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Anlage 1 zum Vertragsentwurf - Kompensationsmaßnahmen Los 1.pdf

Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen mit 30-jähriger Flächenbewirtschaftung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 01:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Anlage 1 - Kompensationsmaßnahmen für Bebauungsplan 36 –

Entwicklung Gewerbegebiet an der A14 Wittenberge

Auflistung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen mit Erstellung von Blänken

1.) Ausgleich Bodenversiegelung – 9 ha – Anlage und Bewirtschaftung

  • Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland
  • Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störung in der Brutzeit
  • Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4
  • Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
  • Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
  • Pflege durch -> Mahd -> extensive Rinderbeweidung
    1. Mahd -> erst ab dem 15. Mai -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
    1. Mahd -> erst ab dem 15. August -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
  • Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
  • Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
  • Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
  • bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
  • bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
  • zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
  • Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
  • Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
  • Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
  • dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
  • sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
  • Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
  • Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
  • Entwicklungspflege über 30 Jahre sicherzustellen

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2.) Fläche für Kiebitz – 10 ha – Anlage und Bewirtschaftung

  • im Bereich vorhandener Kiebitzflächen Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland
  • Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störungen in der Brutzeit
  • Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4
  • Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
  • Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
  • wenn möglich -> Wiedervernässung der Flächen
  • Anlegen von Grünlandblänken von 0,5 ha pro Revier (4 Reviere) -> tiefster Punkt der Grünlandblänken bei Grundwasseranschnitt -> Funktionsfähigkeit für Brutzeit -> Tiefe ca. 0,6 bis 1,0 m unter Geländeoberkante
  • Blänken sollen maschinenbefahrbar sein
  • Pflege durch -> Mahd -> periodische Bodenbearbeitung -> extensive Rinderbeweidung
    1. Mahd -> erst ab dem 15. Juni -> als Streifen- oder Inselmahd von innen nach außen -> 10% der Fläche stehen lassen
    1. Mahd -> erst ab dem 15. August -> gesamte Fläche mähen
    1. Mahd oder zweite Mahd -> im Oktober (Fläche soll kurzrasig in den Winter gehen) -> gesamte Fläche mähen
  • Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
  • Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
  • Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
  • bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
  • bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
  • zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
  • Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
  • Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
  • Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
  • dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
  • sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
  • Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
  • Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
  • Entwicklungspflege über 30 Jahre sicherzustellen

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3.) Fläche für Feldlerche – 7 ha – Anlage und Bewirtschaftung

  • Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland

  • Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störung in der Brutzeit

  • Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4

  • Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30

  • Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen

  • wenn möglich -> Wiedervernässung der Flächen

  • Anlegen von 4 Grünlandblänken -> tiefster Punkt der Grünlandblänken bei Grundwasseranschnitt -> Funktionsfähigkeit für Brutzeit -> Tiefe ca. 0,6 bis 1,0 m unter Geländeoberkante

  • Blänken sollen maschinenbefahrbar sein

  • Pflege durch -> Mahd -> extensive Rinderbeweidung

    1. Mahd -> erst ab dem 15. Mai -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
    1. Mahd -> erst ab dem 15. August -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
  • Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr

  • Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung

  • Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)

  • bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich

  • bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)

  • zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten

  • Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung

  • Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen

  • Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden

  • dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)

  • sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung

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  • Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
  • Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
  • dauerhafte Unterhaltung und Bewirtschaftung über 30 Jahre sicherzustellen

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