| Teilnahmeantrag samt Nachweisen zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen |
| Bei Bewerbergemeinschaften ist das Formular je ARGE-Partner auszufüllen. |
| Beabsichtigt der Bewerber, sich der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV zu bedienen und im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung je einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Zudem ist das Formular Eignungsleihe (s. letzte Seite des Teilnahmeantrages) mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen. |
| Die ausgefüllten Formulare sind ebenso wie etwaige Anlagen ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, im Fall einer Bewerbergemeinschaft üblicherweise über den Account des federführenden Unternehmens. |
| Mindestanforderungen sind ausdrücklich so benannt und verdienen besonders aufmerksame Bearbeitung. Aber auch alle anderen geforderten Angaben dieses Formulars sind vollständig zu hinterlegen, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. |
Angaben zum Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaftsmitglied
| Name des Bewerbers / Firma | Name des Bewerbers / Firma | |
| Rechtsform | Rechtsform | |
| gesetzlich vertreten durch | Vor-/Nachname(n) / Position(en) | |
| Registergericht | Registernummer | |
| Umsatzsteueridentifikationsnummer | USt-IdNr. | |
| Sitz des Unternehmens | Sitz des Unternehmens | |
| Gründungsjahr | Gründungsjahr | |
| Kontaktdaten | Straße | Straße, Nummer |
| PLZ, Ort | PLZ, Ort | |
| Land | Land | |
| Telefon | Telefonnummer | |
| Bearbeitende Niederlassung | Bearbeitende Niederlassung (falls anwendbar) | |
| Weitere Niederlassungen | Weitere Niederlassungen (falls anwendbar) | |
| Handelt es sich um ein KMU gemäß Definitionsempfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003? | [ ] KMU (Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen) [ ] Großunternehmen | |
| Ansprechpartner für das Vergabeverfahren | Vor-/Nachname |
Bewerbergemeinschaften (falls zutreffend)
| Name des Mitglieds in der Bewerbergemeinschaft (falls anwendbar) | Name des Mitgliedes in der Bewerbergemeinschaft Die weiteren Kontaktdaten sind dem Teilnahmeantrag des Bewerbergemeinschaftsmitglieds zu entnehmen. |
| Name des Mitglieds in der Bewerbergemeinschaft (falls anwendbar) | Name des Mitgliedes in der Bewerbergemeinschaft Die weiteren Kontaktdaten sind dem Teilnahmeantrag des Bewerbergemeinschaftsmitglieds zu entnehmen. |
| Name des Mitglieds in der Bewerbergemeinschaft (falls anwendbar) | Name des Mitgliedes in der Bewerbergemeinschaft Die weiteren Kontaktdaten sind dem Teilnahmeantrag des Bewerbergemeinschaftsmitglieds zu entnehmen. |
| Der Bewerber und die vorstehend aufgeführten Unternehmen bilden eine Bewerbergemeinschaft bzw. im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft. Folgendes Büro / Unternehmen ist bevollmächtigt, die Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bzw. dem Auftraggeber rechtsverbindlich zu vertreten. Name des Büros / Unternehmens Alle Mitglieder haften gesamtschuldnerisch. |
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Eigenerklärungen zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen je ARGE-Partner auszufüllen und üblicherweise über den Account des federführenden Unternehmens einzureichen. Auf Verlangen der Vergabestelle – insbesondere für den Fall der Zuschlagserteilung – ist die Bildung der Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied in Textform gemäß § 126b BGB zu bestätigen.
| Eigenerklärung zur vergaberechtlichen Zulässigkeit einer Bewerbergemeinschaft Bei Zusammenschlüssen mehrerer Unternehmen als Bewerbergemeinschaft wird zwischen horizontalen und vertikalen Bietergemeinschaften unterschieden: - Horizontale Bewerbergemeinschaften bestehen aus Unternehmen, die vergleichbare Leistungen erbringen. - Vertikale Bewerbergemeinschaften bestehen aus Unternehmen, die unterschiedliche Leistungsbestandteile erbringen. | |
| Die Bewerbergemeinschaft bestätigt, dass der Zusammenschluss vergaberechtlich zulässig ist und nicht zu einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB führt. | [ ] ja [ ] nein |
| Falls es sich um eine horizontale Bewerbergemeinschaft handelt, ist kurz darzulegen, weshalb die gemeinsame Teilnahme für die Auftragsausführung erforderlich oder zweckmäßig ist. | [ ] Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft bündeln projektspezifische Erfahrungen, besondere Fachkenntnisse oder personelle Ressourcen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und wirtschaftlich erbringen zu können. [ ] Durch den Zusammenschluss werden ausreichende personelle Kapazitäten und Vertretungsstrukturen für die gesamte Projektlaufzeit sichergestellt. [ ] Die Mitglieder verfügen über unterschiedliche projektrelevante Spezialisierungen, die in der Zusammenschau eine qualitativ verbesserte Leistungserbringung erwarten lassen. [ ] Sonstige Gründe: Bitte erläutern |
Gesellschaftsrechtliche Verbindungen
| Wirtschaftliche Verknüpfung mit Dritten? | [ ] ja [ ] nein |
| Gesellschafter / Inhaber | Anteile [%] |
| Gesellschafter / Inhaber Nr. 1 (falls anwendbar) | % |
| Gesellschafter / Inhaber Nr. 2 (falls anwendbar) | % |
| Gesellschafter / Inhaber Nr. 3 (falls anwendbar) | % |
Eventuell beabsichtigte Unterauftragsvergabe
| Nr. | Leistungsinhalt | Anteil [%] | Nachunternehmer |
| 1 | Leistung des Nachunternehmers | % | Name des Nachunternehmers PLZ, Ort |
| 2 | Leistung des Nachunternehmers | % | Name des Nachunternehmers PLZ, Ort |
| 3 | Leistung des Nachunternehmers | % | Name des Nachunternehmers PLZ, Ort |
Die Angaben zur eventuell beabsichtigten Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV verpflichtend, die namentliche Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1 S.1 VgV freiwillig. Anders verhält es sich jedoch, wenn ein Bewerber die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Rahmen der Eignungsprüfung bzw. der Begrenzung der Bewerberzahl auf die Leistungsfähigkeit der Nachunternehmer beruft („Eignungsleihe“ gemäß § 36 Abs. 1 S. 3 VgV in Verbindung mit § 47 VgV und den dort genannten Voraussetzungen).
Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
| Der Bewerber bestätigt, dass gegen ihn keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen. ▷ Um den vollen Wortlaut des § 123 GWB abzurufen, klicken Sie hier. | [ ] Es liegen keine Ausschlussgründe vor. [ ] Es liegen Ausschlussgründe vor. |
| Sollten Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, um welche handelt es sich? | Benennen Sie hier die Ausschlussgründe. Sollten Ausschlussgründe nach § 123 GWB vorliegen, kann über zusätzlich einzureichende Erklärungen und Belege der Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. |
Fakultative Ausschlussgründe § 124 GWB vorliegen
| Der Bewerber bestätigt, dass gegen ihn keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen. ▷ Um den vollen Wortlaut des § 124 GWB abzurufen, klicken Sie hier. | [ ] Es liegen keine Ausschlussgründe vor [ ] Es liegen Ausschlussgründe vor. |
| Sollten Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, um welche handelt es sich? | Benennen Sie hier die Ausschlussgründe. Sollten Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, kann über zusätzlich einzureichende Erklärungen und Belege der Nachweis der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. |
Ausschlussgründe nach MiLoG, AentG, AufenthG und SchwArbG
| Mindestlohngesetz (MiLoG), Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwArbG) und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) definieren Voraussetzungen für den Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Bewerber für den Auftrag erklärt, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag * nach § 19 Abs. 1 MiLoG, * nach § 21 Abs. 1 AEntG, * nach § 98c Abs. 1 AufenthG * und nach § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG * und nach § 22 LkSG nicht vorliegen. ▷ Um die Wortlaute der vorgenannten Paragrafen abzurufen, klicken Sie auf die folgenden Links: § 19 Abs. 1 MiLoG § 21 Abs. 1 AentG § 98c Abs. 1 AufenthG § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwArbG § 22 LkSG | [ ] Die Voraussetzungen für einen Ausschluss liegen kumulativ nicht vor. [ ] Die Voraussetzungen für einen Ausschluss liegen ganz oder teilweise vor: Benennen Sie hier die Ausschlussgründe. |
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO Kernarbeitsnormen
| Der Bewerber erklärt die nachfolgenden, an den Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) orientierten Sozialstandards im Unternehmen einzuhalten: * Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts Die Arbeitnehmer haben das Recht, ohne vorherige Genehmigung Organisationen nach eigener Wahl zu bilden und solchen Organisationen beizutreten, wenn sie deren Satzungen einhalten. Die Organisationen der Arbeitnehmer haben das Recht, sich Satzungen und Geschäftsordnungen zu geben, ihre Vertreter frei zu wählen, ihre Geschäftsführung und Tätigkeit zu regeln und ihr Programm aufzustellen. * Vereinigungsrecht und Recht zu Kollektivverhandlungen Die Arbeitnehmer sind vor jeder gegen die Vereinigungsfreiheit gerichteten unterschiedlichen Behandlung, die mit ihrer Beschäftigung in Zusammenhang steht, angemessen geschützt. Dieser Schutz wird insbesondere gegenüber Handlungen gewährt, die darauf gerichtet sind, a) die Beschäftigung eines Arbeitnehmers davon abhängig zu machen, dass er keiner Gewerkschaft beitritt oder aus einer Gewerkschaft austritt, b) einen Arbeitnehmer zu entlassen oder auf sonstige Weise zu benachteiligen, weil er einer Gewerkschaft angehört oder weil er sich außerhalb der Arbeitszeit oder mit Zustimmung des Arbeitgebers während der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. * Gleichheit des Entgelts für Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit Die Anwendung des Grundsatzes der Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit wird gefördert, soweit es nach Gesetzgebung, gesetzlich geschaffener oder anerkannter Einrichtungen zur Lohnfestsetzung, Gesamtarbeitsverträge zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder einer Verbindung dieser verschiedenen Mittel möglich ist. * Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf Jede Unterscheidung, Ausschließung oder Bevorzugung, die auf Grund der Rasse, der Haut-farbe, des Geschlechts, des Glaubensbekenntnisses, der politischen Meinung, der nationalen Abstammung oder der sozialen Herkunft vorgenommen wird und die dazu führt, die Gleichheit der Gelegenheiten oder der Behandlung in Beschäftigung oder Beruf aufzuheben oder zu beeinträchtigen vermeiden wir. * Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Kinderarbeit) Personen werden erst ab einem Alter beschäftigt, bei dem die volle körperliche und geistige Entwicklung der Jugendlichen gesichert ist. Das Mindestalter für die Zulassung zu einer Beschäftigung oder Arbeit, die wegen ihrer Art oder der Verhältnisse, unter denen sie verrichtet wird, voraussichtlich für das Leben, die Gesundheit oder die Sittlichkeit der Jugendlichen gefährlich ist, wird von uns beachtet. Minderjährige zwischen 13 und 15 Jahren werden nur beschäftigt, sofern die Einwilligung des Personensorgeberechtigten vorliegt. Dabei dürfen die Kinder nur einer leichten und für Kinder geeigneten Beschäftigung nachgehen. Kinder werden nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schul-unterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt. * Keine Zwangsarbeit Die Beschäftigung ist freiwillig. Die persönliche Bewegungsfreiheit der Arbeitnehmer wird durch keinerlei Regelung oder Maßnahmen eingeschränkt. | [ ] Ja, die ILO Kernarbeitsnormen werden eingehalten. [ ] Nein, die ILO Kernarbeitsnormen werden nicht eingehalten. |
Russlandbezogenes Zuschlagsverbot per EU-Verordnung
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet, öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Hiervon sind unmittelbar nicht nur Bewerber und Bieter, sondern mittelbar auch Unterauftragnehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher betroffen, deren Leistungsanteil mehr als 10 Prozent des Auftragswerts beträgt.
Ein Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift besteht
a) durch russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 Prozent unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) oder b) genannten Organisationen handeln.
Was die russische Staatsangehörigkeit von natürlichen Personen angeht, gilt die Regelung auch im Fall von Doppel- oder Mehrfachstaatsangehörigkeiten!
Russische Beschäftigte in den Reihen des jeweiligen Auftragnehmers erfüllen den Russlandbezug jedoch nicht.
Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Auftragnehmern mit Bezug zu Russland durften nur bis 10.Oktober 2022 fortgeführt werden.
Verstöße gegen die Sanktionsvorschrift sind als schwerer Vergabeverstoß einzustufen, gerade auch mit Blick auf Zuwendungsrecht.
Der vollständige Text der Sanktionsvorschrift ist am Ende des Formulars abgedruckt.
| a) Der Bewerber weist keinen Russlandbezug im Sinne der Sanktionsvorschrift auf. | [ ] Es liegen keine Russlandbezüge vor. |
| b) Diejenigen Auftragnehmer, die am vergabegegenständlichen Auftrag als — Unterauftragnehmer, — Lieferanten oder — eignungsverleihende Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligt sein werden und auf die mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfallen wird, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Sanktionsvorschrift genannten Kreis natürlicher oder juristischer Personen mit Bezug zu Russland. | |
| c) Es wird bestätigt und sichergestellt, dass während der Vertragslaufzeit auch keine anderen Auftragnehmer als — Unterauftragnehmer, — Lieferanten oder — eignungsverleihende Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 Prozent des Auftragswerts entfällt und die zum in der Sanktionsvorschrift genannten Kreis natürlicher oder juristischer Personen mit Bezug zu Russland gehören |
| * 1. Genehmigungspflichtiger Russlandbezug |
| Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen mit natürlichen oder juristischen Personen mit Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift möglich ist, sofern ein Ausnahmetatbestand nach Artikel 5k Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/576 greift. Dies setzt jedoch die Genehmigung durch die zuständige Behörde voraus. |
| * 1. Betreuung von Vergabeverfahren |
| Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass die Sanktionsvorschrift auch im Rahmen von Vergabeverfahren zu beachten ist, sofern der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft auf Grundlage des beauftragten Leistungsbilds Vergabeverfahren vorbereitet oder durchführt. Verstöße gegen die Sanktionsvorschrift sind als schwerer Vergabeverstoß einzustufen, gerade auch mit Blick auf Zuwendungsrecht. |
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für die auszuschreibende Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren
| Jahresumsatz (netto) 2025 | Umsatz (netto) EUR |
| Jahresumsatz (netto) 2024 | Umsatz (netto) EUR |
| Jahresumsatz (netto) 2023 | Umsatz (netto) EUR |
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
| Der Bewerber erklärt, vor Zuschlagserteilung ausweislich der Forderung der Auftragsbekanntmachung eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen, deren Höhe der Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden mindestens 2,0 Mio. EUR beträgt. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den entsprechenden Nachweis für die Berufshaftpflichtversicherung vor der Zuschlagserteilung nachzufordern. | [ ] ja [ ] nein |
Beschäftigtenzahl des Unternehmens für die auszuschreibende Leistungen der letzten drei Jahre
| technische Mitarbeitende 2025 | Anzahl technische Mitarbeitende |
| technische Mitarbeitende 2024 | Anzahl technische Mitarbeitende |
| technische Mitarbeitende 2023 | Anzahl technische Mitarbeitende |
Unter technischen Mitarbeitenden sind zu verstehen: Ingenieure / Architekten, staatliche geprüfte Techniker, Meister und weitere technisch ausgerichtete Aufgabenbereiche. Teilzeitstellen dürfen aufaddiert werden.
Eignungsprüfung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
| Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen. | ||||
| Nr. | Projektbezeichnung | Rechnungswert brutto (Kosten Kgr. 440) | Leistungszeit (von – bis) | Auftraggeber |
| 1 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 2 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 3 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 4 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 5 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 6 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 7 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 8 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 9 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| 10 | Projektbezeichnung | Rechnungswert Mio. EUR | Leistungszeit | Name Auftraggeber |
| Sollten die Anzahl der oben aufgeführten Zeilen für die Referenzprojekte der letzten Jahre nicht ausreichen, so ist eine ergänzende Liste mit den entsprechenden Informationen als zusätzliche Anlage beizufügen. |
Referenzprojekte
| Referenzprojekt 1 – Mittelspannungsversorgung (Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2021) | |||
| Hinweis: Enthält ein Referenzprojekt sowohl Neubau- als auch Sanierungsanteile, sind die nachstehenden Angaben ausschließlich für den jeweils geforderten Referenztyp (d. h. Neubau oder Sanierung) zu machen. | |||
| Projektbezeichnung | Bezeichnung des Projekts | optional: Referenzbescheinigung | |
| verantwortliche:r Projektleiter:in | Name, Vorname Projektleiter:in | ||
| Auftraggeber | Name | Name des Auftraggebers Straße, Nr. des Auftraggebers PLZ, Ort des Auftraggebers | |
| Ansprechpartner:in | Ansprechpartner Telefonnummer des Ansprechpartners Faxnummer des Ansprechpartners | ||
| Zeitraum | Beginn Planung | Beginn Planung Monat / Jahr | |
| Baufertigstellung | Baufertigstellung Monat / Jahr | ||
| Inbetriebnahmedatum | Inbetriebnahmedatum | ||
| Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Planung einer Mittelspannungsschaltanlage mit einer Nennspannung von 15 kV. | [ ] Ja [ ] Nein hier Nennspannung eintragen | ||
| Bei dem Referenzprojekt handelt es sich ein Mittelspannungsnetz, das zumindest teilweise als geschlossen oder offen betriebener Ring konzipiert wurde. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| Die Planungsleistungen des Bewerbers umfassen 3 Trafostationen. | [ ] Ja [ ] Nein hier Anzahl Trafostationen eintragen | ||
| Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 441 - Mittelspannungsanlage ≥ 2,0 Mio. EUR brutto. | Kosten EUR brutto | ||
| Durch den Bewerber wurde die Anlagengruppe 4 gemäß § 53 HOAI erbracht. | erbrachte Anlagengruppen | ||
| Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. | erbrachte Leistungsphasen | ||
| Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| optional: Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung, je Referenzprojekte maximal zwei Seiten DIN A4) |
| Referenzprojekt 2 - Niederspannungsschaltanlagen (Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2021) | |||
| Hinweis: Enthält ein Referenzprojekt sowohl Neubau- als auch Sanierungsanteile, sind die nachstehenden Angaben ausschließlich für den jeweils geforderten Referenztyp (d. h. Neubau oder Sanierung) zu machen. | |||
| Projektbezeichnung | Bezeichnung des Projekts | optional: Referenz-bescheinigung | |
| verantwortliche:r Projektleiter:in | Name, Vorname Projektleiter:in | ||
| Auftraggeber | Name: | Name des Auftraggebers Straße, Nr. des Auftraggebers PLZ, Ort des Auftraggebers | |
| Ansprechpartner: | Ansprechpartner Telefonnummer des Ansprechpartners Faxnummer des Ansprechpartners | ||
| Zeitraum | Beginn Planung | Beginn Planung Monat / Jahr | |
| Baufertigstellung | Baufertigstellung Monat / Jahr | ||
| Inbetriebnahmedatum | Inbetriebnahmedatum | ||
| Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Planung einer Niederspannungshauptverteilung. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 443 ≥ 1,0 Mio. EUR brutto. | Kosten EUR brutto | ||
| Durch den Bewerber wurde die Anlagengruppe 4 gemäß § 53 HOAI erbracht. | erbrachte Anlagengruppen | ||
| Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. | erbrachte Leistungsphasen | ||
| Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| optional: Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung, je Referenzprojekte maximal zwei Seiten DIN A4) |
| Referenzprojekt 3 – Bauen im Bestand (Inbetriebnahme nicht vor dem 01.01.2021) | |||
| Hinweis: Enthält ein Referenzprojekt sowohl Neubau- als auch Sanierungsanteile, sind die nachstehenden Angaben ausschließlich für den jeweils geforderten Referenztyp (d. h. Neubau oder Sanierung) zu machen. | |||
| Projektbezeichnung | Bezeichnung des Projekts | optional: Referenzbescheinigung | |
| verantwortliche:r Projektleiter:in | Name, Vorname Projektleiter:in | ||
| Auftraggeber | Name: | Name des Auftraggebers Straße, Nr. des Auftraggebers PLZ, Ort des Auftraggebers | |
| Ansprechpartner: | Ansprechpartner Telefonnummer des Ansprechpartners Faxnummer des Ansprechpartners | ||
| Zeitraum | Beginn Planung | Beginn Planung Monat / Jahr | |
| Baufertigstellung | Baufertigstellung Monat / Jahr | ||
| Inbetriebnahmedatum | Inbetriebnahmedatum | ||
| Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um die Sanierung, Erneuerung oder den Umbau einer bestehenden Starkstromanlage. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| Das Referenzprojekt wurde unter laufendem Betrieb abgewickelt. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440 ≥ 2,5 Mio. EUR brutto. | Kosten EUR brutto | ||
| Durch den Bewerber wurde die Anlagengruppe 4 gemäß § 53 HOAI erbracht. | erbrachte Anlagengruppen | ||
| Durch den Bewerber wurden die Leistungsphasen 5-8 gemäß § 55 HOAI erbracht. | erbrachte Leistungsphasen | ||
| Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen. | [ ] Ja [ ] Nein | ||
| optional: Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung, je Referenzprojekte maximal zwei Seiten DIN A4) |
Hinweise zu den Referenzprojekten
1. Vergleichbarkeit
Die Systematik zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber unterliegt nicht den strengen Anforderungen an Referenzprojekte bei der Eignungsprüfung.
Die Anforderungen an geeignete Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV (siehe oben Ziffer 14) unterscheiden sich rechtlich und inhaltlich deutlich von den Kriterien, die zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber gemäß § 51 Abs. 1 VgV angelegt werden, insbesondere über die Anforderungen an die Referenzprojekte unter Ziffer 15 dieses Antrags.
Der zur Begründung von Rügen gern ins Feld geführte § 75 Abs. 5 VgV und die dort getroffene Regelung zur Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist bei der Abschichtung der Bewerber gemäß § 51 Abs. 1 VgV nicht einschlägig. Vielmehr ist der Auftraggeber bei der Definition der ihm wichtig erscheinenden Kriterien frei und hat hierbei einen grundsätzlich weiten Ermessensspielraum, vgl. Beschluss der Vergabekammer Nordbayern vom 1. Oktober 2020, Az. RMF-SG21-3194-5-36.
2. Benennung von Referenzprojekten
Werden mehrere Referenzen gefordert, sind unterschiedliche Referenzprojekte zu benennen. Eine Mehrfachverwendung desselben Referenzprojekts ist nur zulässig, soweit dies in den Vergabeunterlagen ausdrücklich vorgesehen ist.
Im Falle einer unzulässigen Mehrfachbenennung behält sich der Auftraggeber vor, die betroffenen Referenzangaben bei der Wertung nicht zu berücksichtigen.
3. Referenzen aus Vorgängerbüros
Referenzprojekte, die in einem Vorgängerbüro erbracht wurden, können im Rahmen von VgV-Teilnahmewettbewerben genannt werden und in die Wertung einfließen. Jedoch ist es nicht ausreichend, dass nur der Projektleiter an der Referenz mitgewirkt hat. Vielmehr muss auch beim sonstigen Projektteam eine weitgehende Identität zwischen den Personen, die für die Referenzaufträge zuständig waren, und den Mitarbeitern im sich bewerbenden Unternehmen festgestellt werden. Denn nur dann ist sichergestellt, dass neben den Projektleitern auch das Architektur-/Ingenieurbüro als Organisationseinheit den zu vergebenden Auftrag ebenso zuverlässig und fachkundig bearbeitet wie das referenzgebende Vorgängerbüro.
Der Bewerber hat durch Darstellung des damaligen Projektteams und der aktuell bei ihm beschäftigten Projektmitglieder nachvollziehbar darzulegen, weshalb die Referenz dem Bewerber zugerechnet werden kann.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Erläuterungen oder Nachweise anzufordern.
Geltende rechtliche Verpflichtungen nach § 128 Abs. 1 GWB
Unternehmen haben bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere
- Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten,
- die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen zu beachten
- und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die durch Gesetz oder Rechtsverordnung oder Tarifvertrag verbindlich vorgegeben werden.
| Der Auftraggeber weist in diesem Zusammenhang auf folgende Regelungen explizit hin: * Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) |
| Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) Für den Fall, dass der Auftraggeber für eine Einrichtung im Sinne des § 20 Abs. 9 IfSG i. V. m. § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 IfSG verantwortlich ist, nimmt der Bewerber zur Kenntnis, dass alle zur Erfüllung des Vertrags in der Einrichtung eingesetzten Personen die Anforderungen gemäß § 20 Abs. 9 IfSG erfüllen müssen und sämtliche für die Nachweisführung gemäß § 20 Abs. 9 IfSG notwendigen Unterlagen vor Beginn ihrer Tätigkeit bei der Einrichtungsleitung vorzulegen sind. Zu den gesetzlich normierten Einrichtungen zählen insbesondere (verkürzte Aufzählung): * Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Tageskliniken * Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen * Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen * Rettungsdienste und Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes * Kindertageseinrichtungen und Kinderhorte * Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen ▷ Um den Wortlaut der vorgenannten Paragrafen abzurufen, klicken Sie auf folgende Links: § 20 Abs. 9 IfSG |
Vollständigkeit der einzureichenden Unterlagen
Um die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen sicherzustellen, gehen Sie bitte abschließend die nachstehende Auflistung durch und kreuzen zur eigenen Kontrolle diejenigen Unterlagen an, die Sie über das Vergabeportal in das oben genannte Vergabevereinfahren einführen. Die Bezifferung bezieht sich auf die laufende Nummerierung dieses Formulars.
[ ] Ziffer 14 – ggf. weitere Referenzprojekte
[ ] Ziffer 15 – optional: Referenzbescheinigungen zu den Referenzprojekten
[ ] Ziffer 15 – optional: Darstellung der Referenzprojekte (je Projekt maximal zwei Seiten DIN A4)
[ ] im Fall der Eignungsleihe: separates Bewerbungsformular und Verpflichtungserklärung des/der leihenden Unternehmen(s)
[ ] im Fall einer Bewerbergemeinschaft: ein Bewerbungsformular je ARGE-Partner
Erklärung zur Vollständigkeit und Richtigkeit der gemachten Angaben
| Durch die Einreichung des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber konkludent, dass die gemachten Angaben * vollständig, * genau * und korrekt sind. Auf die drohenden rechtlichen Konsequenzen aus § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB – insbesondere im Fall einer schwerwiegenden Täuschung in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignungskriterien – wird ausdrücklich verwiesen. |
HinweisFür die Abgabe elektronischer Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote sieht das Vergaberecht über § 53 Abs. 1 VgV grundsätzlich die Textform nach § 126b BGB vor: Erklärungen in Textform benötigen keine eigenhändige Namensunterschrift mehr und müssen grundsätzlich nicht elektronisch signiert werden. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist lediglich der Bewerber bzw. Bieter und dessen zur Vertretung berechtigte natürliche Person zu benennen (=Aussteller der Erklärung gemäß § 126b BGB). Der Registrierungs- bzw. Einreichungsprozess bei aumass sieht entsprechende Abfragen vor. Wenn Sie den vorgegebenen Prozess der Vergabeplattform durchlaufen, wird der Textformerfordernis genüge getan. Deshalb enthält dieses Formular kein separates Namens- oder Unterschriftsfeld mehr. Datum Ihres Angebots ist dementsprechend der protokollierte Tag der Einreichung auf der Vergabeplattform.
Anlage 1
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Informationen zur Datenerhebung gemäß Art. 13 DSGVO
Stand: 1. Januar 2022
| Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen | Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Linder Höhe 51147 Köln E-Mail: datenschutz@dlr.de |
| Datenschutzbeauftragter | Uwe Gorschütz Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. Linder Höhe 51147 Köln E-Mail: datenschutz@dlr.de |
| Datenerhebung | Die von Ihnen im Rahmen des vorgenannten Vergabeverfahrens angegebenen personenbezogenen Daten werden durch den vorgenannten Verantwortlichen und von diesem mit der Vorgangsbearbeitung beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer und/oder Planungsbüros) streng vertraulich behandelt und genutzt. Rechtsgrundlage sind die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils aktuellen Fassung. Der Verantwortliche und von diesem mit der Verfahrensdurchführung beauftragte externe Dienstleister verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens * zum Zweck der Prüfung von Interessenbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie deren Wertung * zur Kommunikation mit Bewerbern und Bietern (z. B. Beantwortung von Fragen) * zur Dokumentation / Archivierung * sowie zu Statistikzwecken (Vergabestatistik). |
| kein (voll-)automatisiertes Auswertungsverfahren | Ein (voll-)automatisiertes Auswertungsverfahren kommt nicht zum Einsatz. Des Weiteren erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung / Abwicklung von im Rahmen von Vergabeverfahren geschlossenen Verträgen. |
| Beteiligung am Vergabeverfahren | Die Angabe personenbezogener Daten ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Bewerbung / des Angebots. |
| Aufbewahrungsfristen | Nach Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten gemäß den verwaltungsspezifischen und haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen aufbewahrt und anschließend gelöscht. |
| Rechtsgrundlage | Die Datenerhebung und -verarbeitung beruht auf Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 3 BDSG. |
| Ihre Rechte | Bezüglich der über Sie bei uns gespeicherten Daten haben Sie das Recht auf * Auskunft nach Art. 15 DSGVO * Berichtigung nach Art. 16 DSGVO * Löschung nach Art. 17 DSGVO * Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO sowie * Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO. Nach Art. 77 DSGVO steht Ihnen ein jederzeitiges Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde zu. |
| Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe optional |
| Zum Nachweis der erforderlichen Eignungsanforderungen hat der Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will (Eignungsleihe), ein separates Formular Nachweise zur Eignung einzureichen, vgl. § 47 Abs. 2 S. 1 VgV. |
| Die ausgefüllten Formulare sind ebenso wie die geforderten Nachweise ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform einzureichen, hierbei üblicherweise über den Account des Hauptauftragnehmers. Der Hauptauftragnehmer tritt hierbei im Vergabeverfahren als Bevollmächtigter des Unterauftragnehmers auf. |
| Auf Verlangen der Vergabestelle ist die Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe durch den eignungsleihenden Unterauftragnehmer in Textform gemäß § 126b BGB zu bestätigen. |
Angaben zum Unterauftragnehmer
optional
| Hauptauftragnehmer / Firma | Name des Hauptauftragnehmers / Firma |
| Name des Unterauftragnehmers / Firma | Name des Unterauftragnehmers / Firma | |
| Rechtsform | Rechtsform | |
| gesetzlich vertreten durch | Vor-/Nachname(n) / Position(en) | |
| Registergericht | Registernummer | |
| Umsatzsteueridentifikationsnummer | USt-IdNr. | |
| Sitz des Unternehmens | Sitz des Unternehmens | |
| Gründungsjahr | Gründungsjahr | |
| Kontaktdaten | Straße | Straße, Nummer |
| PLZ, Ort | PLZ, Ort | |
| Land | Land | |
| Telefon | Telefonnummer | |
| Bearbeitende Niederlassung | Bearbeitende Niederlassung (falls anwendbar) | |
| Weitere Niederlassungen | Weitere Niederlassungen (falls anwendbar) | |
| Handelt es sich um ein KMU gemäß Definitionsempfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003? | [ ] KMU (Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen) [ ] Großunternehmen | |
| Ansprechpartner für das Vergabeverfahren | Name | Vor-/Nachname |
| E-Mail-Adresse | E-Mail-Adresse |
Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe gemäß § 47 Abs. 1 VgV
optional
| Der Unterauftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Hauptauftragnehmer, im Falle der Auftragsvergabe diesem mit den erforderlichen Mitteln – insbesondere den zeitlichen und personellen Kapazitäten des Unternehmens – für die Erbringung der nachfolgenden Leistungen zur Verfügung zu stehen: Leistung(en) Einer weiteren Unterauftragsvergabe durch den Unterauftragnehmer erteilt der Auftraggeber keine Zustimmung. | [ ] Die erforderlichen Mittel – insbesondere die notwendigen Kapazitäten in zeitlicher und personeller Hinsicht – stehen zur Verfügung. [ ] Eine weitere Unterauftragsvergabe ist nicht beabsichtigt. |
| Zum Nachweis der erforderlichen Eignungsanforderungen hat der Unterauftragnehmer einen separaten Teilnahmeantrag eingereicht. Hinweis: Der Teilnahmeantrag ist dabei durch das eignungsverleihende Unternehmen in dem Umfang auszufüllen, in dem dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen herangezogen werden. Die hierfür erforderlichen Erklärungen zur Eignung und sonstige Angaben (z. B. Referenzen, Unternehmensangaben oder sonstige eignungsrelevante Unterlagen) sind entsprechend vorzulegen. | [ ] Ein separater Teilnahmeantrag des Unterauftragnehmers ist Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. |
| Nimmt der Hauptauftragnehmer die Kapazitäten des Unterauftragnehmers im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haftet der Unterauftragnehmer im Umfang der Eignungsleihe zusammen mit dem Hauptauftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber (§ 47 Abs. 3 VgV). | [ ] Der Unterauftragnehmer nimmt die beschriebene gemeinsame Haftung im Umfang der Eignungsleihe zur Kenntnis. |