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Anlage 1 - Kompensationsmaßnahmen für Bebauungsplan 36 –
Entwicklung Gewerbegebiet an der A14 Wittenberge
Auflistung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen mit Erstellung von Blänken
1.) Ausgleich Bodenversiegelung – 9 ha – Anlage und Bewirtschaftung
- Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland
- Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störung in der Brutzeit
- Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4
- Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
- Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
- Pflege durch -> Mahd -> extensive Rinderbeweidung
-
- Mahd -> erst ab dem 15. Mai -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
-
- Mahd -> erst ab dem 15. August -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
- Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
- Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
- Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
- bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
- bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
- zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
- Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
- Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
- Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
- dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
- sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
- Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
- Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
- Entwicklungspflege über 30 Jahre sicherzustellen
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2.) Fläche für Kiebitz – 10 ha – Anlage und Bewirtschaftung
- im Bereich vorhandener Kiebitzflächen Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland
- Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störungen in der Brutzeit
- Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4
- Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
- Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
- wenn möglich -> Wiedervernässung der Flächen
- Anlegen von Grünlandblänken von 0,5 ha pro Revier (4 Reviere) -> tiefster Punkt der Grünlandblänken bei Grundwasseranschnitt -> Funktionsfähigkeit für Brutzeit -> Tiefe ca. 0,6 bis 1,0 m unter Geländeoberkante
- Blänken sollen maschinenbefahrbar sein
- Pflege durch -> Mahd -> periodische Bodenbearbeitung -> extensive Rinderbeweidung
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- Mahd -> erst ab dem 15. Juni -> als Streifen- oder Inselmahd von innen nach außen -> 10% der Fläche stehen lassen
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- Mahd -> erst ab dem 15. August -> gesamte Fläche mähen
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- Mahd oder zweite Mahd -> im Oktober (Fläche soll kurzrasig in den Winter gehen) -> gesamte Fläche mähen
- Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
- Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
- Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
- bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
- bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
- zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
- Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
- Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
- Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
- dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
- sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
- Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
- Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
- Entwicklungspflege über 30 Jahre sicherzustellen
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3.) Fläche für Feldlerche – 7 ha – Anlage und Bewirtschaftung
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Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland
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Umwandlung im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung -> keine Störung in der Brutzeit
-
Verwendung von Regio-Saatgutmischung mit Herkunftsgebiet 4
-
Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
-
Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
-
wenn möglich -> Wiedervernässung der Flächen
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Anlegen von 4 Grünlandblänken -> tiefster Punkt der Grünlandblänken bei Grundwasseranschnitt -> Funktionsfähigkeit für Brutzeit -> Tiefe ca. 0,6 bis 1,0 m unter Geländeoberkante
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Blänken sollen maschinenbefahrbar sein
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Pflege durch -> Mahd -> extensive Rinderbeweidung
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- Mahd -> erst ab dem 15. Mai -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
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- Mahd -> erst ab dem 15. August -> Schnitthöhe von 10 cm nicht unterschreiten
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Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
-
Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
-
Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
-
bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
-
bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
-
zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
-
Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
-
Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
-
Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
-
dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
-
sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
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- Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
- Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen
- dauerhafte Unterhaltung und Bewirtschaftung über 30 Jahre sicherzustellen
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