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Technische Universität Dresden
Rahmenhausordnung
Vom 15. November 2018
Die vorliegende Ordnung wurde vom Rektorat der Technischen Universität Dresden in der Sit- zung am 16. Oktober 2018 beschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
Die Hausordnung gilt für alle von der Technischen Universität Dresden (ausgenommen der Medizinische Fakultät) genutzten Gebäude und Flächen. Sie gilt für alle Personen, die sich inner- halb des Geltungsbereiches aufhalten. Das Einhalten dieser Ordnung ist Bestandteil von Verträ- gen mit Firmen, die im Geltungsbereich dieser Ordnung tätig werden.
§ 2 Regelungen zur Einhaltung der Sicherheit und Ordnung
- Räume und Flächen sind nur im Sinne ihres Nutzungszweckes zu nutzen. Sondernutzungen sind bei den zuständigen Stellen der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) zu beantragen.
- Es sind Verhaltensweisen zu unterlassen, die den friedlichen und respektvollen Umgang der Mitglieder, Angehörigen und Gäste der Universität miteinander und das freie und tolerante Klima der Universität gefährden oder stören. Dies gilt insbesondere für die Verwendung von Kennzeichen, Symbolen und Kleidungsstücken mit verfassungswidrigen, rassistischen, frem- denfeindlichen, Gewalt verherrlichenden oder anderen Menschen verachtenden Bezügen.
- Flucht- und Rettungswege (Flure, Treppenräume sowie Türen in deren Verlauf) müssen stets uneingeschränkt nutzbar sein. Die Zufahrten und Aufstellflächen für Feuerwehr und Ret- tungsdienste sowie Hydranten sind frei zu halten. Treppenräume und Flure sind frei von Brandlasten zu halten. Das Abstellen von Inventar, Verpackungsmaterial und dergleichen auf Dachböden und in Kellergängen ist untersagt.
- Sicherheitsrelevante Einrichtungen (u.a. Feuerlöscher, Brandmelder, Sicherheitskennzeich- nung und -beleuchtung, Brandschutztüren, Nottelefone, Erste-Hilfe-Material) dürfen nicht verstellt, zugehängt, entfernt oder anderweitig manipuliert werden.
- Beim Verlassen von Räumen sind die Fenster zu schließen und das Licht ist auszuschalten. Besondere Sorgfalt ist bei Regen, Sturm, Frost und Schneefall erforderlich. Wasserentnah- mestellen sind auf Verschluss zu prüfen. Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen.
- In Havariesituationen, auch bei plötzlich auftretenden Witterungsunbilden, ist jeder zur Ab- wendung drohender Gefahr verpflichtet.
- Das Inventar ist pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung zu schützen. Das eigenmäch- tige Entfernen von Inventar ist nicht gestattet.
- Veränderungen an Gebäuden, gebäudetechnischen Anlagen und Freiflächen sind vorher mit der ZUV abzustimmen. Sie erfolgen grundsätzlich unter deren fachlicher Leitung.
- Die Nutzung aller Einbauten und gebäudetechnischen Anlagen hat schonend zu erfolgen. Störungen an technischen Anlagen bzw. bauliche Schäden sind unverzüglich der Techni- schen Leitzentrale, Telefon 0351/463 34614 bzw. 0351/463 20000 anzuzeigen.
- Aushänge sind nur an den dafür festgelegten Flächen anzubringen. Diskriminierendes und anstößiges Schriftgut wird nicht geduldet. Das Anbringen von Werbung inner- und außerhalb
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der Gebäude sowie auf den dazugehörigen Freiflächen und in zentral verwalteten Schaukäs- ten ist nur in Abstimmung mit der ZUV gestattet, nicht genehmigte Werbung/Aushänge wer- den seitens des Hausmeisterdienstes entfernt. 11. Für parteipolitische Wahlen ist in der Vorwahlzeit, die sechs Monate vor dem jeweiligen Wahltermin beginnt, das Anbringen, Verteilen oder Auslegen von Wahlplakaten, Broschüren und anderen politischen Werbeartikeln nicht gestattet. Dies gilt nicht für politische Veran- staltungen, die im Zusammenhang mit dem Lehrbetrieb stehen und mithin Ausbildungszwe- cken dienen. 12. Das Rauchverbot erstreckt sich auf alle vollständig umschlossenen Räume in den von der Technischen Universität Dresden genutzten Gebäuden einschließlich der dazugehörigen Ne- beneinrichtungen. Außerhalb der Gebäude sind die dafür bereitgestellten Aschenbecher für Zigarettenrückstände zu nutzen. 13. Das Mitbringen von Haustieren in Gebäude und Räume ist grundsätzlich nicht gestattet. 14. Zur Entsorgung von Abfällen sind die dafür inner- und außerhalb der Gebäude bereitgestell- ten Behälter zu nutzen. 15. Außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten sind die Gebäude stets verschlossen zu halten. 16. Lärmbelästigungen sind zu vermeiden. 17. Im Gelände der Technischen Universität Dresden gilt die StVO. Parken ist nur für Berechtigte auf den entsprechend gekennzeichneten Flächen gestattet. Das Abstellen von Kraftfahrzeu- gen in Ein- und Ausfahrten, auf Fußwegen, Feuerwehrbewegungs- und aufstellflächen, über Hydranten und auf Grünanlagen ist untersagt. 18. Fahrräder dürfen nicht in Gebäuden, an Geländern und Handläufen der Gebäudezugänge abgestellt werden.
§ 3 Verantwortlichkeit
Verantwortung für die Einhaltung dieser Ordnung trägt an der Technischen Universität Dres- den jede bzw. jeder Vorgesetzte sowie Leiter bzw. Leiterin in ihrem bzw. seinem Weisungsbe- reich. Die Umsetzung dieser Ordnung erfolgt mit Unterstützung der Hausmeisterdienste und des Sicherheitsunternehmens.
§ 4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
Die Ordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden in Kraft. Damit tritt die Rahmenhausordnung vom 01.08.2012, geändert mit Satzung vom 30.10.2014 außer Kraft.
Dresden, den 15. November 2018
Der Rektor der Technischen Universität Dresden
Prof. Dr.-Ing. habil. DEng/Auckland Hans Müller-Steinhagen
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