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2026-10-07 A01 AzA CXP4DB0M292.pdf

Planung und Lieferung einer schwefelhexafluoridfreien 11-kV-Schaltanlage

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 09.10.2026, 12:09 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Lieferung von einer 11kV Schaltanlage

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Aufforderung zur Angebotsabgabe

Regensburg Netz GmbH

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

INHALT 1 Auftraggeber .................................................................................................................. 2 2 Allgemeines .................................................................................................................... 2 3 Auftragsgegenstand ....................................................................................................... 2 4 Allgemeine Pflichten der Bieter ....................................................................................... 2 5 Übermittlung und Auskünfte ........................................................................................... 2 6 Anforderung an das Angebot .......................................................................................... 3 7 Angebotsfrist .................................................................................................................. 3 8 Verfahrensablauf ............................................................................................................ 3 9 Zuschlagskriterien .......................................................................................................... 4 10 Zuschlag ........................................................................................................................ 5 11 Kosten für die Teilnahme am Verfahren ......................................................................... 5

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1 Auftraggeber

Regensburg Netz GmbH Greflingerstraße 26 93055 Regensburg

2 Allgemeines

Nach Prüfung Ihres Teilnahmeantrages durch den Auftraggeber werden Sie zur Angebots- phase zugelassen. Wir möchten Sie bitten, für die ausgeschriebenen Leistungen ein Angebot zu fertigen und die- ses innerhalb der Angebotsfrist über unsere Vergabeplattform (gem. Ziffer 7 dieser Aufforde- rung) einzureichen. Mit „Bieter“ sind sowohl einzelne Unternehmer als auch Bietergemeinschaften gemeint, mit „Auftragnehmer“ sind Bieter oder Bietergemeinschaften bezeichnet, die den Zuschlag erhalten haben. Dies gilt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.

3 Auftragsgegenstand

Gegenstand des Auftrags ist die Planung, Lieferung, betriebsfertige Montage, Prüfung und Dokumentation einer SF₆-freien, gasisolierten 11-kV-Doppelsammelschienen-Schaltanlage für das Schalthaus Adolf-Schmetzer-Straße einschließlich Sekundärtechnik, Zubehör, Einbrin- gung, Inbetriebnahmeunterstützung und Einweisung des Betriebspersonals

4 Allgemeine Pflichten der Bieter

Die Bieter haben sich unmittelbar nach Erhalt der Ausschreibungsunterlagen über deren Voll- ständigkeit zu vergewissern. Der Bieter ist verpflichtet, die Vollständigkeit und Lesbarkeit aller Unterlagen sofort zu überprüfen. Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen enthalten vertrau- liche Informationen. Die Bieter haben die Vertraulichkeit der Unterlagen zu wahren. Die Aus- schreibungsunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine sonstige Verwendung, insbesondere die Weitergabe an Dritte, bedarf der schrift- lichen Freigabe durch den Auftraggeber. Dies betrifft nicht die Weitergabe an Unternehmen, die als Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, soweit diese die Unterlagen für die Ange- botserstellung benötigen. Soweit der Bieter die Unterlagen an Nachunternehmer zur Ange- botserstellung weitergibt, verpflichtet er sich, diesen in gleichem Maße zur Vertraulichkeit zu verpflichten, in welchem er gegenüber dem AG verpflichtet ist. Die Bieter beteiligen sich an keinen unzulässigen oder gegen die Interessen des Auftragge- bers gerichteten Wettbewerbsabsprachen. Sie haften dem Auftraggeber für sämtliche durch unzulässige oder gegen die Interessen des Auftraggebers gerichtete Wettbewerbsabspra- chen, an denen sie beteiligt waren, verursachten Schäden.

5 Übermittlung und Auskünfte

Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.

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Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die über die Vergabeplattform bis spätestens Mittwoch, 25. November 2026, 12:00 Uhr eingehen. Mündliche/telefonische Anfragen und Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Aus- kunftsersuchen sind ausschließlich über unsere Vergabeplattform zu stellen und werden nur über diese beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Aus- kunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegen- heit, angemessen auf Anzeigen zu reagieren, dies allen Bietern mitzuteilen und die Möglichkeit zu geben, diese Aspekte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.

6 Anforderung an das Angebot

Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform verschlüsselt bis zum unter Ziffer 7 genannten Einreichungstermin einzureichen. Vom Bieter sind dem Angebot sämtliche geforderten Unterlagen beizulegen. Mündliche Er- gänzungen werden nicht berücksichtigt. Ein nicht verschlüsseltes, insbesondere als Telefax, per E-Mail oder im Wege anderer elektronischer Medien eingebrachtes Angebot kann nicht berücksichtigt werden. Im Angebot ist einmal an der dafür vorgesehenen Stelle (A02 Angebotsblatt) der Name des Erklärenden anzugeben. Diese Angabe gilt für alle Bestandteile des Angebotes, sofern nicht in einzelnen Formularen gesondert Unterschriften verlangt werden. Dabei sind die entspre- chend ausgefüllten und unterschriebenen Formulare einzuscannen und mit den übrigen Be- standteilen des Angebots auf der Vergabeplattform elektronisch einzureichen. Sofern im An- gebot der Name des Erklärenden nicht angegeben ist, gilt es als nicht abgegeben! Das Angebot muss vollumfänglich den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Bedingungen, Einschränkungen, Änderungen etc. führen zum Ausschluss des Angebotes. Darüber hinaus wird der Auftraggeber ggf. von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG beim Bun- deskartellamt anfordern.

7 Angebotsfrist

Die Frist für den Eingang der Angebote endet am Montag, 30. November 2026, 12:00 Uhr. Die Angebote sind formgerecht ausschließlich elektronisch über unsere Vergabeplattform ein- zureichen. Ein verspätetes Angebot wird für das Vergabeverfahren nicht berücksichtigt. Das Risiko der Rechtzeitigkeit des Eingangs trägt der Bieter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit der Vergabeplattform DTVP wenden Sie sich bitte an den Support unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

8 Verfahrensablauf

Folgender Verfahrensablauf ist vorgesehen: Nach der Öffnung der rechtzeitig eingegangenen Angebote werden diese einer formalen Prüfung durch den Auftraggeber unterzogen. Der Auftraggeber behält sich gemäß § 15 Abs. 4 SektVO das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.

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Sofern eine Verhandlungsrunde stattfindet, haben die Bieter im Anschluss an diese die Mög- lichkeit, ihre Angebote anhand der Verhandlungsergebnisse zu überarbeiten und anzupas- sen. Dazu werden Sie mit gesondertem Schreiben (Aufforderung zum finalen Angebot) auf- gefordert. Die dann vorliegenden Letztangebote bzw. im Falle eines Zuschlags ohne Verhandlungs- runde die Erstangebote, werden einer formalen Prüfung unterzogen und anhand der be- kanntgemachten Zuschlagskriterien (Ziffer 9) gewertet. ACHTUNG: Schon das erste Angebot muss vollumfänglich den Anforderungen der Vergabeunterlagen entsprechen. Bedingungen, Einschränkungen, Änderungen etc. führen zum Ausschluss des Angebotes.

9 Zuschlagskriterien

Als Zuschlagskriterien wurden folgende Aspekte festgelegt: Netto-Gesamtpreis ............................................................................................... ... 70 Punkte Lieferzeit 15 Punkte Baustellenabwicklungskonzept ........................................................................ 15 Punkte Summe 100 Punkte

9.1 Netto-Gesamtpreis max. 70 Punkte

Das Angebot mit dem geringsten Netto-Gesamtpreis für die ausgeschriebene Leistung erhält 80 Punkte. Für die preislich nachfolgenden Angebote wird die Punktzahl wie folgt bestimmt:

𝑁𝑖𝑒𝑑𝑟𝑖𝑔𝑠𝑡𝑝𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥 70 𝑃𝑢𝑛𝑘𝑡𝑧𝑎ℎ𝑙 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟 𝑋𝑌 = 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝐵𝑖𝑒𝑡𝑒𝑟 𝑋𝑌

Bei der so errechneten Punktzahl findet nur die erste Nachkommastelle Berücksichtigung. Alle weiteren Nachkommastellen fallen ohne Auf- oder Abrundung weg. Der zu bewertende Preis setzt sich aus den in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Anga- ben zusammen. Gewertet wird der darin aufgeführte Netto-Gesamtpreis.

9.2 Lieferzeit max. 15 Punkte

Die längst mögliche Lieferzeit beträgt 52 Wochen nach Auftragseingang und entspricht so- mit der Mindestanforderung. Eine frühere Lieferung wird somit wie folgend bewertet: Lieferzeit liegt bei bis zu 12 Wochen 15 Punkte Lieferzeit liegt bei 13 – 18 Wochen 12 Punkte Lieferzeit liegt bei 19 - 24 Wochen 9 Punkte Lieferzeit liegt bei 25 - 30 Wochen 6 Punkte Lieferzeit liegt bei 31 - 36 Wochen 4 Punkte Lieferzeit liegt bei 37 - 42 Wochen 2 Punkte Lieferung liegt bei 43 Wochen oder mehr 0 Punkte

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Im Auftragsfall ist der vom Bieter abgegebene Liefertermin Vertragsbestandteil. ➢ Der Liefertermin ist mit Abgabe des Angebotes einzureichen! Zutreffendes ist auf dem Angebotsblatt (A02) anzukreuzen.

9.3 Baustellenabwicklungskonzept max. 15 Punkte

Das Baustellenabwicklungskonzept wird mit maximal 20 Punkten bewertet. Der Bieter muss mit dem Angebot ein Baustellenabwicklungskonzept einreichen. Dieses Konzept darf einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten nicht überschreiten. Mit dem Konzept hat der Bieter für das konkrete Vorhaben die Vorgehensweise der Baustel- lenabwicklung mit Meilensteinen darzulegen. Pläne werden nicht gefordert. Folgende Aspekte müssen in dem Konzept berücksichtigt werden:

• Personaleinsatz

• Benennung eines Projektleiters / deutschsprachigen Ansprechpartner

• eventuelle Nachunternehmer

• Arbeitssicherheit

• Sauberkeit und Ordnung

Die Angaben im Konzept des Bieters werden auf Plausibilität geprüft und gewertet. Berücksichtigt wird dabei, ob die vorgegebene Projektausführungszeit, die Qualität und die Baustellensicherheit innerhalb des Areals mit dem angegebenen Personal und Gerät im Ein- klang stehen. Die Angaben im Konzept werden Bestandteil zur Leistungsbeschreibung und damit der vom Bieter und späteren Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Das Konzept wird wie folgt bewertet: Sehr gute Lösung 15-12 Punkte Gute Lösung 11-8 Punkte Befriedigende Lösung 7-4 Punkte Ausreichende Lösung 3-1 Punkte Mangelhafte Lösung 0 Punkte

10 Zuschlag

Die Zuschlags- und Bindefrist läuft 60 Kalendertage nach Angebotsfrist ab. Der Auftragge- ber strebt dennoch an, den Zuschlag zu einem früheren Zeitpunkt zu erteilen. Ein Anspruch auf eine vorzeitige Zuschlagserteilung besteht nicht.

11 Kosten für die Teilnahme am Verfahren

Für die Teilnahme am Verfahren, insbesondere die Ausarbeitung der Angebote, erfolgt keine Vergütung, Kostenerstattung oder Entschädigung.

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12 Umgang mit Daten des Bieters

Der Bieter erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezoge- nen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und im Falle einer vorgesehenen Zuschlagserteilung an ihn gegenüber nicht berücksichtigten Bie- tern eine Vorabinformation gem. § 134 GWB erfolgt.

13 Akteneinsicht in einem Nachprüfungsverfahren

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens nach den §§ 160 ff. GWB grundsätzlich allen Verfahrensbeteiligten ein Akteneinsichtsrecht zusteht (§ 165 GWB). Jedes Angebot wird in die Vergabeakte aufgenommen. Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsverfahrens verpflichtet, der Vergabekammer die gesamten Ak- ten sofort zur Verfügung zu stellen. Die Bieter müssen daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass ihr gesamtes Angebot von den Verfahrensbeteiligten eingesehen wird. Es liegt somit im eigenen Interesse eines jeden Bieters, geheimhaltungsbedürftige Unterlagen bereits mit der Abgabe des Angebots entsprechend zu kennzeichnen. Dies sollte durch An- bringung der Kennzeichnung „Geheim“ o.ä. neben den jeweiligen Seitenzahlen der Blätter des Angebots erfolgen. Die Entscheidung über den Umfang der Akteneinsicht obliegt allein der Vergabekammer.

Anlage 01 Aufforderung zur Angebotsabgabe Seite 6 von 6

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