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Betriebsvereinbarung Die Deutsche Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR)
- vertreten durch den Vorstand - und der Gesamtbetriebarat der DLR (GBR)
- vertreten durch den Vorsitzenden - schließen im Einvernehmen mit den Schwerbehinderten-Vertretungen über behindertengerechtes Bauen in der DLR folgende Betriebsvereinbarung ab:
§ 1
Alle zukünftigen Neubauten in der DLR sind so zu gestalten, daß die Eingänge stufenlos erreichbar sind.
§ 2
Bei größeren Umbauten, wie Anbauten usw., müssen die neuen Gebäudeteile für Rollstuhlfahrer zugänglich sein.
§ 3
Alle Aufzüge in zukünftigen Neubauten sind behindertengerecht zu gestalten.
Werden bei Aufstockungen von Gebäuden, auch von Werkstätten, Aufzüge notwendig, so sind diese behindertengerecht zu gestalten.
§ 4
Die Räume mit den Sanitäranlagen sind in allen zukünftigen Neubauten so groß zu gestalten, daß der nachträgliche Einbau einer behindertengerechten Toilette möglich ist. Auf Türbreiten ist zu achten.
§ 5
Bei neu zu gestaltenden Außenanlagen sind Anforderungen für Rollstuhlfahrer zu berücksichtigen.
Bordsteinkanten müssen bei allen Straßenüberquerungen von Gehwegen abgesenkt oder mit Schrägen versehen werden, damit sie mit Rollstühlen überwunden werden können.
§ 6
Die den Baumaßnahmen zugehörigen örtlichen Betriebsräte sind schon in der Planungsphase zu unterrichten, ihnen sind sämtliche Bauzeichnungen vor der Bauausführung vorzulegen.
§ 7
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Die Planung von Baumaßnahmen für Behinderte hat auf der Grundlage der DIN- Vorschriften zu erfolgen.
§ 8
Diese Betriebsvereinbarung tritt mit Wirkung vom 01. Juli 1989 in Kraft.
Köln-Porz, 20.06.1989
Für den Vorstand: Prof. Dr. W. Kröll Dr. W. von Kries
Für den Gesamtbetriebsrat: M. Bartenwerfer
Für die Gesamtschwerbehindertenvertretung: H.G. Köhler