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Anlage 1 zum Vertragsentwurf - Kompensationsmaßnahmen Los 2.pdf

Planung und Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen mit 30-jähriger Flächenbewirtschaftung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 13.10.2026, 01:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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Anlage 1 - Kompensationsmaßnahmen für Bebauungsplan 36 –

Entwicklung Gewerbegebiet an der A14 Wittenberge

Auflistung der Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen mit Erstellung von Blänken

1.) Fläche für Bekassine – 5 ha – Anlage und Bewirtschaftung

  • Anlegen von 2 Grünlandblänken mit Tiefe im Zentrum von bis zu 50 cm
  • Aufteilung -> 1x 8.000 m² -> 1x 2.700 m²
  • Blänken sollen maschinenbefahrbar sein
  • Aushub für Schaffung von Sandrücken nutzen
  • Ansaat auf offenen Bodenstellen mit Regio-Saatgutmischung (Herkunftsgebiet 4)
  • Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen bei 70/30
  • Saatgutmischung nach Bodenverhältnissen auswählen und von UNB freigeben lassen
  • Pflege durch -> Mahd -> periodische Bodenbearbeitung -> extensive Rinderbeweidung
  • 1.Mahd -> ab 15. Juni möglich -> als Streifen- oder Inselmahd von innen nach außen -> 10% der Fläche stehen lassen
    1. Mahd -> ab September (Fläche soll kurzrasig in den Winter gehen) -> gesamte Fläche mähen
  • Mähregime gelten erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. einem Jahr
  • Mähregime gelten nicht für die Anwuchs- und Aufwuchsphase bei Grünlandetablierung
  • Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlandes nur außerhalb der Brutzeit (01. März bis 15. August)
  • bei Fehlstellen Nachsaat innerhalb der Brutzeit möglich
  • bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieh pro Hektar)
  • zusätzliche Düngung darf eingebrachte Nährstoffmenge von der Menge der eingebrachten Nährstoffe der 1,4 GV/ha nicht überschreiten
  • Verbote -> Ausbringen von Klärschlamm -> Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung
  • Unkrautbekämpfung nur mechanisch und mit UNB abzustimmen
  • Mulchmahd ist auszuschließen -> Mähgut muss nach Mahd abtransportiert werden
  • dreijähriges Monitoring vorgesehen -> Überprüfung der Entwicklungsziele (durch externen Fachgutachter)
  • sollten Entwicklungsziele nicht erreicht werden -> Absprache mit UNB zwecks Nachsteuerung
  • Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern
  • Duldungsverpflichtungen sind im Grundbuch einzutragen

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  • dauerhafte Unterhaltung und Bewirtschaftung über 30 Jahre sicherzustellen

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