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Anlage zu ⌡6 Spezifische Leistungspflichten.pdf

Planung zur Erneuerung von Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 10:02 (Europe/Berlin)

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Dok. Nr. QMH-TI-FM-VOR-039

Anlage zu §6 Spezifische Leistungspflichten zum

Ingenieurvertrag Technische Ausrüstung (In Ausgabe 3.0

Anlehnung an RBBau) Datum 21.04.2026

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Für die Anlagengruppe(n): 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.4 1.1.5 1.1.6 1.1.7 1.1.8

zu § 6 spezifische Leistungspflichten
Leistungsstufe 1a Projektplan (PJP) / Antrags- und Bauunterlagen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (zu Abschnitt 6.1)
Grundleistungen der Vorplanung (LPH 2)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)Analysieren der Grundlagen und der übergebenen Unterlagen Mitwirken beim Abstimmen der Leistungen mit den Planungsbeteiligten
b)Erarbeiten eines Planungskonzepts, mit Vordimensionierung der Systeme und maßbestimmenden Anlagenteile, Untersuchen von alternativen Lösungsmöglichkeiten bei gleichen Nutzungsanforderungen einschließlich Wirtschaftlichkeitsvorbetrachtung, unter Beachtung der vorgegebenen Projektziele und der Nachhaltigkeit zeichnerische Darstellung zur Integration in die Objektplanung unter Berücksichtigung exemplarischer Details, Angaben zum Raumbedarf
c)Aufstellen eines Funktionsschemas bzw. Prinzipschaltbildes für jede Anlage
d)Klären und Erläutern der wesentlichen fachübergreifenden Prozesse, Randbedingungen und Schnittstellen, Mitwirken bei der Integration der Technischen Anlagen
e)1Mitwirkung bei den Vorverhandlungen mit Behörden über die Genehmigungsfähigkeit und mit den zu beteiligenden Stellen zur Infrastruktur
f)Aufstellung der Kostenschätzung nach DIN 276:2018-12 gegliedert in die zweite Ebene der Kostengliederung und Terminplanung
g)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse
Summe LPH 2 20,00 v.H.

1 Abzug von 0,15 v.H. erfolgt, da die federführenden Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit durch den Auftraggeber

durchgeführt werden; vgl. § 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages. 2 Bei Beauftragung der Vorplanung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 (1) Nr. 1 HOAI erhöht werden.

erstellt: Jens Sauter geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

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Grundleistungen der Entwurfsplanung (LPH 3)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollständigen Entwurf
b)Festlegen aller Systeme und Anlagenteile
c)Berechnen und Bemessen der Technischen Anlagen und Anlagenteile Abschätzen von jährlichen Bedarfswerten (z. B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für Technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensionen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedingungen
d)Übergeben der Berechnungsergebnisse an andere Planungsbeteiligte zum Aufstellen vorgeschriebener Nachweise; Angabe und Abstimmung der für die Tragwerksplanung notwendigen Angaben über Durchführungen und Lastangaben (ohne Anfertigen von Schlitz- und Durchführungsplänen)
e)3Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden und mit anderen zu beteiligenden Stellen über die Genehmigungsfähigkeit
f)Kostenberechnung nach DIN 276:2018-12 gegliedert in die dritte Ebene der Kostengliederung und Terminplanung
g)Kostenkontrolle durch Vergleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; bei Technischen Anlagen für mehrere Objekte (gem. § 2 (1) Satz 1 HOAI jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst.
h)Zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse als Beitrag zum Projektplan (PJP)4 Übergeben der Unterlagen (Anzahl der Ausfertigungen gemäß § 3 des Vertrages)
Summe LPH 30,00 v.H.

3 Abzug von 0,10 v.H. erfolgt, da die federführenden Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit durch den Auftraggeber

erbracht werden; vgl. § 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages.

4 Bei Zuwendungsbaumaßnahmen zur Aufstellung der Antrags- und Bauunterlagen

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Nr. 1 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1aHonorar
1.1.1 Erarbeiten der Entwurfsplanung unter a) und b) als einfache 3D Darstellung zur Erreichung des Planungsziels und zur Sicherstellung der räumlichen Kollisionsprüfung Keine datentechnische Verknüpfung von Bauteilen (Attributierung) Keine Übergabe von IFC-Modellen oder Koordinierungsmodellen
Das Honorar für diese Leistung beträgt :
pauschal – in EUR (netto)EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
1.1.2Detaillierter Wirtschaftlichkeitsnachweis  gem. Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 (3) HOAI
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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1.1.3Detaillierte Betriebskostenberechnung  gem. Anlage 15 Nr. 15.1 zu § 55 (3) HOAI
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
1.1.4
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: 1.1.4 die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
1.1.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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1.2BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 1a
1.2.1BIM-Fachkoordination, TA-Modelle [ gemäß ] – Fachkoordination für den Modellbereich der TA-Modelle [der im Projekt beauftragten Fachbereiche der Technischen Ausrüstung (Anl.-Gr. ) als Zuarbeit zur übergeordneten BIM-Gesamtkoordination. Die besondere Leistung der „BIM-Fachkoordination, TA-Modelle“ ist in den Leistungsphasen der Leistungsstufen 1, 2 und 4 zu erbringen und beinhaltet die modellbasierte, leistungsbereichsübergreifende Konsistenz- und Kollisionsprüfung für den Fachbereich der TA – insbesondere die Koordination der „Modell-Qualitätssicherung“ [gemäß ] – d.h. Koordination der verschiedenen (zuvor bürointern zu koordinierenden) fachlichen Teilmodelle der weiteren beteiligten Fachplaner der TA und Zusammenführen sämtlicher TA-Fach- Modelle zum BIM-Koordinations-modell (Fachbereich TA) zur Integration in das übergeordnete Gesamt-Koordinationsmodell.
Das Honorar für diese Leistung zur – Leistungsstufe 1 – beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
1.2.2Datenübernahme Anforderungsraumbuch Übernahme des vom Objektplaner mit dem Referenzmodell bereitgestellten Anforderungsraumbuch (ifc-Schnittstelle) in das/die eigene/n 3D-Daten-modell/e des Auftragnehmers.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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1.2.3Fortschreiben des Anforderungs- und Planungsraumbuch BIM Fortschreiben der Informationen des Anforderungsraumbuches der Anlagen der Anl.-Gr. zum Planungsraumbuch gem. AIA − als Bestandteil des/der eigenen 3D Datenmodell/e im Leistungsstufen/-phasen entsprechenden Detaillierungsgrad, als Zuarbeit (ifc-basiert) zur Integration in das vom Objektplaner zu koordinierende Planungsraumbuch. Ableiten von Datensichten in Tabellenformate, als Planungswerkzeug zum kontinuierlichen Abgleich mit der Bedarfsplanung, je Raum/ Objekt im Datenumfang: des Anforderungsraumbuches nach der Raumbedarfsplanung gemäß projektspezifischer Anlage:
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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Leistungsstufe 1b

Projektplan (PJP) / Antrags- und Bauunterlagen

Genehmigungsplanung (zu Abschnitt 6.1)

Genehmigungsplanung für folgende Anlagen: der Anl.-Gr.

1.1.

1.1.

1.1.

Grundleistungen der Genehmigungsplanung (LPH 4)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)5Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich- rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen oder Befreiungen sowie Mitwirken bei Verhandlungen mit Behörden
b)Vervollständigen und Anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen nach Maßgabe der Ergebnisse des bauaufsichtlichen Verfahrens
Summe LPH 40,0 v.H.
Nr. 1 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 1bHonorar
1.1.1
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

5 Abzug von 0,05 v.H. erfolgt, da federführend das Einreichen der Vorlagen einschließlich der noch notwendigen Verhandlungen

mit den Behörden durch den Auftraggeber durchgeführt werden; vgl. § 6 Nummer 6.1.1 des Vertrages.

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1.1.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

erstellt: Jens Sauter geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

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Leistungsstufe 2 Ausführungsplanung (zu Abschnitt 6.2)
Grundleistungen der Ausführungsplanung (LPH 5)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leistungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) unter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung4,50
b)Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der Technischen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) – in einer mit dem Objektplaner zeitlich koordinierten Abfolge Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern8,50
c)Anfertigen von Schlitz- und Durchbruchsplänen4,00
d)Fortschreibung des Terminplans0,50
e)Fortschreiben der Ausführungsplanung auf den Stand der Ausschreibungsergebnisse und der dann vorliegenden Ausführungsplanung des Objektplaners, Übergeben der fortgeschriebenen Ausführungsplanung an die ausführenden Unternehmen0,50
f)Prüfen der Montage- und Werkstattpläne der ausführenden Unternehmen auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung4,00
Summe LPH522,0 v.H.
Nr. 2 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 2Honorar
2.1.1Erarbeiten der Entwurfsplanung unter a), b) und c) als einfache 3D Darstellung zur Erreichung des Planungsziels und zur Sicherstellung der räumlichen Kollisionsprüfung Keine datentechnische Verknüpfung von Bauteilen (Attributierung) Keine Übergabe von IFC-Modellen oder Koordinierungsmodellen
Das Honorar für diese Leistung beträgt :
pauschal – in EUR (netto)EUR netto
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in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
2.1.2Prüfen, Koordinieren der von den ausführenden Unternehmen gefertigten Ausführungszeichnungen
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
2.1.3Prüfen, Koordinieren der von den ausführenden Unternehmen gefertigten Schlitz- und Durchbruchplänen
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

erstellt: Jens Sauter geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

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2.1.4Leerrohrplanung mit besonderem Aufwand (z. B. Sichtbeton)
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
in v.H. der Herstellungskosten der Leerrohre (gilt für : ) Das sind Herstellungskosten die nicht in den anrechenbaren Kosten nach § 10 des Vertrags enthalten sind.v.H.-Satz Herstellungskosten werden vorläufig geschätzt auf EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
2.1.Nach Ihrer Auffassung noch zu erbringende Leistung aus der Leistungsphase 3 (LPH 3), die nicht in der vorliegenden Planung erfasst wurde.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.Aus Angebot EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
2.2BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 2
2.2.1BIM-Fachkoordination, TA-Modelle – Das ist die Besondere Leistung der „BIM-Fachkoordination, TA- Modelle“ gem. Leistungsbeschreibung in Nr. 1a.2.1, die der Auftragnehmer in der Leistungsstufe 2 zu erbringen hat.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche)EUR netto

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nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
2.2.2Fortschreiben des Planungsraumbuchs BIM Fortschreiben des Planungsraumbuchs als Bestandteil des/der eigenen 3D-Datenmodell/e des Auftragnehmers im – der Leistungsstufe entsprechenden Detaillierungsgrad, sowie kontinuierlicher Abgleich mit der Bedarfsplanung
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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Leistungsstufe 3
Leistungen für die Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe (zu Abschnitt 6.3)
Grundleistungen für die Vorbereitung der Vergabe (LPH 6)Technische Ausrüstung v. H. - Satz
a)Ermitteln von Mengen als Grundlage für das Aufstellen von Leistungsverzeichnissen in Abstimmung mit Beiträgen anderer an der Planung fachlich Beteiligter2,90
b)Aufstellen von Leistungsbeschreibungen mit Leistungsverzeichnissen nach Leistungsbereichen, einschließlich der Wartungsleistungen auf Grundlage bestehender Regelwerke, insbesondere unter Beachtung der Richtlinien des Vergabehandbuches und unter Verwendung der Standardleistungsbücher für das Bauwesen und der AMEV-Wartungsmuster3,05
c)Mitwirken beim Abstimmen der Schnittstellen zu den Leistungsbeschreibungen der anderen an der Planung fachlich Beteiligten0,10
d)Ermitteln der Kosten auf Grundlage der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse0,75
e)Kostenkontrolle durch Vergleich der vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnisse mit der Kostenberechnung0,10
f)6Zusammenstellen der Vergabeunterlagen---
Summe LPH 66,9 v.H.

6 zu f) Die Teilleistung wird durch den AG erbracht (0,10 v.H.)

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Grundleistungen für die Mitwirkung bei der Vergabe (LPH 7)Technische Ausrüstung v. H. - Satz
a)7Einholen von Angeboten---
b) 8Prüfen und Werten der Angebote (rechnerische, technische und wirtschaftliche Prüfung), Prüfen und Werten der Angebote für zusätzliche oder geänderte Leistungen der ausführenden Unternehmen und der Angemessenheit der Preise2,50
c) 9Führen von Bietergesprächen und Auswertung0,40
d)Vergleichen der Ausschreibungsergebnisse mit den vom Planer bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung0,25
e)Erstellen der Vergabevorschläge unter Verwendung der VHB-Muster, Mitwirken bei der Dokumentation der Vergabeverfahren0,50
f)10Zusammenstellen der Vertragsunterlagen und Mitwirken bei der Auftragserteilung0,10
Summe LPH 73,75 v.H.
Nr. 3 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 3Honorar
3.1.1
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

7 zu a) Die Teilleistung wird durch den AG erbracht (0,10 v.H.).

8 zu b) Abzug von 1,00 v.H., da der AG die Durchsicht, das Nachrechnen der Angebote und das Aufstellen des Preisspiegels erbringt (3,50 v.H.). 9 zu c) Abzug von 0,10 v.H., da Bietergespräche federführend durch AG geführt werden (0,50 v.H.) 10 zu f) Abzug von 0,05 v.H. , da Teilleistung der Zusammenstellung der Vertragsunterlagen durch den AG erbracht wird (0,15 v.H.).

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3.1.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
3.2BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 3
3.2.1

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Leistungsstufe 4 Leistungen für die Objektüberwachung / Bauüberwachung und Dokumentation ( zu Abschnitt 6.4 )
Grundleistungen der Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (LPH 8)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der öffentlich- rechtlichen Genehmigung oder Zustimmung, den Verträgen mit den ausführenden Unternehmen, den Ausführungsunterlagen, den Montage- und Werkstattplänen, den einschlägigen Vorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik.17,50
b)Mitwirken bei der Koordination der am Projekt Beteiligten0,30
c)Aufstellen, Fortschreiben und Überwachen des Terminplans (Balkendiagramm) Dieser ist nach Objekten und Bauabschnitten zu untergliedern und entsprechend dem notwendigen / ziel-gerichteten Ablauf der Baudurchführung fortzuschreiben.0,65
d)Dokumentation des Bauablaufs, Führen des Bautagebuches gemäß Richtlinie zum Führen des Bautagebuches (VHB)0,50
e)Prüfen und Bewerten der Notwendigkeit geänderter oder zusätzlicher Leistungen der Unternehmer und der Angemessenheit der Preise nach dem Leitfaden für die Vergütung von Nachträgen (VHB).0,10
f)Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen, zeitnah und regelmäßig, unabhängig von den Rechnungseingängen2,25
g)Rechnungsprüfung in rechnerischer und fachlicher Hinsicht mit Prüfen und Bescheinigen des Leistungsstandes anhand nachvollziehbarer Leistungsnachweise6,50
h)Kontinuierliche Kostenkontrolle ab der ersten Zuschlagserteilung durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der bauausführenden Unternehmen im Vergleich zu den Vertragspreisen, bei mehreren Objekten jeweils getrennt und dann im Ergebnis zusammengefasst.0,85
i)Kostenfeststellung nach DIN 276 : 2018-120,80
j)Mitwirken bei Leistungs- und Funktionsprüfungen0,50

erstellt: Jens Sauter geprüft: Robert Stollwerk freigegeben: Jörg Jaspers

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k) 11Organisation der Abnahme der Bauleistungen und Feststellung gemäß VOB/B nach Baufortschritt, zeitnah nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung, sowie Teilnahme daran Feststellen der fachtechnischen Abnahmereife der Leistungen und des Leistungszustandes unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung fachlich Beteiligter, Einholen der erforderlichen Unterlagen zur Übergabe nach F 1 RBBau, (wie z.B. Bedienungsanleitungen, Prüfprotokolle, Übereinstimmungsnachweise etc.) Feststellung von Mängeln, Abnahmeempfehlung für den Auftraggeber, Erstellen der Abnahmeprotokolle gemäß VHB sowie der sonstigen Feststellungsniederschriften2,006
l)12Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran0,057
m)Prüfung der übergebenen Revisionsunterlagen auf Vollzähligkeit, Vollständigkeit und stichprobenartige Prüfung auf Übereinstimmung mit dem Stand der Ausführung0,75
n)Auflisten der Verjährungsfristen der Ansprüche auf Mängelbeseitigung0,10
o)Überwachen der Beseitigung der bei der Abnahme der Bauleistungen festgestellten Mängel1,50
p)Systematische Zusammenstellung der Dokumentation, der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objekts sowie Mitwirken bei der Übergabe des Objekts gemäß Abschnitt F RBBau.0,10
Summe LPH 8 1334,45 v.H.
Nr. 4 Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 4Honorar
4.1.1
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

11 Abzug von 0,50 v.H., da die Abnahme verantwortlich durch AG erfolgt (2,50 v.H)

12 Abzug von 0,05 v.H., da Antrag durch AG gestellt wird (0,10 v.H.)

13 Bei Beauftragung der Objektüberwachung als Einzelleistung kann der v.H.-Satz gemäß § 9 (3) HOAI erhöht werden.

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4.1.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
4.2BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 4
4.2.1BIM-Fachkoordination, TA-Modelle Das ist die besonderen Leistung der „BIM-Fachkoordination, TA- Modelle“ gem. Leistungsbeschreibung in Nr. 1a.2.1, die der Auftragnehmer in der Leistungsstufe 4 erbringt.
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (Die Pauschale gilt für die Gesamtheit der zu koordinierenden TA-Fachbereiche)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
4.2.2Fortschreibung Ausführungsplanung im BIM Fortschreiben des 3D-Datenmodells sowie der abzuleitenden Ausführungspläne bis zum Bestand – insbesondere Modellierung von wesentlichen geometrischen Änderungen im Modell im Detailierungsgrad der Ausführungsplanung aufgrund Änderungen durch die Werk- und Montage-planungen der Gewekeauftragnehmer, Zuführung zu der in der LPH 8 fortgesetzten Modellkoordination (Kollisionsprüfung)
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.)EUR netto

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nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages EUR netto n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand: Std Auftragnehmer / PL

Std Ingenieur

Std sonstiger MA

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Leistungsstufe 5
Leistungen für die Objektbetreuung ( zu Abschnitt 6.5 )
Grundleistungen der Objektbetreuung (LPH 9)Technische Ausrüstung v.H. - Satz
a)Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Leistung, einschließlich notwendiger Begehungen0,50
b)Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche gegenüber den ausführenden Unternehmen0,40
c)Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen0,10
Summe LPH 91,0 v.H.
Nr. 5Besondere Leistungen für die Leistungsstufe 5Honorar
5.1.1Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des HonorarsatzesAus Angebot v.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
5.1.

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Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − die Pauschale gilt −jeweils einzeln − für Anl-Gr.: die Pauschale in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.EUR netto
in v.H. des Honorarsatzesv.H.-Satz
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA
5.2BIM-spezifische besondere Leistungen zur Leistungsstufe 5
5.2.1CAFM-Modell 6D BIM Erstellung eines CAFM-Modells 6D BIM aus dem eigenen 3D Datenmodell, einschließlich Ergänzen des CAFM-Modells um betreiberspezifische nicht geometrische Informationen. Bereitstellen der Datengrundlage im nativen Datenformat: Das CAFM-Modell ist auf die Übergabe und Nutzung im Gebäudebetrieb während der Betriebsphase ausgerichtet (Bestandsdokumentation), Attribuierungsvorgaben sind einzuhalten: projektspezifische Attribuierung gemäß: Klassifikationssystem Detaillierung gemäß BIM-Ablauf-Plan, Abschnitt: Komplexe Geometrien und Informationen mit ausschließlicher Planungs- und Baurelevanz sollen entfernt bzw. bereinigt werden, um einen „schlanken“ Betrieb zu ermöglichen und die Pflege des Modells zu vereinfachen. Im CAFM-Modell werden z.B. die Anforderungen der digitalen Gebäudebestands-dokumentation an Hochbau und Technische Ausrüstung umgesetzt. Die Integration der CAFM-Teilmodelle der Gesamt- und Fachplanungen erfolgt: durch den Auftragnehmer durch den Betreiber
Das Honorar für diese Leistung beträgt : pauschal – in EUR (netto) − (die Pauschale gilt in Summe für alle beauftragten Anl.-Gr.)EUR netto
nach Zeitaufwand zum Nachweis – gem. § 10.10 des Vertrages n. vorläufig geschätztem Std.-Aufwand:EUR netto Std Auftragnehmer / PL Std Ingenieur Std sonstiger MA

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