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Öffentliche Ausschreibung zur Vergabe eines Auftrages zur Lieferung einer Schließanlage VOEK 433-26
Leistungsbeschreibung
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) - Anstalt des öffentlichen Rechts - mit Sitz in Bonn ist die zentrale Immobiliendienstleisterin des Bundes. Mit einem Liegenschaftsvermögen im Wert von rd. 17,9 Milliarden Euro ist die BImA eine der größten Grundstückseigentümerinnen Deutschlands. Im Eigentum der Bundesanstalt befinden sich rd. 460.000 Hektar Grundstücksfläche und 38.000 Wohnungen. Sie verwaltet mehr als 18.700 Liegenschaften. Für das wertorientiert geführte und nach kaufmännischen Gesichtspunkten handelnde Unternehmen arbeiten bundesweit in der Zentrale und in neun Direktionen rd. 7.000 Beschäftigte.
Weitere Informationen zur BImA finden Sie unter www.bundesimmobilien.de.
Inhaltsverzeichnis
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Auftragsgegenstand ............................................................................................................ 1
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Leistungsausführung ........................................................................................................... 1
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Geplanter Leistungsumfang ................................................................................................ 5
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Anforderung an das eingesetzte Unternehmen .................................................................. 6
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Liefer-/ Ausführungsbedingungen ..................................................................................... 6
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Zahlungsbedingungen ......................................................................................................... 6
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Auftragsgegenstand
Für eine Liegenschaft der BImA im Raum Bonn/Rhein-Sieg soll die bestehende Schließanlage ausgewechselt werden. Auftragsgegenstand ist die Projektierung, Planung und Lieferung von Komponenten einer mechanischen Schließanlage mit insgesamt rund 2.250 Schließzylindern gemäß nachfolgenden Anforderungen an die Leistungsausführung nebst den technischen Vorgaben und den Anforderungen der Liegenschaft an den Schließplan. Der Umbau und die Montage der gelieferten Komponenten ist nicht Bestandteil dieses Auftrages.
- Leistungsausführung
Grundlage für das Angebot, die Leistungserbringung und die Abrechnung sind die für die Ausführung von
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Schließanlagen zum Termin der Angebotsabgabe und Ausführung gültigen Vorschriften Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung.
Hierzu zählen insbesondere:
- VOB / C (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C)
- DIN 18299:2019-09
- DIN EN 1303:2015-08
- DIN 18252:2018-05
Darüber hinaus müssen in Absprache, einzelne Schließzylinder innerhalb der Schließanlage, in Abhängigkeit der Sicherheitsansprüche des jeweiligen Nutzers den VdS-Richtlinien 2386 für mechanische Sicherungseinrichtungen entsprechen.
Zum Schutz gegen gängige und spezielle Einbruchsmethoden müssen alle Zylinder innerhalb der Schließanlage serienmäßig Verschlusssicherheitsklasse 6 und die Angriffswiderstandsklasse B gemäß DIN EN 1303:2015-08 aufweisen.
Es ist zu gewährleisten, dass keine Schlüsselrohlinge in den freien Handel gelangen können.
Es dürfen ausschließlich Schlüssel und Zylinder angeboten werden, die im Herstellerwerk gefertigt werden und nur mit entsprechender Legitimation beim Fachhändler geordert werden können.
Eigen- und Lizenzbauprofile oder für den Anbieter durch den Hersteller geschützte Systeme sind nicht zugelassen und werden von der Wertung ausgeschlossen.
Der Schließplan ist eigenverantwortlich vom Auftragnehmer zu erstellen.
Alle Pläne sind erst gültig, wenn sie in allen Details seitens des Bauherrn oder dessen Bevollmächtigten genehmigt wurden.
Sämtliche Schlüssel, Schließpläne und die Sicherungskarte sind dem Auftraggeber oder Nutzer gegen eine Empfangsbestätigung auszuhändigen.
Alle gekapselten Schließeinsätze und Schlüssel müssen sichtbar (auf der Front) mit der Schlüsselbezeichnung graviert werden (z.B. B0001).
Technische Vorgaben
Einbauzylinder:
Die Einbauzylinder sind in feuerhemmender Ausführung T90, mit Abtast-, Aufschlag- und Anbohrsicherung in Oberfläche glanzvernickelt auszuführen.
Es muss gewährleistet sein das folgende Zylindertypen:
- Blechmontagezylinder mit Ø19 mm seitlich auf Ø16 mm abgeflacht
- Möbelschlösser mit Zylinder Ø22 mm
- Zusatzschlösser mit Zylinder
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- Schalter- und Aufzugzylinder mit Ø19 mm seitlich auf Ø16 mm abgeflacht
- Vorhangschlösser
in die Schließanlage ohne Einschränkung von Hierarchie- oder Schließfunktionen integriert werden können und verfügbar sind.
Alle Zylinder müssen nachsperrsicher sein.
Es muss gewährleistet sein, dass alle Zylindertypen in modularer Bauweise ausgeführt sind.
Ein möglicher Wechsel des gekapselten Schließeinsatzes muss vor Ort durch autorisiertes eigenes Personal durchgeführt werden können.
Durch die Gehäuseausführung in einem Stück ohne einzelne Gehäuseverlängerungsstücke soll eine leichte Montage möglich sein und damit soll die Stabilität der Zylindereinheit erhalten bleiben.
Der gekapselte Schließeinsatz muss in den verschiedenen Zylinderbauformen eingesetzt werden können, auch in 19 mm Hebel- und Schalterzylindern.
Doppel-, Drehknopf- und Halbzylinder sind mit einem 2x12-fach verstellbaren Mitnehmer auszuführen.
Kurzzylinder mit einseitiger Länge von 25 mm oder ein Zylinder in der Länge 27,5+32,5 ohne Einschränkung der Modularität müssen zur Verfügung stehen um zu große Zylinderüberstände zu vermeiden.
Die Schließanlage muss gemäß VdS zertifiziert werden können.
Kurzbezeichnung der Zylinder:
- Einbau-Doppelzylinder: DZ
- Einbau-Drehknopfzylinder: DKZ
- Einbau-Halbzylinder: HZ
- Vorhangschloss: VHS
- Blechmontagezylinder: BMZ
- Außenrundzylinder: ARZ
- Schalterzylinder: SZO
Alle Europrofildoppelzylinder sind mit einer Befestigungsschraube M5x85 zu liefern.
Wendeschlüssel:
Es wird ein ergonomisch richtiges Wendeschlüsselsystem gefordert. Das bedeutet bei dem angebotenen System muss es sich um ein Wendeschlüsselsystem handeln, mit vertikaler/senkrechter Schlüsseleinführung. Es ist sicherzustellen, dass der Schlüssel keine Spitzen und Zacken aufweist. Schlüssel müssen eine abgerundete Schlüsselspitze haben.
Durch eine fortlaufende Nummerierung der einzelnen Schlüssel innerhalb der Schließung und über die gesamte Anlage ist eine einwandfreie Zuordnung/Verwaltung der Schlüssel zu gewährleisten.
Bei Schließanlagen sind übergeordnete Schlüssel in einer eigenen Position aufzuführen.
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Die Schlüsselreide muss mit einem wechselbaren farbigen Kunststoffclip ausgeführt sein, welcher in mindestens 12 unterschiedlichen Farben verfügbar ist. Ein nachträglich einfacher Wechsel des Clips auf einen RFID Clip mit denen wahlweise die Mifare oder Legic Technologie bedient werden kann, auf dem Originalschlüssel in der originalen Befestigungsform der mechanischen Clipreide, muss mit verschiedenen Farbcodierungen möglich sein.
Schlüsselquerschnitt:
Zylinderschlüssel ausschließlich aus Neusilber sind zugelassen und müssen mindestens eine Materialdicke von 2,4 mm aufweisen um einen größtmöglichen tragenden Querschnitt zur Optimierung der Sicherheit im Angriffsbereich der Zuhaltungsstifte zu gewährleisten.
Wendeschlüsselsystems:
Die Blockzuhaltungspaare dürfen nicht mehrfach mit Aufbauplätchen unterteilt werden um die Funktion der Schließanlagenhierarchie zu Realisieren. Sie müssen immer in voller und gleichbleibender Blocklänge ausgeführt sein. Die Blockzuhaltungspaare müssen in mindestens 4 Zuhaltungsreihen radial um den Schlüsselkanal angeordnet sein. Es werden bis zu 22 gefederte Blockzuhaltungspaare pro Schließseite auf 4 angeordneten Zuhaltungsreihen aufgeteilt gefordert.
Jede Schließung und jede Schließanlage muss zwingend nachweislich weltweit als Unikat ausgeführt sein.
Funktionen wie:
- FZG (Zertifikat muss zur Verfügung stehen)
- Duplofunktion
- BSZ (beidseitig schließender Zylinder durch jeden im Zylinder berechtigten Schlüssel)
- GF (Gefahrenschlüsselfunktion)
müssen für Doppel-, Knauf- oder Halbzylinder zur Verfügung stehen.
Es müssen Knaufzylinder mit "Anti-Amok" Funktion erhältlich sein.
Funktion "Anti-Amok" bedeutet: Durch das Einstecken eines passenden Schlüssels auf der Außenseite wird dem Knauf an der Türinnenseite die Funktion des Schließens vorrangig entzogen. Somit kann Fehl- oder Missbrauch wie z. B. Unberechtigtes Verschließen der Tür, Festhalten des Knaufes um diesen zu blockieren, ausgeschlossen werden.
Abtastschutz:
Der Abtastschutz im Zylinderkern im Angriffsbereich der Zuhaltungsstifte ist durch eine hohe Anzahl von Sperrstiftpaaren verteilt auf 4 Ebenen und durch spezielle Stiftformen zu gewährleisten.
Verschleißfestigkeit:
Die Variationsbereiche sind so aufzubauen, dass gewährleistet wird, dass sich die Zuhaltungsstifte im Fräsgrund abstützen können und somit im Langzeitbetrieb eine gesicherte Funktion garantiert wird. Die verwendeten Zylinder-Kernstifte müssen aus einem speziellen gehärteten und chemisch vernickelten Stahl- Lagerwerkstoff bestehen, womit sich optimale Gleiteigenschaften sowie geringer Verschleiß und
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Anbohrschutz ergeben.
Patentschutz:
Das angebotene Schließsystem muss nachweislich über ein urkundlich erteiltes Patent verfügen.
Kopierschutz:
Neben dem Patent- und Markenschutz muss der Schlüssel Merkmale im Sinne eines "erhöhten Kopierschutzes" aufweisen. Die Schlüsselspitze muss eine spezielle asymmetrische Ausbildung aufweisen, welche im Zylinder abgefragt wird, sodass kein Schlüssel von untergeordneten Systemen angesteckt werden kann.
Organisation:
Um eine optimale Funktion der Schließanlage zu garantieren, müssen folgende Punkte erfüllt werden:
Durch Errechnung und mathematisch lückenlose Gegenprüfung durch digital unterstützte Prozesse ist zu gewährleisten, dass aus den theoretisch vorhandenen Variationsmöglichkeiten zwischen Zylinder und Schlüssel rein mechanischen Aufbaus nur diejenigen ausgewählt werden, die exakt der Schließplankonformen Sperrfunktion mit optimaler technischer Sicherheit entsprechen.
Es ist sicherzustellen, dass Schlüsselnachbestellungen nur von Personen mit einer entsprechenden Legitimation (z.B. Sicherungskarte und/oder kombiniert mit anderen Sicherheitsmerkmalen) ausgelöst werden können bzw. Ersatzschlüssellieferungen nur an diese oder dessen Bevollmächtigten durch den Hersteller ausgehändigt werden.
Modularität:
Es muss sichergestellt sein, dass der Aufbau jedes Profilzylinders eine Veränderung der Zylinderlänge mittels eines einfachen vom Hersteller oder aus dem Fachhandel gelieferten Werkzeuges vor Ort durchgeführt werden kann.
- Geplanter Leistungsumfang
Es wird davon ausgegangen, dass der geplante Leistungsumfang die benötigten Schließkomponenten, wie Zylinder, Schlüssel, etc. für den Austausch von derzeit rund 2.250 Schließzylinder unterschiedlicher Ausführung umfasst. Dabei wird insbesondere die Erstlieferung den überwiegenden Teil dieses Bedarfs umfassen.
Diese Mengenschätzung ist jedoch unverbindlich. Es besteht keine Verpflichtung der Auftraggeberin zum Abruf eines bestimmten Mindestumfangs. Eine Mengenüberschreitung oder -unterschreitung berechtigt die Auftragnehmerin zu keiner Vertragsanpassung.
Über die gesamte Vertragslaufzeit von 6 Jahren werden vereinzelte Nachlieferungen benötigt werden. Sollte dabei insgesamt mehr als 50% des ursprünglich geplanten Leistungsumfangs (Komponenten, Schlüssel für 2.250 Schließzylinder) zusätzlich über diesen Vertrag in Anspruch genommen werden, ist das Volumen dieses Vertrages ausgeschöpft.
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- Anforderung an das eingesetzte Unternehmen
Das für die Ausführung des Auftrages vorgesehene Unternehmen muss dafür geeignet sein. Hinsichtlich der geforderten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde dient die Bieterauskunft (Anlage B-03) als entsprechender Nachweis.
Weitere Anforderungen
Der Bieter muss den Nachweis erbringen, dass der/die Hersteller der Schließanlagenkomponenten ein System zur Qualitätssicherung nach DIN EN ISO 9001 (oder gleichwertig) sowie ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 (oder gleichwertig) anwendet/anwenden. Der Bieter hat den/die Hersteller und das angebotene Fabrikat zu benennen und die Zertifikate nach gesonderter Aufforderung vorzulegen.
- Liefer-/ Ausführungsbedingungen
Leistungsort ist der Ort der Lieferung. Dieser befindet sich im Raum Bonn/Rhein-Sieg und wird dem Auftragnehmer mit dem Zuschlag mitgeteilt. Nach dem Zuschlag werden mit dem Auftragnehmer die wesentlichen Auftragsinhalte, wie bspw. weitere Informationen zur Projektierung und zur Erstellung des Schließplans, sowie die einzelnen Liefermengen und Lieferkomponenten abgestimmt und so eine Auftragsklarheit hergestellt. Eine Ortsbesichtigung der Liegenschaft durch den Auftragnehmer ist dazu derzeit nicht vorgesehen. Nach Auftragsklarheit wird eine Lieferzeit für die vollständige Erstlieferung innerhalb von 6 Wochen gefordert. Dabei besteht für den Auftragnehmer die Möglichkeit zur Teillieferung innerhalb der Erstlieferzeit. Die Lieferung (Erst- bzw. Nachlieferung) hat immer frei Haus zu erfolgen (DPU/DDP). Die Lieferung kann durch den Auftragnehmer selbst oder durch einen Versanddienstleister bzw. eine Spedition erfolgen. Eine ebenerdige Anlieferung ist zu beachten. Die Anlieferungszeiten sind derzeit wie folgt: Montag – Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr sowie Montag – Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr (Feiertage ausgeschlossen). Eine Mindestliefermenge insbesondere für Nachlieferungen wird nicht festgelegt. Nachlieferungen sollten aufgrund des geringeren Umfangs mit einer kürzeren Lieferzeit von höchstens 3 Wochen erfolgen. Jede Lieferung hat mit einer dem Liefergegenstand angemessenen Verpackung zu erfolgen. Eine Rücknahme der Verpackung durch den Auftragnehmer wird nicht gefordert. Die Entsorgung bzw. Wiederverwendung der Versand- und Produktverpackungen erfolgen durch die Auftraggeberin. Es wird eine Gewährleistung, also eine Verjährungsfrist für Mängelansprüche, von mindestens 24 Monaten gefordert. Eine Verlängerung der Gewährleistung kann abweichend im Kriterienkatalog (Anlage B-04) angeboten werden. Darüber hinaus kann ebenfalls im Kriterienkatalog eine verlängerte Herstellergarantie angeboten werden. Eine Nachlieferbarkeit angebotener Komponenten muss für mindestens 10 Jahre gewährleistet werden. Eine Verlängerung der garantierten (Nach-)Lieferbarkeit kann abweichend im Kriterienkatalog angeboten werden.
- Zahlungsbedingungen
Als rechnungsbegründende Unterlagen gelten: der von der Auftraggeberin unterzeichnete Lieferschein/Empfangsbestätigung, Dieser ist zusammen mit der jeweiligen Rechnung elektronisch zu übermitteln. Weitere Zahlungsbedingungen werden in den zusätzlichen Vertragsbedingungen (Anlage C- 01a) geregelt.
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