Teilnahmeantrag
Ich/Wir bewerbe/n mich/uns um die Teilnahme an der oben genannten Ausschreibung.
Mir/Uns ist bekannt, dass die Unrichtigkeit nachstehender Erklärungen zu meinem/unserem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen.
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Für Bewerbergemeinschaften:
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Diese Unterschrift/en gilt/gelten für alle nachfolgenden Erklärungen.
Anforderungen und Angaben zum Teilnahmeantrag:
Für den Teilnahmeantrag ist der vorgegebene Bewerberbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und vom/von der Geschäftsinhaber/in oder einem/r bevollmächtigten Vertreter/in rechtsverbindlich in Textform zu unterschreiben. Die ausgefüllten Formblätter sind ohne Unterschrift gültig; es sei denn, eine Unterschrift ist ausdrücklich gefordert. In diesem Fall genügt Textform. Die Angaben sind im Bewerbungsbogen zu machen. Ergänzende Anlagen zum Bewerbungsbogen werden nur gewertet, wenn eine weitergehende Erläuterung im Bewerbungsbogen ausdrücklich gestattet ist und wenn aus den Anlagen ersichtlich ist, auf welchen Punkt des Bewerbungsbogens Bezug genommen wird. Im Falle etwaiger Widersprüche in den Anlagen des/r Bewerbers/in zu diesem Bewerbungsbogen gelten vorrangig die Angaben im Bewerbungsbogen.
In den Bekanntmachungsunterlagen geforderte Nachweise sind mit dem Antrag vorzulegen. Die von den Bewerbern bzw. der Bewerbergemeinschaft einzureichenden Unterlagen ergeben sich insgesamt aus der EU-Bekanntmachung sowie diesem Bewerbungsbogen. Will sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen (Nachunternehmer) bedienen, sind die Eignungsnachweise bezogen auf den übertragenen Leitungsbereich bzw. auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten vollständig auch von diesem zu erbringen. Zudem ist eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen (Punkt 8).
Die unvollständige oder verspätete Vorlage der Unterlagen kann im Rahmen des § 16 EU VOB/A zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Der Teilnahmeantrag gliedert sich in folgende Abschnitte:
1. Allgemeine Angaben zum Bewerber
2. Angaben zur Eignung des Bewerbers
3. Referenznachweise
4.-Eigenerklärungen (§§ 123, 124 GWB; Russland-Sanktionen; LkSG; LTTG, MiLOG)
8. Nachweis Nachunternehmer
9. Zusammenstellung zusätzlich zum ausgefüllten Teilnahmeantrag vorzulegender Nachweise
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Der Teilnahmeantrag muss auf Deutsch gestellt werden. Soweit Bescheinigungen gefordert werden, sind gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes ausreichend. Deutsche Übersetzungen von Nachweisen und sonstigen Angaben sollten beglaubigt sein.
Alle Bestandteile des Teilnahmeantrages sind so zu kennzeichnen, dass die Zuordnung der Unterlagen zu diesem Formular sowie die Vollständigkeit der Unterlagen nachvollziehbar sind. In der Kopf- und Fußzeile des Teilnahmeantrages sowie der beizufügenden ausgefüllten Vordrucke soll eine fortlaufende Seitenzahl sowie der Name des Bewerbers eingefügt werden.
Formularvorlagen für die Referenzabfrage sind beigefügt (Anlage 1).
Allgemeine Angaben zum Bewerber
Firma des gesamtschuldnerisch haftenden Anbieters und Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist oder ob und auf welche Art er auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet
Erklärung bei Bewerber-/Bietergemeinschaften
Soll eine Bewerber-/Bietergemeinschaft für die Ausschreibung gebildet werden?
[ ] Ja [ ] Nein
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt mit den Unterschriften auf dem Teilnahmeantrag:
- die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall
- dass alle Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter gekennzeichnet ist
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt
Mitglied 1 (bevollmächtigter Vertreter gegenüber dem Auftraggeber)
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Mitglied 2
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Mitglied 3
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
Sämtliche in der EU-Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweise sind auch für Nachunternehmer vorzulegen bezogen auf die zur Verfügung gestellten Kapazitäten und/oder bezogen auf den übertragenen Leistungsbereich.
Auf die Regelung in § 6 d EU VOB/A wird hingewiesen.
[ ] Ich / Wir nehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien nach Punkt 2 und/oder 3 dieses Teilnahmeantrags die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch.
Falls ja, benennen Sie nachfolgende die für die Erfüllung in Anspruch genommenen Unternehmen für:
- Planungsleistungen
- Wesentliche Bauleistungen
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Name / Rechtsform
Leistung
Gründungsjahr
Inhaber / Partner
Geschäftsführer
Kontaktperson
Anschrift
Telefon / Fax
Nachweis der Eignung
Bewerbergemeinschaften müssen den Abschnitt 2 des Bewerbungsbogens für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ausfüllen. Hierzu ist dieser Abschnitt zu kopieren. Geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu liefern.
Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
[ ] Ich bin / Wir sind eingetragen im Handelsregister
unter der Nummer
beim Amtsgericht
[ ] Ich bin / Wir sind in folgendem Berufsregister eingetragen
[ ] Ich bin / Wir sind in der Handwerksrolle eingetragen.
Angaben zum Umsatz
Umsatz des Unternehmers (brutto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind (Bauleistungen und bauvorhabenbezogene Planungsleistungen im Bereich Hochbau und Planung von Gebäude und Innenräumen), jeweils unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
| Jahr | Gesamtumsatz | Umsatz schlüsselfertige Bauleistungen „Hochbau“ | Umsatz Planung Gebäude und Innenräume |
| 2023 | |||
| 2024 | |||
| 2025 |
Angaben zum Personal
Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
| 2023 | 2024 | 2025 | |
| Gesamtzahl der Beschäftigten | |||
| Anzahl Personal nach Lohngruppen (LG) | |||
| LG 1 | |||
| LG 2 | |||
| LG 3 | |||
| LG 4 | |||
| LG 5 | |||
| LG 6 | |||
| davon technisches Leitungspersonal | |||
| Anzahl von mit vergleichbaren Leistungen betrauten Mitarbeitenden | |||
| Objektplanung | |||
| ELT und HLSK | |||
| Laborplanung | |||
Betriebshaftpflichtversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir
□ über eine Betriebshaftpflichtversicherung bei der
______________________________________________________________
(Bitte eintragen)
mit einer Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
in Höhe von mindestens 10.000.000 (10,0 Millionen) EUR
verfüge(n).
□ im Fall der Auftragserteilung bei der
______________________________________________________________
(Bitte eintragen)
eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
in Höhe von mindestens 10.000.000 (10,0 Millionen) EUR
unverzüglich abschließen werde(n).
Datum / Ort Stempel, rechtsverbindliche Unterschrift
Referenznachweise
Die Angaben in den vorzulegenden Referenzen werden sowohl für die Eignungsprüfung, als auch für die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber verwandt, falls mehr Bewerber die Eignung nachweisen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen (vgl. 5.1.9 der EU-Bekanntmachung).
Die Angaben müssen unter Verwendung des nachfolgenden Vordruckes (Anlage 1) erfolgen, wobei – vorbehaltlich der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit – vollständige Angaben erforderlich sind.
Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen.
Der Nachweis der Eignung ist durch Referenzen über die Begleitung vergleichbarer Projekte und Tätigkeiten entsprechend der Angaben dieser EU-Bekanntmachung zu erbringen. Bei Bietergemeinschaften ist das jeweilige Mitglied den Leistungen eindeutig zuzuordnen.
Wenn der Bewerber mehr als 3 Referenzen einreichen sollte, hat er jeweils die 3 Referenzen zu benennen, die für die Auswahlkriterien gewertet werden sollen. Damit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber die aus seiner Sicht maßgebliche Entscheidungsgrundlage gegenüber der Vergabestelle bestimmt. Es werden nur Referenzen gewertet, die den entsprechenden Vermerk haben. Sollten mehr als 3 Referenzen entsprechend gekennzeichnet sein, wird der Auftraggeber die 3 zu wertenden Referenzen nach der Reihenfolge der Nummerierung festlegen. Die 3 zur Wertung gekennzeichneten Referenzen mit den niedrigsten Nummern werden gewertet.
Referenzen im Rahmen der Eignungsprüfung
Hinweis der Vergabestelle:
Die Referenzen müssen die in der Bekanntmachung unter 5.1.9 angegebene (Mindest-)Anforderungen erfüllen.
Referenzen im Rahmen der Auswahlentscheidung
Hinweis der Vergabestelle: Die objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr als die in der Bekanntmachung angegebene Bewerberzahl die Eignungskriterien erfüllt hat. Die 3 – 5 Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Referenzen werden anhand der bekanntgemachten Auswahlkriterien bewertet. Auf die EU-Bekanntmachung und die entsprechende Bewertungsmatrix wird hingewiesen.
Der Bewerber nutzt bitte für die Referenzen die Vorlage in Anlage 1. Die Referenzblätter sind vom Bewerber durchzunummerieren.
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen mein/unser Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach :
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 229b des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis § 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
vorliegt.
Darüber hinaus erklären wir, dass auch kein Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 GWB gegeben ist, d.h. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und ein Verstoß nicht durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder auf sonstige geeignete Weise ein solcher Verstoß nachgewiesen werden kann.
Darüber hinaus erklären wir, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen (abgedruckt auf S. 15).
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
§ 124 GWB lautet wie folgt:
„(1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits-rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleich-bares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unter-nehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt wer-den kann,
- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
- das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) ersucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
(2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt.“
Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates der Europäischen Union vom 8. April (Russland-Sanktionen)
- Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zu den genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
- durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
- Ich/wir erkläre(n), dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- Ich/Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Artikel 5k lautet wie folgt:
„(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a)den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder
f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 —von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.“
Eigenerklärung zu § 22 des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz – LkSG)
Nach § 22 Abs. 1 LkSG sind Unternehmen mit dem Ausschluss vom Vergabeverfahren bedroht, die innerhalb der letzten drei Jahre wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Absatz 1 LkSG mit einer Geldbuße belegt worden sind und noch keine Selbstreinigung nach § 125 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen nachgewiesen haben.
Der oben genannte Ausschluss setzt einen rechtskräftig festgestellten Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro voraus. Abweichend davon wird
-
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens eine Million fünfhunderttausend Euro,
-
in den Fällen des § 24 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 24 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens zwei Millionen Euro und
-
in den Fällen des § 24 Absatz 3 ein rechtskräftig festgestellter Verstoß mit einer Geldbuße von wenigstens 0,35 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes vorausgesetzt.
Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 22 Abs. 1 LkSG nicht vorliegen.
Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte zur Überprüfung der oben gemachten Angabe abfragen und einholen kann.
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Eigenerklärung nach § 4 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
Je nach Einschlägigkeit der AentG-Tarifentgeltbindung ist durch den Bewerber die Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 oder nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben abzugeben.
- Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
Der Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Die Beschäftigten meines/unseres Unternehmens werden vollständig/teilweise vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) erfasst.
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entspricht, an den ich/wir/mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist – Tariftreueerklärung gemäß § 4 Abs. 1 LTTG –
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00; ab 1.1.2024: 12,41 €; ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bieter beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat beschäftigt sind;
- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
- Eigenerklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben
Der Bewerber hat alle Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG) in seiner jeweils geltenden Fassung zur Kenntnis genommen.
Der Bewerber erklärt hierzu folgendes:
Ich/Wir verpflichte/n mich/uns,
- meinen/unseren Beschäftigten, die nicht dem AEntG unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung gemäß § 4 Abs. 2 LTTG mindestens den jeweils geltenden Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz und der gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung (ab 1.1.2019: 9,19 €; ab 1.1.2020: 9,35 €; ab 1.1.2021: 9,50 €; ab 1.7.2021: 9,60 €; ab 1.1.2022: 9,82 €; ab 1.7.2022: 10,45 €; ab 1.10.2022:12,00; ab 1.1.2024: 12,41 €; ab 1.1.2025: 12,82 €; ab 1.1.2026: 13,90 €; ab 1.1.2027: 14,60 € brutto je Zeitstunde) zu zahlen.
Dies gilt nicht für eine Leistungserbringung durch Auszubildende und nicht, wenn ein Bewerber mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedsstaat beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme dort beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen;
- Nachunternehmen sorgfältig auszuwählen und insbesondere deren Angebote daraufhin zu überprüfen, ob sie auf der Basis des zu zahlenden Mindestentgelts kalkuliert sein können;
- im Falle der Auftragsausführung durch Nachunternehmer, deren Nachunternehmen, Beschäftigte eines Verleihers sowie Beschäftigte des Verleihers des beauftragten Nachunternehmens die Verpflichtungen nach § 4 LTTG sicherzustellen und dem öffentlichen Auftraggeber Mindestentgelt- und Tariftreuerklärungen sämtlicher Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen.
Dies gilt nicht, falls ein Bieter/Bewerber beabsichtigt, einen öffentlichen Auftrag ausschließlich durch die Inanspruchnahme von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auszuführen, die bei einem Nachunternehmen mit Sitz in einem anderen EU Mitgliedstaat beschäftigt sind;
- vollständige und prüffähige Unterlagen über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten, diese dem Auftraggeber auf dessen Verlangen hin vorzulegen und die Beschäftigten auf die Möglichkeit von Kontrollen durch den Auftraggeber hinzuweisen.
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Nachweis Nachunternehmer
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Ich/wir verpflichte(n) uns, im Falle der Auftragsvergabe an den/die o.g. Hauptunternehmer/Bewerbergemeinschaft diesen/dieser mit den Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen. Die gem. EU-Bekanntmachung geforderten entsprechenden Eignungsnachweise sind dieser Erklärung beigefügt.
Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistung
Name des sich verpflichtenden Unternehmens
Datum / Ort Unternehmen und Unterschrift in Textform
Zusammenstellung zusätzlich zum ausgefüllten Teilnahmeantrag vorzulegender Nachweise
zu 3 🞏 Referenzblätter (Anlage 1)