoss, Raumnummer 111, gefangener Raum 01 01.U01.111 = Gebäudeteil 01, 1. Untergeschoss, Raumnummer 111

Gebäudeteil zweistelligGeschoss dreistelligRaumzählnummer dreistelligZusatznummer für gefangene Räume dreistellig (Punkt und zwei Stellen für Nummerierung)
0XGXX UXXXXX.XX
Beispiele 01 (Bauteil 1) 01 (Bauteil 1)G01 (Obergeschoss 1) U01 (Untergeschoss 1)111 (Raumnummer 111) 111 (Raumnummer 111.01 (gefangener Raum 01)

Verkehrswege werden aus der Gebäudeteilnummer, der Geschossnummer und der Raumzählnummer für Verkehrswege gebildet.

Die Raumzählnummer für Verkehrswege ist 5-stellig und wird folgendermaßen

Flure, Treppenhäuser, Schächte und Aufzüge werden in der ersten Stelle mit einem „V“gekennzeichnet.

Aufzüge sind mit dem Buchstaben „A“, Treppenhäuser mit „T“ , Schächte mit „S“ und Flure mit „F“ in der letzten Stelle zu kennzeichnen. An zweiter Stelle steht die dreistellige Raumzählnummer.

Beispiele:

01.G01.V001T = Gebäudeteil 01, 1. Obergeschoß, Treppenhausnummer 001

01.G03.V003F = Gebäudeteil 01, 3. Obergeschoss, Flurnummer 003

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 17]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 17 von 27

Gebäudeteil zweistelligGeschoss dreistelligRaumzählnummer dreistellig V= Verkehrsweg + dreistellige Raumzählnummer + T = Treppenhaus oder S = Schacht oder F = Flur
0XGXX UXXVXXXT VXXXS VXXXF
Beispiele 01 (Bauteil 1) 01 (Bauteil 1)G01 (Obergeschoss 1) G03 (Obergeschoss 3)V001T Verkehrsfläche Treppenhaus Nr. 001 V003F (Verkehrsfläche Flur Nr. 003)

(1) Vertikal zusammengehörende Treppenhäuser, Aufzugschächte, Versorgungsschächte u.a. sind innerhalb eines Geschosses als einzelne Räume zu definieren und geschossübergreifend mit identischen Raumnummern zu versehen.

Beispiel: Der durchgehende Personenaufzug hat innerhalb eines Gebäudes im Erdgeschoss die eindeutige Raumnummer 01.G00.V001A, im 1. Obergeschoss 01.G01.V001A und im 1.Untergeschoss 01.U01.V001A.

(2) Ein Raum wird immer dann definiert, wenn durch die umschließenden raumhohen Wände eine Einheit vorhanden ist bzw. bei offener Grundrissgestaltung durch Funktionen.

(3) Bei miteinander verbundenen Räumen gilt die Regel, dass bei Vorhandensein von einer Durchgangstür neue Räume zu definieren sind.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 18]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 18 von 27

(4) Die Raumnummern müssen innerhalb eines Geschosses eindeutig sein.

(5) Die Festlegung der Nummerierung sollte dokumentiert werden und an zentraler Stelle abgelegt werden.

Die Raumnummerierung beginnt vom Haupteingang (Haupttreppenhaus) aus im Uhrzeigersinn • Die fortlaufende Nummerierung der Räume bezieht sich auf das kleinste Achsenmaß des größtmöglichen Geschosses der DLR-Planvorgabe einer Gebäudegrundrissfläche. • Startpunkt der fortlaufenden Nummerierung wird vom AG festgelegt. In der Regel werden den Räumen auf der linken Flurseite die ungeraden Raumnummern vergeben, auf der gegenüberliegenden Seite - die geraden Raumnummern, ebenfalls vom Startpunkt beginnend. • Räume, die sich über mehrere Achseneinheiten erstrecken, erhalten immer die Raumnummer der Achse, in der sich die Eingangstür befindet. • Nummerierungen werden über Gebäudeteile fortlaufend geführt.

Sollte für das Gebäude aufgrund der Grundrissgestaltung und Nutzung ein zusätzliches Besucher- und Nutzermanagement erforderlich werden, kann in Absprache mit dem AG eine zweite „vereinfachte“ Raumnummer als „sprechende Raumnummer“ für das Türschild und das Besuchermanagement festgelegt werden. Sie wird als freie Raunummer (RNR) geführt. Die technische Raumzählnummer bleibt wie oben beschrieben bestehen. Die Raumnummerierung wird vom AG vorgegeben, da individuelle Entscheidungen getroffen werden müssen.

6.5 Türnummern

Türnummern wiederholen die Technische Raumnummer. Der Nummer wird ein „T“ für Türe vorangestellt. Die Nummerierung erfolgt nach Anschlagseite der Tür, die in den Raum aufschlägt. Sie erhalten dessen Raumnummer. Bei mehreren Türen im Raum wird ab der 1. Tür zunächst ein Trennzeichen (/) und dann eine fortlaufende Zahl (1, 2, 3…) im Uhrzeigersinn vergeben. Außentüren, die ins Freie aufschlagen bekommen die Raumnummer des verlassenen Raumes.

6.6 Fenster / Fensternummern

Fenster sollen als einzelne Ausstattungen im Raum beschrieben werden. Fensternummern wiederholen die Technische Raumnummer. Sie beginnen immer mit „F“ und werden anschließend je Raum, links beginnend mit Zahlen (1, 2, 3…) in Uhrzeigerrichtung fortlaufend gezählt (z.B.„F101/2“ – ist das zweite Fenster im Raum 101). Bei Fenstern zwischen zwei Räumen wird das Fenster dem Raum mit dem niedrigsten Wert auf der dritten Stelle der Kodierung (z.B.NUF1 vor NUF7) zugeordnet.

6.7Oberlichter / Oberlichtnummern

Die Oberlichter werden über die Raumbezeichnung festgelegt. Das Oberlicht wird dem Raum zugeordnet, dessen Bodenfläche sie überschreitet. Oberlichtnummern wiederholen die Technische Raumnummer. Sie beginnen immer mit „O“ und werden anschließend je Raum, links beginnend mit Zahlen (1, 2, 3…) in Uhrzeigerrichtung fortlaufend gezählt (z.B.„O101/2“ – ist das zweite Fenster im Raum 101). Die Oberlichtnummerierung erfolgt im Uhrzeigersinn mit Beginn raumseitig von links nach rechts. Oberlichter von Türen werden nicht als einzelne Ausstattung, sondern als Merkmale an der Tür beschrieben. Einzelne Oberlichter zwischen zwei Räumen werden wie feststehende Fenster beschrieben.

6.8 Kennzeichnungssystematik

Generell gilt folgendes: Plannummer = Dateinummer. Die Einzelheiten der Kodierung sind der Anlage 3 zu entnehmen.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 19]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 19 von 27

7. Datenumfang Raum- und Gebäudebuch

In der baufachlichen Richtlinie Gebäudebestandsdokumentation werden gemäß RBBau verbindliche Grundlagen für einen Mindestumfang der digitalen Baubestandsdokumentation für neu zu errichtende bzw. umzubauende Hochbauten, bestehend aus alphanumerischen Beschreibungsdaten in Raum- und Gebäudebüchern beschrieben. Dieser zusätzliche Datenumfang soll bei der Beauftragung festgelegt werden.

7.1 Raumstempel (Block) (Siehe Anlage 6 als dwg-Datei)

Der Raumstempel (DLR_Raumstempel) wird auf dem dafür vorgesehenen Layer eingefügt (810_ST_BTO_Raum-Stempel). Der Einfügepunkt des Raumstempels muss innerhalb des zugehörigen Raumpolygons liegen. Für jeden Raum-Datensatz sind folgende Informationen zu erfassen:

AttributBeschreibung
TRNRTechnische Raumnummer (siehe 6.4, bei Bestandsgebäuden die Raumnummer auf dem Türschild)
RNRFreie Raumnummer (optional bzw. bei Bestandsgebäuden die Raumnummer auf dem Türschild)
BEZFreie Raumbezeichnung (z.B. Angabe auf Türschild)
R-TYPRaumtyp (Angabe aus Anlage Katalog, Katalogwert „Raumtyp“)
NUFNutzungsart (DIN 277-1 (2016)) (Angabe aus Anlage Katalog, Katalogwert „NUF“)
FLGeometrisches Flächenmaß in m²
UUmfang in m
D-BelDeckenbelag
W1-BelWandbelagsart Wand 1 (Angabe aus Anlage Katalog Wandbelag, Katalogwert „Wandbelag“)
W2-BelWandbelagsart Wand 2 (Angabe aus Anlage Katalog Wandbelag, Katalogwert „Wandbelag“)
B-Bel1Bodenbelagsart 1 (Angabe aus Anlage Katalog Bodenbelag, Katalogwert „Bodenbelag“)
B-Bel2Bodenbelagsart 2 (Angabe aus Anlage Katalog Bodenbelag, Katalogwert „Bodenbelag“)
LRBLichte Rohbau Höhe in m (lichte Rohbauhöhe) (bei unterschiedlichen Höhen ist die überwiegende Höhe einzutragen)

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 20]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 20 von 27

LRHLichte Raum Höhe in m (lichte Nutzhöhe)
PVerkehrslast in kN/m²

Für die Erfassung dieser Daten müssen der vom DLR zur Verfügung gestellte Block und die Kataloge (siehe Anlage 6) genutzt werden.

Bei sämtlichen Eingaben von Zahlenwerten – z.B. der Fläche des Bodenbelags – ist darauf zu achten, dass diese ohne Angabe von Einheiten (wie m / m²) und mit einem Komma als Trennzeichen angegeben werden.

Es ist hilfreich bei der Eingabe der Attributenwerte die AutoCAD-Systemvariable ATTDIA auf 1 einzustellen. Dies ermöglicht Übernahme der Voreinstellungen in den Attributen, (345 für Wand-, 353 für Decken- und 352 für Bodenbelag). Es sollen min. 2 weitere Stellen aus dem Artikelkatalog eingegeben werden.

Erweiterung der Attribute zu AutoCad-Blöcken: Vorlage CAFM-Attribute Raum.xlsx In der Anlage ist eine Vorlagedatei für den Import von alphanummerischen Daten von Räumen enthalten (siehe Anlage 6) . Hiermit kann der AN die Informationen aus seinem Planungssystem exportieren und für den Import in das CAFM System des AG zur Verfügung stellen. Die Liste kann projektspezifisch erweitert werden. Dies ist mit dem AG abzustimmen.

7.2 Türstempel (Block) (Siehe Anlage 6 als dwg-Datei)

Der Türstempel (DLR_Tuerstempel) wird auf dem dafür vorgesehenen Layer (370_ST_BTO_Tuer-Stempel) eingefügt.Der Einfügepunkt des Türstempels muss innerhalb des zugehörigen Raumpolygons liegen. Der Türstempel hat folgenden Inhalt:

AttributBeschreibung
TRNRTechnische Raumnummer
TuerNRTRNR des Raumes, den die Tür verschließt mit vorangestellten Buchstaben „T“ für Tür wie unter 6.5 beschrieben
T-ARTTürart (Angabe aus Anlage Katalog, Katalogwert „Tür- und Torarten“)
LBLichte Breite in m (Öffnungsbreite)
LHLichte Höhe in m (Öffnungshöhe)
BSBrandschutz (z.B. T30)

Für die Erfassung dieser Daten müssen der vom DLR zur Verfügung gestellte Block und die Kataloge (siehe Anlage 6) genutzt werden.

Bei sämtlichen Eingaben von Zahlenwerten – z.B. der Fläche des Bodenbelags – ist darauf zu achten, dass diese ohne Angabe von Einheiten (wie m / m²) und mit einem Komma als Trennzeichen angegeben werden.

Es ist hilfreich, bei der Eingabe der Attributenwerte die AutoCAD-Systemvariable ATTDIA auf 1

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 21]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 21 von 27

einzustellen. Dies ermöglicht Übernahme der Voreinstellungen in den Attributen, z.B. Teil des Namens des Türartikels (344), oder des „T“ der Brandschutzanforderungen.

Erweiterung der Attribute zu AutoCad-Blöcken: Vorlage CAFM-Attribute Tuer.xlsx In der Anlage ist eine Vorlagedatei für den Import von alphanummerischen Daten von Türen enthalten (siehe Anlage 6). Hiermit kann der AN die Informationen aus seinem Planungssystem exportieren und für den Import in das CAFM System des AG zur Verfügung stellen. Die Liste kann projektspezifisch erweitert werden. Dies ist mit dem AG abzustimmen.

Türlisten sind bevorzugt in Excel zu erstellen.

7.3 Fenster-/Oberlichterstempel (Block) (Siehe Anlage 6 als dwg-Datei)

Der Fensterstempel (DLR_Fensterstempel / DLR_Oberlichtstempel) wird auf dem dafür vorgesehenen Layer eingefügt (370_ST_BTO_Fenster-Stempel / 370_ST_BTO_Oberlicht-Stempel).Der Einfügepunkt des Fensterstempels muss innerhalb des zugehörigen Raumpolygons liegen. Der Fensterstempel hat folgenden Inhalt:

AttributBeschreibung
TRNRTechnische Raumnummer
FNR / ONRTRNR des Raumes, in dem sich das Fenster befindet mit vorangestellten Buchstaben „F“ für Fenster und „O“ für Oberlicht wie unter 6.6/6.7 beschrieben
F-ArtTYPFenstertyp (Angabe aus Anlage Katalog, Katalogwert „Fenstertyp“)
LBLichte Breite in m (Öffnungsbreite)
LHLichte Höhe in m (Öffnungshöhe)
BRHBrüstungshöhe in m
BSBrandschutz (z.B. F30)

Für die Erfassung dieser Daten müssen der vom DLR zur Verfügung gestellte Block und die Kataloge (siehe Anlage 6) genutzt werden.

Bei sämtlichen Eingaben von Zahlenwerten – z.B. der Fläche des Bodenbelags – ist darauf zu achten, dass diese ohne Angabe von Einheiten (wie m / m²) und mit einem Komma als Trennzeichen angegeben werden.

Erweiterung der Attribute zu AutoCad-Blöcken: Vorlage CAFM-Attribute Fenster.xlsx In der Anlage ist eine Vorlagedatei für den Import von alphanummerischen Daten von Fenster enthalten (siehe Anlage 6). Hiermit kann der AN die Informationen aus seinem Planungssystem exportieren und für den Import in das CAFM System des AG zur Verfügung stellen. Die Liste kann projektspezifisch erweitert werden. Dies ist mit dem AG abzustimmen.

Fensterlisten sind bevorzugt in Excel zu erstellen.

7.4 Tragwerk

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 22]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 22 von 27

Für jedes erforderliche Gewerk muss vom Planer eine Zeichnungsdatei erstellt werden. Sämtliche Pläne (Plotplandateien) und statisch relevante Unterlagen (z.B. Statikberechnungen und -pläne) sind als pdf- Dateien mit dazugehöriger Auflistung der Dokumente (siehe Vorlagedatei - Anlage 1) zu übergeben.

8. Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne

Flucht- und Rettungspläne müssen nach DIN ISO 23601 erstellt werden. Als Grundlage für Feuerwehr, Flucht- und Rettungspläne werden bereinigte Bestandspläne von dem Architekten mit Raumnummern verwendet. Pro Stockwerk wird eine Datei erstellt. Flucht- und Rettungspläne müssen fertig eingerichtet zum Ausdruck Format A2 sein. Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne sind im Anschluss der letzten Phase mit Bestandsplänen im PDF und DWG – Format zu liefern. (Siehe Anlage 7)

9. Bestandsdokumentation / Übergabe von Unterlagen während

der Projektphasen in Papierform

Die Übergabe der Bestandsdokumentation und Unterlagen während der Projektphasen (z.B. Bauantragsunterlagen) werden bei der Beauftragung nach der Vorgabe des AG festgelegt. Sie sind in den Richtlinien zur Dokumentationspflicht festgelegt und im Projekt zu klären. Dazu gehören neben der Übergabe aller grafischen Darstellungen auch alle alphanummerischen Bauwerks- und Anlagendaten (technische Daten, Dimensionierungen, Bestell-, Entsorgungs-, Wartungs- und Betriebshinweise, Listen und Beschreibungen) und alle CAFM relevanten Dokumente in Papierform. Diese müssen zusätzlich auch digital als EDV- Datensätze im Druckformat PDF übergeben werden.

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 23]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 23 von 27

Anlagen zu diesem CAD-Pflichtenheft

Anlage 1: Liste der mitgelieferten Dokumente

Anlage:Dateiname:
Anlage 0 DLR CAD PflichtenheftA0_DLR_CAD_Pflichtenheft.pdf
Anlage 1 Liste der mitgelieferten DokumenteA1_DLR_Liste_mitgelieferter_Dokumente.pdf
Anlage 2 FM-LayerstrukturA2_DLR_Layerstruktur.xls
Anlage 3 DateikodierungA3_DLR_Dateikodierung.pdf
Anlage 4 Vorlage CD CoverA4_DLR_CD_Cover_DLR.doc
Anlage 5 DatenaustauschformularA5_DLR_CAD_Datenaustauschformular.doc
Anlage 6 Mustervorlagen CAD-Pläne und Vorlagedateine für CAFM Attribute Planköpfe - Plankopf Genehmigung_DINA0_Großformat - Plankopf Ausführung_DINA0_Großformat - Plankopf_DINA3_KleinformatA6_DLR_CAD_Mustervorlage.dwg
Raumstempel  DLR_Raumststempel CAD Block  Katalog Deckenbelag  Katalog Bodenbelag  Katalog Wandbelag  Katalog Raumtyp / NUF  Vorlage CAFM-Attribute Raum.xlsx
Türstempel  DLR_Tuerstempel CAD Block  Katalog Tür- und Torart  Vorlage CAFM-Attribute Tür.xlsx
Fensterstempel  DLR_Fensterstempel CAD Block  Katalog Fenstertyp  Vorlage CAFM-Attribute Fenster.xlsx
Vorlage für Gebäudegrundrisse Architektur
Vorlage für Elektrotechnik-Pläne
Vorlage für Versorgungspläne (TGA)
Vorlage für Außenanlagenpläne
Anlage 7 Vorlage für Flucht- und Rettungswegpläne als dwt DateiA7_DLR_CAD_Flucht- und Rettungspläne.dwt
Anlage 8 Plotstiltabelle 1dlrColor.ctb
Anlage 9 Plotstiltabelle 2dlrMonochrome.ctb

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 24]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 24 von 27

Anlage 2: FM-Layerstruktur

Die Layer [100], [200], [500], ([900] nur Plotbereich) sind in den Lageplänen zu verwenden

Die Layer [300], [600], [800], [900] sind für die Grundrisse der Bauwerke vorgesehen

Die Layer [400] ([900] nur Plotbereich) beschreiben die TGA (technische Gebäudeausstattung)

Anlage 3: Dateikodierung (= Plankodierung)

1. Allgemeine Definition

Beispiel:

2. Darstellung der Bezeichnung

2.1 Baumaßnahme

Die Bezeichnung für die Baumaßnahme besteht aus der Nummer des jeweiligen Standortes des DLR, dem Kürzel G für Gebäude, erweitert um Gebäude Nr. und Bauabschnitt.

NummerCodeDLR -StandorteNummerCodeDLR -Standorte
51AUAugsburg17JEJenau
52AXAugsburg-Technologiezentrum06JÜJülich
12BABerlin31KGKöln-Gremberghoven
10BOBonn-Oberkassel03KPKöln-Porz
01BSBraunschweig09LALampoldshausen
07HBBremen15NZNeustrelitz
16COCochstedt05OPOberpfaffenhoffen
19CBCottbus76OLOldenburg
18DDDresden04STStuttgart
78GHGeesthacht77TRTrauen
02GOGöttingen41ULUlm
11HHHamburg08WMWeilheim
75HNHannover20ZGZittau

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 25]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 25 von 27

2.2 Ersteller (3-stellig)

Projektkürzel der jeweiligen Absender- allgemeine Bezeichnung

ARC Architektur BRS Brandschutz DOK Dokumentation ELT Elektroplanung ENT Entwurf HLS Heizung, Lüftung, Sanitär, Klima ING Ingenieurbau LAG Lageplan LAR Landschaftsplaner / Außenanlagen / Verkehrsanlagen SIH Feuerwehrpläne und Flucht- und Rettungspläne TWP Tragwerksplanung VER Vermessung WAS Versorgung Trinkwasser WMP Werks- und Montagepläne

2.3 Projektphase/Planungsstufe Plankopf (1-stellig)

00 Projektübergreifend 0 10 Grundlagenermittlung 1 20 Vorentwurfsplanung 2 30 Entwurfsplanung 3 40 Genehmigungsplanung 4 50 Ausführungsplanung 5 60 Vorbereitung der Vergabe 6 70 Mitwirkung der Vergabe 7 80 Ausführung Detail 8 90 Dokumentation 9

2.4 Planinhalt (3-stellig)

ABB Abbruchplan HLS Heizungs-/Lüftung AFM Aufmaßplan HEI Heizungsplan AFZ Aufzugsplan HYD Hydrantenplan AGR Pläne Architektur (Grundlage) INS Installationsplan AHU Aushubplan INT Integrationsplan ASC Ausschreibungsplan KAN Kanalisationsplan AWP Architekten-Werkplan LEI Leitungsplan BAA Bauantrags-/ Eingabeplan KLK Klima-/ Kälteplan BBA Bebauungsplan KUE Kühlwasserplan BEI Baustelleinrichtung LAG Lageplan BEL Beleuchtung LAS Lastenverteilungsplan BES Beschallungs-/ Konferenztechnik LER Leerrohrplan BEW Bewehrungsplan LFP Lüftungsplan BFL Bruttoflächenplan MIT Mittelspannungsplan BGR Baugrunduntersuchung MLT Med. Labortechnik BLE Bauleitplan MSR MSR-Plan BLS Blitzschutz NFL Netto-Flächenplan BME Brandmelderplan NSP Niedrigsspannungsplan BRA Brandschutzplan PAP Potentionalausgleichsplan BSP Bodenspiegel PFP Prüffeldplan BST Bestandsplan POS Positionsplan DAB Dämmungs-/Abdichtungsplan RBE Raumbelegungsplan DAT Datentechnikplan REG Regenentwässerungsplan DBR Durchbruchsplan SAN Sanitärplan

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 26]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 26 von 27

DET Details I SCB Schal-/ Bewehrungsplan DLU Druckluftplan SCH Schalungsplan DSP Deckenspiegel SGR Schließgruppenplan EBT Einbauteile SCP Schaltplan EIN Einrichtungsplan SIB Sicherheitsbeleuchtung ELE Elementplan SLA Sprinklerplan ELT Elektroplan STR Strassenplan EMP Einbruchsmelderplan STS Starkstromplan ENT Entwässerungsplan STU Stahlübersichtsplan ERD Erdmassenplan SWS Schwachstromplan FAS Fassade SYS Systemplan FAS Fassade TBA Thermische Bauteilaktivierung FER Fundamenterderplan TEG Technische Gase FLR Flucht- und Rettungsplan TKP Telekommunikationsplan FLS Fliesenspiegel TUE Türenübersichtsplan FNP Flächennutzungsplan UMZ Umzugsplan FTP Fertigteilplan VBP Verbauungsplan GAP Geräteaufstellplan VMP Vermessungsplan GBE Gebäudebeschilderung VTP Verteilerplan HOE Höhenplan ZKS Zugriffskontrollsystemplan HKP Heizung/Kälte HLP Heizungs-/ Lüftungsplan

2.5 Geschoss (3-stellig)

F01 Fundamentebene 232 Ansicht Süd 2 U02 2. Untergeschoss 240 Ansicht West Gesamt U01 1. Untergeschoss (Keller) 241 Ansicht West 1 G00 Erdgeschoss 242 Ansicht West 2 G01 1. Obergeschoss 300 Perspektive Gesamt G02 2. Obergeschoss 301 Perspektive 1 G03 3. Obergeschoss 302 Perspektive 2 . 400 Schema Gesamt . 401 Schema 1 . 402 Schema 2 G09 9.Obergeschoss FAS Fassadendetails Z01 Zwischengeschoss 1 ROB Rohdetails Z02 Zwischengeschoss 2 DAC Dach- und Klempner . Technikgeschoss (Kodierung wie TRA Treppen, Rampen, Aufzüge . Geschosse) INA Innenausbau . FBD Fußbodenaufbauten DA Dachaufsicht SAN Anschlußdetails XX 99 Senkrechte Darstellung MET Metallbau/ Schlosser Geschossübergreifend INF Innenfensterdetails 100 Gesamter Schnitt INT Innentürendetails 101 Schnitt 1-1 TBL Typenblätter 102 Schnitt 2-2 200 Ansicht Gesamt 201 Ansicht 1 202 Ansicht 2 210 Ansicht Nord Gesamt 211 Ansicht Nord 1 212 Ansicht Nord 2 220 Ansicht Ost Gesamt 221 Ansicht Ost 1 222 Ansicht Ost 2 230 Ansicht Süd Gesamt 231 Ansicht Süd 1

2.6 Maßstab (3-stellig)

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

[Seite 27]

Dok. Nr. QMH-TI-FM-STD-011 Ausgabe 2 CAD- Pflichtenheft Datum 28.05.2025 Seite 27 von 27

000 Maßstab ≥ 1:1000 050 Maßstab 1:50 500 Maßstab 1:500 020 Maßstab 1:20 100 Maßstab 1:100 010 Maßstab 1:10 XXX ohne Maßstab

2.7 Plannummer (3-stellig)

Nummerierung als laufende Nummer

Anlage 4: Vorlage CD Cover (doc)

Anlage 5: Datenaustauschformular (doc)

Anlage 6: Mustervorlagen CAD / Vorlagedateien CAFM Attribute

1. Vorlage Planköpfe

1.1 Plankopf_Genehmigung_Großformat 1.2 Plankopf_Ausführung_Großformat 1.3 Plankopf_Kleinformat

2. Vorlage Raumstempel

3. Vorlage Türstempel

4. Vorlage Fensterstempel

5. Vorlage für Elektrotechnikpläne

6. Vorlage für Versorgungspläne

7. Vorlage für Außenanlagenpläne

8. Vorlage für Architektenpläne

Anlage 7: Vorlage für Flucht- und Rettungspläne (dwt)

Anlage 8: Plotstiltabelle 1 (ctb)

Anlage 9: Plotstiltabelle 2 (ctb)

erstellt: Carmen Frank geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung