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Planung und schlüsselfertiger Neubau eines Instituts für Pharmazie und Biomedizin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 02.11.2026, 11:48 (Europe/Berlin)

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Bewerber- und Bieterleitfaden

Vergabeverfahren

„Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeu-

tische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Ge-

neralunternehmer auf Grundlage einer Funktionalen Leis-

tungsbeschreibung“

Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewett-

bewerb nach VOB/A EU

Visualisierung: heinlewischer

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns über Ihr Interesse, an dem Vergabeverfahren über die Beschaffung von

Leistungen zur Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und

Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer auf Grundlage ei-

ner Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) mitwirken zu wollen.

Um Ihnen die Einarbeitung in die Einzelheiten der Ausschreibung zu erleichtern, erhal-

ten Sie nachfolgend eine Einführung in den Gegenstand und die Ziele der Vergabe.

Darüber hinaus informiert Sie dieser Bewerber- und Bieterleitfaden über die Struktu-

rierung des Vergabeverfahrens entlang der verfahrensprägenden Verfahrensstufen

des Teilnahmewettbewerbs, der Verhandlungs- sowie der finalen Angebotsphase. In-

formationen, die über alle Stufen hinweg gelten, sind als allgemeine Verfahrenshin-

weise separat ausgewiesen.

Bitte lesen Sie sämtliche Angaben dieses Bewerber- und Bieterleitfadens sowie sämt-

liche zur Verfügung gestellten weiteren Unterlagen und Mitteilungen der Vergabestelle

sorgfältig durch. In Zweifelsfällen gehen die Angaben der EU-Bekanntmachung vor

und der veröffentlichten Vergabeunterlagen vor.

Ihrer Beteiligung an der Ausschreibung sehen wir jederzeit entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

2 © Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

Inhalt

A. Gegenstand und Ziele des Vergabeverfahrens .................................................................... 4 B. Verfahrenshinweise ............................................................................................................. 5 I. Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ................................... 5

II. Teilnahmewettbewerb ......................................................................................................... 7

  1. Teilnahmeantrag ....................................................................................................... 7

  2. Vollständigkeits- und Eignungsprüfung ...................................................................... 8

  3. Auswahlentscheidung ............................................................................................... 8

III. Angebots- und Verhandlungsphase ..................................................................................... 9

IV. Anforderungen an die Erstangebote .................................................................................. 10

V. Abschlussphase (finale Angebotsphase) ........................................................................... 13

C. Allgemeine Hinweise ......................................................................................................... 14 I. Auftraggeberin ................................................................................................................... 14

II. Vertraulichkeit und Datenschutz ........................................................................................ 14

III. Auskünfte, Fragestellungen, Unklarheiten ......................................................................... 15

IV. Ortsbesichtigung in der Angebots- und Verhandlungsphase ............................................. 16

V. Aufwandsentschädigung ................................................................................................... 16

VI. Verwendung von Angebotsunterlagen und -inhalten.......................................................... 17

VII. Veränderung einer Bietergemeinschaft.............................................................................. 17

VIII. Änderung im Hinblick auf benanntes Personal, Unterauftragnehmer/Eignungsleihe .......... 18

IX. Kennzeichnung von Geheimnissen ................................................................................... 18

X. Nebenangebote ................................................................................................................. 19

XI. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ....................................................................... 19

XII. Beteiligungshindernis bei sogenanntem Russland-Bezug.................................................. 20

XIII. Rechtsschutz ..................................................................................................................... 21

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

A. Gegenstand und Ziele des Vergabeverfahrens

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz übernimmt die Bauherrenfunktion für

das Projekt »Neubau Institut für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissen-

schaften«, kurz Neubau Pharmazie. Das Projekt läuft unter der internen Gebäu-

denummer 1355. Dieser wird als Ersatzneubau für das bestehende Gebäude mit

der internen Nr. 2411 errichtet, welches nicht mehr den zeitgemäßen sicherheits-

technischen Anforderungen in Forschung und Lehre entspricht und aufgrund

dessen baulichen Zustands nicht mehr adäquat saniert werden kann.

Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung sowie die schlüsselfertige und

betriebsbereite Errichtung des Neubaus nebst Außenanlagen und der Anbindung

an die verkehrliche und technische Infrastruktur durch einen Generalunterneh-

mer (GU) – nachfolgend AN – auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbe-

schreibung gemäß dieses Bieterleitfadens und Vertrag. Die für die Ausführung

erforderlichen Planungsleistungen fallen ebenso in das Leistungsbild des AN.

Der Vergabe- und Projektablauf ist wie folgt vorgesehen:

• Teilnahmewettbewerb, der mit der Auswahl der für die Angebots- und Ver-

handlungsphase abgeschlossen wird;

• Angebots- und Verhandlungsphase, die mit Zuschlag an den wirtschaft-

lichsten Bieter abgeschlossen wird;

• Planungs- und bauliche Ausführungsphase mit dem beauftragten Auftrag-

nehmer.

Der Neubau Pharmazie umfasst als Forschungs- und Lehrgebäude Nutzungsflä-

chen NUF von insgesamt ca. 9.500 m² für insgesamt 165 Mitarbeitende und

knapp 600 Studierende. Zudem können Hörsaal und ggf. der große Seminar-

raum für weitere 450 Studierende aus anderen Fachrichtungen und Standorten

genutzt werden. Die Bruttogrundfläche BGF(R) beträgt ca. 21.800 m² zzgl.

ca. 3.000 m² BGF(S).

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

Das Baugrundstück liegt zentral auf dem Campus der JGU, westlich des Natur-

wissenschaftlichen Institutsgebäudes und des Naturwissenschaftlichen Hörsaal-

gebäudes zwischen dem Johann-Joachim-Becher-Weg und dem Anselm-Franz-

von-Bentzel-Weg.

Der Neubau der Pharmazie wird als Gebäude der Forschung und Lehre konzi-

piert und soll Labore, Lagerräume, Büros, Seminare und Aufenthaltsflächen für

Studierende beinhalten.

Für die Umsetzung des Neubauvorhabens hat die AG bereits Leistungen der Ob-

jektplanung sowie weitere Fachplanungsleistungen, insbes. der Tragwerkspla-

nung, der Technischen Ausrüstung, der Bauphysik, jeweils bis einschließlich

Leistungsphase 4 HOAI, beauftragt und erbringen lassen. Nun benötigt die AG

weitere Bau- und Planungsleistungen im Rahmen einer Generalunternehmer-Be-

auftragung auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

durch den AN.

Im Rahmen der Planung und Ausführung wird insoweit besonderer Wert auf die

Ausarbeitung einer wirtschaftlichen Gesamtlösung gelegt. Ein wesentliches Pro-

jektziel besteht darin, die gesamten Lebenszykluskosten des Gebäudes zu opti-

mieren. Es ist daher durch den AN in erhöhtem Maße auf eine wirtschaftliche,

zweckentsprechende und einfache Planung und Bauausführung zu achten. Das

Projekt Neubau Pharmazie wird durch das Land Rheinland-Pfalz finanziert.

B. Verfahrenshinweise

I. Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines europaweiten Verhandlungsver-

fahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß §§ 3 EU Nr. 3, 3a EU

Abs. 2 VOB/A i.V.m. § 3b EU Abs. 3 VOB/A. Das Vergabeverfahren umfasst die

Leistungsvergabe als Gesamtprojekt an einen einzigen Auftragnehmer (General-

unternehmer, GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung

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(FLB). Eine losweise Vergabe findet aus wirtschaftlichen und technischen Grün-

den nicht statt.

Das Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb lässt

sich in seiner Darstellung und zur besseren Orientierung für die Bewerber bzw.

Bieter in die Teilnahmephase, die darauffolgende Verhandlungsphase sowie die

abschließende finale Angebotsphase gliedern.

Bitte beachten Sie, dass die Verfahrenshinweise in tatsächlicher Hinsicht für die

am Vergabeverfahren teilnehmenden Unternehmen von unterschiedlicher Rele-

vanz sein können. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass ab der Verhandlungs-

phase nur diejenigen Unternehmen weiter beteiligt werden können, die sich im

Teilnahmewettbewerb gemäß den bekanntgemachten Anforderungen und Vor-

gehensweisen erfolgreich für die weitere Verfahrensteilnahme im Wettbewerb

qualifizieren konnten. Auf die entsprechenden Angaben in der EU-Bekanntma-

chung wird hingewiesen.

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Begriff „Pauschalfestpreis“, welcher

durch die Parteien mit Zuschlag vereinbart wird, die Verwendung wirtschaftlich

sinnvoller Preis- und Vergütungsmechanismen, insbesondere Materialpreisklau-

seln oder Preisgleitmechanismen, nicht von vornherein ausschließt. Entspre-

chende Mechanismen können in der Angebots- und Verhandlungsphase vorge-

schlagen und erörtert werden, sofern sie im Einzelfall Vorteile für die Auftragge-

berin erwarten lassen, vergaberechtlich zulässig sind und die Vergleichbarkeit

der Angebote sowie die Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung ge-

wahrt bleiben.

Ein Anspruch auf Berücksichtigung oder Übernahme entsprechender Vorschläge

besteht nicht. Die Auftraggeberin entscheidet nach Maßgabe der Vergabeunter-

lagen und des weiteren Verhandlungsverlaufs, ob und in welcher Form solche

Mechanismen in den Vergabe- und Vertragsunterlagen berücksichtigt werden.

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II. Teilnahmewettbewerb

  1. Teilnahmeantrag

Der Teilnahmewettbewerb beginnt mit der Veröffentlichung der europaweiten

Auftragsbekanntmachung, mit der Unternehmen aufgerufen werden, sich am

Wettbewerb zu beteiligen.

Gemäß § 3b EU Abs. 3 Nr. 1 VOB/A hat bei einem Verhandlungsverfahren mit

Teilnahmewettbewerb im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs eine unbe-

schränkte Anzahl von Unternehmen die Möglichkeit zur Abgabe von Teilnahme-

anträgen. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die von der

öffentlichen Auftraggeberin geforderten Informationen für die Prüfung der Eig-

nung und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, vgl. hierzu die entspre-

chenden Angaben in der EU-Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen.

Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht und ausschließlich schriftlich über die

Vergabeplattform in Textform nach § 126b BGB elektronisch zu übermitteln. Für

die Abgabe der Teilnahmeanträge werden Formblätter zur Verfügung gestellt, die

bei der Ausarbeitung des Antrags zu verwenden sind. Soweit Unterlagen eigen-

ständig von den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften für den Teilnahmeantrag

zu erstellen sind, wir darauf gesondert hingewiesen.

Eine Übermittlung von Teilnahmeanträgen auf anderem Wege, z.B. per E-Mail,

ist nicht zulässig. Änderungen und Berichtigungen des Teilnahmeantrags müs-

sen als solche gekennzeichnet und innerhalb der Teilnahmefrist in der für die

Abgabe des Teilnahmeantrags vorgeschriebenen Form eingereicht werden.

Sämtliche in der EU-Bekanntmachung sowie in den Vergabeunterlagen geforder-

ten Unterlagen, wie Erklärungen, Angaben oder sonstige Nachweise, müssen bis

zum Ablauf der Teilnahmefrist übermittelt worden sein. Die Auftraggeberin behält

sich vor, im vergaberechtlich zulässigen Rahmen fehlende, unvollständige oder

fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärun-

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gen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachreichen, vervoll-

ständigen oder korrigieren zu lassen. Auf die Regelung des § 16a EU VOB/A wird

hingewiesen.

  1. Vollständigkeits- und Eignungsprüfung

Die Auftraggeberin wird die Teilnahmeanträge darauf hin überprüfen, ob diese

fristgerecht, den Formalvorgaben entsprechend und vollständig eingereicht wur-

den. Zudem wird im Teilnahmewettbewerb aufgrund der eingereichten Unterla-

gen die Eignung von Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sowie das Nicht-

vorliegen von Ausschlussgründen geprüft.

Nur Bewerber, bei denen die Eignungsprüfung positiv verläuft, können grund-

sätzlich zur Angebotsabgabe aufgefordert werden bzw. können am weiteren Ver-

fahren teilnehmen. Wegen der Eignungsanforderungen wird auf die veröffentlich-

ten Angaben in der EU-Bekanntmachung sowie auf sonstige relevante Angaben

in den Vergabeunterlagen hingewiesen.

  1. Auswahlentscheidung

Übersteigt die Anzahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften die vor-

gesehene Zahl von Bietern / Bietergemeinschaften für die Angebotsabgabe und

Teilnahme am Verhandlungsverfahren, kommen die in der EU-Bekanntmachung

veröffentlichten Auswahlkriterien zur Anwendung.

Sofern die Anzahl geeigneter Bewerber / Bewerbergemeinschaften die vorgese-

hene Mindestanzahl unterschreitet, behält sich die Auftraggeberin in Überein-

stimmung mit den vergaberechtlichen Regelungen vor, das Verfahren auch mit

weniger geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften fortzuführen.

Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, bei denen die Eignung nicht festge-

stellt werden konnte, die bei einer etwaigen Auswahlentscheidung unterlegen 8 © Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

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sind oder deren Mitwirkung am weiteren Vergabeverfahren aus sonstigen Grün-

den nicht möglich ist, erhalten während der ersten Verfahrensstufe (Teilnahme-

wettbewerb) eine entsprechende Verfahrensmitteilung der Auftraggeberin.

III. Angebots- und Verhandlungsphase

Sind diejenigen Unternehmen ermittelt worden, die zur Angebotsabgabe und

Teilnahme an der Verhandlungsphase aufgefordert werden können, teilt die Auf-

traggeberin dies den Bewerbern / Bewerbergemeinschaften mit. Mit Abschluss

des Teilnahmewettbewerbs ändert sich die Bezeichnung dieser Unternehmen hin

zu Bietern bzw. Bietergemeinschaften.

Die ausgewählten Bieter / Bietergemeinschaften werden aufgefordert, ein indika-

tives Angebot (Erstangebot) abzugeben. Die indikativen Angebote werden nicht

bezuschlagt.

Die für die Angebotserstellung ggf. erforderlichen Formblätter und weitere Infor-

mationen werden den Bietern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zuge-

stellt.

Mit dem Beginn der Angebots- und Verhandlungsphase tritt das Verfahren in ei-

nen dynamischen Prozess ein, den die Auftraggeberin entsprechend den Verfah-

rensanforderungen unter Wahrung der zu beachtenden Verfahrensgrundsätze

nach seinem Ermessen ausgestalten kann. Vorgesehen ist, mit den Bietern / Bie-

tergemeinschaften über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle etwa-

igen Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, zu verhandeln,

mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern und an die Bedürfnisse der

Auftraggeberin heranzuführen.

Inhaltlich können bei Wahrung der Identität des Beschaffungsgegenstandes alle

Aspekte des Auftrags und des Angebots (insbesondere fachtechnische, rechtli-

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che und wirtschaftliche Aspekte) erörtert werden. Mindestanforderungen und Zu-

schlagskriterien sind nach Maßgabe des § 3b EU Abs. 3 Nr. 6 VOB/A von Ver-

handlungen nicht erfasst.

Dem oben beschriebenen dynamischen Charakter dieser Verfahrensstufe ist es

geschuldet, dass verbindliche Angaben z.B. zu Verhandlungsterminen, etwaigen

Zwischenangeboten, Gesprächsformaten und zum Abschluss der Verhandlungs-

phase erst sukzessive zum weiteren Verfahrensverlauf gemacht werden können.

Die Auftraggeberin wird Bieter / Bietergemeinschaften jeweils rechtzeitig infor-

mieren.

IV. Anforderungen an die Erstangebote

Die zur Abgabe der Erstangebote aufgeforderten Bieter haben ihr Angebot frist-

gerecht in deutscher Sprache mit den vollständigen Angaben und unter Beifü-

gung der geforderten Unterlagen über die Vergabeplattform in Textform nach

§ 126b BGB elektronisch zu übermitteln.

Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe teilt die Auftraggeberin konkrete Hinweise

und Anforderungen an die formelle und inhaltliche Ausgestaltung des Angebots

mit.

Das Erstangebot dient als indikatives Angebot und Grundlage für die Verhand-

lungen. Die Bieter / Bietergemeinschaften sind daher aufgefordert, der Auftrag-

geberin bereits mit dem Erstangebot Anmerkungen und Änderungsvorschläge zu

den Vergabeunterlagen zu übermitteln. Die gilt insbesondere mit Blick auf die

FLB und die Vertragsunterlagen. Zur besseren Nachvollziehbarkeit stellt die

Vergabestelle für Anmerkungen zur FLB und der Planung ein gesondertes Form-

blatt zur Verfügung. Änderungsvorschläge am Vertrag sind unmittelbar in das

Dokument - mit konkreten Formulierungsvorschlägen – selbst einzufügen.

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Wichtige Hinweise der Vergabestelle:

• Die Erstangebote müssen bereits alle Dokumente und Angaben im Sinne

derjenigen veröffentlichten Zuschlagskriterien enthalten. Auf die Zu-

schlagsmatrix wird an dieser Stelle ausdrücklich hingewiesen. Das Erstan-

gebot enthält daher u.a. die geforderten konzeptionellen Angebotsbe-

standteile. Die Bieter / Bietergemeinschaften erhalten im Zuge der späte-

ren Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe die Möglichkeit, ihre schrift-

lichen Angebotsbestandteile in Ansehung an die Ergebnisse der vorange-

gangenen Verhandlungen zu überarbeiten. Alle Änderungen im Verhältnis

zu Unterlagen aus dem Erstkonzept sind kenntlich zu machen. Sollte der

Bieter / die Bietergemeinschaft von einer Überarbeitung absehen, ist der

betreffende ursprüngliche Angebotsbestandteil (z.B. Konzept) gleichwohl

erneut zusammen mit den sonstigen finalen Angebotsunterlagen einzu-

reichen, sodass das finale Angebot sämtliche schriftliche Angebotsbe-

standteile enthält, die der Bewertung anhand der Zuschlagskriterien zuge-

führt werden. Das Zuschlagskriterium der mündlichen Präsentation der

schriftlichen Angebotsbestandteile wird auf die finalen Angebotsbestand-

teile angewandt.

• Die Auftraggeberin behält sich vor, die Zahl der im weiteren Verlauf der

Angebots- und Verhandlungsphase zu beteiligenden Bieter / Bieterge-

meinschaften schrittweise zu verringern. Eine solche Abschichtung kann

insbesondere nach Auswertung der indikativen Erstangebote vorgenom-

men werden. Eine Abschichtung erfolgt nur unter Wahrung der vergabe-

rechtlichen Grundsätze, insbesondere der Transparenz, Gleichbehand-

lung, Nichtdiskriminierung und des Wettbewerbs. Die Auftraggeberin wird

dabei sicherstellen, dass während der Angebots- und Verhandlungsphase

eine ausreichende Zahl geeigneter Bieter / Bietergemeinschaften im Ver-

fahren verbleibt, um einen wirksamen Wettbewerb zu gewährleisten, so-

weit eine hinreichende Zahl wertungsfähiger Angebote vorliegt.

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Die von einer Abschichtung betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften

werden hierüber in Textform über die Vergabeplattform informiert. Mit Zu-

gang dieser Mitteilung endet ihre weitere Beteiligung an der Angebots-

und Verhandlungsphase; eine Aufforderung zur Abgabe weiterer Folgean-

gebote oder eines finalen Angebots erfolgt in diesem Fall nicht. Die Mittei-

lung berührt nicht die spätere Information nach § 134 GWB, soweit und

sobald diese vergaberechtlich erforderlich ist. Nach Abschluss der Ange-

botswertung informiert die Auftraggeberin die nicht berücksichtigten Bieter

gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 GWB über den Namen des erfolgreichen Bie-

ters, die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots

und den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses; der Zuschlag erfolgt

frühestens nach Ablauf der Stillhaltefrist.

Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, eine Abschichtung vorzunehmen.

Er kann das Verfahren auch mit sämtlichen im Verfahren verbliebenen

Bietern / Bietergemeinschaften bis zur finalen Angebotsphase fortführen,

sofern dies nach dem Verfahrensstand zweckmäßig erscheint.

• Die Auftraggeberin behält sich vor, die Ausgestaltung der Angebots- und

Verhandlungsphase im weiteren Verfahrensverlauf anzupassen, soweit

dies nach dem jeweiligen Stand des Verfahrens zweckmäßig erscheint,

insbesondere um wirtschaftliche Optimierungen im Hinblick auf Kosten,

Termine, technische Lösungen, Bauabläufe, Schnittstellen, Risiken, Be-

triebs- und Folgekosten sowie die Umsetzbarkeit der angebotenen Leis-

tungen, zu ermöglichen. Hierzu kann die Auftraggeberin insbesondere

weitere Verhandlungsrunden, Aufklärungs- oder Erörterungstermine,

strukturierte Optimierungsgespräche, Zwischenstände, Folgeangebote

oder sonstige Verfahrensschritte vorsehen. Ebenso bleibt es der Auftrag-

geberin vorbehalten, die Reihenfolge, Anzahl, Form und inhaltliche

Schwerpunktsetzung solcher Verfahrensschritte anzupassen, soweit dies

mit Blick auf den Verfahrensfortschritt, die Komplexität der Aufgabenstel-

lung oder die wirtschaftliche Optimierung der Angebote erforderlich oder

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zweckmäßig ist. Etwaige Anpassungen des Verfahrens erfolgen aus-

schließlich unter Wahrung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbeson-

dere der Transparenz, Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und des

Wettbewerbs. Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien werden nach

Maßgabe des § 3b EU Abs. 3 Nr. 6 VOB/A nicht zum Gegenstand von

Verhandlungen gemacht. Die Auftraggeberin wird die im Verfahren ver-

bliebenen Bieter / Bietergemeinschaften über etwaige Anpassungen des

weiteren Verfahrensablaufs rechtzeitig über die Vergabeplattform infor-

mieren. Soweit Anpassungen Auswirkungen auf die Angebotsbearbei-

tung, einzureichende Unterlagen, Fristen oder die Abgabe etwaiger Folge-

angebote bzw. des finalen Angebots haben, wird die Auftraggeberin hierzu

entsprechende Vorgaben bekannt geben.

V. Abschlussphase (finale Angebotsphase)

Besteht aus Sicht der Auftraggeberin kein weiterer Bedarf an Verhandlungen,

wird den Bietern / den Bietergemeinschaften die Absicht des Abschlusses der

Verhandlungsphase mitgeteilt.

Die Auftraggeberin wird in diesem Zuge alle noch im Verfahren befindlichen Bie-

ter / Bietergemeinschaften unter Setzung einer einheitlichen und angemessenen

Frist auffordern, ein finales Angebot („best and final offer“ – BAFO) nach Vorgabe

der Auftraggeberin einzureichen. Auf den obigen Hinweis zu den wertungsrele-

vanten schriftlichen Angebotsbestandteilen wird hingewiesen.

Die finalen Angebote dürfen keine Abweichungen oder Änderungsvorschläge

mehr enthalten. Finale Angebote, die von den Vergabeunterlagen abweichen,

werden aus zwingenden vergaberechtlichen Gründen ausgeschlossen. Für Ne-

benangebote gelten die Vorgaben gemäß C, X. des vorliegenden Bewerber- und

Bieterleitfadens.

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Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Grundlage dafür ist

eine Bewertung der Auftraggeberin, ob und inwieweit die wertungsrelevanten An-

gebotsbestandteile die vorgegebenen Zuschlagskriterien erfüllt. Das wirtschaft-

lichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Auftraggeberin wird die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes anhand

der bekanntgemachten Zuschlagsmechanismen vornehmen.

Nach Abschluss der Wertung der Angebote wird die Auftraggeberin die Bieter,

deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 Abs. 1

S. 1 GWB über den Namen des erfolgreichen Bieters, über die Gründe der vor-

gesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeit-

punkt des Vertragsschlusses informieren. Im Anschluss – frühestens nach Ablauf

der Stillhaltefrist des § 134 Abs. 2 S. 2 GWB – erfolgt die Erteilung des Zuschlags

an den erfolgreichen Bieter.

C. Allgemeine Hinweise

I. Auftraggeberin

Die Auftraggeberin ist die

Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Saarstr. 21

55122 Mainz

II. Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Bewerber bzw. Bieter und deren Mitglieder sowie etwaige Drittunternehmen

verpflichten sich, die ihnen im Rahmen dieses Verfahrens bzw. bei Vertragsaus-

führung bekanntwerdenden Informationen vertraulich zu behandeln.

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Die von den Bewerbern bzw. Bietern erbetenen, personenbezogenen Angaben

werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Die Be-

werber / Bieter müssen damit einverstanden sein, dass die bekanntgegebenen

personenbezogenen Angaben und übrigen Daten im Rahmen des Vergabever-

fahrens verarbeitet und gespeichert werden.

Mit der Abgabe eines Angebots erklärt der Bieter / die Bietergemeinschaft sich

damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung der Name und ggf.

der vereinbarte Angebotspreis entsprechend dem in Anhang XIV der Durchfüh-

rungsverordnung (EU) Nr. 2015/1986 vorgegebenen Muster der EU bekannt ge-

geben werden (Vergabebekanntmachung gemäß § 18 EU Abs. 3 VOB/A). Sofern

bieterseits Gründe geltend gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung

sprechen, entscheidet die Vergabestelle nach pflichtgemäßem Ermessen.

III. Auskünfte, Fragestellungen, Unklarheiten

Bewerber / Bewerbergemeinschaften bzw. Bieter / Bietergemeinschaften sind

verpflichtet, sich während des gesamten Vergabeverfahrens regelmäßig und ei-

genverantwortlich über den aktuellen Sachstand (zum Beispiel neue Bieterinfor-

mationen und/oder neue Unterlagen) der Ausschreibung zu informieren. Sie ha-

ben selbstständig regelmäßig zu überprüfen, ob neue Mitteilungen über die

Vergabeplattform übermittelt worden sind.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers / Bieters Un-

klarheiten oder scheinen die Vergabeunterlagen nicht verständlich oder wider-

sprüchlich bzw. unvollständig oder aus anderen Gründen zu beanstanden, so ist

die Auftraggeberin hierauf unverzüglich über die Vergabeplattform hinzuweisen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Verfahren sind ausschließlich über

die Vergabeplattform einzureichen. Bewerber- und Bieterfragen sind rechtzeitig,

entsprechend der in der Vergabeunterlagen vorgesehenen Fristen einzureichen,

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um eine ausreichende Prüfung und Beantwortung durch die Vergabestelle zu er-

möglichen.

Die aus dem Teilnahmewettbewerb und der Angebotsphase zur Verfügung ge-

stellten anonymisierten Fragen und Antworten werden unter Berücksichtigung

des Gleichbehandlungsgebots zur Verfügung gestellt und werden verbindlicher

Teil der Vergabeunterlagen und sind entsprechend zu berücksichtigen.

IV. Ortsbesichtigung in der Angebots- und Verhandlungsphase

Die Liegenschaft, auf der das Neubauvorhaben umgesetzt werden soll, ist grund-

sätzlich frei zugänglich. Eine Ortsbesichtigung ist möglich, sofern keine Zugangs-

beschränkungen vorliegen.

Wenn eine Besichtigung unter Beisein der Auftraggeberin gewünscht ist, ist dies

über die Vergabeplattform anzumelden. Im Rahmen der Begehung des Bau-

grundstücks können keine Fragen beantwortet werden. Diese sind ggfs. als Bie-

terfrage über die Vergabeplattform zu stellen.

V. Aufwandsentschädigung / Planungsüberprüfungsphase

Eine Kostenerstattung für die Teilnahme am Verfahren einschließlich der Erstel-

lung von konzeptionellen Angebotsbestandteilen ist grundsätzlich nicht vorgese-

hen.

Im Zuge des Vergabeverfahrens wird eine Planungsüberprüfungsphase vorge-

sehen. Diese dient dazu, die den Bietern zur Verfügung gestellten Planungsun-

terlagen zu prüfen, offene Punkte, Schnittstellen und etwaige Planungsthemen

frühzeitig zu identifizieren sowie die Planungsgrundlagen für die Abgabe verbind-

licher Angebote weiter zu konkretisieren.

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Die Auftraggeberin wird den ausgewählten Bietern hierzu Gelegenheit geben, an

Abstimmungen und Verhandlungsgesprächen mitzuwirken sowie die Planungs-

unterlagen zu analysieren und erforderliche Hinweise einzubringen. Für den mit

der Planungsüberprüfungsphase verbundenen Bearbeitungsaufwand ist für die-

jenigen Bieter, die ein zuschlagsfähiges, nach Anwendung der Zuschlagsmatrix

gleichwohl nicht das wirtschaftlichste, Angebot abgegeben haben, eine Auf-

wandsentschädigung vorgesehen. Voraussetzungen, Umfang und Höhe der Ent-

schädigung werden den Bietern zu einem späteren Zeitpunkt im Verfahren ge-

sondert mitgeteilt.

VI. Verwendung von Angebotsunterlagen und -inhalten

Gem. § 8b EU Abs. 2 VOB/A darf die öffentliche Auftraggeberin Angebotsunter-

lagen und die in den Angeboten enthaltenen eigenen Vorschläge eines Bieters

nur für die Prüfung und Wertung der Angebote verwenden. Eine darüberhinaus-

gehende Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung. Gleiches

gilt gem. § 19 EU Abs. 5 VOB/A auch im Hinblick auf nicht bezuschlagte Ange-

bote.

Die Bieter räumen der Auftraggeberin mit Abgabe des indikativen Angebots ent-

sprechende Nutzungs- und Urheberrechte ein. Hierzu stellt die Auftraggeberin im

Zuge der Aufforderung zur Abgabe des Erstangebotes eine Erklärung zur Verfü-

gung, die der Bieter / die Bietergemeinschaft zusammen mit dem Erstangebot

abzugeben hat.

VII. Veränderung einer Bietergemeinschaft

Beabsichtigte Veränderungen in der Zusammensetzung einer Bewerber- bzw.

Bietergemeinschaft sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen und werden

auf die vergaberechtliche Zulässigkeit hin überprüft.

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VIII. Änderung im Hinblick auf benanntes Personal, Unterauftragnehmer/Eig-

nungsleihe

Beabsichtigte Änderungen in Bezug auf benanntes Personal und benannte

Nachunternehmer mit und ohne eignungsvermittelnde Funktion, sind der Auftrag-

geberin unverzüglich mitzuteilen. Die Auftraggeberin wird eine vergaberechtliche

Zulässigkeitsprüfung vornehmen und behält sich darüber hinaus im vergabe-

rechtlich zulässigen Maße vor, die Veränderung von seiner schriftlichen Zustim-

mung abhängig zu machen.

IX. Kennzeichnung von Geheimnissen

Bieter / Bietergemeinschaften werden aufgefordert, die Angebotsbestandteile zu

kennzeichnen, die Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten

und/oder aus anderen wichtigen Gründen dem Geheimschutz unterfallen sollen.

Die Vergabestelle weist insofern auf Folgendes hin:

Nach § 165 Abs. 1 GWB haben Verfahrensbeteiligte in einem Vergabenachprü-

fungsverfahren u.U. Anspruch auf Akteneinsicht und können sich ggf. Ausferti-

gungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Einsicht in die Unterlagen

kann nur dann versagt werden, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere

des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Ge-

schäftsgeheimnissen geboten ist, § 165 Abs. 2 GWB. Nach § 165 Abs. 3

S. 1 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellung-

nahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheim-

nisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu ma-

chen, andernfalls wird von einer Zustimmung zur Einsichtnahme ausgegangen,

§ 165 Abs. 3 S. 2 GWB.

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

X. Nebenangebote

Nebenangebote, insbesondere Optimierungen und technische Lösungen in Be-

zug auf die Bau- bzw. Installationsleistungen, die technische Ausstattung und auf

allgemeine Einsparpotentiale sind zulässig.

Ein Nebenangebot muss sich in technischer und/oder betriebswirtschaftlicher

Hinsicht vom Hauptangebot unterscheiden. Abweichungen vom Hauptangebot

bzw. von der Funktionalen Leistungsbeschreibung müssen gekennzeichnet sein.

Die Nebenangebote müssen in ihrer technischen Umsetzbarkeit prüfbar darge-

legt werden und unter gestalterischen und funktionalen Gesichtspunkten den

Vorgaben der Funktionalen Leistungsbeschreibung entsprechen.

Durch den Bieter / die Bietergemeinschaft ist der Nachweis zu führen, dass das

Nebenangebot mit der für das Hauptangebot geforderten Leistung gleichwertig

ist. Der Nachweis ist dem Angebot beizufügen, da das Nebenangebot sonst nicht

vollständig ist. Die Beauftragung eines Nebenangebotes kommt dann in Betracht,

wenn es unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen gegebenenfalls

auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten „annehmbarer“ ist

als der Vorschlag für das Hauptangebot.

Die Abgabe von Nebenangeboten setzt zwingend die gleichzeitige Abgabe eines

Hauptangebotes voraus. Die technischen und betriebswirtschaftlichen Unter-

schiede zwischen Haupt- und Nebenangebot sind hinreichend darzulegen.

XI. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder sonstige wettbewerbsbeschrän-

kende Verhaltensweisen sind unzulässig. Bewerber bzw. Bieter sowie Bewerber-

bzw. Bietergemeinschaften haben sicherzustellen, dass ihre Beteiligung am

Vergabeverfahren eigenständig und ohne unzulässige Abstimmung mit anderen

Bewerbern oder Bietern erfolgt.

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Planung und Errichtung Neubau des Instituts für Pharmazeutische und Biomedizinische Wissenschaften durch einen Generalunternehmer (GU) auf Grundlage einer Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB)

Dies gilt insbesondere für Absprachen oder abgestimmte Verhaltensweisen über

die Teilnahme am Verfahren, die Angebotsinhalte, Preise, technische Konzepte,

Nachunternehmer, Eignungsleihe, Marktaufteilung oder sonstige Umstände, die

geeignet sind, den Wettbewerb im Vergabeverfahren zu beeinträchtigen.

Bestehen Anhaltspunkte für unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen, behält

sich die Auftraggeberin vor, diese vergaberechtlich zu prüfen und die daraus fol-

genden Maßnahmen zu ergreifen.

XII. Beteiligungshindernis bei sog. Russland-Bezug

Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der ein-

schlägigen EU-Sanktionsvorschriften sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine

Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferan-

ten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit

auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfal-

len.

Das Nichtvorliegen von Verfahrenshindernissen im vorgenannten Sinne wird be-

reits im Teilnahmewettbewerb und dort im Rahmen der Eignungsfeststellung

überprüft. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften haben die hierfür vorgese-

henen Erklärungen vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Änderungen

während des Vergabeverfahrens sind der Auftraggeberin unverzüglich mitzutei-

len.

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XIII. Rechtsschutz

Die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die:

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Stiftsstraße 9 55116 Mainz vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de

Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:

  1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften

vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag-

geber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf

der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-

kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-

nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-

geber gerügt werden,

  1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-

kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur

Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

  1. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-

ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

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