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Leistungsbeschreibung
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Gewerbegebiet
an der A 14
Vergabe-Nr. 60-D-78-26
Wittenberge, den 07.10.2026
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Inhaltsverzeichnis
- Auftragsgegenstand
- Verfahren und Auftraggeber
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Kommunikation
- Laufzeit der Maßnahme bzw. Ausführungszeitraum
- Aufgaben des Auftragnehmers o Im Angebotspreis enthaltene Kosten o Eignungskriterien, Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens o Vorlage weiterer Unterlagen
- Prüfung und Wertung der Angebote a. Formelle Prüfung b. Prüfung der Eignung und Ausschlussgründe c. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Anlagen: Anlage I Leistungsverzeichnis Los 1 Anlage II Leistungsverzeichnis Los 2 Anlage III Vertragsentwurf Los 1 und Anlage 1 Kompensationsmaßnahmen Los 1 Anlage IV Vertragsentwurf Los 2 und Anlage 1 Kompensationsmaßnahmen Los 2
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für Männer, Frauen und Diverse.
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- Auftragsgegenstand
Für den Bau des Gewerbegebiets an der A 14 sind Ausgleichflächen notwendig. Da die Stadt Wittenberge selbst nicht über die benötigten Flächen verfügt, werden Dienstleister gesucht, die diese Flächen bereitstellen, bewirtschaften, anlegen sowie vertraglich sichern.
Der Flächenbedarf samt Bewirtschaftungsanforderungen ist in den Anlagen I (Los 1) und II (Los 2) erläutert. Es handelt sich um 2 Lose. Auf die Lose kann einzeln geboten werden.
Kurzübersicht:
Los 1 • 9 ha Anlage und Bewirtschaftung (Ausgleich Bodenversiegelung) • 10 ha Anlage und Bewirtschaftung (Kiebitz) • 7 ha Anlage und Bewirtschaftung (Feldlerche)
Los 2 • 5 ha Anlage und Bewirtschaftung (Bekassine)
- Verfahren und Auftraggeber
Es ist beabsichtigt, die oben genannte Leistung im Namen und für Rechnung der Stadt Wittenberge (vertreten durch den Bürgermeister) zu vergeben.
Das Vergabeverfahren erfolgt auf der Grundlage der VgV als offenes Verfahren.
- Bereitstellung der Vergabeunterlagen/Kommunikation
Die Bekanntmachung sowie die Vergabeunterlagen stehen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg ohne Registrierung allen Bewerbern frei zu Verfügung.
Auskünfte und Bewerberfragen können nur digital über den Vergabemarktplatz Brandenburg (www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) gestellt werden und werden nur darüber beantwortet. Eine telefonische Beantwortung von Bieterfragen, sowie eine Beantwortung von Emails außerhalb des Vergabemarktplatzes Brandenburg erfolgt nicht.
Der Bewerber wird i.d.R. per E-Mail über vom Auftraggeber neu auf der Vergabeplattform eingestellte Unterlagen informiert. Der Bewerber ist für das Herunterladen der neuen Unterlagen selbst verantwortlich; ein Anspruch auf diese Information besteht nicht; der Bewerber muss sich stets über den aktuellen Stand der Unterlagen informieren.
Der Auftraggeber verlangt mit Einreichung des Angebotes eine digitale Registrierung.
Sollten in den Vergabeunterlagen nach Ansicht der Bieter Unklarheiten oder Widersprüche enthalten sein, haben diese den Auftraggeber – etwa in Form einer Frage – unverzüglich darauf hinzuweisen. Offensichtliche Unklarheiten und Widersprüche, auf welche ein Bieter trotz Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis nicht hinweist, gehen zu seinen Lasten.
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Fragen sind spätestens bis zu der im Aufforderungsschreiben genannten Frist zu stellen. Später gestellte Fragen brauchen nicht beantwortet werden.
- Laufzeit der Maßnahme bzw. Ausführungszeitraum
Los 1: Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenmaßnahmen in 2 Bauabschnitten a. Kurzfristig ab Herbst 2027 – die CEF-Maßnahmen 10 ha für den Kiebitz, 7 ha für die Feldlerche b. Mittelfristig (36 Monate ab Vertragsabschluss) – alle übrigen E+A Maßnahmen (9 ha)
Dauerhafte Unterhaltung/Bewirtschaftung für 30 Jahre Nachweispflichten für 3 Jahre und Monitoring durch externen Fachgutachter
Los 2: Kurzfristig ab Herbst 2027 – die CEF-Maßnahme 5 ha für die Bekassine
Dauerhafte Unterhaltung/Bewirtschaftung für 30 Jahre Nachweispflichten für 3 Jahre und Monitoring durch externen Fachgutachter
- Aufgaben des Auftragnehmers
Im Angebotspreis enthaltene Kosten
Bereitstellung geeigneter Flächen in räumlich-funktionalem Zusammenhang zum Eingriff (max. 15 km Luftlinie um Wittenberge)
Sicherung der Flächen durch Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch für die Stadt Wittenberge und die Untere Naturschutzbehörde Landkreis Prignitz (UNB LK PR) für 30 Jahre
Los 1: Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenmaßnahmen in 2 Bauabschnitten
- Kurzfristig ab Herbst 2027 – die CEF-Maßnahmen 10 ha für den Kiebitz, 7 ha für die Feldlerche
- Mittelfristig (36 Monate ab Vertragsabschluss) – alle übrigen E+A Maßnahmen (9 ha)
Los 2: Kurzfristig ab Herbst 2027 – die CEF-Maßnahme 5 ha für die Bekassine
Dauerhafte Unterhaltung/Bewirtschaftung für 30 Jahre
Nachweispflichten für 3 Jahre und Monitoring durch externen Fachgutachter
Eignungskriterien, Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- Nachweis der Eintragung in einem Berufs-, Handelsregister oder vergleichbares Register
- Berufserfahrung
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Nachweis einer marktüblichen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Vorhandensein technischen Know-hows und entsprechender technischer Mittel
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Erklärung aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist
- Firmenprofil (kurze Beschreibung des Unternehmens, Historie, Portfolio, Personalstruktur)
Werden Nachunternehmer zur Erbringung von Teilen der ausgeschriebenen Leistungen eingesetzt, sind die entsprechenden Formblätter (233, 235, 236, 5.4) einzureichen und die Eignung der Nachunternehmer nachzuweisen.
Vorlage weiterer Unterlagen/Angebotsbestandteile
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Flächenkonzept • Lageplan, Flurstücke • Eigentumsverhältnisse, Verfügbarkeit
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Maßnahmenkonzept • Beschreibung der Maßnahmen entsprechend dem Leistungsverzeichnis • Verortung der Maßnahmen auf den Flächen • Abstimmung mit der UNB (Nachweis darüber)
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Pflegekonzept • Bewirtschaftung • Kontrollmaßnahmen / Monitoring
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Preisblatt getrennt für Los 1 und Los 2 • 1. Herstellung und Anlage der Flächen o Einmalig – aufgeteilt nach Maßnahmen und optionalen Bestandteilen • 2. Flächensicherung /Bewirtschaftung /Pflege o jährlich über 30 Jahre – aufgeteilt nach Maßnahmen und optionalen Bestandteilen
Formelle Hinweise: Konzepte sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen möglichst klar erkennen lassen, wie die Bieter die betreffenden Aufgaben im Falle der Zuschlagserteilung bewältigen wird. Die Vergabestelle bittet die Bieter, besonders darauf zu achten, eindeutige Formulierungen zu verwenden. Insbesondere muss der Bieter eindeutig zu verstehen geben, sich im Falle der Zuschlagserteilung zu den dargestellten Arbeitsschritten bzw. Verhaltensweisen zu verpflichten. Unklarheiten gehen zu Lasten des Bieters. Beachten Sie, dass Links auf Internetseiten nicht berücksichtigt werden können.
- Prüfung und Wertung der Angebote
a) Formelle Prüfung
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Der Auftraggeber öffnet die Angebote nach Ablauf der Angebotsfrist und prüft diese zunächst auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit. Der Auftraggeber behält sich vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Von der Wertung ausgeschlossen werden Angebote von Unternehmen, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, und Angebote, die nicht den folgenden Erfordernissen genügen, insbesondere:
- Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten,
- Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten,
- Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,
- Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind.
- Angebote, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen, oder
- nicht zugelassene Nebenangebote.
Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Bieter einbezieht, gelten zu keinem Zeitpunkt und werden nicht Vertragsbestandteil.
b) Prüfung der Eignung und Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber prüft die Eignung der Bieter anhand der oben festgelegten Belege und Unterlagen zur Eignung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe. Der öffentliche Auftraggeber kann dabei Bieter auffordern, die erhaltenen Unterlagen zu erläutern. Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, eingereichte Referenzen zu überprüfen.
c) Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Preiswertung
Ungewöhnlich niedrige Angebote Erscheinen der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig („unauskömmlich“), kann der öffentliche Auftraggeber vom Bieter Aufklärung verlangen.
Im Rahmen der Aufklärung prüft der öffentliche Auftraggeber die Zusammensetzung des Angebots und berücksichtigt die übermittelten Unterlagen.
Die Prüfung kann insbesondere betreffen:
- die Wirtschaftlichkeit des Fertigungsverfahrens einer Lieferleistung oder der Erbringung der Dienstleistung,
- die gewählten technischen Lösungen oder die außergewöhnlich günstigen Bedingungen, über die das Unternehmen bei der Lieferung der Waren oder bei der Erbringung der Dienstleistung verfügt,
- die Besonderheiten der angebotenen Liefer- oder Dienstleistung, oder
- die etwaige Gewährung einer staatlichen Beihilfe an das Unternehmen.
Kann der öffentliche Auftraggeber nach der Prüfung die geringe Höhe des angebotenen Preises oder der angebotenen Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, darf er den Zuschlag auf dieses Angebot ablehnen.
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Stellt der öffentliche Auftraggeber fest, dass ein Angebot ungewöhnlich niedrig ist, weil der Bieter eine staatliche Beihilfe erhalten hat, so lehnt der öffentliche Auftraggeber das Angebot ab, wenn der Bieter nicht fristgemäß nachweisen kann, dass die staatliche Beihilfe rechtmäßig gewährt wurde.
Kostenerstattung Die Erstellung des Angebotes wird nicht vergütet. Eine Auslagenerstattung erfolgt ebenfalls nicht.
Mitteilung gegenüber den Bewerbern Der öffentliche Auftraggeber teilt dem erfolgreichen Bieter unverzüglich seine Entscheidung über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung oder die Zuschlagserteilung mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür.
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