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Besondere Bewerbungsbedingungen
Offenes Verfahren nach der Vergabeverordnung (VgV) über
Lernort „Landshut“ - Los 1 - Ausstellungsagentur
Az. 12.17 - 0284/26/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Anschrift Beschaffungsamt des BMI
Referat B12 Brühler Straße 3 53119 Bonn
Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 01.07.2026
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Besondere Bewerbungsbedingungen / Az. 12.17 - 0284/26/VV : 1
Inhaltsverzeichnis
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Einleitung .................................................................................................................................. 3
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Verzeichnis der einzureichenden Dokumente .......................................................................... 3
-
Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren ..................................................... 4
3.1 Durchführung des Verfahrens .......................................................................................... 4
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren ......................................................................................... 4
3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung ........................................................... 5
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung ......................................................................... 5
3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV .................. 5 3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV ........................ 6 3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise ...................................... 7
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................... 7
3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland ................................................................ 8
3.5.3 Unternehmensdaten ......................................................................................... 8
3.5.4 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz ................................................................ 8
3.6 Eintragung der Preise im Leistungsverzeichnis ................................................................. 8
3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung ......................................................................... 9
3.7.1 Bescheinigung Ortsbegehung ............................................................................ 9
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote ................................................................................ 9
3.8.1 Angemessenheit der Preise ............................................................................... 9
3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ................................................... 10
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung ................................................................................................. 10
- Vertragsunterlagen ................................................................................................................. 10
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1. Einleitung
Die allgemeinen und die besonderen Bewerbungsbedingungen regeln die Durchführung des Vergabeverfahrens. Bitte beachten Sie zunächst die Anlage „Allgemeine Bewerbungsbedingungen“ (ABB). Hierin sind die grundlegenden Anforderungen und Rahmenbedingungen aller Vergabeverfahren des Beschaffungsamtes des BMI formuliert. Soweit im Folgenden abweichende Regelungen getroffen werden, gehen diese den Regelungen der ABB vor.
2. Verzeichnis der einzureichenden Dokumente
Ihnen werden im Rahmen dieses Vergabeverfahrens insgesamt 22 Dokumente als Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Im nachfolgenden Verzeichnis sind die von Ihnen mit dem Angebot zu übermittelnden Dokumente aufgelistet. Geforderte Unterlagen, für die kein Formular vorgesehen ist, sind von Ihnen zu erstellen und z. B. eingescannt als PDF-Datei einzureichen. Die Originale müssen auf Verlangen des Beschaffungsamtes des BMI vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie alle während des Verfahrens eintretenden Umstände, die Einfluss auf Ihre Eignung und Ihre sonstigen Erklärungen haben könnten, unverzüglich dem Beschaffungsamt des BMI mitteilen müssen – insbesondere, wenn hierdurch die von Ihnen eingereichten Nachweise und Erklärungen unrichtig geworden sind. Das Beschaffungsamt des BMI tritt dann erneut in eine Eignungsprüfung ein, auch ein nachträglicher Ausschluss des Bieters vom Verfahren ist möglich. Sofern Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Nachweise und Erklärungen bestehen, kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangt werden.
Mit dem Angebot sind folgende Dokumente einzureichen:
Ausgefüllte Datei Leistungsverzeichnis.aidf
Bankerklärung
Nachweis der Haftpflichtversicherung
Nachweise und Erklärungen zur Eignung, hier: Vordruck Referenzen
Angaben zu Fachkräften (vom Bieter selbst zu erstellen)
Eigenerklärung Ausschlussgründe
Eigenerklärung Sanktionen Russland
Anlage Unternehmensdaten
Antworten-Katalog zu den Leistungskriterien (vom Bieter selbst zu erstellen)
Teilnahmebescheinigung Ortsbegehung
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
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Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften zusätzlich:
Bewerber Bietergemeinschaftserklärung
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Sanktionen Russland (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Anlage Unternehmensdaten (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz (siehe oben) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe zusätzlich vom eignungsverleihenden Unternehmen:
Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge
Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben)
Anlage Unternehmensdaten (siehe oben)
Im Falle des Einsatzes anderer Unternehmen im Rahmen einer Unterauftragsvergabe zusätzlich:
| Anlage Unteraufträge Hinweis: Die konkrete Benennung der Unterauftragnehmer muss spätestens vor Zuschlagserteilung erfolgen. | ||
|---|---|---|
| Verpflichtungserklärung Eignungsleihe Unteraufträge (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. | ||
| Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des | ||
| Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung | ||
| Eigenerklärung Ausschlussgründe (siehe oben) für jeden Unterauftragnehmer. Hinweis: Kann bereits mit dem Angebot abgegeben werden. Sofern nicht bereits mit Abgabe des Angebots möglich, spätestens vor Zuschlagserteilung |
Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie bitte unter Bezugnahme auf die entsprechenden Unterlagen konkret mit, welche Informationen vertraulich zu behandeln sind.
3. Besondere Bewerbungsbedingungen für dieses Verfahren
3.1 Durchführung des Verfahrens
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein offenes Verfahren nach der VgV.
3.2 Fragen zum Vergabeverfahren
Soweit Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, beachten Sie bitte Ziffer 1.8 der ABB.
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3.3 Kurzbeschreibung der Leistung und Losaufteilung
Kernelemente dieser Ausschreibung sind die Aufgaben der Planung, die Gestaltung und Produktion der öffentlich zugänglichen Räume am Lernort „Landshut“ sowie der zugehörigen Ausstellung in Friedrichshafen.
Die Gesamtleistung wird in folgende Lose aufgeteilt:
Los 1: Ausstellungsagentur (hier vorliegend)
Los 2: Technischer Dienstleister (nicht Bestandteil dieser Ausschreibung)
3.4 Nachweise und Erklärungen zur Eignung
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind.
Bitte legen Sie die nachfolgend geforderten Nachweise und Erklärungen vor. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften und für den Fall der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
Sofern die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen in einer separaten Anlage eingereicht werden, ist auf die hier angegebene Bezeichnung Bezug zu nehmen. Verweise auf Literatur oder auf Broschüren dürfen nur als ergänzende Information erfolgen. Diese Verweise können nicht die geforderten Angaben ersetzen, da sie vom Beschaffungsamt des BMI nicht geprüft und daher auch nicht berücksichtigt werden können. Fragen müssen vollständig und nachvollziehbar beantwortet werden.
3.4.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VgV
3.4.1.1 Bankerklärung
Als Beleg für die notwendige finanzielle Leistungsfähigkeit, wird die Vorlage einer Bankerklärung verlangt. Damit die Eignung für dieses Verfahren gegeben ist, muss die Bankerklärung die Bonität des Bieters bestätigen und damit die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe im Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
3.4.1.2 Haftpflichtversicherung (Versicherungsnachweis)
Bitte weisen Sie nach, dass Sie über eine Haftpflichtversicherung verfügen, die in Höhe von mindestens:
● 5.000.000,- € für Personen und Sachschäden pro Einzelperson bzw. Einzelfall ● 500.000,- € für Vermögensschäden pro Einzelfall
haftet.
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3.4.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VgV
3.4.2.1 Referenzen
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens drei geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
● Beschreibung der ausgeführten Leistungen, ● Wert des Auftrages, ● Zeitraum der Leistungserbringung, ● Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
● Die Referenzen dürfen nicht älter als fünf Jahre sein (gerechnet vom Datum der letzten Leistungserbringung im jeweiligen Referenzprojekt bis zum Tag der Auftragsbekanntmachung). ● Die Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. Mindestens eine der drei eingereichten Referenzen: o Nachweis der Gestaltung und Produktion von Foyer bzw. Eingangsbereichen in Museen und ähnlichen Institutionen. Es sollen multifunktionale Nutzung (Nutzung als Eingangs-, Veranstaltungs-, Aufenthaltsbereich), Aufenthaltsqualität und Funktionalität (z. B. durch Sitzgelegenheiten, Gruppensammelstelle) nachgewiesen werden. Alle drei eingereichten Referenzen: o Gestaltung und Produktion einer Ausstellung zu politisch-gesellschaftlich relevanten Themen, mit interaktivem Charakter, die Beteiligungsmöglichkeiten von Besuchenden ermöglicht und im Erscheinungsbild barrierearm ist. o Auftragswert: mind. 300.000, - € (netto) o Laufzeit der Ausstellung von mindestens drei Monaten
Für die Referenzen ist das Formular „Vordruck Referenzen“ zu verwenden. Nutzen Sie das Formular sofern erforderlich bitte mehrfach (1x je Referenz). Die detaillierte Beschreibung der ausgeführten Leistungen muss dem Beschaffungsamt des BMI die Prüfung ermöglichen, ob Ihre Referenz die aufgestellten Eignungsanforderungen erfüllt. Daher sind im Feld „Beschreibung der ausgeführten Leistung nach Art und Umfang“ die oben genannten Mindestanforderungen an die jeweilige Referenz im Einzelnen darzustellen.
Es sind nur drei Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Ende der Angebotsfrist nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich darüber hinaus vor, die angegebenen Referenzen durch Rückfrage bei den in den Referenzen genannten Ansprechpersonen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
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Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe mit dem Angebot dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Ende der Angebotsfrist aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie sofern es Ihnen z. B. aus Geheimhaltungsgründen nicht möglich ist, den konkreten Auftragswert anzugeben, den Wert des Auftrags auch in Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €).
3.4.2.2 Angaben zu Fachkräften
Bitte geben Sie die Anzahl der Fachkräfte an, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Für eine Eignung müssen Sie über mindestens drei Fachkräfte mit Berufserfahrung (jeweils mind. zwei Ausstellungsprojekte mit einer Mindestlaufzeit von drei Monaten und einer Ausstellungsfläche von mind. 100 qm) verfügen.
Die Expertisen können auch durch extern eingebundene Honorarkräfte, die für die Umsetzung des Projektes beauftragt werden, nachgewiesen werden. Die Nennung erfolgt in anonymisierter Form (Benennung mit Mitarbeiter/in 1 usw.).
Es ist möglich, dass eine Person Qualifikationen in den verschiedenen Bereichen abdeckt, jedoch muss jede Fachkraft mindestens eine Anforderung erfüllen. Die drei Fachkräfte müssen kumulativ folgende Anforderungen erfüllen:
● Erfahrungen im Bereich Barrierefreiheit bzw. inklusive Vermittlung in Ausstellungen. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Entwicklung oder Begleitung barrierefreier bzw. inklusiver Ausstellungslösungen, insbesondere hinsichtlich Zugänglichkeit, Orientierung, medialer Vermittlung oder Nutzer/-innenfreundlichkeit. ● Erfahrungen in Ausstellungsdramaturgie, Szenografie oder Ausstellungsdesign. Einschlägige Berufserfahrung (mindestens drei Jahre) in der Konzeption und Umsetzung von Ausstellungen. Hierzu zählen insbesondere räumliche Gestaltung, Besucher/-innenführung, Szenografie, grafische Gestaltung sowie die Entwicklung von Vermittlungsformaten. ● Einschlägige Berufserfahrung (mindestens zwei Projekte) in der Projektleitung für Ausstellungsgestaltungen.
3.5 Sonstige unternehmensbezogene Erklärungen und Nachweise
Bitte legen Sie die im Folgenden aufgeführten unternehmensbezogenen Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vor.
3.5.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Öffentliche Aufträge werden nicht an Unternehmen vergeben, bei denen Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Das Beschaffungsamt des BMI hat daher zu prüfen, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Ausschlussgründe“. Für den Fall der Bildung von Bietergemeinschaften oder bei der Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe, Unteraufträge) wird auf Ziffer 3 der ABB verwiesen.
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3.5.2 Eigenerklärung Sanktionen Russland
Mit der Verordnung EU Nr. 833/2014, wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Danach dürfen öffentliche Aufträge nicht an Unternehmen vergeben werden, bei denen ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt. Das Beschaffungsamt des BMI hat zu prüfen, ob zwingende Ausschlussgründe vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen müssen. Hierzu dient das Formular „Eigenerklärung Sanktionen Russland“.
3.5.3 Unternehmensdaten
Die Anlage „Unternehmensdaten“ ist vollständig auszufüllen und Ihrem Angebot beizufügen. Die Angaben zur Unternehmensgröße dienen rein statistischen Zwecken. Die übrigen Angaben benötigt das Beschaffungsamt des BMI für die vor dem Zuschlag einzuholende Registerauskunft nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz.
Bei Bietergemeinschaften und im Falle der Eignungsleihe ist die Anlage „Unternehmensdaten“ für jedes beteiligte Unternehmen einzureichen.
3.5.4 Eigenerklärung Verpflichtungsgesetz
Da der jeweilige Bedarfsträger verantwortliche Stelle für die Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz ist, wird dieser die von Ihnen für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiter/innen nach § 1 Abs. 1 des Verpflichtungsgesetzes auf die gewissenhafte Erfüllung seiner/ihrer Obliegenheiten verpflichten. Bitte fügen Sie Ihrem Angebot die Eigenerklärung Verpflichtungserklärung bei, in der Sie sich verpflichten, die in der Verpflichtungserklärung getroffenen Festlegungen im Fall der Auftragserteilung an Ihr Unternehmen einzuhalten.
3.6 Eintragung der Preise im Leistungsverzeichnis
Ihre Angebotspreise tragen Sie bitte in die Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ ein.
Die Preise müssen alle von der Leistungsbeschreibung aufgestellten Forderungen umfassen – sowohl die Eigenleistungen des Bieters als auch die von Unterauftragnehmern oder von Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringenden Leistungen.
Es ist keine Unterschrift/Signatur erforderlich!
Technischer Hinweis:
Für die Bearbeitung der Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ benötigen Sie das AI LV-Cockpit. Unter http://www.lv-cockpit.de können Sie das AI LV-Cockpit installieren bzw. aktualisieren.
Überprüfen Sie Ihre Eingaben über das Symbol PRÜFEN in der Symbolleiste.
Wenn Sie Ihre Eingaben in der Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ abgeschlossen haben, speichern Sie die Datei unter einem neuen Dateinamen. Ihr Angebot darf nur eine Datei „Leistungsverzeichnis.aidf“ (die von Ihnen neu benannte Datei) enthalten. Die leere Ursprungsdatei darf in keinem Fall in Ihrem Angebot enthalten sein!
Wandeln Sie die Datei bitte nicht in ein PDF-Dokument um.
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3.7 Nachweise und Erklärungen zur Leistung
Legen Sie bitte alle im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ geforderten Nachweise und Erklärungen mit dem Angebot vor. Bei Erklärungen in einer separaten Anlage ist auf die Nummerierung im Dokument „Kriterienkatalog Leistung“ Bezug zu nehmen. Diese Nachweise und Erklärungen werden entsprechend der im Kriterienkatalog dargestellten Systematik bewertet.
3.7.1 Bescheinigung Ortsbegehung
Zur Kalkulation des Angebotes ist die Besichtigung vor Ort zwingend notwendig. Der Teilnehmer ist daher verpflichtet, an einer Ortsbegehung teilzunehmen. Nach der Ortsbegehung wird seitens des Bedarfsträgers eine Bescheinigung ausgestellt. Diese ist zwingend Ihrem Angebot beizufügen.
Zur Organisation der Ortsbegehungstermine ist es notwendig, dass sich der Teilnehmer bis spätestens 10.09.2026 beim Beschaffungsamt des BMI anmeldet:
Nachricht über die E-Vergabe Plattform an das Beschaffungsamt des BMI
Die Anzahl der Personen pro Teilnehmer ist dabei auf maximal zwei beschränkt. Der Anmeldung ist eine Liste mit folgenden Informationen pro Teilnehmer beizufügen:
● Vorname, ● Name, ● Funktion (z. B. Vertrieb, Consultant, Monteur usw.), ● Mobilfunknummer.
Die Ortsbegehung wird voraussichtlich am 17.09.2026 durchgeführt.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Beantwortung fachlicher oder die Form betreffende Fragen zur Ausschreibung vor Ort nicht erfolgt. Diese können in Form einer Bieterfrage nachträglich auf der eVergabe-Plattform gestellt werden, die Antworten werden allen Teilnehmern von der Vergabestelle über die eVergabe-Plattform zur Verfügung gestellt.
3.8 Prüfung und Wertung der Angebote
Nach Ablauf der Angebotsfrist und Angebotsöffnung werden die Angebote einer Prüfung und Wertung unterzogen. Nach der formalen Prüfung des Angebotes gem. §§ 56 ff. VgV wird geprüft, ob ein Bieter die für die Durchführung des Auftrags notwendige Eignung besitzt und nicht nach den §§ 123, 124 GWB oder im Zusammenhang mit den Sanktionen gegen Russland, sowie gemäß § 57 VgV oder aus anderen Gründen ausgeschlossen werden muss.
3.8.1 Angemessenheit der Preise
Gemäß § 60 Abs. 1 VgV verlangt das Beschaffungsamt des BMI vom Bieter Aufklärung, wenn die Preise oder die Kosten des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen. Kann das Beschaffungsamt des BMI die ungewöhnlich niedrige Höhe der angebotenen Preise bzw. Kosten nicht zufriedenstellend aufklären, wird das Angebots des Bieters in der Regel ausgeschlossen. Der Ausschluss erfolgt zwingend, wenn Verpflichtungen nach § 60 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 VgV i. V. m. § 128 Abs. 1 GWB nicht eingehalten werden oder der Bieter an der Aufklärung nicht mitwirkt.
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3.8.2 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste bedingungsgemäße Angebot erteilt.
Die Vergabestelle wendet folgende Zuschlagskriterien an:
● Voraussichtliche Qualität der Leistung
Für die Konzeptbewertung kann eine maximale Leistungskennzahl von 100 erreicht werden. Die Punktzahlen werden nach der folgenden Formel gewichtet:
(Leistungskennzahl Ihres Angebotes) / (maximal erreichbare Leistungskennzahl) * 70
● Preise gemäß den Angaben im Angebot
Die Summe der Einzelpreise der Datei Leistungsverzeichnis.aidf (inkl. der Option sowie der gesetzlichen Einfuhr- bzw. Umsatzsteuer und Skontoabzug) fließt mit 30 Maximalpunkten in die Bewertung der Angebote der geeigneten Bieter ein. Dabei erhält das preisgünstigste Angebot die Maximalpunktzahl 30. Bei der Ermittlung der Preispunktzahl werden nur Angebote berücksichtigt, die den qualitativen Mindesterfüllungsgrad erreichen und nicht aus anderen Gründen ausgeschlossen werden müssen. Im Falle eines Ausschlusses wegen fehlender Auskömmlichkeit, wird die Preispunktzahl unter den verbliebenen Angeboten erneut ermittelt. Die Punktzahlen werden nach folgender Formel berechnet:
(Summe der Einzelpreise der Datei Leistungsverzeichnis des günstigsten Angebots) / (Summe der Einzelpreise der Datei Leistungsverzeichnis Ihres Angebots) * 30
Bitte beachten Sie, dass eine Skontofrist von weniger als zehn Tagen bei der Auswertung der Angebote keine Berücksichtigung findet.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes der Bieter in der engeren Wahl erfolgt anschließend die Addition der für die voraussichtliche Qualität der Leistung und für die Preise gemäß den Angaben im Angebot jeweils erzielten Punkte. Das wirtschaftlichste Angebot ist das Angebot, das auf diese Weise die höchste Punktzahl erreicht.
Bieter die im Rahmen der fachlichen Angebotsauswertung der Mindesterfüllungsgrad in Höhe von 50% (50 Bewertungspunkte) erreichen bzw. überschreiten und eine Absage (gem. § 134 GWB) erhalten, können nach Zuschlagserteilung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 1.000,- € (netto) bei der bpb beantragen.
3.9 Rechtsbehelfsbelehrung
Hinweise zum Rechtsschutz im Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte dem Dokument „Rechtsbehelfsbelehrung“.
4. Vertragsunterlagen
Mit der Zuschlagserteilung wird ein Vertrag geschlossen. Die Vertragsunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung finden Sie in den Dokumenten, die als Anlagen beiliegen.
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Hinweise zur E-Rechnung
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (ERechV) sind Sie zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Ausnahmen von dieser Verpflichtung sind in § 3 Absatz 3 ERechV geregelt. Informationen zur E-Rechnung finden Sie unter https://www.e-rechnung-bund.de/ und in der Anlage „Info E-Rechnung“.
Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der vorliegenden Ausschreibung.
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