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Leistungsverzeichnis Los 2:
5 ha Anlage und Bewirtschaftung (Bekassine)
Umwandlung von Ackerland in Extensivgrünland im Bereich der von der UNB LK PR vorgegebenen Bekassinenkulisse im LSG.
Die Umwandlung hat im Herbst mit Einbringen der Saatgutmischung zu erfolgen, damit zu Beginn der Brutzeit keine Störungen mehr erfolgen. Es ist eine Regio-Saatgutmischung aus dem Herkunftsgebiet 4 zu verwenden. Der Anteil Gräser/Kräuter und Leguminosen hat 70/30 zu betragen. Die Saatgutmischung ist anhand der Bodenverhältnisse auszuwählen, z. B. bei frischen Böden dementsprechend an Verhältnisse angepasste Saatgutmischung. Vermeidung von Störquellen (große Straßen, Siedlungsbereiche, Besucherverkehr) Die konkrete Saatgutmischung muss von der UNB freigegeben werden.
Anlage von Flutrinnen und Grünlandblänken mit Schlammböden. Die Flutrinnen und Grünlandblänken sollten am tiefsten Punkt Grundwasseranschnitt haben um zur Brutzeit die Funktionsfähigkeit zu erfüllen (Tiefe ca. 0,6 bis 1 m unter Geländeoberkante). Die Flutrinnen und Blänken sind maschinenbefahrbar anzulegen. Wechsel von Brachevegetation und kurzrasigen Flächen. Pflege durch extensive Rinderbeweidung (Mutterkuhhaltung), ersatzweise Mosaikmahd möglich, ggf. ergänzende Bodenbearbeitung im Bereich der Schlammflächen erforderlich. Mahd: mosaikartig 1/3 Brache mit Mahd ab 15.07, Rest einschürig ab 15.06.. Das Schleppen, Striegeln oder Walzen des Grünlands darf nur außerhalb der Brutzeit und somit außerhalb der Zeit vom 01. März bis 15. August erfolgen. Sollten Fehlstellen auftreten, ist eine Nachsaat in diesen Bereichen möglich. Bei Beweidung gilt 1,4 GV/ha (Großvieheinheit pro Hektar) Bei zusätzlicher Düngung darf die eingebrachte Nährstoffmenge die Größe der eingebrachten Nährstoffe von 1,4 GV/ha nicht überschreiten. Das Ausbringen von Klärschlamm und der Einsatz von Bioziden zur Unkrautbekämpfung ist verboten.
Die Unkrautbekämpfung darf nur mechanisch erfolgen und ist mit der UNB LK PR abzustimmen. Das Mähregime gilt nicht für die An- und Aufwuchsphase bei der Grünlandetablierung sondern erst nach ordentlichem Anwuchs nach ca. 1 Jahr. Eine Mulchmahd ist bei allem Maßnahmen auszuschließen, d. h. das Mähgut ist nach der Mahd abzutransportieren.
Bei den Flächen ist dreijähriges Monitoring durch einen externen Fachgutachter vorzunehmen. Hier ist zu überprüfen, ob das Entwicklungsziel erreicht wurde. Sollte das nicht der Fall sein, dann ist in Absprache mit der UNB LK PR nachzusteuern.
Die Flurstücke sind grundbuchlich zu sichern, Duldungsverpflichtungen sind einzutragen. Die dauerhafte Unterhaltung und Bewirtschaftung ist vertraglich über 30 Jahre sicherzustellen.