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Allg_Sicherheitsunterweisung.pdf

Planung zur Erneuerung von Mittel- und Niederspannungsschaltanlagen in Braunschweig

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.10.2026, 10:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Unterweisung - Nachweis

(im Sinne der §§ 4 BGV A1, 12 ArbSchG, 5 BImSchG, 14 GefStoffV u.a. sowie ISO 9001, 14001 u.a.)

Art der Unterweisung: Erstunterweisung allgemeine fachspezifische sonstige

Thema der Unterweisung: Allgemeine Sicherheitsregeln

Datum, Ort und Org.-Einheit: __________, Braunschweig, TFM-MID

OE-Leitung und durchführende Personen: ___________

Genutzte Form bzw. Medien: Vortrag Diskussion Übung Workshop Folien Film Hilfsmittel SI-STD 462 ff. Die nachfolgend aufgeführten Personen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie die o.g. Unterweisung mit den nachfolgenden Themen und Inhalten erhalten und verstanden haben. Dabei wurden die mit den Tätigkeiten und Arbeitsmitteln verbundenen Gefahren für Personen, Umwelt und Sachgüter, die entsprechenden Sicherheits- und Schutzeinrichtungen und das notwendige Verhalten im Gefahrfall angesprochen. Diese Dokumentation ist vom Leiter der Organisationseinheit min. 10 Jahre aufzubewahren. Eine Kopie erhalten die Durchführenden und ggf. die örtlichen Beauftragten für Arbeitssicherheit (Sifa) und Umweltschutz (USB).

Name, Vorname, Org.-Einh.Unterschrift
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TD-ZS im April 2008 1/2

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Besprochene Themen und Inhalte
1. Chemische Gefahren Gifte Säuren, Laugen Halogene Galvanik Harze, Lacke, Kleber Gase, Dämpfe, Stäube Flüssiggase Chlorkohlenwasserstoff (Per, Tri, Methylenchlorid Flurkohlenwasserstoffe (R 21, R 112, R 113,......) Chem. Abfälle und Abwässer2. Mechanische Gefahren Maschinen, Geräte, Anlagen, Werkzeuge Schutzvorrichtungen, Sicherheitseinrichtungen Unbefugtes Benutzen von Maschinen und Einrichtungen Krane, Lastaufnahmemittel (Ketten, Seile, Bänder, Lasthaken,........) Innerbetrieblicher Transport, Flurförderzeuge Lagern, und Stapeln Quetsch- und Scherstellen Zentrifugen, Fliehkraftebenen
3. Weitere Gefahren Gefährliche Arbeitsstoffe gesundheits- schädliche, radioaklive, leicht entzündliche, explosionfähige, krebserzeugende Stoffe und deren Kennzeichnung Sprengstoffe Farbspritzen, -tauchen, Anstricharbeiten Abblasevorrichtungen und Ausflußöffnungen Selbstentzündung Gefährliche Metalle ( Quecksilber, Blei, Natrium, Kadmium, Beryilium, Magnesium u.a.) Strahlen (Röntgenstrahlen, radioaktive Strahler und Mikrowellen Laser-, UV-, IR-Strahlen Hitze, Kälte Schweißen, Schneiden, Löten Signale (optisch, akustisch) Druck, Vakuum Lärm, Ultraschall, Erschütterungen Explosionen, Implosionen Elektrik (Einrichtungen und Betriebsmittel, statische Aufladung, Hochspannung, Prüfplätze, u.a.)4. Arbeits-, Umwelt- u. Gesundheitsschutz Persönliche Schutzmittel (Fuß-, Knie-, Körper-, Hand-, Kopf-, Gesichts-, Augen-, Gehör-, Atem-, Hitze-, Kälte-, Strahlen-, Haut-, Steigeschutz), Arbeitskleidung Ergonomie Bildschirme (Terminals, graph. Bildschirme, Mikro- und Filmgeräte) Absauge-Einrichtungen Verhalten bei Katastrophen Melden von Unfällen und Gefahrenquellen Rettungswege, Notausgänge Erste-Hilfe-Einrichtungen, Ersthelfer, Sicherheitsbeauftragter Feuerlöscheinrichtungen Verbote (betr. Rauchen, Essen, Trinken) Arbeitmedizinische Untersuchungen Vorschriften, Richtlinien, Merkblätter Boden und Gewässerschutz Emissionen, Überwachung, Messungen Abfallvermeidung, Abfallverminderung Entsorgung (Sonderabfall, Reststoffe, Abfalltrennung, Lagerung u.a.)
5. Integriertes Management Managementpolitik Organisation (Pflichten und Rechte) Programm, Ziele Managementsysteme (sonstige Inhalte)6. sonstiges Gefährdungsbeurteilung
Anmerkungen:

TD-ZS im April 2008 2/2

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EINWEISUNG IM DLR

Allgemeine Sicherheit, Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltschutz

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DLR Braunschweig

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Anmelden

• Melden Sie sich beim erstmaligen Betreten des DLR-Geländes und vor Aufnahme der Tätigkeit sowie an jedem

weiteren Tage an der Pforte an!

• Besucher und Fremdfirmen legen bitte den Personalausweis oder den Führerschein sowie den Auftragsnachweis

vor.

• Machen Sie es sich zur Gewohnheit, den Beginn und den Abschluss Ihrer Arbeiten zu melden.

• Vom Auftraggeber genannter Aufenthaltsort und Aufenthaltszeit ist einzuhalten!

• Personen die Arbeiten, die über einen längeren Zeitraum auf dem DLR-Gelände verrichten, erhalten vom

Werksschutz einen Dauerbesucher-ausweis.

• Bitte führen Sie Ihre Unterweisungsnachweise mit.

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Verhalten im Gelände I

 Verkehrsregelung

• Es gilt sinngemäß die Straßenverkehrsordnung.

• Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Werkschutz.

• Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h ist einzuhalten.

• Das Parken der Fahrzeuge ist ausschließlich auf den ausgewiesenen Plätzen gestattet.

 Zutritt Verboten

Andere als die ihnen zugewiesenen Arbeitsstellen dürfen nicht eigenmächtig betreten

werden.

 Aufzeichnungen und Verschwiegenheit

Das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebseinrichtungen, Versuchsanlagen und

Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Dies schließt das Fotografierverbot ein.

Darüber hinaus sind die Fremdfirmenmitarbeiter auch nach Beendigung ihrer Arbeiten,

zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten verpflichtet.

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Verhalten im Gelände II

 Sicherheitsvorkehrungen

 Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht beseitigt oder

unwirksam gemacht werden.

 Zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit

werden u.a. vom Werkschutz Kontrollen durchgeführt.

 Die Kontrollen erstrecken sich auf Personen.

 Den Anordnungen des Werkschutzes ist unverzüglich

Folge zu leisten.

 Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss

der Fremdfirma

zur Folge haben.

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Sicherheit und Sauberkeit

Sicherungsmaßnahmen

Die Arbeitsstelle ist entsprechend

zu sichern!

(z.B. durch Absperrband, Warnkegel, usw.)

Sauberkeit

Die Arbeitsstelle ist ständig in einem ordentlichen

Zustand zu halten und nach Abschluss der Arbeiten

aufgeräumt zu verlassen!

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Abfälle

 Sämtliche anfallenden Abfallstoffe sind ordnungsgemäß zu entsorgen!

 Zum Beispiel:

• Teppichabfälle

• Elektro-Abfälle

• Farbabfälle

• Sanitäreinrichtungen

• Dachdeckerabfälle

 Die Abfallcontainer im DLR dürfen nicht durch Fremdfirmen genutzt werden!

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Notruf – Brandschutzordnung Teil A

Bei einem Feueralarm sind die entsprechenden Gebäude zu verlassen

bzw. nicht zu betreten.

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Sicherheitskennzeichen

• Die Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung in den

Einrichtungen sind zu befolgen!

• Müssen auf Grund der Arbeiten

Kennzeichnungen vorgenommen werden,

sind diese dem Auftraggeber und der

örtlichen Sicherheit des DLR anzuzeigen.

• Sicherheitskennzeichen dürfen nicht zugestellt

werden, da sie jederzeit deutlich erkennbar

sein müssen.

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Gefährliche Arbeiten

Gefährliche Arbeiten sind grundsätzlich

untersagt. Mit einer schriftlichen

Genehmigung sind Ausnahmen

möglich.

Zum Beispiel:

• Arbeiten in Behältern und engen

Räumen

• Arbeiten mit Zündgefahr (schweißen,

brennen, bohren usw.)

• Arbeiten auf Dächern (Absturz)

• Arbeiten in explosionsgefährdeten

Bereichen

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Arbeitsschutzbestimmung

• Arbeitsmittel nur einsetzen, wenn sie sich in einem sicherheitstechnisch

einwandfreien Zustand befinden (z.B. BGV A3 geprüft und für den Einsatz

(z.B. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen) geeignet sind.

• Die erforderlichen Einrichtungen zur ersten Hilfe (Erste-Hilfe-Material),

sowie Ersthelfer sind in ausreichender Zahl und Menge am Arbeitsort zur Verfügung zu stellen.

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Persönliche Schutzausrüstung

 Bei den auszuführenden Arbeiten sind die entsprechenden

persönlichen Schutzausrüstungen zu tragen!

 Persönliche Schutzausrüstung:

• Kopfschutz (herabfallende Teile)

• Augen- und Gesichtsschutz (Gefahrstoffe)

• Atemschutz (Staubentstehung und Gefahrstoffe )

• Gehörschutz (Lärm)

• Hand- und Fußschutz (gefährliche Oberflächen)

• Absturzsicherung (hochgelegene Arbeitsplätze)

• Körperschutz (Zugluft)

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Arbeitsschutz (Gefahren in Laboratorien)

Labore mit Versuchseinrichtungen im Standort DLR BS

• Chemische Labore

z.B. Gefährdung durch Gefahrstoffe oder andere chemische Stoffe

• Physikalische Labore

z.B. Gefährdung durch Laserstrahlung, ggf. radioaktiver- und

Röntgenstrahlung, Hochspannungsquellen

In allen Laboren darf nur mit Genehmigung und vorheriger Einweisung

durch die zuständige Einrichtung gearbeitet werden!

Bei Arbeiten in angrenzenden Bereichen sind diese Labore

unbedingt zu berücksichtigen (z.B. Fluchtwege, etc…)!

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Gefahrstoffe

Gefährlichkeitsmerkmale und Gefahrensymbole: • explosionsgefährlich •ätzend • brandfördernd •reizend • hochentzündlich •sensibilisierend • leichtentzündlich •krebserzeugend • entzündlich •fortpflanzungsgefährdend • sehr giftig •erbgutverändernd • giftig •umweltgefährlich • gesundheitsschädlich

• In den Instituten gibt es Versuchseinrichtungen mit unterschiedlichen Gefahrstoffen.

• Falls eigene Gefahrstoffe verarbeitet werden, sind sie dem Auftraggeber mitzuteilen. Die dazugehörigen Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen sind vorzulegen. Gefahrstoffe sind so zu lagern, verarbeiten und entsorgen, dass sie die Umwelt nicht schädigen können. Gesetze und Verordnungen sind einzuhalten.

• Bitte beachten Sie bei Ihren Tätigkeiten (z. B. Verwendung von Lösungs- oder Kältemittel) die Dichte der chemischen Stoffe, da sie sich verflüchtigen oder im Bodenbereich anreichern können.

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Gefahrenpiktogramme - neue GHS-Symbole

Explosiv Komprimierte Umweltgefährlich Explodierende Gase Umwelt Bombe Gasflasche Bsp. Gewässergefahr Bsp. Explosive Stoffe Bsp. Gas unter Druck

Oxidierend Ätzend, Reizend Sehr Giftig, Giftig Flamme über Ätzwirkung Totenkopf mit Kreis gekreuzten Knochen Bsp. Hautätzend, Bsp. Oxidierende Korrosiv gegenüber Bsp. Akute Toxizität Feststoffe Metallen (Kat. 1)

Entzündlich Ausrufezeichen Gesundheits- Flamme gefahr Bsp. Akute Toxizität, Bsp. Entzündbare Hautreizend Bsp. Karzinogenität, Flüssigkeiten Aspirationsgefaht

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Elektrische Gefährdung

• Verwenden Sie nur BGV A3-geprüfte Arbeitsmittel und Anlagen. • Überzeugen Sie sich vor der Benutzung elektrischer Geräte oder elektrischer Anlagen von ihrem einwandfreien Zustand. • Bedienen Sie nur die vom Hersteller bzw. der Elektrofachkraft vorgesehenen Schaltorgane. • Keine Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen verändern. • Schützen Sie elektrische Geräte oder elektrische Anlagen vor Nässe.

Ortsveränderliche Geräte Ortsfeste Anlagen • Verwenden Sie keine beschädigten Die 5 Sicherheitsregeln: Leitungen und Steckvorrichtungen • Freischalten und keine Betriebsmittel mit defekter • Gegen Wiedereinschalten sichern Abdeckung. • Spannungsfreiheit feststellen • Erden und Kurzschließen • Erste Hilfe bei Niederspannung: Strom • Benachbarte, unter Spannung stehende Teile durch Ausschalten, Ziehen des abdecken Steckers oder Herausnahme der Sicherung unterbrechen. • Erste Hilfe bei Hochspannungsunfällen: grundsätzlich sofort den Notruf veranlassen und Fachpersonal herbeirufen, keine Rettungsversuche unternehmen

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Absturzgefahr

Einweisung und Unterweisung durch eigenen

Arbeitgeber erforderlich!

Leiter:

• unbeschädigte Arbeitsmittel einsetzten (BGV D36)

• bestimmungsgemäß einsetzen

• gegen Umstürzen sichern

• Arbeitsbereiche von Leitern sichern

Hubarbeitsbühne, Kran und Gabelstapler:

• Eignung feststellen (Vorsorgeuntersuchung)

• Schriftliche Beauftragung vom Unternehmer

• geeignete PSA

Aufzug:

• Aufzug im Brandfall nicht verwenden

• Umwehrungen der Schächte sichern

• Verhinderung unkontrollierter Bewegung

• geeignete PSA

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 1 von 18

BMT-Sicherheitsstandard

„Beschäftigung von Fremdpersonal auf Baustellen im DLR“

INHALT

1 ZWECK 2 GELTUNGSBEREICH 3 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN 4 VERFAHREN/UMSETZUNG 4.1 DLR-spezifische Anforderungen 4.2 Rechtliche Anforderungen 4.3 Sicherheitstechnische Anforderungen 5 MITGELTENDE DOKUMENTE 6 ÄNDERUNGSDIENST 7 ANHANG Anhang 1: Beispiel „Flyer Safety First“ Anhang 2: Beispiel „Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten durch Fremdfirmen“ Anhang 3: Beispiel „Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ Anhang 4: Beispiel DLR-Richtlinie „Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrich tungen“ Anhang 5: Beispiel DLR-Richtlinie „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten“ Anhang 6: Beispiel DLR-Richtlinie „Standard zum Unfallmeldewesen im DLR“

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 2 von 18

1 ZWECK

Der BMT-Sicherheitsstandard „Beschäftigung von Fremdpersonal auf Baustellen im DLR“ regelt die Anforderungen für Arbeitssicherheit beim Einsatz von Fremdfirmen und beschreibt die Aufgaben, Pflichten und Mitwirkungsrechte der Fachabteilungen, der Koordinatoren und der ausführenden Firmen.

2 GELTUNGSBEREICH

Der „BMT-Sicherheitsstandard Beschäftigung von Fremdpersonal auf Baustellen im DLR“ gilt für die Durchführung aller Baumaßnahmen im DLR. Auswirkungen der Inhalte betreffen auf operativer Ebene externe Partner und Fremdfirmen.

3 BEGRIFFE UND ABKÜRZUNGEN

AN Auftragnehmer ist ausführende Firma AG Auftraggeber ist das DLR vertreten durch den jeweiligen verantwortlichen Baumanager.

4 VERFAHREN/UMSETZUNG

4.1 DLR-spezifische Anforderungen

4.1.1 Anmeldung und Zugang zum Gelände

Der Zutritt von Besuchern / Mitarbeitern von Fremdfirmen bzw. deren Einfahrt auf DLR- Gelände ist nur nach Anmeldung beim DLR-Betriebsschutz und in Abstimmung mit dem AG erlaubt. Die Anmeldung beinhaltet Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität der Personen, Firmenzugehörigkeit, Zeitraum für den der Zutritt beantragt wird und ggf. Passfotos. Die Frist der Vorlaufzeit zur Anmeldung wird vom Baumanager mitgeteilt und ist dem Kap. 4.1.2 zu entnehmen.

Beim Zutritt auf das Gelände sind dem Betriebsschutz zwingend gültige Ausweispapiere vorzu- legen (Personalausweis oder Reisepass). Auf Anforderung sind zusätzlich bereitzuhalten: Sozialversicherungsausweis, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Zudem wird der Zugang zum Gelände nur nach vorheriger standortspezifischer Sicherheitsun- terweisung gestattet. Die standortspezifische Sicherheitsunterweisung erfolgt dabei durch den Betriebsschutz.

An der Pforte wird nach durchgeführter Sicherheitsunterweisung ein individueller Betriebsaus- weis erstellt (Kann an manchen Standorten variieren). Ohne diesen Ausweis ist der Zutritt und Aufenthalt auf dem Gelände des DLR nicht gestattet. Die Aufenthaltsgenehmigung beschränkt sich auf die Baustelle, die Kantine sowie auf die zugehörigen Verkehrswege. Die Betriebsaus- weise sind Eigentum des DLR und nach Beendigung der Tätigkeit unaufgefordert dem Betriebs- schutz zurückzugeben. Sie sind nicht übertragbar und immer offen zu tragen.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 3 von 18

4.1.2 Zugangsbedingungen und Sicherheitsanforderungen auf DLR Standorten

Es sind die Bedingungen aus Kapitel 4.1.1 zu beachten. Da das DLR zur Überprüfung von Besuchern / Fremdfirmenmitarbeitern verpflichtet ist, müssen folgende Vorlaufzeiten beachtet werden:

 Besucher / Fremdfirmenmitarbeiter aus Drittstaaten sind 5 Werktage im Voraus anzumelden. Als Besucher / Fremdfirmenmitarbeiter aus Drittstaaten werden alle Personen, welche nicht Staatsbürger der Europäischen Mitgliedsstaaten sind, verstanden. Sie werden gesondert überprüft und ggf. kann der Zugang zum Gelände verwehrt werden.

 Besucher- / Fremdfirmenmitarbeitergruppen ab 10 Personen sind 10 Werktage im Voraus anzumelden.

 Besucher / Fremdfirmenmitarbeiter aus der EU können ohne Vorlaufzeit angemeldet werden.

Die o.g. Informationen dieses Kapitels basieren auf aktuell geltenden Vorgaben, welche zwischen Leitung Technische Infrastruktur, Objektmanagement und Exportkontrolle des DLR abgestimmt sind.

4.1.3 Verhalten im Gelände und in den Gebäuden

Grundsätzlich besteht Fotografier-Verbot, das Anfertigen von Aufzeichnungen über Betriebs- einrichtungen, Versuchsanlagen und Arbeitsweisen ist nicht gestattet. Der AN ist auch nach Beendigung seiner Arbeiten zu Stillschweigen gegenüber Dritten verpflichtet. Der laufende Forschungsbetrieb hat grundsätzlich Vorrang vor Baumaßnahmen. Alle baulichen Maßnahmen, die zu Behinderungen, Störungen oder Gefährdungen führen können, sind rechtzeitig vorher mit dem AG abzustimmen. Bei Konflikten mit den DLR-Mitarbeitern bzw. -Nutzern ist umge- hend der AG (verantwortlicher Baumanager) zu kontaktieren.

In allen Laboren und Sondereinrichtungen, wie z.B. Prüfständen, Reinräumen, etc. darf nur mit Zustimmung des AG gearbeitet werden. Der Zugang zu betrieblichen Einrichtungen wie Tech- nikräumen, Schaltanlagen, Laboren, Kontrollräumen, etc. ist nur in Abstimmung mit dem AG gestattet. Beeinträchtigungen, besonders für die Mitarbeiter/innen des DLR im laufenden Be- trieb sind mit dem AG vor Ausführung abzustimmen.

4.1.4 Straßenverkehr

Es gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Die Geschwindigkeit ist der jeweiligen Situa- tion angepasst zu wählen (max. 30 km/h). Die Verkehrsaufsicht obliegt dem Betriebsschutz, entsprechenden Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Parken ist ausschließlich auf den aus- gewiesenen Parkplätzen gestattet.

4.1.5 Mitnutzung vorhandener Infrastrukturen

Die Kantine kann zu den üblichen Öffnungszeiten genutzt werden. Vorhandene WC können ebenfalls benutzt werden. Auf sauberes Schuhwerk ist beim Betreten zu achten.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 4 von 18

Standorte für firmeneigene Personal-Container oder Abfallbehälter müssen vor Aufstellung rechtzeitig mit dem AG abgestimmt werden. Lager-, Büro- oder andere Räume innerhalb be- stehender Gebäuden dürfen grundsätzlich nicht mitgenutzt werden. Es dürfen nur die zuge- wiesenen Arbeitsstellen betreten werden.

4.1.6 Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten sind grundsätzlich mit dem AG abzustimmen.

4.1.7 Anlieferung von Waren

Waren oder Bauteile für die Baustelle sind grundsätzlich bis zur Baustelle zu liefern und vom AN innerhalb der unter 4.1.5 genannten Arbeitszeiten entgegenzunehmen. Ohne Abstimmung und Anmeldung der Lieferung beim AG ist damit zu rechnen, dass Waren ggf. an der Pforte wieder zurückgeschickt werden.

4.1.8 Meldepflichten

Arbeiten mit Kränen oder schwerem Baugerät sind dem AG mind. 10 Kalendertage vor Arbeitsbeginn an- und nach Arbeitsende umgehend abzumelden. Bei Standorten an Flughäfen sind für Arbeiten mit Kränen die Höhenbegrenzungen der Flug- schutzzonen zu beachten. Vorher müssen entsprechende Genehmigungsverfahren durchge- führt werden. Bei Schweißarbeiten oder anderen Arbeiten mit Feuer wie z. B. Schneiden, Löten, Auftauen, Staub muss besondere Sorgfalt gewahrt werden. Es ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ein „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten" einzu holen. Ohne eine derartige Erlaubnis sind die Arbeiten verboten. Das Gleiche gilt für gefährliche Arbeiten und Arbeiten in Behältern und engen Räumen. Auch hier ist rechtzeitig vor Arbeitsbeginn ein „Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten durch Fremdfirmen“ oder ein „Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“ einzuholen.

4.1.9 Standortspezifische Anforderungen

Standortspezifische Anforderungen, sofern für die jeweilige Maßnahme relevant, wer- den in separater Anlage zu diesem Sicherheitsstandard geregelt.

4.2 Rechtliche Anforderungen

Der AN ist zur Einhaltung aller Vorgaben besonders in Arbeits- und Umweltschutz wie z.B. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Arbeitsschutzgesetz und den Unfallverhütungsvorschriften der Be- rufsgenossenschaften verpflichtet. Verstöße gegen solche Vorgaben wie gesetzliche Vor- schriften, Berufsgenossenschaftliche Regeln oder sonstige Normen können zum Entzug des Auftrages führen. Ein Ausschluss bei weiteren Ausschreibungen ist ebenfalls möglich!

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 5 von 18

4.3 Sicherheitstechnische Anforderungen

4.3.1 Gefährdungsbeurteilungen der Auftragnehmer

Vor Beginn der Arbeiten hat der AN dem AG eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung in Hin- blick auf die zu erbringenden Arbeiten vorzulegen.

4.3.2 Baustellenspezifische Sicherheitsunterweisungen

Vor einem erstmaligen Arbeitsbeginn und in regelmäßigen Abständen (mind. einmal jährlich) sind Mitarbeiter von Fremdfirmen, die auf DLR-Gelände tätig werden, sicherheitstechnisch zu unterweisen. Dies gilt sowohl für den Aufenthalt auf dem Standort an sich als auch für die Tä- tigkeit auf einer DLR-Baustelle.

Die baustellenspezifische Sicherheitsunterweisung erfolgt durch den AG oder seinen Vertreter (SiGeKo) an den bevollmächtigten Vertreter des AN. Dieser unterweist seinerseits die Mitarbeiter des AN, die vor Ort tätig werden. Dies ist zu do- kumentieren und dem AG bzw. seinem Koordinator unaufgefordert zu übergeben. Hierfür kann der Unterweisungsnachweis des DLR (Anlagen der DLR-Richtlinie Sicherheits- und umweltrelevante Unterweisungen) oder ein gleichwertiger verwendet werden.

Der Bevollmächtigte muss der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein. Er hat die Pflicht zur Kontrolle der eigenen Mitarbeiter (=AN-Mitarbeiter) hinsichtlich Einhaltung von An- weisungen und richtiger Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung und vorhandenen Ar- beits- und Betriebsmitteln (z. B. Gerüste, Leitern, elektrische Betriebsmittel etc.). Im Rahmen der baustellenspezifische Baustellenunterweisung erhält jeder Mitarbeiter des AN den Flyer „Safety First“ vom bevollmächtigten Vertreter des AN.

4.3.3 persönliche Schutzausrüstung

Der AN ist für seine persönliche Schutzausrüstung (Kopfschutz, Sicherheitsschuhe, Gehörschutz etc.) und weitere Schutzeinrichtungen selber verantwortlich. Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung ist Pflicht auf der Baustelle. Bei Nichteinhaltung erfolgt ein Verweis vom DLR- Gelände. Elektrische Geräte sind nur über eine Fehlerstromschutzeinrichtung zu betreiben.

4.3.4 Alarm-/Gefahrenfall (Feuer, Gas)

Bei Ertönen eines Alarmes sind sofort die Arbeiten einzustellen, Maschinen in einen sicheren Zustand zu setzen und die Baustelle bzw. das Gebäude zu verlassen. Alle Hinweise auf den vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen sind zu beachten. Entsprechende Anweisungen durch Betriebsschutz und Feuerwehr sind zu befolgen.

4.3.5 Bei Unfällen und andere Schadensfällen

Grundsätzlich ist Ruhe zu bewahren und an die DLR-Standort-interne Notrufnummer telefo- nisch zu melden. Die Telefonnummer ist auf den Standortspezifische Aushängen (= Notfallzettel) zu finden. Unfälle mit Personenschaden sowie Sachbeschädigungen und Umweltschäden sind unverzüglich nur über den DLR-Standort-internen Notruf bzw. direkt an Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 6 von 18

den Betriebsschutz zu melden. Anschließend ist der AG zu informieren. Dies gilt auch für Unfälle von Mitarbeitern des AN. Im Nachgang füllt der AG die DLR-Richtlinie „Standard zum Unfallmeldewesen im DLR“ aus. Dabei hat der AN zu unterstützen.

4.3.6 Umgang mit Brandmeldeanlagen

Das DLR verfügt über verschiedene Brandmeldeanlagen. Grundsätzlich sind staub- und rauch- erzeugende Arbeiten sowie Arbeiten mit Körperschall und Erschütterungen an oder in der Nä- he von Rauchmeldern vor und nach den Arbeiten (täglich!) an den AG zu melden. Dies erfolgt mit der DLR-Richtlinie „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten“.

Ausgelöste Brandalarme werden sofort an die örtlichen Feuerwehren / Polizei weitergeleitet. Grundsätzlich entstehen hierdurch Kosten. Wird eine fahrlässige Auslösung durch den AN nachgewiesen, so sind die hierfür entstehenden Kosten vom AN als Verursacher zu überneh- men.

Insbesondere Rauchmelder müssen vor Beginn der Arbeiten bei der Betriebstechnik ausgeschal- tet werden, die Melder vor Ort erhalten eine Staubschutzkappe. Nach Beendigung der Arbei- ten und nach Tagesende ist mit dem AG zu klären, ob und welche Melder oder andere Sicher- heitseinrichtungen wieder aktiv zu schalten sind.

Dies erfolgt mit dem Dokument DLR-Richtlinie „Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrichtungen“.

4.3.7 Fluchtwege, Sicherheitsvorkehrungen, Absperrungen

Vorhandene Sicherheitsvorkehrungen dürfen grundsätzlich nicht beseitigt oder unwirksam gemacht werden. Den Anordnungen des Betriebsschutzes und des AG ist Folge zu leisten. Neue oder zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen sind mit dem AG abzustimmen und entspre- chend aller technischen Anforderungen auszuführen (Kennzeichnungen, Absperrungen, Schutzmaßnahmen usw.). Brandschutzeinrichtungen wie Brandwände oder Rauchabschlüsse, die während der Bau- ausführung eingeschränkt oder außer Funktion gesetzt wurden, sind nach Arbeitsende oder spätestens am Ende des Arbeitstages wieder funktionsfähig herzustellen. Das gilt auch für Übergangslösungen. Ausnahmen davon sind vom AG oder dessen Koordinator freizugeben. Wenn dieser Zustand nicht wieder hergestellt werden kann, so ist der AG sofort zu informie- ren.

Fluchtwege und Absperrungen sind grundsätzlich freizuhalten bzw. nicht zu verstellen. Arbeit- en in Fluchtwegen sind mit dem AG abzustimmen. Löscheinrichtungen, Hydranten und andere Sicherheitseinrichtungen sind immer frei zu halten. Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist nur nach Abstimmung mit dem AG möglich.

4.3.8 Abfälle

Abfälle, die bei Dienstleistungen von Externen entstehen (z.B. Bauen, Sanieren, Renovieren) gehören generell dem AN als Besitzer der Abfälle bzw. Zweiterzeuger.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 7 von 18

Fremdfirmen dürfen generell ihre Abfälle nicht im DLR entsorgen. Eventuelle Ausnahmen da- von müssen im Vertrag dokumentiert werden. Abfall-Container vom AN sind richtig zu kennzeichnen.

Auf Verlangen des AG sind Entsorgungsnachweise bereitzuhalten. Abfallbehälter, gelbe Con- tainer und andere Reststoffsammelstellen des DLR dürfen nicht durch Fremdfirmen genutzt werden. Abfälle von außerhalb des DLR dürfen nicht eingeführt werden.

4.3.9 Sauberkeit auf der Baustelle

Die Arbeitsstelle ist grundsätzlich in einem ordentlichen Zustand zu halten und mit Beendigung besenrein an den AG zu melden. Für Schmutz- und Staubmaßnahmen sind grundsätzlich ent- sprechende Vorkehrungen zu treffen. Bei Maschinen- oder Geräteschäden durch Schmutz und Staub an DLR Eigentum, die nachweislich durch den AN verursacht wurden, trägt dieser die volle Verantwortung und Folgen hinsichtlich Ausfall und Kosten.

4.3.10Arbeiten mit Lärm

Lärmintensive Arbeiten sind grundsätzlich vorher mit dem AG abzustimmen.

5 MITGELTENDE DOKUMENTE

 DLR-Richtlinie Standard zum Unfallmeldewesen im DLR  DLR-Richtlinie Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrichtungen  DLR-Richtlinie Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten  DLR-Richtlinie Rahmenbrandschutzordnung inkl. Anlagen Teil A – Aushang (nach DIN 14096:2014) Hinweis: Im Intranet sind Standortspezifische Aushänge (= Notfallzettel) mit den spezifischen Rufnummern abrufbar. Teil B – Rahmenbrandschutzordnung (nach DIN 14096:2014)  DLR-Richtlinie Sicherheits- und umweltrelevante Unterweisungen inkl. Anlagen Nachweis für Einweisung von einzelnen Personen (dt. o. engl.) Nachweis für Einweisung von Gruppen (dt. o. engl.)  DLR-Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten durch Fremdfirmen  DLR-Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen

6 ÄNDERUNGSDIENST

Für die Weiterentwicklung und Pflege dieser Festlegung ist die Qualitätskoordinatorin des Baumanagements zuständig.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 8 von 18

7 ANHANG

Anhang 1: Beispiel „Flyer Safety First“ Änderungen vorbehalten. Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

XX X XXX

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 9 von 18

Anhang 2: Beispiel „Erlaubnisschein für gefährliche Arbeiten durch Fremdfirmen“

Änderungen vorbehalten.

Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 10 von 18

Anhang 3: Beispiel „Erlaubnisschein für Arbeiten in Behältern und engen Räumen“

Änderungen vorbehalten.

Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 11 von 18

Anhang 4: Beispiel DLR-Richtlinie „Beauftragung zum Außerkraftsetzen von Gefahrenmeldeeinrich tungen“

Änderungen vorbehalten.

Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 12 von 18

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 13 von 18

Anhang 5: Beispiel DLR-Richtlinie „Erlaubnisschein für feuergefährliche, rauch- oder staubintensive Arbeiten“

Änderungen vorbehalten.

Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 14 von 18

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 15 von 18

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 16 von 18

Anhang 6: Beispiel DLR-Richtlinie „Standard zum Unfallmeldewesen im DLR“

Änderungen vorbehalten.

Die aktuell gültige Dokumentenversion erhalten Sie beim zuständigen DLR-Baumanager.

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 17 von 18

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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Dok. Nr. QMH-BMT-RL-701 Ausgabe 3.0 BMT-Sicherheitsstandard Datum 30.08.2022 Seite 18 von 18

Ersteller: Lisa Bergs Prüfer: Robert Stollwerk Freigeber: Helmut Heuser

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DLR.de • Folie 1 > Energiemanagement im DLR -Information für Externe > Alexander Ritzler > 30.09.2022

Energiemanagementsystem im DLR

Information für Externe

Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V.

Alexander Ritzler I Energiemanagementbeauftragter

30.09.2022

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DLR.de • Folie 2 > Energiemanagement im DLR -Information für Externe > Alexander Ritzler > 30.09.2022

Energiemanagement im DLR

• Das DLR betreibt ein Energiemanagementsystem gemäß ISO 50001, um

• die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen

• den gesellschaftlichen Herausforderungen hinsichtlich der Ressourcen-

knappheit und des Umwelt- und Klimaschutzes zu begegnen

• den wirtschaftlichen Betrieb zu wahren

• Damit diese Ziele erreicht werden können, fordern wir auch alle für das DLR

tätigen Externe auf

• Energie möglichst sparsam einzusetzen

• Emissionen bestmöglich zu vermeiden

• Optimierungsmöglichkeiten aktiv an den DLR-Ansprechpartner zu melden

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung